A-R/0033/2015
Mit DEFI Leben retten - Städtische Sportstätten mit Defibrillatoren ausstatten
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a-r-0033-2015-Mit DEFI Leben retten - Städtische Sportstätten mit Defibrillatoren ausstatten
4491 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2015
19.05.2015
Antrag
MIT DEFI LEBEN RETTEN -
STÄDTISCHE SPORTSTÄTTEN MIT DEFIBRILLATOREN
AUSSTATTEN!
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass nach Auskunft der
Stadtverwaltung (Stand: 29. März 2015) weder städtische Schwimmbäder noch
städtische Sporthallen mit Defibrillatoren (AED) ausgestattet sind.
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt weiter zur Kenntnis, dass die
Sicherheitsorganisationen DRK und ASB eine solche Ausstattung empfehlen, da diese
bei Verfügbarkeit in Münster bereits mehrfach lebensrettend eingesetzt wurden.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt:
1. Die städtischen Sportanlagen, die über keine AED verfügen, sukzessiv flächendeckend
mit Defibrillatoren auszurüsten.
2. Eine Online-Datenbank, ergänzt um eine App, zu entwickeln, die bei sofortiger
Suche nach dem nächsten Standort eines Defibrillators im ganzen Stadtgebiet eine
Auskunft gibt. Als Vorbild kann hier die Hamburger Datenbank (hamburg-
schockt.de) dienen, die ebenfalls auch als Smartphone App zur Verfügung steht.
3. Eine Kooperation dazu mit den Münsteranern Hilfsorganisationen zu prüfen.
4. Eine Förderungsmöglichkeit durch die Björn-Steiger-Stiftung oder durch den
Deutschen Sportbund zu prüfen.
Begründung:
Der „Automatisierte Externe Defibrillator (AED)“ – auch Schockgeber oder kurz „Defi“
genannt – ist ein kleines tragbares Gerät, das durch gezielte Stromstöße
Herzrhythmusstörungen beenden kann. Durch seinen Einsatz besteht die Möglichkeit, beim
plötzlichen Herzstillstand das Herzkammerflimmern zu stoppen und einen Impuls für die
normale Herzaktivität zu geben. Die halbautomatisierten Modelle weisen den Ersthelfer genau
an, welche Maßnahmen am Patienten zu treffen sind. Eine versehentliche oder falsche
Schockabgabe durch den Ersthelfer ist ausgeschlossen. Das heißt, jeder kann Soforthilfe
leisten, bevor ein Notarzt eintrifft. Zudem ist ein Einsatz des AED im Rahmen der
Wiederbelebung durch Laien ein fester Bestandteil der Erste-Hilfe-Ausbildung aller
Hilfsorganisationen.
Eine flächendeckende Ausweitung oder Vorhaltung von AED auf Sportstätten in Münster ist
sinnvoll, da beim Sport das Herz besonderer Beanspruchung ausgesetzt ist. Bei jedem
plötzlich auftretenden Herzstillstand sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit in jeder Minute, in
der keine Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen wurden, um ca. 10 %. Internationale Studien
zeigen, dass die Überlebenschancen bei 70 % liegen, wenn ein öffentlich zugänglicher
Defibrillator eingesetzt wird. Die Münsteraner Sportanlagen werden von allen Altersgruppen
mit unterschiedlichen Vorerkrankungen sowohl als aktiver Sportler als auch als Zuschauer
oder Begleitperson genutzt. Das städtische Fußballstadion des SCP wurde bereits vor drei
Jahren mit einem AED ausgestattet. Innerhalb der vergangenen zwei Jahre mussten drei
Patienten nach einem Kreislaufstillstand mit Einsatz von AED wiederbelebt werden.
Unsachliche Wertungen zu dieser Initiative, wie durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr.
Jung in seiner Haushaltsrede am 10.12.2014 („Arm bist du, arm bleibst du, einen Job
findest du auch nicht, aber wenn du beim Sport Herzprobleme bekommst, dann hat auch
die CDU mal an dich gedacht“) zeigen, dass weitere Aufklärung für den lebensrettenden
Einsatz von Defibrillatoren notwendig ist.
Um schnellstmöglich AED Standorte im ganzen Stadtgebiet zu finden, ist eine Online-
Datenbank sinnvoll, die alle bisher erfassten Defibrillatorenstandorte in Münster aufzeigt. Dem
Beispiel aus Hamburg folgend bietet sich ebenfalls eine Smartphone App als Ergänzung zu
der Datenbank. Mithilfe der Hamburger App wird umgehend der Standort des Helfenden
geortet. Es ist möglich, direkt einen Notruf abzusetzen, so dass das nächste verfügbare
AED-Gerät angezeigt wird. Zudem werden die wichtigsten Erste Hilfe Maßnahmen in der
gebotenen Kürze erklärt.
Anlagen:
• Rückmeldung Deutsches Rotes Kreuz
• Rückmeldung ASB
gez.
Stefan Weber
Frank Baumann
Horst Beitelhoff
Georg Berding
Dieter von den Berg
Olaf Bloch
Peter Börgel
Heinz-G. Buddenbäumer
Olaf Dreßen
Dr. Dietmar Erber
Sven Gotthal
Walter von Göwels
Richard Halberstadt
Gilbert Hartmann
Jens Christian Heinemann
Bruno Kleine Borgmann
Jan Leiße
Stefan Leschniok
Christel Loschelder
Hans Neumann
Andreas Nicklas
Karin Reismann
Josef Schliemann
Angela Stähler
Manfred Wenzel
a-r-0033-2015-Mit Defi Leben retten - Anlage Rückmeldung ASB zum Antrag
3228 Zeichen
ASB RV Münsterland e.V. · Gustav-Stresemann-Weg 62 · 48155 Münster
Bank für Sozialwirtschaft Konto-Nr. 72 723 / 00 BLZ 370 205 00
Sparkasse Münsterland-Ost Konto-Nr. 290 338 BLZ 400 501 50
Steuernummer: 337 / 5969 / 0952 - IK-Nummer: 500 552 690
Vorstand (§ 26 BGB): André Weber (Vorstandsvorsitzender), Clemens Schröder (stellv. Vorsitzender),
Ingo Schild (Technischer Leiter), Alexander Schmidt (Finanzvorstand), Dr. Thorsten Klüsener (Regionalverbandsarzt)
- eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Münster: VR 3984 -
Regionalverband
Münsterland e.V.
Gustav-Stresemann-Weg 62
48155 Münster
Zentrale 0251 / 2897 - 0
Zentralfax 0251 / 2897 - 219
Verwaltung 0251 / 2897 - 111
Vw-Telefax 0251 / 2897 - 119
Mail: info@asb-muenster.de
Internet: www.asb-muenster.de
Ihre Anfrage vom 09.04.2015 VS / Sch 0172 / 531 65 38 i.schild@muenster.de 08.05.2015
Ausrüstung städt. Sportanlagen mit AED (automatisierten externen Defibrillatoren)
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.04.2015 die ich leider Urlaubs - und Dienstreise bedingt
erst heute beantworten kann.
Für den Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Münsterland e. V., nehme ich wie folgt
Stellung:
Eine flächendeckende Ausweitung der Vorhaltung von AED ist sinnvoll . Die aktuelle Studienl a-
ge der Leitlinien zur Wiederbelebung (ERC Guidelines 2010, siehe auch www.grc-org.de ) be-
legt dies.
Wenn ein AED im Rahmen einer Wiederbelebung innerhalb der ersten 3 – 5 Minuten nach
Eintritt des Ereignisses beim Patienten zum Einsatz kommt, kann die Überlebenswahrschei n-
lichkeit auf bis zu 75 Prozent steigen.
Der Einsatz des AED im Rahmen der Wiederbelebu ng durch Laien ist fester Bestandteil der
Erste-Hilfe-Ausbildung aller Hilfsorganisationen.
Unsere Kollegen in Hamburg führen aktuell ein Projekt zur Früh -Defibrillation durch, interessan-
te Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage unter www.hamburg-schockt.de .
Herr
Stefan Weber
Fraktionsvorsitzender
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Mauritzstr. 7-8
48143 Münster
per Mail
Ihr Zeichen Unser Zeichen Telefon Durchwahl Email Datum
Seite 2
Der ASB, RV Münsterland e. V., übernimmt im städt. Preußenstadion den Sanitäts - und Ret-
tungsdienst bei Veranstaltungen.
In diesem Rahmen wurde das Stadion bereits von drei Jahren mit einem AED ausgestattet.
Innerhalb der vergangen 2 Jahre mussten drei Patienten nach einem Kreislaufstillstand wiede r-
belebt werden, dabei wurde in zwei Fällen ein AED vor Eintreffen des Notar ztes eingesetzt, bei
einem Patient erreichten die Ersthelfer und der Notarzt gleichzeitig den Patienten.
Wir befürworten ausdrücklich die Ausstattung städtischer Sportanlagen mit AED und bieten uns
gerne für die Unterstützung dieses Vorhabens an.
Weiterhin stehen wir Ihnen jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ingo Schild
Technischer Leiter, Vorstand
Arbeiter-Samariter-Bund
Regionalverband Münsterland e.V.
a-r-0033-2015-Mit Defi Leben retten - Anlage Rückmeldung Deutsches Rotes Kreuz _1
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Deutsches Rotes Kreuz Aus Liebe zum Menschen. DRK-Kreisverband Münster e.V. Zumsandestraße 25/27 48145 Münster CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Herrn Vorsitzenden Stefan Weber Mauritzstraße 7-8 48143 Münster Münster, 16.04.2015 Ausstattung von Sportstätten mit Defibrillatoren Sehr geehrter Herr Weber, auf Ihre Anfrage vom 09.04.2015 erhalten Sie folgende fachliche Stellungnahme unseres Kreisverbandsarztes Dr. Hartmut Ständer zur Kenntnis: Bei jedem plötzlich auftretenden Herzstillstand sinkt die Überlebenswahr- scheinlichkeit in jeder Minute, in der keine Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, um ca. 10 %. Dabei ist die Defibrillation die einzige Möglichkeit ein evtl. vorliegendes Kammerflimmern, d. h. ein unkoordiniertes Schlagen des Herzens ohne Auswurfleistung, zu durchbrechen und das Herz wieder in einen koordinierten Rhythmus mit einer Auswurfleistung zurückzuführen. Um ein therapiefreies Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und des Notarztes zu minimieren und damit die Überlebenswahrscheinlichkeit zu erhöhen wurden in vielen öffentlich zugänglichen Arealen wie Flughäfen, Bahnhöfen, Schulen oder großen Kaufhäusern Frühdefibrillatoren zur Anwendung durch Laien installiert (Public Access Defibrillator PAD). Dieses Vorgehen wird prinzipiell durch die Bundesärztekammer unterstützt (siehe auch Stellungnahme der BÄK 2008 - Anlage). In Stockholm konnte in einer retrospektiven Studie von 2006 bis 1012 gezeigt werden, dass das Überleben bei einem plötzlichen Herzstillstand bei 70 % lag, wenn ein öffentlich zugänglicher Frühdefibrillator eingesetzt wurde (Ringh M et al., Resuscitation. 2015 Mar 12;91:1-7.). Auch in Münster wurden Automatische Externe Defibrillatoren bereits mehrfach erfolgreich eingesetzt. Die Münsteraner Sportanlagen werden von allen Altersgruppen mit unter- schiedlichen Vorerkrankungen sowohl als aktiver Sportler aber auch als Zuschauer oder Begleitperson genutzt. DRK-Kreisverband Münster e.V. Die Kreisgeschäftsführerin Zumsandestraße 25/27 48145 Münster Tel. 0251 37 880 Fax 0251 37 88 55 www.DRK-muenster.de info@DRK-muenster.de Bearbeiterin Gudrun Sturm Tel. 0251 37 88 27 Fax 0251 37 8855 9.sturm@DRK-muenster.de Vereinsregister VR 1456 Amtsgericht Münster IBAN DE10 4005 0150 0000 0571 09 BIC WELADED1MST Die Ausstattung mit Frühdefibrillatoren ist besonders bei den stark frequentierten Sportanlagen im Rahmen der Empfehlungen der Bundes- ärztekammer zu befürworten. Möglicherweise findet sich hier auch eine Förderungsmöglichkeit durch die Björn-Steiger-Stiftung oder durch den Deutschen Sportbund. Mit freundlichen Grüßen Gudrun Sturm Seite 2 ten ist ein solcher Zusammenschluss im Einzelnen nur mit solchen an- deren Berufsangehörigen und in der Weise erlaubt, dass diese in ihrer Verbindung mit der Ärztin oder dem Arzt einen gleichgerichteten oder in- tegrierenden diagnostischen oder therapeutischen Zweck bei der Heilbe- ‚handlung, auch auf dem Gebiet der Prävention und Rehabilitation, durch räumlich nahes und koordiniertes Zusammenwirken aller beteiligten Berufsangehörigen erfüllen können. Darüber hinaus muss der Koopera- tionsvertrag gewährleisten, dass a. die eigenverantwortliche und selbstständige Berufsausübung der Ärztin oder des Arztes gewahrt ist b. die Verantwortungsbereiche der Partner gegenüber den Patientin- nen und Patienten getrennt bleiben c. medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die Ärztin oder der Arzt trifft, sofern nicht die Ärztin oder der Arzt nach ihrem oder seinem Berufsrecht den in der Gemeinschaft selbstständig tätigen Berufsangehörigen eines anderen Fachberufs solche Entscheidungen überlassen darf d. der Grundsatz der freien Arztwahl gewahrt bleibt e. die behandelnde Ärztin oder der behandeinde Arzt zur Unterstüt- zung in seinen diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die in der Gemeinschaft kooperierenden Berufsan- gehörigen hinzuziehen kann BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER f. die Einhaltung der berufsrechtlichen Bestimmungen der Ärztinnen und Ärzte, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, das Verbot der be- rufswidrigen Werbung und die Regeln zur Erstellung einer Honorarfor- derung, von den übrigen Partnerinnen und Partnern beachtet wird 9. sich die medizinische Kooperationsgemeinschaft verpflichtet, im Rechtsverkehr die Namen aller Partnerinnen und Partner und ihre Berufsbezeichnungen anzugeben und - sofern es sich um eine ein- getragene Partnerschaftsgesellschaft handelt - den Zusatz „Part- nerschaft" zu führen. Die Voraussetzungen der Buchstaben a-f gelten bei der Bildung einer juris- tischen Person des Privatrechts entsprechend. Der Name der juristischen Person muss neben dem Namen einer ärztlichen Gesellschafterin oder eines ärztlichen Gesellschafters die Bezeichnung „Medizinische Koopera- tionsgemeinschaft“ enthalten. Unbeschadet des Namens sind die Berufs- bezeichnungen aller in der Gesellschaft tätigen Berufe anzukündigen. (2) Die für die Mitwirkung der Ärztin oder des Arztes zulässige berufliche Zusammensetzung der Kooperation im Einzelnen richtet sich nach dem Gebot des Absatzes 1 Satz 3; es ist erfüllt, wenn Angehörige aus den vor- genannten Berufsgruppen kooperieren, die mit der Ärztin oder dem Arzt entsprechend ihrem oder seinem Fachgebiet einen gemeinschaftlich er- reichbaren medizinischen Zweck nach der Art ihrer beruflichen Kompe- tenz zielbezogen erfüllen können.“ m] Stellungnahme der Bundesärztekammer zu Public-Access- Defibrillations-Programmen (25. Januar 2008) Die Bundesärztekammer befürwortet den Einsatz von frei zu- gänglichen automatisierten externen Defibrillatoren (PAD = Pub- lic-Access-Defibrillatoren), wenn diese funktionsgerecht einge- setzt werden. In Ergänzung der © Empfehlung der Bundesärztekammer zur Defibrillation mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) durch Laien, (4. Mai 2001), bestätigt durch den Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätswesen“ der Bundesärztekammer am 29. März 2007, veröffentlicht in: Dtsch Arztebl 2001; 98(18): A 1211, sowie der © Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Ver- antwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation, (4. Mai 2001, aktualisiert 22. Dezember 2003), bestätigt durch den Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätswesen“ der Bundesärztekammer am 29. März 2007, veröffentlicht in: Dtsch Arztebl 2001; 98(18): A 1211, aktuali- siert in: Disch Arztebl 2003; 100(51-52): A 3407, sollten PAD-Konzepte folgende Voraussetzungen für die Umset- zung erfüllen: © Das Eingreifintervall sollte höchstens fünf Minuten betragen. © Das PAD-Programm muss in ein Hilfeleistungssystem einge- bunden sein, das eine zeitnahe Intervention der professionellen Hilfe (Rettungsdienst) garantiert. Deutsches Ärzteblatt | Jg. 105 | Heft 19 | 9. Mai 2008 © Die eingesetzten AED-Geräte müssen in Bezug auf die Analy- sesicherheit ihre Leistungsfähigkeit garantieren. © Das PAD-Programm bedarf der ärztlichen Betreuung im Sinne eines medizinischen Qualitätsmanagement. Dazu ist ein ärzt- lich Verantwortlicher als Programmbegleiter und -leiter zu be- stimmen (siehe auch Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation). © Der Anwender muss Kenntnisse in der Durchführung der Basisreanimation besitzen. ji] 40, Internationaler Seminarkongress in Grado/Italien vom 24. bis 29. August Von der Ärztekammer Berlin zertifizierte Veranstaltung Veranstalter: Collegium Medicinae Italo-Germanicum in Zusam- menarbeit mit der Bundesärztekammer Schwerpunktthemen der Seminare: Problempatienten in der hausärztlichen Praxis; Qualitätssicherung in der Arztpraxis; Update Kardiologie; Augenleiden von A-Z; Orthopädie und Rheumatolo- gie; Naturheilverfahren Kurse und Praktika (mit Zusatzgebühren): Akupunktur „Leicht gemacht“; Balint-Gruppe; Sonografiekurs Abdomen 30 h nach DEGUM-, KV-Richtlinien; Neues und Bewährtes aus der Notfallme- dizin — Theorie und Praxis (täglich wechselndes Thema); Hausarzt- zentrierte Versorgung: Palliativmedizin; Gesprächstherapie; Schmerz- therapie; Kurs zur Rehabilitationsrichtlinie ($ 135 Abs. 2 SGB V) Änderungen für alle Seminare und Kurse bleiben vorbehalten. Weitere Informationen im Internet unter www.cmig.de oder im Sekretariat des CMIG bei Frau Brancato unter Telefon: 0 30/ 40 04 56-3 62. E-Mail: michaela.brancato@baek.de. je} A1025
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Mauritzstraße 7
- Zumsandestraße 25
- Gustav-Stresemann-Weg 62
- Preußenstadion
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0033/2015
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 20.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37