Vermeidung von Unfällen an der Kreuzung Mauenheimer Gürtel / Geldernstraße
Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0321/2020 vom 04.03.2020
Stand: Am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0321/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Vermeidung von Unfällen an der Kreuzung Mauenheimer Gürtel / Geldernstraße Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 1. Die BV5 Nippes bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich ist die alte Betonarchitektur neben der 2. Spur westwärts am Mauenheimer Gürtel vor der Ampelanlage so weit zu entfernen, dass ein Sichtkontakt zu Radfahrern von der Geldernstraße kommend hergestellt werden kann. 2. Sollte dies möglich sein, so bitten wir weiter, diese Maßnahme zeitnah umzusetzen um eine weitere Gefährdung schnellstens zu beenden. 3. Des Weiteren bitten wir zu prüfen, ob durch das Entfernen der Betonmauer die Möglichkeit besteht, endlich den von der BV5 beschlossenen und dringend benötigten Kreisverkehr zu planen und zu erstellen. 4. Sollte es nicht möglich sein die Betonwand zu entfernen, so bitten wir zu prüfen, welche Maßnahmen zu einer besseren Sicherheit der querenden Radfahrer/innen führen können. Wir bitten gegebenenfalls um einen Ortstermin. Begründung: - 2 - Die PKW, die vom Mauenheimer Gürtel kommend nach Westen in Richtung Ehrenfeld fahren kommen durch eine Unterführung ansteigend zur Kreuzung Geldernstraße. Das Straßenniveau ist wesentlich niedriger als das der Geldernstraße und hat sich erst auf Höhe des Kiosk egalisiert. Linke Hand ist auch noch nach der Unterführung eine Betonwand, die die Sicht in Richtung Geldernstraße komplett versperrt. An dieser Kreuzung haben sich aufgrund dieses Umstandes bereits schwere Unfälle ereignet, denn häufig queren Radler von der Geldernstraße kommend die Kreuzung bei Rot, denn sie ahnen nicht, dass hinter der Betonwand Fahrzeuge heranfahren. Der Radler empfindet die Kreuzung als frei. Der Autofahrer kann den Radfahrer erst sehen, wenn er bereits vor dem Auto ist. So ist es mir bereits mehrmals passiert, dass ich gerade noch bremsen konnte, weil die Ampel für mich gerade von Gelb auf Grün gewechselt hatte und ich mich noch im Anfahren befand. Da kam plötzlich von Links ein/e Radfahrer/in heran. Diese Situation wiederholte sich. Geschieht das, wenn ein Fahrzeug die Stelle mit normaler Geschwindigkeit passiert, dann ist ein Bremsen oder Ausweichen unmöglich. Es wird kaum Auszuschließen sein, dass Radler auch weiterhin die Ampelschaltung missachten, erst recht, wenn Verbände fordern, Ampeln für Radfahrer frei zu geben und so ein gefährliches Bewusstsein fördern. Es wird allerdings nach unseren Vorstellungen der gesamten Optik der Kreuzung gut tun, wenn diese hässliche Architektur der 70er Jahre entfernt wird. Dann könnten sich vielleicht sogar Möglichkeit für den schon so lange geforderten Kreisverkehr anstelle dieser Kreuzung ergeben. gez. Baumann gez. Steinbach -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 Vorlagen-Nummer AN/0321/2020 Stand: 11.06.2025 Sachstandsbericht Vermeidung von Unfällen an der Kreuzung Mauenheimer Gürtel / Geldernstraße Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich ist die alte Be- tonarchitektur neben der 2. Spur westwärts am Mauenheimer Gürtel vor der Ampelanlage so weit zu entfernen, dass ein Sichtkontakt zu Radfahrern von der Geldernstraße kom- mend hergestellt werden kann. 2. Sollte dies möglich sein, so bitten wir weiter, diese Maßnahme zeitnah umzusetzen um eine weitere Gefährdung schnellstens zu beenden. 3. Des Weiteren bitten wir zu prüfen, ob durch das Entfernen der Betonmauer die Möglichkeit besteht, endlich den von der Bezirksvertretung Nippes beschlossenen und dringend benö- tigten Kreisverkehr zu planen und zu erstellen. 4. Sollte es nicht möglich sein die Betonwand zu entfernen, so bitten wir zu prüfen, welche Maßnahmen zu einer besseren Sicherheit der querenden Radfahrer/innen führen können. Wir bitten gegebenenfalls um einen Ortstermin. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zu 1.: Die nordöstliche Querungsstelle über den Mauenheimer Gürtel ist Teil der Signalisierung für den gesamten Knotenpunkt. Bei einem regelkonformen Handeln kommt es zu keinen konflikt- behafteten Situationen zwischen dem fließenden Verkehr entlang des Mauenheimer Gürtels und den querenden zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden. Der Unfallkommission der Stadt Köln liegen zudem keine Hinweise vor, dass an diesem sig- nalisierten Überweg eine Gefährdung oder eine Unfallgefahr für sich korrekt verhaltende que- rende zu Fuß Gehende oder Rad Fahrende vorliegt. Für die Stadtbahnhaltestelle „Geldernstraße“ werden derzeit die Planungen für den anzupas- senden Brandschutz und die nachzurüstenden Aufzüge erstellt. In diesem Zusammenhang 2 wird ebenfalls der Knotenpunkt Parkgürtel/Longericher Straße/Geldernstraße umgeplant. Da- bei ist es ergänzend erforderlich, die Fahrbahn im Rampenbereich des Mauenheimer Gürtels vor dem Knotenpunkt in Richtung Ehrendfeld zu verschwenken. Dadurch wird es gleichzeitig möglich, die Aufstellfläche für zu Fuß Gehende in Höhe der Betonmauer zu vergrößern. Die Sichtbeziehungen zwischen den Vekehrsteilnehmenden wird dadurch verbessert. Zu 2.: Im Zusammenhang mit dem Prüfergebnis zu Punkt 1. sieht die Verwaltung es als nicht erfor- derlich an, die Betonmauer im Sinne des Beschlusses zurückzubauen. Zu 3.: Aufgrund einer Anfrage aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.11.2011, TOP 1.3 und einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 17.11.2011, TOP 7.2.2 zu der Kreuzung Geldernstraße/Parkgürtel hatte die Verwaltung u. a. auch den unter Punkt 3 genannten Verbesserungsvorschlag („Die große Kreuzung soll zu einem Kreisverkehr umge- baut werden.“) dieser beiden Anfragen geprüft. Zu der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 31.01.2012 und der Sitzung der Bezirksvertre- tung Nippes vom 09.02.2012 hatte die Verwaltung die beiden Anfragen beantwortet (Vorla- gennummer 5240/2011). Als Ergebnis teilte die Verwaltung zu dem gewünschten Kreisverkehr u. a. mit, dass ein geo- metrisch und verkehrstechnisch funktionstüchtiger Kreisverkehr auf Grund der örtlichen Zwangspunkte nicht möglich ist. Um den Knotenpunkt zu straffen und den Flächenverbrauch hierdurch zu minimieren, kommt aus Sicht der Verwaltung nur die Möglichkeit in Betracht, die freilaufenden Rechtsabbieger zurückzubauen und den rechtsabbiegenden Verkehr zukünftig in die Signalisierung des Knotenpunktes einzubinden. Die Verwaltung verweist ergänzend auf die Anlage 7 Plan Kreisverkehr zu der Mitteilung (Vor- lagennummer 5240/2011). Zu 4.: Im Zusammenhang mit der laufenden Straßenplanung für den Knoten Parkgürtel/Longericher Straße/Geldernstaße prüft die Verwaltung, ob und welche Maßnahmen neben der bereits be- stehenden signalisierten Querung möglich erscheinen, die Qualität der Querungsstelle eben- falls für Rad Fahrende weiter zu verbessern. Nächste Schritte: Zu 1.: Die Verwaltung sieht aufgrund des Prüfergebnisses diesen Punkt des Beschlusses als erledigt an. Zu 2.: Die Verwaltung sieht aufgrund des Prüfergebnisses zu Punkt 1. diesen Punkt des Beschlus- ses als erledigt an. Zu 3.: Aufgrund der Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 5240/2011) sieht die Verwaltung den Beschluss zu diesem Punkt als erledigt an. 3 Zu 4.: Die Planung für den Knoten Parkgürtel/Longericher Straße/Geldernstaße wird weiter inhaltlich bearbeitet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das IV. Quartal 2026
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