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AN/0775/2026

Anfrage zur Auswirkung der olympischen Geschlechtertests

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 06.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 29.06.2026, TOP 4.5

Anfrage zur Auswirkung der olympischen Geschlechtertests von SCHLAU Köln e.V.

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Anfrage zur Auswirkung der olympischen Geschlechtertests von SCHLAU Köln e.V.

2919 Zeichen

SCHLAU Köln e.V. 
Lindenstraße 2  
50674 Köln  
 
 
 
 
 
 
 
Anfrage zu olympischen Geschlechtertests, Sitzung der Stadt Arbeitsgemeinschaft Queerpolitik am 
28.05.2026 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
im März hat das Internationale Olympische Komitee eine neue Definition von „Weiblichkeit“ im 
sportlichen Kontext eingeführt. Neben dem amtlichen Geschlechtseintrag , der gelebten 
Geschlechtsidentität sowie dem medizinischen Geschlecht wird nun ein „olympisches Geschlecht“ 
auf Grundlage engerer genetischer Kriterien herangezogen. Dieses soll durch verpflichtende 
Weiblichkeitstests überprüft werden; ein Nichtbestehen wird zum Ausschluss führen, verbunden mit 
erheblichen beruflichen und persönlichen Konsequenze n. 
Diese Regelungen sind inhärent diskriminierend und stehen in der Kritik, da sie unter einem 
wissenschaftlich bereits widerlegten Vorwand des Schutzes von Frauen eine Kontrolle und 
Fremdbestimmung über Körper einführt. Zudem ist von Auswirkungen auf den Leistungs - und 
Breitensport auszugehen, insbesondere aufgrund der Verknüpfung von Förderstrukturen und 
Qualifikationswegen mit olympischen Wettbewerben.  
Die von der Stadt Köln beauftragte Sonderauswertung der Lebenslagenstudie queerer Personen 
weist bereits jetzt auf erhebliche Diskriminierungserfahrungen von TINA* -Personen (trans*, inter*, 
nicht-binäre und agender Personen) im Sport hin 0221/2026. 
Olympia birgt das besondere Potenzial, den Geist von Gleichheit, Respekt und Frieden zu stärken – 
vorausgesetzt, Vielfalt wird geschützt und Diskriminierung konsequent entgegengetreten. 
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:  
1. Für den Fall einer Bewerbung der Stadt Köln um die Ausrichtung olympischer Spiele: Welche 
Maßnahmen beabsichtigt die Stadt zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine 
Diskriminierung aufgrund von Geschlecht erfolgt und dass insbesondere trans* und inter* 
Personen entsprechend ihrer Geschlechtsidentität und/oder ihres amtlichen 
Geschlechtseintrags an Wettkämpfen teilnehmen können?  
2. Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadt Köln im Rahmen der Sportförderung, um 
möglichen Fehlanreizen im olympischen Leistungssport entgegenzuwirken und den Schutz 
sowie die Förderung von TINA* -Personen im Leistungs- und Nachwuchssport 
sicherzustellen?  
3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Teilhabe und Förderung von TINA* -Personen 
im Breitensport zu stärken? 
  
Es wird darum gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch den Mitgliedern des Sportausschusses 
und des Gleichstellungsauschusses zur Kenntnis zu geben.   
Mit freundlichen Grüßen, 
  
Mai Grundmann 
An  
Oberbürgermeister Torsten Burmester Vorsitzender der 
StadtAG Queerpolitik 
Stadt Köln, Geschäftsstelle der Stadt AG Queerpolitik 
Amt für Integration und Vielfalt 
 
Mai Grundmann  
S C H L AU  Köl n e .V. 
mai.grundmann@schlau-
koeln.de 
 
Köln, 05.05.2026

Beratungsverlauf (3)

28.05.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 11.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
25.06.2026 Sportausschuss
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0775/2026
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
06.05.2026
Erstellt
06.05.2026 07:40