A-R/0037/2021
Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Betreuung sowie verbindliche Lösungen bis zu den Sommerferien
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a-r-0037-2021-CDU-Verzicht Elternbeiträge und Verlässlichkeit bis zu den Sommerferien in der Kinderbetreuung schaffen
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0037/2021 RATSANTRAG Münster, 27. 04 2021 Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Betreuung sowie verbindliche Lösungen bis zu den Sommerferien Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1.) Der Rat beschließt den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die ausgefallene Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, der Übermittagsbetreuung in den Schulen und der OGS aufgrund der Schließung der Einrichtungen während der Corona-Pandemie für die Zeit ab dem 01.02.2021. 2.) Das Land wird gebeten, dringend eine einheitliche und verbindliche Lösung in der Betreuung bis zu den Sommerferien 2021 vorzulegen. Begründung Die Erstattung bzw. der Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die ausgefallene Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie wurde bisher bis Ende des Monats Januar 2021 geregelt. Die Kosten wurden dabei zur Hälfte vom Land NRW übernommen. Allerdings hat auch darüber hinaus keine Betreuung in den Kindertagesstätten, der Tagespflege und dem offenen Ganztag stattfinden können, die eine Erhebung von Elternbeiträgen in vollem Maße rechtfertigen. Für eine nicht erbrachte Leistung können keine Gebühren verlangt werden. Die andauernde Corona-Krise ist für betroffene Eltern ohnehin sehr belastend. Zum Teil führt sie zu Einkommenseinbußen, sie erstreckt sich aber über die finanzielle Belastung hinaus. Eine finanzielle Entlastung wäre ein positives Signal der Unterstützung und des Verständnisses für die herausfordernde Situation in Familien. Antrag an den Rat Nr.: A-R/0037/2021 Des Weiteren benötigen Eltern eine Perspektive und eine Sicherheit in der Betreuung für ihre Kinder, auf die sie sich verlassen können. Auch wenn der Landesminister in einem Schreiben vom 22.04.2021 die Eltern auffordert, ihre Kinder nicht in die Betreuung zu schicken, ist das kaum noch haltbar. Eltern brauchen für ihre Arbeitszeiten und für die finanzielle Situation dringend eine Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung. Nach der Verlängerung der Pandemie-Maßnahmen durch das Land NRW konnten für den Monat Januar 2021 Vereinbarungen mit dem Land getroffen werden, die den Verzicht auf die Betreuungsbeiträge ermöglicht haben. Jedoch war auch in der Zeit nach dem 31.01. 2021 kein geregeltes Betreuungsangebot in verschiedenen Einrichtungen und Formen möglich. Weitere Festlegungen für diese Zeiten wurden nicht getroffen. Daher sind verbindliche, dauerhafte Folgevereinbarungen dringend notwendig, die der Kommune als Leitlinie dienen. Wir dürfen die Familien hier nicht allein lassen! gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: verwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-R/0037/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 04.05.2021
- Erstellt
- 04.05.2021 16:32