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0399/2016

Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln hier: Bonner Straße 478-482, 50968 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.04.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2017, TOP 10.14

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

10146 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0399/2016 
Freigabedatum 
27.04.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln hier: Bonner Straße 478-482, 50968 Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss:  
 
Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von 2.150.000 € zur Kenntnis. 
 
Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 
für das Haushaltsjahr 2017, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, 
Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 2.150.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen 
einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5149, Sanierung Bonner Str., bereitgestellt. 
 
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung i.H.v. 33.593,75 € sind im Hau s-
haltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstel lung und Bewirt-
schaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entspreche n-
der Höhe eingeplant. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 
Bauausschuss 08.05.2017 
Finanzausschuss 15.05.2017 
Rat 18.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  33.593,75 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen    67.187,50 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Mit Baubeschluss Nr. 2295/2015 wurde der Umbau des ehemaligen „Bonotel“ zur Flüchtlingsunte r-
kunft beschlossen. Hierfür wurde eine Summe in Höhe von 645.337 € vorgesehen. 
 
Die geplanten Gesamtbaukosten für den Standort (bisher 645.337 €) belaufen sich unter Berücksic h-
tigung der nun anfallenden Mehrkosten in Höhe von ca. 2.150.000 € auf insgesamt rund 2.800.000 €. 
 
Aktuelle Flüchtlingsentwicklung und Prognose 
Die Stadt Köln steht nach wie vor unter hohem Handlungsdruck, Köln zugewiesene Geflüchtete mit 
Wohnraum zu versorgen. Momentan sind in Köln 12.455 Geflüchtete untergebracht,  davon 3.159 in 
Notaufnahmen, Notunterkünften und Turnhallen (Stand 29.03.2017). 
Um neu zugewiesenen Geflüchteten – Köln muss weiterhin 5,5 % der NRW zugewiesenen Geflüchte-
ten aufnehmen – Unterkunft bieten zu können bzw. die in Notunterkünften, wie Turnhal len, unterge-
brachten Geflüchteten in reguläre Unterkünfte zu verlegen, war und ist es dringend erforderlich, vo r-
handene und zusätzliche Ressourcen möglichst schnell zur Unterbringung von Geflüchteten herz u-
richten.  
 
Erläuterung zur Kostenerhöhung 
Das ehemalige Hotel wurde in einer Zwangsversteigerung erworben. Zu dem Objekt wurde i nnerhalb 
des Verfahrens ein Gutachten über den Verkehrswert des Objektes erstellt (Gutachter wurde gerich t-
lich bestellt), das von der Verwaltung bei der Risikoabwägung der Kaufent scheidung berücksichtigt 
wurde. In einem Zwangsversteigerungsverfahren können Objekte nur b esichtigt werden, wenn der 
Eigentümer/Nutzer kooperiert und sein Einverständnis dazu erklärt. Das war bei dem Objekt Bonner 
Straße nicht der Fall. 
 
Die Behebung der in dem Gutachten festgestellten Baumängel wurde beziffert, floss in die Risikoa b-

3 
wägung zur Kaufentscheidung ein und war Grundlage der Kostenkalkulation für Umbau und Herric h-
tung des Objektes. Hierbei handelte es sich allerdings vornehmlich um äußerlich sic htbare Bauschä-
den wie Putzrisse / Putzschäden oder Nässeeinwirkungen. Die Beschaffenheit der Haustechnik und 
Belange des Brandschutzes wurden gutachterlich ausdrücklich nicht verbin dlich beurteilt. Da in dem 
Gutachten auch keine gegenteiligen Feststellunge n getroffen waren und das Gebäude zum Zeitpunkt 
der Zwangsversteigerung noch als Hotelbetrieb der gehobenen Kategorie geführt wurde (4 Sterne), 
konnte die Verwaltung davon ausgehen, dass das Gebäude allen Anforderungen an einen Hotelb e-
trieb entsprach. Erst  nach Vorliegen aller notwendigen, zwischenzeitlich in Auftrag gegebenen Gu t-
achten im Zusammenhang mit der Einreichung der Bauantragsunterlagen für die Nutzungsänderung 
und mit Aufnahme der ersten Sanierungsarbeiten vor Ort haben sich weitergehende, zwinge nd erfor-
derliche Maßnahmen ergeben, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht absehbar waren. 
 
Nach dem Erwerb der Liegenschaft hat die Verwaltung die Planung für die Umnutzung aufg enommen 
und in diesem Kontext auf Grundlage der Ergebnisse der Vorp lanung eine Koste nschätzung nach 
DIN 276 für die erforderlichen Maßnahmen erstellen lassen. Zwischenzeitlich vorliegende weiterg e-
hende Erkenntnisse hinsichtlich des mangelhaften Brandschutzes aus einem neu erstellten Bran d-
schutzkonzept sind bedauerlicherwe ise nicht in diese Kostenschätzung und damit in die Beschlus s-
vorlage zur Ratssitzung am 15.12.2015 (2295/2015) eingeflossen, sondern erst in eine Kostenb e-
rechnung Anfang 2016. 
 
Als Ergebnis des Brandschutzkonzeptes mussten hinsichtlich des baulichen Brands chutzes die nach-
folgend aufgeführten Schritte mit Mehrkosten von ca. 275.000 € ergriffen werden: 
 
 Ertüchtigung und Erneuerung von Schaltungen in allen Fluren und Schächten 
 Beseitigen von Brandlasten durch Erneuerung von abgehängten Decken und Kabelkanälen 
mit feuerfesten Materialen in allen Fluren 
 Umwandlungen und Abschottungen technischer Anlagen 
 Erweiterung der Brandmeldeanlagen unterhalb aller abgehangenen Decken 
 
Im Zuge der Sanitärarbeiten stellte sich ferner heraus, dass die geschossübergreifenden Schächte 
nicht in d er erforderlichen Brandschutzqualität ausgeführt worden waren. Hier mussten in allen B ä-
dern Brandschutzschotts hergestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 50.000 €. 
 
Im Rahmen der Detailprüfung der Küche stellte sich heraus, dass Feuchtigkeit sowie Fette o ffenbar 
über einen längeren Zeitraum unter den Estrich in die Dämmung gelangt sind. Der Es trich musste 
komplett abgebrochen und die verschimmelte Dämmung entsorgt und erneuert werden. Zudem muss-
te aus hygienischen Gründen die Kücheneinrichtung neu beschafft werden.  Dadurch entstehen nach 
aktuellem Stand Mehrkosten in Höhe von ca. 225.000 €. 
 
Im März 2016 hat es in dem Objekt einen Wasserrohrbruch gegeben. Bei der Reparatur wurde fes t-
gestellt, dass die Trinkwasserleitungen in der Vergangenheit mit einem sogenannten Inliner -
Verfahren saniert wurden. Bei dieser Art der Rohrinne nsanierung kommt Expozidharz zum Ei nsatz, 
welches die stark gesundheitsgefährdende Chemikalie Bisphenol A beinhaltet. Fachtec hnisch wird 
von dieser Sanierungsmethode abgeraten, da insbesondere bei Warmwasser -Leitungen Schäden in 
Form von Abtragungen der Ro hrinnenschicht nicht ausgeschlossen werden können. Da die Sani e-
rung augenscheinlich schon vor mehreren Jahren durchgeführt wurde, wurde zunächst durch eine 
Trinkwasserbeprobung geprüft ob die Stoffe bereits so erhärtet sind, dass keine Schadstoffe ausg e-
tragen werden. Bei der Beprobung stellte sich allerdings eine deutliche Grenzwertüberschreitung he r-
aus. Darüber hinaus sind Legionellen festgestellt worden, wodurch eine thermische Desinfektion no t-
wendig wird. Bei einer derartigen Desinfektion muss davon ausg egangen werden, dass die Scha d-
stoffe des Expozidharzes erneut aufgeweicht werden. 
 
Infolgedessen müssen die Leitungen komplett erneuert werden, dadurch entstehen zusätzliche Ko s-
ten für die Erneuerung der Trinkwasseranlage in Höhe von ca. 1.250.000 €. Diese  setzen sich wie 
folgt zusammen: 
 
 ca. 550.000 € für Abbruch und Sanierung der Badezimmer (Fliesen, Schachtwände, Leitung s-

4 
kanäle, Sanitäreinrichtungen etc.); 
 ca. 700.000 € für Abbruch und Sanierung der Trinkwasserleitungen im gesamten Gebäude 
 
Die aufgeführten Maßnahmen ziehen erhöhte Architekten - und Planungskosten nach sich. Diese b e-
laufen sich auf ca. 350.000 €. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Nutzung des Objektes zum Beginn des dritten Quartals 
2017 aufgenommen werden kann. 
 
Wirtschaftlichkeit 
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme verweist die Verwaltung auf die Mitte ilung 
1924/2016. Zu dieser haben sich inhaltlich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. 
 
Die Entscheidung, das Bonotel zu ersteigern und selbst herzurichten, stel lt demnach trotz der zw i-
schenzeitlich deutlich gestiegenen Kosten nach wie vor die wirtschaftlichere Variante gegenüber einer 
vergleichbaren Anmietung dar. 
 
Finanzierung 
Im Haushaltsplan 2016/2017 ist im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaft ung von 
Wohnraum, für das Haushaltsjahr 2017 bei Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßna h-
men, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings -WH, ein Budget von 70.000.000 € zur E r-
richtung diverser neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtling sbereich veranschlagt. Für die Finan-
zierung der entstandenen Mehrkosten bei der Flüchtlingsunterkunft Bonner Str. können von dort i n-
vestive Finanzmittel in entsprechender Höhe herangezogen werden. Die Mittel in Höhe von 2.150.000 
€ werden im Rahmen einer S ollumbuchung zu Finanzstelle 5620 -1004-2-5149, Sanierung Bonner 
Str., umgeschichtet. 
 
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 33.593,75 € im 
Haushaltsjahr 2017 sind im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 1004, Ber eitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entspr e-
chender Höhe eingeplant.

Beratungsverlauf (5)

27.04.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.05.2017 Bauausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.05.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2017 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0399/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27