1312/2021
2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept
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Zweiter Sachstandsbericht Berichtsjahr 2020 zum Abfallwirtschaftskonzept 2018
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2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept (AWK)
der Stadt Köln
Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020
Herausgeberin: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
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Inhaltsverzeichnis
1 Einführung / Vorwort 3
2 Wesentliche gesetzliche Änderungen 5
2.1 Europäisches Recht ................................ ................................ .................... 5
2.2 Bundesrecht ................................ ................................ ................................ 6
3 Neue und laufende Maßnahmen 10
3.1 Beratung und Kommunikation ................................ ................................ ... 10
3.2 Maßnahmen zur Abfallvermeidung ................................ ............................ 12
3.3 Maßnahmen zur Abfallverwertung ................................ ............................. 13
3.4 Infrastrukturelle Entwicklungen ................................ ................................ .. 13
4 Mengenentwicklung und Prognose 17
4.1 Entwicklung der Kölner Abfallmengen ................................ ....................... 17
4.2 Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter ................................ ....................... 19
5 Fazit und Ausblick 21
Anhang 22
3
1 Einführung / Vorwort
Dieser zweite Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept (AWK) von 2018 umfasst das
Berichtsjahr 01.01.2020 bis 31.12.2020 und dient dazu, über wesentliche Veränderungen und
Maßnahmen im Berichtszeitraum zu informieren und den aktuellen Erreichungsgrad der AWK-
Ziele darzustellen.
Das Berichtsjahr 2020 war durch die Corona-Pandemie geprägt. Die verstärkte Tendenz zum
mobilen Arbeiten, die reduzierten Reiseaktivitäten, die umfangreichen Schließung en von
Gastronomiebetrieben und Freizeiteinrichtungen sowie von Schulen und Kitas haben zu einer
Verlagerung der Aktivitäten in den häuslichen Bereich geführt. Dies hatte zur Folge, dass sich
das Verhalten (z. B. vermehrter Konsum von Take -Away-Produkten, verstärkte
Renovierungsaktivitäten) der Bürger*innen verändert hat, was u. a. auch Einfluss auf die
Abfallerzeugung hatte.
Auf die Corona -bedingten Herausforderrungen konnte flexibel und zeitnah reagiert werden,
sodass die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung und Straßenreinigung nicht beeinträchtigt
war. Infolge der getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen gab es jedoch vorübergehend
Einschränkungen hinsichtlich folgender Leistungen bzw. folgende Besonderheiten:
Trotz des teilweise massiven Anstieges der Zahl der Nutzenden blieben die Wertstoffcenter
der Stadt Köln im gesamten Berichtszeitraum geöffnet. Der Zugang zu den Wertstoffcentern
musste lediglich temporär reglementiert werden.
Die mobile Schadstoffsammlung musste vorübergehend eingestellt werden.
Die pädagogische Beratung vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen musste ausgesetzt
werden.
Die Sauberkeits- und Mitmachaktion „Kölle putzmunter“ mu sste ebenfalls vorübergehend
pausiert werden.
Die Restabfall- und Sperrmüllmengen sind insgesamt sowie pro Kopf in 2020 erstmals seit
2016 und damit entgegen des bisherigen Trends wieder angestiegen. Eine generelle
Verlagerung von Abfällen aus dem gewerblichen in den privaten Bereich war zu
beobachten.
Aufgrund des verstärkten Außerhaus-Verzehrs wurden die Papierkörbe im öf fentlichen
Straßenland insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen sehr stark
genutzt. Zusätzliche Kapazitäten konnten durch zusätzlich aufgestellte Abfallbehälter
geschaffen werden.
Die Zahl der Beschwerden über die Stadtsauberkeit und wilde n Müllablagerungen haben
stark zugenommen . Es wurden mehr wilde Müllablagerungen, insbesondere
hausmüllähnlicher Sperrmüll, festgestellt. Durch die sehr stark genutzten öffentlichen
Papierkörbe kam es teilweise zu vermehrten Littering-Meldungen.
Digitale und fernmündliche Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation haben
eine größere Bedeutung erfahren im Kontakt mit den Bürger*innen.
Infolge der vorübergehenden Schließung von Betrieben wurden Abfallbehälter abbestellt
und somit von der satzungsgem äßen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Gebühren
vorübergehend auszusetzen.
Die Stadt Köln hat sich zur Unterstützung der Gewerbebetriebe zusätzlich dazu
entschieden, Stundungen von Gebühren zu ermöglichen. Von dieser Möglichkeit wurde
ebenfalls Gebrauch gemacht.
Trotz der auch im Berichtsjahr erreichten Fortschritte und Corona-bedingten Besonderheiten
sind die Kölner Bürger*innen noch stärker zur Abfallvermeidung zu motivieren. Entsprechende
Maßnahmen, Handlungsprogramme und Strategien sind dafür zu stärken. Mittels Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit sollen Hintergründe erklärt, Zusammenhänge erläutert und praktische
Empfehlungen gegeben werden. Abfallvermeidung heißt nachhaltig einkaufen, unnötige
Verpackungen vermeiden, Konsumverhalten überdenken, auf Mehrwegpr odukte umsteigen
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und Wertstoffe, insbesondere Bioabfälle, konsequent trennen. Jede*r Kölner*in kann und sollte
einen eigenen Beitrag für weniger Abfälle und mehr Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz
leisten.
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2 Wesentliche gesetzliche Änderungen
In den Jahren 2019/2020 ist es zu wesentlichen gesetzliche n Änderungen auf europäischer,
Bundes- sowie Landesebene gekommen, die im weiteren Verlauf dargestellt werden:
Europäisches Recht Bundesrecht Abfallrecht Nordrhein-
Westfalen (NRW)
Am 11.12.2019 hat die Eu ro-
päische Kommission den
„Green Deal“ vorgestellt.
Dieser stellt einen langfristigen
Plan für ein nachhaltiges und
wettbewerbsfähiges Europa
mit den Schwerpunkten
Klimaschutz, Ökologie und
Nachhaltigkeit dar.
Die EU möchte nach diesem
Plan bis 2050 kli maneutral
werden. Zu diesem Zweck ist
der „ Aktionsplan Kreislauf-
wirtschaft“ (Circular Economy
Action Plan) am 11.03.2020 mit
zahlreichen Maßnahmen zum
Schutz der Umwelt und zur
Förderung der grünen Wirt -
schaft veröffentlicht worden.
Während die neuen EU -
Richtlinien zu dem
„Aktionsplan Kreislauf -
wirtschaft“ der EU noch
folgen, hat die Bundes -
regierung 2020 das
EU-Legislativpaket zur
Kreislaufwirtschaft mit
mehreren Richtlinien
sowie weitere EU -Richt-
linien aus dem Jahr 2018
in das Bundesrecht
umgesetzt.
Am 27.03.2019 hat die Landes -
regierung NRW die Anpassung
des Landesabfallgesetzes
(LAbfG) beschlossen und einen
Entwurf zum Landeskreislauf -
wirtschaftsgesetz NRW vor -
gelegt. Mit der Novellierung und
Umbenennung soll das aktuelle
LAbfG mit dem Kreislauf -
wirtschaftsgesetz (KrWG) und
dem europäischen Abfallrecht
harmonisiert werden. U.a.
werden die fünfstufige
Abfallhierarchie s owie die
erweiterten Anforderun gen an
kommunale Abfallwirtschafts -
konzepte in das Landesabfall -
recht übernommen. Die
Anpassung des LAbfG NRW ist
noch nicht abgeschlossen.
2.1 Europäisches Recht
Wesentliche Punkte des „Aktionsplan Kreislaufwirtschaft“ (Aktionsplan im Rahmen des
Europäischen „Green Deal“ ) sind (konkrete Rechtsvorschriften durch die EU -Kommission
folgen):
a. Nachhaltige Produkte als Norm in der EU
längere Lebensdauer der in der EU in Verkehr gebrachten Produkte;
bessere Wiederverwendung, Reparierbarkeit und Recyclingeigenschaften von
Produkten;
größtmöglicher Anteil recycelter Materialien statt Primärrohstoffen;
Einschränkung der Verwendung von Einwegprodukten;
Verbot der Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Güter.
b. Stärkung der Verbraucherposition
Zugang für Verbraucher zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die
Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten und „Recht auf Reparatur“.
c. Konzentration auf ressourcenintensive Branchen mit hohem Kreislaufpotenzial
Elektronik und Informations- und Kommunikations -Systemen ( IKT): Verlängerung der
Lebensdauer von Produkten, Verbesserung der Sammlung/Behandlung von Abfällen;
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Batterien und Fahrzeuge : neuer Rechtsrahmen für Batterien zur Stärkung des
Kreislaufpotenzials von Batterien;
Verpackungen: neue verbindliche Anforderungen an Verpackungen, die auf dem EU -
Markt zugelassen sind, einschließlich der Verringerung von (übertrieben aufwendigen)
Verpackungen;
Kunststoffe: neue verbindliche Anforderungen an den Rezyklat anteil und besondere
Konzentration auf Mikroplastik sowie biobasierte und biologisch abbaubare
Kunststoffe;
Textilien: neue EU-Strategie für Textilien zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation in der Branche und zur Förderung des EU-Markts für die Wiederverwendung
von Textilien;
Bauwesen und Gebäude: umfassende Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt
zur Berücksichtigung des Kreislaufprinzips bei Gebäuden;
Lebensmittel: neue Gesetzesinitiative zur Wiederverwendung , mit dem Ziel de s
Ersatzes von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck durch wiederverwendbare
Produkte in Verpflegungsdienstleistungen.
d. Vermeidung von Abfall
Entstehung von Abfall gan z vermeiden und ihn in hochwertige Sekundärressourcen
umwandeln, die von einem gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe
profitieren.
Prüfung durch EU-Kommission zur Festlegung eines EU-weit harmonisierten Modells
für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung.
Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der EU und zur
Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen.
2.2 Bundesrecht
Das EU -Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wird durch folgende Verordnungen und
Gesetzte im Bundesrecht umgesetzt, die in 2020 bzw. in den folgenden Jahren in Kraft treten:
a. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (Novellierung) / Inkrafttreten - 29.10.2020
§ 14 - Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
Die Vorbereitung zur Wieder verwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen
betragen:
ab 01.01.2020 – mind. 50 %
ab 01.01.2025 – mind. 55 %
ab 01.01.2030 – mind. 60 %
ab 01.01.2035 – mind. 65 %
Im ursprünglichen Entwurf des KrW G war noch eine Quote für die Vorbereitung zur
Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen in Höhe von 65% ab dem 01.
Januar 2020 vorgesehen. Letztendlich hat der Gesetzgeber die Vorgaben der europäischen
AbfRRL 1:1 in deutsches Recht übernommen. Die hier zu ermittelnden Quoten basieren a uf
den Outputmengen der Verwertungsanlagen und unterscheiden sich somit von den im AWK
ermittelten Quoten gemäß Kapitel 4, die auf den Inputmengen basieren.
§15 Abs. 4 - Grundpflichten der Abfallbeseitigung
Die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponie n darf spätestens ab dem 01.01.2035
höchstens 10 % des gesamten Siedlungsabfallaufkommens betragen.
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Die auf der Deponie Vereinigte Ville angenommenen Siedlungsabfälle sind verschwindend
gering. In 2018 waren es rd. 67 t, in 2020 wurden überhaupt keine Sie dlungsabfälle
angenommen. Die Regelung wird also wohl keine Auswirkungen auf die Deponie V ereinigte
Ville haben.
§20 Abs. 2 Ziff. 7 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sammeln Sperrmüll in ei ner Weise, welche die
Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling der ein zelnen Bestandteile
ermöglicht.
Diese Neuregelung hat unmittelbare Auswirkung auf die Stadt Köln als öffentlich -rechtliche
Entsorgungsträgerin. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt
Köln (V/6) und die AWB Köln GmbH erarbeiten derzeit e in Konzept zur Umsetzung. Dabei
kann zwar bereits auf bestehende Leistungen wie u. a. das Angebot der AWB-Tauschbörse
aufgebaut werden, diese dürften allerding s nicht ausreichen, den Vorgaben des Gesetzes
nachzukommen Es ist davon auszugehen, dass die Vorgaben des neuen Gesetzes
Auswirkungen sowohl auf die Sperrmüll - als auch auf die Elektronikschrottsammlung haben
werden.
§ 23 Produktverantwortung
Es werden d ie Anforderungen, insbes ondere bezüglich kritischer Rohstoffe, Schadstoffe,
Rezyklateinsatz, Maßnahmen gegen Littering und der „Obhutspflicht“ spezifiziert.
Hervorzuheben ist § 23 Abs. 2 Ziff. 10 : „Die Produktverantwortung umfasst insbesondere die
Beteiligung an Kosten, die den öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträgern und sonstigen
juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die Reinigung der Umwelt und die
anschließende umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der nach Gebrauch der aus
den von einem Hersteller oder Vertreiber in Verkehr gebrachten Erzeugnissen e ntstandenen
Abfälle entstehen.“
Jedoch sind zu diesem Punkt keine konkreten Mechanismen oder Vorgaben gemacht worden,
sodass die konkrete Umsetzung noch offen ist.
§ 45 Pflichten der öffentlichen Hand
Die öffentliche Hand wird verpflichtet, insbesondere bei der Auftragsvergabe Erzeugnisse zu
bevorzugen, die in besonderer Weise der Kreislaufwirtschaft dienen und unter umwelt -,
ressourcenschutz- und abfallrechtlich relevanten Aspekten besonders vorteilhaft sind.
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln (V/6) prüft
entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten innerhalb der Stadt Köln.
b. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (BattG) / Inkrafttreten 01.01.2021
Wesentliche Änderungen betreffen das Zusammenwirken der Rücknahmesysteme. Dieses
erfolgt nun im Wettbewerb der herstellereigenen Batterierück nahmesysteme untereinander.
Das bisherige Solidarsystem wird aufgegeben, u .a.:
Wechsel von einer Anzeige - zu einer Registrierungspflicht für alle Hersteller von
Batterien;
Festlegung weitergehender Informationspflichten sowie die Pflicht zur gemeinsamem
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit f ür die Rücknahmesysteme sowie die
Anhebung der Sammelquote für Geräte-Altbatterien auf mind. 50 %.
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c. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
Die Novellierung ist noch nicht abgeschlossen. Der Gesetzesentwurf wurde durch
Bundeskabinett am 16. 01.2020 beschlossen. Damit hat das parlamentarische
Gesetzgebungsverfahren begonnen. Geplantes Inkrafttreten ist 01.01.2022.
d. Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) / Inkrafttreten 03.07.2021
Die EWKVerbotsV ist der erste Teil zur Umsetzung der EU -Richtlinie 2019/904 über die
Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
(Einwegkunststoffrichtlinie):
Verbot des Inverkehrbringens von Wattestäbche n, Besteck (insb esondere Gabeln,
Messer, Löffel und Essstäbchen), Teller, Trinkhalmen, Rührstäbchen,
Luftballonstäben, Lebensmittelbehälter / Getränkebehälter / Getränkebecher aus
expandiertem Polystyrol („Styropor“);
Verbot von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff.
e. Düngerecht
In 2020 wurde das Düngerecht sowohl im Hinblick auf die Ausbringungszeiten, die Nitratwerte
(aus europarechtlicher Ableitung) wie auch die Störstoffbelastung verschärft. Im Einzelnen
umfasst dies:
Anwendung von Kompost auf gefrorenem Boden (§ 5 Abs.1 Satz 4);
Einführung einer Sperrzeit für Phosphatdünger (§ 6 Ab. 8 Satz 3);
170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr in belasteten Gebieten (§ 13 Abs.
2 Satz 5 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2);
Sperrzeit für Kompost in belasteten Gebieten (§ 13 Abs. 2 Satz 5, Nr. 4);
Mindestwirksamkeit von Biogasanlagengärrückstand (Anlage 3): In Anlage 3 geht es
um die Mindestwirksamkeit des Düngemittels im Jahr des Aufbringens in % des
Gesamtstickstoffgehaltes. Für Grünschnittkompost sind 3% für sonstige Komposte 5%
und für flüssig en Biogasanlagengärrückstand 60% auf Ackerfläche und 50 % auf
Grünland festgelegt. Dies wird sich voraussichtlich nicht auf die Entsorgung in Köln
auswirken, zumal der Gärrest mit frischem Bioabfall vermischt wird und dann die
Kompostierung durchläuft.
f. Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV)
Ein Entwurf zur Änderung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) liegt mit folgenden wesentlichen
Kernregelungen vor:
Einführung von Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung: Wesentliches Ziel ist die
Reduzierung des Eintrages von Kunststoffen in die Umwelt. §§ 2a und 3c formulieren
darüber hinaus Anforderungen an die Entfrachtung der Bioabf älle von Glas und
Metallen bzw. der Gesamtheit dieser Fremdstoffarten.
Ausweitung auf Anwendungen wie den Garten- und Landschaftsbau.
In Anlehnung an das LAGA -„Konzept für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung
von verpackten Lebensmittelabfällen“ s oll ein „Kontrollwert“ für den Fremdstoffgehalt in den
Bioabfällen vor Aufgabe in die biologische Behandlungsstufe eingeführt werden. Dieser Gehalt
soll dann einen Wert von 0,5 % nicht überschreiten: für Nassverfahren 0,5 % Trockenmasse
mit einem Siebdurchgang von > 2 mm und für Trockenverfahren 0,5 % Feuchtmasse mit einem
Siebdurchgang > 10 mm. Wird dieser Wert (mehrfach) überschritten, ergeben sich Pflichten
für Anlagenbetreiber und Sammler sowie Anordnungsbefugnisse für die Behörde gegenüber
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den Betreibe rn. Korrespondierend werden die verschärften Grenzwerte der
Düngemittelverordnung für den Fremdstoffgehalt in den § 4 aufgenommen.
Anhang 3 zur neuen BioAbfV – Aktualisierung zahlreicher Einträge für zugelassene Bioabfälle,
u. a.:
für die Erfassung von Bi oabfällen zugelassene spezielle Beutel aus biologisch
abbaubaren Werkstoffen sollen zukünftig bundesweit einheitlich für die Verbraucher
gekennzeichnet werden (Kriterien dafür liegen noch nicht vor).
Geringfügige Änderung der Gewerbeabfallverordnung und de r Anzeige - und
Erlaubnisverordnung
Wird die BioAbfV in dieser Form verabschiedet, führt dies voraussichtlich in den allermeisten
deutschen Bestands -Bioabfallbehandlungsanlagen zu erheblichen Umbaumaßnahmen, so
auch für die Kölner Kompostierungsanlage mit angeschlossener Vergärungsanlage (siehe
Details zur Vergärungsanlage im Kapitel 3), dies mit zum Teil erheblichen Investitionskosten.
Die Regelungen der im Entwurf vorliegenden BioAbfV werden von den meisten einschlägigen
Verbänden heftig kritisiert, weil die Verantwortlichkeit der zu behandelnden Bioabfälle weg von
den Abfallverursachern und -sammlern hin zu den Behandlungsanlagen verlagert wird, die
ihrerseits keinerlei Einfluss auf die angelieferten Qualitäten haben.
Deshalb sind in erster Linie die öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hier die Stadt Köln,
gefordert, durch weitere Aufklärung in der Bevölkerung, insbesondere durch Abfallberatung,
für qualitativ hochwertige Erfassung der Bioabfälle Sorge zu tragen; im interkommunalen
Vergleich scheint sich aufgrund der verfügbaren Daten das Konzept der freiwilligen
Inanspruchnahme aufgrund vergleichsweise geringer Störstoffquote als das richtige Konzept
zu erweisen. Die Qualität des Inputs der Kölner Bioabfälle ist vergleichsweise gut, aber
dennoch steigerungsfähig.
g. Mantelverordnung (MantelV)
Die MantelV wurde Ende 2020 vom Bundesrat nach über 15 -jähriger Vorbereitung mit
zahlreichen Änderungen beschlossen. Die Bundesregierung müsste in einem nächsten Schritt
diesen Änderungen zustimmen.
Die abfallwirtschaftlich bedeutsamen Verbände der Bundesrepublik haben sich mit insgesamt
19 Verbänden in einem Schreiben vom 18.02.2021 an das B undesumweltministerium (BMU)
und die anderen Ministerien mit der Bitte gewandt, die MantelV mit der Berücksichtigung der
zu bemängelnden Kritikpunkte als eine bundeseinheitlichen Regelung zu verabschieden.
Die MantelV wird zu einer Mehrbelastung der Deponien führen; die Einschätzungen reichen
von etwa 17 bis 18 Mio. t pro Jahr seitens des BMU bis hin zu 50 bis 70 Mio. t pro Jahr von
Seiten der Bauwirtschaft bzw. des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs -, Wasser-
und Rohstoffwirtschaft (BDE). Eine realistische Angabe der tatsächlichen Mehrbelastung der
Deponien, und damit auch der Deponie V ereinigte Ville, ist aktuell nicht möglich, sie dürfte
aber in jedem Fall oberhalb der Einschätzung des BMU liegen. Der monatliche Verbrauch an
Deponievolumen betrug im Vorjahr ohne MantelV ca. 3 Mio. m³ pro Monat, mit MantelV nur
auf Basis der Abschätzung des BMU 3,7 Mio. m³ pro Monat.
Die MantelV wird sich also in jedem Fall massiv auf die deutsche Deponielandschaft
auswirken, zumal der mineralische Abfallstrom1 mit bis zu rd. 250 Mio. t pro Jahr den weitaus
größten Abfallstrom in der Bundesrepublik darstellt. Zum Vergleich: Das
Siedlungsabfallaufkommen (Hausmüll, Bioabfall, Wertstoffe usw.) lag laut BMU 2018 bei rd.
50,3 Mio. t.
1 Mineralische Abfälle - Bodenmaterial, Bauschutt, Straßenaufbruch, Schlacken, Asche und Sande,
Gleisschotter, Gipsplatten und sonstige mineralische Abfälle, mineralische Abfälle mit organischen
Anteilen.
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3 Neue und laufende Maßnahmen
Neben Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Optimierung der Wertstofferfassung, wurde
konzeptionell die Digitalisierung in der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung weiter
vorangetrieben. Es ist dem zunehmenden Wunsch der Bürger*innen gerecht zu werden,
vermehrt digitale Services nutzen zu können, einen schnelleren und unkomplizierteren Zugang
zu den angebotenen Leistungen zu haben sowie mehr über das Thema Abfalltrennung bzw. -
vermeidung und Stadtsauberkeit zu erfahren . Dieser Trend ist auch anhand der stark
steigenden Zugriffe auf die bereits angebotenen digitalen Inhalte (u. a. AWB-Website) oder die
vermehrte Nutzung der Kontaktmöglichkeiten (u. a. Kundencenter, Social Media) zu sehen.
3.1 Beratung und Kommunikation
Maßnahme Beschreibung, Infos & Zahlen 2020 Hervorzuheben
Kundencenter 531.000 Kontakte über AWB-Kundencenter
und Online (Emails und AWB Webseite).
Corona-bedingt 46 %
mehr Anfragen als
2019.
AWB Webseite 908.901 Nutzer
1.672.140 Sitzungen (durchschnittlich zwei im
Jahr pro Nutzer)
4.372.873 Seitenaufrufe
45 % mehr Nutzer als
2019.
Social Media Ca. 150 Postings zum Thema Nachhaltigkeit
und Abfallvermeidungstipps auf Instagram,
Facebook und Twitter der AWB Köln.
Aktivitäten konnten
gesteigert werden.
Abfall- und
Wertstoffkalender
Abfall- und Wertstoffkalender ist ab
Dezember 2020 digital und steht als PDF auf
www.awbkoeln.de zum Download bereit.
Eine postalische Verteilung gedruckter
Exemplare an alle Kölner Haushalte wie
bisher ist aus Nachhaltigkeitsgründen
eingestellt worden.
Eine kleine gedruckte Anzahl liegt ab Januar
2021 in den städtischen Bürgerämtern zur
Mitnahme aus. Hierzu sind 20.000 Stück
gedruckt worden.
Auf Anfrage versendet die AWB den Abfall-
und Wertstoffkalender auch weiterhin per
Post (ca. 1.000 Nachsendungen in 2020).
Im Vergleich zu 2019
werden 625.000
Exemplare weniger
gedruckt.
Pädagogische
Maßnahmen,
Betriebshof-
führungen,
Beratungen
Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit an
Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen
sind die Themen Abfallvermeidung und
Wertstofftrennung.
Bis zum Lockdown im März wurden 113
Beratungen, 40 Betriebshofführungen und 10
Aktionen durchgeführt. Hierbei konnten rund
2.000 Kinder und 7.400 Erwachsene erreicht
werden.
Bei 26 Einsätzen als Ferien-Scouts in 65
Grünanlagen wurden 426 Besucher erreicht.
Ab März fand eine Verlagerung zu digitalen
Angeboten statt. Beratungen wurden
telefonisch und digital durchgeführt. Das
pädagogische Personal erhielt alle
Materialien zu den eigens entwickelten
Corona-bedingt
musste die
pädagogische Arbeit
vor Ort eingestellt
werden. Stattdessen
wurden digitale
Angebote stärker
genutzt, ausgebaut
und geschaffen.
11
didaktischen Einheiten. Ein Lehrfilm und ein
Podcast zum Thema Müll, die Ausleihe eines
Umweltbildungskoffers und ein Vorleseheft
zum AWB-Bilderbuch ergänzen das
pädagogische Angebot.
Grill-Scouts Im Rahmen von 28 Einsätzen an
Schönwetter-Wochenenden und Feiertagen
wurden unter Einhaltung der
Hygienevorschriften ca. 17.500
Parkbesucher*innen erreicht und 3.600 „After
Grill Büggel“ verteilt.
Insgesamt stehen in Kölner Grünanlagen 25
Unterflurbehälter mit einem
Fassungsvermögen von je 5 m³ und 30
Aschebehälter bereit, um die Entsorgung des
entstandenen Mülls zu gewährleisten und
Brandschäden vorzubeugen.
Corona-bedingt
musste das Angebot
reduziert werden.
Handlungsprogramm Littering
Die Zahl der Litteringaufträge hat in 2020 gegenüber 2019 um 16 % zugenommen und betrug
18.451. Der Kanal „Sag’s Uns“ hat eine noch größere Bedeutung erlangt (+50 %); über ihn
sind etwa die Hälfte aller Litteringaufträge eingegangen.
Vorgestellt am 23.01.2020 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln,
musste die Umsetzung der nachfolgenden, teils neuen Maßnahmen Corona bedingt bislang
verschoben werden:
Unterflurbehälter-
optimierung
Durch eine Optimierung diverser
Unterflurbehälter soll die Wahrnehmung dieser
Behälter in besonders stark frequentierten
Parkanlagen erhöht werden, z. B. durch
Markieren von Bodenplatten und zusätzlichen
auffälligen Beschriftungen.
Konzeption der
Maßnahme und
Vorbereitung zur
Durchführung.
Förderung des
Umwelt-
bewusstseins bei
Kindern und
Jugendlichen
Pädagogische Präventivarbeit in
Kindertagesstätten und Schulen.
Corona bedingte
Einschränkungen,
Fortführung der
bereits bestehenden
Maßnahmen.
12
Flaggenaktion
zur
Sensibilisierung
auf wilden Müll
Bei dieser Aktion werden nach der erfolgten
Reinigung mit Fähnchen die vormals
vermüllten Flächen markiert, um auf die
zurückgelassenen Abfälle hinzuweisen und
auf das Litteringproblem aufmerksam zu
machen.
Konzeption der
Maßnahme und
Vorbereitung zur
Durchführung.
Faktenbasierte
Schockkampagne
„Littering“
Im Rahmen einer Plakatkampagne soll die
persönliche Betroffenheit und die
Auswirkungen von Littering plakativ mit Fakten
dargestellt werden, um die Bevölkerung
besser zu informieren und zu sensibilisieren.
Plakatbeispiel:
Umsetzung der
Kampagne im
Frühjahr 2021.
Vernetzungs-
plattform
für ehrenamtliche
Müllentsorgung
Ausbau des „Kölle Putzmunter“-Auftritts um
eine Plattform zur Vernetzung von
Bürger*innen, Vereinen und Organisationen
für die ehrenamtliche Beseitigung von wilden
Müllablagerungen.
Konzeption der
Maßnahme und
Vorbereitung zur
Durchführung.
3.2 Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Single-Used-
Plastics
Die AWB hat sich an der vom Verband
Kommunaler Unternehmen (VKU)
organisierten bundesweiten Littering-Studie
(20 Städte beteiligten sich) zu Single-Used-
Plastics beteiligt.
Die Studie wurde im Sommer 2020
veröffentlicht.
Hintergrund ist die EU-
Einwegkunststoffrichtlinie von 2019.
Ziel ist die Schaffung einer Grundlage zur
Umsetzung der erweiterten
Herstellerverantwortung zur Beteiligung an
den Entsorgungskosten für Einwegkunststoff-
abfälle im öffentlichen Raum.
Vorstellung der Studie
insbesondere vor
dem Hintergrund der
Auswirkungen auf die
Stadt Köln sowie
hinsichtlich Chancen
und Möglichkeiten im
Frühjahr 2021.
13
Europäische
Woche der
Abfallvermeidung
(EWAV)
Das Thema der EWAV vom 21.-29.11.2020
war: „Invisible Waste: Abfälle die wir nicht
sehen – schau genau hin!“.
Der Fokus lag auf dem Thema Mikroplastik.
Über Tweets, Posts und Storys auf den Social
Media Kanälen und auf der AWB-Website
wurden interessierte Besucher*innen
informiert und sensibilisiert.
Die AWB Köln nahm an der Aktion bereits
zum neunten Mal teil.
Teilnahme an der
nächsten
Aktionswoche
20.11 – 28.11. 2021.
3.3 Maßnahmen zur Abfallverwertung
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte
Ausbau der
Bioabfall-
sammlung
Es wurde ein Konzept zwischen der Stadt Köln und
der AWB mit verschiedenen Maßnahmen
erarbeitet, um die Bioabfalls ammlung zur
Erreichung der AWK-Ziele 2027 auszubauen.
In 2020 umgesetzt:
Mailingaktion (Anschreiben der
Grundstückseigentümer),
Akquise von Gewerbekunden (laufend),
Aufhebung der Deckelung für kostenpflichtige
Biobehälter,
Beratungsangebote rund um die Biotonne
(laufend),
zwei Anzeigen im Wochenspiegel, Beitrag im
Stadtmagazin, Facebook-Story, Infos auf
AWB-Webseite und Instagram.
Das Konzept wurde
im Betriebs-
ausschuss
Abfallwirtschaft am
04.03.2021
vorgestellt.
Umsetzung weiterer
Maßnahmen in 2021
ff.
3.4 Infrastrukturelle Entwicklungen
Vergärungsanlage Köln-Niehl
Die Vergärungsanlage (VGA) der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln
mbH mit einer Jahreskapazität von rd. 20.000 t wurde nach einer Testphase am 03.11.2020
vom Anlagenerbauer übernommen und steht seither zur Verarbeitung der Kölner Bioabfälle
zur Verfügung. Die Kölner Bioabfälle reichen allerdings derzeit zur Gewährleistung des
kontinuierlichen Anlagenbetriebs noch nicht aus, weil mind estens die doppelte Menge in der
Jahresganglinie erforderlich ist, um die entstehenden Gärreste anschließend in der
Kompostierung verfahrensgemäß behandeln zu können. Deshalb müssen zur Ergänzung und
14
zur Auslastung der Kompostierungsanlage Köln-Niehl weitere externe Mengen angenommen
werden.
Die VGA produziert mit angeschlossener Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) ein Biomethan,
das über eine von der Rheinischen Netzgesellschaft errichteten Biogaseinspeiseanlage
(BGEA) in das örtliche Erdgasnetz zur Versorgung der Endverbraucher eingespeist wird. Ziel
ist es, dass mit dem eingespeisten Biomethan bis zu rd. 1.000 Haushalte pro Jahr versorgt
werden können. Legt man die aus dem Jahr 2012 stammende Studie des
Bundesumweltministeriums zugrunde, führt dies zu einer Einsparung von rd. 4.000 t CO 2 pro
Jahr.
Die Gärreste aus dem Fermenter gehen zurück in die Kompostierungsanlage und werden mit
dem restlichen Bioabfall vermischt und kompostiert. Nach drei bis vier Wochen ist daraus
Kompost geworden. Die für die Vergärung notwendige Energie stammt aus der
Restmüllverbrennungsanlage (RMVA). Diese Verknüpfung ist erstmalig in Deutschland
realisiert worden.
Kunststoffsortierung
Im Kontext der Kunststoffstrategie der EU hat die AVG Abfallentsorgungs - und
Verwertungsgesellschaft Köln mbH das Projekt „Installat ion einer Kunststoffsortierung in der
Vorschaltanlage (VSA) der Restmüllverbrennungsanlage (RMVA)“ entwickelt.
Ziel der Maßnahme ist es, aus dem Hausmüll sog. 3-D-Kunststoffe (z. B. Waschmittelflaschen)
auszusortieren und in die stoffliche Verwertung zurückzuführen. Auch Folien sollen aussortiert
und zunächst zu hochwertigem Brennstoff aufbereitet werden. Sobald für die Folien eine
stoffliche Verwertung technisch und wirtschaftlich möglich ist, sollen auch diese stofflich
verwertet werden. Die Voraussetzungen hierfür könnten durch den Gesetzgeber (z. B. über
verbindlichen Rezyklateinsatz) schneller geschaffen werden.
Das Genehmigungsverfahren soll noch im 1. Halbjahr 2021 gestartet werden. Mit einer
Inbetriebnahme ist voraussichtlich frühestens Ende 2022 / Anfang 2023 zu rechnen, zumal die
Umbauarbeiten im Bestand im laufenden Betrieb der RMVA durchgeführt werden müssen.
Weiterbetrieb der Deponie Vereinigte Ville
Der Betrieb der Deponie Vereinigte Ville soll zur Gewährleistung einer langfristigen
Entsorgungssicherheit in der Region für mineralische bzw. inerte Abfälle durch Erhöhung des
15
bestehenden Deponiekörpers und Schaffung einer gemeinsamen Oberfläche mit den am
Standort befindlichen Nachbardeponien fortgeführt werden.
Die für den entsprechenden Genehmigungsantrag erforderlichen Vorar beiten sind nahezu
abgeschlossen. Das Planfeststellungsverfahren soll voraussichtlich im 2. Quartal 2021 eröffnet
werden.
AWB-Betriebshof Christian-Sünner-Straße
Am 30. September 2020 ist der neue AWB -Betriebshof auf der Christian -Sünner-Straße
eingeweiht worden. Hier sind die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (inklusive des
Winterdienstes) für das rechtsrheinische Köln, der Containerdienst, eine Werkstatt, Teile der
Verwaltung sowie das große zentrale Salzlager der AWB, das rund 5.000 Tonnen fasst,
beheimatet. Die Bauzeit nach der Grundsteinlegung im Mai 2019 betrug nur 17 Monate. Der
neue Standort bietet Platz für gut 650 Mitarbeiter *innen der AWB. Außerdem sind hier rund
160 Fahrzeuge sowie 50 Aufbauten der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung für den E insatz
stationiert. Die AWB kann am neuen Standort bis zu 20.000 Tonnen verschiedener Abfälle pro
Jahr umschlagen.
Bereits bei der Planung des neuen Standortes wurden die Faktoren Energieeffizienz sowie
Umwelt- und Ressourcenschonung berücksichtigt. Um ein paar Beispiele zu nennen: Effiziente
Wärmeregulation in den Räumen ist nicht nur aus ökonomischer, sondern auch aus
ökologischer Sicht wertvoll. Gleiches gilt für die biologische Wasseraufbereitungsanlage. Hier
wird Brauchwasser zurückgewonnen und beispielsweise für Fahrzeugwäschen eingesetzt. Die
Errichtung einer Photovoltaikanlage sowie die Versorgung des Standortes über Fernwärme
führen zu signifikanten CO 2-Einsparungen. Der Aufbau von Ladestationen für
Elektrofahrzeuge rundet das Bild ab.
16
Papierkörbe und Hundekottütenspender
Wie in den vergangenen Jahren wurde das Angebot von Papierkörben und
Hundekottütenspendern im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen erfolgreich weiter
ausgebaut. Ende 2020 besteht das Angebot stadtweit damit aus rd. 23.000 Papierkörben und
rd. 1.900 Hundekottütenspendern:
Papierkörbe im öffentlichen Straßenland und Grünanlagen
2016 2017 2018 2019 2020
Öffentliches Straßenland
Straßenpapierkörbe 13.912 14.185 14.239 14.433 14.576
Hundekot-Tütenspender 759 816 840 888 944
Unterflurpapierkorb (KVB-
Haltestellen)
103 103 103 103 103
Grünanlagen
Straßenpapierkörbe
(„Raketen“)
6.385 7.127 7.590 7.890 8251
Hundekot-Tütenspender 559 620 675 732 930
Unterflurcontainer (5cbm) 25 25 25 25 25
17
4 Mengentwicklung und Prognose
4.1 Entwicklung der Kölner Abfallmengen
In den vergangenen Jahren konnte die Menge an gemischten Siedlungsabfällen –
insbesondere des Restmülls – erfolgreich reduziert werden. Dies geht einher mit dem Anstieg
der Wertstoffe. Die Abfa llvermeidung und Wertstofftrennung konnte erfolgreich durch die
Maßnahmen der Stadt Köln und der AWB verbessert werden. Die über die Wertstofftonne
(LVP) erfassten Mengen konnten gesteigert werden, ebenso der Ausbau der Bioabfälle bzw.
deren Anschlussgrad. Trotz eines erhöhten Anschlussgrades bei den Altpapiertonnen sinken
die Sammelmengen leicht. Dies ist insbesondere auf die Zunahme des Anteil s an
voluminöseren und leichteren Papier-Verpackungen zurückzuführen.
Stadt Köl n und AWB si nd auf einem guten Weg , die Zielvorgaben 2027 des
Abfallwirtschaftskonzeptes zu erreichen. In manchen Bereichen – beispielsweise bei den
Bioabfallmengen – sind weitere Maßnahmen (siehe Kapitel 3 c) einzuleiten, um die bisherige
positive Entwicklung fortführen zu können.
Corona bedingt ist es entgegen des Trends seit 2016 in 2020 gegenüber 2019 insgesamt
sowie auch pro Kopf zu einem neuerlichen Anstieg beim Aufkommen der gemischten
Siedlungsabfälle gekommen. Dies ist maßgeblich auf mehr Restabfall und mehr Sperrmüll
insgesamt zurückzuführen. Dabei ist in 2020 die Zahl der Einwohner*innen erstmalig leicht
zurückgegangen.
18
Entwicklung der Kölner Abfallmengen insgesamt 2016-2020 und Ziel 2027
Abfallart ASN* 2016 2017 2018 2019 2020 Ziel 2027
Gemischte
Siedlungsabfälle (t) - 295.511 294.031 290.284 286.937 291.645 299.200
Restmüll inkl.
Krankenhausabfälle 200301 252.270 249.135 246.260 242.666 245.132 253.500
Sperrmüll 200307 42.512 44.130 43.210 43.461 45.730 44.900
Schadstoffe diverse 729 766 814 799 783 800
Asbesthaltige
Abfälle** 170605* - - - 11 0 20
Infrastrukturabfälle
(t) - 97.708 97.313 94.626 99.243 89.719 105.500
Straßenkehricht 200303 5.427 5.525 4.983 4.672 4.374 5.900
Sonstige gemischte
Siedlungsabfälle
200301
u.a. 9.815 10.219 9.474 8.600 9.000 11.000
Abfälle aus der
Kanalreinigung 200306 1.616 1.370 1.271 1.478 773 1.500
Schlämme aus der
Abwasserreinigung 190805 77.678 74.952 75.343 78.532 71.379 81.800
Mineralik Friedhöfe 200202 3.172 5.247 3.555 5.962 4.193 5.300
Biogene Abfälle (t) - 72.619 73.981 69.518 78.805 76.198 82.100
Bioabfall (Biotonne) 200301 39.409 39.819 38.092 39.766 41.905 47.700
Grünabfälle AWB 200201 10.467 9.419 8.024 9.227 8.030 9.400
Grünabfälle aus dem
Kölner Stadtgebiet 200201 22.743 24.743 23.402 29.812 26.263 25.000
Wertstoffe (t) - 129.132 131.256 129.030 127.771 129.671 135.600
Altpapier 200101 62.156 63.396 60.457 58.505 56.832 63.600
Altkleider 200111 3.247 3.546 3.720 3.835 3.937 4.200
E-Schrott diverse 6.464 6.529 5.995 6.329 6.427 7.500
Altholz 200138 9.629 10.350 10.877 10.210 9.377 11.000
Metalle 200140 2.309 2.378 2.151 2.235 2.184 2.400
Wertstofftonne (LVP) 150106 26.664 26.958 27.513 28.072 29.855 28.300
Kunststoffe (WSC) 200139 188 259 299 317 286 300
Glas 150107 18.475 17.840 18.018 18.269 20.773 18.300
Summe (t) - 594.970 596.581 583.458 592.756 587.233 622.400
Einwohner*innen - 1.081.701 1.084.795 1.089.984 1.091.819 1.088.040 1.150.000
pro Kopf
in kg - 550 550 535 543 540 541
Verwertungsquote
(Stofflich) - 57,5 % 58 % 57,7% 58,9 % 58,1% 59%
*ASN – Abfallschlüsselnummer; **Asbesthaltige Abfälle werden erst seit 2 019 bei der AVG
angenommen.
19
Entwicklung der Kölner Abfallmengen pro Kopf 2016-2020 und Ziel 2027
Abfallart ASN 2016 2017 2018 2019 2020 Ziel
2027
Gemischte Siedlungsabfälle (kg)
Restmüll 200301 233,2 229,7 225,9 222,3 225,3 220,4
Sperrmüll 200307 39,3 40,7 39,6 39,8 42 39
Schadstoffe diverse 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7
Infrastrukturabfälle - 90,3 89,7 86,8 90,9 82,5 -
Biogene Abfälle (kg)
Bioabfall (Biotonne) 200301 36,4 36,7 34,9 36,4 38,5 41,5
Grünabfälle 200201 9,7 8,7 7,4 8,5 7,4 8,2
Grünabfälle aus dem
Kölner Stadtgebiet 200201 21 22,8 21,5 27,3 24,1 21,7
Getrennt gesammelte Wertstoffe (kg)
Altpapier 200101 57,5 58,4 55,5 53,6 52,2 55,3
Altkleider 200111 3 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7
E-Schrott diverse 6 6 5,5 5,8 5,9 6,5
Altholz 200138 8,9 9,5 10 9,4 8,6 9,6
Metalle 200140 2,1 2,2 2 2 2 2,1
Wertstofftonne 150106 24,7 24,9 25,2 25,7 27,4 24,6
Kunststoffe (WSC) 200139 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3
Glas 150107 17,1 16,4 16,5 16,7 19,1 15,9
Gesamt (kg) - 550 550 535 543 540 541,2
4.2 Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter
Der Anschlussgrad der drei wesentlichen Wertstofffraktionen Altpapier, Wertstofftonne (LVP)
und Bioabfälle konnte in den vergangenen Jahren erfolgreich ausgebaut werden. Im
Abfallwirtschaftskonzept sind – mit Ausnahme der Bioabfälle – keine expliziten Ziele für die
Anschlussquoten festgelegt worden. Diese sind durch die Entwicklung der Abfallmengen
abgedeckt.
20
Anschlussgrade der Wertstoff-Behälter 2016-2020
Abfallart 2016 2017 2018 2019 2020
Altpapier 87,41% 87,80% 88,30% 88,72% 89,23%
Wertstofftonne (LVP) 83,44% 83,96% 84,65% 85,36% 86,08%
Bioabfälle 57,75% 59,01% 60,23% 61,56% 63,25%
21
5 Fazit und Ausblick
Das Corona -Jahr 2020 war in vielerlei Hinsicht herausfordernd. De nnoch konnte auf die
pandemiebedingten Umstände flexibel und zeitnah reagiert und die Leistungsfähigkeit der
Abfallentsorgung und Straßenreinigung durchweg gewährleistet werden. Die
Entsorgungssicherheit war zu keinem Zeitpunkt gefährdet.
Mit Blick auf das besondere Corona-Jahr 2020 werden d ie für 2027 gesteckten Ziele und
prognostizierten Abfallmengen dennoch voraussichtlich erreicht. Die Recyclingquoten
entwickeln sich weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Corona bedingt ist es allerdings entgegen des Trends seit 2016 in 2020 gegenüber 2019 zu
einem neuerlichen Anstieg beim Aufkommen der gemischten Siedlungsabfälle gekommen.
Dies ist maßgeblich auf mehr Restabfall und mehr Sperrmüll insgesamt sowie auch pro Kopf
zurückzuführen. Dennoch ist bei den gemischten Siedlungsabfällen mit Blick auf das Ziel 2027
bislang bereits ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen gewesen. Es ist davon auszugehen,
dass Corona einen eher einmalige n Effekt darstellt, sodass nach der Pandemie die
Mengenentwicklung wieder dem bislang beobachteten Trend folgen wird.
Die Entwicklung des Anschlußgrades aller Wertstoffe im Holsystem zeigt weiterhin eine
positive Entwicklung. Die Mengen entwickeln sich – mit Ausnahme der Altpapi ermengen –
ebenfalls positiv. Der Trend sinkender Altpapiermengen bei gleichzeitig steigender Anzahl an
Behältern hält an. Dieser ist durch die veränderte Zusammensetzung des Altpapieres zu
erklären, welches durch die Zunahme an Verpackungsanteilen voluminöser, aber auch leichter
wird.
Bei den Bioabfällen bedarf es allerdings ergänzender Maßnahmen und Anstrengungen, um
das für 2027 avisierte Ziel, die Menge an B ioabfällen um 20 % gegenüber 2017 zu steigern,
zu erreichen . Um die Ziele des AWK dennoch erre ichen zu können, wurden in 2020
Maßnahmen zum Ausbau der Bioabfallsammlung konzipiert, die insbesondere in 2021
umgesetzt werden sollen.
2020 lag ein Fokus beim Einsatz gegen Littering. So wurden rd. 560 neue Papier körbe
aufgestellt und rd. 200 neue Hundekottütenspender installiert. Die Beseitigung von wilden
Müllablagerungen hatte – auch vor dem Hintergrund der Corona -Pandemie und einer
verstärkten Nutzung des öffentlichen R aums – einen hohen Stellenwert. Verstärkte
Maßnahmen gegen Littering werden das Jahr 2021 prägen.
In 2021 soll auch die Abfallvermeidung in Köln weiter gestärkt und so die Ziele des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes weiter umgesetzt werden. Die Gesetzgebung – auf europäischer
und damit auch auf der Bundesebene – vollzieht hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft seit einigen
Jahren eine sehr dynamische Entwicklung. Auch im Jahr 2020 sind zahlreiche neue
Verordnungen und Novellierungen auf den Weg gebracht worden, wie im Kapitel 2 dargestellt.
Mit Wirkung für 2021/2022 b efinden sich gerade weitere Kabinettsentwürfe im
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Mit dem in 2020 verabschiedeten „EU Green
Deal“, der mittels EU -Richtlinien noch konkretisiert werden muss, wird sich die starke
gesetzliche Entwicklung in den nächsten Jahren weiter fortsetzen.
Für Köln ist weiterhin eine mehr als 10-jährige Entsorgungssicherheit gewährleistet.
22
Anhang
AWB Grill-Scouts
Maßnahme
Grill-Scouts beraten die Parkbesucher während der
Sommermonate zum Thema Picknick - und Grillabfälle.
Sie weisen auf die Entsorgungsangebote der AWB hin
und verteilen bei Bedarf „After -Grill-Büggel“ für
Picknickabfälle.
Ziel
Stärkere Einbindung der Parkbesucher, um die Parkanlagen sauber und attraktiv zu
halten.
Beteiligte
AWB Grills-Scouts & Kölner Bürger
www
www.grillscouts.awbkoeln.de
Fakten
Die Grill-Scouts sind bei sonnigem Wetter ab 20 Grad an
Samstagen, Sonn- und Feiertagen i.d.R. von 14.00 bis
20.00 Uhr mit den orangenen AWB -Fahrädern in den
Kölner Parks unterwegs.
seit Sommersaison
2011
ca. 50.000 Ansprachen
/ a
Coffe-to-go.koeln
Maßnahme
Webseite mit Kartenfunktion, Informationen und
Adressen: hier kann man sich auf einen Blick informieren,
welche Verkaufsstellen in der Nähe Mehrwegbecher
ausgeben und wieder zurücknehmen bzw. mitgebrachte
kundeneigene Becher befüllen.
Ziel
- Reduzierung der Zahl der Einwegbecher durch Mehrweglösungen
- Verbesserung der Stadtsauberkeit
- Umweltschonung
Beteiligte
coffee-to-go.koeln ist die Internetseite der g emeinsamen Initiative aus Stadt Köln,
AWB Köln, IHK Köln sowie Verbänden und Unternehmen aus Handel und Gewerbe.
Sie richtet sich sowohl an Konsumenten als auch an alle Unternehmen, die
Heißgetränke in Köln anbieten.
www
www.coffee-to-go.koeln
Fakten
180.000 Einwegbecher für Heißgetränke werden täglich
in Köln benutzt und weggeworfen. Diese Einwegbecher
werden bereits nach ca. 15 Minuten Nutzung zum Abfall.
seit März 2018
Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV)
Maßnahme
Die EWAV ist Europas größte Kommunikationskampagne zu Abfallvermeidung und
Wiederverwendung.
Ziel
23
Aufzeigen von praktischen Wegen aus der Wegwerfgesellschaft. Alle Europäerinnen
und Europäer sollen dafür sensibilisiert werden, mit All tagsgegenständen und dem
Ressourcenverbrauch bewusster umzugehen und wo es geht, Abfälle zu vermeiden.
Beteiligte
Die EWAV als EU-weites Projekt wurde auf Initiative der Europäischen Kommission,
im Zuge des Inkrafttretens der EU-Abfallrahmenrichtlinie im Jahr 2008 auf den Weg
gebracht. Die Gesamtkoordination ist bei ACR+, dem europäischen Verband von
Städten und Regionen für Recycling und nachhaltiges Ressourcenmanagement,
angesiedelt. Darüber hinaus agieren in nahezu allen europäischen Ländern National-
oder Regionalkoordinatoren, um die Abfallvermeidungswoche vor Ort umzusetzen.
In Deutschland koordiniert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die
Kampagne im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMU). Die k ommunalen Unternehmen unterstützen die
Abfallvermeidungswoche im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages zur
Abfallberatung. Auch weitere Akteure aus Wirtschaft, Bildung und Zivilgesellschaft
können sich an der Aktionswoche beteiligen und Veranstaltungen bzw. Programme
organisieren.
www
www.wochederabfallvermeidung.de
Kölle Putzmunter
Maßnahme
Ganzjährige stadtweite Reinigungsaktion an öffentlichen
Flächen, an der alle interessierten Kölner teilnehmen
können. Wann, wo und wie lange eine Saubermachaktion
stattfinden soll, bestimmen die Teilnehmer selbst.
Ziel
Stärkere Verankerung des Themas Sauberkeit öffentlicher Flächen im Bewusstsein
der Bürger & Aufzuzeigen, dass jeder mitverantwortlich ist, sein Lebensumfeld sauber
zu halten.
Beteiligte
Die Veranstaltungsgemeinschaft besteht aus der AWB Köln, AVG Köln, Kölner
Express und dem Dualen System Deutschland – "Grüner Punkt" GmbH & Co. KG.
Die Organisation – Anmeldung, kostenfreie Ausgabe von Handschuhen und
Müllbeuteln, Abfuhr des gesammelten Mülls – übernehmen die AWB Köln.
www
www.awbkoeln.de/koelle-putzmunter
Fakten
In 2020 wurden ca. 300 Aktionen durchgeführt, an denen
rund 8.000 Personen teilgenommen haben.
seit 2001
Littering
Beschreibung
Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen Siedlungsabfall, ohne dabei die
bereitstehenden Entsorgungsstellen zu benutzen.
Schwerpunkte
Überall dort, wo viele Menschen vorbei - oder zusammenkommen, z.B. entlang von
Straßen, auf Park -, Rast - und Grillplätzen, auf Großveranstaltungen, an
Wertstoffinseln, an sozialen Brennpunkten.
24
Bandbreite
Von Zigarettenkippen über ToGo-Verpackungen und (gefüllte) Hundekotbeutel bis hin
zu
Glas-, Plastik- und Papierabfällen in Grünanlagen.
Ursachen
U.a. mangelnde Umwelterziehung, Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, fehlendes
Verantwortungsbewusstsein, Nachahmung, mangelnde Kontrollen und fehlende oder
zu geringe Strafen bei Verstößen.
Folgen
Ökonomisch und ökologisch bet rächtlich: z.B. betrugen die Sammel - und
Entsorgungskosten für Litteringmüll in Köln in 2020 ca. 12. Mio. €. Diese Kosten
tragen die gebührenzahlenden Kölnerinnen und Kölner. Tiere verwechseln insb.
Kunststoffabfälle mit Nahrung. Bei herumliegenden Bioabfä llen besteht die Gefahr
eines Schädlingsbefalls. Kunststoffabfälle führen auch zu den Mikroplastikeinträgen
in die Umwelt. Bei Zigaretten oder auch Bauschutt kommt die unkontrollierte
Verbreitung von schädlichen Inhaltsstoffen in der Umwelt dazu. Letztendlich werden
Litteringabfälle dem Materialkreislauf entzogen.
Papierkörbe im öffentlichen Straßenland „Colonia“
Beschreibung
- Edelstahl
- 80 L
Fassungsvolumen
- mit Aschenbecher
- aufgestellt im
öffentlichen
Straßenland
2 Varianten:
- ohne
Hundekottütenspender
- mit
Hundekottütenspender
Papierkörbe in Grünanlagen „Rakete“
Beschreibung
- Drahtgitterkorb
- 70 l Fassungsvolumen
- aufgestellt in
Grünanlagen
2 Varianten:
- ohne
Hundekottütenspende
r
- mit
Hundekottütenspende
r
Repair Cafe
25
Maßnahme
„Repair Cafés“ sind die Initiativen, die Kölner Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit
bietet, defekte Gebrauchsgegenstände wie Elektrogeräte, Möbel oder
Haushaltsgegenstände unter fachmännischer Anleitung reparieren zu lassen.
Ehrenamtliche Handwerker, pensionierte Facharbei ter und andere erfahrene
Personen helfen dabei, defekte Gegenstände zu reparieren.
Ziel
- Reparieren und Wiederverwenden
- Nachhaltige Nutzung von (Elektro-)Geräten
- Abfallvermeidung
Beteiligte
Div. ehrenamtlich betriebene Repair Cafés in Köln, die allen Köl ner Bürgern offen
stehen.
Sag’s uns
Maßnahme
Meldeplattform der Stadt Köln (Webseite und integriert in
„Stadt Köln -App“), in der Kölner Bürger ihre Anliegen
betreffend öffentliche Flächen online melden und die
Bearbeitung nachverfolgen können, z.B. zur
Straßenbeleuchtung oder zum Wilden Müll.
Ziel
Bereitstellung der Möglichkeit für Bürger, Mängel im öffentlichen Straßenland schnell
und einfach der Verwaltung zu melden, um das Stadtbild zu verbessern.
Beteiligte
Verwaltung der Stadt Köln mit Partnern – u.a. AWB Köln GmbH, RheinEnergie AG,
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AÖR.
www
https://sags-uns.stadt-koeln.de
Fakten
Alleine AWB Köln GmbH hat im Jahr 2020 ca. 9.100
Meldungen bearbeitet („Littering“ bzw. Wilder Müll“).
seit 2015
ca. 70.000 Meldungen
seit 2015 (Stand Feb.
2021)
Vergärungsanlage Köln-Niel
Beschreibung
- Am 03.11.2020 in Betrieb genommen
- Jahreskapazität rd. 20.000 t
Ziel
- Versorgung von bis zu rd. 1.000 Haushalte/Jahr mit dem eingespeisten
Biomethan
- Einsparung von rd. 4.000 t CO²/Jahr.
26
Mitteilung Ausschuss
601 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 13.04.2021 1312/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 22.04.2021 2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept Zum Umsetzungsstand des Abfallwirtschaftskonzeptes wird jährlich mittels Sachstandsbericht berich- tet. In Anlage beigefügt ist der zweite Sachstandsbericht zum Berichtsjahr 2020 zum aktuellen Abfall- wirtschaftskonzept für den Zeitraum von 2018 bis 2027, welcher am 22.11.2018 im Rat beschlossen wurde (0529/2018). gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1312/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.04.2021
- Erstellt
- 08.04.2021 09:59