A-R/0010/2015
Resolution an die Landesregierung NRW für schnelle Brückensanierung auf dem Autobahnzubringer zur A43
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Stellungnahme-A-R-0010-2015-Anlage-2
43 Zeichen
Anlage 2 Auszug der angeordneten Maßnahmen
Stellungnahme-A-R-0010-2015
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32 09.02.2015 Herr Vechtel/Herr Schulik 32 80/3281 Amt für Bürger- und Ratsservice Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 03.02.2015 an den Rat zur sofortigen Beschlussfas- sung (Nr. A-R/0010/2015, Anlage 1) Die CDU-Ratsfraktion beantragt im Rat Folgendes zu beschließen: „Der Rat möge beschließen: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Sanierung des Brückenbauwerks auf dem Zubringer B 51 / BAB A 43 in Südrichtung im Abschnitt zwischen der Ausfahrt Weseler Straße und der Einfahrt Weseler Straße unverzüglich zu veranlassen. 2. Die Möglichkeiten einer kurzfristigen Optimierung der Verkehrsführung sollen geprüft werden. 3. Der Landesbetrieb Straßen NRW soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen in dieser Angelegenheit Bericht erstatten.“ Zu Punkt 1: Unverzügliche Sanierung des Brückenbau werks Im September 2014 wurde vom Landesbetrieb Straßenba u Nordrhein-Westfalen (Landesbe- trieb), Autobahnniederlassung Hamm mitgeteilt, dass das Brückenbauwerk der B51A über die B 219 und B 51 in Münster von einem Ingenieurbü ro in statischer Sicht geprüft worden sei. Aufgrund der Neuberechnungsergebnisse wurde di e Aufhebung der 2-Streifigkeit und auch die Anordnung des Verkehrszeichens 273 Straßen verkehrsordnung „Mindestabstand für LKW bei Stau 50 m“ erforderlich. Nach Abstimmung mit den städtischen Fachämtern und der Bezirksregierung Münster erfolgte am 17.09.2014 eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung, die im November 2014 Zug um Zug vom Landesbetrieb umgesetzt wurde. Die umgesetzten Maßnahmen sind im Wesentlichen in der Anlage 2 dargestellt. Bei Darstellung der Ausgangslage konnte vom Landesbetrieb keine Mitteilung zum Zeitpunkt der Sanierung/des Neubaus des Brückenbauwerks genan nt werden. Im Rahmen einer Sit- zung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen vom 12.12 .2014 sprach der Vertreter des Lan- desbetriebes von landesweit hunderten von Brücken mit ähnlichen Problemen in der Baulast des Landesbetriebes. Landesverkehrsminister Herr Michael Groschek teilte entsprechend im Rahmen einer Stellungnahme der Landesregierung auf eine Anfrage der MdL Herr Rehbaum und Herr Sternberg mit, dass er derzeit noch keinen Überblick habe, wann die eingeschränk- te Verkehrsführung auf der Brücke wieder aufgehobe n wird. Er gab an, dass die Brücke in - 2 - Münster derzeit landesweit eine von 375 Brücken sei , die näher überprüft werden. „Dabei handelt es sich um Bauwerke, die aufgrund ihres Alt ers, des verwendeten Materials oder ihrer Konstruktionsart als für die Zukunft nicht au sreichend tragfähig eingeschätzt werden“. Hierzu wird auf die als Anlage 3 beigefügte Antwort der Landesregierung vom 23.12.2 014 auf die Kleine Anfrage Nr. 2932 der MdL Herr Rehbau m und Herr Sternberg hingewiesen (öffentliche Drucksache 16/7663 des Landtags Nordrh ein-Westfalen). Darin wird mitgeteilt, dass eine durchgreifende Verstärkung der vorhandene n Brücke im Zuge des Autobahnzu- bringers B 51 A nicht möglich sei. Die Zweispurigke it der Brücke könne daher erst nach Fer- tigstellung eines Ersatzneubaus wiederhergestellt werden. Zur Baudisposition können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden. Zu Punkt 2: Möglichkeiten einer kurzfristigen Optimierung der Verkehrsführung Mit Antrag A-W/0040/2014 vom 06.12.2014 beantragte die CDU-Fraktion in der Bezirksver- tretung Münster-West die Prüfung der Möglichkeit de r Verlängerung der Abbiegespur in Richtung Mecklenbeck/Spinne über den Standstreifen. In der Sitzung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen vom 12.12.2014 teilte der Vertreter des Landesbetriebes, Herr Rickershenrich, mit, dass dies aufgrund der baulichen Gegebenheiten sehr wahrscheinlich nicht möglich sei. Der Mehrzwec kstreifen sei deutlich schmaler, als die notwendige Ausbaubreite einer Rechtsabbiegespur. Auch teilte der Landesbetrieb mit, dass aktuelle Ve rkehrsbeobachtungen ergeben hätten, dass der Verkehrsfluss morgens nahezu problemlos ge währleistet sei. In der Nachmittags- spitzenstunde komme es zu Rückstauerscheinungen. Die Stadt Münster prüft aktuell und zeitnah, ob und wie die Verkehrsführung optimiert wer- den kann. In Kürze soll eine weitere gemeinsame Erö rterung unter Beteiligung des Landes- betriebes und der städtischen Fachämter stattfinden . Somit liegt gegenwärtig noch kein ab- schließendes Ergebnis zu den möglichen Optimierungsmaßnahmen vor. Zu Punkt 3: Bericht des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen in der Sit- zung des ASSVW Die Verwaltung hat bereits Kontakt mit dem Landesbe trieb aufgenommen, um einen Bericht möglichst in der kommenden Sitzung des ASSVW zu err eichen. Eine Terminzusage des Landesbetriebes steht allerdings noch aus. gez. Heuer Anlagen: 1 Antrag A-R/0010/2015 2 Auszug der angeordneten Maßnahmen 3 Öffentliche Drucksache Landtag Nordrhein-Westfale n 16/7663
a-r-0010-2015
2764 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2015
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de
03.02.2015
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
der Stadt Münster
Resolution an die Landesregierung NRW für schnelle Brückensanierung auf dem
Autobahnzubringer zur A43
Der Rat möge beschließen:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Sanierung des Brückenbauwerks auf dem
Zubringer B 51 / BAB A 43 in Südrichtung im Abschnitt zwischen der Ausfahrt
Weseler Straße und der Einfahrt Weseler Straße unverzüglich zu veranlassen.
2. Die Möglichkeiten einer kurzfristigen Optimierung der Verkehrsführung sollen geprüft
werden.
3. Der Landesbetrieb Straßen NRW soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen in dieser Angelegenheit Bericht
erstatten.
Begründung:
Im September 2014 ist bei Tragfähigkeitsuntersuchungen festgestellt worden, dass dieses
Brückenbauwerk nicht mehr die erforderliche Tragkraft besitzt, um vor allem den
Schwerlastverkehr zweispurig aufzunehmen. Aufgrund dieses Prüfergebnisses haben die
zuständigen Behörden angeordnet, dass der Verkehr seit Mitte November 2014 nur noch
einspurig über die Brücke gelenkt wird.
Als Folge dieser Fahrbahnverengung kommt es auf der Bundesstraße 51 insbesondere im
Feierabendverkehr zu erheblichen Rückstaus bis zum Albersloher Weg und darüber hinaus.
Diese Rückstaus führen zu einer erhöhten Abgasbelastung für den dichtbesiedelten Süden
von Münster und zu einer zunehmenden Verlagerung des Verkehrs in die angrenzenden
Wohngebiete.
Ein angedachtes jahrelanges Provisorium bis zur maximalen Nutzungsdauer im Jahre 2034
ist für die Stadt Münster nicht hinnehmbar. Die Landesregierung ist aufgefordert, die
zweispurige Nutzung des Brückenbauwerks durch eine umfassende Sanierung unverzüglich
wieder zu ermöglichen.
Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2015
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de
gez.
Stefan Weber
Frank Baumann
Horst Beitelhoff
Georg Berding
Dieter von den Berg
Olaf Bloch
Peter Börgel
Heinz-G. Buddenbäumer
Olaf Dreßen
Dr. Dietmar Erber
Sven Gotthal
Walter von Göwels
Richard Halberstadt
Gilbert Hartmann
Jens Christian Heinemann
Bruno Kleine Borgmann
Jan Leiße
Stefan Leschniok
Christel Loschelder
Hans Neumann
Andreas Nicklas
Karin Reismann
Josef Schliemann
Angela Stähler
Manfred Wenzel
Stellungnahme-A-R-0010-2015-Anlage-3
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Anlage 3 Anlage 3 Anlage 3
Stellungnahme-A-R-0010-2015-Anlage-1
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2015
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de
03.02.2015
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
der Stadt Münster
Resolution an die Landesregierung NRW für schnelle Brückensanierung auf dem
Autobahnzubringer zur A43
Der Rat möge beschließen:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Sanierung des Brückenbauwerks auf dem
Zubringer B 51 / BAB A 43 in Südrichtung im Abschnitt zwischen der Ausfahrt
Weseler Straße und der Einfahrt Weseler Straße unverzüglich zu veranlassen.
2. Die Möglichkeiten einer kurzfristigen Optimierung der Verkehrsführung sollen geprüft
werden.
3. Der Landesbetrieb Straßen NRW soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen in dieser Angelegenheit Bericht
erstatten.
Begründung:
Im September 2014 ist bei Tragfähigkeitsuntersuchungen festgestellt worden, dass dieses
Brückenbauwerk nicht mehr die erforderliche Tragkraft besitzt, um vor allem den
Schwerlastverkehr zweispurig aufzunehmen. Aufgrund dieses Prüfergebnisses haben die
zuständigen Behörden angeordnet, dass der Verkehr seit Mitte November 2014 nur noch
einspurig über die Brücke gelenkt wird.
Als Folge dieser Fahrbahnverengung kommt es auf der Bundesstraße 51 insbesondere im
Feierabendverkehr zu erheblichen Rückstaus bis zum Albersloher Weg und darüber hinaus.
Diese Rückstaus führen zu einer erhöhten Abgasbelastung für den dichtbesiedelten Süden
von Münster und zu einer zunehmenden Verlagerung des Verkehrs in die angrenzenden
Wohngebiete.
Ein angedachtes jahrelanges Provisorium bis zur maximalen Nutzungsdauer im Jahre 2034
ist für die Stadt Münster nicht hinnehmbar. Die Landesregierung ist aufgefordert, die
zweispurige Nutzung des Brückenbauwerks durch eine umfassende Sanierung unverzüglich
wieder zu ermöglichen.
Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2015
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de
gez.
Stefan Weber
Frank Baumann
Horst Beitelhoff
Georg Berding
Dieter von den Berg
Olaf Bloch
Peter Börgel
Heinz-G. Buddenbäumer
Olaf Dreßen
Dr. Dietmar Erber
Sven Gotthal
Walter von Göwels
Richard Halberstadt
Gilbert Hartmann
Jens Christian Heinemann
Bruno Kleine Borgmann
Jan Leiße
Stefan Leschniok
Christel Loschelder
Hans Neumann
Andreas Nicklas
Karin Reismann
Josef Schliemann
Angela Stähler
Manfred Wenzel
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Mauritzstraße 7
- Weseler Straße
- Albersloher Weg
- Rehbaum
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0010/2015
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 04.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37