2021/0067
Fahrbeschränkungen für Lkw ohne Abbiegesystem für 2021
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2021/0067
8590 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.04.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0067
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-101-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165000
Betreff: Fahrbeschränkungen für Lkw ohne Abbiegesystem für 2021
Vorlage vom: 24.03.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen
2. Im Ergebnis der Prüfung wird beschlossen, ab 2021 keine Fahrbeschränkungen für
Lkw ohne Abbiegeassistenzsystem in Darmstadt auszusprechen
3. Alternativ dazu werden die vom Mobilitätsamt ausgewählten Knotenpunkte mit einem
hohen Gefährdu ngspotential für Radfahrer mit TRIXI -Spiegeln mit Gesamtkosten gemäß der
datenschutzrelevanten Anlage ausgestattet
4. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2021 im Ergebnishaushalt
auf der Kostenstelle 066 -101-1000, Sachkonto 6165000 zur Verfügung
Anlagen: Kostenaufstellung (datenschutzrelevant)
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.03.2021
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat 2018 die „Aktion Abbiegeassistent“ ins Leben
gerufen. Ziel ist es, Unternehmen und Behörden dazu zu bewegen, die eigenen Flotten
schnellstmöglich mit Assistenzsystemen nachzurüsten.
Mit der Aktion ist ein Förderpro gramm verbunden, das im Jahr 2019 die freiwillige
Nachrüstung mit 5 Millionen Euro unterstützte.
Pflicht werden die lebensrettenden Systeme frühestens im Jahr 2022. Ab dann müssen neue
Fahrzeugtypen auf europäischer Ebene mit Abbiegeassistenzsystemen ausg estattet sein.
Im Rahmen der StVO -Novelle vom 20.04.2020 ist unter § 9 als Absatz 6 neu aufgenommen
worden:
"(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt,
muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der
Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des
Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist."
Der Lkw-Verkehr in Darmstadt unterliegt schon seit Jahren strengen Beschränk ungen
dadurch, dass auf Grundlage des Luftreinhalteplans für Darmstadt u. a. bereits ein
generelles Durchfahrtverbot für Lkw über 3, 5 t gilt.
Auf Grundlage dieses Durchfahrtverbots ist die Ein - und Ausfahrt nur noch für Be - und
Entlader frei.
Dadurch hat sich die Gesamtzahl der Lkw -Fahrten in Darmstadt deutlich reduziert.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 12.03.2019 dem Antrag
SV-2019/0006 zugestimmt und damit den Magistrat aufgefordert, Vorbereitungen zu treffen,
um ab 2021 Fahrbes chränkungen für LKW ohne Abbiegeassistenzsystem auszusprechen. In
dem Antrag wird auf ein aktuelles Gutachten verwiesen, wonach dies nach § 45 StVO möglich
sei.
Das betreffende Rechtsgutachten "untersucht die Möglichkeiten des nationalen Rechts und prüft,
ob auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts Durchfahrbeschränkungen für Lkw ohne
Abbiegesicherheitssystem möglich sind."
Nach dem Gutachten ist "eine Verkehrsbeschränkung für Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme ...
in der Regel geeignet, der erheblichen Risikoüberschreitung zu begegnen."
Allerdings muss die Beschränkung für die Lkw -Lenker in der Routenwahl befolgbar sein.
Hierzu sind Beschränkungszeichen in einem angemessenen Abstand vor der potentiellen
Risikosituation aufzustellen und rechtzeitige Auswe ichmöglichkeiten oder Umleitungen
vorzusehen.
Vor allem aber darf der Verkehr nicht auf andere Verkehrsflächen verlagert werden, die in
gleicher Weise einem erheblichen Risiko ausgesetzt sind.
Im Falle der Beschränkung einzelner Verkehrsknoten für die Be - und Entlader Lkw ohne
Abbiegesicherheitssystem in Darmstadt ist es aus Sicht des Mobilitätsamtes nicht möglich,
die zwingend erforderlichen Umleitungen über andere Verkehrsknoten auszuweisen, die
einem geringeren Risiko (nicht dem gleichen/vergleichbaren R isiko) als die beschränkten
Verkehrsknoten ausgesetzt sind .
Insofern sind auf Grundlage der StVO die Voraussetzungen für entsprechende
verkehrsrechtliche Anordnungen durch die Straßenverkehrsbehörde nicht gegeben.
Allerdings hat das Mobilitätsamt im Rahmen des in der städtischen Arbeitsgruppe
Verkehrssicherheit (AGV) entstandenen Projekts "TRIXI -Spiegel" bereits alle Kreuzungen im
Stadtgebiet auf die Gefahr für abbiegende Radfahrer untersucht und eine Liste mit möglichen
- 4 -
Einsatzpunkten für die sog. TRIXI -Spiegel erstellt, die aktuell noch weiter abgearbeitet
werden muss.
„Einsatzkriterium für einen Spiegel ist die Möglichkeit, dass ein Radfahrer an der Haltelinie neben
einem nach rechtsabbiegenden Lkw steht. Der Spiegel sollte dem Lkw -Fahrer beim Blick auf die
Ampel auch den im toten Winkel stehenden Radfahrer anzeigen.“
Insgesamt wurden 31 Standorte im Stadtgebiet Darmstadt ermittelt.
15 TRIXI-Spiegel sind bereits an den folgenden Knotenpunkten angebracht worden:
4 Stk. Heinrichstraße / Karlstraße (an allen vier Zufahrten)
1 Stk. Hindenburgstraße / Hügelstraße (Zufahrt von Osten)
1 Stk. Hindenburgstraße / Holzhofallee (Zufahrt von Osten)
1 Stk. Nieder -Ramstädter Straße / Teichhausstraße (Roßdörfer Platz) (Zufahrt Süd)
1 Stk. Kreuzung Pfungstädter Stra ße / Walther-Rathenau-Straße (Zufahrt Ost)
1 Stk. Frankfurter Landstraße / Virchowstraße (Zufahrt von Norden)
1 Stk. Frankfurter Landstraße / Weiterstädter Straße (Zufahrt Nord)
1 Stk. Frankfurter Landstraße / Untere Mühlstraße (Zufahrt Nord und Süd)
2 Stk. Frankfurter Landstraße / Gehmerweg (Zufahrt Nord und Süd)
2 Stk. Frankfurter Landstraße / Im Fiedlersee (Zufahrt Nord und Süd).
Die für die Montage dieser Spiegel aufgewendeten Haushaltsmittel können in der
datenschutzrelevanten Anlage eingesehen werd en.
Die nachfolgenden weiteren 16 Standorte wurden in der AGV abgestimmt:
LSA Rheinstraße / Neckarstraße Zufahrt Rheinstraße von Osten
LSA Frankfurter Straße / Pallaswiesenstraße alle Zufahrten
LSA Heidelberger Str. / Heinrichstr. / Eschollbrücker Str. Zufahrt Heidelberger Straße von
Süden
LSA Heidelberger Straße / Bessunger Straße Zufahrt Heidelberger Straße von Süden
LSA Donnersbergring / Bessunger Straße Zufahrt Donnersbergring von Norden
LSA Kasinostraße Bleichstraße Zufahrt Kasinostraße v on Norden
LSA Heinrichstraße / Nd. -Ramstädter Str. Zufahrt von Norden, Osten, Westen
LSA Spessartring / Dieburger Straße alle Zufahrten
LSA Groß-Gerauer Weg / Holzhofallee Zufahrt Holzhofallee von Osten
LSA Nd.- Ramstädter Str. / Herdweg Zufahrt von Nd .-Ramst. Str. von Norden
LSA Nd.-Ramstädter Str. / Klappacher Str. Zufahrt Nd. -Ramst. Str. von Süden
LSA Rhönring / Spessartring / Kranichsteiner Str. Zufahrt Rhönring von Westen, Spessartring
v. Osten, Kranichst. Str. v. Süden
LSA Landskronstr. / Ludwigshöhstr. Zufahrt Landskronstr. v. Osten u. Westen,
Ludwigshöhstr. von Süden
LSA Mainzer Str. / Bunsenstr. / Michaelisstr. Zufahrt Bunsenstr. von Norden, Mainzer Str.
von Süden
LSA Frankfurter Landstr. / Messeler Park -Str. alle Zufahrten
LSA Hindenburgstr. / Holzhofallee Zufahrt Hindenburgstr. von Norden
- 5 -
Aktuell stehen aus einer Spende von EVONIK noch 10 weitere Spiegel zur Verfügung, die im
Frühjahr 2021 an den nachfolgenden Stellen, rund um das EVONIK -Werk in Darmstadt,
aufgehängt werden sollen:
LSA A 95 Pallaswiesenstraße / Gräfenhäuser Straße / Kirschenallee
LSA A 76 Landwehrstraße / Rößlerstraße
LSA A 126 Kirschenallee / Landwehrstraße
LSA A 24 Kasinostraße / Julius -Reiber-Straße
LSA A 11 Kasinostraße / Landwehrstraße
Eine detaillierte Kostenaufstellung ist als datenschutzrelevante Anlage Nr. 1 beigefügt.
Für die Finanzierung stehen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 im Ergebnishaushalt auf
der Kostenstelle 066 -101-1000, Sachkonto 6165000 zur Verfügung.
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 4
127 Zeichen
Punkt 30: Fahrbeschränkungen für Lkw ohne Abbiegesystem für 2021 (V-Nr. 2021/0067) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 2
8617 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.04.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 66
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0067
Magistratsbeschluss-Nr.
100
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-101-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165000
Betreff: Fahrbeschränkungen für Lkw ohne Abbiegesystem für 2021
Vorlage vom: 24.03.2021
Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen
2. Im Ergebnis der Prüfung wird beschlossen, ab 2021 keine Fahrbeschränkungen für
Lkw ohne Abbiegeassistenzsystem in Darmstadt auszusprechen
3. Alternativ dazu werden die vom Mobilitätsamt ausgewählten Knotenpunkte mit einem
hohen Gefährdungspotential für Radfahrer mit TRIXI -Spiegeln mit Gesamtkosten gemäß der
datenschutzrelevanten Anlage ausgestattet
4. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2021 im Ergebnishaushalt
auf der Kostenstelle 066-101-1000, Sachkonto 6165000 zur Verfügung
- 3 -
Anlagen: Kostenaufstellung (datenschutzrelevant)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 28.04.2021
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.03.2021
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat 2018 die „Aktion Abbiegeassistent“ ins Leben
gerufen. Ziel ist es, Unternehmen und Behörden dazu zu bewegen, die eigenen Flotten
schnellstmöglich mit Assistenzsystemen nachzurüsten.
Mit der Aktion ist ein Förderpro gramm verbunden, das im Jahr 2019 die freiwillige
Nachrüstung mit 5 Millionen Euro unterstützte.
Pflicht werden die lebensrettenden Systeme frühestens im Jahr 2022. Ab dann müssen neue
Fahrzeugtypen auf europäischer Ebene mit Abbiegeassistenzsystemen ausg estattet sein.
Im Rahmen der StVO-Novelle vom 20.04.2020 ist unter § 9 als Absatz 6 neu aufgenommen
worden:
"(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt,
muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der
Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des
Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist."
Der Lkw-Verkehr in Darmstadt unterliegt schon seit Jahren strengen Beschränk ungen
dadurch, dass auf Grundlage des Luftreinhalteplans für Darmstadt u. a. bereits ein
generelles Durchfahrtverbot für Lkw über 3, 5 t gilt.
Auf Grundlage dieses Durchfahrtverbots ist die Ein - und Ausfahrt nur noch für Be- und
Entlader frei.
Dadurch hat sich die Gesamtzahl der Lkw -Fahrten in Darmstadt deutlich reduziert.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 12.03.2019 dem Antrag
SV-2019/0006 zugestimmt und damit den Magistrat aufgefordert, Vorbereitungen zu treffen,
um ab 2021 Fahrbeschränkungen für LKW ohne Abbiegeassistenzsystem auszusprechen. In
dem Antrag wird auf ein aktuelles Gutachten verwiesen, wonach dies nach § 45 StVO möglich
sei.
Das betreffende Rechtsgutachten "untersucht die Möglichkeiten des nationalen Rechts und prüft,
ob auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts Durchfahrbeschränkungen für Lkw ohne
Abbiegesicherheitssystem möglich sind."
Nach dem Gutachten ist "eine Verkehrsbeschränkung für Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme ...
in der Regel geeignet, der erheblichen Risikoüberschreitung zu begegnen."
Allerdings muss die Beschränkung für die Lkw -Lenker in der Routenwahl befolgbar sein.
Hierzu sind Beschränkungszeichen in einem angemessenen Abstand vor der potentiellen
Risikosituation aufzustellen und rechtzeitige Ausweichmöglichkeiten oder Umleitungen
vorzusehen.
Vor allem aber darf der Verkehr nicht auf andere Verkehrsflächen verlagert werden, die in
gleicher Weise einem erheblichen Risiko ausgesetzt sind.
Im Falle der Beschränkung einzelner Verkehrsknoten für die Be - und Entlader Lkw ohne
Abbiegesicherheitssystem in Darmstadt ist es aus Sicht des Mobilitätsamtes nicht möglich,
die zwingend erforderlichen Umleitungen über andere Verkehrsknoten auszuweisen, die
einem geringeren Risiko (nicht dem gleichen/vergleichbaren R isiko) als die beschränkten
Verkehrsknoten ausgesetzt sind .
Insofern sind auf Grundlage der StVO die Voraussetzungen für entsprechende
verkehrsrechtliche Anordnungen durch die Straßenverkehrsbehörde nicht gegeben.
Allerdings hat das Mobilitätsamt im Rahmen des in der städtischen Arbeitsgruppe
Verkehrssicherheit (AGV) entstandenen Projekts "TRIXI -Spiegel" bereits alle Kreuzungen im
Stadtgebiet auf die Gefahr für abbiegende Radfahrer untersucht und eine Liste mit möglichen
- 5 -
Einsatzpunkten für die sog. TRIXI -Spiegel erstellt, die aktuell noch weiter abgearbeitet
werden muss.
„Einsatzkriterium für einen Spiegel ist die Möglichkeit, dass ein Radfahrer an der Haltelinie neben
einem nach rechtsabbiegenden Lkw steht. Der Spiegel sollte dem Lkw -Fahrer beim Blick auf die
Ampel auch den im toten Winkel stehenden Radfahrer anzeigen.“
Insgesamt wurden 31 Standorte im Stadtgebiet Darmstadt ermittelt.
15 TRIXI-Spiegel sind bereits an den folgenden Knotenpunkten angebracht worden:
4 Stk. Heinrichstraße / Karlstraße (an allen vier Zufahrten)
1 Stk. Hindenburgstraße / Hügelstraße (Zufahrt von Osten)
1 Stk. Hindenburgstraße / Holzhofallee (Zufahrt von Osten)
1 Stk. Nieder-Ramstädter Straße / Teichhausstraße (Roßdörfer Platz) (Zufahrt Süd)
1 Stk. Kreuzung Pfungstädter Stra ße / Walther-Rathenau-Straße (Zufahrt Ost)
1 Stk. Frankfurter Landstraße / Virchowstraße (Zufahrt von Norden)
1 Stk. Frankfurter Landstraße / Weiterstädter Straße (Zufahrt Nord)
1 Stk. Frankfurter Landstraße / Untere Mühlstraße (Zufahrt Nord und Süd)
2 Stk. Frankfurter Landstraße / Gehmerweg (Zufahrt Nord und Süd)
2 Stk. Frankfurter Landstraße / Im Fiedlersee (Zufahrt Nord und Süd).
Die für die Montage dieser Spiegel aufgewendeten Haushaltsmittel können in der
datenschutzrelevanten Anlage eingesehen werd en.
Die nachfolgenden weiteren 16 Standorte wurden in der AGV abgestimmt:
LSA Rheinstraße / Neckarstraße Zufahrt Rheinstraße von Osten
LSA Frankfurter Straße / Pallaswiesenstraße alle Zufahrten
LSA Heidelberger Str. / Heinrichstr. / Eschollbrücker Str. Zufahrt Heidelberger Straße von
Süden
LSA Heidelberger Straße / Bessunger Straße Zufahrt Heidelberger Straße von Süden
LSA Donnersbergring / Bessunger Straße Zufahrt Donnersbergring von Norden
LSA Kasinostraße Bleichstraße Zufahrt Kasinostraße v on Norden
LSA Heinrichstraße / Nd.-Ramstädter Str. Zufahrt von Norden, Osten, Westen
LSA Spessartring / Dieburger Straße alle Zufahrten
LSA Groß-Gerauer Weg / Holzhofallee Zufahrt Holzhofallee von Osten
LSA Nd.- Ramstädter Str. / Herdweg Zufahrt von Nd .-Ramst. Str. von Norden
LSA Nd.-Ramstädter Str. / Klappacher Str. Zufahrt Nd. -Ramst. Str. von Süden
LSA Rhönring / Spessartring / Kranichsteiner Str. Zufahrt Rhönring von Westen, Spessartring
v. Osten, Kranichst. Str. v. Süden
LSA Landskronstr. / Ludwigshöhstr. Zufahrt Landskronstr. v. Osten u. Westen,
Ludwigshöhstr. von Süden
LSA Mainzer Str. / Bunsenstr. / Michaelisstr. Zufahrt Bunsenstr. von Norden, Mainzer Str.
von Süden
LSA Frankfurter Landstr. / Messeler Park -Str. alle Zufahrten
LSA Hindenburgstr. / Holzhofallee Zufahrt Hindenburgstr. von Norden
Aktuell stehen aus einer Spende von EVONIK noch 10 weitere Spiegel zur Verfügung, die im
Frühjahr 2021 an den nachfolgenden Stellen, rund um das EVONIK -Werk in Darmstadt,
aufgehängt werden sollen:
LSA A 95 Pallaswiesenstraße / Gräfenhäuser Straße / Kirschenallee
LSA A 76 Landwehrstraße / Rößlerstraße
LSA A 126 Kirschenallee / Landwehrstraße
LSA A 24 Kasinostraße / Julius -Reiber-Straße
LSA A 11 Kasinostraße / Landwehrstraße
Eine detaillierte Kostenaufstellung ist als datenschutzrelevante Anlage Nr. 1 beigefügt.
Für die Finanzierung stehen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 im Ergebnishaushalt auf
der Kostenstelle 066-101-1000, Sachkonto 6165000 zur Verfügung.
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
300 Zeichen
Punkt 18: Fahrbeschränkungen für Lkw ohne Abbiegesystem für 2021 (V-Nr. 2021/0067) Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus- schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.
Beratungsverlauf (4)
Orte (41)
- Heinrichstraße
- Karlstraße
- Hügelstraße
- Holzhofallee
- Teichhausstraße
- Walther-Rathenau-Straße
- Frankfurter Landstraße
- Virchowstraße
- Weiterstädter Straße
- Untere Mühlstraße
- Rheinstraße
- Frankfurter Straße
- Pallaswiesenstraße
- Heidelberger Straße
- Eschollbrücker Straße
- Bessunger Straße
- Dieburger Straße
- Klappacher Straße
- Kranichsteiner Straße
- Landskronstraße
- Ludwigshöhstraße
- Mainzer Straße
- Bunsenstraße
- Michaelisstraße
- Gräfenhäuser Straße
- Kirschenallee
- Landwehrstraße
- Rößlerstraße
- Kasinostraße
- Nieder-Ramstädter Straße
- Gehmerweg
- Donnersbergring
- Spessartring
- Groß-Gerauer Weg
- Herdweg
- Rhönring
- Messeler-Park-Straße
- Julius-Reiber-Straße
- Im Fiedlersee
- Neckarstraße
- Bleichstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0067
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.03.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00