1474/2020
2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer
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Anlage 3 DE BV 2-Rodenkirchen
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1474/2020/2 Freigabedatum 16.06.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah- menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen. Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen 1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen Spartenverrechnungspreises.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 16.06.2020 Einstimmig Gez. Homann Gez. Schykowski 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung! Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz der Gebäude. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver- brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. Anlage Vorlage 1474/2020
Anlage 8 DE BV 8-Kalk
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1474/2020/8 Freigabedatum 17.06.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 TOP 8.1.2 In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah- menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen. Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen 1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen Spartenverrechnungspreises.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 17.06.2020 gez. C. Greven-Thürmer gez. J. Schuiszill 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung! Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz der Gebäude. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver- brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. Anlage Vorlage 1474/2020
Anlage 7 DE BV 4-Ehrenfeld
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1474/2020/4 Freigabedatum 17.06.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah- menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen. Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen 1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen Spartenverrechnungspreises.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 16.06.2020 zugestimmt gez. Wirges gez. Klemm 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung! Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz der Gebäude. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver- brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. Anlage Vorlage 1474/2020
Anlage 1 - Abschätzung der Haushaltsbelastung
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Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 27.05.2020 2. MAßNAHMENPAKET SCHULEN anteilige anteiliges zusätzliche MIETEN UND Abschätzung der Haushaltsbelastung FLÄCHEN INVESTITIONSVOLUMEN NEBENKOSTEN NEBENKOSTEN qm EUR Mio. EUR Mio. p.a. EUR Mio. p.a. EUR Mio. p.a. Anlage 1 68.084 391,74 13,78 2,26 16,03 218.686 1.258,26 33,34 33,34 286.770 1.650,00 47,12 2,26 anteilige anteiliges zusätzliche MIETEN UND FLÄCHEN INVESTITIONSVOLUMEN NEBENKOSTEN NEBENKOSTEN qm EUR Mio. EUR Mio. p.a. EUR Mio. p.a. EUR Mio. p.a. 68.084 391,74 13,78 2,26 16,03 218.686 1.258,26 49,07 49,07 286.770 1.650,00 62,85 2,26 1 Annahme: Flächen GI entsprechen den Flächen des alternativen Neubaus. kürzere Nutzungsdauer nach GI = nur 40 statt 80 Jahre (Neubau) Erläuterungen keine Mehrflächen MIETEN MIETEN EUR 33,15 p.a. / qm Zusatzfläche Über Raumprogramm und Flächenbedarf /Zügigkeit abgeleitet Verteilung des Investitionsvolumens nach anteiligen Flächen Investitionsvolumen EUR 1,65 Mrd. Mittelwert SZENARIO I Ausschließlich Neubau SZENARIO II Ausschließlich Generalinstandsetzung Neu- und Erweiterungsbau (Mehrflächen) Rest = Bestandsersetzender Neubau Erläuterungen INSGESAMT INSGESAMT Rest = Generalinstandsetzung 1) 65,10 Neu- und Erweiterungsbau (Mehrflächen) 49,38 Über Raumprogramm und Flächenbedarf /Zügigkeit abgeleitet Verteilung des Investitionsvolumens nach anteiligen Flächen EUR 33,15 p.a. / qm Zusatzfläche keine Mehrflächen 260/2 Finanzwesen
Anlage 4 DE BV 1-Innenstadt
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1474/2020/1 Freigabedatum 16.06.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.08.2020 In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah- menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen. Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen 1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen Spartenverrechnungspreises.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 15.06.2020 zugestimmt gez. Hupke gez. Leitner 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung! Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz der Gebäude. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver- brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. Anlage Vorlage 1474/2020
Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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Anlage 2 14 Dez. VI RPA-Nr. 2020/0767 Betr.: Beschlussvorlage 1474/2020 (2. Maßnahmepaket für Schulbauprojekte) Sehr geehrte Damen und Herren, zur am 05.06.2020, noch nicht abschließend fertig gestellten, zugesandten Session-Vorlage V0:1474/2020 zum 2. Maßnahmepaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanie- rung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer, mit derzeit geschätztem Kos- tenrahmen von 1,8 bis 1,9 Mrd. €, kann das RPA aufgrund der Kurzfristigkeit nur bedingt Stellung nehmen. Ich verweise daher auf meine Stellungnahme zum 1. TU-/GU-Schulbaumaßnahmepa- ket (Beschlussvorlage 1503/2019) mit der RPA-Nr. 2019/0984 vom 11.06.2019. Auch zum 2. Maßnahmepaket entfällt wegen des gewählten und beschlossenen Verfahrens die übliche Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes. Wie zum 1. Maßnahmepaket bereits vereinbart sollte der aktuelle Leistungsstand auch bei die- sem Maßnahmepaket, in Form einer vergleichenden Tabelle (aufgeschlüsselt in Projekte und Leistungsphasen), der projektbegleitenden Kommission fortlaufend mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen en
Anlage 9 - DE BV 6 - Chorweiler
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1474/2020/6 Freigabedatum 17.06.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah- menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen. Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen 1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen Spartenverrechnungspreises.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 17.06.2020 zugestimmt gez. Zöllner gez. Kleinjans 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung! Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz der Gebäude. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver- brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. Anlage Vorlage 1474/2020
Anlage 5 DE BV 3-Lindenthal
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AN Vorlagen-Nummer 1474/2020/3 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle A062 V1/26 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer Gremium Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020 In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah- menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen. Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. Beschluss: Gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit $ 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen 1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen Spartenverrechnungspreises.“ Pa Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift / Unterschrift /
Anlage 6 DE BV 5-Nippes
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1474/2020/5 Freigabedatum 16.06.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah- menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen. Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen 1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen Spartenverrechnungspreises.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 16.06.2020 zugestimmt gez. Schößler gez. Hanna 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung! Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz der Gebäude. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver- brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. Anlage Vorlage 1474/2020
Anlage 11 DE BV 7- Porz -mit Ergänzung
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EN Vorlagen-Nummer Sg 1474/2020/10 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum N f 7) & 2 op) N) Dezernat, Dienststelle VI/26 Dringlichkeitsentscheidung, Dringlichkeitsanhörung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah- menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen. Die Oberbürgermeisterin beabsichtigt die anliegende Beschlussvorlage „2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Ge- neralunternehmer" (Vorlagen-Nummer: 1474/2020) auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 18.06.2020 zu nehmen. geänderter Beschluss: Gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit $ 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: Die Bezirksvertretung nimmt die Absicht,.die Vorlage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 18. Juni 2020 zu nehmen, zur Kenntnis. „Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen 1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. Die Grundschule Friedensstraße soll mit in den Kostenrahmen aufgenommen werden. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen Spartenverrechnungspreises.“ „Datum Abstimmungsergebnis Untersefri Haushaltsmäßige Auswirkungen U Nein [U] Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse UlNein U] Ja % X] Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung! Zuwendungen/Zuschüsse RX Nein OD Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Oo Nein X Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO?-Bilanz der Gebäude. X Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver- brauch, der eine Zunahme der CO?- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. Anlage Vorlage 1474/2020
Anlage 10 DE BV 9-Mülheim
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1474/2020/9 Freigabedatum 17.06.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah- menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen. Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen 1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen Spartenverrechnungspreises.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 17.06.2020 zugestimmt gez. Fuchs gez. Derichsweiler 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung! Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz der Gebäude. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver- brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. Anlage Vorlage 1474/2020
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte durchzuführen. Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1474/2020
Freigabedatum
15.06.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch
Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu
lassen.
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen
Spartenverrechnungspreises.
Finanzausschuss 15.06.2020
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020
Rat 18.06.2020
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung!
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz
der Gebäude.
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.
Begründung
In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, analog zum
Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung ei-
nes 2. Maßnahmenpaketes für Schulbauprojekte durchzuführen (Vorlagen-Nummer AN/0538/2020).
Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden.
Die Beteiligung der Bezirksvertretungen erfolgt mittels Dringlichkeitsvorlagen.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 die priorisierende Schulbaumaßnahmenliste zur Kennt-
nis genommen. Die Maßnahmenliste enthält alle Schulbauprojekte, deren Durchführung zu zusätzli-
chen Schulplätzen führt, sowie alle General- oder Teilsanierungen, die im Fall einer Nichtdurchfüh-
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rung zu einem Verlust bestehender Schulplätze führen würden.
Die Schulbaumaßnahmenliste umfasst derzeit 192 Schulbaumaßnahmen, von denen sich 76 in Bear-
beitung oder Umsetzung befinden. Die Zahlen verdeutlichen, dass der Schulbau vor enormen Her-
ausforderungen steht. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden prüft die Verwaltung ver-
schiedene Optionen mit dem Ziel, den Schulbau zu beschleunigen.
Eine Beschleunigungsmöglichkeit liegt in der Umsetzung eines 2. Maßnahmenpaketes von Schul-
bauprojekten durch Total- oder Generalunternehmer (TU/GU). Der Rat hat in seiner Sitzung am
04.04.2017 bereits ein 1. Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses Paket umfasst 16 Schulbaumaß-
nahmen sowie 6 Interimsbauten und hat ein Volumen von aktuell 572 Mio. Euro.
Auswahlkriterien
Das maßgebliche Kriterium für die Auswahl der Einzelmaßnahmen soll - wie beim 1. Maßnahmenpa-
ket - in einer „Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen“ und / oder in der Verhinderung eines „Weg-
falls von bestehenden Schulplätzen“ liegen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen sich möglichst zu gleichen Anteilen aus den maßgeblichen
Kriterien „Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen“ oder „Sicherung bestehender Schulplätze“ be-
gründen.
Entsprechend dieser Vorgabe wurde in enger Abstimmung zwischen dem Dezernat IV (Bildung, Ju-
gend und Sport), dem Dezernat VI (Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft), dem Amt für
Schulentwicklung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln innerhalb der Schulbaumaßnahmenliste
aus schulfachlicher und baufachlicher Sicht das nachstehend aufgeführte Maßnahmenpaket entwi-
ckelt.
Bei den Maßnahmen handelt es sich überwiegend um solche, die in der priorisierenden Schulbau-
maßnahmenliste den Prioritäten GI 1 oder A zugeordnet sind. Im Weiteren wurden zwei in der Prio GI
2, zwei in der Prio B sowie eine in Prio C verortete Maßnahme in das Paket aufgenommen. Die Be-
rücksichtigung dieser Maßnahmen resultiert aus den Erkenntnissen der Fortschreibung der Schul-
entwicklungsplanung 2020. Die Aufnahme der GI 2 Maßnahme Gemeinschaftsgrundschule Hohe
Straße im Stadtbezirk 7 erfolgte aufgrund der Diskussionen im Ausschuss Schule und Weiterbildung
beziehungsweise aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Porz.
Im Weiteren wurde die Auswahl nach folgenden Kriterien vorgenommen:
1. Die Grundstücke sind vorhanden und im Eigentum der Stadt
(Ausnahme: Neubau Gesamtschule Fitzmauricestraße. Planungsrecht liegt vor und der Kauf-
vertrag ist endverhandelt. Der Ankauf selbst erfolgt in 2021.)
2. Die Auswahl der Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung bestehender Schulplätze erfolgte an-
hand einer baufachlichen Beurteilung des Gebäudezustandes nach Dringlichkeit.
Realisierungszeitraum
Die Umsetzung der Maßnahmen durch Total- oder Generalunternehmer führt anstelle einer gewer-
keweisen Vergabe zu einer beschleunigten Realisierung. Ziel ist - analog dem 1. Maßnahmenpaket -
eine Realisierung innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 7 Jahren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lie-
gen nicht für alle Maßnahmen die Nutzerbedarfe (Bausoll 1) vollständig vor. Ebenso sind für einige
Maßnahmen noch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchzuführen. Diese sind notwendig um beurtei-
len zu können, ob eine Sanierung oder ein Neubau wirtschaftlicher ist.
Der „eigentliche“ Realisierungszeitraum von 5 Jahren kann daher erst mit Vorliegen der vorgenannten
Informationen beginnen. Die Verwaltung strebt daher eine Umsetzung des Maßnahmenpaketes bis
Ende 2027 an.
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Vergabe an Totalunternehmer (TU)
Als einen entscheidenden Vorteil einer Vergabe an Totalunternehmer sieht die Verwaltung eine
schnellere Umsetzbarkeit der Projekte durch Verlagerung von Prozessen in die Zuständigkeit des
Totalunternehmers.
Der Totalunternehmer übernimmt im Rahmen eines Projektvertrages die vollständigen Planungs- und
Ingenieurleistungen sowie alle baulichen Ausführungsleistungen.
Bauherr bleibt jedoch der Auftraggeber (Stadt Köln). Der Prozessvorteil generiert sich dadurch, dass
sämtliche erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen nur über einen Projektvertrag beauf-
tragt werden; alle Schnittstellen, die sich im Projektverlauf üblicherweise ergeben, sind dann in der
Zuständigkeit des Projektpartners (TU). Dadurch werden deutlich weniger Kapazitäten beim Personal
der Gebäudewirtschaft, aber auch bei den übrigen beteiligten Dienststellen benötigt (zum Beispiel im
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, weil nur ein Vergabeverfahren / Projekt durchgeführt
werden muss). Termine und Kosten können sofort zu Beginn des Projektes – bei Auftragsvergabe –
mit dem externen Vertragspartner verbindlich festgelegt werden.
Außerdem hat die Stadt im Falle der Gewährleistung nur einen Ansprechpartner.
Vergabe an Generalunternehmer (GU)
Im Gegensatz zum Totalunternehmer übernimmt ein Generalunternehmer bis auf die Ausführungs-
planung keine Planungsleistungen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunter-
nehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung
zu tragen hat.
Der GU im engeren Sinne muss dabei zumindest einen Teil der Bauleistungen im eigenen Unterneh-
men erbringen. Die übrigen Leistungen kann er an Subunternehmer weitergeben.
Die Prozessvorteile sind im Weiteren mit denen einer Vergabe an Totalunternehmer vergleichbar.
Kosten
Die Verwaltung hat für die Realisierung der Maßnahmen einen Kostenorientierungswert von 1,6 Mrd.
Euro bis 1,7 Mrd. Euro ermittelt. Grundlage dieser Kostenorientierung bildet der aktuelle Forecast des
1. GU/TU Maßnahmenpaketes. Im Wesentlichen geht es dabei um die folgenden zwei Faktoren:
Das Volumen der neu geschaffenen beziehungsweise erhaltenen Plätze für Schülerinnen und Schü-
ler liegt um rund 4.000 Schulplätze höher als im 1. GU/TU Maßnahmenpaket (insgesamt 13.127 zu
9.100).
Der Anteil der Maßnahmen im Bestand liegt im Vergleich zum ersten GU/TU Paket höher.
In Folge kann im 2. Maßnahmenpaket ein höherer Anteil an notwendigen Interimsbauten als im 1.
Maßnahmenpaket unterstellt werden.
Kostenerhöhungen aufgrund möglicher Verdichtungen bei Bestandsgebäuden beziehungsweise bei
Generalsanierungen sind nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Indexierung der Baupreise bis
2027.
Bei einer Umsetzung durch Generalunternehmer werden die Kosten für jede Einzelmaßnahme paral-
lel zum Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage der DIN 276 (Kostenplanung im Hochbau) ermit-
telt und dienen als Maßstab für die Bewertung der abgegebenen Angebote.
Alle aufgeführten Baumaßnahmen ziehen zusätzliche Kosten für Erstausstattung (Mobiliar, digitale
Geräte, Unterrichtsmaterialien, gegebenenfalls Fachraumausstattungen et cetera) inklusive Abschrei-
bungen für die investive Einrichtung nach sich. Es werden gegebenenfalls zusätzliche Personalres-
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sourcen (Sekretariate, Hausmeister und Hausmeisterinnen, Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbei-
terinnen) benötigt werden. Außerdem entstehen Kosten für Mietzahlungen nach Maßgabe des dann
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Die Kosten hierfür, die im allgemeinen Haushalt der
Stadt Köln bei den Schulträgeraufgaben zu veranschlagen sind, können derzeit noch nicht beziffert
werden. Dies wird Gegenstand einer weiteren Beschlussvorlage sein, die den politischen Gremien im
üblichen Verfahren vorgelegt werden soll.
Zusammensetzung des Maßnahmenpaketes
1.) Stadtbezirk Innenstadt: Gemeinschaftsgrundschule Gilbachstraße 20,
Vergabe an Generalunternehmer
a.) Generalsanierung der Trakte A und B
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 69
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 200
b.) Interimsbau notwendig
2.) Stadtbezirk Innenstadt: Gesamtschule Im Hasental und Realschule Im Hasental 41,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) GE Im Hasental: Neubau
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 237
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 882
b.) RS Im Hasental 41: Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 75
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 810
c.) Interimsbau notwendig
3.) Stadtbezirk Innenstadt: Gymnasium Thusneldastraße 15-17,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 185
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 782
b.) Interimsbau notwendig
c.) Erweiterungsbau
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 203
4.) Stadtbezirk Rodenkirchen: Gesamtschule Raderthalgürtel 3,
Vergabe an Generalunternehmer
a.) Generalsanierung des Bestandsgebäudes
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 85
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 1.323
b.) Interimsbau notwendig
c.) Erweiterungsbau
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 119
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 383
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5.) Stadtbezirk Lindenthal: Gesamtschule Alter Militärring 96 und Gesamtschule
Berrenrather Straße 488, Vergabe an Totalunternehmer
a.) GE Alter Militärring 96: Erweiterungsbau
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 93
b.) GE Alter Militärring 96: Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 147
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 441
c.) GE Berrenrather Straße 488: Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 95
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 324
d.) Interimsbau notwendig
6.) Stadtbezirk Lindenthal: Gemeinschaftsgrundschule Berrenrather Straße 352,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) Erweiterungsbau Ganztag und Erweiterung um 1 Zug auf dem Grundstück Kyllburgstraße
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 131
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 100
b.) Interimsbau notwendig
c.) Neubau oder Generalsanierung der Turnhalle
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 151
7.) Stadtbezirk Ehrenfeld: Gesamtschule Fitzmauricestraße,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) Neubau einer Gesamtschule und 5 Turnhallen in Holzbauweise (Umsetzung des
Ratsbeschlusses AN/0977/2019)
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 98
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 1.265
8.) Stadtbezirk Ehrenfeld: Gymnasium Rochusstraße 145,
Vergabe an Generalunternehmer
a.) Generalsanierung des Bestandsgebäudes und ggf. Erweiterungsbau
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 86
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 999
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 221
b.) Interimsbau notwendig
9.) Stadtbezirk Ehrenfeld: Gesamtschule (GE) Tollerstraße 16 und Gemeinschaftsgrundschule (GGS)
Görlinger Zentrum 45 (GGS ist derzeit im Schulgebäude Kolkrabenweg untergebracht),
Vergabe an Totalunternehmer
a.) GGS Görlinger Zentrum: Neubau oder Generalsanierung der Trakte A B und D
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 70
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 300
b.) GE Tollerstraße 16: Interimsbau notwendig
c.) Erweiterungsbau für GE Tollerstraße 16
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 100
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler Gesamtschule: 221
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10.) Stadtbezirk Nippes: Gesamtschule Paul-Humburg-Straße 13,
Vergabe an Generalunternehmer
a.) Generalsanierung des Bestandsgebäudes und Turnhalle
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 83
b.) Erweiterungsbau
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 115
nach Sanierung und Erweiterungsbau zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 383
11.) Stadtbezirk Chorweiler: Katholische Grundschule Gutnickstraße 35,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) Erweiterungsbau
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 197
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 100
Hinweis: Grundstück derzeit von einer Kindertagesstätte belegt
12.) Stadtbezirk Porz: Schulzentrum Heerstraße 7,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 73
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 1.773
b.) Interimsbau notwendig
13.) Stadtbezirk Porz: Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße 77-79,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes, der Turnhalle und des Lehr-
schwimmbeckens
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 162
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 400
b.) Interimsbau notwendig
14.) Stadtbezirk Porz: Katholische Grundschule Kupfergasse 31,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) Erweiterungsbau
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 109
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 100
15.) Stadtbezirk Kalk: Gemeinschaftsgrundschule / Katholische Grundschule Albermannstraße,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) GGS/KGS Albermannstraße: Generalsanierung oder Neubau des Bestandsgebäudes und der
Turnhalle
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 61, 91
b.) GGS/KGS Albermannstraße: Erweiterungsbau
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 91
nach Sanierung und Erweiterungsbau zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 300
c.) GGS/KGS: Interimsbauten notwendig
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16.) Stadtbezirk Kalk: Förderschule Hachenburger Straße 11,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) Erweiterungsbau
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 101
b.) Generalsanierung oder Neubau des Bestandsgebäudes
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 161
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 250
c.) Interimsbau notwendig
17.) Stadtbezirk Kalk:, Gesamtschule (GE) Nürnberger Straße 10 und Grundschule (GS) Schulstraße
51,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) GE Nürnberger Straße 10: Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 82, 175
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 383
b.) GS Schulstraße 51: Erweiterungsbau
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 113
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 100
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler:100
c.) GE Nürnberger Straße 10, GS Schulstraße 51: Interimsbauten notwendig
18.) Stadtbezirk Mülheim: Katholische Grundschule Thurner Str. 23,
Vergabe an Generalunternehmer
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes und der Turnhalle
Auftragsnummer der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste: 54
Hinweis: In der Schulbaumaßnahmenliste Stand Oktober 2019 war nur die Sanierung der
Turnhalle vorgesehen. Der Sanierungsbedarf umfasst nunmehr auch das Bestandsgebäude.
Gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 200
b .) Interimsbau notwendig
c. ) Erweiterungsbau OGTS + Mensa für Katholische Grundschule Urnenstraße auf dem
Grundstück Thurner Str. 23
Auftragsnummer der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste: 126
19.) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Graf-Adolf-Straße 59,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 71
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 779
b.) Interimsbau auf dem Schulgrundstück Holweider Straße
c.) Erweiterungsbau Ganztag
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 196
20.) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Kattowitzer Straße 52,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) Erweiterungsbau inklusive 3 Turnhallen
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 134
gesicherte Plätze von Schülerinnen und Schüler: 108
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Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft.
Zum 01.01.2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem neu geordnet.
In diesem Zusammenhang wurde die objektbezogene, kalkulatorische Kostenmiete durch einen spar-
tenbezogenen Verrechnungspreis ersetzt. Mit der Neuordnung geht der Wegfall der Abführung an
den städtischen Haushalt und die Einführung eines Ergebnisausgleiches zwischen Kernverwaltung
und eigenbetriebsähnlicher Einrichtung am Geschäftsjahresende einher.
Der jeweilige Spartenverrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Gegenüberstellung der für das
jeweilige Wirtschaftsjahr geplanten Nettoaufwendungen und der zugeordneten Fläche.
Eine verbindliche Aussage über die tatsächliche Belastung für den städtischen Haushalt ab Fertigstel-
lung kann derzeit nicht getroffen werden, da diese auf den dann geplanten Erträgen und Aufwendun-
gen beruht. Die für das Jahr 2020 ermittelten Flächenverrechnungspreise im Schulbereich reichen
von 5,57 €/qm/Monat bis 7,95 €/qm/Monat.
Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen
(zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei einer Investitionssumme von
rund 1,65 Mrd. Euro unter Risikoaspekten von einer zusätzlichen jährlichen Mietbelastung durch das
2. Maßnahmenpaket von rund 65 Mio. Euro auszugehen. Sollte die noch nicht abgeschlossene Klä-
rung der Bauleistung im konkreten Einzelfall für einen Neubau anstelle einer Generalinstandsetzung
sprechen, würde sich diese Mehrbelastung aufgrund einer längeren Nutzungs- beziehungsweise Ab-
schreibungsdauer entsprechend vermindern (vergleiche die Darstellung in Anlage 1).
Diese zusätzlichen jährlichen Kosten belasten die städtische Ergebnisrechnung erst mit der Fertig-
stellung beziehungsweise Inbetriebnahme der Schulbauten.
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport, wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses
2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen.
Personelle Ressourcen
In einer ersten Phase wird der Bedarf für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung auf
4,0 Stellen ArchitektInnen / BauingenieurInnen geschätzt. Dieser Mehrbedarf kann über eine Umver-
teilung und Neubewertung von vakanten Bestandsstellen gedeckt werden. Die Notwendigkeit einer
kaufmännischen Projektunterstützung (1,0 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r) ist ebenso sofort erfor-
derlich wie der Bedarf an juristischer Beratung, der über die Mandatierung einer Kanzlei gewährleistet
werden kann.
Der konkrete weitere Bedarf kann erst nach einem gewissen Projektfortschritt valide bemessen wer-
den. Mit Blick auf die Konstellation des 1. Maßnahmenpaketes sowie unter Berücksichtigung der Er-
fahrungen mit dessen Multiprojektmanagement ist jedoch absehbar, dass ab dem 01.01.2021 zwei
Teams analog des aktuellen GU/ TU- Teams aufgebaut werden müssen (circa 10,0 Stellen Architek-
tIn / IngenieurIn sowie jeweils 2,0 Stellen für kaufmännische Projektunterstützung).
Die Entwicklung des Ressourcenbedarfes bei den Unterstützungsprozessen im Querschnitt (Einkauf,
Finanzen, Controlling, Informationstechnologie, Personal und Organisation) ist zu beobachten, damit
hier kein Flaschenhalseffekt eintritt. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass die Ressour-
cenausweitung bei der Gebäudewirtschaft teilweise einen Engpass in den am Schulbauprozess zwin-
gend zu beteiligen Ämtern ausgelöst hat. Der Projekterfolg wird maßgeblich auch davon abhängen,
dass diese potentielle organisatorische Schwachstelle vermieden wird.
Die Zusetzung von Mehrstellen zum Stellenplan 2022 ist über die nächste Stellenplanvorlage der Ge-
bäudewirtschaft bzw. für andere Ämter über den Gesamtstellenplan sicherzustellen. Die unterjährige
Besetzung wird über verwaltungsinterne Verrechnungen sichergestellt.
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Beteiligung des Rates, des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft (BAGW), des Ausschusses
für Schule und Weiterbildung (ASW) und der Bezirksvertretungen
Wie beim 1. GU/TU Maßnahmenpaket bereits praktiziert, schlägt die Verwaltung auch hier die Bil-
dung einer projektbegleitenden Kommission vor, die sich aus Ratsvertretern zusammensetzt. In der
Projektkommission erfolgt regelmäßig eine Berichterstattung zu Kosten und Terminen.
Sofern sich maßgebliche Parameter verändern, erfolgt eine Beschlussfassung durch die
entsprechenden Ratsgremien und Bezirksvertretungen. Hierzu zählen:
Abweichung von der Bandbreite des Kostenorientierungswertes
Veränderungen des Maßnahmenpaketes durch Austausch, Erweiterung oder Herausnahme
von Maßnahmen
Veränderung der Auftragsvergabe, das heißt GU anstelle von TU oder TU anstelle von GU
Baubeschlussverfahren
Die Fassung der Baubeschlüsse im herkömmlichen Sinne nach Leistungsphase 3 ist für die
vorgesehenen Baumaßnahmen nicht vorgesehen und aufgrund des vorgeschlagenen Verfahrens
nicht möglich. Aufgrund des vorgesehenen Verfahrens entfällt die sonst übliche Einbindung des
Rechnungsprüfungsamtes mittels Prüfung der Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung.
Zur beschleunigten Umsetzung kann das Rechnungsprüfungsamt im Zuge der Umsetzung der Maß-
nahmen jederzeit verfahrensbegleitende Prüfungen von Vergaben und Nachträgen vornehmen. Die
Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes werden der projektbegleitenden Kommission zur Kenntnis
gebracht. Es erfolgt keine Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den
politischen Gremien. Dieses Verfahren wurde bereits beim 1. GU/TU Maßnahmenpaket vereinbart.
Beteiligung der Schulen
Bei den Maßnahmen sind finale Abstimmungen mit den Schulen bis zur Fertigstellung der Auslobung
des Maßnahmenpaketes abzuschließen. Weitere Beteiligungen der hier erfassten Schulen zur Pla-
nung der Gebäude nach Ausschreibung sind nicht vorgesehen.
Bauqualitätsanforderungen und Fachstandards
Soweit im Totalunternehmervertrag beziehungsweise im Generalunternehmervertrag nicht
abweichend vereinbart, erfolgt die Realisierung der Projekte unter Beachtung der geltenden
Bauqualitätsanforderungen und Fachstandards. Die begleitende Mitwirkung des
Amtes für Schulentwicklung ist zur Sicherstellung der schulfachlichen Standards vorzusehen.
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona Krise
Zu den Pflichtaufgaben des Schulträgers Stadt Köln gehört unter anderem die Bereitstellung der er-
forderlichen Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen.
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Anlagen:
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit
Anlage 1- Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Köln
Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1474/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.06.2020
- Erstellt
- 18.05.2020 11:28