SV-2016/0037
Antrag der AfD-Fraktion vom 24. August 2016 betr. Vollverschleierungsverbot
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SV-2016/0037
5080 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2016/0037
Antrag der AfD-Fraktion vom 17. August 2016 betr. Vollverschleierungsverbot
Fraktionsbüro der AfD Darmstadt
Bad Nauheimer Strasse 4, 64289 Darmstadt
Telefon: +49(0)6151 – 73475 161
Fax : +49(0)6151 – 734751 150
www.AfD-Darmstadt-Fraktion.de
info@AfD-Darmstadt-Fraktion.de
AfD-Fraktion Darmstadt Bad Nauheimer Str.4, 64289 Darmstadt
Darmstadt, 24.08.2016
Antrag auf ein Vollverschleierungsverbot für die STAVO-Sitzung am 29.9.2016
Sehr geehrte Stadtverordnete,
die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen:
Der Magistrat wird angewiesen zu prüfen, inwieweit im Gebiet der Stadt Darmstadt aufgrund
der unten angefügten Kernaussagen zur Begründung ein Vollverschleierungsverbot auf
öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Raum verhängt werden kann.
Das Vollverschleierungsverbot soll sich beziehen auf das Tragen von Burkas und Niqabs, bei
denen das Gesicht nicht zu sehen ist.
Ebenso soll geprüft werden, in welchem Maße ein Vollverschleierungsverbot für städtische
Behörden bzw. Amtsräume sowie Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern verhängt werden
kann – was der AfD-Fraktion Darmstadt erstrebenswert erscheint.
Weiter soll geprüft werden, ob aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen ein
Vollverschleierungsverbot auch in allen städtischen Schwimmbädern gelten kann. Dies betrifft
keine Strandbäder bzw. offene Gewässer.
Es soll sich dort nicht beziehen auf Burquinis, da diese Bekleidung für das Schwimmen und
Baden hergestellt wird; sondern auf das Tragen von Burkas und Niqabs, bei denen das Gesicht
nicht in vollem Umfang zu sehen ist.
Begründung
Das Gewand ist ein Ausdruck von Ungleichheit. Das Gewand verletzt nach der Ansicht unserer
Fraktion unser freiheitliches Bild von Menschenwürde und den Gleichheitsgrundsatz, welche
sich im Grundgesetz wiederfinden.
Der Träger einer Vollverschleierung im öffentlichen Raum kann sich nicht auf die
Religionsfreiheit berufen, denn die Ausübung von Religion ist im privaten Bereich und den
dafür vorgesehenen religiösen Einrichtungen unbehindert möglich.
Das Tragen einer Vollverschleierung steht teilweise auch für Unterwerfung; denn in Europa
haben die Frauen viele Jahrzehnte für Ihre Gleichberechtigung gekämpft.
Zudem besteht nach Auffassung unserer Fraktion ein Konsens darin, dass die zu uns
kommenden Kulturen sich – wie auch in anderen europäischen Ländern üblich – unseren
freiheitlichen Gesetzen angleichen und sich unseren Gewohnheiten im täglichen Umgang
An das Büro der
Stadtverordnetenversammlung und
Gremiendienste der Stadt Darmstadt
z.Hd. Herrn Daum
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
2
anpassen sollten. Diese sind typischerweise durch einen offenen, und nahezu
gleichberechtigten Umgang der Geschlechter geprägt.
Nun zum Sicherheitsaspekt:
Ganzkörperschleier verhindern die Identifizierung ihrer Träger und stellen somit ein
Sicherheitsrisiko dar; hier besteht für die Stadtregierung auch eine Fürsorgepflicht für
städtische Beamte sowie für städtische Angestellte.
Zum Beispiel kann mit Messerangriffen durch vollverschleierte Personen auf städtische
Bedienstete gerechnet werden, wie das in Brüssel der Fall war. Dies betrifft alle städtischen
Behörden und Einrichtungen - z.B. auch Berufsschulen und andere Schulen.
Ebenso ist durch die Vollverschleierung beispielsweise das Tragen von Waffen und
Sprengstoffgürteln auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in städtischen Behörden,
Schulen oder Schwimmbädern unerkannt möglich.
Fraglich bleibt zum Beispiel auch, wie städtische Bedienstete vollverschleierte Personen
kontrollieren sollen.
Z. B. ist es für die Bediensteten des Ordnungsamtes bzw. der städtischen Kommunalpolizei
durch die Vollverschleierung schwierig, die zahlreichen Personen zu identifizieren, die auf
Photos der Blitzautomaten wegen Geschwindigkeitsübertretung zu sehen sind. Für die
Allgemeinheit und die städtischen Bediensteten des Ordnungsamtes ist es wichtig, dass diese
alle Personen auf Fotos z. B. der zahlreichen Blitzautomaten im Darmstädter Stadtgebiet
identifizieren können!
Jede Art von Prüfungen kann unter Vorspiegelung einer falschen Identität durch die
Vollverschleierung unterlaufen werden – z. B. durch Passvergehen.
Schließlich bleibt anzuführen: In Städten unserer Nachbarländer wie Frankreich, Belgien, der
Schweiz und den Niederlanden besteht aus wohl erwogenen Gründen schon ein
Vollverschleierungsverbot. Diesem Vorgehen sollten wir uns in Darmstadt anschließen.
Wir von der AfD-Fraktion Darmstadt bitten daher:
Stimmen Sie unserem Antrag in Interesse der Darmstädter Bürgerinnen und Bürger sowie der
städtischen Angestellten zu, um die Sicherheit und den Zusammenhalt unserer städtischen
Gesellschaft zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
___________________ ______________
Prof. Dr. Wolfgang Schöhl Thomas Arend
(Stellvertretender Fraktionsvorsitzender) (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Bad Nauheimer Straße 4
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2016/0037
- Typ
- Antrag
- Datum
- 23.08.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00