V/0988/2019
"Integration durch Gremien stärken" - Antrag der AfD Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster (A-R/0015/2019)
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A-R_0015_2019
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0015/2019 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Integration durch Gremien stärken AfD -Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs.1 der Geschäftsordnung. Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt die Neuregelung von §27 GO NRW durch den Landesgesetzgeber. 2. Die Stadt Münster macht von der in §27 Abs.12 GO NRW eingeräumten Optionsmöglichkeit Gebrauch. Die Stadt Münster bildet nach der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2020 einen Integrationsausschuss. Dieser ersetzt dann den jetzigen Integrationsrat. 3. Die Verwaltung wird mit der organisatorischen Umsetzung dieser Entscheidung beauftragt. Begründung: Das Land NRW hat am 12.12.2018 das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dieses sieht Änderungen in §27 GO NRW vor. Mit §27 Abs.12 hat das Land NRW die Pflicht zur Bildung von Integrationsräten aufgehoben. Dieser Antrag verfolgt das Ziel von dieser gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ab der Wahlperiode 2020 bildet der Rat der Stadt Münster einen Integrationsausschuss nach den entsprechenden Vorschriften des §27 GO NRW. Die Neuregelung ist aus folgenden Gründen erforderlich. Dem bisherigen Integrationsrat in Münster fehlt eine demokratische Legitimation. Lediglich 20% der Wahlberechtigten nahmen im Jahr 2014 an der Wahl zum Integrationsrat teil. Damit fehlt den Vertretern des Integrationsrates die demokratische Legitimation durch ein starkes Wählervotum. Entsprechend gering ist ihre Fähigkeit die Anliegen der Ausländer gegenüber Rat und Verwaltung durchzusetzen. Entsprechend soll mit einem echten Integrationsausschuss eine Stärkung des Einflusses der Integrationsgremien in der Kommune erreicht werden. „Mehr und echte Teilhabe (der Migranten) ist das Ziel dieses Gesetzes“, so NRW-Integrationsminister Joachim Stampf. Der Integrationsausschuss leistet keinen Beitrag zur Integration der hier lebenden Ausländer in die deutsche Gesellschaft. Anträge des Integrationsrates an den Rat erfolgen nicht. Einzig mehr Geld und Personal fordert der Integrationsrat zu jeder Haushaltsberatung. Darüber hinaus leistet er keine inhaltliche Arbeit. Weder stellt er inhaltliche Anträge an den Rat. Noch nimmt er Stellung zu Ratsvorlagen. Die praktische Arbeit erschöpft sich in der Verteilung von niedrigstelligen Zuwendungen an Migranten-Vereinigungen. Dies dient erkennbar dem Zweck, sich hierdurch die fehlende demokratische Zustimmung mit Geldmitteln zu erkaufen. Zudem fehlt seit Jahren ein Konzept des Integrationsrates, wie und mit welchen Mitteln er die Integration der Ausländer in die deutsche Gesellschaft erreichen will. Häufig fehlen die direkt gewählten Vertreter der Migranten bei den Sitzungen des Integrationsrates. Für die vorliegenden Niederschriften des Integrationsrates für die Jahre 2018 und 2017 ergibt sich das folgende Bild. Termin der Sitzung Zahl der fehlenden Vertreter vo n Migrantenorganisationen 04.09.2018 9 18.04.2018 7 21.02.2018 8 10.01.2018 9 15.11.2017 10 19.10.2017 9 14.06.2017 9 29.03.2017 8 08.02.2017 6 Stets fehlt mehr als ein Drittel der Vertreter der Migranten. Zum Teil sogar die Hälfte. Bei einer solchen Sachlage kann nicht mehr von einem funktionsfähig arbeitenden Organ ausgegangen werden. Wenn die gewählten Vertreter der Migranten nicht an den Sitzungen teilnehmen, dann ist davon auszugehen, dass sie weder dem Gremium selbst noch den damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten einen Wert beimessen. Der Integrationsrat fiel in der Vergangenheit vor allem durch eine Reihe von Skandalen auf Ein Vertreter des Integrationsrates hat im Jahr 2018 einen Redner zu einer Veranstaltung eingeladen. Dieser agitierte gegen den Staat Israel. Eingeladen wurde der Redner von einem Mitglied des Integrationsrates. (WN vom 28.03.2018). Nur wenige Monate zuvor, nämlich im Oktober 2017 hat der Integrationsrat die palästinensische Tanztruppe „Al Carmel“ zum Interkulturellen Fest der Stadt Münster eingeladen. Die Westfälischen Nachrichten berichteten wie folgt über diesen Sachverhalt: „ Dabei ist „Al Carmel“ in letzter Zeit allerdings auch in die Nähe von Extremisten und Terroristen geraten. Auf einem Foto, das die Gruppe auf ihrer Facebook-Seite gepostet hat, posiert sie am Rande einer Veranstaltung in Wuppertal mit Leila Khaled. Sie war wiederholt an Flugzeugentführungen beteiligt, wurde später als Terroristin verurteilt. Auf dem Foto trägt sie einen Schal mit dem Logo der PFLP , die von der EU als Terrororganisation eingestuft wird. Auf deren Konto gehen seit Jahrzehnten Morde und Selbstmordanschläge – vor allem in Israel. Damit nicht genug. Im Hintergrund hängt eine Karte des Nahen Ostens, auf der es Israel überhaupt nicht gibt. Weiterer Referent bei dieser Veranstaltung war Abdel Bari Atwan, der wiederholt zum Heiligen Krieg gegen Israel aufgerufen hat. In diesem Frühjahr stand die Tanzgruppe in Dortmund mit einem weiteren Terroristen auf einer Bühne: Bilal Kayed, ebenfalls Mitglied der PFLP. Er saß viele Jahre in israelischer Haft, weil er auf Polizisten geschossen haben soll. Auch hier sorgte „Al Carmel“ für das bunte Rahmenprogramm“. (WN vom 16.10.2017). Die Gesamtbilanz des Integrationsrates fällt negativ aus. Aus dem Versagen und den Skandalen in der Arbeit des bisherigen Integrationsrates sind politische Konsequenzen zu ziehen. Die Integrationsarbeit muss stärker in die Arbeit der übrigen politischen Gremien eingebunden werden. Integration muss Teil der normalen Beratungskette werden. Nur so finden die Anliegen der Migranten Eingang in den demokratischen Willensbildungsprozess. Dies gelingt am besten durch einen kommunalen Integrationsausschuss. Martin Schiller Richard Mol
Anlage A
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Anlage A zur V/0988/2019 Kurzüberblick Die Vorlage fasst die Änderungen des § 27 GO NRW zusammen und erläutert die rechtlichen Unterschiede zwischen dem Regelmodell des Integrationsrates und dem neu eingeführten Opti- onsmodell des Integrationsausschusses. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Die politische Interessenvertretung der Menschen mit Migrationsvorgeschichte soll in Münster auch zukünftig gewährleistet werden. . . Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartner- schaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die politische Interessenvertretung der Menschen mit Migrationsvorgeschichte betrifft alle Le- bensbereiche und hat damit auch Auswirkungen auf die vorstehenden Querschnittsthemen.
Beschlussvorlage
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V/0988/2019 V/0988/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Integration durch Gremien stärken" - Antrag der AfD Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster (A- R/0015/2019) Beratungsfolge 12.11.2019 Integrationsrat Anhörung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Ausführungen der Verwaltung zu den Änderungen des § 27 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadt Münster bildet auch nach der Kommunalwahl in 2020 einen Integrationsrat. 3. Der Antrag der AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster an den Rat A-R/0015/2019 „Integra- tion durch Gremien stärken“ ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 den Antrag der AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster „Integration durch Gremien stärken“ (A-R/0015/2019) mehrheitlich an den Integrationsrat und den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Am 29.12.2018 ist das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistages und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften in Kraft getre- ten. Dies beinhaltete auch eine Änderung des § 27 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW), der gesetzlichen Grundlage für die Arbeit der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen. Amt für Bürger- und Ratsservice 23.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rischer Telefon: 492-3369 Rischer@stadt-muenster.de - 2 - V/0988/2019 Eine der Ände rungen besteht dabei in der Einfügung des § 27 Abs. 12 GO NRW. Diese Regelung räumt dem Rat die Option ein, künftig durch einen entsprechenden rechtzeitigen Beschluss vor der Kommunalwahl anstelle des Integrationsrates einen Integrationsausschuss zu bilden . Der Integrat i- onsrat bleibt jedoch weiterhin das Regelmodell. Der Integrationsausschuss ist ein beratender Ausschuss sui generis, auf den die Vorschriften über den Integrationsrat grundsätzlich weiter anzuwenden sind (§ 27 Absatz 12. Satz 2 GO NRW). Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Direktwahl der Vertreter innen und Vertreter der Migrantinnen und Migranten, der Zusammensetzung des Integrationsausschusses, in der die direkt gewählten Vertret e- rinnen und Vertreter der Migrantinnen und Migranten nac h wie vor in der Mehrheit sind, sowie die Wahl der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden. Eine Änderung im Vergleich zum Gremium des Integrationsrates ergibt sich aus der direkten Anwen- dung der § 57 Absatz 4 Satz 1 GO NRW und § 58 GO NRW auf den Integrations ausschuss. Dies hat zur Folge, dass der Rat somit auch die Tätigkeit des Integrationsausschusses in seine allgemeinen Richtlinien für die Arbeit der Ausschüsse einbeziehen und/oder sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu Mitgliedern des Integrationsausschuss es bestellen kann, mit der Einschränkung dass die direkt gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Migrantinnen und Migranten im Integrationsausschuss die Mehrheit stellen. Die Festlegung der konkreten Größe des Integrationsrates bzw. des Integrationsau sschusses bleibt wie bisher dem Rat vorbehalten. Auch nach der Änderung des § 27 GO NRW stellt die Einrichtung eines Integrationsrates das Rege l- modell dar. Der Integrationsrat ist in die politische Landschaft in Münster gut eingebunden. Er ist durch eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung in die Beratungs - und Entscheidungspro- zesse des Rates im Themenfeld der Integration involviert. Die Berücksichtigung der Belange der Mi g- rantinnen und Migranten in Münster wird durch den Integrationsrat auf überze ugende Weise siche r- gestellt. Daher ist der Integrationsrat auch für die Zukunft zu empfehlen. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage Ratsantrag A-R/0015/2019
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Leostraße 16B
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Details
- Aktenzeichen
- V/0988/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37