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AN/0157/2018

Wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung unverzüglich umsetzen! - Änderungsantrag zu TOP 10.5 „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans"

Änderungsantrag BV4 (Die Linke) 29.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.01.2018, TOP 10.5.2

Änderungsantrag (Die Linke BV4)

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Änderungsantrag (Die Linke BV4)

5971 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld 
 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421, 50825 Köln 
Tel: 0221 / 221-94317 
Fax: 0221 / 22194320 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0157/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)  
 
Wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung unverzüglich umsetzen! - Änderungsantrag zu 
TOP 10.5 „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des 
Luftreinhalteplans" 
(Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Fraktion DIE LINKE. BV Eh renfeld bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 10.5 
„Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ 
(3428/2017) auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung am 29. Januar 
2018 zu nehmen:  
 
Beschluss:  
Der Beschlusstext der Verwaltung wird in Punkt 1 wie folgt geändert (Änderung fett gedruckt):  
1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im 
Zusammenhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln. 
 
 
Der Beschlusstext der Verwaltung wird in Punkt 3 wie folgt geändert (Änderung fett gedruckt):  
 
3. Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches in den Prozess zur 
Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Bezirksregierung Köln einzusp eisen. Die 
Priorisierung der Maßnahmen wird geändert und soll entsprechend ihrer Wirksamkeit bei der 
NO2-Reduktion erfolgen.  
 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Der Beschlusstext der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt:  
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, sofort wirksame Maßnahmen zur NO 2-Reduktion 
vorzubereiten und umzusetzen. Es wird nicht erst der Erlass eines Luftreinhalteplanes 
abgewartet.  
 
Hierzu sollen konkrete Planungen für alle Einzelmaßnahmen aufgenommen werden, deren 
Wirkung als „hoch“ oder „mittel“ e ingeschätzt wird, sofern bzw. sobald die rechtlichen 
Grundlagen gegeben sind. Hierbei ist die Ergänzung aus Anlage 6  zu beachten, dass bei einer 
weiteren Betrachtung der ÖPNV -Ausbaumaßnahmen (zumindest der Stadtbahnausbau gemäß 
der Anmeldung zum ÖPNV -Bedarfsplan) im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung diese 
in der Summe betrachtet werden müssen, da die Summe der ÖPNV -Maßnahmen entgegen der 
Darstellung im Maßnahmenkatalog zu einer erheblichen Wirkung in Bezug auf das 
Schadstoffminderungspotenzial führt , und ist somit - nicht nur im Zusammenhang mit der 
Fortschreibung des Luftreinhalteplanes - mit höchster Priorität weiter zu verfolgen und in der 
Roadmap ÖPNV entgegen derzeitiger Planungen zu berücksichtigen. 
 
Die Planungen werden den Fachgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.  
 
6. Der Rat stellt fest, dass auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte NO 2 und Feinstaub 
gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Daher wird eine Reduktion auch über die Einhaltung der 
Grenzwerte hinaus angestrebt.  
 
7. Der Rat b eauftragt die Verwaltung, Maßnahmen für eine nachhaltige Kölner Verkehrswende 
zu unternehmen, um die Ziele von Köln Mobil 2025 zu gewährleisten, den Ausstoß von 
Schadstoffen zu senken und die Kölner Klimaschutzziele zu erreichen. Hierzu werden in Angriff 
genommen:  
a. Einstieg in einen entgeltfreien ÖPNV; zum Beispiel durch eine kostenlose Nutzung des 
ÖPNV an Tagen, an denen die Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden.  
b. Ein beschleunigter Ausbau der ÖPNV -Infrastruktur und hierzu Verzicht auf alle 
Tunnelvarianten auf der Ost -West-Achse, die ohne Vorteil für den ÖPNV Fachpersonal 
und Finanzmittel binden. 
Dazu gehören eine Taktverdichtung bestehender Linien (AN/1143/2017) sowie eine 
Ertüchtigung der HGK -Güterstrecke für die S -Bahn-Nutzung mit der  Option den 
Bahnknoten Köln zu entlasten (AN/1102/2017). 
c. Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen  
d. Rückbau von Autospuren zugunsten des ÖPNV und des Rad- und Fußverkehrs  
e. Einsatz von Quartiersbussen (AN/1350/2017), Elektrobussen (AN/0303/2017) analo g 
der Beschlüsse der BV Ehrenfeld sowie der Einsatz von Expressbussen auf eigener 
Busspur auf der Inneren Kanalstraße  
f. Aufbau eines umfassenden Radschnellwegenetzes

- 3 - 
g. Bau eines „Ehrenfelder Deckels“ über die A57 (AN/0550/2016), mit dem 
zwischenzeitlichen Einsatz von City Trees entlang der Schulflächen von Albertus-Magnus-
Gymnasium und Paul-Klee-Grundschule 
h. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses, insbesondere ist dabei das 
„Parken in zweiter Reihe“ konsequent zu ahnden, u.a. auf der Venloer Straße 
 
 
Begründung:  
Vor allem Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden in Köln regelmäßig überschritten, etwa am 
Clevischer Ring im angrenzenden Mülheim. Stickstoffdioxid in der Atemluft führt zu einer 
Zunahme von Lungenerkrankungen und von Herz -Kreislauf-Erkrankungen. Weitere 
Verzögerungen wirksamer Maßnahmen gehen auf Kosten der Gesundheit von Kölner*innen, die 
an hochbelasteten Orten leben.  
 
Die Stadt Köln muss daher sofort tätig werden. Sie ist auch nicht daran gehindert, schon vor 
dem Inkrafttreten eines neuen Luftreinhalteplans wirksame Maßnahmen zur Verminderung von 
Schadstoffen umzusetzen und andere zumindest vorzubereiten.  
 
Bei der Entscheidung darüber, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorrangig umgesetzt 
werden sollen, muss die Wirksamkeit der Maßnahme hinsichtlich der NO 2-Reduktion leitend 
sein. Die bisherige Priorisierung durch die Verwaltung ist wenig hilfreich. In einem echten 
Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung darf eine wirkungslose oder wirkungsarme Maßnahme 
nicht die höchs te Priorität bekommen, nur weil sie schnell umsetzbar ist oder nur geringe 
Kosten verursacht. 
 
Herzlichen Dank im Vorhinein. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Berndt Petri Christoph Besser 
(Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)

Beratungsverlauf (1)

29.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0157/2018
Typ
Änderungsantrag BV4 (Die Linke)
Datum
29.01.2018
Erstellt
29.01.2018 15:20