0399/2016
Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln hier: Bonner Straße 478-482, 50968 Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 0399/2016 Freigabedatum 27.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln hier: Bonner Straße 478-482, 50968 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von 2.150.000 € zur Kenntnis. Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 2.150.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5149, Sanierung Bonner Str., bereitgestellt. Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung i.H.v. 33.593,75 € sind im Hau s- haltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstel lung und Bewirt- schaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entspreche n- der Höhe eingeplant. Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 Bauausschuss 08.05.2017 Finanzausschuss 15.05.2017 Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 33.593,75 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 67.187,50 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit Baubeschluss Nr. 2295/2015 wurde der Umbau des ehemaligen „Bonotel“ zur Flüchtlingsunte r- kunft beschlossen. Hierfür wurde eine Summe in Höhe von 645.337 € vorgesehen. Die geplanten Gesamtbaukosten für den Standort (bisher 645.337 €) belaufen sich unter Berücksic h- tigung der nun anfallenden Mehrkosten in Höhe von ca. 2.150.000 € auf insgesamt rund 2.800.000 €. Aktuelle Flüchtlingsentwicklung und Prognose Die Stadt Köln steht nach wie vor unter hohem Handlungsdruck, Köln zugewiesene Geflüchtete mit Wohnraum zu versorgen. Momentan sind in Köln 12.455 Geflüchtete untergebracht, davon 3.159 in Notaufnahmen, Notunterkünften und Turnhallen (Stand 29.03.2017). Um neu zugewiesenen Geflüchteten – Köln muss weiterhin 5,5 % der NRW zugewiesenen Geflüchte- ten aufnehmen – Unterkunft bieten zu können bzw. die in Notunterkünften, wie Turnhal len, unterge- brachten Geflüchteten in reguläre Unterkünfte zu verlegen, war und ist es dringend erforderlich, vo r- handene und zusätzliche Ressourcen möglichst schnell zur Unterbringung von Geflüchteten herz u- richten. Erläuterung zur Kostenerhöhung Das ehemalige Hotel wurde in einer Zwangsversteigerung erworben. Zu dem Objekt wurde i nnerhalb des Verfahrens ein Gutachten über den Verkehrswert des Objektes erstellt (Gutachter wurde gerich t- lich bestellt), das von der Verwaltung bei der Risikoabwägung der Kaufent scheidung berücksichtigt wurde. In einem Zwangsversteigerungsverfahren können Objekte nur b esichtigt werden, wenn der Eigentümer/Nutzer kooperiert und sein Einverständnis dazu erklärt. Das war bei dem Objekt Bonner Straße nicht der Fall. Die Behebung der in dem Gutachten festgestellten Baumängel wurde beziffert, floss in die Risikoa b- 3 wägung zur Kaufentscheidung ein und war Grundlage der Kostenkalkulation für Umbau und Herric h- tung des Objektes. Hierbei handelte es sich allerdings vornehmlich um äußerlich sic htbare Bauschä- den wie Putzrisse / Putzschäden oder Nässeeinwirkungen. Die Beschaffenheit der Haustechnik und Belange des Brandschutzes wurden gutachterlich ausdrücklich nicht verbin dlich beurteilt. Da in dem Gutachten auch keine gegenteiligen Feststellunge n getroffen waren und das Gebäude zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung noch als Hotelbetrieb der gehobenen Kategorie geführt wurde (4 Sterne), konnte die Verwaltung davon ausgehen, dass das Gebäude allen Anforderungen an einen Hotelb e- trieb entsprach. Erst nach Vorliegen aller notwendigen, zwischenzeitlich in Auftrag gegebenen Gu t- achten im Zusammenhang mit der Einreichung der Bauantragsunterlagen für die Nutzungsänderung und mit Aufnahme der ersten Sanierungsarbeiten vor Ort haben sich weitergehende, zwinge nd erfor- derliche Maßnahmen ergeben, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht absehbar waren. Nach dem Erwerb der Liegenschaft hat die Verwaltung die Planung für die Umnutzung aufg enommen und in diesem Kontext auf Grundlage der Ergebnisse der Vorp lanung eine Koste nschätzung nach DIN 276 für die erforderlichen Maßnahmen erstellen lassen. Zwischenzeitlich vorliegende weiterg e- hende Erkenntnisse hinsichtlich des mangelhaften Brandschutzes aus einem neu erstellten Bran d- schutzkonzept sind bedauerlicherwe ise nicht in diese Kostenschätzung und damit in die Beschlus s- vorlage zur Ratssitzung am 15.12.2015 (2295/2015) eingeflossen, sondern erst in eine Kostenb e- rechnung Anfang 2016. Als Ergebnis des Brandschutzkonzeptes mussten hinsichtlich des baulichen Brands chutzes die nach- folgend aufgeführten Schritte mit Mehrkosten von ca. 275.000 € ergriffen werden: Ertüchtigung und Erneuerung von Schaltungen in allen Fluren und Schächten Beseitigen von Brandlasten durch Erneuerung von abgehängten Decken und Kabelkanälen mit feuerfesten Materialen in allen Fluren Umwandlungen und Abschottungen technischer Anlagen Erweiterung der Brandmeldeanlagen unterhalb aller abgehangenen Decken Im Zuge der Sanitärarbeiten stellte sich ferner heraus, dass die geschossübergreifenden Schächte nicht in d er erforderlichen Brandschutzqualität ausgeführt worden waren. Hier mussten in allen B ä- dern Brandschutzschotts hergestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 50.000 €. Im Rahmen der Detailprüfung der Küche stellte sich heraus, dass Feuchtigkeit sowie Fette o ffenbar über einen längeren Zeitraum unter den Estrich in die Dämmung gelangt sind. Der Es trich musste komplett abgebrochen und die verschimmelte Dämmung entsorgt und erneuert werden. Zudem muss- te aus hygienischen Gründen die Kücheneinrichtung neu beschafft werden. Dadurch entstehen nach aktuellem Stand Mehrkosten in Höhe von ca. 225.000 €. Im März 2016 hat es in dem Objekt einen Wasserrohrbruch gegeben. Bei der Reparatur wurde fes t- gestellt, dass die Trinkwasserleitungen in der Vergangenheit mit einem sogenannten Inliner - Verfahren saniert wurden. Bei dieser Art der Rohrinne nsanierung kommt Expozidharz zum Ei nsatz, welches die stark gesundheitsgefährdende Chemikalie Bisphenol A beinhaltet. Fachtec hnisch wird von dieser Sanierungsmethode abgeraten, da insbesondere bei Warmwasser -Leitungen Schäden in Form von Abtragungen der Ro hrinnenschicht nicht ausgeschlossen werden können. Da die Sani e- rung augenscheinlich schon vor mehreren Jahren durchgeführt wurde, wurde zunächst durch eine Trinkwasserbeprobung geprüft ob die Stoffe bereits so erhärtet sind, dass keine Schadstoffe ausg e- tragen werden. Bei der Beprobung stellte sich allerdings eine deutliche Grenzwertüberschreitung he r- aus. Darüber hinaus sind Legionellen festgestellt worden, wodurch eine thermische Desinfektion no t- wendig wird. Bei einer derartigen Desinfektion muss davon ausg egangen werden, dass die Scha d- stoffe des Expozidharzes erneut aufgeweicht werden. Infolgedessen müssen die Leitungen komplett erneuert werden, dadurch entstehen zusätzliche Ko s- ten für die Erneuerung der Trinkwasseranlage in Höhe von ca. 1.250.000 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen: ca. 550.000 € für Abbruch und Sanierung der Badezimmer (Fliesen, Schachtwände, Leitung s- 4 kanäle, Sanitäreinrichtungen etc.); ca. 700.000 € für Abbruch und Sanierung der Trinkwasserleitungen im gesamten Gebäude Die aufgeführten Maßnahmen ziehen erhöhte Architekten - und Planungskosten nach sich. Diese b e- laufen sich auf ca. 350.000 €. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Nutzung des Objektes zum Beginn des dritten Quartals 2017 aufgenommen werden kann. Wirtschaftlichkeit Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme verweist die Verwaltung auf die Mitte ilung 1924/2016. Zu dieser haben sich inhaltlich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Die Entscheidung, das Bonotel zu ersteigern und selbst herzurichten, stel lt demnach trotz der zw i- schenzeitlich deutlich gestiegenen Kosten nach wie vor die wirtschaftlichere Variante gegenüber einer vergleichbaren Anmietung dar. Finanzierung Im Haushaltsplan 2016/2017 ist im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaft ung von Wohnraum, für das Haushaltsjahr 2017 bei Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßna h- men, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings -WH, ein Budget von 70.000.000 € zur E r- richtung diverser neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtling sbereich veranschlagt. Für die Finan- zierung der entstandenen Mehrkosten bei der Flüchtlingsunterkunft Bonner Str. können von dort i n- vestive Finanzmittel in entsprechender Höhe herangezogen werden. Die Mittel in Höhe von 2.150.000 € werden im Rahmen einer S ollumbuchung zu Finanzstelle 5620 -1004-2-5149, Sanierung Bonner Str., umgeschichtet. Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 33.593,75 € im Haushaltsjahr 2017 sind im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 1004, Ber eitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entspr e- chender Höhe eingeplant.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0399/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27