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1072/2026

Widmung eines Teilstücks der Straße Im Garten in Köln-Weiß

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.06.2026, TOP 9.1.2

Anlage 2 Widmungsplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Widmungsplan

110 Zeichen

Anlage 2 
Widmungsplan  
 
Im Garten, Köln-Weiß 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 27, Flurstück 864 
 
 
 
Legende

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1482 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1072/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung eines Teilstücks der Straße Im Garten in Köln-Weiß  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, das Straßenteilstück der Straße Im Garten 
(Gemarkung Rondorf-Land, Flur 27, Flurstück 864) in Köln-Weiß als Gemeindestraße ohne 
Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Straße Im Garten in Köln-Weiß ist als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung 
gewidmet. Das Straßenteilstück der Straße Im Garten (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 27, 
Flurstück 864) wurde Ende 2025 erstmalig technisch hergestellt. Das Straßengrundstück be-
findet sich im Eigentum der Stadt.  
Das Flurstück 864 ist als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen.  
Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wegege-
setzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaubehörde 
und Straßenbaulastträger gestellt. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Widmungsplan Im Garten

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

825 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt 
wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen 
Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes 
auch nicht vorgesehen (s. § 25a Abs. 1 VwVfG NRW).

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Im Garten

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Details

Aktenzeichen
1072/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.04.2026
Erstellt
15.04.2026 12:47