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2016/0016

Delegation der Entscheidung über die Aufnahme und die Bedingungen von investiven Krediten und von Kassenkrediten mit Laufzeiten über einem Jahr

Magistratsvorlage 11.01.2016

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2016/0016

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.01.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0016 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Delegation der Entscheidung über die Aufnahme und die Bedingungen von investiven 
Krediten und von  Kassenkrediten mit Laufzeiten über einem Jahr  
 
Vorlage vom: 11.01.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Stadtverordnetenversammlung wird vorgeschlagen folgende Entscheidungen auf das mit der 
Verwaltung des Finanzwesens beauftragte Magistratsmitglied (Stadtkämm erer/Stadtkämmerin) 
zu übertragen:  
 
1) Entscheidung über die Aufnahme und die Bedingungen von investiven Krediten für den Kern -
haushalt gemäß §  103 Abs. 1 HGO und für die Eigenbetriebe gemäß §  115 Abs. 1 Nr. 3 und 
Abs. 3 i.V.m. §  103 Abs. 2 HGO, 
 
2) Entscheidung  über die Aufnahme und die Bedingungen von Kassenkrediten mit Laufzeiten 
über einem Jahr für den Kernhaushalt gemäß §  105 Abs. 1 HGO und für die Eigenbetriebe 
gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 i.V.m. § 105 Abs. 1 HGO.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante  Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.01.2016 
 
Nach den bisherigen kommunalrechtlichen Bestimmungen war die Stadtverordnetenve r-
sammlung gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 103 Abs. 1 HGO berechtigt, die Entscheidung 
über die Aufnahme und di e Bedingungen von Krediten auf den Magistrat oder einen Au s-
schuss zu übertragen. Von diesem Delegationsrecht hat die Stadtverordnetenversammlung 
mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 Gebrauch gemacht und die Kreditentscheidungen auf 
den Magistrat übertragen.  
 
Mit dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung der Bürgerbeteil i-
gung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften wurde 
die Zuständigkeit für die Aufnahme von Krediten in § 103 Abs. 1 HGO neu geregelt,  so dass 
es nun auch möglich ist, die Entscheidungsbefugnis auf ein einzelnes Mitglied des Magistr a-
tes zu übertragen. Gleiches gilt für die Aufnahme von Kassenkrediten mit einer Laufzeit von 
über einem Jahr (§ 105 Abs. 1 HGO).  
 
Die Übertragung der Entschei dungsbefugnis auf eine einzelne Person hat den Vorteil, dass 
die Ausschreibungs - und Aufnahmetermine für Kredite nicht mehr auf die Magistratssitzu n-
gen abgestimmt werden müssen. Dadurch kann die Zeitspanne zwischen Angebotseinholung 
und Kreditauszahlung erheblich verkürzt werden, was zu einer Verringerung der Zinsau f-
schläge und somit zu einer Entlastung des Ergebnishaushaltes führen wird.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung wird daher gebeten, die Entscheidung über die Aufnahme 
und die Bedingungen von investiven Krediten und von Kassenkrediten mit Laufzeiten über 
einem Jahr auf das mit der Verwaltung des Finanzwesens beauftragte Magistratsmitglied 
(Stadtkämmerer/Stadtkämmerin) zu übertragen. Bei dessen Abwesenheit ist das zu seiner 
Vertretung bestimmte Magistratsmitglied berechtigt, die erforderlichen Entscheidungen zu 
treffen. 
 
Diese Regelung gilt auch für die Eigenbetriebe. Die Eigenbetriebssatzungen sin d entspre-
chend anzupassen.  
 
 
 
Darmstadt, 11.01.2016  
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0016
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.01.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00