Änderung des Bedarfsplans der Kinderbetreuung 2024 sowie der Festlegung der Platzkontingente und der Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2024/2025 im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Dringlichkeitsbeschluss 71/2024 vom 11.03.2024
Stand: Am 11.03.2024 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dringlichkeitsbeschluss (Änderung des Bedarfsplans der Kinderbetreuung 2024 sowie der Festlegung der Platzkontingente und der Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2024/2025 im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW (KrO NRW))
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