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Förderung des Vereins Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 2427/2020 vom 13.08.2020

Stand: Am 07.09.2020 im Finanzausschuss geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 BP Beschlussprotokoll ASS 20.08.2020

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    Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax : (0221) 221-22528 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 21.08.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 47. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 20.08.2020 öffentlich 5.1 Förderung des Vereins Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. 2427/2020 Ohne Votum in die Beratungsfolge geschoben.
  • Anlage1-Geänderter Beschluss

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    Anlage zur Beschlussvorlage 2427/2020 1. Aktualisierter Beschlussvorschlag Der Finanzausschuss stimmt der Förderung des gemeinnützigen Vereins Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. für den Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2021 in Höhe von monatlich bis zu 1. 740 Euro brutto zu (max. 27.830 Euro) und beschließt die Mittel- freigabe. Die Finanzmittel wurden im Doppelhaushalt 2020/2021, im Haushaltsjahr 2020 und 2021, im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und - zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt. 2. Begründung zum geänderten Beschlussvorschlag Nach den erfolgreichen Verhandlungen zwischen der LEG und den Mietern am Kartä u- serwall 18 wurden am 19.08.2020 auch die Mietverträge mit dem Verein „Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V.“ einvernehmlich unterzeichnet. Als Ergebnis der langwierigen, aber konstruktiven Verhandlungen konnten dem Verein durch die LEG Ersatzräume in der Bayenstraße zu den gleichen günstigen Konditionen bereitgestellt werden, um die am Kartäuserwall 18 für die Nutzung durch das Theater der Keller freigegebenen Räume auszugleichen. Daher erhöht sich die monatliche Förderung um 240 Euro und die Ge- samtsumme um 3.830 Euro über den oben genannten Förderzeitraum.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 2427/2020 Freigabedatum 13.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung des Vereins Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss stimmt der Förderung des gemeinnützigen Vereins Kartäuserwall 18 Selbsthil- feprojekt e.V. für den Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2021 in Höhe von monatlich bis zu 1.500 € brutto zu (max. 24.000 €) und beschließt die Mittelfreigabe. Die Finanzmittel wurden im Doppelhaushalt 2020/2021, im Haushaltsjahr 2020 und 2021, im Teiler- gebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt. Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 6.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 18.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 11.10.2019 und den diesem zugrundeliegenden Dring- lichkeitsantrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und GUT (AN/1369/2019) wurde die Verwal- tung mit Punkt 2 wie folgt beauftragt: 2. Die soziokulturellen Nutzer der Räumlichkeiten im KAT 18 sind berechtigt, bei der Stadt Köln einen Mietkostenzuschuss zu beantragen. Bewilligung und Auszahlung erfolgen auf Basis einer Beschluss- vorlage durch den Finanzausschuss. Zu den in gleichem Antrag genannten Punkten 1. sowie 3. konnten zwischenzeitlich die Verhandlun- gen der Verwaltung mit der LEG erfolgreich zugunsten der weiteren soziokulturellen Nutzungen ab- geschlossen werden (s. Mitteilung 1339/2020 im nicht öffentlichen Teil). Im Ergebnis konnte eine langfristige Verlängerung der Mietverträge zu sehr günstigen Konditionen erreicht werden. Daran anknüpfend konnten die Voraussetzungen zur Bewilligung und Auszahlung von Mietkostenzu- schüssen geklärt werden. Die Verwaltung schlägt folgendes Förderverfahren vor: 3  Die Förderung wird aus den im Politischen Veränderungsnachweis für den Doppelhaushalt 2020/2021 befristet bereitgestellten Mitteln für „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegeg- nungsstätten und sozio-kulturelle Nutzer“ (Teilplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren) finanziert. Diese Mittel sind nicht in der mittelfristigen Finanz- planung berücksichtigt, so dass die Förderung zunächst nur bis 2021 bewilligt werden kann.  Der Verein Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. erhält die Differenz zwischen dem bisheri- gen Mietzins und dem aktuell vereinbarten Mietzins für die Räume Sudhaus, Assata im Hof, Fahrradreparatur-/Holzwerkst att und die Halle. Daraus ergibt sich ein monatlicher Förderbe- trag von bis zu 1.500 Euro, jährlich bis zu 18.000 Euro.  Die Verwaltung beabsichtigt die Entwicklung eines Förderprogramms „Dritte Orte“ (Arbeitstitel), in dem die oben genannten Finanzmittel ein wichtiger Bestandteil werden sollen. Ziel des Förderprogramms ist es, über Zuschüsse die Schaffung von Begegnungsräumen für Bewohner/innen in den Kölner Stadtteilen zu flankieren und Träger nicht-kommerzieller Begeg- nungsinitiativen, die als Dritte Orte das gesellschaftliche Miteinander im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus) beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Engagement für die Kölner Stadtgesellschaft zu unterstützen. Im Rahmen der geplanten Verstetigung des Förderprogramms erhält der Verein Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. die Möglichkeit, während des Förderzeitraums die Voraussetzungen für eine aussichtsreiche Antragsstellung zur Gewährung von Fördermitteln aus dem geplanten Förderprogramm zu schaffen. Insoweit steht die mittelfristige Förderung der Maßnahme unter dem Vorbehalt der Haushalts- planung 2022 ff., in der unter Beachtung der Haushaltssituation die Verstetigung des geplanten Förderprogramms sichergestellt werden soll. Die Maßnahme stellt den Fortbestand des Selbsthilfeprojektes sicher und entspricht der Maßgabe des hierzu gefassten Haushaltsbegleitbeschlusses. Insofern sind die Vorgaben der Bewirtschaftungs- verfügung vom 25.03.2020 erfüllt. Begründung der Dringlichkeit Eine spätere Entscheidung kann aufgrund der Kommunalwahlen erst wieder im Dezember erfolgen. Dies würde für den Verein eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten, die kurzfristig nicht kom- pensiert werden kann und die die gerade verlängerten Mietverträge gefährden würde. Um die nun vorliegende Beschlussvorlage erstellen zu können, mussten zunächst die Ergebnisse der Vertrags- verhandlungen zwischen Stadt und LEG abgewartet werden.

Beratungsverlauf

  1. 20.08.2020

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 26.08.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.11, Anhörung (BV). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  3. 07.09.2020 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 10.36, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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