V/0864/2021
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
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V/0864/2021 V/0864/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Hauptausschuss Beratendes Mitglied nach § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW Mitglied 1. RH Richard Mol 2. Ausschuss für Schule und Weiterbildung von der Ratsgruppe Volt Mitglied Liste der Stellvertretungen 18. Annika Perk Anna Hünker 1. Anna Hünker Annika Perk 3. Beirat der Westf. Fernwärmeversorgung GmbH Mitglied Matthias Kümper Alexandra Rösing Amt für Bürger- und Ratsservice 08.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka T elefon:492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0864/2021 Begründung: Zu 1.: Jedes Ratsmitglied hat gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW das Recht mindestens einem der Ausschüsse mit beratender Stimme anzugehören. Das Ratsmitglied wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. RH Mol hat mit Schreiben vom 15.11.2021 mitgeteilt, dass er als beratendes Mitglied dem Hauptausschuss angehören möchte. Zu 2.: Die Ratsgruppe Volt beantragt mit Schreiben vom 07.12.2021 die o.g. Umbesetzung. Zu 3.: Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesellschaftervertrages der Westf. Fernwärmeversorgung GmbH werden die Beiratsmitglieder aufgrund eines verbindlichen Vorschlages des Rates der an einem Gesellschafter beteiligten Kommune zum Beiratsmitglied bestellt. Bisher war der kommissarische Geschäftsführer Matthias Kümper Mitglied des Beirates. Seine Nachfolge soll die Geschäftsführerin für den Geschäftsbereich Netztechnik, Alexandra Rösing, übernehmen. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätischbesetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0864/2021 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0864/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.11.2021
- Erstellt
- 16.11.2021 13:07