Müllentsorgung im Gebiet Theodor-Heuss-Straße, Friedrich-Naumann-Starße und Heumarer Straße
Mitteilung BV 1448/2019 vom 26.04.2019
Stand: Am 16.05.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1448/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 Müllentsorgung im Gebiet Theodor-Heuss-Straße, Friedrich-Naumann-Starße und Heumarer Straße 1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mitzuteilen, wie die zunehmenden Müllablagerungen im Bereich der Straßen Theodor-Heuss-Straße (zwischen Frankfurter Straße und Hansestraße), Heumarer Straße 63-95 und Friedrich-Naumann-Straße in Zukunft zu verhindern sind. 2. Ferner zu prüfen, wer die Verursacher der oben genannten Müllablagerungen sind und diese gegebenenfalls mit Ordnungsmaßnahmen zu belegen. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zu 1. Nach Überprüfung des angegebenen Bereiches an der Theodor-Heuss-Straße wird der Grünstreifen ab dem 01.01.2020 in das Leistungsverzeichnis zur Reinigung von Straßenbe- gleitgrün aufgenommen. Hierdurch wird eine regelmäßige Reinigung des Abschnittes zwi- schen Frankfurter Straße und Hansestraße gewährleistet. Die Reinigung der Heumarer Stra- ße obliegt grundsätzlich dem Anlieger. Ab dem 11.04.2019 werden die beiden Wendeham- mer analog der Fußgängerbrücke 2 x wöchentlich gereinigt. Bei Bedarf wird über das Pro- gramm zur Entfernung von illegalen Müllablagerungen das Grünstück ebenfalls gereinigt. Auf der Friedrich-Naumann-Straße wird die Fahrbahn 1mal die Woche von der AWB GmbH g e- reinigt. Um hier ein bestmögliches Sauberkeitslevel zu erreichen wird gerade nach den Markttagen der gesamte Bereich von einem Reinigungstrupp kontrolliert und gereinigt. Zu 2. In diesem Fall ist es den Mülldetektiven der AWB GmbH nicht möglich gewesen den Verur- sacher der Müllablagerungen ausfindig zu machen. Trotzdem wird der Bereich auch regel- mäßig von den Mülldetektiven überprüft und bei Möglichkeit wird das Ordnungsamt für eine Bußgelderhebung hinzugezogen.
Beratungsverlauf
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16.05.2019
TOP 10.2.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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