3397/2017
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städt. Grundstück Wikingerweg 6, 51061 Köln-Höhenhaus Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2016/2017 der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/42 Vorlagen-Nummer 3397/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städt. Grundstück Wikingerweg 6, 51061 Köln-Höhenhaus - Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2016/2017 der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen des Neubau- und Sanierungsprogramms errich- teten Objektes Wikingerweg 6, 51061 Köln-Höhenhaus, i. H. v. insgesamt rund 305.000 € zur Kennt- nis. Zur Finanzierung des entstandenen Mehrbedarfs standen investive Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe zur Verfügung (Haushaltsplan 2016/2017, Haushaltsjahr 2017, Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Bau- maßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-0-5107 – Neubau Wikingerweg 6). Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung i. H. v. 5.083,33 € für die Haus- haltsjahre 2018 ff. sind Mittel in entsprechender Höhe eingeplant (Haushaltsplan 2018, Teilergebnis- plan 1004 – Bereitstellung und Beschaffung von Wohnraum, Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschrei- bungen). Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.03.2018 Bauausschuss 12.03.2018 Finanzausschuss 19.03.2018 Rat 20.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 305.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 5.083,33 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit Baubeschluss vom 01.03.2013 (Vorlage 2650/2013) wurden der Abbruch des Sozialhauses auf dem städtischen Grundstück Wikingerweg 6, 51061 Köln-Höhenhaus und die Errichtung eines Mehr- familienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau beschlossen. Hierfür wurden investive Fi- nanzmittel in Höhe von 2.404.142 € veranschlagt. Die Gesamtbaukosten für den Standort belaufen sich unter Berücksichtigung der angefallenen Mehr- kosten in Höhe von 305.000 € brutto auf insgesamt 2.709.142 € brutto. Bauprojekt Das Mehrfamilienhaus umfasst 16 Wohnungen auf insgesamt 1.122 m² Wohnfläche. Im Außenbe- reich sind 29 Fahrradstellplätze und 44 PKW-Stellplätze entstanden, von denen 28 Stellplätze den bereits fertig gestellten Wohnhäusern Wikingerweg 10-14 zugeordnet werden. Zudem ist in den Au- ßenanlagen ein Spielplatz errichtet worden. Das Bauvorhaben wurde am 01.04.2017 fertig gestellt. Erläuterung der Kostenerhöhung Abweichung von den Kostenermittlungen nach DIN 276 Im Zuge der Planung des Vorhabens und der Erstellung der Kostenermittlungen nach DIN 276 wurde eine sorgfältige Marktanalyse durch das beauftragte Architekturbüro durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Vergaben auf dem Markt herrschte allerdings eine vergleichbar gute Konjunktur für zahlreiche Gewerke, so dass einige Firmen einen unerwartet hohen Angebotspreis abge- ben konnten, der aufgrund der ursprünglichen Annahmen in der Kostenrechnung anders gelis- tet war. Nach Submission aller Gewerke im Rahmen der öffentlichen Ausschreibungen war zum Teil ein erheblicher Anstieg des Preisniveaus zu verzeichnen. Hierdurch entstanden Mehrkosten von rund 67.000 € 3 Nachträge, Mehrungen - Bei den Putzarbeiten wurden aufgrund von Anpassungen an Bauteile wie Fenster und Zargen Zulagen für Gipsputz (Putzmehrdicken) erforderlich. Der Nachtrag beläuft sich auf ca. 11.000 € - Die Kostenerhöhungen für die notwendige druckwasserdichte Durchführungen der Grundlei- tungen durch die Bodenplatte sowie eine geänderte Ausführung der Pumpensümpfe im Zuge der Rohbauarbeiten beliefen sich auf rund 17.000 €. Zusätzliche Maßnahmen - In Folge von Niederschlagswasser in der Baugrube und den vorgefundenen schlechten Bo- denverhältnissen gestaltete sich die Ausführung der Bodenplatte und des Kellers besonders aufwendig. Im Rahmen der Bauumsetzung wurden hier wegen der entstandenen Verformung des Trägerbohlenwandverbaus umgehende Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Baugrube erforderlich. Die in diesem Zusammenhang beantragten Mehrkosten betrugen insgesamt ca. 54.000 €. - Beim Bau des Mehrfamilienhauses Wikingerweg 10-14 (Baufertigstellung 2011) wurde die Herrichtung der dort geplanten Stellplätze zeitlich verschoben, um diese auf einer gemeinsam zu nutzenden Fläche mit den Stellplätzen für den Wikingerweg 6 zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren. Die eingesparten Gelder wurden damals in den TFP 1004 zurückgeführt. Aufgrund der relativ langen Zeitschiene zwischen der Errichtung des Wikingerwegs 10-14 und der Planung für den Wikingerweg 6 geriet diese Absprache versehentlich in Vergessenheit, so dass die hierfür anfallenden Kosten nicht in die Kostenberechnung für den Wikingerweg 6 und somit auch nicht in den Baubeschluss mit einflossen. Erst im Zuge der Ausführungsplanung wurden die Parkplätze wieder thematisiert und baulich umgesetzt. Insgesamt entstanden 44 Stellplätze, hiervon 16 Stellplätze für den Wikingerweg 6. Die Herrichtung der 28 zusätzlichen Stellplätze für den Wikingerweg 10-14 führten zu zusätzlichen Kosten von rund 110.000 €. Baunebenkosten Die Erstellung der Kostenermittlungen gem. DIN 276 erfolgte in 2012 bzw. Anfang 2013. Im Rahmen der vorgenannten Kostenerhöhungen bei einzelnen Gewerken erhöhten sich hier- durch bedingt die anrechenbaren Baukosten gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und somit auch die Ausgaben für die Honorare der Architekten und Fach- planer; der Mehrkostenanteil beträgt rund 46.000 €. Finanzierung Zur Finanzierung des entstandenen Mehrbedarfs standen investive Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe zur Verfügung (Haushaltsplan 2016/2017, Haushaltsjahr 2017, Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Bau- maßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-0-5107 – Neubau Wikingerweg 6).
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3397/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.01.2018
- Erstellt
- 07.11.2017 09:00