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3059/2022

2. Quartalsbericht 2022 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln

Mitteilung Ausschuss 19.09.2022

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Ombudsstelle Quartalsbericht II_22

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Mitteilung Ausschuss

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Ombudsstelle Quartalsbericht II_22

21184 Zeichen

Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
https://ombudsstelle.koeln 
 
 
 
 
 
 
Kurzbericht II/2022 (Stand: 30.06.2022) 
 
 
 
 
1. Zahlenmäßige Entwicklung  
 
Ausweislich der vorläufigen Fallstatistik für das 2. Quartal 202 2 (vgl. 5.) bearbeitete die 
Ombudsstelle 51 Beschwerdeverfahren. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Aufnahme 
zahlreicher Geflüchteter aus der Ukraine in Köln stieg die Zahl der neu aufgenommenen 
Beschwerden gegenüber dem Vorquartal weiter an und lag bei 48. Hinweisgebende waren 
zumeist Geflüchtete (56 %). 
 
 
2. Organisatorische und personelle Entwicklungen 
 
Die hohe Zahl der Beschwerdeverfahren und der damit verbundene Bearbeitungsbedarf 
überstiegen zeitweise die Kapazitäten der Ombudsstelle. 
Da eine Erweiterung der Aufgaben (und Ausstattung)  der Ombudsstelle im Hinblick auf 
die hohe Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine in privaten Unterkünften (vgl. Ratsbe-
schluss vom 17.03.2022 - AN/0632/2022, Nr. 5 sowie Vorbericht, Pkt. 3.1) nicht stattfand, 
erfolgte bei entsprechenden Problemanzeigen i.d.R. ein Verweis auf öffentliche Stellen.1 
 
Frau Betz beendete mit Ablauf des 30.06.2022 ihre Tätigkeit als Ombudsfrau. In Abstim-
mung mit dem Anstellungsträger Kölner Flüchtlingsrat e.V. und der Stadt verwaltung er-
folgte eine Neuausschreibung der Teilzeitstelle der Ombudsfrau. Es gelang, die Nachbe-
setzung zum 15.07.2022 durch Frau Raphaela Schneider (B.A. Erziehungswissenschaft, 
B.A. Ethnologie) zu vereinbaren. 
 
 
3. Wichtige Fallkonstellationen im Berichtszeitraum 
3.1 Ukraine-Flüchtlinge 
 
Die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine war weiterhin ein wesentliches Thema 
(19 neue Beschwerdeverfahren: 22/04/02, 22/04/12-15, 22/04/17-19, 22/04/23, 22/05/03, 
 
1 Der Rat beschloss hingegen am 05.05.2022 eine Stärkung des Auszugsmanagements (Vorla-
gennummer 1087/2022) durch eine auf ein Jahr befristete Vollzeitstelle sowie die Bereitstellung 
von zusätzlichen Mitteln für Sprachmittlung und Ausstattung der neuen Stelle bei den mit dem 
Auszugsmanagement beauftragten Trägerorganisationen.

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22/05/07-10, 22/06/02, 22/06/04, 22/06/06 -07, 22/06/10). Klagen richteten sich auf ver-
schiedene Stationen der Aufnahme – von der Anlaufstelle „Welcome Center“ über Notauf-
nahmeeinrichtungen bis hin zur Hotelunterbringung. 
Zwei Begleitpersonen ukrainischer Flüchtlinge beklagten unabhängig voneinander jeweils 
eine Diskriminierung unter Beteiligung von Sicherheitsdienstbeschäftigten am Breslauer 
Platz (22/04/02, 22/06/04). Diesbezüglich konnte die Ombudsstelle jedoch keine eigenen 
Feststellungen treffen. 
 
Im April und Mai 2022 gingen bei der Ombudsstelle vermehrt Hinweise auf Probleme in 
jenen Notaufnahmeeinrichtungen ein, die zu diesem Zeitpunkt vorrangig mit Geflüchteten 
aus der Ukraine belegt wurden.  
Themen waren wiederholt Verpflegung (22/04/14, 22/04/152, 22/04/183) und Heizung/Lüf-
tung (22/04/184, 22/04/23).  
Zudem war die Unterstützung durch Sozialbetreuung und Sozialen Dienst wiederholt ein 
Punkt der Auseinandersetzung. Im Fall 22/04/14 forderten Bewohner_innen etwa eine 
bessere Information über Rechte und Pflichten (Regeln) sowie regelmäßige Hausver-
sammlungen/Informationstermine der Sozialbetreuung, aber auch konkrete Unterstützung 
(Vereinbarung sowie Begleitung von Behördenterminen und Anmeldung der Kinder in 
Kitas und Schulen).  
Zum Teil eskalierten Konflikte . So beklagte die Beschwerdeführende im Verfah ren 
22/05/03 - neben einer mangelnden Aufklärung über die S chulberatung und Problemen 
bei der Aushändigung der Post - eine angebliche Bedrohung durch einen städtischen Mit-
arbeiter. Die Verwaltung widersprach detailliert ; insbesondere habe die Beschwerdefüh-
rende gegenüber dem städtischen Sozialarbeiter (To des-)Drohungen gegen eine Mitar-
beitende des Betreuungsträgers ausgesprochen. 
Im vorgenannten Verfahren wurde allerdings auch die Bereitstellung einer abschließbaren 
Briefkastenanlage in Aussicht gestellt, um künftig eine individuelle Postzustellung zu er-
möglichen. Neben rechtlichen Aspekten (Postzustellungsregeln, Möglichkeit unverzügli-
cher Reaktion) ging es der Beschwerdeführenden (und anderen Bewohner_innen) hin-
sichtlich des Postzugangs augenscheinlich auch um ihre Autonomie. 
In einem Fall wurde - zu Recht - eine gemischtgeschlechtliche Unterbringung außerhalb 
des Familienverbunds (22/04/19) beklagt. 
Im Beschwerdeverfahren 22/04/18 (Notunterkunft) blieb offen, wie sich Konflikte zwischen 
Bewohner_innenguppen aus der Ukraine und vom Balkan entwickelten und ob Antiziga-
nismus eine Rolle spielte. 
Die Bedingungen des  Zutritts Freiwilliger zu den Notunterkünften wurden ebenfalls 
Thema. Konflikte um den Zutritt konnten als Auseinandersetzung um Selbstorganisation 
vs. Regelungsanspruch des Betreuungsträgers sowie um Parteilichkeit vs. Fachlichkeit 
gelesen werden (z.B. 22/04/145). In einem Fall beklagten Beschwerdeführende den Aus-
schluss Freiwilliger aus der Einrichtung, die anfangs Essen mitgebracht hätten (22/04/15), 
 
2 Beklagt wurden „Quantität und Qualität der Sammelverpflegung. Es geht demnach um das mor-
gendliche und abendliche Angebot, das aus Brot mit Wurst und Käse bestehe. Zudem mangele 
es an Gemüse, Obst und warmen Mahlzeiten bzw. Suppen. Herzhafte Gerichte seien oft übersal-
zen und überwürzt. Es mangele an Abwechselung. Die Verpflegung sei nicht für kleine Kinder ge-
eignet, sie klagten, wie auch Erwachsene, ständig über Bauchschmerzen bzw. Magen - und Ver-
dauungsprobleme.“ Laut Wohnungsamt wurde „vereinzelte(n) Beschwerden über die Verpfle-
gung“ nachgegangen und versucht, durch eine Anpassung an Essensgewohnheiten in der Ukra-
ine Abhilfe zu schaffen. 
3 teilweise Rechtfertigung, Verpflegung angepasst 
4 Heizungsdefekt behoben 
5 In dieser Notaufnahmeeinrichtung gab es mehrere Sammelbeschwerden, z.T. mit rd. 50 Unter-
schriften. Beklagt wurde u.a., dass ein „selbstorganisierter Kurs“ einer Freiwilligen nicht länger vor

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was, dem Wohnungsamt zufolge, dem Prinzip widersprach, in Objekten mit Vollverpfle-
gungsangebot grundsätzlich keine „zweite Schiene“ der Essensversorgung zu ermögli-
chen; zudem wurde eine Zutrittsbeschränkung mit einem Erkrankungsgeschehen begrün-
det. 
Freiwillige, die Hinweise zu Beschwerden ukrainisch er Geflüchteter gaben, sprachen 
meist Russisch und äußerten sich oft auch zum Engagement bzw. der Vernetzung in den 
Communities. Insofern zeigt sich ein deutlich anderer Akzent im Vergleich zu den seit 2015 
entstandenen Willkommensinitiativen. 
 
Vorwürfe über eine Bevorzugung ukrainischer Flüchtlinge wurden konkret durch eine Fa-
milie erhoben, die angab, ursprünglich mit der Begründung einer Renovierung übergangs-
weise verlegt worden zu sein, dann jedoch die Mitteilung erhalten zu haben, dass die vor-
malige, als besser angesehene Unterkunft mit ukrainischen Flüchtlingen belegt worden 
sei. Diese Angaben konnten nicht überprüft werden (zurückgezogene Beschwerde 
22/06/05). 
 
 
3.2 Sexuell übergriffiges Verhalten 
 
In der zweiten Aprilhälfte 2022 beschwerten sich Bewohner_innen einer Notaufnahmeein-
richtung (Kojen-Unterbringung) über sexuell belästigenden Handlungen eines Jugendli-
chen gegenüber Kindern ( 22/04/17); eine Sorgeberechtigte betroffener Kinder bevoll-
mächtigte die Ombudsstelle. Die Sozialbetreuung vor Ort gab an, Kenntnis von den Vor-
würfen zu haben. Laut Sicherheitsdienst soll sich der Jugendliche auch anderweitig auf-
fällig verhalten haben. 
Der Ombudsmann tauschte sich umgehend mit erfahrenen Fachkräften der Jugendhilfe 
aus, informierte den Gefährdungsmeldungs-Sofortdienst des Bezirksjugendamtes (GSD) 
und bat das Amt für Wohnungswesen um Auskunft, ob seitens der Sozialbetreuung eine 
Gefährdungseinschätzung vorgenommen und eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend 
hinzugezogen wurde, ob eine Kindeswohlgefährdung vorlag, ob Eltern(teile) bzw. Sorge-
berechtigte einbezogen und ob Angebote zur Sicherstellung des Kindeswohls gemacht  
wurden. 
Mehrfach teilte die Beschwerdeführende in der Folgezeit mit, dass der Jugendliche wei-
terhin in der Einrichtung Kontakt zu Kindern suche. Die fortdauernde Unterbringung der 
Familie in der Einrichtung bestätigten 13 Tage nach der ersten Meldung andere Bewoh-
ner_innen und schilderten die Mutter des Jugendlichen als uneinsichtig. 
Dementgegen teilte der GSD am gleichen Tage mit, dass die Familie des Jugendlichen 
bereits eine Woche zuvor, im Anschluss an ein Telefonat zwischen GSD und Sozialem 
Dienst des Amtes für Wohnungswesen, aus der Einrichtung in eine andere Unterkunft 
verlegt worden sei und eine Hilfe installiert werden solle. Am Abend des Tages informierte 
schließlich der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen über eine soeben vollzo-
gene Verlegung „ in eine andere Einrichtung …, in der es weniger gemeinschaftlich ge-
nutzte Flächen gibt (zum Schutz anderer Kinder)“ sowie „[d]ie Übergabe des Falles an den 
nun örtlich zuständigen ASD sowie die angebotene Unterstützung der Familie … in der 
neuen Einrichtung … (zum Schutz des Jungen).“ 
Ende Juni 2022 teilte das Amt für Wohnungswesen der Ombudsstelle schließlich mit, dass 
eine 8a-Meldung erstellt wurde, eine Gefährdungseinschätzung erfolgte und eine insoweit 
erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen  wurde. Au ch seien die Eltern einbezogen  
worden. 
 
Ort stattfinden konnte. Diesen Konflikt betreffend betonte der Betreuungsträger seine Verantwor-
tung und Aufsichtsfunktion nicht zuletzt unter Verweis auf das Gewaltschutzkonzept.

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Kritisch beurteilt die Ombudsstelle in diesem Fall die Reaktionsdauer der Sozialbetreuung 
und des Amtes für Wohnungswesen nach dem Bekanntwerden der Anhaltspunkte für ein 
sexuell übergriffiges Verhalten sowie die Kommunikation zwischen Amt für Wohnungswe-
sen und GSD. 
 
 
3.3 Gewalt 
 
Ein Flüchtling, der Kopfverletzungen infolge der Anwendung unmittelbaren Zwang seitens 
des Sicherheitsdienstes im Gebäude des Ausländeramtes beklagte (22/03/11, vgl. Vorbe-
richt) und angab, dass er bei dem Vorfall ein Taschenmesser bei sich trug und dass in der 
Folge gegen ih n strafrechtlich ermittelt werde , wurde auf anwaltliche Vertretung verwie-
sen. 
 
Häusliche Gewalt wurde i.R. eines Beschwerdeverfahrens (22/05/15) thematisiert in Be-
zug auf zwei in einem Wohnheim untergebrachten Familien . Als Maßnahmen des Woh-
nungsamtes wurden in einem Fall eine Verlegung mitgeteilt, im anderen Fall sei keine 
Empfänglichkeit für Hilfsangebote gegeben. Die Ombudsstelle konnte keine eigenen Fest-
stellungen bzgl. häuslicher Gewalt treffen, legte möglichen Betroffenen jedoch auch ihrer-
seits Hilfsangebote nahe. 
 
 
3.4 Schutzbedürftige Personen 
 
Häufig handelte es sich um mehrfach schutzbedürftige Personen (z.B. mit psychischer 
Störung und schwerer körperlicher Erkrankung) oder es gehörten mehrere schutzbedürf-
tige Personen einer Familie/Haushaltsgemeinschaft an (z.B. psychisch gestörter Elternteil 
mit minderjährigen Kindern). 
 
 
3.4.1 Minderjährige 
 
So verhielt es sich in vielen Beschwerdefällen mit Beteiligung Minderjähriger, ob es um 
sexuell übergriffiges Verhalten ( 22/04/17), Behinderungen (22/05/04) oder schwere kör-
perliche Erkrankungen (22/04/13)6 ging. 
 
 
3.4.2 Menschen mit Behinderung 
 
Erneut wurden Inklusionshindernisse deutlich, denen geflüchtete Menschen mit Behinde-
rung begegneten. 
Den vorliegenden Angaben der Sozialbetreuung zufolge sorgten Hindernisse bei der Be-
förderungsgenehmigung durch die Landesbehörde für eine dreimonatige Unterbrechung 
des Schulbesuchs eines Kindes mit komplexen Beeinträchtigungen bis, nach Einschaltung 
von Jugendamt und Kommunalem Integrationszentrum, eine kurzfristige Lösung erfolgte 
(22/05/04). 
 
6 Vorgebracht wurde eine Klage über Allergieschübe und zunehmende Atembeschwerden bei an-
geblicher Schimmelbelastung in der Hotelunterbringung. Eine Rückverlegung in die Messehalle 
wurde abgelehnt mit Verweis auf psychische Erkrankungen. Zum Quartalsende wurde erneut ein 
dringendes Anliegen vorgebracht.

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In einem anderen Fall wartete ein behindertes Kind (22/01/19, vgl. Vorbericht) weiterhin 
auf einen Termin für die von Gesundheitsamt und behandelndem Kinderarzt empfohlene 
Vorstellung im Sozialpädiatrischen Zentrum zwecks Differentialdiagnostik. Aus Sicht der 
Ombudsstelle zeigten sich hier strukturellen Probleme bei der Aufnahme von geflüchteten 
Menschen mit Behinderungen , wie sie die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskon-
vention des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Juni 2022 als Übersehen insbe-
sondere intellektueller Beeinträchtigungen und chronischer Erkrankungen thematisierte.7 
Zum Quartalsende erfolgte eine Zuweisung an eine Förderschule Geistige Entwicklung 
„probeweise ab sofort zur weiteren Abklärung des Bedarfs an sonderpädagogischer Un-
terstützung“. 
Eine Beschwerde über einen fehlenden Platz für ein Pflegebett (21/12/08, vgl. Vorbericht) 
wurde mangels Rückmeldung der Beschwerdeführenden ergebnislos abgeschlossen. 
 
 
3.4.3 Personen mit psychischen Störungen 
 
Eine Beschwerde einer schwer depressiven Bewohnerin einer Notaufnahmeeinrichtung 
(21/01/09, vgl. Vorbericht) über verweigerte Krankenhilfe leitete die Ombudsstelle an eine 
Flüchtlingsberatungsstelle weiter. Offenbar hatte das Sachgebiet AsylbLG des Amtes für 
Soziales und Senioren der Familie, zu der auch ein behindertes Kind zählt, bis 06.04.2022 
die Krankenbehandlungsscheine für das 2. Quartal 2022 nicht ausgehändigt. Laut Flücht-
lingsberatung erfolgten Ausstellung und Aushändigung der Krankenbehandlungsscheine, 
nachdem ein Antrag auf Krankenhilfe, verbunden mit einer Fristsetzung und einer Klage-
androhung, gestellt worden war.8  
Die Aufnahmesituation für demente Personen war mehrfach Thema: Ermittlungen zur Un-
terbringung und Betreuung einer dementen Person (22/01/08) wurden mangels weiterer 
Rückmeldungen abgeschlossen. In einem neuen Fall (22/06/02) wurde jedoch ebenfalls 
eine unzureichende Aufnahmesituation für eine demente Person beklagt. Nach Auffas-
sung der Ombudsstelle sollten die Versorgungsmöglichkeiten pflegebedürftiger Flücht-
linge sowie Verbesserungsmöglichkeiten untersucht werden. 
Anforderungen an die Wohnsituation psychisch erkrankter Personen: Aufgrund eines psy-
chiatrischen Attestes über „eine dringend änderungsbedürftige Notlage“ einer Bewohnerin 
bewertete die Ombudsfrau die Beschwerde als gerechtfertigt (21/12/01).9  
 
 
  
 
7 „In Deutschland fehlt es nach wie vor an einer flächendeckenden Umsetzung der menschen- 
und europarechtlichen Vorgaben zur Identifizierung und bedarfsgerechten Unterbringung von be-
sonders schutzbedürftigen geflüchteten Menschen, zu denen Menschen mit Behinderungen ge-
hören. Vor allem nicht sichtbare Formen von Beeinträchtigungen, wie etwa intellektuelle Beein-
trächtigungen und chronische Erkrankungen, werden regelmäßig übersehen und die entspre-
chenden Bedarfe daher nicht erkannt und berücksichtigt“ (B. Schlegel, Leiterin der Monitoring-
Stelle, zit.n. DIMR-Pressemitteilung v. 16.06.2022). 
8 Die Ombudsstelle initiierte in dem Fall zudem eine Helfer_innenkonferenz zur Koordination der 
Hilfen bzw. Angebote verschiedener Berater_innen. 
9 Abhilfe sei nicht durch eine Verlegung, sondern durch eine Entspannung der Situation im Wohn-
heim eingetreten.

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3.5 Weitere Punkte 
 
Beschwerdeschwerpunkt Männerwohnheim: Auffällig war ein g ehäuftes Beschwerdeauf-
kommen aus einem Männerwohnheim (22/01/01, 22/02/05, 22/03/02, 22/04/21, 22/05/02, 
22/05/06, 22/05/14).10 
 
Sozialbetreuung: Eine teils stark eingeschränkte Erreichbarkeit der Sozialbetreuung trat 
im Zusammenhang mit Vertretungsregelungen auf (22/05/01, 22/05/14). 
 
Schädlingsbefall: Hinsichtlich des Schädlingsbefalls (Schaben) in einem häufig betroffe-
nen Wohnheim genügte das eingereichte ärztliche Attest den Ansprüchen hinsichtlich 
Überprüfbarkeit nicht (22/02/05, zurückgezogen).11  
 
Gravierende technische Probleme: Beschwerden über andauernde technische Störungen 
konnten in einigen Fällen abgeschlossen werden, z.B. wiederholte Beschädigung von 
Briefkästen (21/12/06; tw. gerechtfertigt, mangelnde Abhilfe), Ausfall der Warmwasserver-
sorgung (21/12/04, Dauer und Beschwerdebearbeitung bzw. Störungsbehebung lassen 
sich aufgrund unklarer bzw. unvollständiger Auskünfte nicht abschließend beurteilen) und 
längerer Aufzugsdefekt (22/02/06; tw. gerechtfertigt, Abhilfe). Wiederholte (Sperr)Müllab-
lagerungen in einem Wohnheim (21/10/03) konnte n nach Auskunft der Verwaltung nicht 
verhindert werden; wegen der geplanten Aufgabe des Standortes komme eine bauliche 
Änderung zur Lösung des Problems nicht in Betracht. 
 
Responsivität: Eine Mitteilung über den Eingang einer amtsärztlichen Stellungnahme er-
folgt innerhalb von zweieinhalb Monaten nicht. Auf mündliche Nachfrage wurde auf Aus-
fallzeiten und Arbeitsüberlastung verwiesen (22/02/05). Zu einer Anfrage zur wiederholten 
Beschädigung von Briefkästen (21/12/06) wurde keine Auskunftserteilung erfasst. 
  
 
10 Im 3. Quartal wurde die kurzfristige Aufgabe des Standortes angekündigt.  
11 Im Beschwerdeverfahren 19/10/06 hatte die Verwaltung am 18.11.2019 mitgeteilt: „ Bei einem 
Schädlingsbefall durch Schaben besteht grundsätzlich eine latent abstrakte Gefahr der Keimver-
schleppung sowie der Auslösung von Asthma oder Allergien. Um diese Gesundheitsgefährdun-
gen zu verhindern bzw. zu verringern, werden … Maßnahmen (der Entwesung und Reinigung, d. 
Verf.) unter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durchgeführt.“

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4. Empfehlungen 
 
Die Ombudsstelle empfiehlt, dass geprüft wird, 
 
• ob weitere technische Ertüchtigungen, insbesondere der Notaufnahmeeinrichtun-
gen und Hallenunterkünfte, mit Blick auf den Winter (Heizung/Lüftung) erforderlich 
sind, 
• ob eine Aufstockung des Personals der Sozialbetreuung – ggf. auch Sprachmitt-
lung –  in besonders konfliktträchtigen Sammelunterkünften erforderlich ist,  
• ob in allen Einrichtungen Briefkastenanlagen für die Postzustellung vorhanden und 
gebrauchstüchtig sind,  
• wie der Austausch mit verschiedenen freiwilligen Engagierten insbesondere hin-
sichtlich der Sammelunterkünfte verbessert werden kann, 
• wie Reaktionszeiten und Kommunikation bei gravierenden Anhaltspunkten auf Kin-
deswohlgefährdung und/oder sexuelle Belästigung verbessert werde können, 
• inwieweit durch Auftragsgestaltung und Aufsicht der Sicherheitsdienste deeskalie-
rende Kompetenzen gewährleistet werden, 
• dass, insbesondere für schutzbedürftigen Personen, Krankenhilfe bzw. Kranken-
versicherung jederzeit gewährleistet wird und 
• wie seitens der Verwaltung - im Einklang mit den Forderungen der Monitoring-
Stelle UN -Behindertenrechtskonvention des Deutsc hen Instituts für Menschen-
rechte - die Identifikation und angemessene Unterbringung von schutzbedürftigen 
Personen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, gewährleistet werden 
kann.

Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
https://ombudsstelle.koeln 
 
5. Statistik 
 
 
Ombudsstelle: Vorläufige Fallstatistik für das 2. Quartal 2022 (Stand: 02.09.2022) 
Angaben vorbehaltlich Datenbereinigung (Jahresabschluss 2022) gesamt fortgeführt neu in 2 / 2022 
absolut % absolut % absolut % 
Fallzahlen 51 100 3 100 48 100 
namentlich / anonym namentlich 33 65 3 100 30 63 
anonym 18 35 0 0 18 38 
Hinweisgebende (Mehrfachnennung 
möglich) 
Flüchtlinge 29 57 2 67 27 56 
Freiwillige 7 14 0 0 7 15 
Professionelle 9 18 1 33 8 17 
andere 4 8 0 0 4 8 
Vorermittlung ja 32 63 0 0 32 67 
nein 19 37 3 100 16 33 
Aufgabenbereich ja 35 69 3 100 32 67 
nein 16 31 0 0 16 33 
vor Ort ja 8 16 0 0 8 17 
nein 43 84 3 100 40 83 
Befragung ja 45 88 3 100 42 88 
nein 6 12 0 0 6 13 
Auskunftsersuchen (Mehrfachnennung 
möglich) 
AfW 16 31 6 200 10 21 
GA 0 0 0 0 0 0 
and. Ämter 0 0 0 0 0 0 
and. Akteure 2 4 0 0 2 4 
weitere Maßnahmen (Mehrfachnen-
nung möglich) 
Abgabe/Verweis 27 53 2 67 25 52 
Vermittlung 7 14 0 0 7 15 
Bearbeitungstand offen 8 16 0 0 8 17 
geschlossen 43 84 3 100 40 83 
Kategorisierung (Mehrfachnennung 
möglich) 
Gewalt 6 12 1 33 5 10 
MW-Verstoß 1 2 0 0 1 2 
Diskriminierung 7 14 0 0 7 15 
sex. Übergriff 3 6 0 0 3 6 
andere 48 94 3 100 45 94 
Unterbringung (Mehrfachnennung mög-
lich) 
WH 20 39 3 100 17 35 
gewerbl. Unterkunft 1 2 0 0 1 2 
privat 0 0 0 0 0 0 
Notunterkunft 13 25 0 0 13 27 
Schutzbedürftigkeit mit schutzbed. Pers. 10 20 1 33 9 19 
ohne schutzbed. Pers. 40 78 2 67 38 79

Seite 9 von 9 
 
 
Angaben vorbehaltlich Datenbereinigung (Jahresabschluss 2022) gesamt fortgeführt neu in 1 / 2022 
absolut % absolut % absolut % 
Rechtfertigung der Beschwerde voll 5 10 1 33 4 8 
nein 0 0 0 0 0 0 
teilweise 7 14 1 33 6 13 
ungeklärt 0 0 0 0 0 0 
Indiv. Abhilfe voll 8 16 1 33 7 15 
nein 1 2 1 33 0 0 
teilweise 4 8 0 0 4 8 
ungeklärt 0 0 0 0 0 0 
Grds. Abhilfe voll 0 0 0 0 0 0 
nein 11 22 2 67 9 19 
teilweise 0 0 0 0 0 0 
ungeklärt 1 2 0 0 1 2 
Bewertung nicht möglich/entfällt 16 31 0 0 16 33 
zurückgezogen 13 25 1 33 12 25

Mitteilung Ausschuss

6107 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  19.09.2022 
 3059/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 20.09.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 22.09.2022 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 18.11.2022 
 
2. Quartalsbericht 2022 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
Die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln ist eine gemäß der Ratsbeschlüsse vom 10.05.2016 und 
28.06.2016 eingerichtete unabhängige Anlaufstelle für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung 
und Betreuung von Geflüchteten innerhalb der Stadt Köln. Das beschlossene Feinkonzept sieht re-
gelmäßige Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und Politik vor. Beigefügt ist der 
zweite Quartalsbericht 2022 zum Stand 30.06.2022. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Verwaltung dankt der Ombudsstelle für die im Bericht aufgezeigten Empfehlungen und nimmt zu 
diesen wie folgt Stellung. 
 
Heizung/Lüftung in Unterkünften 
Die Heizungen werden regelmäßig gewartet und im Zuge der bevorstehenden Energieknappheit 
nochmals überprüft und optimiert. Sollten diese Überprüfungen Ertüchtigungen notwendig machen, 
werden diese umgehend beauftragt. 
Darüber hinaus ist gesamtstädtisch ein Krisenstab zum Thema Energiesicherheit gebildet worden, 
der ein Notfallkonzept zur Aufrechterhaltung der kritischen Versorgungsstruktur erarbeiten soll. 
 
Aufstockung des Personals der Sozialbetreuung  
Der Personalschlüssel für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit ist je nach Unterbringungsstandard 
durch einem politischen Beschluss festgelegt (vgl. Ratsbeschluss vom 16.09.2021, Vorlage Nr. 
1491/2021). 
Im Bereich des Personals für Sprach- und Integrationsmittlung wird auf besondere Situationen rea-
giert und Personal mit anderen Schwerpunkten ein- oder zugesetzt. 
 
Briefkastenanlagen  
Das Amt für Wohnungswesen veranlasst umgehend eine Überprüfung und Instandsetzung an den 
Briefkastenanlagen, wenn Mängel gemeldet werden. In Beherbergungsbetrieben sind Mängel direkt 
den Betreiber*innen zu melden. In den Leichtbauhallen erfolgt die Postzustellung durch die Einrich-
tungsleitung. 
 
Austausch mit verschiedenen freiwilligen Engagierten insbesondere hinsichtlich der Sammelunter-
künfte  
Es gibt intensive Kontakte zu freiwilligen Engagierten auch in den großen Unterkünften. Die Verbes-
serung der Zusammenarbeit ist ein andauernder Prozess.  
Die Stellen der Ehrenamts-Koordinator*innen in den größeren Einrichtungen wurden zwischenzeitlich 
besetzt und stehen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Sie müssen eingebunden sein, um

2 
 
Reflexionsmöglichkeiten und fachlichen Austausch zu gewährleisten. Auch stehen die Bezirkskoordi-
nator*innen dem Ehrenamt als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Ehrenamtlich Tätige müssen 
ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. 
 
Reaktionszeiten und Kommunikation bei gravierenden Anhaltspunkten auf Kindeswohlgefährdung 
und/oder sexuelle Belästigung 
Die Gewaltschutzkoordinatorin (GSK) ist im ständigen Austausch mit Heimleitungen und Teams der 
sozialen Fachkräfte vor Ort, um auf mögliche Kindeswohlgefährdung zu sensibilisieren und darauf 
einzugehen. Bei entsprechenden Ereignissen werden §8a-Meldungen (§ 8a SGB VIII Schutzauftrag 
bei Kindeswohlgefährdung) erstellt und sofort auf die Situation reagiert, um entsprechende Maßnah-
men umzusetzen. Die GSK ist grundsätzlich eingebunden, da der Kindesschutz oder Schutz von 
Frauen im Vordergrund der sozialen Arbeit stehen. Erneute Fortbildungsmaßnahmen u.a. mit dem 
Amt für Kinder, Jugend und Familie sind aktuell in Planung. 
 
Auftragsgestaltung und Aufsicht der Sicherheitsdienste  
Bei besonderem Handlungsbedarf wird der Einsatz des Sicherheitsunternehmens temporär verstärkt. 
Schwerpunkt der Aufgabe vor Ort ist die Reaktion auf den jeweiligen Vorfall, die Unterbindung von 
Konfliktentwicklungen sowie die Vermittlung eines gesteigerten Sicherheitsgefühls, insbesondere für 
die dort lebenden Geflüchteten. Es wird sichergestellt, dass gegebenenfalls rund um die Uhr ein Si-
cherheitsdienst eingesetzt ist. Der Umfang des Einsatzes eines Sicherheitsunternehmens wird stetig 
durch Rücksprache mit dem sozialen Dienst geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Sicherheits-
unternehmen sind vertraglich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig in Deeskalation und inter-
kultureller Kompetenz zu schulen. Für den Bereich Gewaltschutz ist die städtische Koordinatorin re-
gelmäßige Teilnehmerin in den Dienstbesprechungen mit den Sicherheitsunternehmen und dadurch 
im stetigen Austausch. Hier wird auch auf soziale Verantwortlichkeit hingewiesen und deeskalierende 
Kompetenzen eingefordert. 
 
Krankenhilfe bzw. Krankenversicherung insbesondere für schutzbedürftigen Personen  
Bei Ankunft von neu in Deutschland eingereisten Personen erfolgt unmittelbar durch den Sozialen 
Dienst eine Meldung an das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, so dass bei Bedarf ein Behand-
lungsschein ausgestellt werden kann. Dieser ist so lange gültig, bis die Karte der Krankenversiche-
rung zugeschickt wird. Damit besteht eine Krankenversicherung, wenn auch zunächst mit einge-
schränkten Leistungen. Bei Geflüchteten, die Ansprüche auf Leistungen vom Jobcenter haben, erfolgt 
entsprechend die Unterstützung bei der Terminerlangung dort, damit die entsprechenden Anträge 
zeitnah gestellt werden können. Bereits der Leistungsbescheid erhält die Zusicherung, dass Kran-
kenbehandlungskosten übernommen werden. Damit kann der Zeitraum bis zum Erhalt der Kranken-
kassenkarte überbrückt werden, falls dies erforderlich ist. 
 
Identifikation und angemessene Unterbringung von schutzbedürftigen Personen, insbesondere von 
Menschen mit Behinderungen 
Personen mit einem besonderen Unterbringungsbedarf (z.B. barrierefreie, rollstuhlgerechte Unter-
künfte) können nur dann bedarfsgerecht versorgt werden, wenn auch entsprechende Ressourcen zur 
Verfügung stehen. Daher muss bei der Akquisition neuer Ressourcen auch dieser Bedarf berücksich-
tigt werden. 
 
Anlage 
2. Quartalsbericht 2022 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

22.09.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.11.2022 Integrationsrat
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
3059/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.09.2022
Erstellt
15.09.2022 13:48