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2021/0010

Neubau Brücke Rheinstraße über Bahn (B 26) Vorab- und Planungsmaßnahmen

Magistratsvorlage 25.03.2021

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Punkt 7: Neubau Brücke Rheinstraße über Bahn (B 26) 
Vorab- und Planungsmaßnahmen 
 (V-Nr. 2021/0010) 
 
Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für 
Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus-
schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.

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Punkt 24: Neubau Brücke Rheinstraße über Bahn (B 26) 
Vorab- und Planungsmaßnahmen 
 (V-Nr. 2021/0010) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

2021/0010

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.04.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat V 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0010 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 544010 
Kostenstelle:  066-130-1000 Investitionsnummer:  09066-6060 
Kostenträger:  5440-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Neubau Brücke Rheinstraße über Bahn (B 26)  
Vorab- und Planungsmaßnahmen  
 
Vorlage vom: 25.03.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Umsetzung der Vorab - und Planungsmaßnahmen für den Neubau der Brücke 
Rheinstraße über die Bahn (B 26) nach den Planungen des Mobilitätsamtes wird 
zugestimmt. 
2. Die hierfür notwendigen Mittel gemäß Anlage 1 sind in den Haushaltsansätzen (VE) der 
kommenden Jahre auf der Investitionsnummer 09066 -6060 – Neubau Brücke Rheinstraße 
über Bahn (B 26), Kostenstelle 066 -130-1000 etatisiert. 
 
 
Anlagen: Anlage_1_MV-Kostenzusammenfassung  
Anlage 2 Übersichtsplan Einbahnstraßenring

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   Anlage 1 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.03.2021  
 
 
Ausgangslage  
 
Die Brücke Rheinstraße wurde in den Jahren 1910 bis 1912 erbaut und ist nach nunmehr 
über 100 Jahren in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Eine grundhafte 
Instandsetzung hat bislang nicht stattgefunden. Der Gesamtzustand ist auch nach den 
Ergebnissen der Bauwerksprüfungen als ungenügend zu bezeichnen. Die Zustandsnote 
beträgt aktuell 3,9. Ab der Note 4,0 ist die Brücke für den Verkehr zu sperren.  
Um die Brücke derzeit sicher unter Verkehr zu halten, werden aktuell halbjährige 
Sonderprüfungen durchgef ührt, um auf mögliche Veränderungen schnell reagieren zu 
können. Die Folgekosten aus den Sonderprüfungen und Notinstandsetzungsmaßnahmen 
werden von Jahr zu Jahr höher.  
 
Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke ist ein Ersatzneubau der Brücke unabdingbar . 
Dies soll ab dem Jahr 2023 realisiert werden. Hierzu werden bauliche Vorabmaßnahmen im 
Jahr 2022 erforderlich, die entsprechend zu planen und zu koordinieren sind.  
 
Mit der Magistratsvorlage 2014/426 wurde der Vorplanung (Variante 5) zur Erneuerung der 
Brücke Rheinstraße im Zuge der Bahnstrecke Frankfurt -Heidelberg einschließlich der 
Anschlussknotenpunkte und der ÖPNV -Führung zugestimmt. Mit der Magistratsvorlage 
2016/0211 wurde das Ergebnis des Realisierungswettbewerbes vorgelegt und der 
Beauftragung de r Bietergemeinschaft Schüßler -Plan / Knights Architects durch die 
Stadtverordnetenversammlung zugestimmt.  
 
Ist-Zustand 
 
Vorab- und Rückbaumaßnahmen  
Um einen Neubau der Brücke ab dem Jahr 2023 zu ermöglichen, ist eine Vielzahl von 
Vorabbaumaßnahmen durchzuf ühren. Diese resultieren u.a. aus Vorgaben der Deutschen 
Bahn AG und des Straßenverkehrs, um den Verkehr während des Neubaus aufrechterhalten 
zu können. Gleichfalls können durch vorgezogene Maßnahmen Synergieeffekte erzielt 
werden. Alle Vorabbaumaßnahmen s ollen im Jahr 2022 durchgeführt werden. Diese 
Maßnahmen bestehen aus folgenden Teilprojekten:  
 
- Umlegung sämtlicher DB -Leitungen bauseitig (Oberleitungsanlagen, Leit - und 
Sicherungstechnik, 50 Hertz -Bahnstromleitungen, DB -Kommunikationstechnik)  
- Einbau einer DB-Bauweiche 
- Einbau einer Behelfsbrücke als Leitungstrasse und Fuß - und Radweg 
- Ertüchtigung der Verkehrsanlagen des Einbahnstraßenrings  
- Rohrdurchpressung unter der Rheinstraße westlich der Brücke  
- Umbau der bestehenden Kanalschachtbauwerke in den Knotenpun kten 
- Suchschürfungen im Bahn - und Straßenbereich  
- Kampfmittelerkundung im Bahn - und Straßenbereich  
- Ertüchtigung der bestehenden Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten Rheinstraße 
/ Berliner Allee / Goebelstraße  und Rheinstraße / Am Kavalleriesand / Zweifalltorweg

- 4 - 
 
 
Umlegung sämtlicher DB -Leitungen bauseitig  
 
Die DB AG hat als Kreuzungspartner während der Planungsphase die Forderung gestellt, 
dass sämtliche Leitungen vor dem Baubeginn der Brücke bauseitig umge legt werden 
müssen. Dies hatte Planungsänderungen (Rohrdurchpressung und die Verlegung sämtlicher 
DB-Kabel in einen Bau - und Endzustand) und entsprechende Kostenerhöhung zur Folge. Die 
Behelfsbrücke welche bereits in Planung war, musste für zusätzliche Lei tungstrassen ergänzt 
werden. Zusätzliche Sperrpausen mussten verhandelt werden.  
 
Die Oberleitungsanlagen, Leit - und Sicherungstechnik und 50 Hertz -Bahnstromleitungen 
müssen über die Behelfsbrücke oberhalb der DB -Gleise und durch die Rohrdurchpressung 
unter der Rheinstraße nach Süden durch die Grünanlagen zurück in den Bahnbereich 
umverlegt werden. Die Leitungen der DB -Kommunikationstechnik werden bauseitig entlang 
des östlichen Widerlagers in ein Stahlrohr gelegt.  
 
Sämtliche Leitungen müssen nach Fertigst ellung des Bauwerks zurückverlegt werden. Bisher 
gibt es seitens der DB AG noch keine Zusicherung von Sperrpausen für den Rückbau der 
Leitungen. Dies führt zu größeren Risiken bei der Kalkulation der Kosten und des 
Zeitaufwandes. Da die DB aber ein berecht igtes Interesse an einem Zurückversetzen in den 
Endzustand hat, sollten diese Sperrpausen ohne großen Vorlauf und in direkter Absprache 
mit dem Auftragnehmer und dem Mobilitätsamt zu organisieren sein.  
 
Einbau einer DB -Bauweiche 
 
Um den Bahnbetrieb während  der Bauzeit zu gewährleisten, muss eine zusätzliche 
Bauweiche eingebaut werden. Wegen Lieferzeiten des Gleismaterials von bis zu einem Jahr 
muss diese bereits vor der Hauptausschreibung bestellt werden. Derzeit wird hierzu die 
Weichenskizze erstellt und i m Anschluss wird die Bauweiche bestellt. Dies ist eine Vorgabe 
des Kreuzungspartners DB AG. Die Bauweiche muss ggfs. gepflegt und gewartet werden.  
 
Einbau einer Behelfsbrücke als Leitungstrasse und Fuß - und Radweg 
 
Um die Leitungen der Versorgungsbetriebe und der DB AG aus dem Baufeld herauslegen zu 
können und den Fuß - und Radverkehr sicher um die Baustelle leiten zu können, ist eine 
zusätzliche Behelfsbrücke geplant. Die Behelfsbrücke dient als gemeinsamer Fuß - und 
Radweg in beide Richtungen mit einer Brei te von 2,50 m und wird barrierefrei ausgeführt. 
Größere Breiten sind aufgrund der vorgegebenen Systemstatik nicht möglich. Die Fuß - und 
Radwegbrücke ist vollständig an alle Knotenpunkte bis zur Baufeldgrenze angeschlossen und 
stellt somit die Durchgängigke it in Ost-West-Richtung sicher. Zusätzlich wird ein 
Beleuchtungskonzept erarbeitet, um einen sicheren Übergang zu ermöglichen. Als 
Ingenieurbauwerk muss die Behelfsbrücke geprüft und ggfs. gewartet werden.  
 
Ertüchtigung der Verkehrsanlagen der Umleitungsst recke stadteinwärts  
 
Während der Baumaßnahme ab Anfang 2023 und in Teilen bereits ab Sommer 2022 mit 
dem Abriss des ersten Teilabschnittes auf der Nordseite der Brücke wird ein großräumiger 
Einbahnstraßenring bis Ende 2025 eingerichtet. Über die Brücke Rhe instraße wird somit nur 
noch der Straßenbahn - und der Baustellenverkehr abgewickelt. Der Fuß - und Radverkehr 
wird über die Behelfsbrücke geführt, während für den gesamten motorisierten Verkehr eine 
großräumige Umleitung eingerichtet wird. Für von der Bauma ßnahme betroffene Anlieger

- 5 - 
 
wird die Andienung zu den Grundstücken aufrechterhalten. Die Umleitung ist dem 
beigefügten Plan zu entnehmen.  
Die Umleitung stadteinwärts verläuft durchgängig zweispurig über:  
Rheinstraße -> T-Online-Allee -> Hilpertstraße -> Haardtring -> Berliner Allee -> Rheinstraße 
und zusätzlich einspurig über:  
Rheinstraße -> Am Kavalleriesand -> Hilpertstraße -> Haardtring -> Berliner Allee -> 
Rheinstraße 
 
Die Umleitung stadtauswärts verläuft über:  
Rheinstraße -> Berliner Allee -> Haardtring -> Brücke „Am Stirnweg“ -> Kavalleriesand -> 
Rheinstraße. 
Dieses Umleitungskonzept wurde bereits in Teilen während des Baus der Brücke 
Hilpertstraße und Brücke „Am Stirnweg“ erprobt, weiter optimiert und angepasst. Zahlreiche 
Verkehrssimulationen und vertiefende Absprachen zwischen Mobilitätsamt, Hessen mobil, 
und HEAG mobilo GmbH gemeinsam mit externen Ingenieurbüros haben die Machbarkeit 
bestätigt und ermöglichen die Hauptumleitung über den Einbahnstraßenring. Der 
Einbahnstraßenring wird durchgängig 2-streifig ausgeführt. Die Belange des Fuß - und 
Radverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs sind in der Umleitungsplanung 
berücksichtigt. Auf einzelnen Abschnitten muss aufgrund der zweistreifigen Ausführung mit 
Qualitätseinbußen zum Bestand ger echnet werden. Bestehende Anlagen und betroffene 
Knotenpunkte werden ausgebaut.  
 
Im Zuge des Einbahnstraßenrings werden – in Abstimmung zwischen der DADINA, HEAG 
mobilo GmbH und Mobilitätsamt die Linienführungen der Busse in dem Gebiet angepasst 
und die Haltestellen provisorisch ausgebaut bzw. umverlegt. Auch das Einrichten eines 
zeitweise angelegten Schienenersatzverkehrs mit Bussen für die Linien 4 und 9 sowie 
Anpassung des neuen Verkehrskonzepts sind im Einbahnstraßenring berücksichtigt.  
 
Für die Einric htung der Umleitungsstrecke müssen einige bauliche Anpassung erfolgen. Dies 
betrifft: 
- Die Errichtung eines zusätzlichen Abbiegefahrstreifens von der Rheinstraße in die  
T-Online-Allee 
- Die Anpassung des Verschwenkungsbereiches in der T -Online-Allee südwestli ch der 
Mina-Rees-Straße 12 (Bemessung für den Schwerlastverkehr)  
- Den Ausbau  von zwei provisorischen Bushaltestellen westlich des Knotenpunktes  
T-Online-Allee / Hilpertstraße.  
- Die Ertüchtigung der Fahrbahn in der Hilpertstraße zwischen den Knotenpunkten  
T-Online-Allee und Am Kavalleriesand. Die Hilpertstraße ist in diesem Abschnitt 
bereits jetzt sanierungsbedürftig und müsste in den kommenden Jahren grundhaft 
erneuert werden.  
- Den Ausbau des bestehenden Gehweges auf der Ostseite der Straße Am 
Kavalleriesand zwischen der Stirnwegbrücke und der Hilpertstraße.  
- Die Verbreiterung der Fahrbahn am Knotenpunkt Am Kavalleriesand / Mina -Rees-
Straße. 
- Knotenpunkt Berliner Allee / Spreestraße: Ausbau des Fuß - und Radweges  
- Den Ausbau eines zusätzlichen Abiegefahrstreifens  am Knotenpunkt Rheinstraße / 
Berliner Allee  
- Durch die neu entstandenen Fahrbeziehungen wird eine temporäre Bushaltestelle vor 
dem Kinopolis (an der Goebelstraße vor der Einmündung der Mornewegstraße) 
errichtet. Die Bäume in diesem Bereich verbleiben dort.

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- Eine weitere Bushaltestelle wird Am Kavalleriesand südlich der Stirnwegbrücke 
entlang des EUMETSAT -Geländes errichtet. Die Bäume in diesem Bereich werden 
nicht beeinträchtigt. Dies wird durch die Beteiligung einer ökologischen 
Baubegleitung sichergestellt.  
- Grundsätzliche Einführung einer ÖV -Priorisierung an Lichtsignalanlagen auf den 
Umleitungsstrecken  
 
Belange Grünflächenamt im Einbahnstraßenring: Betroffene Bäume i m Einbahnstraßenring  
 
Das Grünflächenamt fordert den Erhalt aller Bäume im B ereich der Anpassungsmaßnahmen. 
Nach Absprachen mit dem Grünflächenamt konnte die Planung angepasst werden und nach 
derzeitigem Stand müssen keine Bäume für den Ausbau des Einbahnstraßenrings gefällt 
werden. Punktuell wird es zur Beeinflussung des Baumbest andes kommen. An den Stellen 
mit zu geringen Abständen zu den Provisorien werden Suchschürfen gemeinsam mit einer 
ökologischen Baubegleitung, den Projekt beteiligten und dem Grünflächenamt durchgeführt. 
Alle Maßnahmen in der Nähe von Bäumen werden schonend und mit dem Ziel des 
Baumerhaltes durchgeführt. Wo es erforderlich und bautechnisch möglich ist, werden 
Wurzelschutzbrücken eingebaut oder sonstige geeignete Maßnahmen gemeinsam festgelegt.  
 
Baumfällungen werden nur wie in dem Planfeststellungsverfahren fe stgelegt durchgeführt. 
Hiervon sind Baustelleneinrichtungsflächen rund um die Brücke Rheinstraße betroffen und 
stehen nicht im Zusammenhang mit dem Ausbau des Einbahnstraßenrings. Schützenswerte 
Bäume bleiben erhalten.  
 
Durchführen einer Rohrdurchpressung unter der Rheinstraße  
 
Für die bereits genannte Umverlegung sämtlicher DB -Leitungen außerhalb des Baufeldes 
werden zwei Rohrdurchpressungen DN 800 unter der Rheinstraße westlich der alten 
Widerlager der Brücke erforderlich. Somit ist gewährleistet, dass di e Speiseleitung für die 
Oberleitungsanlagen, Leit - und Sicherungstechnik und die Weichenheizung bauseitig 
betrieben werden können. Die Rohre sollen in einer Tiefe von 2,50 bis 3,50 m liegen und 
mittels Vortrieb gebaut werden. Somit wird auf der nordwestlic hen und südwestlichen Seite 
der Brücke ein Start - und Zielschacht für die Rohrdurchpressung benötigt.  
 
Aufgrund der hohen Stromspannungen und der separat notwendigen Erdungsanlagen dürfen 
nicht alle Leitungen in einem Mantelrohr liegen und müssen in einem Abstand von 3,00 m 
geführt werden. Dementsprechend müssen zwei Rohrdurchpressungen erfolgen.  
 
Für die Straßenbahn werden in diesem Zusammenhang umfangreiche Alarm - und 
Sicherungspläne und ggfs. das Einrichten einer Langsamfahrstrecke in Abstimmung mit dem  
Betreiber HEAG mobilo GmbH und deren Aufsichtsbehörde erforderlich. Bauseitig müssen 
die Gleisanlagen vermessungstechnisch bewertet und ein sogenanntes „Monitoring“ gestartet 
werden.  
 
 
Kanalbau 
Um die Entwässerung der neuen und um 20 Meter breiteren Brüc ke gewährleisten zu 
können, muss der Kanal bis zu den Knotenpunkten Rheinstraße / Am Kavalleriesand und 
Rheinstraße / Berliner Allee aufdimensioniert werden. Die bauzeitige Verkehrsführung 
(Einbahnstraßenring) erfordert die Herstellung der Kanalschachtbauw erke in den

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Anschlussknotenpunkten bereits im Vorfeld. Hierfür wird ein eigenes Bauphasen - und  
Verkehrssicherungskonzept ausgearbeitet. Die Notwendigkeit einer Anpassung des 
Straßenbahnbetriebs und der Fahrleitungsanlage während der Kanalbauarbeiten wird derzeit 
geprüft.  
 
Da die Schachtbauwerke in unmittelbarer Nähe zur Gleisanlage der Straßenbahn liegen, 
werden in diesem Zusammenhang umfangreiche Alarm - und Sicherungspläne sowie die 
Fahrleitungsanlage in Abstimmung mit dem Betreiber HEAG mobilo GmbH erforderlich. 
Bauseitig müssen die Gleisanlagen vermessungstechnisch überwacht und ein sogenanntes 
„Monitoring“ gestartet werden. Beim Monitoring wird ein entsprechendes Ingenieurbüro 
beauftragt die Gleise vor, während und nach der Baumaßnahme durchgehend durch teils 
automatisierte Systeme zu überwachen. Bei Verformungen oder Setzungen im umliegenden 
Gleisbereich in nicht tolerierbarer Größe wird der Bahnbetrieb eingeschränkt (z.B. durch 
Langsamfahrstellen) oder eingestellt.  
 
Suchschürfungen im Bahn - und Straßenbereich  
 
Da in der Brücke und den angrenzenden Knotenpunkte eine Vielzahl von Leitungen liegen,  
sollen bereits vor der Hauptbaumaßnahme Suchschürfungen durchgeführt werden. Diese 
würden im Bereich der DB AG im Schutz bereits anderer Sperrpausen erfolgen. Ziel ist es, 
Planungssicherheit, auch im Straßenbereich zu schaffen.  
 
Kampfmittelerkundung im B ahn- und Straßenbereich  
 
Soweit möglich soll die Kampfmittelfreiheit im Gleisbereich der DB AG sowie im Baufeld der 
Verkehrsanlagen vor der eigentlichen Bauausführung gewährleistet werden. Es werden jedoch 
auch Kampfmittelfreimessungen während der Ausführu ng erforderlich werden.  
 
Ertüchtigung der bestehenden Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten Rheinstraße / 
Berliner Allee / Goebelstraße und Rheinstraße / Am Kavalleriesand / Zweifalltorweg  
 
Um die Kosten für bauzeitliche Lichtsignalanlagen zu reduzieren , ist geplant, die  
Lichtsignaltechnik der hier genannten Knotenpunkte auszubauen und mit neuen 
Steuergeräten auszustatten. Die Lichtsignalanlagen sind erneuerungsbedürftig und der 
jetzige Ausbau ermöglicht eine Umstellung der großen Knotenpunkte ohne zusä tzliche 
Baustellenlichtsignalanlagen während der Baumaßnahme. Da die meisten Lichtsignalanlagen 
rund um die Hilpertstraßenbrücke und die Brücke „Am Stirnweg“ ausgebaut und die neue 
Steuerungstechnik eingebaut wurde, werden nur noch wenige oder auch gar kei ne Baustellen-
Lichtsignalanlagen im gesamten Einbahnstraßenring zum Tragen kommen.  
 
Des Weiteren wird seitens der Verkehrsbehörde der Autobahn (ehemals Hessen Mobil) 
gefordert ein sogenanntes digitales Verkehrsleitsystem zu implementieren. Dies würde 
stadteinwärts vor dem Beginn des Einbahnstraßenrings eingerichtet werden. Nach 
derzeitigem Stand ist das Verkehrsleitsystem so geplant, dass dies auch nach dem Bau  
 
weiter genutzt werden kann und somit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung 
kommunaler Ver kehrssysteme leistet. Dies bietet besonders stadteinwärts einen großen 
Vorteil für die Verkehrsteilnehmenden. Hierdurch werden sowohl die Vorhaben der 
Digitalstadt im Handlungsfeld Verkehr, als auch die Vorhaben des Digitalisierungsprojekts 
„DAnalytics“ sy nergetisch unterstützt. Perspektivisch würden diese digitalen Anzeigen als 
Informationssystem für das umweltsensitive Verkehrsmanagements dienen. Bürger/innen 
werden über aktuelle oder bevorstehende Verkehrslagen oder Verkehrsmanagementeingriffe

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informiert. Dies könnte z.B. eine Routenempfehlung, Reisezeitinformation oder ein Lagebild 
der aktuellen Umweltsituation sein.  
 
Weitere benötigte Leistungen durch Externe für die Vorabmaßnahmen  
 
Der Projektpartner HEAG mobilo GmbH und das Mobilitätsamt werden externe Unterstützung 
bereits während der Planungen und für den Bau benötigen. Identifiziert wurden hier eine 
Projektsteuerung, eine juristische sowie baubetriebliche Begleitung, einen Vergabejuristen, 
ein Büro für Öffentlichkeitsarbeit und Prüfstatiker.  
 
Genehmigungsverfahren 
 
Am 22.10.2019 wurden die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau 
der Brücke beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. 
 
Der Planfeststellungsbescheid liegt seit Ende Februar 2021 vor und wurde mit sofortigem 
Vollzug angeordnet. Somit liegt das Baurecht vor. Die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung 
(Baudurchführungsvereinbarung mit der DB) liegt unterschrieben seit Februar 2021 vor.  
 
Ein Bau- und Finanzierungsvertrag wird derzeit gemeinsam mit der HEAG mobilo GmbH 
vorbereitet. Hierin werden die Ressourcen (Kompetenzen, Personal, Finanzen) und zeitliche 
Festlegungen beider Seiten während der Baumaßnahme beschrieben. 
 
Finanzierung und Förderung 
Die Gesamtkosten der Vorabmaßnahmen für den Neubau der Brücke Rheinstraße über die 
Bahn (B26) sind in der datenschutzrelevanten Anlage dargelegt. Die hierfür notwendigen Mittel 
sind in den Haushaltsansätzen (VE) der kommenden Jahre auf der Investitionsnummer 09066 -
6060 – Neubau Brücke Rheinstraße über Bahn (B 26), Kostenstelle 066-130-1000 etatisiert.  
 
Im Rahmen des Projektes Neubau der Brücke Rheinstraße über die Bahn (B26) werden 
Folgekosten inkl. Kosten für Rückbaumaßnahmen nach Beendigung der Hauptbaumaßnahme 
entstehen. Diese können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt und Planungsstand noch nicht 
abgeschätzt werden. 
 
Beteiligung der DB Netz AG 
Das „Verlangen Bahn“ besteht in der Forderung des Schienenbaulastträgers (DB Netz AG) 
nach einer Vergrößerung der lichten Höhe und nach einer Verbreiterung der lichten 
Abstandsmaße zwischen den äußeren Gleisachsen zu den Widerlagern auf ein regelkonformes 
Maß, sowie der Anpassung der Oberleitungsanlagen im Kreuzungsbereich. Der 
kreuzungsbedingte Anteil der DB liegt bei 41,48%. 
 
Das „Verlangen Straße“ besteht in der Forderung des Straßenbaulastträgers (Stadt Darmstadt) 
nach Erhöhung der Tragfähigkeit des vorhandenen Brückenbauwerks und der erforderlichen  
Querschnittverbreiterung durch einen Ersatzneubau. Der kreuzungsbedingte Anteil des 
Straßenbaulastträgers (Stadt Darmstadt) liegt bei 58,52%. 
 
Verkehrsinfrastrukturförderung 
Am 30.06.2020 hat das Mobilitätsamt die Brückenerneuerung Rheinstraße in das 
Förderprogramm Kommunaler Straßenbau und Öffentlicher Personennahverkehr bei Hessen

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Mobil angemeldet. Abzüglich der bereits bekannten Förderungen durch die DB Netz AG und 
die Heag Mobilo GmbH werden ca. 60% der Baukosten gefördert.  
 
 
 
Dezernat I   Dezernat IV   Dezernat V 
i. V. 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg  Jochen Partsch 
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer  Oberbürgermeister

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109 Zeichen

Anlage 2 Übersichtsplan Einbahnstraßenring 
 
Zweistreifig        einstreifig 
 
Stadteinwärts 
Stadtauswärts

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 7
TOP 86
TOP 24

Orte (11)

  • Rheinstraße
  • Berliner Allee
  • Goebelstraße
  • Hilpertstraße
  • Mina-Rees-Straße 12
  • Spreestraße
  • Zweifalltorweg 4
  • Haardtring
  • Stirnweg
  • Am Kavalleriesand
  • Mornewegstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0010
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.03.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00