V/0625/2008
Antrag A-R/0034/2008 der SPD-Fraktion vom 11.06.2008 an den Rat "Münster für alle/ Die Stadt generationengerecht entwickeln- Ausbauprogramm für barrierefreie Bushaltestellen"
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Beschlussvorlage
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V/0625/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag A-R/0034/2008 der SPD-Fraktion vom 11.06.2008 an den Rat "Münster für alle/ Die Stadt generationengerecht entwickeln- Ausbauprogramm für barrierefreie Bushaltestellen" Beratungsfolge 27.08.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Antrag A-R/0034/2008 der SPD-Fraktion vom 11.06.2008 an den Rat wird zu den Antrags- punkten 1 bis 4 an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft und für die Antragspunkte 5 und 6 an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsför- derung verwiesen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Stadtwerke GmbH und der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen, ein Handlungs- und Finanzie- rungskonzept für einen zügigen, barrierefreien Umbau von stark frequentierten und dringend erneuerungsbedürftigen Bushaltestellen zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwick- lung, Stadtplanung, Verkehrsplanung vorzustellen. II. Kosten/Folgekosten Durch die o.a. Sachentscheid entstehen keine Kosten. Begründung: Der Antrag A-R/0034/2008 vom 11.06.2008 der SPD-Fraktion „Münster für alle / Die Stadt genera- tionengerecht entwickeln – Ausbauprogramm für barrierefreie Bushaltestellen“ wurde am 18.06.2008 im Rat der Stadt Münster eingebracht. Der Rat hat den Antrag zur Beratung an den Hauptausschuss verwiesen. Die Verwaltung hat in den vergangenen 5 Jahren die Möglichkeit der Förderung nach dem ÖPNVG NRW zum barrierefreien Umbau von Haltestellen genutzt und im Rahmen dieses Programms 46 Standorte (einschließlich 2008) verbessern können. Im Rahmen der Haushaltkonsolidierung wurde mit Beschluss des Rates vom 20.03.2002 zur Vor- Vorlagen-Nr.: V/0625/2008 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 25.07.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0625/2008 lage 822/2001 „Spar- und Konsolidierungsprogramm 2002-2005“ der städtische finanzielle Eigen- anteil zum Förderprogramm auf 400.000 € reduziert. Die ÖPNV-Pauschale des Landes beträgt 1,8 Mio €. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 12.12.2007 zur Vorlage V/0836/2007 „ÖPNV- Förderung gemäß § 11(2) ÖPNVG NRW“ sollen zunächst bis 2010 diese Mittel überwiegend zur Busfahrzeugförderung der in Münster im Linienverkehr fahrenden Verkehrsunternehmen gewährt werden. In 2008 werden im Rahmen der beiden Förderprogramme (Haltestellen und Wartehallen) Maß- nahmen in einem Umfang von 300.000 € umgesetzt. Um den Belangen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz zu entsprechen, erfolgt die Erstel- lung der Prioritätenliste nach Beratung und mit Zustimmung der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB). In 2006 wurden z.B. die Haltestellen „Zentral- friedhof“ auf der Himmelreichallee nach Hinweis aus der KIB kurzfristig umgesetzt. Einer weiteren Anregung der KIB konnte in diesem Jahr mit dem Ausbau der Haltestellen am Ludgeriplatz gefolgt werden. Die im Stadtgebiet Münster ausgebauten barrierefreien Haltestellen können im Stadtplan für Men- schen mit Behinderungen und im Stadtplan der Stadt Münster im Internet abgerufen werden. Für einen verstärkten barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen sind in Abstimmung mit der KIB die dringendsten Standorte festzulegen, die Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen und in einem Handlungskonzept dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung vorzu- stellen. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag A-R/0034/2008
Antrag A-R/0034/2008
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2008
1
Antrag
10.06.2008
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
Münster für alle
Die Stadt generationengerecht entwickeln –
Ausbauprogramm für barrierefreie Bushaltestellen
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Zahl der im Stadtgebiet behindertengerecht a usgebauten Haltestellen ist
über die bisherigen Planungen hinaus zu steigern, u m Personen mit
Mobilitätsbeeinträchtigungen (Rollstuhlfahrer, Mens chen mit
Gehbehinderungen, Hör- und Sehbehinderte, Familien mit Kleinkindern, ältere
Menschen, vorübergehend Erkrankte) eine aktive und von fremder Hilfe
möglichst unabhängige Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
a) Zum diesem Zweck sollen für das Jahr 2009 die Ha ltestellen an der
Klemensstraße und an der Raphaelsklinik (im Zuge de s Umbaus der
Stubengasse) mit höchster Priorität in das Ausbaupr ogramm für
barrierefreie Bushaltestellen aufgenommen werden.
b) Die Auswahl weiterer vorrangig umzubauender Halt estellen soll in
Abstimmung mit der Kommission zur Förderung der Int egration von
Menschen mit Behinderungen (KIB) erfolgen.
Zur Finanzierung sollen möglichst Mittel aus der st ädtischen Stellplatzablöse
zur Verfügung gestellt werden.
2. Die Stadt Münster setzt sich bei der nordrhein-w estfälischen Landesregierung
für eine Erhöhung der Landesmittel zur Kofinanzieru ng beim Ausbau von
barrierefreien Bushaltestellen ein.
3. Behindertengerechte Bushaltestellen sind im Busf ahrplan separat
auszuweisen.
4. Die Verwaltung lässt von den Stadtwerken prüfen, ob die schon
behindertengerecht ausgestatteten Busse auf allen L inien nach einem
vertakteten Fahrplan eingesetzt werden können. Der Einsatz dieser Busse
wäre im Fahrplan entsprechend auszuweisen.
5. Der Behindertenfahrdienst als Spezialangebot ist weiterhin vor zu halten.
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6. Die Verwaltung prüft die Absenkung der Eigenbete iligung im
Behindertenfahrdienst (z.B. analog zu den Busfahrpreisen).
Begründung:
Mit der aktuellen Vorlage „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“ berichtet die
Verwaltung über die Entwicklung vom 01.07.2006 bis zum 31.12.2007. Dieser
Zeitraum wurde gewählt, um die Erfahrungen in der U msetzung der durch
einstimmigen Ratsbeschluss vom 17.05.2006 geänderte n Richtlinien und der damit
eingeführten Eigenbeteiligung am Fahrdienst aus zu werten. Die Einführung einer
Eigenbeteiligung von fünf Euro pro Fahrt hat nach V erwaltungsangaben zu einem
Rückgang der Fahrgastzahlen von ca. 20 % geführt. D ie SPD-Zustimmung zur
verwaltungsseitig vorgeschlagenen Eigenbeteiligung hatte nicht zum Ziel, eine
geringere Inanspruchnahme zu erreichen. Sie sollte vielmehr – gestaffelt nach
finanzieller Leistungsfähigkeit – eine einkommensabhängige Möglichkeit zur
Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes sichers tellen. Mobilität in der Stadt
wird jedoch nicht nur durch Spezialdienste gewährle istet, insofern ist der
Behindertenfahrdienst lediglich eine Möglichkeit, die Mobilität behinderter Menschen
zu gewährleisten und somit unabdingbar erforderlich.
Erfahrungsgemäß werden Fahrten mit dem Behindertenf ahrdienst allerdings z. T.
deshalb in Anspruch genommen, weil geeignete Angebo te fehlen, den städtischen
Busverkehr zu nutzen, etwa weil die erforderliche A usgestaltung der Bushaltestelle
mit angehobener Bordsteinkante nicht vorhanden ist. Diese Einschränkungen der
Mobilität sind durch öffentliches Handeln beeinflus sbar. Es ist Anliegen der SPD-
Fraktion, diese Barrieren abzubauen.
Die Stadt Münster bemüht sich seit rund 20 Jahren, den Mobilitätsbedürfnissen
behinderter Menschen im Stadtverkehr gerecht zu wer den. Zu den Hilfen einer
hindernisfreien Verkehrsteilnahme gehören unter and erem Bordsteinabsenkungen,
Rampen, Orientierungsplatten, Parkplätze für Behind erte, blindengerechte
Zusatzgeräte an Signalanlagen und Fahrgastinformationen für Blinde und hochgradig
Sehbehinderte sowie Niederflurbusse und erhöhte Bor dsteine an Bushaltestellen.
Dabei ist ausdrücklich anzuerkennen, dass insbesond ere durch
Bordsteinabsenkungen an Gehwegen die Mobilität und Sicherheit für Rollstuhlfahrer
aber auch Personen, die Kinderwagen oder Rollatoren schieben, und Kinder, die die
Gehwege noch mit ihren Fahrrädern zum Befahren nutz en dürfen, erheblich erhöht
wurde. So ist für das Jahr 2008 lt. städtischem Tie fbauamt geplant, ca. 70
Bordsteinabsenkungen zu bauen.
Defizite gibt es vor allem noch beim Ausbau von beh indertengerechten,
barrierefreien Bushaltestellen insbesondere durch e ine mangelnde Förderung durch
die Landesregierung. Laut 2. Nahverkehrsplan wurden „seit 2006 26 Bushaltestellen
behindertengerecht mit einem 16-cm-Bordstein ausger üstet. Somit sind im
Stadtgebiet 442 von 1050 Haltestellen behindertenge recht ausgebaut." Sofern sich
Münster ausschließlich auf die unzureichenden Lande smittel zur Kofinanzierung
verlässt, können lediglich acht bis zehn Haltestell en pro Jahr behindertengerecht
umgebaut werden. Dies würde beim derzeitigen Ausbau stand und Ausbautempo
bedeuten, dass Münsters Bushaltestellen erst im Jah r 2080 komplett
behindertengerecht sind.
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Die SPD-Fraktion will dieses Ziel bedeutend früher erreichen und erwartet daher,
dass Verwaltung und Stadtwerke Münster in Abstimmun g mit der Kommission zur
Förderung der Integration von Menschen mit Behinder ungen ein Handlungskonzept
vorlegen, um vor allem stark frequentierte und drin gend erneuerungsbedürftige
Bushaltestellen in einem überschaubaren Zeitraum be hindertengerecht auszurüsten.
Als prioritär zu realisierende Maßnahmen werden die Haltestellen an der
Klemensstraße und an der Raphaelsklinik (im Zuge de s Umbaus der Stubengasse)
in das Ausbauprogramm für barrierefreie Bushalteste llen aufgenommen. Zur
Finanzierung dieses Ausbauprogramms sollen möglichs t Mittel aus der städtischen
Stellplatzablöse zur Verfügung gestellt werden könn en. Darüber hinaus soll sich die
Stadt Münster für eine Erhöhung der Landesmittel zur Kofinanzierung einsetzen.
Innerstädtische Mobilität durch Nutzung des ÖPNV is t ein hohes Gut. Gerade auch
ältere Menschen mit nur leicht eingeschränkter Mobi lität sind Nutznießerinnen und
Nutznießer von behindertengerecht ausgestalteten Haltestellen. Für diese Menschen
bedeuten barrierefreie Bushaltestellen eine Steiger ung der Lebensqualität, weil es
ihnen ermöglicht wird, länger ohne fremde Hilfe am öffentlichen Leben teilnehmen zu
können. Darüber hinaus profitieren auch Eltern mit Kinderwagen sowie
vorübergehend Erkrankte von diesem Angebot. Daher i st der barrierefreie und
behindertengerechte Ausbau der Bushaltestellen eine wichtige Maßnahme, um die
generationengerechte Stadt weiter zu entwickeln. Di ese Beispiele zeigen, dass ein
ressortübergreifendes vernetztes Denken erforderlic h ist, um eine „Stadt für alle“ zu
bauen. Eine „Stadt für alle“ grenzt nicht aus, sond ern denkt integrativ. Dieses
Denken gilt es in Handeln umzusetzen.
Beanka Ganser Ralf Hubert Udo Reiter
Wolfgang Heuer Dr. Michael Jung Anne Schulze Win tzler
Anika Bergner Marianne Koch Joachim Tonn
Hedwig Chudziak Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjal msson
Philipp Gabriel Kurt Pölling Holger Wigger
Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter
Marianne Hopmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Münzstraße 15
- Klemensstraße
- Stubengasse
- Himmelreichallee
- Ludgeriplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0625/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.07.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37