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1312/2021

2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept

Mitteilung Ausschuss 13.04.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 22.04.2021, TOP 5.1

Zweiter Sachstandsbericht Berichtsjahr 2020 zum Abfallwirtschaftskonzept 2018

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Zweiter Sachstandsbericht Berichtsjahr 2020 zum Abfallwirtschaftskonzept 2018

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1 
2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept (AWK) 
der Stadt Köln 
 
Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 
 
 
 
Herausgeberin: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin

2 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Einführung / Vorwort 3 
 
2 Wesentliche gesetzliche Änderungen 5 
 2.1 Europäisches Recht ................................ ................................ .................... 5 
 2.2 Bundesrecht ................................ ................................ ................................  6 
 
3 Neue und laufende Maßnahmen 10 
 3.1 Beratung und Kommunikation ................................ ................................ ... 10 
 3.2 Maßnahmen zur Abfallvermeidung ................................ ............................ 12 
 3.3 Maßnahmen zur Abfallverwertung ................................ ............................. 13 
 3.4 Infrastrukturelle Entwicklungen ................................ ................................ .. 13 
 
4 Mengenentwicklung und Prognose 17 
 4.1 Entwicklung der Kölner Abfallmengen ................................ ....................... 17 
 4.2 Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter ................................ ....................... 19 
 
5 Fazit und Ausblick 21 
 
Anhang  22

3 
1 Einführung / Vorwort 
 
Dieser zweite Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept (AWK) von 2018 umfasst das 
Berichtsjahr 01.01.2020 bis 31.12.2020 und dient dazu, über wesentliche Veränderungen und 
Maßnahmen im Berichtszeitraum zu informieren und den aktuellen Erreichungsgrad der AWK-
Ziele darzustellen. 
Das Berichtsjahr 2020 war durch die Corona-Pandemie geprägt. Die verstärkte Tendenz zum 
mobilen Arbeiten, die reduzierten Reiseaktivitäten, die umfangreichen Schließung en von 
Gastronomiebetrieben und Freizeiteinrichtungen sowie von Schulen und Kitas haben zu einer 
Verlagerung der Aktivitäten in den häuslichen Bereich geführt. Dies hatte zur Folge, dass sich 
das Verhalten (z.  B. vermehrter Konsum von Take -Away-Produkten, verstärkte 
Renovierungsaktivitäten) der Bürger*innen verändert hat, was u. a. auch Einfluss auf die 
Abfallerzeugung hatte.  
Auf die Corona -bedingten Herausforderrungen konnte flexibel und zeitnah reagiert werden, 
sodass die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung und Straßenreinigung nicht beeinträchtigt 
war. Infolge der getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen gab es jedoch vorübergehend 
Einschränkungen hinsichtlich folgender Leistungen bzw. folgende Besonderheiten: 
 Trotz des teilweise massiven Anstieges der Zahl der Nutzenden blieben die Wertstoffcenter 
der Stadt Köln im gesamten Berichtszeitraum geöffnet. Der Zugang zu den Wertstoffcentern 
musste lediglich temporär reglementiert werden. 
 Die mobile Schadstoffsammlung musste vorübergehend eingestellt werden. 
 Die pädagogische Beratung vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen musste ausgesetzt 
werden. 
 Die Sauberkeits- und Mitmachaktion „Kölle putzmunter“ mu sste ebenfalls vorübergehend 
pausiert werden. 
 Die Restabfall- und Sperrmüllmengen sind insgesamt sowie pro Kopf in 2020 erstmals seit 
2016 und damit entgegen des bisherigen Trends wieder angestiegen.  Eine generelle 
Verlagerung von Abfällen aus dem gewerblichen in den privaten Bereich war zu 
beobachten. 
 Aufgrund des verstärkten Außerhaus-Verzehrs wurden die Papierkörbe im öf fentlichen 
Straßenland insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen sehr stark 
genutzt. Zusätzliche Kapazitäten konnten durch zusätzlich aufgestellte Abfallbehälter 
geschaffen werden. 
 Die Zahl der Beschwerden über die Stadtsauberkeit und wilde n Müllablagerungen haben 
stark zugenommen . Es wurden mehr wilde Müllablagerungen, insbesondere 
hausmüllähnlicher Sperrmüll, festgestellt.  Durch die sehr stark genutzten öffentlichen 
Papierkörbe kam es teilweise zu vermehrten Littering-Meldungen. 
 Digitale und fernmündliche Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation haben 
eine größere Bedeutung erfahren im Kontakt mit den Bürger*innen. 
 Infolge der vorübergehenden Schließung von Betrieben wurden Abfallbehälter abbestellt 
und somit von der satzungsgem äßen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Gebühren 
vorübergehend auszusetzen. 
 Die Stadt Köln hat sich zur Unterstützung der Gewerbebetriebe zusätzlich dazu 
entschieden, Stundungen von Gebühren zu ermöglichen. Von dieser Möglichkeit wurde 
ebenfalls Gebrauch gemacht. 
Trotz der auch im Berichtsjahr erreichten Fortschritte und Corona-bedingten Besonderheiten 
sind die Kölner Bürger*innen noch stärker zur Abfallvermeidung zu motivieren. Entsprechende 
Maßnahmen, Handlungsprogramme und Strategien sind dafür zu stärken. Mittels Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit sollen Hintergründe erklärt, Zusammenhänge erläutert und praktische 
Empfehlungen gegeben werden. Abfallvermeidung heißt nachhaltig einkaufen, unnötige 
Verpackungen vermeiden, Konsumverhalten überdenken, auf Mehrwegpr odukte umsteigen

4 
und Wertstoffe, insbesondere Bioabfälle, konsequent trennen. Jede*r Kölner*in kann und sollte 
einen eigenen Beitrag für weniger Abfälle und mehr  Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz 
leisten.

5 
2 Wesentliche gesetzliche Änderungen  
 
In den Jahren 2019/2020 ist es zu wesentlichen gesetzliche n Änderungen auf europäischer, 
Bundes- sowie Landesebene gekommen, die im weiteren Verlauf dargestellt werden: 
 
Europäisches Recht Bundesrecht Abfallrecht Nordrhein-
Westfalen (NRW) 
Am 11.12.2019 hat die Eu ro-
päische Kommission den 
„Green Deal“  vorgestellt. 
Dieser stellt einen langfristigen 
Plan für ein nachhaltiges und 
wettbewerbsfähiges Europa 
mit den Schwerpunkten 
Klimaschutz, Ökologie und 
Nachhaltigkeit dar.   
 
Die EU möchte nach diesem 
Plan bis 2050 kli maneutral 
werden. Zu diesem Zweck ist 
der „ Aktionsplan Kreislauf-
wirtschaft“ (Circular Economy 
Action Plan) am 11.03.2020 mit 
zahlreichen Maßnahmen zum 
Schutz der Umwelt und zur 
Förderung der grünen Wirt -
schaft veröffentlicht worden. 
Während die neuen EU -
Richtlinien zu dem 
„Aktionsplan Kreislauf -
wirtschaft“ der EU  noch 
folgen, hat die Bundes -
regierung 2020 das      
EU-Legislativpaket zur 
Kreislaufwirtschaft mit 
mehreren Richtlinien 
sowie weitere EU -Richt-
linien aus dem Jahr 2018 
in das Bundesrecht 
umgesetzt.  
Am 27.03.2019 hat die Landes -
regierung NRW die Anpassung 
des Landesabfallgesetzes 
(LAbfG) beschlossen und einen 
Entwurf zum Landeskreislauf -
wirtschaftsgesetz NRW vor -
gelegt. Mit der Novellierung und 
Umbenennung soll das aktuelle 
LAbfG mit dem Kreislauf -
wirtschaftsgesetz (KrWG) und 
dem europäischen Abfallrecht 
harmonisiert werden. U.a. 
werden die fünfstufige 
Abfallhierarchie s owie die 
erweiterten Anforderun gen an 
kommunale Abfallwirtschafts -
konzepte in das Landesabfall -
recht übernommen. Die 
Anpassung des LAbfG NRW ist 
noch nicht abgeschlossen. 
 
2.1 Europäisches Recht 
 
Wesentliche Punkte des „Aktionsplan Kreislaufwirtschaft“ (Aktionsplan im Rahmen des 
Europäischen „Green Deal“ ) sind (konkrete Rechtsvorschriften durch die EU -Kommission 
folgen): 
a. Nachhaltige Produkte als Norm in der EU 
 längere Lebensdauer der in der EU in Verkehr gebrachten Produkte;  
 bessere Wiederverwendung, Reparierbarkeit und Recyclingeigenschaften von 
Produkten; 
 größtmöglicher Anteil recycelter Materialien statt Primärrohstoffen; 
 Einschränkung der Verwendung von Einwegprodukten; 
 Verbot der Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Güter. 
 
b. Stärkung der Verbraucherposition 
 Zugang für Verbraucher zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die 
Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten und „Recht auf Reparatur“. 
 
c. Konzentration auf ressourcenintensive Branchen mit hohem Kreislaufpotenzial 
 Elektronik und  Informations- und Kommunikations -Systemen ( IKT): Verlängerung der 
Lebensdauer von Produkten, Verbesserung der Sammlung/Behandlung von Abfällen;

6 
 Batterien und Fahrzeuge : neuer Rechtsrahmen für Batterien zur Stärkung des 
Kreislaufpotenzials von Batterien; 
 Verpackungen: neue verbindliche Anforderungen an Verpackungen, die auf dem EU -
Markt zugelassen sind, einschließlich der Verringerung von (übertrieben aufwendigen) 
Verpackungen; 
 Kunststoffe: neue verbindliche Anforderungen an den Rezyklat anteil und besondere 
Konzentration auf Mikroplastik sowie biobasierte und biologisch abbaubare 
Kunststoffe; 
 Textilien: neue EU-Strategie für Textilien zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und 
Innovation in der Branche und zur Förderung des EU-Markts für die Wiederverwendung 
von Textilien; 
 Bauwesen und Gebäude: umfassende Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt 
zur Berücksichtigung des Kreislaufprinzips bei Gebäuden; 
 Lebensmittel: neue Gesetzesinitiative zur Wiederverwendung , mit dem Ziel de s 
Ersatzes von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck durch wiederverwendbare 
Produkte in Verpflegungsdienstleistungen. 
 
d. Vermeidung von Abfall 
 Entstehung von Abfall gan z vermeiden und ihn in hochwertige Sekundärressourcen 
umwandeln, die von einem gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe 
profitieren.  
 Prüfung durch EU-Kommission zur Festlegung eines EU-weit harmonisierten Modells 
für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung. 
 Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der EU und zur 
Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen. 
 
2.2 Bundesrecht 
 
Das EU -Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wird durch folgende Verordnungen und 
Gesetzte im Bundesrecht umgesetzt, die in 2020 bzw. in den folgenden Jahren in Kraft treten: 
 
a. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (Novellierung) / Inkrafttreten - 29.10.2020 
 
§ 14 - Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung 
Die Vorbereitung zur Wieder verwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen 
betragen: 
 ab 01.01.2020 – mind. 50 % 
 ab 01.01.2025 – mind. 55 % 
 ab 01.01.2030 – mind. 60 % 
 ab 01.01.2035 – mind. 65 % 
 
Im ursprünglichen Entwurf des KrW G war noch eine Quote für die Vorbereitung zur  
Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen in Höhe von 65% ab dem 01. 
Januar 2020 vorgesehen. Letztendlich hat der Gesetzgeber die Vorgaben der europäischen 
AbfRRL 1:1 in deutsches Recht übernommen.  Die hier zu ermittelnden Quoten basieren a uf 
den Outputmengen der Verwertungsanlagen und unterscheiden sich somit von den im AWK 
ermittelten Quoten gemäß Kapitel 4, die auf den Inputmengen basieren. 
 
§15 Abs. 4 - Grundpflichten der Abfallbeseitigung 
Die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponie n darf spätestens ab dem 01.01.2035 
höchstens 10 % des gesamten Siedlungsabfallaufkommens betragen.

7 
Die auf der Deponie Vereinigte Ville angenommenen Siedlungsabfälle sind verschwindend 
gering. In 2018 waren es rd. 67 t, in 2020 wurden überhaupt keine Sie dlungsabfälle 
angenommen. Die Regelung wird also wohl keine Auswirkungen auf die Deponie V ereinigte 
Ville haben. 
 
§20 Abs. 2 Ziff. 7 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sammeln Sperrmüll in ei ner Weise, welche die 
Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling der ein zelnen Bestandteile 
ermöglicht. 
Diese Neuregelung hat unmittelbare Auswirkung auf die Stadt Köln als öffentlich -rechtliche 
Entsorgungsträgerin. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt 
Köln (V/6) und die  AWB Köln GmbH erarbeiten derzeit e in Konzept zur Umsetzung. Dabei 
kann zwar bereits auf bestehende Leistungen wie u. a. das Angebot der AWB-Tauschbörse 
aufgebaut werden, diese dürften allerding s nicht  ausreichen, den Vorgaben des Gesetzes  
nachzukommen Es ist davon auszugehen, dass die Vorgaben des neuen Gesetzes  
Auswirkungen sowohl auf die Sperrmüll - als auch auf die Elektronikschrottsammlung haben 
werden. 
 
§ 23 Produktverantwortung  
Es werden d ie Anforderungen, insbes ondere bezüglich kritischer Rohstoffe, Schadstoffe, 
Rezyklateinsatz, Maßnahmen gegen Littering und der „Obhutspflicht“ spezifiziert. 
Hervorzuheben ist § 23 Abs. 2 Ziff. 10 : „Die Produktverantwortung umfasst insbesondere die 
Beteiligung an Kosten, die den öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträgern und sonstigen 
juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die Reinigung der Umwelt und die 
anschließende umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der nach Gebrauch der aus 
den von einem Hersteller oder Vertreiber in Verkehr gebrachten Erzeugnissen e ntstandenen 
Abfälle entstehen.“ 
Jedoch sind zu diesem Punkt keine konkreten Mechanismen oder Vorgaben gemacht worden, 
sodass die konkrete Umsetzung noch offen ist. 
 
§ 45 Pflichten der öffentlichen Hand 
Die öffentliche Hand wird verpflichtet, insbesondere bei der Auftragsvergabe Erzeugnisse zu 
bevorzugen, die in besonderer Weise der Kreislaufwirtschaft dienen und unter umwelt -, 
ressourcenschutz- und abfallrechtlich relevanten Aspekten besonders vorteilhaft sind. 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln (V/6) prüft 
entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten innerhalb der Stadt Köln. 
 
b. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche 
Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (BattG) / Inkrafttreten 01.01.2021 
Wesentliche Änderungen betreffen das Zusammenwirken der Rücknahmesysteme. Dieses 
erfolgt nun im Wettbewerb der herstellereigenen Batterierück nahmesysteme untereinander. 
Das bisherige Solidarsystem wird aufgegeben, u .a.: 
 Wechsel von einer Anzeige - zu einer Registrierungspflicht für alle Hersteller von 
Batterien; 
 Festlegung weitergehender Informationspflichten sowie die Pflicht zur gemeinsamem 
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit f ür die Rücknahmesysteme sowie die 
Anhebung der Sammelquote für Geräte-Altbatterien auf mind. 50 %.

8 
c. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche 
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) 
Die Novellierung ist noch nicht abgeschlossen. Der Gesetzesentwurf wurde durch 
Bundeskabinett am 16. 01.2020 beschlossen. Damit hat das parlamentarische 
Gesetzgebungsverfahren begonnen. Geplantes Inkrafttreten ist 01.01.2022. 
 
d. Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) / Inkrafttreten 03.07.2021 
Die EWKVerbotsV ist der erste Teil zur Umsetzung der EU -Richtlinie 2019/904 über die 
Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt 
(Einwegkunststoffrichtlinie): 
 Verbot des Inverkehrbringens von Wattestäbche n, Besteck (insb esondere Gabeln, 
Messer, Löffel und Essstäbchen), Teller, Trinkhalmen, Rührstäbchen, 
Luftballonstäben, Lebensmittelbehälter  / Getränkebehälter /  Getränkebecher aus 
expandiertem Polystyrol („Styropor“); 
 Verbot von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff. 
 
e. Düngerecht  
In 2020 wurde das Düngerecht sowohl im Hinblick auf die Ausbringungszeiten, die Nitratwerte 
(aus europarechtlicher Ableitung) wie auch die Störstoffbelastung verschärft. Im Einzelnen  
umfasst dies: 
 Anwendung von Kompost auf gefrorenem Boden (§ 5 Abs.1 Satz 4); 
 Einführung einer Sperrzeit für Phosphatdünger (§ 6 Ab. 8 Satz 3); 
 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr in belasteten Gebieten (§ 13 Abs. 
2 Satz 5 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2); 
 Sperrzeit für Kompost in belasteten Gebieten (§ 13 Abs. 2 Satz 5, Nr. 4); 
 Mindestwirksamkeit von Biogasanlagengärrückstand (Anlage 3): In Anlage 3 geht es 
um die Mindestwirksamkeit des Düngemittels im Jahr des Aufbringens in % des 
Gesamtstickstoffgehaltes. Für Grünschnittkompost sind 3% für sonstige Komposte 5% 
und für flüssig en Biogasanlagengärrückstand 60% auf Ackerfläche und 50 % auf 
Grünland festgelegt. Dies wird sich voraussichtlich nicht auf die Entsorgung in Köln 
auswirken, zumal der Gärrest mit frischem Bioabfall vermischt wird und dann die 
Kompostierung durchläuft. 
 
f. Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, 
forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) 
Ein Entwurf zur Änderung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) liegt mit folgenden wesentlichen 
Kernregelungen vor: 
 Einführung von Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung: Wesentliches Ziel ist die 
Reduzierung des Eintrages von Kunststoffen in die Umwelt. §§ 2a und 3c formulieren 
darüber hinaus Anforderungen an die Entfrachtung der Bioabf älle von Glas und 
Metallen bzw. der Gesamtheit dieser Fremdstoffarten. 
 Ausweitung auf Anwendungen wie den Garten- und Landschaftsbau. 
 
In Anlehnung an das LAGA -„Konzept für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung 
von verpackten Lebensmittelabfällen“ s oll ein „Kontrollwert“ für den Fremdstoffgehalt in den 
Bioabfällen vor Aufgabe in die biologische Behandlungsstufe eingeführt werden. Dieser Gehalt 
soll dann einen Wert von 0,5 % nicht überschreiten: für Nassverfahren 0,5 % Trockenmasse 
mit einem Siebdurchgang von > 2 mm und für Trockenverfahren 0,5 % Feuchtmasse mit einem 
Siebdurchgang > 10 mm. Wird dieser Wert (mehrfach) überschritten, ergeben sich Pflichten 
für Anlagenbetreiber und Sammler sowie Anordnungsbefugnisse für die Behörde gegenüber

9 
den Betreibe rn. Korrespondierend werden die verschärften Grenzwerte der 
Düngemittelverordnung für den Fremdstoffgehalt in den § 4 aufgenommen. 
Anhang 3 zur neuen BioAbfV – Aktualisierung zahlreicher Einträge für zugelassene Bioabfälle, 
u. a.:  
 für die Erfassung von Bi oabfällen zugelassene spezielle Beutel aus biologisch 
abbaubaren Werkstoffen sollen zukünftig bundesweit einheitlich für die Verbraucher 
gekennzeichnet werden (Kriterien dafür liegen noch nicht vor). 
 Geringfügige Änderung der Gewerbeabfallverordnung und de r Anzeige - und 
Erlaubnisverordnung 
 
Wird die BioAbfV in dieser Form verabschiedet, führt dies voraussichtlich in den allermeisten 
deutschen Bestands -Bioabfallbehandlungsanlagen zu erheblichen Umbaumaßnahmen, so 
auch für die Kölner Kompostierungsanlage mit angeschlossener Vergärungsanlage (siehe 
Details zur Vergärungsanlage im Kapitel 3), dies mit zum Teil erheblichen Investitionskosten. 
Die Regelungen der im Entwurf vorliegenden BioAbfV werden von den meisten einschlägigen 
Verbänden heftig kritisiert, weil die Verantwortlichkeit der zu behandelnden Bioabfälle weg von 
den Abfallverursachern und -sammlern hin zu den Behandlungsanlagen verlagert wird, die 
ihrerseits keinerlei Einfluss auf die angelieferten Qualitäten haben.  
Deshalb sind in erster Linie die öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hier die Stadt Köln, 
gefordert, durch weitere Aufklärung in der Bevölkerung, insbesondere durch Abfallberatung, 
für qualitativ hochwertige Erfassung der Bioabfälle Sorge zu tragen; im interkommunalen 
Vergleich scheint  sich aufgrund der verfügbaren Daten das Konzept der freiwilligen 
Inanspruchnahme aufgrund vergleichsweise geringer Störstoffquote als das richtige Konzept 
zu erweisen. Die Qualität des Inputs der Kölner Bioabfälle ist vergleichsweise gut, aber  
dennoch steigerungsfähig. 
 
g. Mantelverordnung (MantelV)  
Die MantelV wurde Ende 2020 vom Bundesrat nach über 15 -jähriger Vorbereitung mit 
zahlreichen Änderungen beschlossen. Die Bundesregierung müsste in einem nächsten Schritt 
diesen Änderungen zustimmen. 
Die abfallwirtschaftlich bedeutsamen Verbände der Bundesrepublik haben sich mit insgesamt 
19 Verbänden in einem Schreiben vom 18.02.2021 an das B undesumweltministerium (BMU) 
und die anderen Ministerien mit der Bitte gewandt, die MantelV mit der Berücksichtigung der 
zu bemängelnden Kritikpunkte als eine bundeseinheitlichen Regelung zu verabschieden. 
Die MantelV wird zu einer Mehrbelastung der Deponien führen; die Einschätzungen reichen 
von etwa 17 bis 18 Mio. t pro Jahr  seitens des BMU bis hin zu 50 bis 70 Mio. t pro Jahr von 
Seiten der Bauwirtschaft bzw. des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs -, Wasser- 
und Rohstoffwirtschaft (BDE). Eine realistische Angabe der tatsächlichen Mehrbelastung der 
Deponien, und damit auch der Deponie V ereinigte Ville, ist aktuell nicht möglich, sie dürfte 
aber in jedem Fall oberhalb der Einschätzung des BMU liegen. Der monatliche Verbrauch an 
Deponievolumen betrug im Vorjahr ohne MantelV ca. 3 Mio. m³ pro Monat, mit MantelV nur 
auf Basis der Abschätzung des BMU 3,7 Mio. m³ pro Monat. 
Die MantelV wird sich also in jedem Fall massiv auf die deutsche Deponielandschaft 
auswirken, zumal der mineralische Abfallstrom1 mit bis zu rd. 250 Mio. t pro Jahr den weitaus 
größten Abfallstrom in der Bundesrepublik darstellt. Zum Vergleich: Das 
Siedlungsabfallaufkommen (Hausmüll, Bioabfall, Wertstoffe usw.) lag laut BMU 2018 bei rd. 
50,3 Mio. t.  
                                                           
1 Mineralische Abfälle - Bodenmaterial, Bauschutt, Straßenaufbruch, Schlacken, Asche und Sande, 
Gleisschotter, Gipsplatten und sonstige mineralische Abfälle, mineralische Abfälle mit organischen 
Anteilen.

10 
3 Neue und laufende Maßnahmen 
 
Neben Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Optimierung der Wertstofferfassung, wurde 
konzeptionell die Digitalisierung in der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung weiter 
vorangetrieben. Es ist dem zunehmenden Wunsch der Bürger*innen gerecht zu werden, 
vermehrt digitale Services nutzen zu können, einen schnelleren und unkomplizierteren Zugang 
zu den angebotenen Leistungen zu haben sowie mehr über das Thema Abfalltrennung bzw. -
vermeidung und Stadtsauberkeit zu erfahren . Dieser Trend ist auch anhand der stark 
steigenden Zugriffe auf die bereits angebotenen digitalen Inhalte (u. a. AWB-Website) oder die 
vermehrte Nutzung der Kontaktmöglichkeiten (u. a. Kundencenter, Social Media) zu sehen. 
 
3.1 Beratung und Kommunikation 
Maßnahme Beschreibung, Infos & Zahlen 2020 Hervorzuheben 
Kundencenter  531.000 Kontakte über AWB-Kundencenter 
und Online (Emails und AWB Webseite). 
Corona-bedingt 46 % 
mehr Anfragen als 
2019. 
AWB Webseite  908.901 Nutzer  
 1.672.140 Sitzungen (durchschnittlich zwei im 
Jahr pro Nutzer) 
 4.372.873 Seitenaufrufe  
45 % mehr Nutzer als 
2019. 
Social Media  Ca. 150 Postings zum Thema Nachhaltigkeit 
und Abfallvermeidungstipps auf Instagram, 
Facebook und Twitter der AWB Köln. 
Aktivitäten konnten 
gesteigert werden.  
Abfall- und  
Wertstoffkalender  
 Abfall- und Wertstoffkalender ist ab 
Dezember 2020 digital und steht als PDF auf 
www.awbkoeln.de zum Download bereit.  
 Eine postalische Verteilung gedruckter 
Exemplare an alle Kölner Haushalte wie 
bisher ist aus Nachhaltigkeitsgründen 
eingestellt worden.  
 Eine kleine gedruckte Anzahl liegt ab Januar 
2021 in den städtischen Bürgerämtern zur 
Mitnahme aus. Hierzu sind 20.000 Stück 
gedruckt worden.  
 Auf Anfrage versendet die AWB den Abfall- 
und Wertstoffkalender auch weiterhin per 
Post (ca. 1.000 Nachsendungen in 2020).  
Im Vergleich zu 2019 
werden 625.000 
Exemplare weniger 
gedruckt. 
Pädagogische 
Maßnahmen,  
Betriebshof-
führungen,  
Beratungen 
 Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit an 
Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen 
sind die Themen Abfallvermeidung und 
Wertstofftrennung. 
 Bis zum Lockdown im März wurden 113 
Beratungen, 40 Betriebshofführungen und 10 
Aktionen durchgeführt. Hierbei konnten rund 
2.000 Kinder und 7.400 Erwachsene erreicht 
werden.  
 Bei 26 Einsätzen als Ferien-Scouts in 65 
Grünanlagen wurden 426 Besucher erreicht.  
 Ab März fand eine Verlagerung zu digitalen 
Angeboten statt. Beratungen wurden 
telefonisch und digital durchgeführt. Das 
pädagogische Personal erhielt alle 
Materialien zu den eigens entwickelten 
Corona-bedingt 
musste die 
pädagogische Arbeit 
vor Ort eingestellt 
werden. Stattdessen 
wurden digitale 
Angebote stärker 
genutzt, ausgebaut 
und geschaffen.

11 
didaktischen Einheiten. Ein Lehrfilm und ein 
Podcast zum Thema Müll, die Ausleihe eines 
Umweltbildungskoffers und ein Vorleseheft 
zum AWB-Bilderbuch ergänzen das 
pädagogische Angebot. 
Grill-Scouts  Im Rahmen von 28 Einsätzen an 
Schönwetter-Wochenenden und Feiertagen 
wurden unter Einhaltung der 
Hygienevorschriften ca. 17.500 
Parkbesucher*innen erreicht und 3.600 „After 
Grill Büggel“ verteilt. 
 Insgesamt stehen in Kölner Grünanlagen 25 
Unterflurbehälter mit einem 
Fassungsvermögen von je 5 m³ und 30 
Aschebehälter bereit, um die Entsorgung des 
entstandenen Mülls zu gewährleisten und 
Brandschäden vorzubeugen. 
 
 
 
Corona-bedingt 
musste das Angebot 
reduziert werden. 
 
Handlungsprogramm Littering 
Die Zahl der Litteringaufträge hat in 2020 gegenüber 2019 um 16 % zugenommen und betrug 
18.451. Der Kanal „Sag’s Uns“ hat eine noch größere Bedeutung erlangt (+50 %); über ihn 
sind etwa die Hälfte aller Litteringaufträge eingegangen. 
Vorgestellt am 23.01.2020 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, 
musste die Umsetzung der nachfolgenden, teils neuen Maßnahmen Corona bedingt bislang 
verschoben werden: 
Unterflurbehälter-
optimierung 
 
 Durch eine Optimierung diverser 
Unterflurbehälter soll die Wahrnehmung dieser 
Behälter in besonders stark frequentierten 
Parkanlagen erhöht werden, z. B. durch 
Markieren von Bodenplatten und zusätzlichen 
auffälligen Beschriftungen. 
Konzeption der 
Maßnahme und 
Vorbereitung zur 
Durchführung. 
Förderung des 
Umwelt-
bewusstseins bei 
Kindern und 
Jugendlichen 
 Pädagogische Präventivarbeit in 
Kindertagesstätten und Schulen. 
Corona bedingte 
Einschränkungen, 
Fortführung der 
bereits bestehenden 
Maßnahmen.

12 
Flaggenaktion 
zur 
Sensibilisierung 
auf wilden Müll 
 Bei dieser Aktion werden nach der erfolgten 
Reinigung mit Fähnchen die vormals 
vermüllten Flächen markiert, um auf die 
zurückgelassenen Abfälle hinzuweisen und 
auf das Litteringproblem aufmerksam zu 
machen. 
Konzeption der 
Maßnahme und 
Vorbereitung zur 
Durchführung. 
Faktenbasierte 
Schockkampagne 
„Littering“ 
 Im Rahmen einer Plakatkampagne soll die 
persönliche Betroffenheit und die 
Auswirkungen von Littering plakativ mit Fakten 
dargestellt werden, um die Bevölkerung 
besser zu informieren und zu sensibilisieren. 
 Plakatbeispiel: 
 
 
 
Umsetzung der 
Kampagne im 
Frühjahr 2021. 
Vernetzungs-
plattform  
für ehrenamtliche 
Müllentsorgung 
 Ausbau des „Kölle Putzmunter“-Auftritts um 
eine Plattform zur Vernetzung von 
Bürger*innen, Vereinen und Organisationen 
für die ehrenamtliche Beseitigung von wilden 
Müllablagerungen. 
Konzeption der 
Maßnahme und 
Vorbereitung zur 
Durchführung. 
 
3.2 Maßnahmen zur Abfallvermeidung  
Single-Used-
Plastics 
 Die AWB hat sich an der vom Verband 
Kommunaler Unternehmen (VKU) 
organisierten bundesweiten Littering-Studie 
(20 Städte beteiligten sich) zu Single-Used-
Plastics beteiligt.  
 Die Studie wurde im Sommer 2020 
veröffentlicht. 
 Hintergrund ist die EU-
Einwegkunststoffrichtlinie von 2019. 
 Ziel ist die Schaffung einer Grundlage zur 
Umsetzung der erweiterten 
Herstellerverantwortung zur Beteiligung an 
den Entsorgungskosten für Einwegkunststoff-
abfälle im öffentlichen Raum. 
Vorstellung der Studie 
insbesondere vor 
dem Hintergrund der 
Auswirkungen auf die 
Stadt Köln sowie 
hinsichtlich Chancen 
und Möglichkeiten im 
Frühjahr 2021.

13 
Europäische  
Woche der 
Abfallvermeidung  
(EWAV) 
 Das Thema der EWAV vom 21.-29.11.2020 
war: „Invisible Waste: Abfälle die wir nicht 
sehen – schau genau hin!“.  
 Der Fokus lag auf dem Thema Mikroplastik. 
Über Tweets, Posts und Storys auf den Social 
Media Kanälen und auf der AWB-Website 
wurden interessierte Besucher*innen 
informiert und sensibilisiert.  
 Die AWB Köln nahm an der Aktion bereits 
zum neunten Mal teil. 
 
 
 
Teilnahme an der 
nächsten 
Aktionswoche  
20.11 – 28.11. 2021. 
 
3.3 Maßnahmen zur Abfallverwertung  
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte 
Ausbau der 
Bioabfall-
sammlung 
Es wurde ein Konzept zwischen der Stadt Köln und 
der AWB mit verschiedenen Maßnahmen 
erarbeitet, um die Bioabfalls ammlung zur 
Erreichung der AWK-Ziele 2027 auszubauen.  
 
In 2020 umgesetzt:  
 Mailingaktion (Anschreiben der 
Grundstückseigentümer), 
 Akquise von Gewerbekunden (laufend), 
 Aufhebung der Deckelung für kostenpflichtige 
Biobehälter, 
 Beratungsangebote rund um die Biotonne 
(laufend), 
 zwei Anzeigen im Wochenspiegel, Beitrag im 
Stadtmagazin, Facebook-Story, Infos auf 
AWB-Webseite und Instagram. 
Das Konzept wurde 
im Betriebs-
ausschuss 
Abfallwirtschaft am 
04.03.2021 
vorgestellt. 
Umsetzung weiterer 
Maßnahmen in 2021 
ff. 
 
3.4 Infrastrukturelle Entwicklungen 
 
Vergärungsanlage Köln-Niehl 
Die Vergärungsanlage (VGA) der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln 
mbH mit einer Jahreskapazität von rd. 20.000 t wurde nach einer Testphase am 03.11.2020 
vom Anlagenerbauer übernommen und steht seither zur Verarbeitung der Kölner Bioabfälle 
zur Verfügung. Die Kölner Bioabfälle reichen allerdings derzeit zur Gewährleistung des 
kontinuierlichen Anlagenbetriebs noch nicht aus, weil mind estens die doppelte Menge in der 
Jahresganglinie erforderlich ist, um die entstehenden Gärreste anschließend in der 
Kompostierung verfahrensgemäß behandeln zu können. Deshalb müssen zur Ergänzung und

14 
zur Auslastung der Kompostierungsanlage Köln-Niehl weitere externe Mengen angenommen 
werden. 
Die VGA produziert mit angeschlossener Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) ein Biomethan, 
das über eine von der Rheinischen Netzgesellschaft errichteten Biogaseinspeiseanlage 
(BGEA) in das örtliche Erdgasnetz zur Versorgung der Endverbraucher eingespeist wird. Ziel 
ist es, dass mit dem eingespeisten Biomethan bis zu rd. 1.000 Haushalte pro Jahr versorgt 
werden können. Legt man die aus dem Jahr 2012 stammende Studie des 
Bundesumweltministeriums zugrunde, führt dies zu einer Einsparung von rd. 4.000 t CO 2 pro 
Jahr. 
Die Gärreste aus dem Fermenter gehen zurück in die Kompostierungsanlage und werden mit 
dem restlichen Bioabfall vermischt und kompostiert. Nach drei bis vier Wochen ist daraus 
Kompost geworden. Die für die Vergärung notwendige Energie stammt aus der 
Restmüllverbrennungsanlage (RMVA). Diese Verknüpfung ist erstmalig in Deutschland 
realisiert worden. 
 
 
 
Kunststoffsortierung 
Im Kontext der Kunststoffstrategie der EU hat die AVG Abfallentsorgungs - und 
Verwertungsgesellschaft Köln mbH das Projekt „Installat ion einer Kunststoffsortierung in der 
Vorschaltanlage (VSA) der Restmüllverbrennungsanlage (RMVA)“ entwickelt. 
Ziel der Maßnahme ist es, aus dem Hausmüll sog. 3-D-Kunststoffe (z. B. Waschmittelflaschen) 
auszusortieren und in die stoffliche Verwertung zurückzuführen. Auch Folien sollen aussortiert 
und zunächst zu hochwertigem Brennstoff aufbereitet werden. Sobald für die Folien eine 
stoffliche Verwertung technisch und wirtschaftlich möglich ist, sollen auch diese stofflich 
verwertet werden. Die Voraussetzungen hierfür könnten durch den Gesetzgeber (z. B. über 
verbindlichen Rezyklateinsatz) schneller geschaffen werden. 
Das Genehmigungsverfahren soll noch im 1. Halbjahr 2021 gestartet werden. Mit einer 
Inbetriebnahme ist voraussichtlich frühestens Ende 2022 / Anfang 2023 zu rechnen, zumal die 
Umbauarbeiten im Bestand im laufenden Betrieb der RMVA durchgeführt werden müssen. 
 
Weiterbetrieb der Deponie Vereinigte Ville 
Der Betrieb der Deponie Vereinigte Ville soll zur Gewährleistung einer langfristigen 
Entsorgungssicherheit in der Region für mineralische bzw. inerte Abfälle durch Erhöhung des

15 
bestehenden Deponiekörpers und Schaffung einer gemeinsamen Oberfläche mit den am 
Standort befindlichen Nachbardeponien fortgeführt werden. 
Die für den entsprechenden Genehmigungsantrag erforderlichen Vorar beiten sind nahezu 
abgeschlossen. Das Planfeststellungsverfahren soll voraussichtlich im 2. Quartal 2021 eröffnet 
werden. 
 
AWB-Betriebshof Christian-Sünner-Straße 
Am 30. September 2020 ist der neue AWB -Betriebshof auf der Christian -Sünner-Straße 
eingeweiht worden. Hier sind die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (inklusive des 
Winterdienstes) für das rechtsrheinische Köln, der Containerdienst, eine Werkstatt, Teile der 
Verwaltung sowie das große zentrale Salzlager der AWB, das rund 5.000 Tonnen fasst, 
beheimatet. Die Bauzeit nach der Grundsteinlegung im Mai 2019 betrug nur 17 Monate. Der 
neue Standort bietet Platz für gut 650 Mitarbeiter *innen der AWB. Außerdem sind hier rund 
160 Fahrzeuge sowie 50 Aufbauten der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung für den E insatz 
stationiert. Die AWB kann am neuen Standort bis zu 20.000 Tonnen verschiedener Abfälle pro 
Jahr umschlagen. 
Bereits bei der Planung des neuen Standortes wurden die Faktoren Energieeffizienz sowie 
Umwelt- und Ressourcenschonung berücksichtigt. Um ein paar Beispiele zu nennen: Effiziente 
Wärmeregulation in den Räumen ist nicht nur aus ökonomischer, sondern auch aus 
ökologischer Sicht wertvoll. Gleiches gilt für die biologische Wasseraufbereitungsanlage. Hier 
wird Brauchwasser zurückgewonnen und beispielsweise für Fahrzeugwäschen eingesetzt. Die 
Errichtung einer Photovoltaikanlage sowie die Versorgung des Standortes über Fernwärme 
führen zu signifikanten CO 2-Einsparungen. Der Aufbau von Ladestationen für 
Elektrofahrzeuge rundet das Bild ab.

16 
 
 
 
 
Papierkörbe und Hundekottütenspender 
Wie in den vergangenen Jahren wurde das Angebot von Papierkörben und 
Hundekottütenspendern im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen erfolgreich weiter 
ausgebaut. Ende 2020 besteht das Angebot stadtweit damit aus rd. 23.000 Papierkörben und 
rd. 1.900 Hundekottütenspendern: 
 
Papierkörbe im öffentlichen Straßenland und Grünanlagen 
 2016 2017 2018 2019 2020 
Öffentliches Straßenland 
Straßenpapierkörbe 13.912 14.185 14.239 14.433 14.576 
Hundekot-Tütenspender  759 816 840 888 944 
Unterflurpapierkorb (KVB-
Haltestellen) 
103 103 103 103 103 
Grünanlagen 
Straßenpapierkörbe 
(„Raketen“) 
6.385 7.127 7.590 7.890 8251 
Hundekot-Tütenspender 559 620 675 732 930 
Unterflurcontainer (5cbm) 25 25 25 25 25

17 
4 Mengentwicklung und Prognose 
4.1 Entwicklung der Kölner Abfallmengen 
In den vergangenen Jahren konnte die Menge an gemischten Siedlungsabfällen – 
insbesondere des Restmülls – erfolgreich reduziert werden. Dies geht einher mit dem Anstieg 
der Wertstoffe. Die Abfa llvermeidung und Wertstofftrennung konnte erfolgreich durch die 
Maßnahmen der Stadt Köln und der AWB verbessert werden. Die über die Wertstofftonne 
(LVP) erfassten Mengen konnten gesteigert werden, ebenso der Ausbau der Bioabfälle bzw. 
deren Anschlussgrad. Trotz eines erhöhten Anschlussgrades bei den Altpapiertonnen sinken 
die Sammelmengen leicht. Dies ist insbesondere auf die Zunahme des Anteil s an 
voluminöseren und leichteren Papier-Verpackungen zurückzuführen. 
Stadt Köl n und AWB si nd auf einem guten Weg , die Zielvorgaben  2027 des 
Abfallwirtschaftskonzeptes zu erreichen. In manchen Bereichen – beispielsweise bei den 
Bioabfallmengen – sind weitere Maßnahmen (siehe Kapitel 3 c) einzuleiten, um die bisherige 
positive Entwicklung fortführen zu können. 
Corona bedingt ist es entgegen des Trends seit 2016 in 2020 gegenüber 2019 insgesamt 
sowie auch pro Kopf zu einem neuerlichen Anstieg beim Aufkommen der gemischten 
Siedlungsabfälle gekommen. Dies ist maßgeblich auf mehr Restabfall und mehr Sperrmüll 
insgesamt zurückzuführen. Dabei ist in 2020 die Zahl der Einwohner*innen erstmalig leicht 
zurückgegangen.

18 
Entwicklung der Kölner Abfallmengen insgesamt 2016-2020 und Ziel 2027 
Abfallart ASN* 2016 2017 2018 2019 2020 Ziel 2027 
Gemischte  
Siedlungsabfälle (t) - 295.511 294.031 290.284 286.937 291.645 299.200 
Restmüll inkl. 
Krankenhausabfälle 200301 252.270 249.135 246.260 242.666 245.132 253.500 
Sperrmüll 200307 42.512 44.130 43.210 43.461 45.730 44.900 
Schadstoffe diverse 729 766 814 799 783 800 
Asbesthaltige  
Abfälle** 170605* - - - 11 0 20 
Infrastrukturabfälle 
(t) - 97.708 97.313 94.626 99.243 89.719 105.500 
Straßenkehricht 200303 5.427 5.525 4.983 4.672 4.374 5.900 
Sonstige gemischte 
Siedlungsabfälle 
200301 
u.a. 9.815 10.219 9.474 8.600 9.000 11.000 
Abfälle aus der  
Kanalreinigung 200306 1.616 1.370 1.271 1.478 773 1.500 
Schlämme aus der  
Abwasserreinigung 190805 77.678 74.952 75.343 78.532 71.379 81.800 
Mineralik Friedhöfe 200202 3.172 5.247 3.555 5.962 4.193 5.300 
Biogene Abfälle (t) - 72.619 73.981 69.518 78.805 76.198 82.100 
Bioabfall (Biotonne) 200301 39.409 39.819 38.092 39.766 41.905 47.700 
Grünabfälle AWB 200201 10.467 9.419 8.024 9.227 8.030 9.400 
Grünabfälle aus dem 
Kölner Stadtgebiet 200201 22.743 24.743 23.402 29.812 26.263 25.000 
Wertstoffe (t) - 129.132 131.256 129.030 127.771 129.671 135.600 
Altpapier 200101 62.156 63.396 60.457 58.505 56.832 63.600 
Altkleider 200111 3.247 3.546 3.720 3.835 3.937 4.200 
E-Schrott diverse 6.464 6.529 5.995 6.329 6.427 7.500 
Altholz 200138 9.629 10.350 10.877 10.210 9.377 11.000 
Metalle 200140 2.309 2.378 2.151 2.235 2.184 2.400 
Wertstofftonne (LVP) 150106 26.664 26.958 27.513 28.072 29.855 28.300 
Kunststoffe (WSC) 200139 188 259 299 317 286 300 
Glas 150107 18.475 17.840 18.018 18.269 20.773 18.300 
Summe (t)  - 594.970 596.581 583.458 592.756 587.233 622.400 
Einwohner*innen - 1.081.701 1.084.795 1.089.984 1.091.819 1.088.040 1.150.000 
pro Kopf 
in kg - 550 550 535 543 540 541 
Verwertungsquote  
(Stofflich) - 57,5 % 58 % 57,7% 58,9 % 58,1% 59% 
*ASN – Abfallschlüsselnummer; **Asbesthaltige Abfälle werden erst seit 2 019 bei der AVG 
angenommen.

19 
Entwicklung der Kölner Abfallmengen pro Kopf 2016-2020 und Ziel 2027 
Abfallart ASN 2016 2017 2018 2019 2020 Ziel 
2027 
Gemischte Siedlungsabfälle (kg) 
Restmüll 200301 233,2 229,7 225,9 222,3 225,3 220,4 
Sperrmüll 200307 39,3 40,7 39,6 39,8 42 39 
Schadstoffe diverse 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 
Infrastrukturabfälle - 90,3 89,7 86,8 90,9 82,5 - 
Biogene Abfälle (kg) 
Bioabfall (Biotonne) 200301 36,4 36,7 34,9 36,4 38,5 41,5 
Grünabfälle 200201 9,7 8,7 7,4 8,5 7,4 8,2 
Grünabfälle aus dem 
Kölner Stadtgebiet 200201 21 22,8 21,5 27,3 24,1 21,7 
Getrennt gesammelte Wertstoffe (kg) 
Altpapier 200101 57,5 58,4 55,5 53,6 52,2 55,3 
Altkleider 200111 3 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 
E-Schrott diverse 6 6 5,5 5,8 5,9 6,5 
Altholz 200138 8,9 9,5 10 9,4 8,6 9,6 
Metalle 200140 2,1 2,2 2 2 2 2,1 
Wertstofftonne 150106 24,7 24,9 25,2 25,7 27,4 24,6 
Kunststoffe (WSC) 200139 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 
Glas 150107 17,1 16,4 16,5 16,7 19,1 15,9 
Gesamt (kg) - 550 550 535 543  540 541,2 
 
 
4.2 Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter  
Der Anschlussgrad der drei wesentlichen Wertstofffraktionen Altpapier, Wertstofftonne (LVP) 
und Bioabfälle konnte in den vergangenen Jahren erfolgreich ausgebaut werden.  Im 
Abfallwirtschaftskonzept sind – mit Ausnahme der Bioabfälle – keine expliziten Ziele für die 
Anschlussquoten festgelegt worden. Diese sind durch die Entwicklung der Abfallmengen 
abgedeckt.

20 
Anschlussgrade der Wertstoff-Behälter 2016-2020 
Abfallart 2016 2017 2018 2019 2020 
Altpapier 87,41% 87,80% 88,30% 88,72% 89,23% 
Wertstofftonne (LVP) 83,44% 83,96% 84,65% 85,36% 86,08% 
Bioabfälle 57,75% 59,01% 60,23% 61,56% 63,25%

21 
5 Fazit und Ausblick 
Das Corona -Jahr 2020 war in vielerlei Hinsicht herausfordernd. De nnoch konnte auf die 
pandemiebedingten Umstände flexibel und zeitnah reagiert und die Leistungsfähigkeit der 
Abfallentsorgung und Straßenreinigung durchweg gewährleistet werden.  Die 
Entsorgungssicherheit war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. 
Mit Blick auf das  besondere Corona-Jahr 2020 werden d ie für 2027 gesteckten Ziele und 
prognostizierten Abfallmengen dennoch voraussichtlich erreicht. Die Recyclingquoten 
entwickeln sich weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. 
Corona bedingt ist es allerdings entgegen des Trends seit 2016 in 2020 gegenüber 2019 zu 
einem neuerlichen Anstieg beim Aufkommen der gemischten Siedlungsabfälle gekommen. 
Dies ist maßgeblich auf mehr Restabfall und mehr Sperrmüll insgesamt sowie auch pro Kopf 
zurückzuführen. Dennoch ist bei den gemischten Siedlungsabfällen mit Blick auf das Ziel 2027 
bislang bereits ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen  gewesen. Es ist davon auszugehen, 
dass Corona einen eher einmalige n Effekt darstellt, sodass nach der Pandemie die 
Mengenentwicklung wieder dem bislang beobachteten Trend folgen wird. 
Die Entwicklung des Anschlußgrades aller Wertstoffe  im Holsystem zeigt weiterhin eine 
positive Entwicklung. Die Mengen entwickeln sich – mit Ausnahme der Altpapi ermengen – 
ebenfalls positiv. Der Trend sinkender Altpapiermengen bei gleichzeitig steigender Anzahl an 
Behältern hält an. Dieser  ist durch die veränderte Zusammensetzung  des Altpapieres zu 
erklären, welches durch die Zunahme an Verpackungsanteilen voluminöser, aber auch leichter 
wird. 
Bei den Bioabfällen bedarf es allerdings ergänzender Maßnahmen und Anstrengungen, um 
das für 2027 avisierte Ziel, die Menge an B ioabfällen um 20 % gegenüber 2017 zu steigern, 
zu erreichen . Um die  Ziele des AWK  dennoch erre ichen zu können, wurden in 2020 
Maßnahmen zum Ausbau der Bioabfallsammlung konzipiert, die  insbesondere in 2021 
umgesetzt werden sollen.  
2020 lag ein Fokus beim Einsatz gegen Littering. So wurden rd. 560 neue Papier körbe 
aufgestellt und rd. 200 neue Hundekottütenspender  installiert. Die Beseitigung von wilden 
Müllablagerungen hatte  – auch vor dem Hintergrund der Corona -Pandemie und einer 
verstärkten Nutzung des öffentlichen R aums – einen hohen Stellenwert.  Verstärkte 
Maßnahmen gegen Littering werden das Jahr 2021 prägen. 
In 2021 soll auch die Abfallvermeidung in Köln weiter gestärkt und so die Ziele des 
Kreislaufwirtschaftsgesetzes weiter umgesetzt werden. Die Gesetzgebung – auf europäischer 
und damit auch auf der Bundesebene – vollzieht hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft seit einigen 
Jahren eine sehr dynamische Entwicklung. Auch im Jahr 2020 sind zahlreiche neue 
Verordnungen und Novellierungen auf den Weg gebracht worden, wie im Kapitel 2 dargestellt. 
Mit Wirkung für 2021/2022 b efinden sich gerade weitere Kabinettsentwürfe im 
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Mit dem in 2020 verabschiedeten „EU Green 
Deal“, der mittels EU -Richtlinien noch konkretisiert werden muss, wird sich die starke 
gesetzliche Entwicklung in den nächsten Jahren weiter fortsetzen.  
Für Köln ist weiterhin eine mehr als 10-jährige Entsorgungssicherheit gewährleistet.

22 
Anhang  
 
AWB Grill-Scouts 
Maßnahme 
Grill-Scouts beraten die Parkbesucher während der 
Sommermonate zum Thema Picknick - und Grillabfälle. 
Sie weisen auf die Entsorgungsangebote der AWB hin 
und verteilen bei Bedarf „After -Grill-Büggel“ für 
Picknickabfälle. 
 
Ziel 
Stärkere Einbindung der Parkbesucher, um die Parkanlagen sauber und attraktiv zu 
halten. 
Beteiligte 
AWB Grills-Scouts & Kölner Bürger 
www 
www.grillscouts.awbkoeln.de 
Fakten 
Die Grill-Scouts sind bei sonnigem Wetter ab 20 Grad an 
Samstagen, Sonn- und Feiertagen i.d.R. von 14.00 bis 
20.00 Uhr mit den orangenen AWB -Fahrädern in den 
Kölner Parks unterwegs. 
 seit Sommersaison 
2011 
 ca. 50.000 Ansprachen 
/ a 
 
 
Coffe-to-go.koeln 
Maßnahme 
Webseite mit Kartenfunktion, Informationen und 
Adressen: hier kann man sich auf einen Blick informieren, 
welche Verkaufsstellen in der Nähe Mehrwegbecher  
ausgeben und wieder zurücknehmen bzw. mitgebrachte 
kundeneigene Becher befüllen.  
Ziel 
- Reduzierung der Zahl der Einwegbecher durch Mehrweglösungen 
- Verbesserung der Stadtsauberkeit 
- Umweltschonung 
Beteiligte 
coffee-to-go.koeln ist die Internetseite der g emeinsamen Initiative aus Stadt Köln, 
AWB Köln, IHK Köln sowie Verbänden und Unternehmen aus Handel und Gewerbe. 
Sie richtet sich sowohl an Konsumenten als auch an alle Unternehmen, die 
Heißgetränke in Köln anbieten.  
www 
www.coffee-to-go.koeln 
Fakten 
180.000 Einwegbecher für Heißgetränke werden täglich 
in Köln benutzt und weggeworfen. Diese Einwegbecher 
werden bereits nach ca. 15 Minuten Nutzung zum Abfall. 
 seit März 2018 
 
Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) 
Maßnahme 
Die EWAV ist Europas größte Kommunikationskampagne zu Abfallvermeidung und 
Wiederverwendung. 
Ziel

23 
Aufzeigen von praktischen Wegen aus der Wegwerfgesellschaft. Alle Europäerinnen 
und Europäer sollen dafür sensibilisiert werden, mit All tagsgegenständen und dem 
Ressourcenverbrauch bewusster umzugehen und wo es geht, Abfälle zu vermeiden. 
Beteiligte 
Die EWAV als EU-weites Projekt wurde auf Initiative der Europäischen Kommission, 
im Zuge des Inkrafttretens der EU-Abfallrahmenrichtlinie im Jahr 2008 auf den Weg 
gebracht. Die Gesamtkoordination ist bei ACR+, dem europäischen Verband von 
Städten und Regionen für Recycling und nachhaltiges Ressourcenmanagement, 
angesiedelt. Darüber hinaus agieren in nahezu allen europäischen Ländern National- 
oder Regionalkoordinatoren, um die Abfallvermeidungswoche vor Ort umzusetzen. 
 
In Deutschland koordiniert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die 
Kampagne im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und 
Reaktorsicherheit (BMU). Die k ommunalen Unternehmen unterstützen die 
Abfallvermeidungswoche im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages zur 
Abfallberatung. Auch weitere Akteure aus Wirtschaft, Bildung und Zivilgesellschaft 
können sich an der Aktionswoche beteiligen und Veranstaltungen bzw. Programme 
organisieren. 
www 
www.wochederabfallvermeidung.de 
 
Kölle Putzmunter 
Maßnahme 
Ganzjährige stadtweite Reinigungsaktion an öffentlichen 
Flächen, an der alle interessierten Kölner teilnehmen 
können. Wann, wo und wie lange eine Saubermachaktion 
stattfinden soll, bestimmen die Teilnehmer selbst.   
Ziel 
Stärkere Verankerung des Themas Sauberkeit öffentlicher Flächen im Bewusstsein 
der Bürger & Aufzuzeigen, dass jeder mitverantwortlich ist, sein Lebensumfeld sauber 
zu halten. 
Beteiligte 
Die Veranstaltungsgemeinschaft besteht aus der AWB Köln, AVG Köln, Kölner 
Express und dem Dualen System Deutschland – "Grüner Punkt" GmbH & Co. KG. 
 
Die Organisation – Anmeldung, kostenfreie Ausgabe von Handschuhen  und 
Müllbeuteln, Abfuhr des gesammelten Mülls – übernehmen die AWB Köln. 
www 
www.awbkoeln.de/koelle-putzmunter 
Fakten 
In 2020 wurden ca. 300 Aktionen durchgeführt, an denen 
rund 8.000 Personen teilgenommen haben. 
 seit 2001 
 
Littering 
Beschreibung 
Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen Siedlungsabfall, ohne dabei die 
bereitstehenden Entsorgungsstellen zu benutzen. 
Schwerpunkte 
Überall dort, wo viele Menschen vorbei - oder zusammenkommen, z.B. entlang von 
Straßen, auf Park -, Rast - und Grillplätzen, auf Großveranstaltungen, an 
Wertstoffinseln, an sozialen Brennpunkten.

24 
Bandbreite 
Von Zigarettenkippen über ToGo-Verpackungen und (gefüllte) Hundekotbeutel bis hin 
zu  
Glas-, Plastik- und Papierabfällen in Grünanlagen. 
Ursachen 
U.a. mangelnde Umwelterziehung, Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, fehlendes 
Verantwortungsbewusstsein, Nachahmung, mangelnde Kontrollen und fehlende oder 
zu geringe Strafen bei Verstößen. 
Folgen 
Ökonomisch und ökologisch bet rächtlich: z.B. betrugen die Sammel - und 
Entsorgungskosten für Litteringmüll in Köln in 2020 ca. 12. Mio. €. Diese Kosten 
tragen die gebührenzahlenden Kölnerinnen und Kölner. Tiere verwechseln insb. 
Kunststoffabfälle mit Nahrung. Bei herumliegenden Bioabfä llen besteht die Gefahr 
eines Schädlingsbefalls. Kunststoffabfälle führen auch zu den Mikroplastikeinträgen 
in die Umwelt. Bei Zigaretten oder auch Bauschutt kommt die unkontrollierte 
Verbreitung von schädlichen Inhaltsstoffen in der Umwelt dazu. Letztendlich werden 
Litteringabfälle dem Materialkreislauf entzogen. 
 
Papierkörbe im öffentlichen Straßenland „Colonia“ 
Beschreibung 
- Edelstahl 
- 80 L 
Fassungsvolumen 
- mit Aschenbecher 
- aufgestellt im 
öffentlichen 
Straßenland 
 
2 Varianten:  
- ohne 
Hundekottütenspender 
- mit 
Hundekottütenspender 
  
 
Papierkörbe in Grünanlagen „Rakete“ 
Beschreibung 
- Drahtgitterkorb 
- 70 l Fassungsvolumen 
- aufgestellt in 
Grünanlagen 
 
2 Varianten:  
- ohne 
Hundekottütenspende
r 
- mit 
Hundekottütenspende
r   
 
Repair Cafe

25 
Maßnahme 
„Repair Cafés“ sind die Initiativen, die Kölner Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit 
bietet, defekte Gebrauchsgegenstände wie Elektrogeräte, Möbel oder 
Haushaltsgegenstände unter fachmännischer Anleitung reparieren zu lassen. 
Ehrenamtliche Handwerker, pensionierte Facharbei ter und andere erfahrene 
Personen helfen dabei, defekte Gegenstände zu reparieren. 
Ziel 
- Reparieren und Wiederverwenden 
- Nachhaltige Nutzung von (Elektro-)Geräten 
- Abfallvermeidung  
Beteiligte 
Div. ehrenamtlich betriebene Repair Cafés in Köln, die allen Köl ner Bürgern offen 
stehen. 
 
Sag’s uns 
Maßnahme 
Meldeplattform der Stadt Köln (Webseite und integriert in 
„Stadt Köln -App“), in der Kölner Bürger ihre Anliegen 
betreffend öffentliche Flächen online melden und die 
Bearbeitung nachverfolgen können, z.B. zur 
Straßenbeleuchtung oder zum Wilden Müll.  
Ziel 
Bereitstellung der Möglichkeit für Bürger, Mängel im öffentlichen Straßenland schnell 
und einfach der Verwaltung zu melden, um das Stadtbild zu verbessern. 
Beteiligte 
Verwaltung der Stadt Köln mit Partnern – u.a. AWB Köln GmbH, RheinEnergie AG, 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AÖR. 
www 
https://sags-uns.stadt-koeln.de 
Fakten 
Alleine AWB Köln GmbH hat im Jahr 2020 ca. 9.100 
Meldungen bearbeitet („Littering“ bzw. Wilder Müll“). 
 seit 2015 
 ca. 70.000 Meldungen 
seit 2015 (Stand Feb. 
2021) 
 
Vergärungsanlage Köln-Niel 
Beschreibung 
- Am 03.11.2020 in Betrieb genommen 
- Jahreskapazität rd. 20.000 t 
Ziel 
- Versorgung von bis zu rd. 1.000 Haushalte/Jahr mit dem eingespeisten 
Biomethan 
- Einsparung von rd. 4.000 t CO²/Jahr.

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Mitteilung Ausschuss

601 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer  13.04.2021 
 1312/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 22.04.2021 
 
2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept 
Zum Umsetzungsstand des Abfallwirtschaftskonzeptes wird jährlich mittels Sachstandsbericht berich-
tet. In Anlage beigefügt ist der zweite Sachstandsbericht zum Berichtsjahr 2020 zum aktuellen Abfall-
wirtschaftskonzept für den Zeitraum von 2018 bis 2027, welcher am 22.11.2018 im Rat beschlossen 
wurde (0529/2018). 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

22.04.2021 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1312/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.04.2021
Erstellt
08.04.2021 09:59