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A-R/0086/2017

Wohnen muss bezahlbar werden – Für eine grundlegende Überprüfung und Absenkung von Baustandards und Vorgaben

Antrag an den Rat 05.12.2017

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a-r-0086-2017-Wohnen muss bezahlbar werden

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a-r-0086-2017-Wohnen muss bezahlbar werden

3833 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0086/2017 
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Wohnen muss bezahlbar werden –  
Für eine grundlegende Überprüfung und  
Absenkung von Baustandards und Vorgaben 
 
Ratsantrag  
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
 
 
Wohnen muss in Münster wieder bezahlbar werden. Um di eses zentrale Ziel der Stadtentwick- 
lung zu erreichen, bekennt sich der Rat dazu, auch Sta ndards und Vorgaben für die Bauplanung 
und  
-durchführung von kommunaler Seite aus grundlegend auf den Prüfstand zu stellen und zu re- 
duzieren. Das Ziel, preiswerten und bezahlbaren Wohnraum  zu schaffen, wird konkurrierenden 
Zielen der Stadtentwicklung übergeordnet. Bezahlbares Wohnen ist die entscheidende Frage der 
Stadtentwicklung und die soziale Frage des Jahrzehnts in Münster. 
 
Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat die Verwaltung, 
 
• alle über die aktuell geltende Energieeinsparverordnung  hinausgehenden kommunalen 
Vorgaben aufzuheben und abzuschaffen. 
• bei allen Baugenehmigungen Vorgaben auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzie- 
ren und insbesondere von Vorgaben abzusehen, die die I nvestitionskosten deutlich in 
die Höhe treiben. 
• von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, auf die Erhebu ng von Stellplatzablösesum- 
men zu verzichten, wenn eine konkrete Errichtung von S tellplätzen im Umfeld der Maß- 
nahme mittelfristig nicht geplant oder baulich nicht möglich ist. 
• verwaltungsintern ein Maßnahmenpaket zu entwickeln un d dem Rat zur Beschlussfas- 
sung vorzulegen, mit dem Baugenehmigungen in Münster beschleunigt und Investiti- 
onskosten durch Reduzierung von Vorgaben gesenkt werden können. 
 
Begründung: 
 
Auch städtische Vorgaben treiben die Baupreise in Münster nach oben. Die steigenden Herstel- 
lungskosten erreichen über die Basismiete direkt die Menschen in Münster, die dringend eine 
bezahlbare Wohnung suchen. Vor diesem Hintergrund müssen auch städtische Vorgaben auf 
13.12.2017

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das gesetzliche Maß zurückgeführt werden, um in Münster bezahlbares Wohnen zu ermögli- 
chen. 
Die in Münster geltende Praxis, die Vorgaben der Energieeinsparverordnung noch zu verschär- 
fen, führt inzwischen dazu, dass für ein Minimum an zusätzlicher Energieeinsparung unverhält- 
nismäßig hohe Mehrkosten in Rechnung zu stellen sind. Diese kommunale Praxis hat seit der 
deutlichen Verschärfung der Bundesvorgaben in den letzten Jahren ihre Steuerungswirkung 
verloren und wirkt in erster Linie nur noch kostentreibend. 
 
Auch bei Baugenehmigungen werden oft Vorgaben gemacht, die dazu führen, dass Investitions- 
kosten nach oben getrieben werden: Während z. B. in benachbarten Großstädten Leitungen kos- 
ten- und flächensparend verlegt werden, herrscht in Münster ein Standard, der großflächige 
Flächen benötigt. Hier muss der Standard auf das Maß reduziert werden, das sich auch in ande- 
ren Kommunen als ausreichend erwiesen hat. Dasselbe gilt für ausufernde gestalterische Vorga- 
ben, die ohne funktionalen Mehrwert bleiben. Dabei soll nicht die Qualität des Bauens sinken, 
wohl aber der Umfang und Detaillierungsgrad kommunaler Vorgaben. 
 
Die Verwaltung bleibt aufgefordert, intern ein Maßnahmenpaket zu entwickeln, mit dem die 
Herstellungskosten von Wohnraum deutlich reduziert werden können. 
  
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Doris Feldmann  
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koch 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stel tig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Seyf ferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Ol berg 
     Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

13.12.2017 Rat
TOP 44.11 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
A-R/0086/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37