Änderungsantrag zu Top 10.3 Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1027/2025 vom 26.06.2025
Stand: Am 26.06.2025 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.06.2025 AN/1027/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Änderungsantrag zu Top 10.3 Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Frau Pakulat, die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.3 auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.06.2025 zu setzen: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden ergänzenden Beschluss: 1. Die städtebauliche Qualifizierung erfolgt wie in Anlage 8 vorgeschlagen im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung mit 5 teilnehmenden Büros. 2. Im Qualifizierungsverfahren ist die Bedeutung des Grünstreifens am westlichen Rand des Geltungsbereichs stärker zu berücksichtigen. 3. Die Wegebeziehung in Richtung Raderthal ist zu verbessern, so dass der Grünstrei- fen als Erschließung des Quartiers für den Fuß- und Radverkehr dienen kann. Begründung: - 2 - Die antragstellenden Fraktionen begrüßen ausdrücklich die bislang stattgefundenen partizi- pativen Planungsformate, die die Vorhabenträgerin auf eigene Initiative durchgeführt hat. Gleichwohl entsprechen die durchgeführten Werkstattformate nicht den geltenden Regelun- gen für städtebauliche Vorhaben dieser Größenordnung. Die sich aus dem Kooperativen Baulandmodell und dem Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren ergebenden Planungsschritte sind grundlegend einzuhalten. Mit der Erhöhung der Anzahl der teilnehmenden Büros von drei auf fünf soll ferner erwirkt werden, dass bislang nicht beteiligte Büros im Rahmen der Mehrfachbeauftragung weitere Impulse setzen können. Das Vorhaben bietet die Gelegenheit, die bislang nicht zugängliche Grünfläche in Richtung der genossenschaftlichen Wohnbebauungsstruktur aufzuwerten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. In dem Zusammenhang soll geprüft werden, wie sich das Vorhaben über die Grünfläche in Richtung der bestehenden Bebauung öffnen und so zu einer besse- ren Durchwegung beitragen kann. Dabei können wichtige Anlaufpunkte wie zum Beispiel die Europaschule, die bestehende Nahversorgung an der Markusstraße oder das Zollstockbad in die Überlegungen miteinbezogen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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26.06.2025
TOP 10.3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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