Mandari Insight

1474/2020

2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 10.33

Anlage 3 DE BV 2-Rodenkirchen

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Ansehen

Anlage 8 DE BV 8-Kalk

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Anlage 7 DE BV 4-Ehrenfeld

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Anlage 1 - Abschätzung der Haushaltsbelastung

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Anlage 4 DE BV 1-Innenstadt

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Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 9 - DE BV 6 - Chorweiler

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Anlage 5 DE BV 3-Lindenthal

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Anlage 6 DE BV 5-Nippes

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Anlage 11 DE BV 7- Porz -mit Ergänzung

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Anlage 10 DE BV 9-Mülheim

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 DE BV 2-Rodenkirchen

3266 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1474/2020/2 
Freigabedatum 
16.06.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von 
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
 
In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 
0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah-
menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen.  
Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. 
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung 
mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer  
Dringlichkeitsentscheidung: 
„Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten  
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch 
Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu 
lassen. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen  
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. 
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der  
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,  
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen  
Spartenverrechnungspreises.“ 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
16.06.2020  Einstimmig  Gez. Homann  Gez. Schykowski

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung!  
  Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.         € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz 
der Gebäude. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung 
Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. 
 
 
 
Anlage 
Vorlage 1474/2020

Anlage 8 DE BV 8-Kalk

3266 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1474/2020/8 
Freigabedatum 
17.06.2020 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von 
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 
TOP 8.1.2 
 
In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 
0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah-
menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen.  
Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. 
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung 
mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer  
Dringlichkeitsentscheidung: 
„Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten  
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch 
Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu 
lassen. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen  
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. 
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der  
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,  
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen  
Spartenverrechnungspreises.“ 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
17.06.2020    gez. C. Greven-Thürmer  gez. J. Schuiszill

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung!  
  Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.         € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz 
der Gebäude. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung 
Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. 
 
 
 
Anlage 
Vorlage 1474/2020

Anlage 7 DE BV 4-Ehrenfeld

3257 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1474/2020/4 
Freigabedatum 
 17.06.2020 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von 
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 
 
In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 
0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah-
menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen.  
Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. 
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung 
mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer  
Dringlichkeitsentscheidung: 
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten  
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch 
Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu 
lassen. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen  
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. 
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der  
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,  
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen  
Spartenverrechnungspreises.“ 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
16.06.2020  zugestimmt  gez. Wirges  gez. Klemm

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung!  
  Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.         € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz 
der Gebäude. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung 
Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. 
 
 
 
Anlage 
Vorlage 1474/2020

Anlage 1 - Abschätzung der Haushaltsbelastung

2469 Zeichen

Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 27.05.2020
2. MAßNAHMENPAKET SCHULEN anteilige anteiliges zusätzliche MIETEN UND 
Abschätzung der Haushaltsbelastung FLÄCHEN INVESTITIONSVOLUMEN NEBENKOSTEN NEBENKOSTEN
qm EUR Mio. EUR Mio. p.a. EUR Mio. p.a. EUR Mio. p.a.
Anlage 1
68.084                                         391,74                                        13,78                   2,26                            16,03                    
218.686                                      1.258,26                                     33,34                   33,34                    
286.770                                      1.650,00                                     47,12                   2,26                            
anteilige anteiliges zusätzliche MIETEN UND 
FLÄCHEN INVESTITIONSVOLUMEN NEBENKOSTEN NEBENKOSTEN
qm EUR Mio. EUR Mio. p.a. EUR Mio. p.a. EUR Mio. p.a.
68.084                                         391,74                                        13,78                   2,26                            16,03                    
218.686                                      1.258,26                                     49,07                   49,07                    
286.770                                      1.650,00                                     62,85                   2,26                            
1 Annahme: Flächen GI entsprechen den Flächen des alternativen Neubaus. 
kürzere Nutzungsdauer nach GI = nur 40 statt 80 Jahre (Neubau) 
Erläuterungen
keine Mehrflächen
 MIETEN
 MIETEN
EUR 33,15 p.a. / qm 
Zusatzfläche
Über Raumprogramm und 
Flächenbedarf /Zügigkeit 
abgeleitet 
Verteilung des 
Investitionsvolumens nach 
anteiligen Flächen
Investitionsvolumen  EUR 1,65 Mrd.                        
Mittelwert
SZENARIO I                                           
Ausschließlich Neubau
 SZENARIO II                                                               
Ausschließlich Generalinstandsetzung                                      
Neu- und Erweiterungsbau (Mehrflächen)
Rest =                              
Bestandsersetzender Neubau 
Erläuterungen
INSGESAMT
INSGESAMT
Rest =                                     
Generalinstandsetzung 1)
65,10                    
Neu- und Erweiterungsbau (Mehrflächen)
49,38                    
Über Raumprogramm und 
Flächenbedarf /Zügigkeit 
abgeleitet 
Verteilung des 
Investitionsvolumens nach 
anteiligen Flächen
EUR 33,15 p.a. / qm 
Zusatzfläche
keine Mehrflächen
260/2 Finanzwesen

Anlage 4 DE BV 1-Innenstadt

3258 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1474/2020/1 
Freigabedatum 
16.06.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von 
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.08.2020 
 
In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 
0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah-
menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen.  
Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. 
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung 
mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer  
Dringlichkeitsentscheidung: 
 „Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten  
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch 
Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu 
lassen. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen  
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. 
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der  
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,  
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen  
Spartenverrechnungspreises.“  
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
15.06.2020  zugestimmt  gez. Hupke  gez. Leitner

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung!  
  Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.         € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz 
der Gebäude. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung 
Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. 
 
 
 
Anlage 
Vorlage 1474/2020

Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1103 Zeichen

Anlage 2
14

Dez. VI
RPA-Nr. 2020/0767

Betr.: Beschlussvorlage 1474/2020 (2. Maßnahmepaket für Schulbauprojekte)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur am 05.06.2020, noch nicht abschließend fertig gestellten, zugesandten Session-Vorlage
V0:1474/2020 zum 2. Maßnahmepaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanie-
rung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer, mit derzeit geschätztem Kos-
tenrahmen von 1,8 bis 1,9 Mrd. €, kann das RPA aufgrund der Kurzfristigkeit nur bedingt Stellung
nehmen. Ich verweise daher auf meine Stellungnahme zum 1. TU-/GU-Schulbaumaßnahmepa-
ket (Beschlussvorlage 1503/2019) mit der RPA-Nr. 2019/0984 vom 11.06.2019.

Auch zum 2. Maßnahmepaket entfällt wegen des gewählten und beschlossenen Verfahrens die
übliche Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes.

Wie zum 1. Maßnahmepaket bereits vereinbart sollte der aktuelle Leistungsstand auch bei die-
sem Maßnahmepaket, in Form einer vergleichenden Tabelle (aufgeschlüsselt in Projekte und
Leistungsphasen), der projektbegleitenden Kommission fortlaufend mitgeteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

en

Anlage 9 - DE BV 6 - Chorweiler

3268 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1474/2020/6 
Freigabedatum  17.06.2020 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von 
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
 
In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 
0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah-
menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen.  
Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. 
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung 
mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer  
Dringlichkeitsentscheidung: 
„Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten  
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch 
Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu 
lassen. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen  
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. 
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der  
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,  
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen  
Spartenverrechnungspreises.“ 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
17.06.2020  zugestimmt  gez. Zöllner  gez. Kleinjans

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung!  
  Zuwendungen/Zuschüsse    Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.         € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz 
der Gebäude. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung 
Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. 
 
 
 
Anlage 
Vorlage 1474/2020

Anlage 5 DE BV 3-Lindenthal

1919 Zeichen

AN Vorlagen-Nummer
1474/2020/3

Die Oberbürgermeisterin

Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle A062
V1/26
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung.

Betreff

2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer

Gremium

Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020

In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss
0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah-
menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen.

Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden.

Beschluss:

Gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung
mit $ 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer
Dringlichkeitsentscheidung:

„Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch
Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu
lassen.

Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen
Spartenverrechnungspreises.“

Pa

Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift / Unterschrift

/

Anlage 6 DE BV 5-Nippes

3251 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1474/2020/5 
Freigabedatum 
 16.06.2020 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von 
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 
 
In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 
0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah-
menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen.  
Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung 
mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer  
Dringlichkeitsentscheidung: 
„Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten  
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch 
Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu 
lassen. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen  
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. 
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der  
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,  
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen  
Spartenverrechnungspreises.“ 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
16.06.2020  zugestimmt  gez. Schößler  gez. Hanna

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung!  
  Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.         € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz 
der Gebäude. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung 
Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. 
 
 
 
Anlage 
Vorlage 1474/2020

Anlage 11 DE BV 7- Porz -mit Ergänzung

3467 Zeichen

EN Vorlagen-Nummer

Sg 1474/2020/10

Die Oberbürgermeisterin

Freigabedatum N f 7) & 2 op) N)

Dezernat, Dienststelle
VI/26

Dringlichkeitsentscheidung, Dringlichkeitsanhörung und Genehmigung

zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung.

Betreff

2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer

Gremium Datum

Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020

In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss
0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah-
menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen.

Die Oberbürgermeisterin beabsichtigt die anliegende Beschlussvorlage „2. Maßnahmenpaket für
Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Ge-
neralunternehmer" (Vorlagen-Nummer: 1474/2020) auf die Tagesordnung der Ratssitzung am
18.06.2020 zu nehmen.

geänderter Beschluss:

Gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung
mit $ 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer
Dringlichkeitsentscheidung:

Die Bezirksvertretung nimmt die Absicht,.die Vorlage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 18.
Juni 2020 zu nehmen, zur Kenntnis.

„Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch
Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu
lassen.

Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro.

Die Grundschule Friedensstraße soll mit in den Kostenrahmen aufgenommen werden.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen
Spartenverrechnungspreises.“

„Datum Abstimmungsergebnis Untersefri

Haushaltsmäßige Auswirkungen
U Nein
[U] Ja, investiv Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse UlNein U] Ja %

X] Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung!

Zuwendungen/Zuschüsse RX Nein OD Ja %

Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €

c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge

b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €

Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €

b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz
Oo Nein
X Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO?-Bilanz
der Gebäude.

X Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO?- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.

Begründung
Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen.

Anlage
Vorlage 1474/2020

Anlage 10 DE BV 9-Mülheim

3263 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1474/2020/9 
Freigabedatum 
 17.06.2020 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von 
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 
 
In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 
0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnah-
menpakets für Schulbauprojekte durchzuführen.  
Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. 
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung 
mit § 10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer  
Dringlichkeitsentscheidung: 
„Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten  
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch 
Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu 
lassen. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen  
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. 
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der  
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,  
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen  
Spartenverrechnungspreises.“ 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
17.06.2020 
 
 zugestimmt  gez. Fuchs  gez. Derichsweiler

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung!  
  Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.         € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz 
der Gebäude. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung 
Hierzu wird auf die anliegende Vorlage 1474/2020 verwiesen. 
 
 
 
Anlage 
Vorlage 1474/2020

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

381 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
 
In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog zum 
Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen 
Auflegung eines 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte durchzuführen.  
Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt 
werden.

Beschlussvorlage Rat

25524 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1474/2020 
Freigabedatum 
15.06.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von 
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten  
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten Schulbaumaßnahmen durch 
Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu 
lassen. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt zwischen  
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro. 
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der  
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,  
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen  
Spartenverrechnungspreises.  
 
Finanzausschuss 15.06.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 
Rat 18.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung!  
  Zuwendungen/Zuschüsse    Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.         € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz 
der Gebäude. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung 
In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, analog zum 
Ratsbeschluss 0864/2017 vom 4. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung ei-
nes 2. Maßnahmenpaketes für Schulbauprojekte durchzuführen (Vorlagen-Nummer AN/0538/2020). 
Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. 
 
Die Beteiligung der Bezirksvertretungen erfolgt mittels Dringlichkeitsvorlagen. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 die priorisierende Schulbaumaßnahmenliste zur Kennt-
nis genommen. Die Maßnahmenliste enthält alle Schulbauprojekte, deren Durchführung zu zusätzli-
chen Schulplätzen führt, sowie alle General- oder Teilsanierungen, die im Fall einer Nichtdurchfüh-

3 
rung zu einem Verlust bestehender Schulplätze führen würden.  
Die Schulbaumaßnahmenliste umfasst derzeit 192 Schulbaumaßnahmen, von denen sich 76 in Bear-
beitung oder Umsetzung befinden. Die Zahlen verdeutlichen, dass der Schulbau vor enormen Her-
ausforderungen steht. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden prüft die Verwaltung ver-
schiedene Optionen mit dem Ziel, den Schulbau zu beschleunigen. 
 
Eine Beschleunigungsmöglichkeit liegt in der Umsetzung eines 2. Maßnahmenpaketes von Schul-
bauprojekten durch Total- oder Generalunternehmer (TU/GU). Der Rat hat in seiner Sitzung am 
04.04.2017 bereits ein 1. Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses Paket umfasst 16 Schulbaumaß-
nahmen sowie 6 Interimsbauten und hat ein Volumen von aktuell 572 Mio. Euro.  
 
Auswahlkriterien 
 
Das maßgebliche Kriterium für die Auswahl der Einzelmaßnahmen soll - wie beim 1. Maßnahmenpa-
ket - in einer „Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen“ und / oder in der Verhinderung eines „Weg-
falls von bestehenden Schulplätzen“ liegen.  
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen sich möglichst zu gleichen Anteilen aus den maßgeblichen 
Kriterien „Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen“ oder „Sicherung bestehender Schulplätze“ be-
gründen.  
 
Entsprechend dieser Vorgabe wurde in enger Abstimmung zwischen dem Dezernat IV (Bildung, Ju-
gend und Sport), dem Dezernat VI (Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft), dem Amt für 
Schulentwicklung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln innerhalb der Schulbaumaßnahmenliste 
aus schulfachlicher und baufachlicher Sicht das nachstehend aufgeführte Maßnahmenpaket entwi-
ckelt.  
 
Bei den Maßnahmen handelt es sich überwiegend um solche, die in der priorisierenden Schulbau-
maßnahmenliste den Prioritäten GI 1 oder A zugeordnet sind. Im Weiteren wurden zwei in der Prio GI 
2, zwei in der Prio B sowie eine in Prio C verortete Maßnahme in das Paket aufgenommen. Die Be-
rücksichtigung dieser Maßnahmen resultiert aus den Erkenntnissen der Fortschreibung der Schul-
entwicklungsplanung 2020. Die Aufnahme der GI 2 Maßnahme Gemeinschaftsgrundschule Hohe 
Straße im Stadtbezirk 7 erfolgte aufgrund der Diskussionen im Ausschuss Schule und Weiterbildung 
beziehungsweise aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Porz.  
 
 
Im Weiteren wurde die Auswahl nach folgenden Kriterien vorgenommen: 
 
1. Die Grundstücke sind vorhanden und im Eigentum der Stadt 
(Ausnahme: Neubau Gesamtschule Fitzmauricestraße. Planungsrecht liegt vor und der Kauf-
vertrag ist endverhandelt. Der Ankauf selbst erfolgt in 2021.) 
2. Die Auswahl der Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung bestehender Schulplätze erfolgte an-
hand einer baufachlichen Beurteilung des Gebäudezustandes nach Dringlichkeit.  
 
 
Realisierungszeitraum 
 
Die Umsetzung der Maßnahmen durch Total- oder Generalunternehmer führt anstelle einer gewer-
keweisen Vergabe zu einer beschleunigten Realisierung. Ziel ist - analog dem 1. Maßnahmenpaket - 
eine Realisierung innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 7 Jahren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lie-
gen nicht für alle Maßnahmen die Nutzerbedarfe (Bausoll 1) vollständig vor. Ebenso sind für einige 
Maßnahmen noch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchzuführen. Diese sind notwendig um beurtei-
len zu können, ob eine Sanierung oder ein Neubau wirtschaftlicher ist.  
Der „eigentliche“ Realisierungszeitraum von 5 Jahren kann daher erst mit Vorliegen der vorgenannten 
Informationen beginnen. Die Verwaltung strebt daher eine Umsetzung des Maßnahmenpaketes bis 
Ende 2027 an.

4 
Vergabe an Totalunternehmer (TU) 
 
Als einen entscheidenden Vorteil einer Vergabe an Totalunternehmer sieht die Verwaltung eine 
schnellere Umsetzbarkeit der Projekte durch Verlagerung von Prozessen in die Zuständigkeit des 
Totalunternehmers.  
Der Totalunternehmer übernimmt im Rahmen eines Projektvertrages die vollständigen Planungs- und 
Ingenieurleistungen sowie alle baulichen Ausführungsleistungen.  
Bauherr bleibt jedoch der Auftraggeber (Stadt Köln). Der Prozessvorteil generiert sich dadurch, dass 
sämtliche erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen nur über einen Projektvertrag beauf-
tragt werden; alle Schnittstellen, die sich im Projektverlauf üblicherweise ergeben, sind dann in der 
Zuständigkeit des Projektpartners (TU). Dadurch werden deutlich weniger Kapazitäten beim Personal 
der Gebäudewirtschaft, aber auch bei den übrigen beteiligten Dienststellen benötigt (zum Beispiel im 
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, weil nur ein Vergabeverfahren / Projekt durchgeführt 
werden muss). Termine und Kosten können sofort zu Beginn des Projektes – bei Auftragsvergabe – 
mit dem externen Vertragspartner verbindlich festgelegt werden. 
Außerdem hat die Stadt im Falle der Gewährleistung nur einen Ansprechpartner. 
 
 
Vergabe an Generalunternehmer (GU) 
Im Gegensatz zum Totalunternehmer übernimmt ein Generalunternehmer bis auf die Ausführungs-
planung keine Planungsleistungen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunter-
nehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung 
zu tragen hat. 
 
Der GU im engeren Sinne muss dabei zumindest einen Teil der Bauleistungen im eigenen Unterneh-
men erbringen. Die übrigen Leistungen kann er an Subunternehmer weitergeben.  
Die Prozessvorteile sind im Weiteren mit denen einer Vergabe an Totalunternehmer vergleichbar. 
 
 
Kosten 
Die Verwaltung hat für die Realisierung der Maßnahmen einen Kostenorientierungswert von 1,6 Mrd. 
Euro bis 1,7 Mrd. Euro ermittelt. Grundlage dieser Kostenorientierung bildet der aktuelle Forecast des 
1. GU/TU Maßnahmenpaketes. Im Wesentlichen geht es dabei um die folgenden zwei Faktoren: 
Das Volumen der neu geschaffenen beziehungsweise erhaltenen Plätze für Schülerinnen und Schü-
ler liegt um rund 4.000 Schulplätze höher als im 1. GU/TU Maßnahmenpaket (insgesamt 13.127 zu 
9.100). 
Der Anteil der Maßnahmen im Bestand liegt im Vergleich zum ersten GU/TU Paket höher.  
In Folge kann im 2. Maßnahmenpaket ein höherer Anteil an notwendigen Interimsbauten als im 1. 
Maßnahmenpaket unterstellt werden. 
Kostenerhöhungen aufgrund möglicher Verdichtungen bei Bestandsgebäuden beziehungsweise bei 
Generalsanierungen sind nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Indexierung der Baupreise bis 
2027. 
Bei einer Umsetzung durch Generalunternehmer werden die Kosten für jede Einzelmaßnahme paral-
lel zum Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage der DIN 276 (Kostenplanung im Hochbau) ermit-
telt und dienen als Maßstab für die Bewertung der abgegebenen Angebote. 
Alle aufgeführten Baumaßnahmen ziehen zusätzliche Kosten für Erstausstattung (Mobiliar, digitale 
Geräte, Unterrichtsmaterialien, gegebenenfalls Fachraumausstattungen et cetera) inklusive Abschrei-
bungen für die investive Einrichtung nach sich. Es werden gegebenenfalls zusätzliche Personalres-

5 
sourcen (Sekretariate, Hausmeister und Hausmeisterinnen, Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbei-
terinnen) benötigt werden. Außerdem entstehen Kosten für Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Die Kosten hierfür, die im allgemeinen Haushalt der 
Stadt Köln bei den Schulträgeraufgaben zu veranschlagen sind, können derzeit noch nicht beziffert 
werden. Dies wird Gegenstand einer weiteren Beschlussvorlage sein, die den politischen Gremien im 
üblichen Verfahren vorgelegt werden soll. 
 
 
Zusammensetzung des Maßnahmenpaketes 
 
1.) Stadtbezirk Innenstadt: Gemeinschaftsgrundschule Gilbachstraße 20,  
Vergabe an Generalunternehmer 
a.) Generalsanierung der Trakte A und B 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 69  
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler:  200 
b.) Interimsbau notwendig 
 
 
2.) Stadtbezirk Innenstadt: Gesamtschule Im Hasental und Realschule Im Hasental 41, 
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) GE Im Hasental: Neubau 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 237 
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 882 
b.) RS Im Hasental 41: Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 75 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 810  
c.) Interimsbau notwendig 
 
 
3.) Stadtbezirk Innenstadt: Gymnasium Thusneldastraße 15-17,  
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 185 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 782 
b.) Interimsbau notwendig 
c.) Erweiterungsbau  
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 203 
 
 
4.) Stadtbezirk Rodenkirchen: Gesamtschule Raderthalgürtel 3,  
Vergabe an Generalunternehmer 
a.) Generalsanierung des Bestandsgebäudes 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 85 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 1.323 
b.) Interimsbau notwendig 
c.) Erweiterungsbau 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 119 
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 383

6 
 
5.) Stadtbezirk Lindenthal: Gesamtschule Alter Militärring 96 und Gesamtschule 
Berrenrather Straße 488, Vergabe an Totalunternehmer 
a.) GE Alter Militärring 96: Erweiterungsbau 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 93 
b.) GE Alter Militärring 96: Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 147 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 441 
c.) GE Berrenrather Straße 488: Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes  
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 95 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 324 
d.) Interimsbau notwendig 
 
 
6.) Stadtbezirk Lindenthal: Gemeinschaftsgrundschule Berrenrather Straße 352,  
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) Erweiterungsbau Ganztag und Erweiterung um 1 Zug auf dem Grundstück Kyllburgstraße 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 131 
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 100 
b.) Interimsbau notwendig 
c.) Neubau oder Generalsanierung der Turnhalle 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 151 
 
 
7.) Stadtbezirk Ehrenfeld: Gesamtschule Fitzmauricestraße,  
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) Neubau einer Gesamtschule und 5 Turnhallen in Holzbauweise (Umsetzung des  
Ratsbeschlusses AN/0977/2019)  
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 98 
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 1.265 
 
 
8.) Stadtbezirk Ehrenfeld: Gymnasium Rochusstraße 145,  
Vergabe an Generalunternehmer 
a.) Generalsanierung des Bestandsgebäudes und ggf. Erweiterungsbau 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 86 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 999 
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 221 
b.) Interimsbau notwendig 
 
 
9.) Stadtbezirk Ehrenfeld: Gesamtschule (GE) Tollerstraße 16 und Gemeinschaftsgrundschule (GGS) 
Görlinger Zentrum 45 (GGS ist derzeit im Schulgebäude Kolkrabenweg untergebracht), 
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) GGS Görlinger Zentrum: Neubau oder Generalsanierung der Trakte A B und D 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 70 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 300 
b.) GE Tollerstraße 16: Interimsbau notwendig 
c.) Erweiterungsbau für GE Tollerstraße 16  
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 100 
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler Gesamtschule: 221

7 
 
10.) Stadtbezirk Nippes: Gesamtschule Paul-Humburg-Straße 13,  
Vergabe an Generalunternehmer 
a.) Generalsanierung des Bestandsgebäudes und Turnhalle 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 83 
b.) Erweiterungsbau  
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 115 
nach Sanierung und Erweiterungsbau zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 383 
 
 
11.) Stadtbezirk Chorweiler: Katholische Grundschule Gutnickstraße 35,  
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) Erweiterungsbau 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 197 
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 100 
Hinweis: Grundstück derzeit von einer Kindertagesstätte belegt 
 
 
12.) Stadtbezirk Porz: Schulzentrum Heerstraße 7,  
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 73 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 1.773 
b.) Interimsbau notwendig 
 
 
13.) Stadtbezirk Porz: Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße 77-79,  
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes, der Turnhalle und des Lehr-
schwimmbeckens 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 162 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 400 
b.) Interimsbau notwendig 
 
 
14.) Stadtbezirk Porz: Katholische Grundschule Kupfergasse 31,  
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) Erweiterungsbau 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 109 
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 100 
 
 
15.) Stadtbezirk Kalk: Gemeinschaftsgrundschule / Katholische Grundschule Albermannstraße,  
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) GGS/KGS Albermannstraße: Generalsanierung oder Neubau des Bestandsgebäudes und der 
Turnhalle  
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 61, 91 
b.) GGS/KGS Albermannstraße: Erweiterungsbau 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 91 
nach Sanierung und Erweiterungsbau zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 300 
c.) GGS/KGS: Interimsbauten notwendig

8 
16.) Stadtbezirk Kalk: Förderschule Hachenburger Straße 11,  
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) Erweiterungsbau 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 101 
b.) Generalsanierung oder Neubau des Bestandsgebäudes 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 161 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 250 
c.) Interimsbau notwendig 
 
 
17.) Stadtbezirk Kalk:, Gesamtschule (GE) Nürnberger Straße 10 und Grundschule (GS) Schulstraße 
51,  
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) GE Nürnberger Straße 10: Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 82, 175 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler:  383 
b.) GS Schulstraße 51: Erweiterungsbau 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 113 
zusätzliche Plätze für Schülerinnen und Schüler: 100 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler:100 
c.) GE Nürnberger Straße 10, GS Schulstraße 51: Interimsbauten notwendig 
 
 
18.) Stadtbezirk Mülheim: Katholische Grundschule Thurner Str. 23,  
Vergabe an Generalunternehmer  
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes und der Turnhalle 
      Auftragsnummer der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste: 54  
      Hinweis: In der Schulbaumaßnahmenliste Stand Oktober 2019 war nur die Sanierung der 
Turnhalle vorgesehen. Der Sanierungsbedarf umfasst nunmehr auch das Bestandsgebäude. 
      Gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 200 
b .) Interimsbau notwendig 
c. ) Erweiterungsbau OGTS + Mensa für Katholische Grundschule Urnenstraße auf dem 
Grundstück Thurner Str. 23 
      Auftragsnummer der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste: 126 
 
 
19.) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Graf-Adolf-Straße 59,  
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 71 
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler:  779 
b.) Interimsbau auf dem Schulgrundstück Holweider Straße 
c.) Erweiterungsbau Ganztag  
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 196 
 
 
20.) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Kattowitzer Straße 52,  
Vergabe an Totalunternehmer 
a.) Erweiterungsbau inklusive 3 Turnhallen 
Auftragsnummer priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 134 
gesicherte Plätze von Schülerinnen und Schüler: 108

9 
Finanzierung 
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. 
Zum 01.01.2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem neu geordnet.  
In diesem Zusammenhang wurde die objektbezogene, kalkulatorische Kostenmiete durch einen spar-
tenbezogenen Verrechnungspreis ersetzt. Mit der Neuordnung geht der Wegfall der Abführung an 
den städtischen Haushalt und die Einführung eines Ergebnisausgleiches zwischen Kernverwaltung 
und eigenbetriebsähnlicher Einrichtung am Geschäftsjahresende einher. 
 
Der jeweilige Spartenverrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Gegenüberstellung der für das 
jeweilige Wirtschaftsjahr geplanten Nettoaufwendungen und der zugeordneten Fläche.  
 
Eine verbindliche Aussage über die tatsächliche Belastung für den städtischen Haushalt ab Fertigstel-
lung kann derzeit nicht getroffen werden, da diese auf den dann geplanten Erträgen und Aufwendun-
gen beruht. Die für das Jahr 2020 ermittelten Flächenverrechnungspreise im Schulbereich reichen 
von 5,57 €/qm/Monat bis 7,95 €/qm/Monat. 
 
Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen 
(zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei einer Investitionssumme von 
rund 1,65 Mrd. Euro unter Risikoaspekten von einer zusätzlichen jährlichen Mietbelastung durch das 
2. Maßnahmenpaket von rund 65 Mio. Euro auszugehen. Sollte die noch nicht abgeschlossene Klä-
rung der Bauleistung im konkreten Einzelfall für einen Neubau anstelle einer Generalinstandsetzung 
sprechen, würde sich diese Mehrbelastung aufgrund einer längeren Nutzungs- beziehungsweise Ab-
schreibungsdauer entsprechend vermindern (vergleiche die Darstellung in Anlage 1).  
 
Diese zusätzlichen jährlichen Kosten belasten die städtische Ergebnisrechnung erst mit der Fertig-
stellung beziehungsweise Inbetriebnahme der Schulbauten. 
 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport, wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 
2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Personelle Ressourcen 
 
In einer ersten Phase wird der Bedarf für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung auf 
4,0 Stellen ArchitektInnen / BauingenieurInnen geschätzt. Dieser Mehrbedarf kann über eine Umver-
teilung und Neubewertung von vakanten Bestandsstellen gedeckt werden. Die Notwendigkeit einer 
kaufmännischen Projektunterstützung (1,0 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r) ist ebenso sofort erfor-
derlich wie der Bedarf an juristischer Beratung, der über die Mandatierung einer Kanzlei gewährleistet 
werden kann. 
 
Der konkrete weitere Bedarf kann erst nach einem gewissen Projektfortschritt valide bemessen wer-
den. Mit Blick auf die Konstellation des 1. Maßnahmenpaketes sowie unter Berücksichtigung der Er-
fahrungen mit dessen Multiprojektmanagement ist jedoch absehbar, dass ab dem 01.01.2021 zwei 
Teams analog des aktuellen GU/ TU- Teams aufgebaut werden müssen (circa 10,0 Stellen Architek-
tIn / IngenieurIn sowie jeweils 2,0 Stellen für kaufmännische Projektunterstützung). 
 
Die Entwicklung des Ressourcenbedarfes bei den Unterstützungsprozessen im Querschnitt (Einkauf, 
Finanzen, Controlling, Informationstechnologie, Personal und Organisation) ist zu beobachten, damit 
hier kein Flaschenhalseffekt eintritt. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass die Ressour-
cenausweitung bei der Gebäudewirtschaft teilweise einen Engpass in den am Schulbauprozess zwin-
gend zu beteiligen Ämtern ausgelöst hat. Der Projekterfolg wird maßgeblich auch davon abhängen, 
dass diese potentielle organisatorische Schwachstelle vermieden wird. 
 
Die Zusetzung von Mehrstellen zum Stellenplan 2022 ist über die nächste Stellenplanvorlage der Ge-
bäudewirtschaft bzw. für andere Ämter über den Gesamtstellenplan sicherzustellen. Die unterjährige 
Besetzung wird über verwaltungsinterne Verrechnungen sichergestellt.

10 
Beteiligung des Rates, des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft (BAGW), des Ausschusses 
für Schule und Weiterbildung (ASW) und der Bezirksvertretungen 
 
 
Wie beim 1. GU/TU Maßnahmenpaket bereits praktiziert, schlägt die Verwaltung auch hier die Bil-
dung einer projektbegleitenden Kommission vor, die sich aus Ratsvertretern zusammensetzt. In der 
Projektkommission erfolgt regelmäßig eine Berichterstattung zu Kosten und Terminen.  
Sofern sich maßgebliche Parameter verändern, erfolgt eine Beschlussfassung durch die  
entsprechenden Ratsgremien und Bezirksvertretungen. Hierzu zählen: 
 Abweichung von der Bandbreite des Kostenorientierungswertes 
 Veränderungen des Maßnahmenpaketes durch Austausch, Erweiterung oder Herausnahme 
von Maßnahmen 
 Veränderung der Auftragsvergabe, das heißt GU anstelle von TU oder TU anstelle von GU 
 
Baubeschlussverfahren 
Die Fassung der Baubeschlüsse im herkömmlichen Sinne nach Leistungsphase 3 ist für die  
vorgesehenen Baumaßnahmen nicht vorgesehen und aufgrund des vorgeschlagenen Verfahrens 
nicht möglich. Aufgrund des vorgesehenen Verfahrens entfällt die sonst übliche Einbindung des 
Rechnungsprüfungsamtes mittels Prüfung der Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung. 
Zur beschleunigten Umsetzung kann das Rechnungsprüfungsamt im Zuge der Umsetzung der Maß-
nahmen jederzeit verfahrensbegleitende Prüfungen von Vergaben und Nachträgen vornehmen. Die 
Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes werden der projektbegleitenden Kommission zur Kenntnis 
gebracht. Es erfolgt keine Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den 
politischen Gremien. Dieses Verfahren wurde bereits beim 1. GU/TU Maßnahmenpaket vereinbart.   
 
Beteiligung der Schulen 
 
Bei den Maßnahmen sind finale Abstimmungen mit den Schulen bis zur Fertigstellung der Auslobung 
des Maßnahmenpaketes abzuschließen. Weitere Beteiligungen der hier erfassten Schulen zur Pla-
nung der Gebäude nach Ausschreibung sind nicht vorgesehen. 
 
Bauqualitätsanforderungen und Fachstandards 
 
Soweit im Totalunternehmervertrag beziehungsweise im Generalunternehmervertrag nicht  
abweichend vereinbart, erfolgt die Realisierung der Projekte unter Beachtung der geltenden  
Bauqualitätsanforderungen und Fachstandards. Die begleitende Mitwirkung des  
Amtes für Schulentwicklung ist zur Sicherstellung der schulfachlichen Standards vorzusehen. 
 
 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona Krise 
 
Zu den Pflichtaufgaben des Schulträgers Stadt Köln gehört unter anderem die Bereitstellung der er-
forderlichen Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen.

11 
Anlagen: 
 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1- Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Köln 
Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Beratungsverlauf (3)

15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 10.34 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 10.33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1474/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.06.2020
Erstellt
18.05.2020 11:28