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V/0614/2013

Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2013 bis 2017

Vorlagen 15.08.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 24.09.2013, TOP 3.5

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

4143 Zeichen

V/0614/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2013 bis 2017; 
hier: Prüfauftrag Nr. 6 "Einstellung der Taxenbeförderung für Förderschüler/innen bei weiterer 
Bereitstellung der pflichtigen Schülerfahrkosten" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.09.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkungen:  
 
Derzeit werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 der Förderschulen mit 
dem Taxi zur Schule befördert . Dieses gilt auch für die Förderschüler/innen, die in den Jah r-
gangsstufen 1 und 2 der Grundschulen im Rahmen der Integration / Inklusion dort unterrichtet 
und gefördert werden. Im Schuljahr 2012/2013 wurden ca. 1 82 Schülerinnen und Schüler befö r-
dert. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 380.000,00 €. 
Verpflichtet ist die Stadt Münster nach dem Schulgesetz nur zur Fah rkostenübernahme in Höhe 
der ÖPNV-Kosten / "goCard"; in Einzelfällen der Kilometerpauschale. Dies entspricht einem Kos-
tenaufwand von ca. 85.000,00 €.  
Im Zusammenhang mit der Konsolidierung der Haushalte 2013 ff  wurde dem Amt 40 u.  a. der 
Auftrag erteilt, die „ Einstellung der Tax enbeförderung bei weiterer Bereitstellung der pflichtigen 
Schülerfahrtkosten“ zu prüfen. 
 
Ergebnis der Prüfung: 
 
Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule besuchen, nutzen für den Schulweg im Rege l-
fall den ÖPNV, da die Entfernung zwischen ihrer Wohnung und der Schule aufgrund des Ei n-
zugsbereichs der Förderschulen mehr als zwei Kilometer beträgt. Vor di esem Hintergrund hat 
das Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 die Schulleitungen der jeweiligen Förderschulen, 
 
 die Schulleitungen der „integrativen“ Grundschulen und 
 
 das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0614/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Müller 
Ruf: 
492 40 33 
E-Mail: 
MuellerHt@stadt-muenster.de 
Datum: 
26.08.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0614/2013 
 
 
um eine Einschätzung ge beten, ob diese Schülerinnen und Schüler aus ihrer jeweiligen Sicht in 
der Regel in der Lage sind, den Schulweg mit Benutzung des ÖPNV zu bewältigen. 
 
Von allen Beteiligten wurde die Einschätzung abgegeben, dass Kinder dieser Altersstufe unter 
Berücksichtigung ihres besonderen Förderbedarfs in der Regel nicht in der Lage sind, den 
Schulweg unter Einbeziehung des ÖPNV sicher zu bewältigen. Es wird insbesondere 
 
 ein erhöhtes Unfallrisiko gesehen, 
 
 befürchtet, dass die Kinder etwaig notwendige Umstiege von ein em Bus zu einem anderen 
(einschließlich eventueller Wartezeiten oder Straßenüberquerungen) nicht schaffen und/oder 
 
 wegen fehlender Orientierung nicht die Schule bzw. das Elternhaus erreichen.  
 
Insoweit empfehlen alle Beteiligten, den Taxentransport für K inder mit Förderbedarf im 1. und 2. 
Schuljahr beizubehalten. 
 
Fazit: 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung teilt diese Einschätzung. Ein erheblicher Teil der betroff e-
nen Förderschüler/innen besucht die Erich Kästner -Schule, die mit dem ÖPNV ohnehin verhäl t-
nismäßig schwierig zu erreichen ist. Ein Großteil der Kinder, die aus dem gesamten Stadtg ebiet 
kommen, muss mindestens einmal umsteigen. Gleiches gilt auch für viele Kinder, die die anderen 
Förderschulen besuchen. 
 
Trotz der damit verbundenen höheren Koste n sollte die Taxenbeförderung von Kindern der 1. 
und 2. Jahrgänge mit festgestelltem Förderbedarf aus Gründen der Verkehrssicherheit und der 
Sicherstellung der Unterrichtsteilnahme fortgesetzt werden. 
 
Im Rahmen der Inklusion werden zukünftig vermehrt Kind er mit Förderbedarf in den Regelsch u-
len unterrichtet. Zumeist werden diese Schülerinnen und Schüler dann die wohnortnächste 
Grundschule besuchen und damit nicht mehr auf den ÖPNV angewiesen sein. Inwieweit dies 
Auswirkungen auf die Kostenentwicklung bei den Schülerfahrkosten hat, bleibt abzuwarten. 
 
Der Prüfauftrag zur Konsolidierung ist damit erledigt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

17.09.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0614/2013
Typ
Vorlagen
Datum
15.08.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37