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Jugendverbände in der Krise stärken - Frist zur Verwendung der Haushaltsmittel verlängern

Mitteilung Ausschuss 1692/2020 vom 10.06.2020

Stand: Am 25.08.2020 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/6 510/6 Vorlagen-Nummer 10.06.2020 1692/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 Jugendverbände in der Krise stärken - Frist zur Verwendung der Haushaltsmittel verlängern Zum Antrag des BDJK vom 29.04.2020 bezüglich einer Fristverlängerung für die Verwendung von Haushaltsmitteln hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 05.05.2020 unter TOP 5.2.1 folgenden Beschluss gefasst: Es ist der Wille des Jugendhilfeausschusses, die Fristverlängerung bis zum 30.06.2021 zur Verwen- dung der Mittel, welche im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 den Jugendverbänden zur Verfü- gung gestellt wurden, zu ermöglichen. Die Verwaltung nimmt diesen Wunsch zur Klärung auf und wird im nächsten Jugendhilfeausschuss berichten. Hierzu erfolgt seitens der Verwaltung folgende Stellungnahme: Geförderte Projekte und Maßnahmen, die bereits bewilligt wurden, jedoch coronabedingt noch nicht begonnen haben oder unterbrochen werden mussten, können, sofern sinnvoll möglich, zu einem spä- teren Zeitpunkt nachgeholt werden. Dies kann gegebenenfalls auch erst im Jahr 2021 der Fall sein. Insofern besteht hier kein Handlungsdruck. Darüber hinaus ist eine standardmäßige Übertragung von nicht verausgabten Mitteln ins Folgejahr haushaltsrechtlich weder vorgesehen, noch pauschal möglich. Ergänzend sei jedoch darauf hingewiesen, dass auch in den Haushaltsjahren 2021 ff entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, sodass die Maßnahmen und Projekte der nächsten Jahre plan- mäßig finanziert sind. gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 25.08.2020

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 5.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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