0592/2026
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Kleine Spitzengasse in Köln Altstadt-Süd
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Nach dem Baugesetzbuch sind Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Planaufstellung gesetzlich vorgeschrieben.
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. N Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kleine Spitzengasse in Köln - Altstadt/Süd Anlage 2 Stadtplanungsamt 0 5025 100 150 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 0592/2026 Freigabedatum 06.03.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Kleine Spitzengasse in Köln Altstadt-Süd Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Kleinen Spitzgasse, westlich der Severinstraße, südlich Blaubach und östlich Tel-Aviv Straße (Gemarkung Köln, Flur 10, Flurstücke 306, 307, 308, 366, 367, 371, 204/1, 439, 471, 474 und Flur 004, Flurstück 858) —Arbeitstitel: Kleine Spit- zengasse— aufzustellen mit dem Ziel, Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festzusetzen. Alternative: keine Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Um im weiteren Einzugsbereich des Friedrich Wilhelm Gymnasiums (FWG) dringende Be- darfe für eine weiterführende Schule zu sichern und perspektivisch eine Erweiterungsmöglich- keit für das FWG auf den u.a. aktuell in Privatbesitz befindlichen Flächen (Gemarkung Köln, Flur 10, Flurstücke 204/1, 306, 307, 308, 366, 367) zu sichern, wird ein Bebauungsplan aufge- stellt. Planungsrecht Der rechtswirksame Durchführungsplan „Blaubach in Köln-Altstadt/Süd“ aus dem Jahr 1958 welcher u.a. Fluchtlinien, Bauzonen und Geschossigkeiten festsetzt wird im Geltungsbereich dieses Aufstellungsbeschlusses überplant. Der Flächennutzungsplan stellt für den Standort der heutigen Schule Flächen für den Gemein- bedarf mit der Zweckbestimmung Schule und Sporthalle dar. Für die Flächen, die als Erweite- rungsflächen in Frage kommen und eine Größe von ca. 0,24 ha umfassen, stellt der Flächen- nutzungsplan die Nutzung Besonderes Wohngebiet dar. Da der Teil des Geltungsbereiches, der im FNP als Besonderes Wohngebiet dargestellt ist, kleiner ist als 0,5 ha, liegt dieser unter- halb der Darstellungsschwelle des Flächennutzungsplanes. Zudem sind aber Anlagen für so- ziale Zwecke auch in Besonderen Wohngebieten grundsätzlich zulässig. Der Bebauungsplan, der hier das Planungsziel „Sicherung des Schulstandortes“ verfolgt, kann somit als aus dem FNP entwickelt angesehen werden. Klimaauswirkungen Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand nega- tive Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendi- oxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden, da ein Neubau entsteht, der allein durch die benö- tigten Baustoffe bereits einen negativen Effekt hat. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden im weiteren Verfahren geprüft. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Flächennutzungsplan
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung zur Dringlichkeit Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen im Zuge der Grundstücksverhandlungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes kurzfristig notwendig geworden. Daher ist eine Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 17.03.2026 dringend erforderlich.
Anlage 3 Flächennutzungsplan
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.N Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Ausschitt aus dem FNPKleine Spitzengassein Köln - Altstadt/Süd Anlage 3Stadtplanungsamt 05025100150 Meter
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0592/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.03.2026
- Erstellt
- 27.02.2026 10:09