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A-R/0033/2015

Mit DEFI Leben retten - Städtische Sportstätten mit Defibrillatoren ausstatten

Antrag an den Rat 20.05.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 49.1

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a-r-0033-2015-Mit Defi Leben retten - Anlage Rückmeldung ASB zum Antrag

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a-r-0033-2015-Mit DEFI Leben retten - Städtische Sportstätten mit Defibrillatoren ausstatten

4491 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2015 
 
 
           19.05.2015 
Antrag 
MIT DEFI LEBEN RETTEN - 
STÄDTISCHE SPORTSTÄTTEN MIT DEFIBRILLATOREN 
AUSSTATTEN! 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.  Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass nach Auskunft der 
Stadtverwaltung (Stand: 29. März 2015) weder städtische Schwimmbäder noch 
städtische Sporthallen mit Defibrillatoren (AED) ausgestattet sind. 
2.  Der Rat der Stadt Münster nimmt weiter zur Kenntnis, dass die 
Sicherheitsorganisationen DRK und ASB eine solche Ausstattung empfehlen, da diese 
bei Verfügbarkeit in Münster bereits mehrfach lebensrettend eingesetzt wurden. 
 
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt: 
1.  Die städtischen Sportanlagen, die über keine AED verfügen, sukzessiv flächendeckend 
mit Defibrillatoren auszurüsten. 
2.  Eine Online-Datenbank, ergänzt um eine App, zu entwickeln, die bei sofortiger 
Suche nach dem nächsten Standort eines Defibrillators im ganzen Stadtgebiet eine 
Auskunft gibt. Als Vorbild kann hier die Hamburger Datenbank (hamburg-
schockt.de) dienen, die ebenfalls auch als Smartphone App zur Verfügung steht. 
3.  Eine Kooperation dazu mit den Münsteranern Hilfsorganisationen zu prüfen. 
4.  Eine Förderungsmöglichkeit durch die Björn-Steiger-Stiftung oder durch den 
Deutschen Sportbund zu prüfen. 
 
Begründung: 
Der „Automatisierte Externe Defibrillator (AED)“ – auch Schockgeber oder kurz „Defi“ 
genannt – ist ein kleines tragbares Gerät, das durch gezielte Stromstöße 
Herzrhythmusstörungen beenden kann. Durch seinen Einsatz besteht die Möglichkeit, beim 
plötzlichen Herzstillstand das Herzkammerflimmern zu stoppen und einen Impuls für die 
normale Herzaktivität zu geben. Die halbautomatisierten Modelle weisen den Ersthelfer genau 
an, welche Maßnahmen am Patienten zu treffen sind. Eine versehentliche oder falsche 
Schockabgabe durch den Ersthelfer ist ausgeschlossen. Das heißt, jeder kann Soforthilfe 
leisten, bevor ein Notarzt eintrifft. Zudem ist ein Einsatz des AED im Rahmen der

Wiederbelebung durch Laien ein fester Bestandteil der Erste-Hilfe-Ausbildung aller 
Hilfsorganisationen. 
Eine flächendeckende Ausweitung oder Vorhaltung von AED auf Sportstätten in Münster ist 
sinnvoll, da beim Sport das Herz besonderer Beanspruchung ausgesetzt ist. Bei jedem 
plötzlich auftretenden Herzstillstand sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit in jeder Minute, in 
der keine Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen wurden, um ca. 10 %. Internationale Studien 
zeigen, dass die Überlebenschancen bei 70 % liegen, wenn ein öffentlich zugänglicher 
Defibrillator eingesetzt wird. Die Münsteraner Sportanlagen werden von allen Altersgruppen 
mit unterschiedlichen Vorerkrankungen sowohl als aktiver Sportler als auch als Zuschauer 
oder Begleitperson genutzt. Das städtische Fußballstadion des SCP wurde bereits vor drei 
Jahren mit einem AED ausgestattet. Innerhalb der vergangenen zwei Jahre mussten drei 
Patienten nach einem Kreislaufstillstand mit Einsatz von AED wiederbelebt werden.  
Unsachliche Wertungen zu dieser Initiative, wie durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. 
Jung in seiner Haushaltsrede am 10.12.2014 („Arm bist du, arm bleibst du, einen Job 
findest du auch nicht, aber wenn du beim Sport Herzprobleme bekommst, dann hat auch 
die CDU mal an dich gedacht“) zeigen, dass weitere Aufklärung für den lebensrettenden 
Einsatz von Defibrillatoren notwendig ist. 
Um schnellstmöglich AED Standorte im ganzen Stadtgebiet zu finden, ist eine Online-
Datenbank sinnvoll, die alle bisher erfassten Defibrillatorenstandorte in Münster aufzeigt. Dem 
Beispiel aus Hamburg folgend bietet sich ebenfalls eine Smartphone App als Ergänzung zu 
der Datenbank. Mithilfe der Hamburger App wird umgehend der Standort des Helfenden 
geortet. Es ist möglich, direkt einen Notruf abzusetzen, so dass das nächste verfügbare 
AED-Gerät angezeigt wird. Zudem werden die wichtigsten Erste Hilfe Maßnahmen in der 
gebotenen Kürze erklärt. 
 
Anlagen: 
• Rückmeldung Deutsches Rotes Kreuz 
• Rückmeldung ASB 
 
gez. 
Stefan Weber 
Frank Baumann 
Horst Beitelhoff 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Olaf Bloch 
Peter Börgel 
Heinz-G. Buddenbäumer 
 
 
Olaf Dreßen 
Dr. Dietmar Erber  
Sven Gotthal 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Jens Christian Heinemann 
Bruno Kleine Borgmann 
 
 
Jan Leiße 
Stefan Leschniok 
Christel Loschelder 
Hans Neumann 
Andreas Nicklas 
Karin Reismann 
Josef Schliemann 
Angela Stähler 
Manfred Wenzel

a-r-0033-2015-Mit Defi Leben retten - Anlage Rückmeldung ASB zum Antrag

3228 Zeichen

ASB RV Münsterland e.V. · Gustav-Stresemann-Weg 62 · 48155 Münster  
 
 
Bank für Sozialwirtschaft Konto-Nr. 72 723 / 00  BLZ 370 205 00   
Sparkasse Münsterland-Ost Konto-Nr. 290 338  BLZ 400 501 50 
 
Steuernummer: 337 / 5969 / 0952  -  IK-Nummer: 500 552 690 
 
Vorstand (§ 26 BGB): André Weber (Vorstandsvorsitzender), Clemens Schröder (stellv. Vorsitzender),  
Ingo Schild (Technischer Leiter), Alexander Schmidt (Finanzvorstand), Dr. Thorsten Klüsener (Regionalverbandsarzt) 
 
- eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Münster: VR 3984 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regionalverband 
Münsterland e.V. 
 
Gustav-Stresemann-Weg 62  
48155 Münster 
 
 
Zentrale 0251 / 2897 - 0 
Zentralfax  0251 / 2897 - 219 
 
Verwaltung 0251 / 2897 - 111 
Vw-Telefax 0251 / 2897 - 119 
 
Mail: info@asb-muenster.de 
Internet: www.asb-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
   
 
 
 
 
 
 
Ihre Anfrage vom 09.04.2015 VS / Sch 0172 / 531 65 38    i.schild@muenster.de                         08.05.2015 
   
        
 
 
Ausrüstung städt. Sportanlagen mit AED (automatisierten externen Defibrillatoren) 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Weber, 
 
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.04.2015 die ich leider Urlaubs - und Dienstreise bedingt 
erst heute beantworten kann. 
 
 
Für den  Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Münsterland e. V.,  nehme ich  wie folgt 
Stellung: 
 
 
Eine flächendeckende Ausweitung der Vorhaltung von AED ist sinnvoll . Die aktuelle Studienl a-
ge der Leitlinien zur Wiederbelebung (ERC Guidelines 2010, siehe auch www.grc-org.de ) be-
legt dies.  
Wenn ein AED im Rahmen einer Wiederbelebung innerhalb der ersten 3 – 5 Minuten nach 
Eintritt des Ereignisses beim Patienten zum Einsatz kommt, kann die Überlebenswahrschei n-
lichkeit auf bis zu 75 Prozent steigen.  
Der Einsatz des AED im Rahmen der Wiederbelebu ng durch Laien ist fester Bestandteil der 
Erste-Hilfe-Ausbildung aller Hilfsorganisationen. 
 
 
Unsere Kollegen in Hamburg führen aktuell ein Projekt zur Früh -Defibrillation durch, interessan-
te Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage unter www.hamburg-schockt.de . 
 
Herr 
Stefan Weber 
Fraktionsvorsitzender 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Mauritzstr. 7-8 
48143 Münster 
per Mail   
 Ihr Zeichen Unser Zeichen Telefon Durchwahl  Email  Datum

Seite 2                   
 
 
 
 
 
 
 
 
Der ASB, RV Münsterland e. V., übernimmt im städt. Preußenstadion den Sanitäts - und Ret-
tungsdienst bei Veranstaltungen. 
In diesem Rahmen wurde das Stadion bereits von drei Jahren mit einem AED ausgestattet. 
 
Innerhalb der vergangen 2 Jahre mussten drei Patienten nach einem Kreislaufstillstand wiede r-
belebt werden, dabei wurde in zwei Fällen ein AED vor Eintreffen des Notar ztes eingesetzt, bei 
einem Patient erreichten die Ersthelfer und der Notarzt gleichzeitig den Patienten. 
 
 
Wir befürworten ausdrücklich die Ausstattung städtischer Sportanlagen mit AED und bieten uns 
gerne für die Unterstützung dieses Vorhabens an. 
 
Weiterhin stehen wir Ihnen jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. 
Ingo Schild 
 
 
 
Technischer Leiter, Vorstand 
 
Arbeiter-Samariter-Bund  
Regionalverband Münsterland e.V.

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8472 Zeichen

Deutsches
Rotes
Kreuz

Aus Liebe zum Menschen.

DRK-Kreisverband Münster e.V. Zumsandestraße 25/27 48145 Münster

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Herrn Vorsitzenden

Stefan Weber

Mauritzstraße 7-8

48143 Münster

Münster, 16.04.2015

Ausstattung von Sportstätten mit Defibrillatoren

Sehr geehrter Herr Weber,

auf Ihre Anfrage vom 09.04.2015 erhalten Sie folgende fachliche
Stellungnahme unseres Kreisverbandsarztes Dr. Hartmut Ständer zur
Kenntnis:

Bei jedem plötzlich auftretenden Herzstillstand sinkt die Überlebenswahr-
scheinlichkeit in jeder Minute, in der keine Wiederbelebungsmaßnahmen
ergriffen werden, um ca. 10 %.

Dabei ist die Defibrillation die einzige Möglichkeit ein evtl. vorliegendes
Kammerflimmern, d. h. ein unkoordiniertes Schlagen des Herzens ohne
Auswurfleistung, zu durchbrechen und das Herz wieder in einen koordinierten
Rhythmus mit einer Auswurfleistung zurückzuführen. Um ein therapiefreies
Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und des Notarztes zu
minimieren und damit die Überlebenswahrscheinlichkeit zu erhöhen wurden in
vielen öffentlich zugänglichen Arealen wie Flughäfen, Bahnhöfen, Schulen
oder großen Kaufhäusern Frühdefibrillatoren zur Anwendung durch Laien
installiert (Public Access Defibrillator PAD). Dieses Vorgehen wird prinzipiell
durch die Bundesärztekammer unterstützt (siehe auch Stellungnahme der
BÄK 2008 - Anlage).

In Stockholm konnte in einer retrospektiven Studie von 2006 bis 1012 gezeigt
werden, dass das Überleben bei einem plötzlichen Herzstillstand bei 70 % lag,
wenn ein öffentlich zugänglicher Frühdefibrillator eingesetzt wurde (Ringh M
et al., Resuscitation. 2015 Mar 12;91:1-7.). Auch in Münster wurden
Automatische Externe Defibrillatoren bereits mehrfach erfolgreich eingesetzt.

Die Münsteraner Sportanlagen werden von allen Altersgruppen mit unter-
schiedlichen Vorerkrankungen sowohl als aktiver Sportler aber auch als
Zuschauer oder Begleitperson genutzt.

DRK-Kreisverband
Münster e.V.

Die Kreisgeschäftsführerin

Zumsandestraße 25/27
48145 Münster

Tel. 0251 37 880

Fax 0251 37 88 55
www.DRK-muenster.de
info@DRK-muenster.de

Bearbeiterin
Gudrun Sturm

Tel. 0251 37 88 27
Fax 0251 37 8855
9.sturm@DRK-muenster.de

Vereinsregister VR 1456
Amtsgericht Münster

IBAN

DE10 4005 0150 0000 0571 09
BIC

WELADED1MST

Die Ausstattung mit Frühdefibrillatoren ist besonders bei den stark
frequentierten Sportanlagen im Rahmen der Empfehlungen der Bundes-
ärztekammer zu befürworten.

Möglicherweise findet sich hier auch eine Förderungsmöglichkeit durch die
Björn-Steiger-Stiftung oder durch den Deutschen Sportbund.

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Sturm

Seite 2

ten ist ein solcher Zusammenschluss im Einzelnen nur mit solchen an-
deren Berufsangehörigen und in der Weise erlaubt, dass diese in ihrer
Verbindung mit der Ärztin oder dem Arzt einen gleichgerichteten oder in-
tegrierenden diagnostischen oder therapeutischen Zweck bei der Heilbe-
‚handlung, auch auf dem Gebiet der Prävention und Rehabilitation, durch
räumlich nahes und koordiniertes Zusammenwirken aller beteiligten
Berufsangehörigen erfüllen können. Darüber hinaus muss der Koopera-
tionsvertrag gewährleisten, dass
a. die eigenverantwortliche und selbstständige Berufsausübung der
Ärztin oder des Arztes gewahrt ist
b. die Verantwortungsbereiche der Partner gegenüber den Patientin-
nen und Patienten getrennt bleiben
c. medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und
Therapie, ausschließlich die Ärztin oder der Arzt trifft, sofern nicht
die Ärztin oder der Arzt nach ihrem oder seinem Berufsrecht den in
der Gemeinschaft selbstständig tätigen Berufsangehörigen eines
anderen Fachberufs solche Entscheidungen überlassen darf
d. der Grundsatz der freien Arztwahl gewahrt bleibt
e. die behandelnde Ärztin oder der behandeinde Arzt zur Unterstüt-
zung in seinen diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch
andere als die in der Gemeinschaft kooperierenden Berufsan-
gehörigen hinzuziehen kann

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER

f. die Einhaltung der berufsrechtlichen Bestimmungen der Ärztinnen und
Ärzte, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, das Verbot der be-
rufswidrigen Werbung und die Regeln zur Erstellung einer Honorarfor-
derung, von den übrigen Partnerinnen und Partnern beachtet wird

9. sich die medizinische Kooperationsgemeinschaft verpflichtet, im

Rechtsverkehr die Namen aller Partnerinnen und Partner und ihre
Berufsbezeichnungen anzugeben und - sofern es sich um eine ein-
getragene Partnerschaftsgesellschaft handelt - den Zusatz „Part-
nerschaft" zu führen.
Die Voraussetzungen der Buchstaben a-f gelten bei der Bildung einer juris-
tischen Person des Privatrechts entsprechend. Der Name der juristischen
Person muss neben dem Namen einer ärztlichen Gesellschafterin oder
eines ärztlichen Gesellschafters die Bezeichnung „Medizinische Koopera-
tionsgemeinschaft“ enthalten. Unbeschadet des Namens sind die Berufs-
bezeichnungen aller in der Gesellschaft tätigen Berufe anzukündigen.
(2) Die für die Mitwirkung der Ärztin oder des Arztes zulässige berufliche
Zusammensetzung der Kooperation im Einzelnen richtet sich nach dem
Gebot des Absatzes 1 Satz 3; es ist erfüllt, wenn Angehörige aus den vor-
genannten Berufsgruppen kooperieren, die mit der Ärztin oder dem Arzt
entsprechend ihrem oder seinem Fachgebiet einen gemeinschaftlich er-
reichbaren medizinischen Zweck nach der Art ihrer beruflichen Kompe-
tenz zielbezogen erfüllen können.“ m]

Stellungnahme der
Bundesärztekammer zu Public-Access-
Defibrillations-Programmen

(25. Januar 2008)

Die Bundesärztekammer befürwortet den Einsatz von frei zu-
gänglichen automatisierten externen Defibrillatoren (PAD = Pub-
lic-Access-Defibrillatoren), wenn diese funktionsgerecht einge-
setzt werden.

In Ergänzung der

© Empfehlung der Bundesärztekammer zur Defibrillation mit
automatisierten externen Defibrillatoren (AED) durch Laien,
(4. Mai 2001),
bestätigt durch den Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin
und Sanitätswesen“ der Bundesärztekammer am 29. März 2007,
veröffentlicht in: Dtsch Arztebl 2001; 98(18): A 1211,

sowie der

© Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Ver-
antwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in
der Frühdefibrillation, (4. Mai 2001, aktualisiert 22. Dezember
2003),
bestätigt durch den Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin
und Sanitätswesen“ der Bundesärztekammer am 29. März 2007,
veröffentlicht in: Dtsch Arztebl 2001; 98(18): A 1211, aktuali-
siert in: Disch Arztebl 2003; 100(51-52): A 3407,

sollten PAD-Konzepte folgende Voraussetzungen für die Umset-

zung erfüllen:

© Das Eingreifintervall sollte höchstens fünf Minuten betragen.

© Das PAD-Programm muss in ein Hilfeleistungssystem einge-
bunden sein, das eine zeitnahe Intervention der professionellen
Hilfe (Rettungsdienst) garantiert.

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 105 | Heft 19 | 9. Mai 2008

© Die eingesetzten AED-Geräte müssen in Bezug auf die Analy-
sesicherheit ihre Leistungsfähigkeit garantieren.

© Das PAD-Programm bedarf der ärztlichen Betreuung im Sinne
eines medizinischen Qualitätsmanagement. Dazu ist ein ärzt-
lich Verantwortlicher als Programmbegleiter und -leiter zu be-
stimmen (siehe auch Stellungnahme der Bundesärztekammer
zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von
Nichtärzten in der Frühdefibrillation).

© Der Anwender muss Kenntnisse in der Durchführung der
Basisreanimation besitzen. ji]

40, Internationaler Seminarkongress
in Grado/Italien

vom 24. bis 29. August
Von der Ärztekammer Berlin zertifizierte Veranstaltung

Veranstalter: Collegium Medicinae Italo-Germanicum in Zusam-
menarbeit mit der Bundesärztekammer

Schwerpunktthemen der Seminare: Problempatienten in der
hausärztlichen Praxis; Qualitätssicherung in der Arztpraxis; Update
Kardiologie; Augenleiden von A-Z; Orthopädie und Rheumatolo-
gie; Naturheilverfahren

Kurse und Praktika (mit Zusatzgebühren): Akupunktur „Leicht
gemacht“; Balint-Gruppe; Sonografiekurs Abdomen 30 h nach
DEGUM-, KV-Richtlinien; Neues und Bewährtes aus der Notfallme-
dizin — Theorie und Praxis (täglich wechselndes Thema); Hausarzt-
zentrierte Versorgung: Palliativmedizin; Gesprächstherapie; Schmerz-
therapie; Kurs zur Rehabilitationsrichtlinie ($ 135 Abs. 2 SGB V)

Änderungen für alle Seminare und Kurse bleiben vorbehalten.

Weitere Informationen im Internet unter www.cmig.de oder im
Sekretariat des CMIG bei Frau Brancato unter Telefon: 0 30/
40 04 56-3 62. E-Mail: michaela.brancato@baek.de. je}

A1025

Beratungsverlauf (1)

17.06.2015 Rat
TOP 49.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mauritzstraße 7
  • Zumsandestraße 25
  • Gustav-Stresemann-Weg 62
  • Preußenstadion

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Details

Aktenzeichen
A-R/0033/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
20.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37