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3221/2020

Beschluss über die Einleitung sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteilgung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/02 Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung

Beschlussvorlage Ausschuss 01.12.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 29.04.2021, TOP 10.1

Anlage 3 städtebauliches Konzept

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Anlage 2 Geltungsbereich BPlan Alsdorfer Str

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 4 Erläuterung

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 5 Auszug BV 4

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Anlage 3 städtebauliches Konzept

8 Zeichen

ANLAGE 3

Anlage 2 Geltungsbereich BPlan Alsdorfer Str

177 Zeichen

Anlage 2
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesWohnbebauung Alsdorfer Straßein Köln - Braunsfeld / Ehrenfeld
Maßstab  1 : 2 500

Beschlussvorlage Ausschuss

4496 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Beni Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3221/2020 
Freigabedatum 
 24.11.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung sowie zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteilgung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/02 
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/02 gemäß § 2 
Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet südlich der 
Widdersdorfer Straße bis die ehemaligen Gleisanlagen der HGK AG zwischen Maarweg und 
Oskar-Jäger-Straße —Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung— ein-
zuleiten 
 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß  
 §  3  Absatz  1 BauGB und Modell 1 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.12.2020 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld  
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 29.03.2019 stellte die Vorhabenträgerin PANDION Alsdorfer Straße GmbH & Co. 
KG einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 BauGB zur Aufstellung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) unter Berücksichtigung des § 13a BauGB für einen 
Bereich nördlich der Alsdorfer Straße.  
 
Der Einleitungsbeschluss wurde vom Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2019 
gefasst (Session -Nr. 1380/2019). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VEP) Nr. 63457/03 hat 
den Arbeitstitel "Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld" erhalten. Städtebau-
liches Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur 
Umsetzung von Wohnbebauung. Der Geltungsbereich, der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ergänzt wurde, ist als Anlage 2 beigefügt.  
 
Weiterhin grenzen an de n Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Bebau-
ungspläne Nr. 63459/04 "Stolberger Straße in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld" und Nr. 63459/02 "Wid-
dersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld" an, in den Gewerbe- und Industriegebiete im Wesentlichen fest-
gesetzt wurden.  
Mit der Planung einer Wohnbaufläche unmittelbar angrenzend an bestehende Industrie- und Gewer-
begebiete wird eine planerische Konfliktsituation entstehen. Um diese Gemengelage zu vermeiden, 
sind die angrenzenden Bebauungspläne Nr. 63459/02 und Nr. 63459/04 zu ändern und auf eine städ-
tebaulich und immissionsschutzrechtlich verträgliche Planung anzupassen.  
 
Die Aufstellungen beider Angebotsbebauungspläne sind in getrennten Beschlüssen zu fassen.  
 
Der Bebauungsplan "Widdersdorfer Straße in Kö ln-Ehrenfeld, 1. Änderung" hat als städtebauliches 
Ziel die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 zur Vermeidung 
einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße.  
 
Ferner sind im rechtskräftigen Bebauungsplan die Grundzüge der Planung zur Festsetzung eines 
Industriegebietes für die Grundstücke Widdersdorfer Straße 199-205 und 207-211 obsolet, da in dem 
Bereich nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe angesiedelt sind. Im Rahmen einer verträgli-
chen Planung zur geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße, sowie der Rahmenpla-
nung zufolge, wird das Industriegebiet (GI) in einem Gewerbegebiet (GE) geändert.  
 
Beschlösse der Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung di eser Bebauungsplanänderung nicht, 
würde eine planerische Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer 
Straße entstehen. Die Entscheidung würde weiterhin in Wiederspruch zu der Entscheidung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 04. 07.2019 geraten, nach der ein vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan zur Schaffung von Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße einzuleiten ist.

3 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich  
Anlage 2 Geltungsbereich BPlan (VEP) Nr. 63457/03 „Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-
Braunsfeld/Ehrenfeld“ 
Anlage 3 Städtebauliches Konzept 
Anlage 4 Erläuterung zum städtebaulichen Konzept

Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung

4968 Zeichen

/ 2 
 
ANLAGE 6  
 
 
Beschluss über die Einleitung sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/02 
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung 
Vorlage 3221/2020 
hier:    Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
(BV 4) vom 15.03.2021 – siehe Anlage 5 – 
 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss bei dem Beschluss 
folgende Änderungen zu fassen:   
1. Der konkrete Bedarf an Industrie-  und Gewerbeflächen (GI und GE inkl. Zonierung) für das 
Rahmenplangebiet muss konkret ermittelt werden, um aktuelle wie auch die zukünftige Ge-
werbeentwicklung in ausreichendem Umfang gewährleisten zu können. Dies muss entspre-
chend parallel zur laufenden Ausweitung von Wohnbauflächen erfolgen.  
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.:  
Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag einer quantitativen und detaillierten Bedarfsanaly-
se für das begrenzte Gebiet der Rahmenplanung Braunsfeld Müngersdorf Ehrenfeld nicht zu 
folgen.  
Im Zuge der Erstellung des Stadtentwicklungskonzepts Wirtschaft wurde bereits ein Gewer-
be- und Industrieflächengutachten von der Stadt Köln in Auftrag gegeben, welches stadtwei-
te Gewerbe-  und Industrieflächenbedarfe analysiert und darstellt. Vor diesem Hintergrund 
werden für das Gebiet der Rahmenplanung Braunsfeld Müngersdorf Ehrenfeld im Zielbild-
prozess/Max Becker-Areal unter anderem Wirtschaftsflächen- und Wohnbauflächenpotenzia-
le in qualitativer Weise analysiert, diskutier t und berücksichtigt. Ein Ergebnis des Prozesses 
wird im zweiten Halbjahr 2021 erwartet. In der darauf folgenden Fortschreibung der Rah-
menplanung, mit deren Beginn Ende des Jahres 2021 zu rechnen ist, wird das Ergebnis auf-
gegriffen und gegebenenfalls ergänzt und verfeinert.  
Die beiden in Rede stehenden Bebauungspläne, zu denen jeweils der Beschluss zur Einlei-
tung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen jeweiliger Änderungsverfahren 
gefasst werden soll, liegen im Gebiet der oben genannten Rahm enplanung. Die Bebauungs-
planänderungen sollen die Entstehung einer planerischen Konfliktsituation zwischen der Pla-
nung der Wohnbaufläche mit dem Arbeitstitel „Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-
Braunsfeld/Ehrenfeld“ und dem unmittelbar angrenzenden, bes tehenden Industrie- und Ge-
werbegebiet vermeiden. Dazu sind die angrenzenden, in Rede stehenden Bebauungspläne 
Nr. 63459/02 und Nr. 63459/04 zu ändern und auf eine städtebaulich und immissionsschutz-
rechtlich verträgliche Planung anzupassen. Diese Änderungen sehen aber weiterhin über-
wiegend Gewerbeflächen für die betroffenen Bereiche vor, was im Übrigen auch der vom Rat 
beschlossenen Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 entspricht.  
Der Beschluss zur Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Än-
derung der beiden Bebauungspläne sollte daher nicht von einer Ermittlung der Flächenbe-
darfe an Industrie- und Gewerbeflächen abhängig gemacht werden. 
 
2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich für kurze Wegeverbindungen zwischen der Wid-
dersdorfer Straße und der neu geplanten Wohnbebauung Alsdorfer Straße bzw. dem dort 
geplanten Fuß- und Radweg aus.

- 2 - 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: 
Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag zu folgen. 
Die geplante Wegeverbindungen folgen das Maßnahmenkonzept des R ahmenplanes 
Braunsfeld/Müngersdorf /Ehrenfeld vom 2004. 
Im Hinblick auf die Entwicklung auf dem Max -Becker-Areal ist eine Wegeverbindung Rich-
tung Widdersdorfer Straße und eine bessere Nord- Süd-Vernetzung überlegenswert und 
sinnvoll.  
Es ist im weiteren Ver fahren zu prüfen, an welcher Stelle und über welche Festsetzung dies 
geschehen kann (z.B. Festsetzung eines Gehrechts) 
 
3. Die Vorlage ist als „positiv“ im Sinne des Klimaschutzes gekennzeichnet, obwohl die explizite 
„Erläuterung siehe Begründung“ fehlt. Solange die „positive Gesamtbilanz“ nicht auch nach-
vollziehbar in den weiteren Ausführungen und/oder Anlagen genauer erläutert wird, erscheint 
die Klimaschutz- Kennzeichnung als fehlerhaft. In diesem Fall sollte sie aus der Vorlage ent-
fernt werden.  
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:  
Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag nicht zu folgen. 
Der Bebauungsplan „Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung“ hat voraussicht-
lich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Reduktion von Emission des K li-
maschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emissionen stammen v.a. aus gewerblichen 
und industriellen Nutzungen.  
Durch Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 werden 
immissionsintensive Betriebe in einigen Bereichen ausgesc hlossen. Geplant ist außerdem 
die Änderung eines Industriegebietes (GI) in ein Gewerbegebiet (GE). Durch die Ausweisung 
eines GE wird eine wesentlich immissionsintensivere industrielle Nutzungen langfristig aus-
geschlossen.

Anlage 4 Erläuterung

13681 Zeichen

1 
ANLAGE 4  
 
Erläuterung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/02 
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung 
 
 
1. Anlass und Ziele der Änderung 
 
Der Bebauungsplan Nummer 63459/02 ist seit dem 02.04.1984 rechtsverbindlich. 
 
Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt  seit 
mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um diesen Prozess stadtverträglich zu bewältigen, wurde 
für das gesamte Gebiet ein Entwicklungskonzept, die sog enannte „Rahmenplanung Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld“, vom Rat der Stadt Köln am 20.07.200 4 beschlossen. Die Rahmen-
planung sieht unter anderem vor, auf den Flächen eines ehemaligen Schrottplatzes sowie eines 
ehemaligen Betriebes für Antriebselemente, nördlich der Alsdorfer S traße eine Wohnbaufläche 
angrenzend an das  bestehende Wohnquartier an der Alsdorfer Straße, St. Vither Straße und 
Elsenborner Straße zu schaffen. Für die ehemals gewerblich genutzten  Flächen nördlich der A ls-
dorfer Straße hat  der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) in seiner Sitzung am 04.07.2019 be-
schlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbe-
bauung Alsdorfer Straße“ einzuleiten.   
 
Mit der Planung einer  Wohnbaufläche unmittelbar angrenzend an bestehende Industrie-  und Ge-
werbegebiete wird eine planerische Konfliktsituation entstehen. Um diese Gemengelage zu ver-
meiden, sind die angrenzenden Bebauungspläne N ummer 63459/02 und Nummer 634597/04, zu 
ändern und auf  eine städtebaulich und immissionsschutzrechtlich verträgliche Planung anzupas-
sen.  
 
Ziele der Planung sind 
- die Umwandlung eines Industriegebiets (GI) in ein Gewerbegebiet (GE) für die Grundstücke 
Widdersdorfer Straße 199- 205 und 207- 211, da die industrielle Nutzung nicht mehr vor-
handen ist,  
- sowie die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 zur 
Vermeidung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich 
der Alsdorfer Straße.  
Außerdem wird die BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 im Planbereich 
Anwendung finden. 
 
2. Planverfahren 
 
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/02 mit dem Arbeitstitel „1. Änderung Wid-
dersdorfer Straße“ in Köln-Ehrenfeld wird im Normal-/Vollverfahren durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 
4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelt-
auswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschr ieben und bewertet werden. 
Der Umweltbericht ist gemäß Anlage 1 zum  BauGB zu erstellen und gemäß § 2 a Satz 3 BauGB 
als Teil der Begründung aufzuführen.

2 
3. Erläuterung zum Plangebiet 
3.1 Abgrenzung des Änderungsbereiches  
 
Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet des derzeit rechtskräftigen Bebauungs-
planes Nummer 63459/02. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Widdersdor fer Straße, 
im Westen durch den Maarweg, im Osten durch die Oskar -Jäger-Straße und im Süden durch 
ehemalige Gleisanlagen der HGK AG und der KVB AG begrenzt.  
 
3.2 Vorhandene Struktur und Umgebung des Plangebietes 
 
Der Änderungsbereich wird überwiegend durch ei ne gewerbliche Nutzung in Form von kleinen  
und mittelgroßen Gewerbebetrieben geprägt. Lediglich in den Randbereichen des Plangebietes 
bestehen vereinzelte Wohnnutzungen. Diese liegen entlang der Widdersdorfer Straße im Norden 
und des Maarweges im Westen. D arüber hinaus sind einige Betriebswohnungen im Osten an der 
Oskar-Jäger-Straße vorhanden. Die Struktur des Plangebiets hat sich in den letzten Jahren ge-
wandelt, sodass eine Wohnnutzung verstärkt aufgegeben wurde und sich weitere Gewerbebetrie-
be im Geltungs bereich angesiedelt haben. Der ehemals ansässige Betrieb zur Stahlverzinkung 
innerhalb des ausgewiesenen Industriegebietes hat seine Nutzung zwischenzeitlich aufgegeben. 
 
Die nähere Umgebung des Plangebietes wird ebenfalls vorwiegend gewerblich genutzt. Ausge-
nommen hiervon ist der südwestliche gelegene Bereiche der ehemaligen Gleistrasse. Hier liegen 
mehrere Wohngebäude entlang der Alsdorfer -, Elsenborner-, und St. -Vither-Straße. Auf den Flä-
chen eines ehemaligen Schrottplatzes sowie eines Betriebes für Antriebselemente wird durch das 
Verfahren "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" ebenfalls eine Wohnnutzung in diesem Bereich ge-
plant.  
 
3.3 Planungsrechtliche Situation 
 
Im rechtskräftigen Bebauungsplan N ummer 63459/02 „Widdersdorfer Straße“ wurde für den Be-
reich der Grundstücke Widdersdorfer Straße 199 – 205 und 207 – 211 ein Industriegebiet (GI) mit 
einer Baumassenzahl (BMZ) von 9,0, einer  Höchsthöhe baulicher Anlagen von 24,0 Metern und 
einer geschlossenen Bauweise (g) festgesetzt. Gemäß den textlichen Festsetzungen i st das In-
dustriegebiet nach der Art der Betriebe und Anlagen gegliedert. Nicht zugelassenen sind Betriebe 
und Anlagen der Nummer 1 – 116 und 118 – 158 der Abstandsliste von 1977 zum Abstandserlass 
vom 25.07.1974. 
 
Für den Bereich der Grundstücke Widdersdor fer Straße 215, 217 und 219 ist ein Gewerbegebiet 
(GE) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0, IV 
Vollgeschosse sowie eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Gemäß den textlichen Festset-
zungen ist das Gewerbegebiet nach der Art der Betriebe und Anlagen gegliedert. Nicht zugelas-
sen sind Betriebe und Anlagen der Nummer 1 – 158 der Abstandsliste von 1977 zum Abstandser-
lass vom 25.07.1974. 
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Flächennutzungsplan (FNP) 
 
Der Planbereich ist i m Flächennutzungsplan meist als Gewerbegebiet dargestellt. Ausnahme da-
von ist der Bereich der Grundstücke Widdersdorfer Straße 199 –  205 und 207 –  211, der im Flä-
chennutzungsplan als ein Industriegebiet dargestellt ist.  
Die vorgesehene Planung weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Der Flä-
chennutzungsplan wird daher geändert.

3 
4.2 Regionalplan 
 
Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plangebiet als "All-
gemeiner Siedlungsbereich" (ASB) dargestellt. 
 
4.3 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine Aus-
sagen. 
 
4.4 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
 
In der vom Rat der Stadt Köln am 20.07.2004 beschlossenen Rahmenplanung Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld sieht das  Nutzungskonzept für das Plangebiet der Bebauungsplan -
Änderung ein Gewerbegebiet mit kombinierter Dienstleistung vor. Diese Darstellung entspricht der 
Zielstellung der Bebauungsplan-Änderung.   
 
5. Planinhalt 
5.1 Festsetzung eines Gewerbegebietes f ür die Grundstücke Widdersdorfer Straße 199-
205 und 207-211 
 
Ziel des bestehenden Bebauungsplanes aus dem Jahr 1984 war die planungsrechtliche Siche-
rung der seit den 1980er Jahren vorhandenen industriellen und gewerblichen Betriebe. Zur Siche-
rung eines Betriebes zur Stahlverzinkung wurde für die Grundstücke Widdersdorfer Straße 199 –  
205 und 207 – 211 ein Industriegebiet (GI) festgesetzt.  
 
Die industrielle Nutzung wurde jedoch aufgegeben und das Grundstück Widdersdorfer Straße 199 
– 205 neu bebaut und auf dem Grundstück Widdersdorfer Straße 207 – 211 die alten Fabrikhallen 
2005 niedergelegt. Nach Aufgabe des ehemals ansässigen Industriebetriebes, hat sich eine über 
wiegend gewerbliche Nutzung innerhalb des Areals angesiedelt. Im Norden entlang der Widders-
dorfer Straße bestehen vereinzelte Büro-  und Wohnnutzungen, im südlichen Bereich zum Vorha-
ben "Wohnbebauung Alsdorfer Straße" gelegen, bestehen Garagen, Lagerhallen sowie ein Ab-
holcenter für Kücheneinrichtungen. Die derzeitigen  Nutzungen des gesamten Plangebietes  wur-
den in Bezug auf das Emissionsverhalten gutachterlich untersucht und in überwiegender Anzahl 
als unkritisch eingestuft. 
 
Mit der Umwandlung von Industriegebiet in Gewerbegebiet sowie einer Neugliederung der Be-
triebsarten nach Abstandserlass 2007 wird der Rahmenplanung und dem  Strukturwandel Rech-
nung getragen sowie eine Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße ermöglicht, ohne die vor-
handenen Betriebe zu überplanen. Mit den geplanten Änderungen gemäß dem aktuellen gültigen 
Abstandserlass wird eine Einschränkung der vorhandenen und geplanten Nutzungen vermieden.  
 
5.2 Neugliederung der Betriebsarten nach Abstandserlass 2007 
 
Zur Vermeidung einer stadtplanerischen Konfliktsituation mit der geplanten heranrückenden 
Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße  sind Teilbereiche der Gewerbegebiete im Planbe-
reich nach der Abstandsliste der Anlage 1 zum  Abstandserlass neu zu gliedern. Im Rahmen der 
Änderung zum Bebauungsplan wird für das gesamte Plangebiet auf den Abstandserlass vom 
06.06.2007 umgestellt. 
 
Eine gutachterliche Betrachtung beziehungsweise Bestandserfassung der vorhandenen Betriebe 
im Gewerbegebiet, wurde durch das Büro ACCON erarbeitet.  Mit der geplanten Änderung der

4 
Festsetzung soll sichergestellt werden, dass nur Anlagen zulässig sind, die die Mi ndestabstände 
einhalten. Im Rahmen der gutachterlichen Betrachtung wurden die aus schalltechnischer Sicht 
relevanten Nutzungen betrachtet. Für die Gewerbebetriebe an der Widdersdorfer Straße 215 (Me-
tallmarkt) und Widdersdorfer Straße 219 ( Lebensmittelgeschäft) wurde eine Einzelfallbetrachtung 
erarbeitet. Die gutachterliche Betrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass i m Rahmen der Neu-
gliederung keine Einschränkungen der betrieblichen Nutzungen sowie der genutzten Flächen ent-
lang der ehemaligen Gleistrasse gegeben  sind. Negative Auswirkungen auf die heranrückende 
Wohnbebauung liegen nicht vor. 
 
Die Anpassung der Zonierung gemäß dem aktuell gültigen Abstandserlass führt zu keiner Ein-
schränkung der möglichen Nutzungen. 
 
Von der geplanten heranrückenden Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße bis zu einer 
Entfernung von circa  150 Meter wird im Planbereich die Zone 3 festgesetzt , in der alle Anlagen- 
und Betriebsarten der Abstandsliste ausgeschlossen werden. In dem Bereich befinden sich aktuell 
gemäß Realnutzungskartierung, ein Karnevalsmuseum, ein Abholcenter für Kücheneinrichtungen, 
Garagen, verschiedene Lagerhallen sowie der bereits benannte Lebensmittelhändler und der Me-
tallmarkt. Diese Betriebe werden von der Umstellung auf den Abstandserlass vom 06.06.2007 
jedoch nicht betroffen. Das innerhalb der gutachterlichen Betrachtung berücksichtigte Emissions-
verhalten der Betriebe steht auch im Falle eines "worst -case" im Einklang mit den geplanten neu-
en Festsetzung sowie der heranrückenden Wohnbebauung.  
 
Bis zu einer w eiteren Entfernung von circa 250 wird die Zone 2 festgesetzt, in der ausschließlich 
die Anlagen- und Betriebsarten der Abstandsklasse VII zulässig werden. In dem Bereich befinden 
sich aktuell gemäß Realnutzungskartierung, eine Autovermietung, Ausstellungsr äume, Lagerhal-
len, eine Buchhandlung, ein Fahrradverleih und vereinzelte Büro-  und Wohngebäude. Diese Be-
triebe werden von der Umstellung auf den Abstandserlass vom 06.06.2007 nicht betroffen und 
stehen im Einklang mit den geplanten neuen Festsetzungen. 
 
Abschließend bis zu einer weiteren Entfernung von circa 400 Meter wird die Zone 1 festgesetzt, in 
der ausschließlich die Anlagen- und Betriebsarten der Abstandsklasse VI und VII zulässig werden. 
In dem Bereich befinden sich aktuell gemäß Realnutzungskartierung unter anderem ein Fitness-
center, eine Kletterhalle und vereinzelte Büro- und Wohngebäude. Diese Betriebe werden von der 
Umstellung werden von der Umstellung auf den Abstandserlass vom 06.06.2007 nicht betroffen 
und stehen im Einklang mit den geplanten neuen Festsetzungen. 
 
5.3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 
 
Bedingt durch die Änderung des Bebauungsplanes wird auf die derzeit geltende B aunutzungsver-
ordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 umgestellt. 
 
6. Umweltbericht 
 
Der Untersuchungsumfang der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 wird i m Rahmen der 
frühzeitigen Dienststellen-  und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB festgelegt. Der 
entsprechende gutachterliche Untersuchungsbedarf wird im weiteren Planverfahren abgearbeitet. 
 
Unter anderem werden in der Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswir-
kungen auf die Schutzgüter ermittelt. Folgende Altlasten werden berücksichtigt:

5 
Altlast Nummer 40102 (Öllinse Braunsfeld) 
Der Ölschaden besteht seit über 40 Jahren und hat zur Stilllegung einer ehemals dort ansässigen 
Grundwassergewinnungsanlage geführt. Die Ölverunreinigung liegt im Grundwasserschwan-
kungsbereich in einer Tiefe von 9 Meter bis 12 Meter. Die Quelle dieser Boden-  und Grundwas-
serverunreinigung ist bisher noch nicht festgestellt worden. Seitens der Stadt wurde diese Altlast 
mehrfach untersucht und Sanierungsmaßnahmen eingeleitet aber bisher noch nicht abgeschlos-
sen. Aufgrund der Lage der Altlast, circa 10 Meter bis 12 Meter unter Geländeoberfl äche und au-
ßerhalb einer Wasserschutzzone und dem Einzugsbereich einer Grundwassergewinnungsanlage, 
kann wegen des erheblichen finanziellen Aufwandes die komplette Sanierung kaum erwartet wer-
den.  
 
Altlastverdachtsflächen und Altstandorte 
Im Bebauungsplangebiet ist aufgrund der teilweise über ein Jahrhundert andauernden industriel-
len und gewerblichen Nutzungen eine Vielzahl von Altablagerungen und Altstandorten vorhanden 
und im Altlastenkataster dargestellt. Somit ist sichergestellt, dass nach der Aufgabe der derzeiti-
gen Nutzung im Rahmen der Neubebauung weitere Untersuchungen und gegebenenfalls Sanie-
rungsmaßnahmen gefordert werden.  
 
7. Planverwirklichung 
 
Die Änderung des Bebauungsplanes verursacht der Stadt Köln keine Kosten.

Anlage 1 Geltungsbereich

382 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
Stadtplanungsamt
010050200300 Meter
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63459/02Widdersdorfer Straßein Köln - Ehrenfeld

Anlage 5 Auszug BV 4

3805 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 16.03.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld in der Wahlperiode 2020/2025  
vom 15.03.2021 
öffentlich 
10.1 Beschluss über die Einleitung sowie zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung betreffend die Änderung des Bebauungspla-
nes Nummer 63459/02  
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung 
3221/2020 
Beschluss  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 
63459/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch 
(BauGB) für das Gebiet südlich der Widdersdorfer Straße bis die ehemaligen 
Gleisanlagen der HGK AG zwischen Maarweg und Oskar-Jäger-Straße —
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung— einzuleiten 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß  
 §  3  Absatz  1 BauGB und Modell 1 
 
 Der konkrete Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen (GI und GE inkl. Zonie-
rung) für das Rahmenplangebiet muss konkret ermittelt werden, um aktuelle 
wie auch die zukünftige Gewerbeentwicklung in ausreichendem Umfang ge-
währleisten zu können. Dies muss entsprechend parallel zur laufenden Auswei-
tung von Wohnbauflächen erfolgen.  
 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich für kurze Wegeverbindungen zwi-
schen der Widdersdorfer Straße und der neu geplanten Wohnbebauung Alsdor-
fer Straße bzw. dem dort geplanten Fuß- und Radweg aus.  
 Die Vorlage ist als „positiv“ im Sinne des Klimaschutzes gekennzeichnet, ob-
wohl die explizite „Erläuterung siehe Begründung“ fehlt. Solange die „positive 
Gesamtbilanz“ nicht auch nachvollziehbar in den weiteren Ausführungen

und/oder Anlagen genauer erläutert wird, erscheint die Klimaschutz- Kenn-
zeichnung als fehlerhaft. In diesem Fall sollte sie aus der Vorlage entfernt wer-
den.  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit Änderungen zugestimmt gegen die Stimmen der Fraktion Die Lin-
ke/Die Partei.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 16.03.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld in der Wahlperiode 2020/2025  
 vom 15.03.2021 
öffentlich 
10.1.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und Herrn Scholz (GUT) zu TOP 10.1 
AN/0562/2021 
 
Beschluss 
 
 Der konkrete Bedarf an Industrie - und Gewerbeflächen (GI u nd GE inkl. Zonierung) 
für das Rahmenplangebiet muss konkret ermittelt werden, um aktuelle wie auch die 
zukünftige Gewerbeentwicklung in ausreichendem Umfang gewährleisten zu können. 
Dies muss entsprechend parallel zur laufenden Ausweitung von Wohnbaufläch en er-
folgen.  
 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich für kurze Wegeverbindungen zwischen 
der Widdersdorfer Straße und der neu geplanten Wohnbebauung Alsdorfer Straße 
bzw. dem dort geplanten Fuß- und Radweg aus.  
 Die Vorlage ist als „positiv“ im Sinne  des Klimaschutzes gekennzeichnet, obwohl die 
explizite „Erläuterung siehe Begründung“ fehlt. Solange die „positive Gesamtbilanz“ 
nicht auch nachvollziehbar in den weiteren Ausführungen und/oder Anlagen genauer 
erläutert wird, erscheint die Klimaschutz - Kennzeichnung als fehlerhaft. In diesem 
Fall sollte sie aus der Vorlage entfernt werden.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke/Die Partei.

Beratungsverlauf (3)

07.12.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
02.03.2021 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 7.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3221/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.12.2020
Erstellt
04.11.2020 09:51