Mandari Insight

V/0864/2021

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 17.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 41.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2716 Zeichen

V/0864/2021
V/0864/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
Beratungsfolge
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen:
1. Hauptausschuss
Beratendes Mitglied nach § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW
Mitglied
1. RH Richard Mol
2. Ausschuss für Schule und Weiterbildung
von der Ratsgruppe Volt
Mitglied Liste der Stellvertretungen
18. Annika Perk
Anna Hünker
1. Anna Hünker
Annika Perk
3. Beirat der Westf. Fernwärmeversorgung GmbH
Mitglied
Matthias Kümper
Alexandra Rösing
Amt für Bürger- und
Ratsservice
08.12.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Smolka
T elefon:492-3361
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0864/2021
Begründung:
Zu 1.:
Jedes Ratsmitglied hat gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW das Recht mindestens einem der
Ausschüsse mit beratender Stimme anzugehören. Das Ratsmitglied wird vom Rat zum Mitglied des
Ausschusses bestellt.
RH Mol hat mit Schreiben vom 15.11.2021 mitgeteilt, dass er als beratendes Mitglied dem
Hauptausschuss angehören möchte.
Zu 2.:
Die Ratsgruppe Volt beantragt mit Schreiben vom 07.12.2021 die o.g. Umbesetzung.
Zu 3.:
Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesellschaftervertrages der Westf. Fernwärmeversorgung GmbH werden die
Beiratsmitglieder aufgrund eines verbindlichen Vorschlages des Rates der an einem Gesellschafter
beteiligten Kommune zum Beiratsmitglied bestellt. Bisher war der kommissarische Geschäftsführer
Matthias Kümper Mitglied des Beirates. Seine Nachfolge soll die Geschäftsführerin für den
Geschäftsbereich Netztechnik, Alexandra Rösing, übernehmen.
Hinweis:
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien.
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätischbesetzt werden.
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen
ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze
geschlechtsparitätisch besetzen werden.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage

Anlage A

1794 Zeichen

Anlage A zur V/0864/2021
Kurzüberblick
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den
Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und
teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss
der Vorlage erreicht.
Finanzierung
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe
Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

15.12.2021 Rat
TOP 41.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0864/2021
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2021
Erstellt
16.11.2021 13:07