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2427/2020

Förderung des Vereins Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 13.08.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 07.09.2020, TOP 10.36

Anlage 2 BP Beschlussprotokoll ASS 20.08.2020

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Anlage1-Geänderter Beschluss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 BP Beschlussprotokoll ASS 20.08.2020

428 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467  
Fax       :  (0221) 221-22528 
E-Mail:   Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de 
Datum:  21.08.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 47. Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 20.08.2020 
öffentlich 
5.1 Förderung des Vereins Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. 
2427/2020 
 
Ohne Votum in die Beratungsfolge geschoben.

Anlage1-Geänderter Beschluss

1299 Zeichen

Anlage zur Beschlussvorlage 2427/2020 
 
1. Aktualisierter Beschlussvorschlag  
Der Finanzausschuss stimmt der Förderung des gemeinnützigen Vereins Kartäuserwall 
18 Selbsthilfeprojekt e.V. für den Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2021 in Höhe 
von monatlich bis zu 1. 740 Euro brutto zu (max. 27.830 Euro) und beschließt die Mittel-
freigabe.  
Die Finanzmittel wurden im Doppelhaushalt 2020/2021, im Haushaltsjahr 2020 und 2021, 
im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -
zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt. 
 
2. Begründung zum geänderten Beschlussvorschlag 
Nach den erfolgreichen Verhandlungen zwischen der LEG und den Mietern am Kartä u-
serwall 18 wurden am 19.08.2020 auch die Mietverträge mit dem Verein „Kartäuserwall 
18 Selbsthilfeprojekt e.V.“ einvernehmlich unterzeichnet. Als Ergebnis der langwierigen, 
aber konstruktiven Verhandlungen konnten dem Verein durch die LEG Ersatzräume in 
der Bayenstraße zu den gleichen günstigen Konditionen bereitgestellt werden, um die am 
Kartäuserwall 18 für die Nutzung durch das Theater der Keller freigegebenen Räume 
auszugleichen. Daher erhöht sich die monatliche Förderung um 240 Euro und die Ge-
samtsumme um 3.830 Euro über den oben genannten Förderzeitraum.

Beschlussvorlage Ausschuss

5492 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 
 2427/2020 
Freigabedatum 13.08.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung des Vereins Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss stimmt der Förderung des gemeinnützigen Vereins Kartäuserwall 18 Selbsthil-
feprojekt e.V. für den Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2021 in Höhe von monatlich bis zu 
1.500 € brutto zu (max. 24.000 €) und beschließt die Mittelfreigabe. 
 
Die Finanzmittel wurden im Doppelhaushalt 2020/2021, im Haushaltsjahr 2020 und 2021, im Teiler-
gebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  6.000      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    18.000     € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 11.10.2019 und den diesem zugrundeliegenden Dring-
lichkeitsantrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und GUT (AN/1369/2019) wurde die Verwal-
tung mit Punkt 2 wie folgt beauftragt: 
 
2. Die soziokulturellen Nutzer der Räumlichkeiten im KAT 18 sind berechtigt, bei der Stadt Köln einen 
Mietkostenzuschuss zu beantragen. Bewilligung und Auszahlung erfolgen auf Basis einer Beschluss-
vorlage durch den Finanzausschuss. 
 
 
Zu den in gleichem Antrag genannten Punkten 1. sowie 3. konnten zwischenzeitlich die Verhandlun-
gen der Verwaltung mit der LEG erfolgreich zugunsten der weiteren soziokulturellen Nutzungen ab-
geschlossen werden (s. Mitteilung 1339/2020 im nicht öffentlichen Teil). Im Ergebnis konnte eine 
langfristige Verlängerung der Mietverträge zu sehr günstigen Konditionen erreicht werden.  
 
Daran anknüpfend konnten die Voraussetzungen zur Bewilligung und Auszahlung von Mietkostenzu-
schüssen geklärt werden. Die Verwaltung schlägt folgendes Förderverfahren vor:

3 
 Die Förderung wird aus den im Politischen Veränderungsnachweis für den Doppelhaushalt 
2020/2021 befristet bereitgestellten Mitteln für „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegeg-
nungsstätten und sozio-kulturelle Nutzer“ (Teilplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung 
von Bürgerhäusern u. -zentren) finanziert. Diese Mittel sind nicht in der mittelfristigen Finanz-
planung berücksichtigt, so dass die Förderung zunächst nur bis 2021 bewilligt werden kann. 
 
 Der Verein Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. erhält die Differenz zwischen dem bisheri-
gen Mietzins und dem aktuell vereinbarten Mietzins für die Räume Sudhaus, Assata im Hof, 
Fahrradreparatur-/Holzwerkst att und die Halle. Daraus ergibt sich ein monatlicher Förderbe-
trag von bis zu 1.500 Euro, jährlich bis zu 18.000 Euro.  
 
 Die Verwaltung beabsichtigt die Entwicklung eines Förderprogramms „Dritte Orte“ (Arbeitstitel), 
in dem die oben genannten Finanzmittel ein wichtiger Bestandteil werden sollen. 
 
Ziel des Förderprogramms ist es, über Zuschüsse die Schaffung von Begegnungsräumen für 
Bewohner/innen in den Kölner Stadtteilen zu flankieren und Träger nicht-kommerzieller Begeg-
nungsinitiativen, die als Dritte Orte das gesellschaftliche Miteinander im jeweiligen Stadtteil (und 
darüber hinaus) beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Engagement für die Kölner 
Stadtgesellschaft zu unterstützen. 
 
Im Rahmen der geplanten Verstetigung des Förderprogramms erhält der Verein Kartäuserwall 
18 Selbsthilfeprojekt e.V. die Möglichkeit, während des Förderzeitraums die Voraussetzungen 
für eine aussichtsreiche Antragsstellung zur Gewährung von Fördermitteln aus dem geplanten 
Förderprogramm zu schaffen.  
 
Insoweit steht die mittelfristige Förderung der Maßnahme unter dem Vorbehalt der Haushalts-
planung 2022 ff., in der unter Beachtung der Haushaltssituation die Verstetigung des geplanten 
Förderprogramms sichergestellt werden soll.  
 
Die Maßnahme stellt den Fortbestand des Selbsthilfeprojektes sicher und entspricht der Maßgabe 
des hierzu gefassten Haushaltsbegleitbeschlusses. Insofern sind die Vorgaben der Bewirtschaftungs-
verfügung vom 25.03.2020 erfüllt. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Eine spätere Entscheidung kann aufgrund der Kommunalwahlen erst wieder im Dezember erfolgen. 
Dies würde für den Verein eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten, die kurzfristig nicht kom-
pensiert werden kann und die die gerade verlängerten Mietverträge gefährden würde. Um die nun 
vorliegende Beschlussvorlage erstellen zu können, mussten zunächst die Ergebnisse der Vertrags-
verhandlungen zwischen Stadt und LEG abgewartet werden.

Beratungsverlauf (3)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bayenstraße
  • Kartäuserwall 18

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Details

Aktenzeichen
2427/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.08.2020
Erstellt
07.08.2020 10:38