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V/0013/2006

Bebauungsplanverfahren 478 - Optionsvereinbarung BWN

Vorlage 05.01.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2006, TOP 22.1.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6825 Zeichen

V/0013/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Bebauungsplanverfahren 478 "Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege" 
2. Optionsvereinbarung BWN 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
08.02.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
15.02.2006 Hauptausschuss Bericht 
15.02.2006 Rat Bericht 
 
Bericht: 
 
1. Für das städtische Grundstück  „Ecke Yorkring/Steinfurter Straße“ (ehem. TÜV-Gelände) setzt 
der seit 1993 rechtsverbindliche Bebauungsplan  379 ein Kerngebiet (MK) mit einer 4-
geschossigen Straßenrandbebauung  fest. Nach Verlagerung der Einrichtung des TÜV gab 
es zwar immer wieder vereinzelte Nachfragen für das baureife Grundstück, diese sind aber auf-
grund hoher städtischer Anforderungen an die konzeptionelle Reife von Bewerbungen hinsicht-
lich Nutzungs- und Investorenkonzept e sowie der gestalterischen Ansprüche an dieser städte-
baulich optimierten Lage nicht zur Entscheidungsreife gekommen. 
 
2. Vor diesem Hinter grund hat die Stadt im Jahre 2002 ein investorenbezogenes Vermark-
tungsverfahren durchgeführt. 
 Entsprechend dem einstimmigen Vorsch lag des Auswahlgremiums hat der Rat am 11.12.2002 
beschlossen, dem Unternehmen BWN für einen begrenzten Zeitraum Gelegenheit zu geben, 
das eingereichte Realisierungskonz ept den Anforderungen entsprechend zu optimieren und 
zur Vermarktungsreife zu bringen. 
 Das weiterentwickelte bauliche Konzept sah neben der den Straßenraum begrenzenden V bzw. 
VII-geschossigen Bebauung insbesondere einen Hochhausturm („York-Tower“) mit XVI-XIX 
Geschossen vor. Der Optionszeitraum wurde zunächst bis zum 31.12.2004 festgelegt. 
 
3. Im Jahre 2003 wurde das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 478 eingeleitet . 
Der Entwurf hat auf der Grundlage des Projektentwurfes des Vorhabenträgers im Frühjahr 2004 
öffentlich ausgelegen. 
 Die Vorlage zum Satzungsbeschluss (Vorl.-Nr. 520/2004) wurde vom Rat am 14.07.2004  
nicht beraten, da die Voraussetzung für den Satzungsbe schluss der vorherige Abschluss des 
Druchführungsvertrages gewesen wäre. Dieser konnte seitens des Vorhabenträgers wegen der 
noch ausstehenden Grundsatzentscheidung eines Ankermieters nicht abgeschlossen werden. 
 Vielmehr hat der Rat  auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, dass vom Vorhabenträger 
„städtebauliche und architektonische Alternativkonzepte entwickelt werden, die einerseits 
der Lagegunst für eine Bürofl ächenimmobilie sowie den Ansi edlungsinteressen von Investo-
ren/Nutzern entsprechen, andererseits aber auch die nachvollziehbare Sorge der Anwohner 
Vorlagen-Nr.: 
V/0013/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 7075 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.01.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0013/2006 
 
hinsichtlich der atmosphärischen Wirkung des Hochhauses berücksichtigen bzw. dessen domi-
nierende Auswirkung auf die Stadtsilhouette mildern.“ 
 
4.  Die Laufzeit über die Vorhaltung des Grundstücks  („Optionsvereinbarung“) wurde vom Rat 
am 17.11.2004 zunächst bis zum 30.06.2005 und am 29.06.2005 letztmalig um weitere sechs 
Monate bis zum 31.12.2005  auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 17.11.2004 mit der 
Maßgabe verlängert, die noch vorzulegende neue Konzeption ergebnisoffen zu prüfen. 
 Die Intention dieses Ratsbeschlusses bedeutet, dass der Vorhabenträger bis Ende des Jah-
res 2005 eine ganzheitliche, realisierungsfähige Konzeption mit nachvollziehbaren Aussa-
gen zu den Komponenten „Architekt ur/Städtebau“; „Nutzung“ und „kurzfristige, wirtschaftliche 
Umsetzbarkeit“ vorlegen sollte, die die Gr undlage für den Abschluss des Bebauungsplanes 
bzw. des Kaufvertrages darstellen. 
 
5. Im Sommer 2005 in der Verwaltung bzw. am 01.12.2005 im Planungsausschuss hat der Vorha-
benträger eine erste Entwurfsskizze für eine städtebauliche und ar chitektonische Alternative 
vorgestellt, die vorbehaltlich einer weiteren Pr üfung nach Auffassung der Verwaltung im Grund-
satz die baulichen Vorgaben des Ratsbeschlu sses vom 14.07.2004 erfüllt. Nach seinen Anga-
ben wurde das Volumen des Projektes um rd. ¼ reduziert; die Geschosszahl des Baukörpers 
unmittelbar an der „Gasselstiege“ um 1 Geschoss auf IV, die Geschosszahl des Hochhauses 
auf XIV reduziert; der Baukörper an der Steinfurter Straße“ (VII, „Hotel“) entfiel. Zu den übrigen 
Komponenten des Ratsbeschlusses konnten vom Vo rhabenträger noch keine Aussagen getrof-
fen werden, da zunächst auf der Grundlage der geänderten städtebaulichen Konzeptidee die 
Vermarktung intensiviert werden sollte. 
 
6. Mit Schreiben vom 21.12.2005 hat BWN  zum Sachstand der Verwaltung kurz mitgeteilt, dass 
derzeit „verschiedene Verhandlungen mit Mietinteressenten laufen “ und BWN davon aus-
geht, dass eine Vermietung bis Mitte 2006 vorgenommen werden kann. Mit ihrem Schreiben bit-
tet BWN, dem Rat vorzuschlagen, die Option letztmalig bis zum 30.06.2006 zu verlängern. 
 Mit Schreiben vom 29.12.2005 hat die Verwaltung BWN mitgeteilt, dass der Rat am 29.06.2005 
einer letztmaligen
 Verlängerung nur bis zum 31.12.2005 z ugestimmt hat und somit die Verein-
barung zwischen BWN und der Stadt zum 31.12.2005 ausläuft. Die Verwaltung hat in ihrem 
Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung der Stadt, BWN das 
Grundstück exklusiv vorzuhalten, ab dem 01.01.2006 nicht mehr besteht. Es ist BWN aber 
im Grundsatz unbenommen, sich – solang e die Stadt mit anderen Vorhabenträ-
gern/Interessenten keine vertraglichen Bindungen  eingegangen ist – auch weiterhin um das 
Grundstück mit einem geeigneten Projektvorschlag zu bemühen. 
 
7. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 478 ruht zurzeit. Als planungsrechtliche Grundlage für 
eine Bebauung der städtischen Immobilie gelten zunäc hst weiterhin die Festsetzungen des 
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 379 aus dem Jahre 1993. 
 Die Veräußerungsaussichten für das städtische Grundstück auf dessen Grundlage – oder ggf. 
mit Modifizierungen – an Dritte wird trotz der Standortgunst auf Grund der Lage auf dem 
Grundstücksmarkt für Nutzungen im Dienstleistungssektor zurzeit als gering eingestuft . Inso-
fern schlägt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpu nkt auch nicht vor, erneut ein investorenbezo-
genes Vermarktungsverfahren bzw. eine neue Vermarktungsoffensive einzuleiten. 
 Das Grundstück wird aber auf Nachfrage Interessenten angeboten. Über entsprechende 
Anfragen bzw. Projektvorschläge wird die Verwaltung den Rat bzw. seine Gremien infor-
mieren. 
 Gleiches gilt auch, falls von BWN ein übe rarbeitetes Konzept auf der Grundlage des 
Ratsbeschlusses vom 14.07.2004 vorgelegt wird. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (5)

31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.02.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.02.2006 Hauptausschuss
TOP 20.1.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.02.2006 Rat
TOP 22.1.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Steinfurter Straße
  • York-Ring
  • Gasselstiege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0013/2006
Typ
Vorlage
Datum
05.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37