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A-R/0010/2015

Resolution an die Landesregierung NRW für schnelle Brückensanierung auf dem Autobahnzubringer zur A43

Antrag an den Rat 04.02.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2015, TOP 28.4

Stellungnahme-A-R-0010-2015-Anlage-2

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Stellungnahme-A-R-0010-2015-Anlage-2

43 Zeichen

Anlage 2 
Auszug der angeordneten Maßnahmen

Stellungnahme-A-R-0010-2015

4992 Zeichen

32 09.02.2015 
Herr Vechtel/Herr Schulik 32 80/3281 
 
 
 
 
 
 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 03.02.2015 an den Rat zur sofortigen Beschlussfas- 
sung (Nr. A-R/0010/2015, Anlage 1)  
 
 
Die CDU-Ratsfraktion beantragt im Rat Folgendes zu beschließen: 
 
 
„Der Rat möge beschließen: 
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Sanierung des Brückenbauwerks auf dem 
Zubringer B 51 / BAB A 43 in Südrichtung im Abschnitt zwischen der Ausfahrt 
Weseler Straße und der Einfahrt Weseler Straße unverzüglich zu veranlassen. 
2. Die Möglichkeiten einer kurzfristigen Optimierung der Verkehrsführung sollen geprüft 
werden. 
3. Der Landesbetrieb Straßen NRW soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen in dieser Angelegenheit Bericht 
erstatten.“ 
 
 
 
 
Zu Punkt 1:  Unverzügliche Sanierung des Brückenbau werks 
 
Im September 2014 wurde vom Landesbetrieb Straßenba u Nordrhein-Westfalen (Landesbe- 
trieb), Autobahnniederlassung Hamm mitgeteilt, dass  das Brückenbauwerk der B51A über 
die B 219 und B 51 in Münster von einem Ingenieurbü ro in statischer Sicht geprüft worden 
sei. Aufgrund der Neuberechnungsergebnisse wurde di e Aufhebung der 2-Streifigkeit und 
auch die Anordnung des Verkehrszeichens 273 Straßen verkehrsordnung „Mindestabstand 
für LKW bei Stau 50 m“ erforderlich. Nach Abstimmung mit den städtischen Fachämtern und 
der Bezirksregierung Münster erfolgte am 17.09.2014 eine entsprechende verkehrsrechtliche 
Anordnung, die im November 2014 Zug um Zug vom Landesbetrieb umgesetzt wurde.  
 
Die umgesetzten Maßnahmen sind im Wesentlichen in der Anlage 2  dargestellt.  
 
Bei Darstellung der Ausgangslage konnte vom Landesbetrieb keine Mitteilung zum Zeitpunkt 
der Sanierung/des Neubaus des Brückenbauwerks genan nt werden. Im Rahmen einer Sit- 
zung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen vom 12.12 .2014 sprach der Vertreter des Lan- 
desbetriebes von landesweit hunderten von Brücken mit ähnlichen Problemen in der Baulast 
des Landesbetriebes. Landesverkehrsminister Herr Michael Groschek teilte entsprechend im 
Rahmen einer Stellungnahme der Landesregierung auf eine Anfrage der MdL Herr Rehbaum 
und Herr Sternberg mit, dass er derzeit noch keinen Überblick habe, wann die eingeschränk- 
te  Verkehrsführung auf der Brücke wieder aufgehobe n wird. Er gab an, dass die Brücke in

- 2 - 
 
Münster derzeit landesweit eine von 375 Brücken sei , die näher überprüft werden. „Dabei 
handelt es sich um Bauwerke, die aufgrund ihres Alt ers, des verwendeten Materials oder 
ihrer Konstruktionsart als für die Zukunft nicht au sreichend tragfähig eingeschätzt werden“. 
Hierzu wird auf die als Anlage 3 beigefügte Antwort der Landesregierung vom 23.12.2 014 
auf die Kleine Anfrage Nr. 2932 der MdL Herr Rehbau m und Herr Sternberg hingewiesen 
(öffentliche Drucksache 16/7663 des Landtags Nordrh ein-Westfalen). Darin wird mitgeteilt, 
dass eine durchgreifende Verstärkung der vorhandene n Brücke im Zuge des Autobahnzu- 
bringers B 51 A nicht möglich sei. Die Zweispurigke it der Brücke könne daher erst nach Fer- 
tigstellung eines Ersatzneubaus wiederhergestellt werden. Zur Baudisposition können derzeit 
noch keine Aussagen gemacht werden.  
 
 
Zu Punkt 2:    Möglichkeiten einer kurzfristigen Optimierung der Verkehrsführung  
 
Mit Antrag A-W/0040/2014 vom 06.12.2014 beantragte die CDU-Fraktion in der Bezirksver- 
tretung Münster-West die Prüfung der Möglichkeit de r Verlängerung der Abbiegespur in 
Richtung Mecklenbeck/Spinne über den Standstreifen. 
 
In der Sitzung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen  vom 12.12.2014 teilte der Vertreter des 
Landesbetriebes, Herr Rickershenrich, mit, dass dies aufgrund der baulichen Gegebenheiten 
sehr wahrscheinlich nicht möglich sei. Der Mehrzwec kstreifen sei deutlich schmaler, als die 
notwendige Ausbaubreite einer Rechtsabbiegespur.  
 
Auch teilte der Landesbetrieb mit, dass aktuelle Ve rkehrsbeobachtungen ergeben hätten, 
dass der Verkehrsfluss morgens nahezu problemlos ge währleistet sei. In der Nachmittags- 
spitzenstunde komme es zu Rückstauerscheinungen.  
 
Die Stadt Münster prüft aktuell und zeitnah, ob und  wie die Verkehrsführung optimiert wer- 
den kann. In Kürze soll eine weitere gemeinsame Erö rterung unter Beteiligung des Landes- 
betriebes und der städtischen Fachämter stattfinden . Somit liegt gegenwärtig noch kein ab- 
schließendes Ergebnis zu den möglichen Optimierungsmaßnahmen vor.  
 
 
Zu Punkt 3:  Bericht des Landesbetriebes Straßenbau  Nordrhein-Westfalen in der Sit- 
zung des ASSVW 
 
 
Die Verwaltung hat bereits Kontakt mit dem Landesbe trieb aufgenommen, um einen Bericht 
möglichst in der kommenden Sitzung des ASSVW zu err eichen. Eine Terminzusage des 
Landesbetriebes steht allerdings noch aus. 
 
 
 
 
gez.  
 
Heuer 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
1 Antrag A-R/0010/2015 
2 Auszug der angeordneten Maßnahmen 
3 Öffentliche Drucksache Landtag Nordrhein-Westfale n 16/7663

a-r-0010-2015

2764 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2015 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
 
 
           03.02.2015 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates 
der Stadt Münster 
 
Resolution an die Landesregierung NRW für schnelle Brückensanierung auf dem 
Autobahnzubringer zur A43 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1.  Die Landesregierung wird aufgefordert, die Sanierung des Brückenbauwerks auf dem 
Zubringer B 51 / BAB A 43 in Südrichtung im Abschnitt zwischen der Ausfahrt 
Weseler Straße und der Einfahrt Weseler Straße unverzüglich zu veranlassen. 
2.  Die Möglichkeiten einer kurzfristigen Optimierung der Verkehrsführung sollen geprüft 
werden. 
3.  Der Landesbetrieb Straßen NRW soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen in dieser  Angelegenheit Bericht 
erstatten. 
 
 
Begründung: 
 
Im September 2014 ist bei Tragfähigkeitsuntersuchungen festgestellt worden, dass dieses 
Brückenbauwerk nicht mehr die erforderliche Tragkraft besitzt, um vor allem den 
Schwerlastverkehr zweispurig aufzunehmen. Aufgrund dieses Prüfergebnisses haben die 
zuständigen Behörden angeordnet, dass der Verkehr seit Mitte November 2014 nur noch 
einspurig über die Brücke gelenkt wird. 
 
Als Folge dieser Fahrbahnverengung kommt es auf der Bundesstraße 51 insbesondere im 
Feierabendverkehr zu erheblichen Rückstaus bis zum Albersloher Weg und darüber hinaus. 
Diese Rückstaus führen zu einer erhöhten Abgasbelastung für den dichtbesiedelten Süden 
von Münster und zu einer zunehmenden Verlagerung des Verkehrs in die angrenzenden 
Wohngebiete. 
 
Ein angedachtes jahrelanges Provisorium bis zur maximalen Nutzungsdauer im Jahre 2034 
ist für die Stadt Münster nicht hinnehmbar. Die Landesregierung ist aufgefordert, die 
zweispurige Nutzung des Brückenbauwerks durch eine umfassende Sanierung unverzüglich 
wieder zu ermöglichen.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2015 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
 
gez. 
Stefan Weber 
Frank Baumann 
Horst Beitelhoff 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Olaf Bloch 
Peter Börgel 
Heinz-G. Buddenbäumer 
 
 
Olaf Dreßen 
Dr. Dietmar Erber  
Sven Gotthal 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Jens Christian Heinemann 
Bruno Kleine Borgmann 
 
 
Jan Leiße 
Stefan Leschniok 
Christel Loschelder 
Hans Neumann 
Andreas Nicklas 
Karin Reismann 
Josef Schliemann 
Angela Stähler 
Manfred Wenzel

Stellungnahme-A-R-0010-2015-Anlage-3

28 Zeichen

Anlage 3

Anlage 3

Anlage 3

Stellungnahme-A-R-0010-2015-Anlage-1

2764 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2015 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
 
 
           03.02.2015 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates 
der Stadt Münster 
 
Resolution an die Landesregierung NRW für schnelle Brückensanierung auf dem 
Autobahnzubringer zur A43 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1.  Die Landesregierung wird aufgefordert, die Sanierung des Brückenbauwerks auf dem 
Zubringer B 51 / BAB A 43 in Südrichtung im Abschnitt zwischen der Ausfahrt 
Weseler Straße und der Einfahrt Weseler Straße unverzüglich zu veranlassen. 
2.  Die Möglichkeiten einer kurzfristigen Optimierung der Verkehrsführung sollen geprüft 
werden. 
3.  Der Landesbetrieb Straßen NRW soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen in dieser  Angelegenheit Bericht 
erstatten. 
 
 
Begründung: 
 
Im September 2014 ist bei Tragfähigkeitsuntersuchungen festgestellt worden, dass dieses 
Brückenbauwerk nicht mehr die erforderliche Tragkraft besitzt, um vor allem den 
Schwerlastverkehr zweispurig aufzunehmen. Aufgrund dieses Prüfergebnisses haben die 
zuständigen Behörden angeordnet, dass der Verkehr seit Mitte November 2014 nur noch 
einspurig über die Brücke gelenkt wird. 
 
Als Folge dieser Fahrbahnverengung kommt es auf der Bundesstraße 51 insbesondere im 
Feierabendverkehr zu erheblichen Rückstaus bis zum Albersloher Weg und darüber hinaus. 
Diese Rückstaus führen zu einer erhöhten Abgasbelastung für den dichtbesiedelten Süden 
von Münster und zu einer zunehmenden Verlagerung des Verkehrs in die angrenzenden 
Wohngebiete. 
 
Ein angedachtes jahrelanges Provisorium bis zur maximalen Nutzungsdauer im Jahre 2034 
ist für die Stadt Münster nicht hinnehmbar. Die Landesregierung ist aufgefordert, die 
zweispurige Nutzung des Brückenbauwerks durch eine umfassende Sanierung unverzüglich 
wieder zu ermöglichen.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2015 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
 
gez. 
Stefan Weber 
Frank Baumann 
Horst Beitelhoff 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Olaf Bloch 
Peter Börgel 
Heinz-G. Buddenbäumer 
 
 
Olaf Dreßen 
Dr. Dietmar Erber  
Sven Gotthal 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Jens Christian Heinemann 
Bruno Kleine Borgmann 
 
 
Jan Leiße 
Stefan Leschniok 
Christel Loschelder 
Hans Neumann 
Andreas Nicklas 
Karin Reismann 
Josef Schliemann 
Angela Stähler 
Manfred Wenzel

Beratungsverlauf (1)

11.02.2015 Rat
TOP 28.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mauritzstraße 7
  • Weseler Straße
  • Albersloher Weg
  • Rehbaum

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Details

Aktenzeichen
A-R/0010/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
04.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37