V/0554/2008
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL an den Rat Nr. A-R/0030/2008 vom 11.06.2008: "Mittelhafen: Strukturwandel planerisch gestalten"
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Beschlussvorlage
5380 Zeichen
V/0554/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL an den Rat Nr. A-R/0030/2008 vom 11.06.2008: "Mittelhafen: Strukturwandel planerisch gestalten" Beratungsfolge 19.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 27.08.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 401 wird zum jetzigen Zeitpunkt weder geändert noch aufgehoben. 2. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL an den Rat Nr. A-R/0030/2008 ist mit dieser Vorlage erledigt. Begründung: Der Antrag Nr. A-R/0030/2008 vom 11.06.2008 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL „Mit- telhafen: Strukturwandel planerisch gestalten“ wurde am 18.06.2008 im Rat der Stadt Münster eingebracht und an den Hauptausschuss verwiesen. Der o.g. Antrag betrifft das Gebiet südlich des Stadthafens I. Für dieses Gebiet sind die Festset- zungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 401 ausschlaggebend. Der Antrag fordert die Aufhebung der rechtsverbindlichen Planung und die planerische Vorberei- tung eines neuen verbindlichen Bebauungsplanes. Ziel soll es sein, den Strukturwandel im Hafen stadtplanerisch zu unterstützen und verträglich zu gestalten. Der Masterplan Stadthafen soll dabei als Grundlage berücksichtigt werden. Bereits mit dem Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2007 vom 04.12.2007 beantragte die SPD- Fraktion „Neue Nutzungen am Stadthafen I ermöglichen“. Die Intention des Antrages der SPD- Fraktion ist mit den Inhalten des o.a. Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL Nr. A- R/0030/2008 vergleichbar. Insofern wird inhaltlich auf die Vorlage V/0039/2008 betreffend den SPD-Antrag Nr. A-R/0056/2007 verwiesen. Die Verwaltung hat in dieser Vorlage den Aspekt des bauordnungs- und planungsrechtlichen Ent- wicklungsrahmens im Bereich südlich des Stadthafens I ausführlich dargestellt. Die Vorlage wurde Vorlagen-Nr.: V/0554/2008 Auskunft erteilt: Herr Leifken Ruf: 492 61 81 E-Mail: LeifkenA@stadt-muenster.de Datum: 17.07.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0554/2008 am 20.02.2008 vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft mehr- heitlich beschlossen. Neue Gesichtspunkte oder eine andere Beurteilungsgrundlage für die plane- rische Entwicklung südlich des Stadthafens I haben sich seit diesem Beschluss nicht ergeben. Gemäß dem 2004 beschlossenen „Masterplan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Müns- ter“ ist für den entsprechenden Entwicklungsschwerpunkt 4 „Stadthafen I“ eine behutsame Aufwer- tung des Areals unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes, industrieller Anlagen vorzu- nehmen. Auf dieser Grundlage ist ein umfangreiches Aufwertungspotenzial im Bereich des Stadthafen I vor- handen, wie z.B.: ¾ Speichergebäude „Am Mittelhafen 10-12“: Umwandlung z.B. in ein Archiv mit angeschlos- sener Büro -, Wellness -, Fitnessnutzung gem. Juryempfehlung der Mehrfachbeauftragung der Stadtwerke Münster GmbH. ¾ Vollzogene Umnutzung des Gebäudes „Am Mittelhafen 56a“: Im Rahmen des bestehenden Planungsrechtes und im Sinne der Ziele des Masterplanes werden ehemals rein gewerb- lich-industriell genutzte Räume im GI-Gebiet als Werkstatt mit Büro und Ausstellung sowie Büroflächen für freiberufliche Tätigkeiten genutzt. Die Art und der Umfang der Nutzungen sind mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar. ¾ Eckgrundstück Albersloher Weg / Kiesekamps Mühle: Für das Eckgrundstück Albersloher Weg / Kiesekamps Mühle ist gem. Bebauungsplan eine hochwertige, bis zu 6-geschossige Kerngebietsnutzung (MK) möglich. Das Grundstück der Stadtwerke befindet sich schon seit einigen Jahren auf dem Immobilienmarkt und wurde von der Stadt Münster entsprechend offeriert (u.a. EXPO-Real, Bewerber- und Realisierungsverfahren in 2007). Trotz dieser Bemühungen, einer potenziell kurzfristigen Realisierungszeit und einer sehr guten Stand- ortlage mit hervorragender verkehrlicher Anbindung, konnte dieses Grundstück bislang nicht veräußert werden. Eine Änderung der planerischen Rahmenbedingungen ist aus Sicht der Verwaltung vorstellbar. Weitere Umsetzungen der Ziele des Masterplanes sind in Abstimmung mit den Stadtwerken Müns- ter GmbH als Grundstückseigentümerin, der Wi rtschaftsförderung Münster und der Planungsver- waltung zu erzielen. Ein nennenswerter konkreter Ansiedlungsdruck auf das Gebiet südlich des Stadthafen I ist jedoch zurzeit nicht feststellbar (sh. Grundstück Albersloher Weg / Kiesekamps Mühle). Auch vor dem Hintergrund der noch vorhandenen industriellen Nutzungen (u.a. Lehnkering und Hafenumschlag „Am Mittelhafen 68“) ist daher eine Überarbeitung der bauleitplanerischen Grund- lagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch erforderlich. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die potenziellen Entwicklungen im Nahbereich der Stadtwerke Münster GmbH sich den Erfordernissen der Nutzungen durch die Stadtwerke unterzuordnen ha- ben. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag Nr. 30/2008 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL „Mittelhafen: Strukturwandel pla- - 3 - V/0554/2008 nerisch gestalten“
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Am Mittelhafen 10
- Albersloher Weg
- Kiesekamps Mühle
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0554/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.07.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37