AN/0157/2018
Wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung unverzüglich umsetzen! - Änderungsantrag zu TOP 10.5 „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans"
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Änderungsantrag (Die Linke BV4)
5971 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421, 50825 Köln Tel: 0221 / 221-94317 Fax: 0221 / 22194320 Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0157/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung unverzüglich umsetzen! - Änderungsantrag zu TOP 10.5 „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans" (Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion DIE LINKE. BV Eh renfeld bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 10.5 „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ (3428/2017) auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung am 29. Januar 2018 zu nehmen: Beschluss: Der Beschlusstext der Verwaltung wird in Punkt 1 wie folgt geändert (Änderung fett gedruckt): 1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln. Der Beschlusstext der Verwaltung wird in Punkt 3 wie folgt geändert (Änderung fett gedruckt): 3. Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches in den Prozess zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Bezirksregierung Köln einzusp eisen. Die Priorisierung der Maßnahmen wird geändert und soll entsprechend ihrer Wirksamkeit bei der NO2-Reduktion erfolgen. Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Der Beschlusstext der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt: 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, sofort wirksame Maßnahmen zur NO 2-Reduktion vorzubereiten und umzusetzen. Es wird nicht erst der Erlass eines Luftreinhalteplanes abgewartet. Hierzu sollen konkrete Planungen für alle Einzelmaßnahmen aufgenommen werden, deren Wirkung als „hoch“ oder „mittel“ e ingeschätzt wird, sofern bzw. sobald die rechtlichen Grundlagen gegeben sind. Hierbei ist die Ergänzung aus Anlage 6 zu beachten, dass bei einer weiteren Betrachtung der ÖPNV -Ausbaumaßnahmen (zumindest der Stadtbahnausbau gemäß der Anmeldung zum ÖPNV -Bedarfsplan) im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung diese in der Summe betrachtet werden müssen, da die Summe der ÖPNV -Maßnahmen entgegen der Darstellung im Maßnahmenkatalog zu einer erheblichen Wirkung in Bezug auf das Schadstoffminderungspotenzial führt , und ist somit - nicht nur im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes - mit höchster Priorität weiter zu verfolgen und in der Roadmap ÖPNV entgegen derzeitiger Planungen zu berücksichtigen. Die Planungen werden den Fachgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 6. Der Rat stellt fest, dass auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte NO 2 und Feinstaub gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Daher wird eine Reduktion auch über die Einhaltung der Grenzwerte hinaus angestrebt. 7. Der Rat b eauftragt die Verwaltung, Maßnahmen für eine nachhaltige Kölner Verkehrswende zu unternehmen, um die Ziele von Köln Mobil 2025 zu gewährleisten, den Ausstoß von Schadstoffen zu senken und die Kölner Klimaschutzziele zu erreichen. Hierzu werden in Angriff genommen: a. Einstieg in einen entgeltfreien ÖPNV; zum Beispiel durch eine kostenlose Nutzung des ÖPNV an Tagen, an denen die Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden. b. Ein beschleunigter Ausbau der ÖPNV -Infrastruktur und hierzu Verzicht auf alle Tunnelvarianten auf der Ost -West-Achse, die ohne Vorteil für den ÖPNV Fachpersonal und Finanzmittel binden. Dazu gehören eine Taktverdichtung bestehender Linien (AN/1143/2017) sowie eine Ertüchtigung der HGK -Güterstrecke für die S -Bahn-Nutzung mit der Option den Bahnknoten Köln zu entlasten (AN/1102/2017). c. Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen d. Rückbau von Autospuren zugunsten des ÖPNV und des Rad- und Fußverkehrs e. Einsatz von Quartiersbussen (AN/1350/2017), Elektrobussen (AN/0303/2017) analo g der Beschlüsse der BV Ehrenfeld sowie der Einsatz von Expressbussen auf eigener Busspur auf der Inneren Kanalstraße f. Aufbau eines umfassenden Radschnellwegenetzes - 3 - g. Bau eines „Ehrenfelder Deckels“ über die A57 (AN/0550/2016), mit dem zwischenzeitlichen Einsatz von City Trees entlang der Schulflächen von Albertus-Magnus- Gymnasium und Paul-Klee-Grundschule h. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses, insbesondere ist dabei das „Parken in zweiter Reihe“ konsequent zu ahnden, u.a. auf der Venloer Straße Begründung: Vor allem Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden in Köln regelmäßig überschritten, etwa am Clevischer Ring im angrenzenden Mülheim. Stickstoffdioxid in der Atemluft führt zu einer Zunahme von Lungenerkrankungen und von Herz -Kreislauf-Erkrankungen. Weitere Verzögerungen wirksamer Maßnahmen gehen auf Kosten der Gesundheit von Kölner*innen, die an hochbelasteten Orten leben. Die Stadt Köln muss daher sofort tätig werden. Sie ist auch nicht daran gehindert, schon vor dem Inkrafttreten eines neuen Luftreinhalteplans wirksame Maßnahmen zur Verminderung von Schadstoffen umzusetzen und andere zumindest vorzubereiten. Bei der Entscheidung darüber, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorrangig umgesetzt werden sollen, muss die Wirksamkeit der Maßnahme hinsichtlich der NO 2-Reduktion leitend sein. Die bisherige Priorisierung durch die Verwaltung ist wenig hilfreich. In einem echten Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung darf eine wirkungslose oder wirkungsarme Maßnahme nicht die höchs te Priorität bekommen, nur weil sie schnell umsetzbar ist oder nur geringe Kosten verursacht. Herzlichen Dank im Vorhinein. Mit freundlichen Grüßen gez. Berndt Petri Christoph Besser (Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0157/2018
- Typ
- Änderungsantrag BV4 (Die Linke)
- Datum
- 29.01.2018
- Erstellt
- 29.01.2018 15:20