V/0013/2006
Bebauungsplanverfahren 478 - Optionsvereinbarung BWN
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Berichtsvorlage
6825 Zeichen
V/0013/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Bebauungsplanverfahren 478 "Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege" 2. Optionsvereinbarung BWN Beratungsfolge 31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 08.02.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 15.02.2006 Hauptausschuss Bericht 15.02.2006 Rat Bericht Bericht: 1. Für das städtische Grundstück „Ecke Yorkring/Steinfurter Straße“ (ehem. TÜV-Gelände) setzt der seit 1993 rechtsverbindliche Bebauungsplan 379 ein Kerngebiet (MK) mit einer 4- geschossigen Straßenrandbebauung fest. Nach Verlagerung der Einrichtung des TÜV gab es zwar immer wieder vereinzelte Nachfragen für das baureife Grundstück, diese sind aber auf- grund hoher städtischer Anforderungen an die konzeptionelle Reife von Bewerbungen hinsicht- lich Nutzungs- und Investorenkonzept e sowie der gestalterischen Ansprüche an dieser städte- baulich optimierten Lage nicht zur Entscheidungsreife gekommen. 2. Vor diesem Hinter grund hat die Stadt im Jahre 2002 ein investorenbezogenes Vermark- tungsverfahren durchgeführt. Entsprechend dem einstimmigen Vorsch lag des Auswahlgremiums hat der Rat am 11.12.2002 beschlossen, dem Unternehmen BWN für einen begrenzten Zeitraum Gelegenheit zu geben, das eingereichte Realisierungskonz ept den Anforderungen entsprechend zu optimieren und zur Vermarktungsreife zu bringen. Das weiterentwickelte bauliche Konzept sah neben der den Straßenraum begrenzenden V bzw. VII-geschossigen Bebauung insbesondere einen Hochhausturm („York-Tower“) mit XVI-XIX Geschossen vor. Der Optionszeitraum wurde zunächst bis zum 31.12.2004 festgelegt. 3. Im Jahre 2003 wurde das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 478 eingeleitet . Der Entwurf hat auf der Grundlage des Projektentwurfes des Vorhabenträgers im Frühjahr 2004 öffentlich ausgelegen. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss (Vorl.-Nr. 520/2004) wurde vom Rat am 14.07.2004 nicht beraten, da die Voraussetzung für den Satzungsbe schluss der vorherige Abschluss des Druchführungsvertrages gewesen wäre. Dieser konnte seitens des Vorhabenträgers wegen der noch ausstehenden Grundsatzentscheidung eines Ankermieters nicht abgeschlossen werden. Vielmehr hat der Rat auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, dass vom Vorhabenträger „städtebauliche und architektonische Alternativkonzepte entwickelt werden, die einerseits der Lagegunst für eine Bürofl ächenimmobilie sowie den Ansi edlungsinteressen von Investo- ren/Nutzern entsprechen, andererseits aber auch die nachvollziehbare Sorge der Anwohner Vorlagen-Nr.: V/0013/2006 Auskunft erteilt: Herr Bartmann / Herr Husmann Ruf: 492 7075 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 11.01.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0013/2006 hinsichtlich der atmosphärischen Wirkung des Hochhauses berücksichtigen bzw. dessen domi- nierende Auswirkung auf die Stadtsilhouette mildern.“ 4. Die Laufzeit über die Vorhaltung des Grundstücks („Optionsvereinbarung“) wurde vom Rat am 17.11.2004 zunächst bis zum 30.06.2005 und am 29.06.2005 letztmalig um weitere sechs Monate bis zum 31.12.2005 auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 17.11.2004 mit der Maßgabe verlängert, die noch vorzulegende neue Konzeption ergebnisoffen zu prüfen. Die Intention dieses Ratsbeschlusses bedeutet, dass der Vorhabenträger bis Ende des Jah- res 2005 eine ganzheitliche, realisierungsfähige Konzeption mit nachvollziehbaren Aussa- gen zu den Komponenten „Architekt ur/Städtebau“; „Nutzung“ und „kurzfristige, wirtschaftliche Umsetzbarkeit“ vorlegen sollte, die die Gr undlage für den Abschluss des Bebauungsplanes bzw. des Kaufvertrages darstellen. 5. Im Sommer 2005 in der Verwaltung bzw. am 01.12.2005 im Planungsausschuss hat der Vorha- benträger eine erste Entwurfsskizze für eine städtebauliche und ar chitektonische Alternative vorgestellt, die vorbehaltlich einer weiteren Pr üfung nach Auffassung der Verwaltung im Grund- satz die baulichen Vorgaben des Ratsbeschlu sses vom 14.07.2004 erfüllt. Nach seinen Anga- ben wurde das Volumen des Projektes um rd. ¼ reduziert; die Geschosszahl des Baukörpers unmittelbar an der „Gasselstiege“ um 1 Geschoss auf IV, die Geschosszahl des Hochhauses auf XIV reduziert; der Baukörper an der Steinfurter Straße“ (VII, „Hotel“) entfiel. Zu den übrigen Komponenten des Ratsbeschlusses konnten vom Vo rhabenträger noch keine Aussagen getrof- fen werden, da zunächst auf der Grundlage der geänderten städtebaulichen Konzeptidee die Vermarktung intensiviert werden sollte. 6. Mit Schreiben vom 21.12.2005 hat BWN zum Sachstand der Verwaltung kurz mitgeteilt, dass derzeit „verschiedene Verhandlungen mit Mietinteressenten laufen “ und BWN davon aus- geht, dass eine Vermietung bis Mitte 2006 vorgenommen werden kann. Mit ihrem Schreiben bit- tet BWN, dem Rat vorzuschlagen, die Option letztmalig bis zum 30.06.2006 zu verlängern. Mit Schreiben vom 29.12.2005 hat die Verwaltung BWN mitgeteilt, dass der Rat am 29.06.2005 einer letztmaligen Verlängerung nur bis zum 31.12.2005 z ugestimmt hat und somit die Verein- barung zwischen BWN und der Stadt zum 31.12.2005 ausläuft. Die Verwaltung hat in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung der Stadt, BWN das Grundstück exklusiv vorzuhalten, ab dem 01.01.2006 nicht mehr besteht. Es ist BWN aber im Grundsatz unbenommen, sich – solang e die Stadt mit anderen Vorhabenträ- gern/Interessenten keine vertraglichen Bindungen eingegangen ist – auch weiterhin um das Grundstück mit einem geeigneten Projektvorschlag zu bemühen. 7. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 478 ruht zurzeit. Als planungsrechtliche Grundlage für eine Bebauung der städtischen Immobilie gelten zunäc hst weiterhin die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 379 aus dem Jahre 1993. Die Veräußerungsaussichten für das städtische Grundstück auf dessen Grundlage – oder ggf. mit Modifizierungen – an Dritte wird trotz der Standortgunst auf Grund der Lage auf dem Grundstücksmarkt für Nutzungen im Dienstleistungssektor zurzeit als gering eingestuft . Inso- fern schlägt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpu nkt auch nicht vor, erneut ein investorenbezo- genes Vermarktungsverfahren bzw. eine neue Vermarktungsoffensive einzuleiten. Das Grundstück wird aber auf Nachfrage Interessenten angeboten. Über entsprechende Anfragen bzw. Projektvorschläge wird die Verwaltung den Rat bzw. seine Gremien infor- mieren. Gleiches gilt auch, falls von BWN ein übe rarbeitetes Konzept auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.07.2004 vorgelegt wird. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Steinfurter Straße
- York-Ring
- Gasselstiege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0013/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 05.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37