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A-R/0037/2021

Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Betreuung sowie verbindliche Lösungen bis zu den Sommerferien

Antrag an den Rat 04.05.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.24.7

a-r-0037-2021-CDU-Verzicht Elternbeiträge und Verlässlichkeit bis zu den Sommerferien in der Kinderbetreuung schaffen

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a-r-0037-2021-CDU-Verzicht Elternbeiträge und Verlässlichkeit bis zu den Sommerferien in der Kinderbetreuung schaffen

2792 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0037/2021 
 
 
 
 
RATSANTRAG 
 Münster, 27. 04 2021 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des 
Rates 
 
Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der 
Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Betreuung sowie 
verbindliche Lösungen bis zu den Sommerferien 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.) Der Rat beschließt den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die 
ausgefallene Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten, der 
Kindertagespflege, der Übermittagsbetreuung in den Schulen und der OGS 
aufgrund der Schließung der Einrichtungen während der Corona-Pandemie 
für die Zeit ab dem 01.02.2021. 
 
2.) Das Land wird gebeten, dringend eine einheitliche und verbindliche Lösung in 
der Betreuung bis zu den Sommerferien 2021 vorzulegen. 
 
Begründung 
Die Erstattung bzw. der Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die 
ausgefallene Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie wurde bisher bis 
Ende des Monats Januar 2021 geregelt. Die Kosten wurden dabei zur Hälfte vom 
Land NRW übernommen. Allerdings hat auch darüber hinaus keine Betreuung in den 
Kindertagesstätten, der Tagespflege und dem offenen Ganztag stattfinden können, 
die eine Erhebung von Elternbeiträgen in vollem Maße rechtfertigen. Für eine nicht 
erbrachte Leistung können keine Gebühren verlangt werden. 
Die andauernde Corona-Krise ist für betroffene Eltern ohnehin sehr belastend. Zum 
Teil führt sie zu Einkommenseinbußen, sie erstreckt sich aber über die finanzielle 
Belastung hinaus. Eine finanzielle Entlastung wäre ein positives Signal der 
Unterstützung und des Verständnisses für die herausfordernde Situation in 
Familien.

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0037/2021 
 
 
 
Des Weiteren benötigen Eltern eine Perspektive und eine Sicherheit in der 
Betreuung für ihre Kinder, auf die sie sich verlassen können. Auch wenn der 
Landesminister in einem Schreiben vom 22.04.2021 die Eltern auffordert, ihre Kinder 
nicht in die Betreuung zu schicken, ist das kaum noch haltbar.  
Eltern brauchen für ihre Arbeitszeiten und für die finanzielle Situation dringend eine 
Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung. 
Nach der Verlängerung der Pandemie-Maßnahmen durch das Land NRW konnten 
für den Monat Januar 2021 Vereinbarungen mit dem Land getroffen werden, die den 
Verzicht auf die Betreuungsbeiträge ermöglicht haben. Jedoch war auch in der Zeit 
nach dem 31.01. 2021 kein geregeltes Betreuungsangebot in verschiedenen 
Einrichtungen und Formen möglich. Weitere Festlegungen für diese Zeiten wurden 
nicht getroffen. Daher sind verbindliche, dauerhafte Folgevereinbarungen dringend 
notwendig, die der Kommune als Leitlinie dienen. Wir dürfen die Familien hier nicht 
allein lassen! 
 
gez.  
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.24.7 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0037/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
04.05.2021
Erstellt
04.05.2021 16:32