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0592/2026

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Kleine Spitzengasse in Köln Altstadt-Süd

Beschlussvorlage Ausschuss 06.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 17.03.2026, TOP 10.6

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 3 Flächennutzungsplan

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

618 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Nach dem Baugesetzbuch sind Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Planaufstellung gesetzlich 
vorgeschrieben.

Anlage 2 Geltungsbereich

344 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
N
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Kleine Spitzengasse
in Köln - Altstadt/Süd
Anlage 2 Stadtplanungsamt
0 5025 100 150 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

3127 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 0592/2026 
Freigabedatum 06.03.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Kleine 
Spitzengasse in Köln Altstadt-Süd  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet nördlich der Kleinen Spitzgasse, westlich der Severinstraße, südlich Blaubach 
und östlich Tel-Aviv Straße (Gemarkung Köln, Flur 10, Flurstücke 306, 307, 308, 366, 
367, 371, 204/1, 439, 471, 474 und Flur 004, Flurstück 858) —Arbeitstitel: Kleine Spit-
zengasse— aufzustellen mit dem Ziel, Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung 
Schule festzusetzen. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Um im weiteren Einzugsbereich des Friedrich Wilhelm Gymnasiums (FWG) dringende Be-
darfe für eine weiterführende Schule zu sichern und perspektivisch eine Erweiterungsmöglich-
keit für das FWG auf den u.a. aktuell in Privatbesitz befindlichen Flächen (Gemarkung Köln, 
Flur 10, Flurstücke 204/1, 306, 307, 308, 366, 367) zu sichern, wird ein Bebauungsplan aufge-
stellt. 
 
Planungsrecht 
Der rechtswirksame Durchführungsplan „Blaubach in Köln-Altstadt/Süd“ aus dem Jahr 1958 
welcher u.a. Fluchtlinien, Bauzonen und Geschossigkeiten festsetzt wird im Geltungsbereich 
dieses Aufstellungsbeschlusses überplant. 
 
Der Flächennutzungsplan stellt für den Standort der heutigen Schule Flächen für den Gemein-
bedarf mit der Zweckbestimmung Schule und Sporthalle dar. Für die Flächen, die als Erweite-
rungsflächen in Frage kommen und eine Größe von ca. 0,24 ha umfassen, stellt der Flächen-
nutzungsplan die Nutzung Besonderes Wohngebiet dar. Da der Teil des Geltungsbereiches, 
der im FNP als Besonderes Wohngebiet dargestellt ist, kleiner ist als 0,5 ha, liegt dieser unter-
halb der Darstellungsschwelle des Flächennutzungsplanes. Zudem sind aber Anlagen für so-
ziale Zwecke auch in Besonderen Wohngebieten grundsätzlich zulässig. Der Bebauungsplan, 
der hier das Planungsziel „Sicherung des Schulstandortes“ verfolgt, kann somit als aus dem 
FNP entwickelt angesehen werden. 
 
Klimaauswirkungen  
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand nega-
tive Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendi-
oxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden, da ein Neubau entsteht, der allein durch die benö-
tigten Baustoffe bereits einen negativen Effekt hat. Maßnahmen zur Minderung der Emission 
des Klimaschadgases werden im weiteren Verfahren geprüft.  
 
 
Anlagen  
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 Flächennutzungsplan

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

327 Zeichen

Anlage 0  
Begründung zur Dringlichkeit  
 
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen im Zuge der Grundstücksverhandlungen ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplanes kurzfristig notwendig geworden. 
Daher ist eine Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale 
Zusammenarbeit am 17.03.2026 dringend erforderlich.

Anlage 3 Flächennutzungsplan

357 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.N
Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Ausschitt aus dem FNPKleine Spitzengassein Köln - Altstadt/Süd
Anlage 3Stadtplanungsamt
05025100150 Meter

Beratungsverlauf (2)

12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.15 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0592/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.03.2026
Erstellt
27.02.2026 10:09