V/0407/2022
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2022 und Anträge 2023
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Anlage A
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Anlage A zur V/0407/2022 Kurzüberblick Die Verwaltung informiert über den jährlichen Sachstand zur Städtebauförderung mit den bereits bewilligten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen. Ergänzt wird die Information mit der Entscheidung zu den für das Programmjahr 2023 (STEP 2023) zu stellenden Städtebauförderanträgen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung entwickeln Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: verschiedene Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Fördermaßnahmen basieren auf den jeweiligen Ratsbeschlüssen zu den einzelnen Projekten und auf der Grundlage der Städtebau-Förderrichtlinien (FöRi 2008) des Landes Nordrhein- Westfalen.
Anlage 1 Sachstandsbericht 2022
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Anlage 1
zur Vorlage V/0407/2022
Sachstandsbericht 2022 – Städtebauförderung in Münster
Stadterneuerungsprogramm 20 22 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes NRW
Vorbemerkung
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 20 22 des Landes Nordrhein -Westfalen wurde am
12.08.2022 veröffentlicht.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, die Bezirksregierung Münster
und die Stadt Münster stimme n sich in regelmäßigen Abständen über die aktuellen und geplanten
Anträge der Stadt ab und treffen dabei auch Ziel - und Perspektivaussagen. Für das STEP 2022
wurden folgende Anträge auf Städtebauförderung im Jahr 2021 zum Stichtag 30.09.20 21 fristge-
recht gestellt und vom MHKBD im STEP 2022 berücksichtigt:
Freiflächengestaltung der Hafe nsüdseite des Stadthafen s 1 – 1. Bauabschnitt, Herrichtung
bzw. Realisierung von öffentlichen (Kai-)Flächen mit besonderen Gestaltungseleme nten (Bal-
konen), barrierefreier Ausbau
Integriertes Handlungskonzept Coerde: Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation (Skate-
und Pumptrackanlage, Handlungskonzept zur Klimaanpassung, Verfügungsfonds, Quartiersar-
chitekten/in zur Beratung bei Modernisierung und Sanierung, der bereits durchgeführte Wett-
bewerb der Westfälischen Bauindustrie zum Stadtteilhaus)
Münster-Innenstadt: Um -/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz (mit Szenebereich, Fontä-
nenfeld, Multifunktionsfläche, Spielgeräten und Aufenthaltsbereichen)
Münster-Innenstadt: Fortführung der Geschäftsstelle des Netzwerk Innenstadt NRW (Münster
als federführende Kommune), Sicherung der Finanzierung
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Für das Jahr 2020 wu rden einmalig die Eigenanteile zur Städtebauförderung entsprechen d einer
Mitteilung aus dem Ministerium aus Mitteln des Landes Nordrhein -Westfalen zur Stärkung der In-
vestitionskraft der Kommunen und zur Entlastung der kommunalen Haushalte zur Verfügung ge-
stellt. Damit erfolgte eine Förderung von 100 % der zuwendungsfähigen Kosten für investive Ma ß-
nahmen. Dies ist in der Übersicht entsprechend gekennzeichnet. Seit dem Jahr 2021 erhält Müns-
ter wieder eine Förderung in Höhe von 60% der beantragten Kosten.
Das MHKBD legt weiterhin Wert darauf, dass nach einer erfolgten Bewilligung auch zeitnah mit der
Baumaßnahme begonnen werden kann. So sollen die für Münster zur Bewilligung vorgesehenen
Maßnahmen alle noch im Jahr 2022 starten.
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch die in den letzten Jahren
bereits bewilligten sowie die geplan ten und für 2023 zu beantragenden Maßnahmen und Förder-
projekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht einen gesamtstädtischen Überblick über den ak-
tuellen Stand der Bearbeitung in Durchführung, Planung oder Abrechnung befindlicher Maßnah-
men.
Altstadt und Bahnhofsviertel
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Entwicklung in der Innenstadt für zusammenhä n-
gende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug „Aktives Zentrum Müns-
ter-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB besc hlossen. Darauf aufbauend wurde 2008 auch
eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Handlungskonzept für den Bereich „Aktives
Stadt- und Ortsteilzentrum Münster -Innenstadt“ vorgelegt. Aufgrund einer Vielzahl aktueller
Entwicklungen und Projekte war es erforderlich geworden, diese Punkte in das Integrierte Han d-
lungskonzept mit aufzunehmen und das Konzept insgesamt zu aktualisieren. Dieses Integrierte
Handlungskonzept wurde fortgeschrieben und ist vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 b e-
schlossen worden. Mit dem Beschluss des Rates zur Dominikanerkirche und der dauerhaften I n-
stallation eines Kunstwerkes vom 04.07.2018 wurde das Integrierte Handlungskonzept erneut for t-
geschrieben und ergänzt.
Die aktuell anstehenden Entwicklungen und Veränderungen in d er Münsteraner Innenstadt und
insbesondere in den angrenzenden Bereichen erfordern eine erneute Anpassung des Integrierten
Handlungskonzeptes Münster-Innenstadt. Während das „Sofortprogramm Innenstadt
2020/2021“ (s.u.) die Kommunen zeitlich befristet bei s ofortigem Handeln und der Suche nach ge-
meinsam getrag enen Lösungen vor Ort unterstützen will, zielt das Städtebauförderprogramm
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ auf die Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen.
Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei v orhandenen oder zu erwartenden erheblichen Funktions-
verlusten frühzeitigt in die Lage zu versetzten, Strukturveränderungen und damit verbundene städ-
tebauliche Auswirkungen zu gestalten.
Insbesondere im Hinblick auf die Corona-Pandemie und ihre Folgen, sind neue und robuste Struk-
turen und Nutzungen für die Innenstadt zu entwickeln, die sich stärker auf einen Konzentrationsbe-
reich beschränken sollen. Die angrenzenden (ehemals) 1b -Lagen sollen für neue Nutzungen und
Konzepte vorbereitet werden und durch gezie lte Entwicklungsperspektiven kleinräumig (Mikro -
Kieze) zukunftsfähig aufgestellt werden.
Im Hinblick auf die zukünftig anstehenden Schwerpunkte und Maßnahmen der Städtebauförderung
für den Bereich der Innenstadt, ist eine Neuerarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwick-
lungskonzeptes für die Innenstadt Münsters (INSEK Münster-Innenstadt) erforderlich, um auch
zukünftig die Voraussetzungen für die Einwerbung von Fördermitteln für Münsters Innenstadt erfül-
len zu können. Der Rat der Stadt Münster hat daher am 26.08.2020 (vgl. Vorlage V/0672/2020) die
Neuaufstellung eines solchen INSEKs für die Innenstadt von Münster beschlossen. Das Konzept
wird aktuell mit externer Unterstützung im Rahmen des Zukunftsprozesses für die Innenstadt
„Stadt. Raum. Leben. – Münsters Mitte machen“ erstellt. In der Sitzung am 18.05.2022 hat der Rat
der Stadt Münster in diesem Kontext als Meilenstein die zentralen Handlungsfelder und Leitziele
für Münsters Innenstadt beschlossen (vgl. V/0216/2022). Das neue INSEK Münster-Innenstadt soll
dem Rat Ende 2022 zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Impulses durch die örtlichen Anlieger in g e-
meinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft und Stadt entwickelt werden. Dabei überne h-
men die privaten Partner als Anschub auch einen großen Finanzierungsanteil aus dem Eigena n-
teil, um das Anlieg en entsprechend zu unterstützen. Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und
der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster e.V. (ISG) sind zwei Organisa-
tionen engagiert, um Maßnahmen und Projekte in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel durch pri-
vates Engagement zu unterstützen. Viele Maßnahmen konnten zwischenzeitlich bereits, auch un-
ter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, realisiert werden
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und Aufwertung des unmittelbaren Umfeldes des
Hauptbahnhofes Münster zusammen mit dem Um - bzw. Neubau des Hauptbahnhofes ein
Schwerpunkt der Stadterneuerung. Für die Ostseite des Hauptbahnhofe s hatten die DB AG und
die Stadt Münster gemeinsam einen Investorenwettbewerb durchgeführt, der durch die Bahnflä-
chenentwicklungsgesellschaft (BEG) des Landes NRW begleitet wurde. Die Umsetzung des Wett-
bewerbsergebnisses, Neubau der Hauptbahnhof Ostseite, erfolgt kontinuierlich und wird im August
2022 mit der Eröffnung des „Hansatores“ abgeschlossen sein.
Aufgrund der Gesamtthematik des Stadtraumes rund um den Bahnhof hat te der Rat der Stadt
Münster 2017 beschlossen, im Rahmen der Gesamtkonzeption einen K ümmerer in Form eines
Quartiersmanagements zu installieren.
Die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen sowie die Vielzahl an Interessenvertretern zeig ten
die Komplexität der Aufgabe, den Bremer Platz zu einer urbanen Grünfläche zu entwickeln. Ziel
des Verf ahrens war es, unter Beteiligung aller Betroffenen, gemeinsam Planungsideen für den
Bremer Platz zu entwickeln.
Nach entsprechender Bewilligung im Stadterneuerungsprogramm 2018 wurde ein dialogorientier-
tes, transparente s und bürgernahe s Planungs- und Wor kshopverfahren zur Neugestaltung der
Grünfläche Bremer Platz, unter Einbeziehung angrenzender Stadträume, durchgeführt. Nach Ab-
stimmung und entsprechender Beschlussfassung wurde ein Überarbeitungsau ftrag an den Preis-
träger des Siegerentwurfes vergeben, auf dessen Basis ein Entwurf zur Um- und Neugestaltung
der Grünfläche erstellt wurde, der die Grundlage für einen entsprechenden Förderantrag bildet e.
Die Umgestaltung der Grünfläche, mit Berücksichtigung aller Vorgaben und den Empfehlungen der
Jury soll nach dem Ende der Bauarbeiten an der Bahnhofostseite im vierten Quartal 2022 starten.
Aufgrund ihrer Lage in der Altstadt sowie ihrer besonderen innenräumlichen Qualität und Anlage
bietet die Dominikanerkirche ein großes Potential für unterschiedlichste Nutz ungsmöglichkeiten,
die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Baudenkmals wie auch dem hochzentralen
Standort gerecht werden. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2017 das Kunstwerk „Zwei graue
Doppelspiegel für ein Pendel“ als Geschenk des Künstlers G erhard Richter an die Stadt ang e-
nommen. Nach entsprechender Vorbereitung wird dieses nun dauerhaft in der Dominikanerkirche
erlebbar sein. In einem zweiten Schritt wurde die Dominikanerkirche, gemäß dem Beschluss des
Rates der Stadt Münster vom 04.07.2018 , unter Inanspruchnahme von Fördermitteln als ein Ort
der Begegnung, des Verweilens, der Kunst und Kultur, dauerhaft h ergerichtet und nutzbar ge-
macht. Die Bauarbeiten wurden im Jahr 2021 abgeschlossen.
Die Initiative Starke Innenstadt unterstützt ihr Engagement für die Altstadt durch den Einsatz e i-
nes professionellen Quartiersmanagements. Durch das Quartiersmanagement sollen, analog zur
ISG Bahnhofsviertel, einzelne Projekte noch besser koordiniert und g emeinsam mit der Stadt die
Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen für die Altstadt aufzeigt werden . Derzeit bearbeiten
Münster Marketing und das Quartiersmanagement einzelne Aufgabenfelder, so dass ggf. sich dar-
aus weitere Einzelmaßnahmen oder Förderprojekte ergeben könnten.
Auf der Grundlage der Richtlinien Städtebauförderung sollen verstärkt auch Investitionszuschüsse
zur funktionalen Verbesserung im Quartier in den kommunalen Gebäudebestand der Kernhaushal-
te gelenkt werden. Zu diesen Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insbesondere Bildungseinrich-
tungen, Ju gend- und Altentreffs, Sportstätten zur Unterstützung des Schul - und Breitensports,
Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen.
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In diesem Zusammenhang fördert das MHKBD daher verstärkt u.a. Maßnahmen zur Verring erung
der CO2-Emissionen, der energetischen Sanierung und der Herstellung von Ba rrierefreiheit. Die
Sanierungen und Umbaumaßnahmen im Stadthaus 1 umfassen auch Maßnahmen der energe-
tischen Sanierung im Gebäudeinneren nachdem die Fassaden in den letzten Jahren bereits ent-
sprechend hergerichtet wurden. Zum Thema Barrierefreiheit und Nutzerfreun dlichkeit erfolgen im
Gebäudeinneren zahlreiche Umbauten und Veränderungen, so dass durch die Veränderungen die
Bürgerfreundlichkeit deutlich gesteigert w erden kann. 2021 wurde das neue Bürger -Service-
Zentrum eingeweiht. Weitere Bauabschnitte, die unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermit-
teln realisiert werden, befinden sich in der Umsetzung . Damit ergibt sich zukünftig eine uneinge-
schränkte öffentliche Nutzbarkeit des Gebäudes mit vielfält igen Funktionen für die Bürgerschaft.
Die Fertigstellung ist für 2023 vorgesehen.
Die Stadt Münster ist seit dem 01.01.2020 federführende Gemeinde der freiwilligen kommunalen
Arbeitsgemeinschaft „ Netzwerk Innenstadt NRW “. Ziel des Netzwerks ist die dauerhafte
Verankerung einer nachhaltig funktionierenden Plattform für den Erfahrungsaustausch der
nordrhein-westfälischen Kommunen untereinander. Darüber hinaus geht es um die Qualifizierung
von Innenstadtakteuren sowie die Unterstützung bei der Entwicklung und Umset zung lokaler und
regionaler Vorhaben in den Städten und Gemeinden von NRW.
Die bisher beteiligten Kommunen und Institutionen haben übereinstimmend die grundsätzlichen
Ziele und Funktionen des Netzwerks Innenstadt NRW definiert. Die Kommunen und Instituti onen
sehen den Handlungsschwerpunkt zur Entwicklung zukunftsfähiger und attraktiver Innenstädte in
NRW nicht ausschließlich im Ausbau und in der Sicherung der sicherlich prägenden Funktion als
Handelsstandorte, sondern betonen besonders die Bedeutung und F unktion der Innenstädte als
Freizeit-, Wohn -, Kultur- und Erlebnisraum, als Zentrum der Baukultur und vor allen Dingen als
Identitäts- und Identifikationsmittelpunkt für die Menschen.
Mitglied im Netzwerk Innenstadt NRW können alle Städte und Gemeinden de s Landes NRW
durch freiwilligen Beitritt und entsprechende Mitarbeit werden. Auch weitere Institutionen aus dem
Bereich der Innenstadtentwicklung haben die Möglichkeit sich diesem Netzwerk anzuschließen.
Das Netzwerk Innenstadt NRW wurde seit der Gründung im Jahr 2008 kontinuierlich ausgebaut. In
der Zwischenzeit ist die Mitgliederzahl von anfangs 34 auf rund 160 angewachsen. Das Netzwerk
finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge der beteiligten Städte und Gemeinden und sonstiger
Mitglieder (kommunaler Ei genanteil) und einer Förderung des Landes NRW im Rahmen der
Stadterneuerung (FöRi 2008).
Dabei ist es Aufgabe der federführenden Kommune, neben der administrativen Tätigkeit auch für
eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Geschäftsstelle und des A ufgabenspektrums im
Netzwerk zu sorgen. Die im Stadterneuerungsprogramm bereit gestellten F ördermittel werden
damit vollumfängtlich an das Netzwerk weitergeleitet. Die Antragstellung für weitere Fördermittel
erfolgt zentral über die federführende Kommune und wird deswegen als d urchlaufender
Finanzposten bei der Stadt Münster geführt.
Sofortprogramm Innenstadt 2020 bis 2022
Das mit 70 Millionen Euro doti erte „Sofortprogramm Innenstadt“ ermöglicht den Kommunen, rasch
zu handeln, neue Wege zu gehen und gemei nsam mit den Innenstadtakteuren Perspektiven für
die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktion ale Orte für Han-
del, Dienstleistungen, Wohnen, Städtebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das Programm kon-
zentriert sich räumli ch auf die Bereiche von Innenstädten und Zentren, die nach Auffa ssung der
Kommunen auch künftig Lebendigkeit, Attraktivität und „Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und zum
Verweilen einladen sollen.
Beide Anträge der Stadt Münster zum „Anstoß Zentrenmanagement Münster-Innenstadt“ und zur
„Erweiterung Zentrenmanagement Münster -Innenstadt und Verfügungsfonds Anmietung“ waren
erfolgreich und wurden entsprechend durch das MHKBD bewilligt und befinden sich in der Umset-
zung. Gemeinsam mit externen Partnern werden Persp ektiven und Strategien zur Sicherung und
Weiterentwicklung der Qualtäten in der Innenstadt verabredet und umgesetzt. Der Umsetzungs-
zeitraum erstreckt sich bis Ende 2023. Ergänzt werden die Maßnahmen in der Innenstadt durch
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die Bewilligung eines weiteren Antrages der Stadt zur „Schaffung von Innenstadtqualitäten“. Dahin-
ter verbirgt sich die Idee, den öffentlichen Stadtraum durch temporäre Stadtbäume weiter aufzu-
werten und alternative Aufenthalts- und Verweilräume zu generieren. Um möglichst viele Ideen
ausprobieren zu können, sind die Bäume variabel und können somit im Bewilligungszeitraum an
verschiedenen Stellen aufgestellt werden.
Neben den Innenstadt-Anträgen war auch der Antrag der Stadt Münster zum „ Anstoß Zentrenma-
nagement Münster-Gremmendorf“ erfolgreich und wur de entsprechend durch das MHKBD bewil-
ligt. Aktuell laufen die Vorbereitungen zur Umsetzung, die noch 2022 starten soll. Gemeinsam mit
der Bürgerschaft, externen Par tnern und der K onvOY werden Perspektiven und Strategien zur
Aufwertung und Weiterentwicklung des Stadtteilzentrums Gremmendorf erarbeitet.
Sonderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Sport dient der Bewegung und ermöglicht die Begegnung von Menschen mit unterschiedlichem
gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen oder religiösen Hintergrund zu fördern. Sport schafft Ge-
meinschaftssinn und bildet so eine wichtige Stütze für das Miteinander vor Ort. Entsprechend dem
Projektaufruf hat sich die Stadt Münster mit dem Projekt Pump-Track Handorf beworben. Auf
dem Gelände d es Vinzenswerkes (sozial- und heilpädagogisches Kinder - und Jugendheim) wird
die bestehende Skateanlage um eine Pump -Track erweitert und steigert damit die Attraktivität der
bestehenden Anlage und verbessert das vorhandene Sportangebot.
Der Bau der Pump -Track wird als partizipative Baustelle (mit vorgeschalteten Workshops und Be-
teiligung von Kindern und Jugendlichen) umgesetzt und Anfang 2023 fertiggestellt werden.
Stadthafen
Nach den Zielsetzungen im Masterplan Stadthäfen ist zukünftig eine öffentliche Nutzung der süd-
lich des Stadthafens 1 gelegenen Kaiflächen vorgesehen, die dazu entsprechend ausgebaut und
hergerichtet werden sollen. Für die Gestaltung der südlichen Kaiflächen ist eine Mehrfachbeauf-
tragung mit Landschaftsarchitekten durchgeführt worden. Gemäß dem prämierten Entwurf wird die
Kaifläche zur öffentlichen Wege - und Aufenthaltsfläche in zwei aufeinander folgenden Baua b-
schnitten ausgebaut.
Die noch vorhandenen baulichen Zeugnisse der ehem. Hafennutzung wie Schienen- und Siloanla-
gen, Kräne und Schüttsilo werden integriert und in die Gesamtkonze ption mit einbezogen. Ent-
sprechend den Inhalten der Vorlage V/0742/2018 erfolgen die anstehenden Gestaltungsma ßnah-
men unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln. Mit de r Sanierung des Hafenkrans er-
folgte im Frühjahr 2022 der Startschuss zur Neugestaltung. Der Baubeginn der öffentlichen Wege-
fläche erfolgt zum Ende des Jahres 2022. Dabei wird insbesondere Wert auf eine attraktive, barrie-
refreie Verbindung mit hohem Gestalt - und Freizeitwert gelegt. Als besondere Verweilzonen sind
zwei über das Wasser auskragende Holzpodeste als Wasserterrassen vorgesehen.
In dem Stadterneuerungsprogramm 2020 war die Bewilligung des Projektes „Speicher 42“ mit der
B-Side und dem Ruderverein enthalten. Nach der Ende 2020 erteilten Baugenehmigung ist unmit-
telbar mit den Ausschreibungen und Vergaben zum Umbau und der Sani erung begonnen worden,
so dass der umgebaute Hill -Speicher voraussichtlich im Jahr 2023 als sozikulturelles Zentrum in
Betrieb gehen kann. Der Förderantrag ist über das Sonderprogramm „Initiative ergre ifen“ gestellt
und bewilligt worden. Ent sprechend den Aussagen des MHKBD soll damit insbeso ndere das so-
ziale und gesellschaftliche Engagement des Betreibervereins B -Side gewürdigt und unterstützt
werden.
Mit dem Projekt B-Side wird ein soziokulturelles Quartierszen trum als Gemeinbedarfseinrichtung
der Stadt Münster entstehen, mit öffentlichen Räumen für die sich teils überschneidenden Berei-
che Soziokultur, Musik, darstellende & bildende Künste, Stad tentwicklung, bürgerschaftliche Parti-
zipation, Lebensweise & Ernährung sowie Bildung. In ein Raumprogramm übersetzt bedeuten die-
se Anliegen die Einrichtung eines Quartierwoh nzimmers mit integrierten Bereichen für Ausstellun-
gen, untergeordneter anlassbezogener Gastr onomie, ein Veranstaltungsraum, ein Bewegungs-
raum, mehrere Gruppenräume und eine offene Stadtteilwerkstatt. Neben einem Coworking -Space
für Sozialunternehmer/Innen sollen zusätzlich möglichst günstige Werkräume für Künstler/Innen
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und die Kreat ivwirtschaft ge schaffen werden sowie Büros für soziale und gemeinwohlorientierte
Initiativen und Proberäume für Musiker/Innen.
Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des Speichers 42 werden für die Nutzung durch den
Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) vorgesehen . Der Verein betreibt den Rudersport s o-
wohl im Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungssport.
Der Speicher 42 wird durch di e räumliche Bündelung von sozio kultureller Nutzung durch die B -
Side und der sportlichen Vereinsnutzung durch den RVM die Z ielsetzung einer möglichst kleinteili-
gen Struktur mit größtmöglicher Nutzungsvielfalt in einem wichtigen Teilbereich der Hafenentwic k-
lung positiv befördern.
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd -
Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förder-
kulisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen zu können. Diese Förderkulisse ersetzt die mit
der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren beschlossene Förderku-
lisse als Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen. Zukünftig wird dieser Bereich
als Programmgebiet „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ geführt.
Der Rat der Stadt Münster hat auf Basis der Vorlage V/0435/2020 am 26. Augu st 2020 die Ent-
wicklung neuer urbaner Stadtquartiere südlich des Dortmund -Ems-Kanals beschlossen. Hierfür
wird ein Werkstattverfahren durchgeführt (vgl. Ratsbeschluss vom 23.06. 2021, Vorlage
V/0238/2021). Im Zuge des Werkstattverfahrens werden auch Bereich e westlich des Kanals und
südlich des Stadthafens 1 betrachtet. Die Entwicklung erfolgt im Dialog mit der Bürgerschaft sowie
mit Expertinnen und Experten. Dabei soll auch das 2019 initiierte Format des Hafenratschlags fort-
geführt werden und die Entwicklungen am Kanal begleiten. Der entsprechende Auftrag zur Aktuali-
sierung des Masterplans Stadthäfen Münster ist am 22.05.2019 vom Rat der Stadt Münster be-
schlossen worden (Vorlage V/0150/2019) und befindet sich aktuell in der Bearbeitung.
Coerde
Für den Stad tteil Coerde wurde ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept, einschließlich des
erforderlichen Gebietsbezuges, aufgestellt. Besonders im Fokus standen dabei die Beteiligung der
Bewohnerschaft, der verschiedenen Akteure vor Ort sowie der Institutionen und Vereine. Als iden-
titätsstiftendes „Leuchtturmprojekt“ kann die geplante Errichtung eines multifunktionalen Stadtteil-
hauses mit niedrigschwelligen Einrichtu ngen für Beratung, Bildung, Begegnung und G esundheits-
und Jugendhilfe bezeichnet werden. Um das multifunktionale Stadtteilhaus sowohl für die Dienst-
leister und Sozialen Träger als auch für die Bewohnerschaft von Coerde optimal zu strukturieren
und zu gestalten, wurden in einem Architekturwettbewerb Entwürfe und Planungsalternativen ent-
wickelt. Die Entscheidung der Jury erfolgte am 27.01.2022. Die WBI als zukünftiger Bauh err hat
den Wettbewerbsgewinner mit der Entwurfsplanung beauftragt, so dass diese die Grundlage des
Förderantrages zum STEP 2023 bilden wird. Nach entsprechende r weiterführender Genehm i-
gungsplanung könnte bei Berücksichtigung des Förderantrages durch das Ministerium in der zwei-
ten Jahreshälfte 2023 ein Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen erfolgen.
Im STEP 2022 ist bereits eine Bewilligung erster Maßnahmen erfolg t. Im Rahmen der Städt e-
bauförderung in der neuen Programmlinie „Sozialer Zusammenhalt“ sollen die Skate - und
Pumptrackanlage an der Meerwiese, ein Handlungskonzept zur Klimaanpassung in Coerde, der
bereits durchgeführte Wettbewerb der Westfälischen Bauindustrie zum Stadtteilhaus und ein Ver-
fügungsfonds für Coerde mit Mitteln aus dem Ministerium gefördert werden. Ergänzt wird die För-
derzusage durch Mittel für eine(n) Quartiersarchitekten/in.
Ergänzend wurde für die weitläufigen, derzeit wenig attraktiv gestalteten Freiflächen d es Hamann-
platzes im Dezember 2019 beschlossen, ein externes Büro für Landschaftsarchitektur mit der
Neugestaltung des H amannplatzes zu beauftragen. Der endgültige Entwurf zur Neugestaltung ist
im Sommer 2021 vorgestellt worden und soll nach entsprechenden Baubeschlüssen ab Sommer
2023 abschnittsweise umgesetzt werden. Die Neugestaltung des Hamannplatzes soll, bei ent-
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sprechend positiver Entscheidung zum Förderantrag, im Stadterneuerungsprogramm 2023 mit ei-
ner Landesförderung unterstützt werden.
Das InSEK Coerde enthält weitere, mit den Akteuren vor Ort und den zuständigen F achämtern
und Institutionen abgestimmte Maßnahmen. Die Maßnahmenliste enthält Projekte, deren Realisi e-
rung eine Aufwertung und deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse im Stadtteil Co erde er-
warten lässt. Neben den geplanten Fördermaßnahmen sind im InSEK Coerde auch Maßnahmen
enthalten, die ohne Fördermittelveranschlagung geplant wurden und entweder aus anderen Pro-
grammen oder aus den Eigenmitteln der beteiligten Fachämter finanziert werden.
Mit der Änderung der Programmstruktur der Städtebauförderung im Jahr 2020 zum neuen Pro-
gramm „Sozialer Zusammenhalt“ ist auch eine strukturelle Änderung erfolgt. So werden im neuen
Programm trotz sozialer Ausrichtung zuerst bauliche (investive) Maßn ahmen als Basis des InSEK
erwartet, bevor begleitende (kommunikative) Maßnahmen gefördert werden. Reine, sozial ausge-
richtete Maßnahmen ohne baulichen Bezug sind im neuen Programm als eigenständige Maßnah-
men nicht mehr förderfähig.
Stand: 15.08.2022
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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster
Hauptbahnhof Ostseite – Bremer Platz: Planungs- und Workshopver-
fahren Grünfläche/Stadtraum Bremer Platz
2019-2021
Maßnahme abgeschlossen
49.980 €
Schwerpunkt City/Altstadt
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke In-
nenstadt, Einrichtung eines Quartiersmanagements zur Unterstützung
der ISI und Illumination der Dominikanerkirche
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Dominikanerkirche –
Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes, Verbesserung der öffentli-
chen Nutzbarkeit, Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressour-
cen- und Energieverbrauchs, Schaffung von Barrierefreiheit
2016-2021
Maßnahme abgeschlossen
2019-2021
Maßnahme abgeschlossen
225.000 €
1.334.000 €
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Innenstadt-Bahnhofsviertel
Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energie-
verbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 3.
BA
Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energie-
verbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 4.
BA
Fortführung der Geschäftsstelle des Netzwerk Innenstadt NRW (Fe-
derführende Kommune)
Um-/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz entsprechend den Er-
gebnissen aus dem Planungs- und Workshopverfahren Grünflä-
che/Stadtraum Bremer Platz
Fortführung der Geschäftsstelle des Netzwerk Innenstadt NRW (Fe-
derführende Kommune), Sicherung der Finanzierung
Fortführung der Geschäftsstelle des Netzwerk Innenstadt NRW (Fe-
derführende Kommune), weitere Sicherung der Finanzierung
Münster-Innenstadt: Wettbewerb 2.Stufe Zukunft Stadtraum, Martini-
viertel (Hörsterstraße, Martinistraße und Parkplatz am Bült).
2020-2022
Maßnahme in Durchführung
2021-2023
Maßnahme in Durchführung
2020-2023
Maßnahme in Durchführung
2022
Im STEP berücksichtigt
2022
Im STEP berücksichtigt
2022
Antragstellung
2022
Antragstellung
4.721.667 €
(100 % Förderung)
1.390.000 €
2.100.000 €
(100 % Förderung)
1.773.000 €
840.000 €
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Hafen/Süd-Ost
Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - Programm Initiative Ergreifen: B-
Side Münster - Gewächshaus der Ideen: Soziokulturelles Zentrum.
Aus-, Um- und Neubau des ehem. Hill-Speichers zu einem kreativ-
kulturellen Treffpunkt in baulicher Kombination mit dem Ruderverein
Münster
Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - B-Side Münster - Anschubfinan-
zierung der Startphase Soziokulturelles Zentrum und Sanierung des
Hafenkrans im Projekt Hafen-Südseite
Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthafen 1 – 1. Bau-
abschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentlichen Flächen als
Ergebnis der Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung der Kaiflächen
mit besonderen Gestaltungselementen (Balkonen), barrierefreier
Ausbau
Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthafen 1 – 2. Bau-
abschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen G estaltungs-
elementen (Balkonen)
2021-2023
Maßnahme in Durchführung
2021-2024
Maßnahme in Durchführung
2022
Im STEP berücksichtigt
2022
Antragstellung
7.293.162 €
(100 % Förderung)
387.500 €
(100 % Förderung)
2.017.000 €
Übersicht 2022 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Sozialer Zusammenhalt Münster-Coerde
Umsetzung InSEK Coerde, Verbesserung der Wohn - und Le-
benssituation, (Skate- und Pumptrackanlage, Handlungskonzept
zur Klimaanpassung, Verfügungsfonds, Quartiersarchitekten/in
zur Beratung bei Modernisierung und Sanierung, der bereits
durchgeführte Wettbewerb der Westfälischen Bauindustrie zum
Stadtteilhaus)
Integriertes Handlungskonzept C oerde: Neubau eines multifunk-
tionalen Stadtteilhauses, Neugestaltung des Hamannplatzes,
Verbesserung des öffentlichen Raumes
2022
Im STEP berücksichtigt
2022
Antragstellung
559.000 €
Sonderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Errichtung eines Pumptracks in Münster Handorf
2020-2022
Maßnahme in Durchführung
213.000 €
(100 % Förderung)
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in
NRW 2020
Anstoß Zentrenmanagement Münster-Innenstadt
2020-2023
Maßnahme in Durchführung
99.000 €
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in
NRW 2021 (2.Call)
Erweiterung Zentrenmanagement Münster-Innenstadt und Verfü-
gungsfonds Anmietung
2021-2023
Maßnahme in Durchführung
318.400 €
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in
NRW 2022 (3.Call)
Schaffung von Innenstadtqualitäten - Stadtbäume
2022-2023
Maßnahme in Durchführung
108.000 €
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in
NRW 2022 (3.Call)
Anstoß Zentrenmanagement Münster-Gremmendorf
2022-2023
Maßnahme in Durchführung
89.100 €
Übersicht 2022 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
Beschlussvorlage
25334 Zeichen
V/0407/2022 V/0407/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft FörderungvonStadterneuerungsprojekten-Sachstand2022undAnträge2023 Beratungsfolge 01.09.2022 AusschussfürStadtplanungundStadtentwicklung Vorberatung 07.09.2022 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I.Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2022 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zurKenntnisgenommen(vgl.Anlage1). 2. Die Verwaltungwird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2023, wieinderBegründungdieserVorlagebenannt,aufderBasisdervorhandenenGebietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau-Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008)undderNeustrukturierungderStädtebauförderprogrammezustellen. II.FinanzielleAuswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen werden: Die entsprechenden Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämtersicherzustellen.BeiFörderanträgenfürsog.DritteistderEigenanteilvorabvon der Stadt zu erbringen und kann auf Antrag (bis auf den städtischen Mindestanteil von 10%) von denDrittenübernommenwerden. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die förderprojektbezogene Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende VeranschlagungderErstattungenimjeweiligenFachbudget. Im Regelfall beträgt die Förderquote für Münster derzeit 60% der zuwendungsfähigen Kosten fürinvestiveMaßnahmen. Darüberhinauswird zur Kenntnisgenommen,dass mit dieserVorlagenochkeineVorentscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genannten Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der Beratung und Stadtplanungsamt 18.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: HerrThiel Telefon:492-6180 Thiel@stadt-muenster.de -2- V/0407/2022 Beschlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der BeschlussfassunggegebenenFinanzlagederStadt. Zu berücksichtigen ist ferner, dass ein von der Stadt Münster vorgelegter Städtebauförderantrag im Stadterneuerungsprogramm 2023 keine Berücksichtigung finden könnte, wenn das Programm insgesamt mehrfach überzeichnet ist und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) aktuell andere Prioritäten bei der landesweiten Auswahl der Projekte setzt. Im Übrigen gibt es keine Verpflichtung des Landes, dass auf einen gestellten Förderantrag automatisch eine Bewilligung erfolgen müsste. Hier sind auf Landesebene weitere Faktoren zu berücksichtigen, nach denen das Ministerium landesweit eine ausgewogene und abgewogene Entscheidung trifft und dabei eine möglichst gerechte und gleichmäßige (nach Regierungsbezirken) BeurteilungallerFördermaßnahmengarantiert. Begründung: Rahmenbedingungen Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0530/2021 am 29.09.2021 über den Stand der Maßnahmen berichtet. Der Sachstandsbericht 2022 zumStandderFörderungvonStadterneuerungsprojekteninMünsterbefindetsichinderAnlage1. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für die reguläre Städtebauförderung im Jahr 2023 (Programmaufruf2023)aufden30.09.2022festgelegt. Im Zuge der Neustrukturierung der Städtebauförderung von Bund und Ländern wurden 2020 die bisherigen sechs Programmkulissen auf nunmehr drei Programmkulissen reduziert. Die bisherigen Inhalte bleiben dabei weitestgehend erhalten. Die in den Kommunen bestehenden Fördergebiete können in die neuen Gebiete überführt werden bzw. werden im Rahmen der Fortschreibung aktualisiert und angepasst. Weniger Programme bedeutet insgesamt aber mehr Flexibilität bei der Programmausgestaltung. Gleichzeitig ermöglicht dies eine inhaltliche Weiterentwicklung zu den bisherigen Inhalten. Die Antragstellung und Umsetzung von Fördermaßnahmen erfolgt weiterhin auf der Basis von integrierten, ganzheitlichen und sozialraumorientierten Konzepten. Die aktuellen Programmesind: LebendigeZentren(ErhaltundEntwicklungderStadt-undOrtskerne) SozialerZusammenhalt(ZusammenlebenimQuartiergemeinsamgestalten) WachstumundnachhaltigeErneuerung(lebenswerteQuartieregestalten). „Dabei stehen Maßnahmen zum Erhalt lebendiger und identitätsstiftender Stadt- und Ortskerne, sowie das Schaffen von Wohnraum und bedarfsgerechten, zukunftsorientierten Infrastrukturen im Vordergrund. Basis der Städtebauförderung bleiben die integrierten Konzepte, die sich an den Bedürfnissen vor Ort orientieren. Verpflichtend sind künftig auch die Aspekte des Klimawandels und der Klimaanpassung bei der Konzeptentwicklung und –bewertung zu berücksichtigen. (…) Dazu gehören auch die durch die Corona-Pandemie besonders deutlich gewordenen und beschleunigten Funktions- und Attraktivitätsverluste in den Innenstädten und Stadtteilen. Sie zeigen unter anderem die Notwendigkeit für die Qualitätsverbesserung des öffentlichen Raumes und der öffentlichen Infrastrukturen auf.“ (Programmaufruf2022zurStädtebauförderunginNRW). Gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Fördermaßnahmen beantragt werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den MöglichkeitendesBaugesetzbuches,definiertwordenist.DieräumlicheFestlegungkannals Sanierungsgebietnach§142BauGB, Erhaltungsgebietnach§172BauGB, Maßnahmegebietnach§171b,§171eoder§171fBauGB, -3- V/0407/2022 StädtebaulicherEntwicklungsbereichnach§165BauGB, Untersuchungsgebietnach§141BauGB durchBeschlussderGemeindeerfolgen. DiederzeitaktuellenFörderrichtlinienkönnenhiereingesehenwerden: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2313&bes_id=12565&menu=1 &sg=0&aufgehoben=N&keyword=f%F6rderrichtlinie#det0 DerProgrammaufruf2022zurStädtebauförderunginNRWkannhiereingesehenwerden: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Staedtebaufoerderung_Programmaufruf _2022.pdf Das Bewilligungsvolumen für die städtebauliche Erneuerung wird beim Bund und beim Land erst im Rahmen der Verabschiedungder jeweiligen Haushalte für das Jahr 2023 festgelegt. Vorbehaltlichder Verabschiedungder Haushalte werden für die drei Programmlinien in NRW auch im Jahr 2023 rund 350Mio.€zurVerfügungstehen.SchwerpunktewerdenindennächstenJahreninsbesonderesein: dieBeseitigungstädtebaulicherundsozialerMissstände dieHerstellungnachhaltigerstädtebaulicherStrukturen dieAufwertungdesöffentlichenRaumes dieStärkungvonInnenstädtenundOrtszentren dieAnpassungandenKlimawandel dieVerbesserungdergrünenInfrastruktur dieBewältigungdeswirtschaftlichenStrukturwandels dieBewältigungderdemographischenUmbrüche dieSicherungdessozialenZusammenhalts NebendenobengenanntenKernanliegensetztNRWergänzendfolgendeFörderschwerpunkte: ÖffentlicherRaum(Straßen/Wege/Plätze,Grün-,Frei-undErholungsraum) Gemeinbedarfs-undFolgeeinrichtungen Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung kommunalerGebäude. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW), ehemals Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, hat am 09.07.2020 zusätzlich das Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen aufgelegt („Sofortprogramm Innenstadt 2020“). Seitdem sind in insgesamt drei Förderaufrufen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte formuliert worden, zu denen die Kommunen zusätzliche Förderanträge zur Sicherung der Innenstädte und Stadtteilzentrenstellenkonnten. Anlass waren die sich schon seit längerem abzeichnenden strukturellen Veränderungen in den Innenstädten und Zentren („Wandel im Handel“), die unter anderem durch die negativen AuswirkungendesCOVID-19-Lockdownserheblichbeschleunigtwurden. Das mit 70 Millionen Euro dotierte „Sofortprogramm Innenstadt“ ermöglicht den Kommunen rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und gemeinsam mit den Innenstadtakteuren Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Städtebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das Programm beschränkt sich räumlich auf die Bereiche von Innenstädten und Zentren (Konzentrationsbereiche), die nach Auffassung der Kommunen auch künftig Lebendigkeit, Attraktivität und „Einkaufsgenuss“ ausstrahlen undzumVerweileneinladensollen. Die Stadt Münster hat sich mit Anträgen zum Zentrenmanagement, zum VerfügungsfondsAnmietung und zur Schaffung von Aufenthaltsqualität für die Innenstadt sowie zum Zentrenmanagement Gremmendorf an den Aufrufen beteiligt und ist jeweils mit einer entsprechenden Förderung bedacht worden. Ziel ist es, das Grundverständnis für eine lebendige Innenstadt bzw. ein lebendiges -4- V/0407/2022 Stadtteilzentrum angesichts der strukturellen Veränderungen neu zu justieren und in einem moderierten Prozess zu einer Verständigung zwischen Immobilieneigentümern und Kommune über zukunftsorientierteNutzungenzukommen. Als weiteres Sonderprogramm hatte das (ehemalige) Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2020 für die Programmjahre 2020 und 2021 das neue Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollten Wohlstandund Beschäftigunggesichertund mit Investitionenin Sportstättendie Zukunftsfähigkeitder kommunalen Infrastruktur gestärkt werden. Hier hat sich Münster an beiden Aufrufen mit unterschiedlichen Projekten beteiligt und ist dabei mit dem Projekt Pump-Track Handorf ausgewählt worden.FürdasJahr2022wurdenerneutlandesweitFördermittelfürInvestitionenzurFörderungvon Sportstätten bereitgestellt, die im Wesentlichen für noch nicht geförderte Projekte aus den Vorjahren verwendet wurden. Die Bunderegierung hat zudem kurzfristig beschlossen, die Sportstättenförderung ab2023nichtfortzuführen. Städtebauförderung in Münster Derzeit gibt es in Münster neun Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderlichen Gebietsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzendverwendetwerdenkönnen: BereichAltstadt/Bahnhofsviertel,AktivesZentrumgem.§171bBauGB (vgl.VorlageV/0902/2008)-neuWachstumundnachhaltigeErneuerung Neuaufstellung des InSEK Innenstadt ist derzeit in Bearbeitung, Ratsbeschluss geplant für 4.Quartal2022 StadtteilCoerde,SozialerZusammenhaltgem.§171e(3)BauGB (vgl.VorlageV/0224/2020) StadtteilWolbeck,AktivesStadtteilzentrumgem.§171bBauGB (vgl.VorlageV/0239/2009)-neulebendigeZentren StadtteilGievenbeck,AktivesStadtteilzentrumgem.§171bBauGB (vgl.VorlageV/0348/2009)-neulebendigeZentren StadtteilKinderhaus-Brüningheide,SozialeStadtgem.§171eBauGB (vgl.VorlageV/0197/2005)–neusozialerZusammenhalt StadtteilAngelmodde-Osthuesheide,Sanierungsgebietgem.§136ff.BauGB (vgl.VorlageV/0686/2005)–neuWachstumundnachhaltigeErneuerung York-KaserneGremmendorf,StadtumbauWestgem.§171abisdBauGB (vgl.VorlageV/0386/2012)–neuWachstumundnachhaltigeErneuerung Oxford-KaserneGievenbeck,StadtumbauWestgem.§171abisdBauGB (vgl.VorlageV/0386/2012)–neuWachstumundnachhaltigeErneuerung BereichHafen/HalleMünsterland,Sanierungsgebietgem.§136ff.BauGB (vgl.VorlageV/0541/1992)–gehtformalin(StadtumbauWest)Hafen/Süd-Ostauf BereichHafen/Süd-Ost,StadtumbauWestgem.§171bBauGB (vgl.VorlageV/0273/2019)–neuWachstumundnachhaltigeErneuerung Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein Gebietsbezughergestelltwerdensollte. Dazu sind nebenderräumlichenAbgrenzungim Rahmen der Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, sofernsieAuswirkungenaufdasStadtquartierhaben. Die Integrierten Handlungskonzepte sollen dabei die gesamtstädtische Entwicklung berücksichtigen sowie die Handlungserfordernisse klar aufzeigen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projekten) Lösungen für deren Umsetzung darstellen. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinterlegt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen (egal welcher Träger) gebündelt und kombiniert werden, um eine möglichst hohe Wohlfahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier erzielen zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit -5- V/0407/2022 öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden. Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur sind nun verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Städtebauförderprogramme undsindimRahmenderAntragstellungentsprechendzubearbeiten. Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd- Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt, um eine entsprechende neue Förderkulisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen zu können. Diese Förderkulisse ersetzt die mit der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren beschlossene Förderkulisse als Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen. Aufgrund der Neustrukturierung 2020 wird diese Förderkulisse zukünftig mit Wachstum und nachhaltige Erneuerungbezeichnet. Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für die weitere Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und im Rahmen eines neu aufzustellenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Die entsprechende Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen Münster ist am 22.05.2019 vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden (VorlageV/0150/2019). Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0224/2020 einen neuen Gebietsbezug „Sozialer Zusammenhalt“ (gem. Neustrukturierung 2020 der Städtebauförderung, ehm. Bezeichnung Soziale Stadt) für den Stadtteil Coerde gem. § 171 e BauGB festgelegt, um eine entsprechende Förderkulisse für den Bereich Coerde nachweisen zu können. Auf dieser Basis wurden 2020 und 2021 erstmalig Förderanträge für Coerde für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSEK) Coerdeeingereicht. Entsprechend den Vorgaben des Ministeriums und der Programmkulisse wird der Schwerpunkt der Förderung zukünftig auf investiven Maßnahmen im Quartier liegen und auf Projekten die in Zusammenhangmit dieseninvestivenMaßnahmendieLebensqualitätim Quartierverbessern.Neben der Einschätzung des MHKBD zu einer grundsätzlichen Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen im InSEK Coerde hat das Ministerium vorgeschlagen, das Thema Wohnraumförderung noch stärker einzubeziehen und zu einem breiteren Bestandteil im InSEK Coerde zu machen. Ein erster entsprechender Antrag der Wohn- und Stadtbau GmbH diesbezüglich konnte im April 2022 bereits bewilligtwerden. Die hohe Attraktivität von Münster geht wesentlich auf die besonderen Qualitäten der Innenstadt zurück.HierzugehörendasunverwechselbareStadtbildderAltstadt(mitdemPrinzipalmarktals„gute Stube“ und Dom/Lambertikirche) einschließlich der Promenade, des Schlossareals und des Aasees ebenso wie die multifunktionale City mit einem starken Einzelhandel, abwechslungsreicher Gastronomie, einem breiten privaten und öffentlichen Dienstleistungssektor sowie kirchlichen, kulturellen und Bildungseinrichtungen. Hinzukommen zahlreiche Einrichtungen der Universität, die sich aus der Altstadt heraus über das Schlossareal weit in Richtung Westen erstrecken. Alle Umfragen zum Selbstbild und Fremdbild von Münster belegen, dass Münster durch Altstadt, Aasee undPromenadeseinunverwechselbaresProfilerhält. Die besondere Bedeutung der Innenstadt für die Stadtentwicklung von Münster ist bereits im Leitplan Stadterneuerung (1989), im Altstadtrahmenplan (1995), in dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept (ISM) (2004), in den Integrierten Handlungskonzepten Münster-Innenstadt „Aktives Zentrum“ (2008/2016) und dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 (ISEK 2030) mit dem Leitthema „Innenstadt ist mehr …“ umfänglich herausgearbeitet worden. Die besonderenQualitätenderInnenstadtvonMünsterbringtdiediesbezüglicheLeitorientierungausdem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept (ISM) prägnant auf den Punkt: „Wir werdendasunverwechselbareStadtbildbewahrenunddieCityalsOrtderBegegnung,alsMarktplatz undalsMotorderStadtentwicklungstärken“(Vorlage118/04E1). Aus räumlicher Sicht hat bereits das Integrierte Handlungskonzept Münster-Innenstadt „Aktives Zentrum“ (2008/2016) deutlich gemacht, dass zur Innenstadt neben dem „Altstadtquartier“, auch das -6- V/0407/2022 „Schlossquartier“ und das „Bahnhofsquartier“ sowie die Cityergänzungsstraßen (Hammer Straße, Wolbecker Straße, Warendorfer Straße) gehören. Letztlich zählen zur Innenstadt sicherlich auch die andieAltstadtangrenzendenViertelbiszumInnenstadtring,indenendieWohnfunktionüberwiegt. Die Zahl der Besuche in der Innenstadt hat sich aufgrund des Onlinehandels bereits reduziert (Bürgerumfrage2016, Regionalumfrage2017). Zudem ist die Innenstadt auch von dem tiefgreifenden Strukturwandel im Einzelhandel betroffen. Daher verweist schon das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (2018) auf die Notwendigkeit einer „zukunftsgewandten Bedeutungs- und Inhaltsbestimmung der Zentren“, die neben dem unverzichtbaren Einzelhandel auf weitere Faktoren setzt, die die Multifunktionalität und Nutzungsvielfalt der Zentren mitbestimmen wie Gastronomie, Dienstleistungen, Arbeitsplätze, kulturelle und öffentliche Angebote, Wohnen und eine hohe AufenthaltsqualitätimöffentlichenRaum. Zu dem „Wandel im Handel“ und dem Online-Handel kommen nun die Auswirkungen des Covid-19- Lockdowns hinzu, die wie ein Trendbeschleuniger wirken. Auch wenn die Innenstadt von Münster besser dastehen dürfte als viele andere Innenstädte in Deutschland, ist damit auch in Münster verstärktesHandelnaufverschiedenenEbenengeboten. Im Hinblick auf die zukünftig anstehenden Schwerpunkte und Maßnahmen der Städtebauförderung für den Bereich der Innenstadt, ist eine Neuerarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt Münsters (INSEK Münster-Innenstadt) erforderlich, um auch zukünftig die Voraussetzungen für die Einwerbung von Fördermitteln für Münsters Innenstadt erfüllenzukönnen. Der Rat der Stadt Münster hat daher am 26.08.2020 (vgl. Vorlage V/0672/2020) die Neuaufstellung eines solchen INSEKs für die Innenstadt von Münster beschlossen. Das Konzept wird aktuell mit externer Unterstützung im Rahmen des Zukunftsprozesses für die Innenstadt „Stadt. Raum. Leben. – Münsters Mitte machen“ erstellt. In der Sitzung am 18.05.2022 hat der Rat der Stadt Münster in diesem Kontext als Meilenstein die zentralen Handlungsfelder und Leitziele für Münsters Innenstadt beschlossen (vgl. V/0216/2022). Aktuell wird ein Maßnahmenkatalog mit konkreten Projekten inklusive Kostenübersicht erstellt und ein Vorschlag zur räumlichen Abgrenzung des zukünftigen Fördergebietes erarbeitet. Die Ergebnisse fließen zusammen in das INSEK Münster-Innenstadt ein, welchesdenHandlungsrahmenderInnenstadtentwicklungfürdienächstenachtbiszehnJahrebilden wird. Das neue INSEK Münster-Innenstadt soll dem Rat Ende 2022 zur Entscheidung vorgelegt werden. Parallel zur Erarbeitung des INSEK Münster-Innenstadt beteiligte sich die Stadt Münster mit dem Beitrag „MikroKiez Martiniviertel“ an dem Landeswettbewerb Zukunft StadtRaum. Der Wettbewerbsbeitragumfasst einen zentralen Bereich des Martiniviertels: Hörsterstraße, Martinistraße und Parkplatz am Bült. Angestrebte Ziele des Vorhabens sind u. a. die Verkehrsberuhigung und Neuorganisation der Mobilität (zu Fuß Gehende, Radfahrende, Anliefer-/Anliegerverkehr, Busse, ruhender Verkehr), eine städtebauliche Umgestaltung hin zu einer neuen Aufenthaltsqualität, mehr Klimagerechtigkeit durch mehr Grün und eine innovative Regenwasserbewirtschaftung und -spei- cherung. Die Erkenntnisse des Verkehrsversuchs Hörsterstraße/Parkplatz Bült und der damit verbundenen Beteiligungsveranstaltungen sind in die Erarbeitung dieses zweiten Wettbewerbsbeitrages eingeflossen. In einer ersten Kostenschätzung wurden für die in der Umgestaltungsidee vorgesehenenMaßnahmenGesamtkosteninHöhevonrd.6,4Mio.€ermittelt(Stand01/2022). Im März 2022 bewertete eine Jury die eingegangenen Wettbewerbsbeiträge und prämierte die BewerbungderStadt Münsterals „im Jahr2023bevorzugtzur FörderungvorgesehenesVorhaben“in der Städtebauförderung des Landes NRW (vgl. Berichtsvorlage V/0314/2022 „Innenstadt stärken: MikroKiez Martiniviertel, Landeswettbewerb Zukunft StadtRaum). In Folge des Wettbewerbsgewinns ist die Stadt Münster nun damit befasst, bis zum Stichtag 30.09.2022 einen Antrag auf Städtebauförderung für dieses Vorhaben zu erarbeiten und beim Land NRW bzw. der Bezirksregierung Münster einzureichen. Mit der dann im Jahr 2023 zu erwartenden Bewilligung erhält das Gesamtvorhaben in der Städtebauförderung eine gesonderte Priorisierung und wird bevorzugt gefördert. Zu den für den Wettbewerbsbeitrag erarbeiteten Entwürfen wurde eine Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung durchgeführt (am 17.06.22 auf dem Parkplatz am Bült und darauf folgend als -7- V/0407/2022 vierwöchige Online-Beteiligung). Die aktuell in der Überarbeitung befindlichen Entwürfe für den Förderantrag werden nach der Sommerpause einer gesonderten politischen Beschlussfassung zugeführt. Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2022 (zu beantragende, bewilligteundlaufendeMaßnahmen)wieder. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster Am 12.08.2022 wurde das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2022 durch das MHKBD veröffentlicht.Das Ministerium ist den Vorschlägenbzw.Anträgen der Stadt Münster für 2022 gefolgt. Von der Stadt Münster wurden folgende Maßnahmen beantragt, die vom MHKBD entsprechend im STEP2022berücksichtigtwurdenundindennächstenJahrenvonderStadtumgesetztwerden: Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Münster-Innenstadt: Um-/Neugestaltung Grünfläche BremerPlatz,Neuantrag. Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Stadthafen Münster: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthafen 1 – 1. Bauabschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderenGestaltungselementen(Balkonen),barrierefreierAusbau,Neuantrag. WachstumundnachhaltigeErneuerung-Münster-Innenstadt:FortführungderGeschäftsstelle desNetzwerkInnenstadtNRW(FederführendeKommune),SicherungderFinanzierung, Ergänzungsantrag. Sozialer Zusammenhalt Münster-Coerde - Integriertes Handlungskonzept Coerde: Verbesserungder Wohn- und Lebenssituation, Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte, VerbesserungdesöffentlichenRaumes,Neuantrag. Im Rahmen der Aufstellung des Stadterneuerungsprogramms2023 werden von der Stadt Münster im Jahr2022folgendeProjektefristgerechtbeantragt: Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Stadthafen Münster: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthafen 1 – 2.Bauabschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gestaltungselementen (Balkonen), barrierefreier Ausbau, Sanierung hafentypischer Elemente auf der Hafensüdseite – Herrichtung des Elefanten (Schüttsilo), Ergänzungsantrag. WachstumundnachhaltigeErneuerung-Münster-Innenstadt:FortführungderGeschäftsstelle desNetzwerkInnenstadtNRW(FederführendeKommune),weitereSicherungder Finanzierung,Ergänzungsantrag. WachstumundnachhaltigeErneuerung-Münster-Innenstadt:Wettbewerb2.StufeZukunft Stadtraum,Martiniviertel(Hörsterstraße,MartinistraßeundParkplatzamBült). Sozialer Zusammenhalt Münster-Coerde - Integriertes Handlungskonzept Coerde: Neubau eines multifunktionalen Stadtteilhauses, Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte, Neugestaltung des Hamannplatzes, Verbesserung des öffentlichen Raumes, Ergänzungsantrag. Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen zusätzlich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge gestellt werden,sobaldalleVoraussetzungen(s.o.)dazuvorliegen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Möglichkeiten ergänzender Bundesprogramme oder von Sonder- und Sofortprogrammen des Landes NRW zu nutzen, um die vielschichtigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen, den Anforderungen des Klimawandels, den Anforderungen der wachsenden Stadt oder den Herausforderungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemiezeitnahumsetztenzukönnen. Sofern Sonderprogramme zu bestimmten Themenbereichen (z.B. „Miteinander im Quartier“ oder „Hilfen im Städtebau zur Integration von Flüchtlingen“ oder „Investitionspakt Soziale Integration“) -8- V/0407/2022 zusätzlich, neu oder wieder aufgelegt werden, wird die Stadt Münster sich maßnahme- und projektbezogen um einen entsprechenden Förderantrag bemühen, sofern nicht die klassischen Städtebauförderprogrammezielführendersind. Die Verwaltung wird bei Bedarf im konkreten Fall eine Antragstellung vorbereiten und umsetzen, sofern möglich dann einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten oder ggf. nachträglich über die erfolgteAntragstellungberichten. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage 1: Sachstandsbericht 2022 – Städtebauförderung in Münster
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Hammer Straße
- Wolbecker Straße
- Warendorfer Straße
- Hörsterstraße
- Martinistraße
- Bremer Platz 2019
- An der Meerwiese
- Brüningheide
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0407/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.08.2022
- Erstellt
- 07.07.2022 11:48