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Aufteilung der Mittel des Strukturförderfonds sowie allgemeiner Verfahrensstand

Mitteilung Ausschuss 3876/2022 vom 01.12.2022

Stand: Am 05.12.2022 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle II/20/202 Vorlagen-Nummer 01.12.2022 3876/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.12.2022 Aufteilung der Mittel des Strukturförderfonds sowie allgemeiner Verfahrensstand Der Rat der Stadt Köln hat am 10.11.2022 die Haushaltssatzung 2023/2024 beschlossen. Gleichzeitig ist der Rat dem Antrag AN/1729/2022 des Finanzausschusses gefolgt, wonach die Verwaltung wie folgt beauftragt wurde: „Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen er- bringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrierbares Vorge- hen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur Teilkom- pensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. Es ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie ei- nem nachträglichen Verwendungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen.“ Die Verwaltung informiert über den aktuellen Verfahrensstand wie folgt: Auf Grundlage der bereits im Haushaltsplan verankerten freiwilligen Förderungen wurden die Mittel aus dem Strukturförderfonds den betreffenden Dezernaten entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen zugewiesen. Danach ergibt sich die nachstehende Aufteilung: Dez. % 5.000.000 gerundet OB 5,67 283.600 285.000 IV 47,47 2.373.613 2.375.000 V 39,46 1.972.873 1.970.000 VII 7,40 369.914 370.000 Summe 100 5.000.000 5.000.000 Aktuell werden die jeweiligen Förderprogramme/-konzepte - vergleichbar der Struktursicherung in der Coronapandemie - in den betreffenden Dezernaten und Dienststellen vorbereitet. Es zeichnet sich ab, dass sich dezernatsübergreifende Gemeinsamkeiten in der Ausgestaltung (Be- antragung, Fördergegenstand und Erforderlichkeiten im Verwendungsnachweis) ergeben werden. Jedoch sind auch fachspezifische Besonderheiten und Schwerpunkte in Abhängigkeit der jeweiligen Förderstrukturen zu berücksichtigen. 2 Die Verwaltung möchte eine „schnelle“ Hilfe sicherstellen, um den Trägern eine zügige Entlastung zu ermöglichen. Aus diesem Grund sollen etwaige Bundes- oder Landesprogramme nicht abgewartet werden. Die geforderte und notwendige Subsidiarität der zusätzlich eingesetzten kommunalen För- dermittel wird über die Verwendungsnachweisprüfung sichergestellt. Sobald die Konzeptionsphase abgeschlossen ist, werden die jeweiligen Ausschüsse informiert. Fol- gende Sitzungstermine zu Beginn des Jahres 2023 werden angestrebt: 17.01.2023 Integrationsrat 19.01.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.01.2023 Gesundheitsausschuss 31.01.2023 Jugendhilfeausschuss und Ausschuss Kunst und Kultur 02.02.2023 Sportausschuss 06.02.2023 Finanzausschuss Im Anschluss an die Sitzung des Finanzausschuss am 06.02.2023 sollen dann schnellstmöglich An- träge im Rahmen der fachspezifischen Förderprogramme gestellt werden können. Gez. Dimert

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2022

    Finanzausschuss

    TOP 2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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