3059/2022
2. Quartalsbericht 2022 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln
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Ombudsstelle Quartalsbericht II_22
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Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Neue Maastrichter Str. 12-14 (Hinterhof), 50672 Köln Tel. 0221/1686520-7/-8 Fax 0221/1686520-9 https://ombudsstelle.koeln Kurzbericht II/2022 (Stand: 30.06.2022) 1. Zahlenmäßige Entwicklung Ausweislich der vorläufigen Fallstatistik für das 2. Quartal 202 2 (vgl. 5.) bearbeitete die Ombudsstelle 51 Beschwerdeverfahren. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Aufnahme zahlreicher Geflüchteter aus der Ukraine in Köln stieg die Zahl der neu aufgenommenen Beschwerden gegenüber dem Vorquartal weiter an und lag bei 48. Hinweisgebende waren zumeist Geflüchtete (56 %). 2. Organisatorische und personelle Entwicklungen Die hohe Zahl der Beschwerdeverfahren und der damit verbundene Bearbeitungsbedarf überstiegen zeitweise die Kapazitäten der Ombudsstelle. Da eine Erweiterung der Aufgaben (und Ausstattung) der Ombudsstelle im Hinblick auf die hohe Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine in privaten Unterkünften (vgl. Ratsbe- schluss vom 17.03.2022 - AN/0632/2022, Nr. 5 sowie Vorbericht, Pkt. 3.1) nicht stattfand, erfolgte bei entsprechenden Problemanzeigen i.d.R. ein Verweis auf öffentliche Stellen.1 Frau Betz beendete mit Ablauf des 30.06.2022 ihre Tätigkeit als Ombudsfrau. In Abstim- mung mit dem Anstellungsträger Kölner Flüchtlingsrat e.V. und der Stadt verwaltung er- folgte eine Neuausschreibung der Teilzeitstelle der Ombudsfrau. Es gelang, die Nachbe- setzung zum 15.07.2022 durch Frau Raphaela Schneider (B.A. Erziehungswissenschaft, B.A. Ethnologie) zu vereinbaren. 3. Wichtige Fallkonstellationen im Berichtszeitraum 3.1 Ukraine-Flüchtlinge Die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine war weiterhin ein wesentliches Thema (19 neue Beschwerdeverfahren: 22/04/02, 22/04/12-15, 22/04/17-19, 22/04/23, 22/05/03, 1 Der Rat beschloss hingegen am 05.05.2022 eine Stärkung des Auszugsmanagements (Vorla- gennummer 1087/2022) durch eine auf ein Jahr befristete Vollzeitstelle sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für Sprachmittlung und Ausstattung der neuen Stelle bei den mit dem Auszugsmanagement beauftragten Trägerorganisationen. Seite 2 von 9 22/05/07-10, 22/06/02, 22/06/04, 22/06/06 -07, 22/06/10). Klagen richteten sich auf ver- schiedene Stationen der Aufnahme – von der Anlaufstelle „Welcome Center“ über Notauf- nahmeeinrichtungen bis hin zur Hotelunterbringung. Zwei Begleitpersonen ukrainischer Flüchtlinge beklagten unabhängig voneinander jeweils eine Diskriminierung unter Beteiligung von Sicherheitsdienstbeschäftigten am Breslauer Platz (22/04/02, 22/06/04). Diesbezüglich konnte die Ombudsstelle jedoch keine eigenen Feststellungen treffen. Im April und Mai 2022 gingen bei der Ombudsstelle vermehrt Hinweise auf Probleme in jenen Notaufnahmeeinrichtungen ein, die zu diesem Zeitpunkt vorrangig mit Geflüchteten aus der Ukraine belegt wurden. Themen waren wiederholt Verpflegung (22/04/14, 22/04/152, 22/04/183) und Heizung/Lüf- tung (22/04/184, 22/04/23). Zudem war die Unterstützung durch Sozialbetreuung und Sozialen Dienst wiederholt ein Punkt der Auseinandersetzung. Im Fall 22/04/14 forderten Bewohner_innen etwa eine bessere Information über Rechte und Pflichten (Regeln) sowie regelmäßige Hausver- sammlungen/Informationstermine der Sozialbetreuung, aber auch konkrete Unterstützung (Vereinbarung sowie Begleitung von Behördenterminen und Anmeldung der Kinder in Kitas und Schulen). Zum Teil eskalierten Konflikte . So beklagte die Beschwerdeführende im Verfah ren 22/05/03 - neben einer mangelnden Aufklärung über die S chulberatung und Problemen bei der Aushändigung der Post - eine angebliche Bedrohung durch einen städtischen Mit- arbeiter. Die Verwaltung widersprach detailliert ; insbesondere habe die Beschwerdefüh- rende gegenüber dem städtischen Sozialarbeiter (To des-)Drohungen gegen eine Mitar- beitende des Betreuungsträgers ausgesprochen. Im vorgenannten Verfahren wurde allerdings auch die Bereitstellung einer abschließbaren Briefkastenanlage in Aussicht gestellt, um künftig eine individuelle Postzustellung zu er- möglichen. Neben rechtlichen Aspekten (Postzustellungsregeln, Möglichkeit unverzügli- cher Reaktion) ging es der Beschwerdeführenden (und anderen Bewohner_innen) hin- sichtlich des Postzugangs augenscheinlich auch um ihre Autonomie. In einem Fall wurde - zu Recht - eine gemischtgeschlechtliche Unterbringung außerhalb des Familienverbunds (22/04/19) beklagt. Im Beschwerdeverfahren 22/04/18 (Notunterkunft) blieb offen, wie sich Konflikte zwischen Bewohner_innenguppen aus der Ukraine und vom Balkan entwickelten und ob Antiziga- nismus eine Rolle spielte. Die Bedingungen des Zutritts Freiwilliger zu den Notunterkünften wurden ebenfalls Thema. Konflikte um den Zutritt konnten als Auseinandersetzung um Selbstorganisation vs. Regelungsanspruch des Betreuungsträgers sowie um Parteilichkeit vs. Fachlichkeit gelesen werden (z.B. 22/04/145). In einem Fall beklagten Beschwerdeführende den Aus- schluss Freiwilliger aus der Einrichtung, die anfangs Essen mitgebracht hätten (22/04/15), 2 Beklagt wurden „Quantität und Qualität der Sammelverpflegung. Es geht demnach um das mor- gendliche und abendliche Angebot, das aus Brot mit Wurst und Käse bestehe. Zudem mangele es an Gemüse, Obst und warmen Mahlzeiten bzw. Suppen. Herzhafte Gerichte seien oft übersal- zen und überwürzt. Es mangele an Abwechselung. Die Verpflegung sei nicht für kleine Kinder ge- eignet, sie klagten, wie auch Erwachsene, ständig über Bauchschmerzen bzw. Magen - und Ver- dauungsprobleme.“ Laut Wohnungsamt wurde „vereinzelte(n) Beschwerden über die Verpfle- gung“ nachgegangen und versucht, durch eine Anpassung an Essensgewohnheiten in der Ukra- ine Abhilfe zu schaffen. 3 teilweise Rechtfertigung, Verpflegung angepasst 4 Heizungsdefekt behoben 5 In dieser Notaufnahmeeinrichtung gab es mehrere Sammelbeschwerden, z.T. mit rd. 50 Unter- schriften. Beklagt wurde u.a., dass ein „selbstorganisierter Kurs“ einer Freiwilligen nicht länger vor Seite 3 von 9 was, dem Wohnungsamt zufolge, dem Prinzip widersprach, in Objekten mit Vollverpfle- gungsangebot grundsätzlich keine „zweite Schiene“ der Essensversorgung zu ermögli- chen; zudem wurde eine Zutrittsbeschränkung mit einem Erkrankungsgeschehen begrün- det. Freiwillige, die Hinweise zu Beschwerden ukrainisch er Geflüchteter gaben, sprachen meist Russisch und äußerten sich oft auch zum Engagement bzw. der Vernetzung in den Communities. Insofern zeigt sich ein deutlich anderer Akzent im Vergleich zu den seit 2015 entstandenen Willkommensinitiativen. Vorwürfe über eine Bevorzugung ukrainischer Flüchtlinge wurden konkret durch eine Fa- milie erhoben, die angab, ursprünglich mit der Begründung einer Renovierung übergangs- weise verlegt worden zu sein, dann jedoch die Mitteilung erhalten zu haben, dass die vor- malige, als besser angesehene Unterkunft mit ukrainischen Flüchtlingen belegt worden sei. Diese Angaben konnten nicht überprüft werden (zurückgezogene Beschwerde 22/06/05). 3.2 Sexuell übergriffiges Verhalten In der zweiten Aprilhälfte 2022 beschwerten sich Bewohner_innen einer Notaufnahmeein- richtung (Kojen-Unterbringung) über sexuell belästigenden Handlungen eines Jugendli- chen gegenüber Kindern ( 22/04/17); eine Sorgeberechtigte betroffener Kinder bevoll- mächtigte die Ombudsstelle. Die Sozialbetreuung vor Ort gab an, Kenntnis von den Vor- würfen zu haben. Laut Sicherheitsdienst soll sich der Jugendliche auch anderweitig auf- fällig verhalten haben. Der Ombudsmann tauschte sich umgehend mit erfahrenen Fachkräften der Jugendhilfe aus, informierte den Gefährdungsmeldungs-Sofortdienst des Bezirksjugendamtes (GSD) und bat das Amt für Wohnungswesen um Auskunft, ob seitens der Sozialbetreuung eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen und eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wurde, ob eine Kindeswohlgefährdung vorlag, ob Eltern(teile) bzw. Sorge- berechtigte einbezogen und ob Angebote zur Sicherstellung des Kindeswohls gemacht wurden. Mehrfach teilte die Beschwerdeführende in der Folgezeit mit, dass der Jugendliche wei- terhin in der Einrichtung Kontakt zu Kindern suche. Die fortdauernde Unterbringung der Familie in der Einrichtung bestätigten 13 Tage nach der ersten Meldung andere Bewoh- ner_innen und schilderten die Mutter des Jugendlichen als uneinsichtig. Dementgegen teilte der GSD am gleichen Tage mit, dass die Familie des Jugendlichen bereits eine Woche zuvor, im Anschluss an ein Telefonat zwischen GSD und Sozialem Dienst des Amtes für Wohnungswesen, aus der Einrichtung in eine andere Unterkunft verlegt worden sei und eine Hilfe installiert werden solle. Am Abend des Tages informierte schließlich der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen über eine soeben vollzo- gene Verlegung „ in eine andere Einrichtung …, in der es weniger gemeinschaftlich ge- nutzte Flächen gibt (zum Schutz anderer Kinder)“ sowie „[d]ie Übergabe des Falles an den nun örtlich zuständigen ASD sowie die angebotene Unterstützung der Familie … in der neuen Einrichtung … (zum Schutz des Jungen).“ Ende Juni 2022 teilte das Amt für Wohnungswesen der Ombudsstelle schließlich mit, dass eine 8a-Meldung erstellt wurde, eine Gefährdungseinschätzung erfolgte und eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wurde. Au ch seien die Eltern einbezogen worden. Ort stattfinden konnte. Diesen Konflikt betreffend betonte der Betreuungsträger seine Verantwor- tung und Aufsichtsfunktion nicht zuletzt unter Verweis auf das Gewaltschutzkonzept. Seite 4 von 9 Kritisch beurteilt die Ombudsstelle in diesem Fall die Reaktionsdauer der Sozialbetreuung und des Amtes für Wohnungswesen nach dem Bekanntwerden der Anhaltspunkte für ein sexuell übergriffiges Verhalten sowie die Kommunikation zwischen Amt für Wohnungswe- sen und GSD. 3.3 Gewalt Ein Flüchtling, der Kopfverletzungen infolge der Anwendung unmittelbaren Zwang seitens des Sicherheitsdienstes im Gebäude des Ausländeramtes beklagte (22/03/11, vgl. Vorbe- richt) und angab, dass er bei dem Vorfall ein Taschenmesser bei sich trug und dass in der Folge gegen ih n strafrechtlich ermittelt werde , wurde auf anwaltliche Vertretung verwie- sen. Häusliche Gewalt wurde i.R. eines Beschwerdeverfahrens (22/05/15) thematisiert in Be- zug auf zwei in einem Wohnheim untergebrachten Familien . Als Maßnahmen des Woh- nungsamtes wurden in einem Fall eine Verlegung mitgeteilt, im anderen Fall sei keine Empfänglichkeit für Hilfsangebote gegeben. Die Ombudsstelle konnte keine eigenen Fest- stellungen bzgl. häuslicher Gewalt treffen, legte möglichen Betroffenen jedoch auch ihrer- seits Hilfsangebote nahe. 3.4 Schutzbedürftige Personen Häufig handelte es sich um mehrfach schutzbedürftige Personen (z.B. mit psychischer Störung und schwerer körperlicher Erkrankung) oder es gehörten mehrere schutzbedürf- tige Personen einer Familie/Haushaltsgemeinschaft an (z.B. psychisch gestörter Elternteil mit minderjährigen Kindern). 3.4.1 Minderjährige So verhielt es sich in vielen Beschwerdefällen mit Beteiligung Minderjähriger, ob es um sexuell übergriffiges Verhalten ( 22/04/17), Behinderungen (22/05/04) oder schwere kör- perliche Erkrankungen (22/04/13)6 ging. 3.4.2 Menschen mit Behinderung Erneut wurden Inklusionshindernisse deutlich, denen geflüchtete Menschen mit Behinde- rung begegneten. Den vorliegenden Angaben der Sozialbetreuung zufolge sorgten Hindernisse bei der Be- förderungsgenehmigung durch die Landesbehörde für eine dreimonatige Unterbrechung des Schulbesuchs eines Kindes mit komplexen Beeinträchtigungen bis, nach Einschaltung von Jugendamt und Kommunalem Integrationszentrum, eine kurzfristige Lösung erfolgte (22/05/04). 6 Vorgebracht wurde eine Klage über Allergieschübe und zunehmende Atembeschwerden bei an- geblicher Schimmelbelastung in der Hotelunterbringung. Eine Rückverlegung in die Messehalle wurde abgelehnt mit Verweis auf psychische Erkrankungen. Zum Quartalsende wurde erneut ein dringendes Anliegen vorgebracht. Seite 5 von 9 In einem anderen Fall wartete ein behindertes Kind (22/01/19, vgl. Vorbericht) weiterhin auf einen Termin für die von Gesundheitsamt und behandelndem Kinderarzt empfohlene Vorstellung im Sozialpädiatrischen Zentrum zwecks Differentialdiagnostik. Aus Sicht der Ombudsstelle zeigten sich hier strukturellen Probleme bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen mit Behinderungen , wie sie die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskon- vention des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Juni 2022 als Übersehen insbe- sondere intellektueller Beeinträchtigungen und chronischer Erkrankungen thematisierte.7 Zum Quartalsende erfolgte eine Zuweisung an eine Förderschule Geistige Entwicklung „probeweise ab sofort zur weiteren Abklärung des Bedarfs an sonderpädagogischer Un- terstützung“. Eine Beschwerde über einen fehlenden Platz für ein Pflegebett (21/12/08, vgl. Vorbericht) wurde mangels Rückmeldung der Beschwerdeführenden ergebnislos abgeschlossen. 3.4.3 Personen mit psychischen Störungen Eine Beschwerde einer schwer depressiven Bewohnerin einer Notaufnahmeeinrichtung (21/01/09, vgl. Vorbericht) über verweigerte Krankenhilfe leitete die Ombudsstelle an eine Flüchtlingsberatungsstelle weiter. Offenbar hatte das Sachgebiet AsylbLG des Amtes für Soziales und Senioren der Familie, zu der auch ein behindertes Kind zählt, bis 06.04.2022 die Krankenbehandlungsscheine für das 2. Quartal 2022 nicht ausgehändigt. Laut Flücht- lingsberatung erfolgten Ausstellung und Aushändigung der Krankenbehandlungsscheine, nachdem ein Antrag auf Krankenhilfe, verbunden mit einer Fristsetzung und einer Klage- androhung, gestellt worden war.8 Die Aufnahmesituation für demente Personen war mehrfach Thema: Ermittlungen zur Un- terbringung und Betreuung einer dementen Person (22/01/08) wurden mangels weiterer Rückmeldungen abgeschlossen. In einem neuen Fall (22/06/02) wurde jedoch ebenfalls eine unzureichende Aufnahmesituation für eine demente Person beklagt. Nach Auffas- sung der Ombudsstelle sollten die Versorgungsmöglichkeiten pflegebedürftiger Flücht- linge sowie Verbesserungsmöglichkeiten untersucht werden. Anforderungen an die Wohnsituation psychisch erkrankter Personen: Aufgrund eines psy- chiatrischen Attestes über „eine dringend änderungsbedürftige Notlage“ einer Bewohnerin bewertete die Ombudsfrau die Beschwerde als gerechtfertigt (21/12/01).9 7 „In Deutschland fehlt es nach wie vor an einer flächendeckenden Umsetzung der menschen- und europarechtlichen Vorgaben zur Identifizierung und bedarfsgerechten Unterbringung von be- sonders schutzbedürftigen geflüchteten Menschen, zu denen Menschen mit Behinderungen ge- hören. Vor allem nicht sichtbare Formen von Beeinträchtigungen, wie etwa intellektuelle Beein- trächtigungen und chronische Erkrankungen, werden regelmäßig übersehen und die entspre- chenden Bedarfe daher nicht erkannt und berücksichtigt“ (B. Schlegel, Leiterin der Monitoring- Stelle, zit.n. DIMR-Pressemitteilung v. 16.06.2022). 8 Die Ombudsstelle initiierte in dem Fall zudem eine Helfer_innenkonferenz zur Koordination der Hilfen bzw. Angebote verschiedener Berater_innen. 9 Abhilfe sei nicht durch eine Verlegung, sondern durch eine Entspannung der Situation im Wohn- heim eingetreten. Seite 6 von 9 3.5 Weitere Punkte Beschwerdeschwerpunkt Männerwohnheim: Auffällig war ein g ehäuftes Beschwerdeauf- kommen aus einem Männerwohnheim (22/01/01, 22/02/05, 22/03/02, 22/04/21, 22/05/02, 22/05/06, 22/05/14).10 Sozialbetreuung: Eine teils stark eingeschränkte Erreichbarkeit der Sozialbetreuung trat im Zusammenhang mit Vertretungsregelungen auf (22/05/01, 22/05/14). Schädlingsbefall: Hinsichtlich des Schädlingsbefalls (Schaben) in einem häufig betroffe- nen Wohnheim genügte das eingereichte ärztliche Attest den Ansprüchen hinsichtlich Überprüfbarkeit nicht (22/02/05, zurückgezogen).11 Gravierende technische Probleme: Beschwerden über andauernde technische Störungen konnten in einigen Fällen abgeschlossen werden, z.B. wiederholte Beschädigung von Briefkästen (21/12/06; tw. gerechtfertigt, mangelnde Abhilfe), Ausfall der Warmwasserver- sorgung (21/12/04, Dauer und Beschwerdebearbeitung bzw. Störungsbehebung lassen sich aufgrund unklarer bzw. unvollständiger Auskünfte nicht abschließend beurteilen) und längerer Aufzugsdefekt (22/02/06; tw. gerechtfertigt, Abhilfe). Wiederholte (Sperr)Müllab- lagerungen in einem Wohnheim (21/10/03) konnte n nach Auskunft der Verwaltung nicht verhindert werden; wegen der geplanten Aufgabe des Standortes komme eine bauliche Änderung zur Lösung des Problems nicht in Betracht. Responsivität: Eine Mitteilung über den Eingang einer amtsärztlichen Stellungnahme er- folgt innerhalb von zweieinhalb Monaten nicht. Auf mündliche Nachfrage wurde auf Aus- fallzeiten und Arbeitsüberlastung verwiesen (22/02/05). Zu einer Anfrage zur wiederholten Beschädigung von Briefkästen (21/12/06) wurde keine Auskunftserteilung erfasst. 10 Im 3. Quartal wurde die kurzfristige Aufgabe des Standortes angekündigt. 11 Im Beschwerdeverfahren 19/10/06 hatte die Verwaltung am 18.11.2019 mitgeteilt: „ Bei einem Schädlingsbefall durch Schaben besteht grundsätzlich eine latent abstrakte Gefahr der Keimver- schleppung sowie der Auslösung von Asthma oder Allergien. Um diese Gesundheitsgefährdun- gen zu verhindern bzw. zu verringern, werden … Maßnahmen (der Entwesung und Reinigung, d. Verf.) unter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durchgeführt.“ Seite 7 von 9 4. Empfehlungen Die Ombudsstelle empfiehlt, dass geprüft wird, • ob weitere technische Ertüchtigungen, insbesondere der Notaufnahmeeinrichtun- gen und Hallenunterkünfte, mit Blick auf den Winter (Heizung/Lüftung) erforderlich sind, • ob eine Aufstockung des Personals der Sozialbetreuung – ggf. auch Sprachmitt- lung – in besonders konfliktträchtigen Sammelunterkünften erforderlich ist, • ob in allen Einrichtungen Briefkastenanlagen für die Postzustellung vorhanden und gebrauchstüchtig sind, • wie der Austausch mit verschiedenen freiwilligen Engagierten insbesondere hin- sichtlich der Sammelunterkünfte verbessert werden kann, • wie Reaktionszeiten und Kommunikation bei gravierenden Anhaltspunkten auf Kin- deswohlgefährdung und/oder sexuelle Belästigung verbessert werde können, • inwieweit durch Auftragsgestaltung und Aufsicht der Sicherheitsdienste deeskalie- rende Kompetenzen gewährleistet werden, • dass, insbesondere für schutzbedürftigen Personen, Krankenhilfe bzw. Kranken- versicherung jederzeit gewährleistet wird und • wie seitens der Verwaltung - im Einklang mit den Forderungen der Monitoring- Stelle UN -Behindertenrechtskonvention des Deutsc hen Instituts für Menschen- rechte - die Identifikation und angemessene Unterbringung von schutzbedürftigen Personen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, gewährleistet werden kann. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Neue Maastrichter Str. 12-14 (Hinterhof), 50672 Köln Tel. 0221/1686520-7/-8 Fax 0221/1686520-9 https://ombudsstelle.koeln 5. Statistik Ombudsstelle: Vorläufige Fallstatistik für das 2. Quartal 2022 (Stand: 02.09.2022) Angaben vorbehaltlich Datenbereinigung (Jahresabschluss 2022) gesamt fortgeführt neu in 2 / 2022 absolut % absolut % absolut % Fallzahlen 51 100 3 100 48 100 namentlich / anonym namentlich 33 65 3 100 30 63 anonym 18 35 0 0 18 38 Hinweisgebende (Mehrfachnennung möglich) Flüchtlinge 29 57 2 67 27 56 Freiwillige 7 14 0 0 7 15 Professionelle 9 18 1 33 8 17 andere 4 8 0 0 4 8 Vorermittlung ja 32 63 0 0 32 67 nein 19 37 3 100 16 33 Aufgabenbereich ja 35 69 3 100 32 67 nein 16 31 0 0 16 33 vor Ort ja 8 16 0 0 8 17 nein 43 84 3 100 40 83 Befragung ja 45 88 3 100 42 88 nein 6 12 0 0 6 13 Auskunftsersuchen (Mehrfachnennung möglich) AfW 16 31 6 200 10 21 GA 0 0 0 0 0 0 and. Ämter 0 0 0 0 0 0 and. Akteure 2 4 0 0 2 4 weitere Maßnahmen (Mehrfachnen- nung möglich) Abgabe/Verweis 27 53 2 67 25 52 Vermittlung 7 14 0 0 7 15 Bearbeitungstand offen 8 16 0 0 8 17 geschlossen 43 84 3 100 40 83 Kategorisierung (Mehrfachnennung möglich) Gewalt 6 12 1 33 5 10 MW-Verstoß 1 2 0 0 1 2 Diskriminierung 7 14 0 0 7 15 sex. Übergriff 3 6 0 0 3 6 andere 48 94 3 100 45 94 Unterbringung (Mehrfachnennung mög- lich) WH 20 39 3 100 17 35 gewerbl. Unterkunft 1 2 0 0 1 2 privat 0 0 0 0 0 0 Notunterkunft 13 25 0 0 13 27 Schutzbedürftigkeit mit schutzbed. Pers. 10 20 1 33 9 19 ohne schutzbed. Pers. 40 78 2 67 38 79 Seite 9 von 9 Angaben vorbehaltlich Datenbereinigung (Jahresabschluss 2022) gesamt fortgeführt neu in 1 / 2022 absolut % absolut % absolut % Rechtfertigung der Beschwerde voll 5 10 1 33 4 8 nein 0 0 0 0 0 0 teilweise 7 14 1 33 6 13 ungeklärt 0 0 0 0 0 0 Indiv. Abhilfe voll 8 16 1 33 7 15 nein 1 2 1 33 0 0 teilweise 4 8 0 0 4 8 ungeklärt 0 0 0 0 0 0 Grds. Abhilfe voll 0 0 0 0 0 0 nein 11 22 2 67 9 19 teilweise 0 0 0 0 0 0 ungeklärt 1 2 0 0 1 2 Bewertung nicht möglich/entfällt 16 31 0 0 16 33 zurückgezogen 13 25 1 33 12 25
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 19.09.2022 3059/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 20.09.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 22.09.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 18.11.2022 2. Quartalsbericht 2022 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln ist eine gemäß der Ratsbeschlüsse vom 10.05.2016 und 28.06.2016 eingerichtete unabhängige Anlaufstelle für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten innerhalb der Stadt Köln. Das beschlossene Feinkonzept sieht re- gelmäßige Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und Politik vor. Beigefügt ist der zweite Quartalsbericht 2022 zum Stand 30.06.2022. Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung dankt der Ombudsstelle für die im Bericht aufgezeigten Empfehlungen und nimmt zu diesen wie folgt Stellung. Heizung/Lüftung in Unterkünften Die Heizungen werden regelmäßig gewartet und im Zuge der bevorstehenden Energieknappheit nochmals überprüft und optimiert. Sollten diese Überprüfungen Ertüchtigungen notwendig machen, werden diese umgehend beauftragt. Darüber hinaus ist gesamtstädtisch ein Krisenstab zum Thema Energiesicherheit gebildet worden, der ein Notfallkonzept zur Aufrechterhaltung der kritischen Versorgungsstruktur erarbeiten soll. Aufstockung des Personals der Sozialbetreuung Der Personalschlüssel für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit ist je nach Unterbringungsstandard durch einem politischen Beschluss festgelegt (vgl. Ratsbeschluss vom 16.09.2021, Vorlage Nr. 1491/2021). Im Bereich des Personals für Sprach- und Integrationsmittlung wird auf besondere Situationen rea- giert und Personal mit anderen Schwerpunkten ein- oder zugesetzt. Briefkastenanlagen Das Amt für Wohnungswesen veranlasst umgehend eine Überprüfung und Instandsetzung an den Briefkastenanlagen, wenn Mängel gemeldet werden. In Beherbergungsbetrieben sind Mängel direkt den Betreiber*innen zu melden. In den Leichtbauhallen erfolgt die Postzustellung durch die Einrich- tungsleitung. Austausch mit verschiedenen freiwilligen Engagierten insbesondere hinsichtlich der Sammelunter- künfte Es gibt intensive Kontakte zu freiwilligen Engagierten auch in den großen Unterkünften. Die Verbes- serung der Zusammenarbeit ist ein andauernder Prozess. Die Stellen der Ehrenamts-Koordinator*innen in den größeren Einrichtungen wurden zwischenzeitlich besetzt und stehen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Sie müssen eingebunden sein, um 2 Reflexionsmöglichkeiten und fachlichen Austausch zu gewährleisten. Auch stehen die Bezirkskoordi- nator*innen dem Ehrenamt als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Ehrenamtlich Tätige müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Reaktionszeiten und Kommunikation bei gravierenden Anhaltspunkten auf Kindeswohlgefährdung und/oder sexuelle Belästigung Die Gewaltschutzkoordinatorin (GSK) ist im ständigen Austausch mit Heimleitungen und Teams der sozialen Fachkräfte vor Ort, um auf mögliche Kindeswohlgefährdung zu sensibilisieren und darauf einzugehen. Bei entsprechenden Ereignissen werden §8a-Meldungen (§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) erstellt und sofort auf die Situation reagiert, um entsprechende Maßnah- men umzusetzen. Die GSK ist grundsätzlich eingebunden, da der Kindesschutz oder Schutz von Frauen im Vordergrund der sozialen Arbeit stehen. Erneute Fortbildungsmaßnahmen u.a. mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie sind aktuell in Planung. Auftragsgestaltung und Aufsicht der Sicherheitsdienste Bei besonderem Handlungsbedarf wird der Einsatz des Sicherheitsunternehmens temporär verstärkt. Schwerpunkt der Aufgabe vor Ort ist die Reaktion auf den jeweiligen Vorfall, die Unterbindung von Konfliktentwicklungen sowie die Vermittlung eines gesteigerten Sicherheitsgefühls, insbesondere für die dort lebenden Geflüchteten. Es wird sichergestellt, dass gegebenenfalls rund um die Uhr ein Si- cherheitsdienst eingesetzt ist. Der Umfang des Einsatzes eines Sicherheitsunternehmens wird stetig durch Rücksprache mit dem sozialen Dienst geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Sicherheits- unternehmen sind vertraglich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig in Deeskalation und inter- kultureller Kompetenz zu schulen. Für den Bereich Gewaltschutz ist die städtische Koordinatorin re- gelmäßige Teilnehmerin in den Dienstbesprechungen mit den Sicherheitsunternehmen und dadurch im stetigen Austausch. Hier wird auch auf soziale Verantwortlichkeit hingewiesen und deeskalierende Kompetenzen eingefordert. Krankenhilfe bzw. Krankenversicherung insbesondere für schutzbedürftigen Personen Bei Ankunft von neu in Deutschland eingereisten Personen erfolgt unmittelbar durch den Sozialen Dienst eine Meldung an das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, so dass bei Bedarf ein Behand- lungsschein ausgestellt werden kann. Dieser ist so lange gültig, bis die Karte der Krankenversiche- rung zugeschickt wird. Damit besteht eine Krankenversicherung, wenn auch zunächst mit einge- schränkten Leistungen. Bei Geflüchteten, die Ansprüche auf Leistungen vom Jobcenter haben, erfolgt entsprechend die Unterstützung bei der Terminerlangung dort, damit die entsprechenden Anträge zeitnah gestellt werden können. Bereits der Leistungsbescheid erhält die Zusicherung, dass Kran- kenbehandlungskosten übernommen werden. Damit kann der Zeitraum bis zum Erhalt der Kranken- kassenkarte überbrückt werden, falls dies erforderlich ist. Identifikation und angemessene Unterbringung von schutzbedürftigen Personen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen Personen mit einem besonderen Unterbringungsbedarf (z.B. barrierefreie, rollstuhlgerechte Unter- künfte) können nur dann bedarfsgerecht versorgt werden, wenn auch entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen. Daher muss bei der Akquisition neuer Ressourcen auch dieser Bedarf berücksich- tigt werden. Anlage 2. Quartalsbericht 2022 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3059/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.09.2022
- Erstellt
- 15.09.2022 13:48