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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Anfrage zur Auswirkung der olympischen Geschlechtertests

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0775/2026 vom 06.05.2026

Stand: Am 10.09.2026 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik beraten. Das Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.

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  • Anfrage zur Auswirkung der olympischen Geschlechtertests von SCHLAU Köln e.V.

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    SCHLAU Köln e.V. Lindenstraße 2 50674 Köln Anfrage zu olympischen Geschlechtertests, Sitzung der Stadt Arbeitsgemeinschaft Queerpolitik am 28.05.2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im März hat das Internationale Olympische Komitee eine neue Definition von „Weiblichkeit“ im sportlichen Kontext eingeführt. Neben dem amtlichen Geschlechtseintrag , der gelebten Geschlechtsidentität sowie dem medizinischen Geschlecht wird nun ein „olympisches Geschlecht“ auf Grundlage engerer genetischer Kriterien herangezogen. Dieses soll durch verpflichtende Weiblichkeitstests überprüft werden; ein Nichtbestehen wird zum Ausschluss führen, verbunden mit erheblichen beruflichen und persönlichen Konsequenze n. Diese Regelungen sind inhärent diskriminierend und stehen in der Kritik, da sie unter einem wissenschaftlich bereits widerlegten Vorwand des Schutzes von Frauen eine Kontrolle und Fremdbestimmung über Körper einführt. Zudem ist von Auswirkungen auf den Leistungs - und Breitensport auszugehen, insbesondere aufgrund der Verknüpfung von Förderstrukturen und Qualifikationswegen mit olympischen Wettbewerben. Die von der Stadt Köln beauftragte Sonderauswertung der Lebenslagenstudie queerer Personen weist bereits jetzt auf erhebliche Diskriminierungserfahrungen von TINA* -Personen (trans*, inter*, nicht-binäre und agender Personen) im Sport hin 0221/2026. Olympia birgt das besondere Potenzial, den Geist von Gleichheit, Respekt und Frieden zu stärken – vorausgesetzt, Vielfalt wird geschützt und Diskriminierung konsequent entgegengetreten. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Für den Fall einer Bewerbung der Stadt Köln um die Ausrichtung olympischer Spiele: Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht erfolgt und dass insbesondere trans* und inter* Personen entsprechend ihrer Geschlechtsidentität und/oder ihres amtlichen Geschlechtseintrags an Wettkämpfen teilnehmen können? 2. Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadt Köln im Rahmen der Sportförderung, um möglichen Fehlanreizen im olympischen Leistungssport entgegenzuwirken und den Schutz sowie die Förderung von TINA* -Personen im Leistungs- und Nachwuchssport sicherzustellen? 3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Teilhabe und Förderung von TINA* -Personen im Breitensport zu stärken? Es wird darum gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch den Mitgliedern des Sportausschusses und des Gleichstellungsauschusses zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen, Mai Grundmann An Oberbürgermeister Torsten Burmester Vorsitzender der StadtAG Queerpolitik Stadt Köln, Geschäftsstelle der Stadt AG Queerpolitik Amt für Integration und Vielfalt Mai Grundmann S C H L AU Köl n e .V. mai.grundmann@schlau- koeln.de Köln, 05.05.2026

Beratungsverlauf

  1. 25.06.2026

    Sportausschuss

    TOP 3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 29.06.2026

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    TOP 4.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 10.09.2026 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik

    TOP 2.2, Antrag / Anfrage.

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