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SV-2016/0037

Antrag der AfD-Fraktion vom 24. August 2016 betr. Vollverschleierungsverbot

Antrag 23.08.2016

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SV-2016/0037

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SV-2016/0037

5080 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2016/0037 
 
 
Antrag der AfD-Fraktion vom 17. August 2016 betr. Vollverschleierungsverbot 
 
 
 
Fraktionsbüro der AfD Darmstadt 
Bad Nauheimer Strasse 4, 64289 Darmstadt 
Telefon: +49(0)6151 – 73475 161 
            Fax : +49(0)6151 – 734751 150  
www.AfD-Darmstadt-Fraktion.de 
info@AfD-Darmstadt-Fraktion.de 
 
AfD-Fraktion Darmstadt Bad Nauheimer Str.4, 64289 Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
 
   Darmstadt, 24.08.2016 
 
Antrag auf ein Vollverschleierungsverbot für die STAVO-Sitzung am 29.9.2016 
 
 
Sehr geehrte Stadtverordnete, 
 
die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen:  
 
Der Magistrat wird angewiesen zu prüfen, inwieweit im Gebiet der Stadt Darmstadt aufgrund 
der unten angefügten Kernaussagen zur Begründung ein Vollverschleierungsverbot auf 
öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Raum verhängt werden kann. 
Das Vollverschleierungsverbot soll sich beziehen auf das Tragen von Burkas und Niqabs, bei 
denen das Gesicht nicht zu sehen ist. 
 
Ebenso soll geprüft werden, in welchem Maße ein Vollverschleierungsverbot für städtische 
Behörden bzw. Amtsräume sowie Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern verhängt werden 
kann – was der AfD-Fraktion Darmstadt erstrebenswert erscheint. 
 
Weiter soll geprüft werden, ob aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen ein 
Vollverschleierungsverbot auch in allen städtischen Schwimmbädern gelten kann. Dies betrifft 
keine Strandbäder bzw. offene Gewässer. 
Es soll sich dort nicht beziehen auf Burquinis, da diese Bekleidung für das Schwimmen und 
Baden hergestellt wird; sondern auf das Tragen von Burkas und Niqabs, bei denen das Gesicht 
nicht in vollem Umfang zu sehen ist. 
 
Begründung  
 
Das Gewand ist ein Ausdruck von Ungleichheit. Das Gewand verletzt nach der Ansicht unserer 
Fraktion unser freiheitliches Bild von Menschenwürde und den Gleichheitsgrundsatz, welche 
sich im Grundgesetz wiederfinden. 
 
Der Träger einer Vollverschleierung im öffentlichen Raum kann sich nicht auf die 
Religionsfreiheit berufen, denn die Ausübung von Religion ist im privaten Bereich und den 
dafür vorgesehenen religiösen Einrichtungen unbehindert möglich. 
 
Das Tragen einer Vollverschleierung steht teilweise auch für Unterwerfung; denn in Europa 
haben die Frauen viele Jahrzehnte für Ihre Gleichberechtigung gekämpft. 
 
Zudem besteht nach Auffassung unserer Fraktion ein Konsens darin, dass die zu uns 
kommenden Kulturen sich – wie auch in anderen europäischen Ländern üblich – unseren 
freiheitlichen Gesetzen angleichen und sich unseren Gewohnheiten im täglichen Umgang  
An das Büro der 
Stadtverordnetenversammlung und 
Gremiendienste der Stadt Darmstadt 
z.Hd. Herrn Daum 
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt

2 
 
anpassen sollten. Diese sind typischerweise durch einen offenen, und nahezu  
gleichberechtigten Umgang der Geschlechter geprägt. 
 
Nun zum Sicherheitsaspekt:  
Ganzkörperschleier verhindern die Identifizierung ihrer Träger und stellen somit ein 
Sicherheitsrisiko dar; hier besteht für die Stadtregierung auch eine Fürsorgepflicht für 
städtische Beamte sowie für städtische Angestellte. 
Zum Beispiel kann mit Messerangriffen durch vollverschleierte Personen auf städtische 
Bedienstete gerechnet werden, wie das in Brüssel der Fall war. Dies betrifft alle städtischen 
Behörden und Einrichtungen - z.B. auch Berufsschulen und andere Schulen. 
 
Ebenso ist durch die Vollverschleierung beispielsweise das Tragen von Waffen und 
Sprengstoffgürteln auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in städtischen Behörden, 
Schulen oder Schwimmbädern unerkannt möglich. 
 
Fraglich bleibt zum Beispiel auch, wie städtische Bedienstete vollverschleierte Personen 
kontrollieren sollen. 
Z. B. ist es für die Bediensteten des Ordnungsamtes bzw. der städtischen Kommunalpolizei 
durch die Vollverschleierung schwierig, die zahlreichen Personen zu identifizieren, die auf 
Photos der Blitzautomaten wegen Geschwindigkeitsübertretung zu sehen sind. Für die 
Allgemeinheit und die städtischen Bediensteten des Ordnungsamtes ist es wichtig, dass diese 
alle Personen auf Fotos z. B. der zahlreichen Blitzautomaten im Darmstädter Stadtgebiet 
identifizieren können! 
 
Jede Art von Prüfungen kann unter Vorspiegelung einer falschen Identität durch die 
Vollverschleierung unterlaufen werden – z. B. durch Passvergehen. 
 
Schließlich bleibt anzuführen: In Städten unserer Nachbarländer wie Frankreich, Belgien, der 
Schweiz und den Niederlanden besteht aus wohl erwogenen Gründen schon ein 
Vollverschleierungsverbot. Diesem Vorgehen sollten wir uns in Darmstadt anschließen.  
 
Wir von der AfD-Fraktion Darmstadt bitten daher: 
Stimmen Sie unserem Antrag in Interesse der Darmstädter Bürgerinnen und Bürger sowie der 
städtischen Angestellten zu, um die Sicherheit und den Zusammenhalt unserer städtischen 
Gesellschaft zu gewährleisten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
  
 
 
___________________     ______________ 
Prof. Dr. Wolfgang  Schöhl                                       Thomas Arend 
 
(Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)  (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (3)

TOP 18.4
TOP 95.1
TOP 27.3

Orte (2)

  • Bad Nauheimer Straße 4
  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2016/0037
Typ
Antrag
Datum
23.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00