Mandari Insight

2021/0067

Fahrbeschränkungen für Lkw ohne Abbiegesystem für 2021

Magistratsvorlage 24.03.2021

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2021/0067

8590 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.04.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0067 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-101-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6165000 
 
Betreff: Fahrbeschränkungen für Lkw ohne Abbiegesystem für 2021  
 
Vorlage vom: 24.03.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen 
2. Im Ergebnis der Prüfung wird beschlossen, ab 2021 keine Fahrbeschränkungen für  
    Lkw ohne Abbiegeassistenzsystem in Darmstadt auszusprechen  
3. Alternativ dazu werden die vom Mobilitätsamt ausgewählten Knotenpunkte mit einem  
    hohen Gefährdu ngspotential für Radfahrer mit TRIXI -Spiegeln mit Gesamtkosten gemäß der  
    datenschutzrelevanten Anlage ausgestattet  
4. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2021 im Ergebnishaushalt  
    auf der Kostenstelle 066 -101-1000, Sachkonto 6165000 zur Verfügung  
 
 
Anlagen: Kostenaufstellung (datenschutzrelevant)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.03.2021 
 
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat 2018 die „Aktion Abbiegeassistent“ ins Leben 
gerufen. Ziel ist es, Unternehmen und Behörden dazu zu bewegen, die eigenen Flotten 
schnellstmöglich mit Assistenzsystemen nachzurüsten.  
Mit der Aktion ist ein Förderpro gramm verbunden, das im Jahr 2019 die freiwillige 
Nachrüstung mit 5 Millionen Euro unterstützte.  
Pflicht werden die lebensrettenden Systeme frühestens im Jahr 2022. Ab dann müssen neue 
Fahrzeugtypen auf europäischer Ebene mit Abbiegeassistenzsystemen ausg estattet sein.  
 
Im Rahmen der StVO -Novelle vom 20.04.2020 ist unter § 9 als Absatz 6 neu aufgenommen 
worden: 
"(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, 
muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren,  wenn auf oder neben der 
Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des 
Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist."  
 
Der Lkw-Verkehr in Darmstadt unterliegt schon seit Jahren strengen Beschränk ungen 
dadurch, dass auf Grundlage des Luftreinhalteplans für Darmstadt u. a. bereits ein 
generelles Durchfahrtverbot  für Lkw über 3, 5 t gilt.  
Auf Grundlage dieses Durchfahrtverbots ist die Ein - und Ausfahrt nur noch für Be - und 
Entlader frei.  
Dadurch hat sich die Gesamtzahl der Lkw -Fahrten in Darmstadt deutlich reduziert.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 12.03.2019 dem Antrag  
SV-2019/0006 zugestimmt und damit den Magistrat aufgefordert, Vorbereitungen zu treffen, 
um ab 2021 Fahrbes chränkungen für LKW ohne Abbiegeassistenzsystem auszusprechen. In 
dem Antrag wird auf ein aktuelles Gutachten verwiesen, wonach dies nach § 45 StVO möglich 
sei. 
Das betreffende Rechtsgutachten "untersucht die Möglichkeiten des nationalen Rechts und prüft, 
ob auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts Durchfahrbeschränkungen  für Lkw ohne 
Abbiegesicherheitssystem möglich sind."  
Nach dem Gutachten ist "eine Verkehrsbeschränkung für Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme ... 
in der Regel geeignet, der erheblichen Risikoüberschreitung zu begegnen."  
Allerdings muss die Beschränkung für die Lkw -Lenker in der Routenwahl befolgbar sein.  
Hierzu sind Beschränkungszeichen in einem angemessenen Abstand vor der potentiellen 
Risikosituation aufzustellen und rechtzeitige Auswe ichmöglichkeiten oder Umleitungen 
vorzusehen. 
Vor allem aber darf der Verkehr nicht auf andere Verkehrsflächen verlagert werden, die in 
gleicher Weise einem erheblichen Risiko ausgesetzt sind.  
Im Falle der Beschränkung einzelner Verkehrsknoten für die Be - und Entlader Lkw ohne 
Abbiegesicherheitssystem in Darmstadt ist es aus Sicht des Mobilitätsamtes nicht möglich, 
die zwingend erforderlichen Umleitungen über andere Verkehrsknoten auszuweisen, die 
einem geringeren Risiko (nicht dem gleichen/vergleichbaren R isiko) als die beschränkten 
Verkehrsknoten ausgesetzt sind . 
Insofern sind auf Grundlage der StVO die Voraussetzungen für entsprechende 
verkehrsrechtliche Anordnungen durch die Straßenverkehrsbehörde nicht gegeben.  
 
Allerdings hat das Mobilitätsamt  im Rahmen des in der städtischen Arbeitsgruppe 
Verkehrssicherheit (AGV) entstandenen Projekts "TRIXI -Spiegel" bereits alle Kreuzungen im 
Stadtgebiet auf die Gefahr für abbiegende Radfahrer untersucht und eine Liste mit möglichen

- 4 - 
Einsatzpunkten für die sog. TRIXI -Spiegel erstellt, die aktuell noch weiter abgearbeitet 
werden muss. 
„Einsatzkriterium für einen Spiegel ist die Möglichkeit, dass ein Radfahrer an der Haltelinie neben 
einem nach rechtsabbiegenden Lkw steht. Der Spiegel sollte dem Lkw -Fahrer beim Blick auf die 
Ampel auch den im toten Winkel stehenden Radfahrer anzeigen.“  
 
Insgesamt wurden 31 Standorte im Stadtgebiet Darmstadt ermittelt.  
 
15 TRIXI-Spiegel sind bereits an den folgenden Knotenpunkten angebracht worden:  
 
4 Stk. Heinrichstraße / Karlstraße (an allen vier Zufahrten)  
1 Stk. Hindenburgstraße / Hügelstraße (Zufahrt von Osten)  
1 Stk. Hindenburgstraße / Holzhofallee (Zufahrt von Osten)  
1 Stk. Nieder -Ramstädter Straße / Teichhausstraße (Roßdörfer Platz) (Zufahrt Süd)  
1 Stk. Kreuzung Pfungstädter Stra ße / Walther-Rathenau-Straße (Zufahrt Ost)  
1 Stk. Frankfurter Landstraße / Virchowstraße (Zufahrt von Norden)  
1 Stk. Frankfurter Landstraße / Weiterstädter Straße (Zufahrt Nord)  
1 Stk. Frankfurter Landstraße / Untere Mühlstraße (Zufahrt Nord und Süd)  
2 Stk. Frankfurter Landstraße / Gehmerweg (Zufahrt Nord und Süd)  
2 Stk. Frankfurter Landstraße / Im Fiedlersee (Zufahrt Nord und Süd).  
 
Die für die Montage dieser Spiegel  aufgewendeten Haushaltsmittel  können in der 
datenschutzrelevanten Anlage eingesehen werd en.  
 
Die nachfolgenden weiteren 16 Standorte wurden in der AGV abgestimmt:  
 
LSA Rheinstraße / Neckarstraße Zufahrt Rheinstraße von Osten  
LSA Frankfurter Straße / Pallaswiesenstraße alle Zufahrten  
LSA Heidelberger Str. / Heinrichstr. / Eschollbrücker Str.  Zufahrt Heidelberger Straße von  
      Süden  
LSA Heidelberger Straße / Bessunger Straße Zufahrt Heidelberger Straße von Süden  
LSA Donnersbergring / Bessunger Straße Zufahrt Donnersbergring von Norden  
LSA Kasinostraße Bleichstraße Zufahrt Kasinostraße v on Norden 
LSA Heinrichstraße / Nd. -Ramstädter Str. Zufahrt von Norden, Osten, Westen  
LSA Spessartring / Dieburger Straße alle Zufahrten  
LSA Groß-Gerauer Weg / Holzhofallee Zufahrt Holzhofallee von Osten  
LSA Nd.- Ramstädter Str. / Herdweg Zufahrt von Nd .-Ramst. Str. von Norden  
LSA Nd.-Ramstädter Str. / Klappacher Str. Zufahrt Nd. -Ramst. Str. von Süden  
LSA Rhönring / Spessartring / Kranichsteiner Str. Zufahrt Rhönring von Westen, Spessartring  
       v. Osten, Kranichst. Str. v. Süden  
LSA Landskronstr.  / Ludwigshöhstr. Zufahrt Landskronstr. v. Osten u. Westen,  
       Ludwigshöhstr. von Süden  
LSA Mainzer Str. / Bunsenstr. / Michaelisstr. Zufahrt Bunsenstr. von Norden, Mainzer Str.  
       von Süden  
LSA Frankfurter Landstr. / Messeler Park -Str. alle Zufahrten  
LSA Hindenburgstr. / Holzhofallee Zufahrt Hindenburgstr. von Norden

- 5 - 
Aktuell stehen aus einer Spende von EVONIK noch 10 weitere Spiegel zur Verfügung, die im 
Frühjahr 2021 an den nachfolgenden Stellen, rund um das EVONIK -Werk in Darmstadt, 
aufgehängt werden sollen:  
 
LSA A 95 Pallaswiesenstraße / Gräfenhäuser Straße / Kirschenallee  
LSA A 76 Landwehrstraße / Rößlerstraße  
LSA A 126 Kirschenallee / Landwehrstraße  
LSA A 24 Kasinostraße / Julius -Reiber-Straße 
LSA A 11 Kasinostraße / Landwehrstraße  
 
Eine detaillierte Kostenaufstellung ist als datenschutzrelevante Anlage Nr. 1 beigefügt.  
Für die Finanzierung stehen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 im Ergebnishaushalt auf 
der Kostenstelle 066 -101-1000, Sachkonto 6165000 zur Verfügung.  
 
 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg 
Oberbürgermeister       Stadtkämmerer

anlage 4

127 Zeichen

Punkt 30: Fahrbeschränkungen für Lkw ohne Abbiegesystem für 2021 
 (V-Nr. 2021/0067) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 2

8617 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.04.2021 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 66 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0067 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
100 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-101-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165000 
 
Betreff: Fahrbeschränkungen für Lkw ohne Abbiegesystem für 2021  
 
Vorlage vom: 24.03.2021 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen 
2. Im Ergebnis der Prüfung wird beschlossen, ab 2021 keine Fahrbeschränkungen für  
    Lkw ohne Abbiegeassistenzsystem in Darmstadt auszusprechen  
3. Alternativ dazu werden die vom Mobilitätsamt ausgewählten Knotenpunkte mit einem  
    hohen Gefährdungspotential für Radfahrer mit TRIXI -Spiegeln mit Gesamtkosten gemäß der  
    datenschutzrelevanten Anlage ausgestattet  
4. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2021 im Ergebnishaushalt  
    auf der Kostenstelle 066-101-1000, Sachkonto 6165000 zur Verfügung

- 3 - 
 
Anlagen: Kostenaufstellung (datenschutzrelevant)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 28.04.2021 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.03.2021 
 
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat 2018 die „Aktion Abbiegeassistent“ ins Leben 
gerufen. Ziel ist es, Unternehmen und Behörden dazu zu bewegen, die eigenen Flotten 
schnellstmöglich mit Assistenzsystemen nachzurüsten.  
Mit der Aktion ist ein Förderpro gramm verbunden, das im Jahr 2019 die freiwillige 
Nachrüstung mit 5 Millionen Euro unterstützte.  
Pflicht werden die lebensrettenden Systeme frühestens im Jahr 2022. Ab dann müssen neue 
Fahrzeugtypen auf europäischer Ebene mit Abbiegeassistenzsystemen ausg estattet sein. 
 
Im Rahmen der StVO-Novelle vom 20.04.2020 ist unter § 9 als Absatz 6 neu aufgenommen 
worden: 
"(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, 
muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren,  wenn auf oder neben der 
Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des 
Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist."  
 
Der Lkw-Verkehr in Darmstadt unterliegt schon seit Jahren strengen Beschränk ungen 
dadurch, dass auf Grundlage des Luftreinhalteplans für Darmstadt u. a. bereits ein 
generelles Durchfahrtverbot für Lkw über 3, 5 t gilt.  
Auf Grundlage dieses Durchfahrtverbots ist die Ein - und Ausfahrt nur noch für Be- und 
Entlader frei. 
Dadurch hat sich die Gesamtzahl der Lkw -Fahrten in Darmstadt deutlich reduziert.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 12.03.2019 dem Antrag  
SV-2019/0006 zugestimmt und damit den Magistrat aufgefordert, Vorbereitungen zu treffen, 
um ab 2021 Fahrbeschränkungen für LKW ohne Abbiegeassistenzsystem auszusprechen. In 
dem Antrag wird auf ein aktuelles Gutachten verwiesen, wonach dies nach § 45 StVO möglich 
sei. 
Das betreffende Rechtsgutachten "untersucht die Möglichkeiten des nationalen Rechts und prüft, 
ob auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts Durchfahrbeschränkungen für Lkw ohne 
Abbiegesicherheitssystem möglich sind."  
Nach dem Gutachten ist "eine Verkehrsbeschränkung für Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme ... 
in der Regel geeignet, der erheblichen Risikoüberschreitung zu begegnen."  
Allerdings muss die Beschränkung für die Lkw -Lenker in der Routenwahl befolgbar sein.  
Hierzu sind Beschränkungszeichen in einem angemessenen Abstand vor der potentiellen 
Risikosituation aufzustellen und rechtzeitige Ausweichmöglichkeiten oder Umleitungen 
vorzusehen. 
Vor allem aber darf der Verkehr nicht auf andere Verkehrsflächen verlagert werden, die in 
gleicher Weise einem erheblichen Risiko ausgesetzt sind.  
Im Falle der Beschränkung einzelner Verkehrsknoten für die Be - und Entlader Lkw ohne 
Abbiegesicherheitssystem in Darmstadt ist es aus Sicht des Mobilitätsamtes nicht möglich, 
die zwingend erforderlichen Umleitungen über andere Verkehrsknoten auszuweisen, die 
einem geringeren Risiko (nicht dem gleichen/vergleichbaren R isiko) als die beschränkten 
Verkehrsknoten ausgesetzt sind . 
Insofern sind auf Grundlage der StVO die Voraussetzungen für entsprechende 
verkehrsrechtliche Anordnungen durch die Straßenverkehrsbehörde nicht gegeben.  
 
Allerdings hat das Mobilitätsamt im Rahmen des in der städtischen Arbeitsgruppe 
Verkehrssicherheit (AGV) entstandenen Projekts "TRIXI -Spiegel" bereits alle Kreuzungen im 
Stadtgebiet auf die Gefahr für abbiegende Radfahrer untersucht und eine Liste mit möglichen

- 5 - 
Einsatzpunkten für die sog. TRIXI -Spiegel erstellt, die aktuell noch weiter abgearbeitet 
werden muss. 
„Einsatzkriterium für einen Spiegel ist die Möglichkeit, dass ein Radfahrer an der Haltelinie neben 
einem nach rechtsabbiegenden Lkw steht. Der Spiegel sollte dem Lkw -Fahrer beim Blick auf die 
Ampel auch den im toten Winkel stehenden Radfahrer anzeigen.“  
 
Insgesamt wurden 31 Standorte im Stadtgebiet Darmstadt ermittelt.  
 
15 TRIXI-Spiegel sind bereits an den folgenden Knotenpunkten angebracht worden:  
 
4 Stk. Heinrichstraße / Karlstraße (an allen vier Zufahrten)  
1 Stk. Hindenburgstraße / Hügelstraße (Zufahrt von Osten)  
1 Stk. Hindenburgstraße / Holzhofallee (Zufahrt von Osten)  
1 Stk. Nieder-Ramstädter Straße / Teichhausstraße (Roßdörfer Platz) (Zufahrt Süd)  
1 Stk. Kreuzung Pfungstädter Stra ße / Walther-Rathenau-Straße (Zufahrt Ost)  
1 Stk. Frankfurter Landstraße / Virchowstraße (Zufahrt von Norden)  
1 Stk. Frankfurter Landstraße / Weiterstädter Straße (Zufahrt Nord)  
1 Stk. Frankfurter Landstraße / Untere Mühlstraße (Zufahrt Nord und Süd)  
2 Stk. Frankfurter Landstraße / Gehmerweg (Zufahrt Nord und Süd)  
2 Stk. Frankfurter Landstraße / Im Fiedlersee (Zufahrt Nord und Süd).  
 
Die für die Montage dieser Spiegel aufgewendeten Haushaltsmittel können in der 
datenschutzrelevanten Anlage eingesehen werd en.  
 
Die nachfolgenden weiteren 16 Standorte wurden in der AGV abgestimmt:  
 
LSA Rheinstraße / Neckarstraße Zufahrt Rheinstraße von Osten  
LSA Frankfurter Straße / Pallaswiesenstraße alle Zufahrten  
LSA Heidelberger Str. / Heinrichstr. / Eschollbrücker Str.  Zufahrt Heidelberger Straße von  
      Süden  
LSA Heidelberger Straße / Bessunger Straße Zufahrt Heidelberger Straße von Süden  
LSA Donnersbergring / Bessunger Straße Zufahrt Donnersbergring von Norden  
LSA Kasinostraße Bleichstraße Zufahrt Kasinostraße v on Norden 
LSA Heinrichstraße / Nd.-Ramstädter Str. Zufahrt von Norden, Osten, Westen  
LSA Spessartring / Dieburger Straße alle Zufahrten  
LSA Groß-Gerauer Weg / Holzhofallee Zufahrt Holzhofallee von Osten  
LSA Nd.- Ramstädter Str. / Herdweg Zufahrt von Nd .-Ramst. Str. von Norden  
LSA Nd.-Ramstädter Str. / Klappacher Str. Zufahrt Nd. -Ramst. Str. von Süden  
LSA Rhönring / Spessartring / Kranichsteiner Str. Zufahrt Rhönring von Westen, Spessartring  
       v. Osten, Kranichst. Str. v. Süden  
LSA Landskronstr. / Ludwigshöhstr. Zufahrt Landskronstr. v. Osten u. Westen,  
       Ludwigshöhstr. von Süden  
LSA Mainzer Str. / Bunsenstr. / Michaelisstr. Zufahrt Bunsenstr. von Norden, Mainzer Str.  
       von Süden  
LSA Frankfurter Landstr. / Messeler Park -Str. alle Zufahrten  
LSA Hindenburgstr. / Holzhofallee Zufahrt Hindenburgstr. von Norden

Aktuell stehen aus einer Spende von EVONIK noch 10 weitere Spiegel zur Verfügung, die im 
Frühjahr 2021 an den nachfolgenden Stellen, rund um das EVONIK -Werk in Darmstadt, 
aufgehängt werden sollen: 
 
LSA A 95 Pallaswiesenstraße / Gräfenhäuser Straße / Kirschenallee  
LSA A 76 Landwehrstraße / Rößlerstraße  
LSA A 126 Kirschenallee / Landwehrstraße  
LSA A 24 Kasinostraße / Julius -Reiber-Straße 
LSA A 11 Kasinostraße / Landwehrstraße  
 
Eine detaillierte Kostenaufstellung ist als datenschutzrelevante Anlage Nr. 1 beigefügt.  
Für die Finanzierung stehen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 im Ergebnishaushalt auf 
der Kostenstelle 066-101-1000, Sachkonto 6165000 zur Verfügung.  
 
 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

anlage 3

300 Zeichen

Punkt 18: Fahrbeschränkungen für Lkw ohne Abbiegesystem für 2021 
 (V-Nr. 2021/0067) 
 
Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für 
Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus-
schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 30
TOP 18
TOP 100
TOP 25

Orte (41)

  • Heinrichstraße
  • Karlstraße
  • Hügelstraße
  • Holzhofallee
  • Teichhausstraße
  • Walther-Rathenau-Straße
  • Frankfurter Landstraße
  • Virchowstraße
  • Weiterstädter Straße
  • Untere Mühlstraße
  • Rheinstraße
  • Frankfurter Straße
  • Pallaswiesenstraße
  • Heidelberger Straße
  • Eschollbrücker Straße
  • Bessunger Straße
  • Dieburger Straße
  • Klappacher Straße
  • Kranichsteiner Straße
  • Landskronstraße
  • Ludwigshöhstraße
  • Mainzer Straße
  • Bunsenstraße
  • Michaelisstraße
  • Gräfenhäuser Straße
  • Kirschenallee
  • Landwehrstraße
  • Rößlerstraße
  • Kasinostraße
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Gehmerweg
  • Donnersbergring
  • Spessartring
  • Groß-Gerauer Weg
  • Herdweg
  • Rhönring
  • Messeler-Park-Straße
  • Julius-Reiber-Straße
  • Im Fiedlersee
  • Neckarstraße
  • Bleichstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0067
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.03.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00