2025/0079
Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2025/0079
4001 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.03.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen (64) OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0079
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 6179830
Betreff: Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels für das Gebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 10.03.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens
mit dem Ziel, ein wissenschaftliches Institut mit der Erstellung des Darmstädter
Mietspiegels 2026 zu beauftragen.
2. Die sich ergebenden Kosten sind in der datenschutzrelevanten Anlage aufgefü hrt und im
Haushaltsplan 2026 unter der Kostenstelle 064 -003-1000 etatisiert.
Anlagen: MV QMS 2026 Stand 19.03.2025 - datenschutzrelevante Anlage
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.03.2025
Qualifizierte Mietspiegel sind Übersichten über die ortsüblichen Entgelte für Wohnraum in
einer Gemeinde. Sie liefern nicht nur Informationen über gezahlte Mieten, sondern bilden das
ortsübliche Mietenniveau auf einer breiten Informationsbasis ab. Sie schaffen
Markttransparenz und leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen
den Vertragsparteien. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnenden sind gesetzlich
verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen.
Die seitherigen Darmstädter Mietspiegel sind immer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
erhoben worden. Der derzeitige Mietspiegel wurde nach diesen Grundsätzen erstellt und war
somit qualifiziert im Sinne von § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Qualifizierte
Mietspiegel sind, so verlangt es der Gesetzgeber, nach 2 Jahren der Marktentwicklung
anzupassen. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
Die Datenbasis zum derzeitigen Qualifizierten Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt
2022 geht auf Erhebungen aus dem Jahr 2021 zurück. Im Jahr 2024 erfolgte eine
Fortschreibung mit dem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Index. Um wieder
ein verlässliches Instrument zur Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhalten, ist
eine Neuerhebung unumgänglich. Nach den einschlägigen Vorschriften des Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) muss aufgrund der zu erwartenden Kosten ein
Vergabeverfahren eingeleitet werden. Das Verfahren hat das Ziel, ein wissenschaftlic hes Institut
mit der Erstellung des Qualifizierten Mietspiegels der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2026 zu
beauftragen.
Die voraussichtlichen Kosten der wissenschaftlichen Untersuchung sind in der
datenschutzrelevanten Anlage erwähnt. Die entsprechenden Mittel sind unter der Kostenstelle
064-003-1000 im Haushalt 2026 etatisiert.
Darmstadt, 13.03.2025
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 2
4066 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.03.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen (64) OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 64
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0079
Magistratsbeschluss -Nr.
113
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 6179830
Betreff: Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels für das Gebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 10.03.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens
mit dem Ziel, ein wissenschaftliches Institut mit der Erstellung des Darmstädter
Mietspiegels 2026 zu beauftragen.
2. Die sich ergebenden Kosten sind in der datenschutzrelevanten Anlage aufgeführt und im
Haushaltsplan 2026 unter der Kostenstelle 064 -003-1000 etatisiert.
Anlagen: MV QMS 2026 Stand 19.03.2025 - datenschutzrelevante Anlage
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 26.03.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.03.2025
Qualifizierte Mietspiegel sind Übersichten über die ortsüblichen Entgelte für Wohnraum in
einer Gemeinde. Sie liefern nicht nur Informationen über gezahlte Mieten, sondern bilden das
ortsübliche Mietenniveau auf einer breiten Informationsbasis ab. Sie schaffen
Markttransparenz und leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen
den Vertragsparteien. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnenden sind gesetzlich
verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen.
Die seitherigen Darmstädter Mietspiegel sind immer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
erhoben worden. Der derzeitige Mietspiegel wurde nach diesen Grundsätzen erstellt und war
somit qualifiziert im Sinne von § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Qualifizierte
Mietspiegel sind, so verlangt es der Gesetzgeber, nach 2 Jahren der Marktentwicklung
anzupassen. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
Die Datenbasis zum derzeitigen Qualifizierten Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt
2022 geht auf Erhebungen aus dem Jahr 2021 zurück. Im Jahr 2024 erfolgte eine
Fortschreibung mit dem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Index. Um wieder
ein verlässliches Instrument zur Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhalten, ist
eine Neuerhebung unumgänglich. Nach den einschlägigen Vorschriften des Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) muss aufgrund der zu erwartenden Kosten ein
Vergabeverfahren eingeleitet werden. Das Verfahren hat das Ziel, ein wissenschaftliches Institut
mit der Erstellung des Qualifizierten Mietspiegels der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2026 zu
beauftragen.
Die voraussichtlichen Kosten der wissenschaftlichen Untersuchung sind in der
datenschutzrelevanten Anlage erwähnt. Die entsprechenden Mittel sind unter der Kostenstelle
064-003-1000 im Haushalt 2026 etatisiert.
Darmstadt, 13.03.2025
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 3
206 Zeichen
Punkt 5: Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2025/0079) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0079
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.03.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00