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2025/0035

Neubau eines Frauenhauses

Magistratsvorlage 20.01.2025

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2025/0035

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2025/0035

10281 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.02.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschu ss 
Dezernat IV 
Amt für Wohnungswesen  
Frauenbüro 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0035 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111410 
Kostenstelle:  530-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1114-10 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Neubau eines Frauenhauses  
 
Vorlage vom: 03.02.2025 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Die BVD Quartier GmbH & Co. KG  wird mit dem Neubau eines Frauenhauses (gem. MV 
2020/0318 „Istanbul-Konvention umsetzen “ und MV 2023/0112 – „Zweiter Aktionsplan 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der Europäischen Charta für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokal er Ebene“) beauftragt. 
2. Die Kosten für Miete und Nebenkosten werden dem Träger über den städtischen 
Haushalt/Betriebskostenzuschuss erstattet.  
3. Nach den Bemühungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt beim Hessischen Ministerium 
für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum um die Möglichkeit, diesen 
Neubau mit Mitteln des sozial geförderten Wohnungsbaues zu fördern, hat das Land 
Hessen mit Erlass vom 05.02.2025 über die Mittelreservierung für 61 sozial geförderte 
Wohnungen zu einer Einstiegsmiete mit 7,40 Euro/qm dem städtischen Antrag 
entsprochen und entsprechende Fördermittel reserviert. Die hierzu erforderliche und in 
der Anmeldung a ngegebene kommunalen Finanzierungsbeteiligung ist durch die

- 2 - 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Verfügung zu stellen und in der Haushaltsmittelplanung 
bereits eingestellt.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
Im Jahr 2017 wurde das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt 
gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. „Istanbul -Konvention“- IK) durch die 
Bundesrepublik  Deutschland ratifiziert. Dieser Menschenrechtsvertrag ist am 1. Februar 
2018 in Deutschland  in Kraft getreten, hat den Rang eines Bundesgesetzes und verpflichtet 
Bund, Länder und Kommunen in einer tiefgehenden und systematischen Strategie, die 
Vorgaben der Konvention  zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt 
umzusetzen. 
 
Am 14.2.25 hat der Bundesrat das Gewalthilfegesetz beschlossen, um den Forderungen der 
IK zum Ausbau des Hilfesystems Rechnung zu tragen. Ab 2027 erhalten die Länder (und 
darüber die Kommunen) zur Finanzierung vom Bund im Wege der Umsatzsteuerverteilung 
insgesamt 2,6 Milliarden Euro für 2027 bis 2036. Bis 2027 müssen die Länder eine 
Bestandsaufnahme  und Bedarfsanalyse vorlegen. Ab 2027 ist daher mit Mitteln aus dem 
Regelungsbereich des Gewalthilfegesetzes zu rechnen. Die Stadt ist diesbezüglich bereits im 
Kontakt mit dem Land Hessen.  
 
In Artikel 23 IK wird gefordert, die Einrichtung von geeigneten, l eicht zugänglichen 
Schutzunterkünften in ausreichender Zahl zu ermöglichen. So soll pro 10.000 
Einwohnerinnen 1 Familienplatz (= 2,5 Plätze  für eine Frau mit durchschnittlich 1,5 Kindern ) 
zur Verfügung stehen.  
 
Darmstadt hat zu diesem Zeitpunkt im derzeiti gen Frauenhaus (städtische Liegenschaft)  10 
Plätze und muss diese Zahl gemäß IK auf 17 Familienplätze erweitern. Als  Zwischenlösung , 
bis ein neues, erweitertes Frauenhaus für Darmstadt zur  Verfügung steht,  wurden externe 
Schutzwohnungen angemietet und so d as Angebot auf insgesamt 13 Schutzplätze erhöht . 
Die Kosten für diese 13 vorhandenen Plätze (Miete und Nebenkosten) fallen zugunsten der 
aufzuplanenden Betriebskosten für den Neubau weg. Auch die städtische Liegenschaft steht 
dann für anderweitige Nutzung wieder zur Verfügung.  
 
Der Ausbau auf 17 Plätze und die geforderte Barrierefreiheit ist am jetzigen Standort aus 
Raumgründen nicht realisierbar und generell müsste die Bausubstanz grundlegend saniert 
und modernisiert werden. Unter dem Schutz - und Betreuungsaspekt sollte diese Pl atzzahl 
auch nicht durch Anmietung weiterer Schutzwohnungen erreicht werden.  
Nach Überprüfung von verschiedenen Bestandsimmobilien sowie von Neubaustandorten ha t 
sich die Stadt Darmstadt für einen Frauenhaus -Neubau entschieden und gemeinsam mit dem 
Träger Frauenhaus Darmstadt e.V. ein Konzept mit Raumprogramm entwickelt , das 
insbesondere die Anforderungen an Familienzimmer, Barrierefreiheit und Modularität zur 
Aufnahme auch von Frauen mit Söhnen älter als 12 Jahre erfüllt.  
Dieses Konzept wurde an verschied enen Projektstandorten planerisch überprüft, denn der 
besondere Schutzbedarf eines Frauenhauses muss auch sozialräumlich berücksichtigt 
werden. Die generell starke Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken in Darmstadt 
schränkten die Standortwahl weiter ein. Erschwerend kam die durch Krisenereignisse und 
Kostensteigerung bedingte allgemeine Stagnation der Bautätigkeiten hinzu.  
 
Für den nunmehr gefundenen geeigneten Standort hat die BVD Quartier GmbH & Co. KG  
(BVD Quartier) einen Systemhersteller gefunden, der die Anforderungen in besonders 
wirtschaftlicher modularer Bauweise erfüllen kann. Mit dem Träger und dem Frauenbüro der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde bereits die Anpassung des Raumprogramms an die 
modulare Bauweise mit insgesamt ca. 1300 m² erarbeitet .

- 4 - 
Die Zeitschiene sieht vor, dass die BVD Quartier spätestens bis Anfang März 2025 den 
Auftrag an den Systemhersteller vergibt, Genehmigungsplanung bis April 2025 , 
Genehmigungsphase und Ausführungsplanung bis Oktober 2025 , Baustelleneinrichtung und 
Baubeginn im November/Dezember 2025 , Baufertigstellung bis Dezember 2026 . 
 
Da der überwiegende Teil der Bewohnerinnen des Frauenhauses berechtigt sind, 
Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, bemüht e sich die Stadt Darmstadt beim 
Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum  um 
die Möglichkeit . Das Land Hessen hat mit Erlass vom 05.02.2025 über die Mittelreservierung 
für 61 sozial geförderte Wohnungen zu einer Einstiegsmiete mit 7,40 Euro/qm de m 
städtischen Antrag entsprochen und entsprechende Fördermittel Darlehen: 10.963.500, - 
Euro, Finanzierungszuschuss: 5.030.400, - Euro und Darlehensmittel Großer -Frankfurter-
Bogen (GFB): 610.000, - Euro reserviert. Die hierzu erforderliche und in der Anmeldun g 
angegebene kommunalen Finanzierungsbeteiligung iHv. 2.196.000, - Euro ist durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Verfügung zu stellen und in der Haushaltsmittelplanung 
durch das Amt für Wohnungswesen bereits in die MIP eingestellt.  
 
Sollte diese Förder ung abschließend zustande kommen, unterliegen die Familienzimmer 
(Preisgruppe a, ca. 880 m²) Mietpreis - und Belegungsbindungen. Es ist dann mit dem Träger 
und dem Amt für Wohnungswesen eine geeignete Form der Nachweise der Wohnberechtigung 
zu definieren, w elches die Vorgaben der Fördermittelgebenden erfüllt und gleichzeitig den 
Schutz der Bewohnerinnen sicherstellt.  
Sollte die Förderung durch derzeit nicht absehbare Tatsachen nicht zustande kommen , 
gelten diese Flächen als freifinanzierter Wohnraum (Preisg ruppe b) 
Weitere benötigte Flächen wie Büros, Beratungsräume usw. sind nicht förderfähig und gelten 
daher als frei finanzierter Wohnraum (Preisgruppe b, ca. 395 m²)  
 
Nach Auskunft der BVD Quartier (Stand Jan. 2025)  beträgt die Wohnungsmiete für die 
öffentlich geförderten Wohn flächen gemäß Preisgruppe a) monatlich 7,40 EUR/m² 
Wohnfläche, somit rd. 6. 512 EUR im Monat. 
Die Wohnungsmiete für die freifinanzierten Wohn flächen gemäß Preisgruppe b) beträgt 
monatlich 18,00 EUR/m² Wohnfläche, somit rd. 7.110 EUR im M onat. 
Die Betriebskosten (einschließlich der Kosten für Kalt - und Warmwasser, sowie der 
Beheizung) werden derzeit mit 5,00 EUR/m² veranschlagt. Der monatliche 
Vorauszahlungsbetrag beträgt damit ca. 6.365 EUR. Die Betriebskosten werden jährlich 
abgerechnet und der Vorauszahlungsbetrag entsprechend angepasst.  
Die Gesamtmiete beträgt damit rd. 19. 987 EUR monatlich.  
Für den Fall, dass die öffentliche Förderung des Landes Hessen und der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt durch derzeit nicht absehbare Tatsachen unterbleibt, beträgt die monatliche 
Gesamtmiete, inklusive der Nebenkostenvorauszahlungen, ca. 29.279 EUR.  
In diesem Mietpreis sind keine nutzerbedingten Sonderausstattungen enthalten. Diese sind 
im Einzelnen (Videoüberwachung, abschließbare Fenstergriffe, Sich erheitsglas im EG) noch 
mit dem Träger und der Wissenschaftsstadt Darmstadt abzustimmen und mit einem 
entsprechenden Aufschlag auf die Miete zu vereinbaren.  
Sollte die BVD Quartier für die Flächen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, andere, 
sich mietmindernd auswirkende öffentliche Fördermittel erhalten, so wird sie diese 
Förderung bei der Bemessung der Miethöhe entsprechend mindernd berücksichtigen.  
 
Der Träger (Frauenhaus Darmstadt e.V.) wird den Mietvertrag mit BVD Quartier abschließen. 
Miete und Nebenkosten werden dem Träger über den städtischen 
Haushalt/Betriebskostenzuschuss (angepasst an jeweilige Steigerungen) erstattet.

- 5 - 
Die für die Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichtleistung benötigten Mittel müssen für den 
Haushalt 2027 ff. etatisiert werden.  
Der Träger übernimmt die Kosten der Ausstattung (Küchen, Möbel, Waschmaschinen etc.)  
 
 
Darmstadt, den 03.02.2025 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  André Schellenberg  
Bürgermeisterin  Stadtkämmerer

anlage 3

169 Zeichen

Punkt 12: Neubau eines Frauenhauses 
 (V-Nr. 2025/0035) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 1

10356 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.02.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschu ss 
Dezernat IV 
Amt für Wohnungswesen  
Frauenbüro 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 530 64 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0035 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
85 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111410 
Kostenstelle:  530-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1114-10 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Neubau eines Frauenhauses  
 
Vorlage vom: 03.02.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Die BVD Quartier GmbH & Co. KG  wird mit dem Neubau eines Frauenhauses (gem. MV 
2020/0318 „Istanbul-Konvention umsetzen “ und MV 2023/0112 – „Zweiter Aktionsplan 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der Europäischen Charta für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokal er Ebene“) beauftragt. 
2. Die Kosten für Miete und Nebenkosten werden dem Träger über den städtischen 
Haushalt/Betriebskostenzuschuss erstattet.  
3. Nach den Bemühungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt beim Hessischen Ministerium 
für Wirtschaft, Energie, Verkehr,  Wohnen und ländlichen Raum um die Möglichkeit, diesen 
Neubau mit Mitteln des sozial geförderten Wohnungsbaues zu fördern, hat das Land 
Hessen mit Erlass vom 05.02.2025 über die Mittelreservierung für 61 sozial geförderte 
Wohnungen zu einer Einstiegsmiete mit 7,40 Euro/qm dem städtischen Antrag 
entsprochen und entsprechende Fördermittel reserviert. Die hierzu erforderliche und in

- 3 - 
der Anmeldung angegebene kommunalen Finanzierungsbeteiligung ist durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Verfügung zu stellen u nd in der Haushaltsmittelplanung 
bereits eingestellt.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.03.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
Im Jahr 2017 wurde das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt 
gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. „Istanbul-Konvention“- IK) durch die 
Bundesrepublik  Deutschland ratifiziert. Dieser Menschenrechtsvertrag ist am 1. Februar 
2018 in Deutschland  in Kraft getreten, hat den Rang eines Bundesgesetzes und verpflichtet 
Bund, Länder und  Kommunen in einer tiefgeh enden und systematischen Strategie, die 
Vorgaben der Konvention  zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt 
umzusetzen. 
 
Am 14.2.25 hat der Bundesrat das Gewalthilfegesetz beschlossen, um den Forderungen der 
IK zum Ausbau des Hilfesystems Rechnu ng zu tragen. Ab 2027 erhalten die Länder (und 
darüber die Kommunen) zur Finanzierung vom Bund im Wege der Umsatzsteuerverteilung 
insgesamt 2,6 Milliarden Euro für 2027 bis 2036. Bis 2027 müssen die Länder eine 
Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse vorlegen.  Ab 2027 ist daher mit Mitteln aus dem 
Regelungsbereich des Gewalthilfegesetzes zu rechnen. Die Stadt ist diesbezüglich bereits im 
Kontakt mit dem Land Hessen.  
 
In Artikel 23 IK wird gefordert, die Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen 
Schutzunterkünften in ausreichender Zahl zu ermöglichen. So soll pro 10.000 
Einwohnerinnen 1 Familienplatz (= 2,5 Plätze  für eine Frau mit durchschnittlich 1,5 Kindern ) 
zur Verfügung stehen.  
 
Darmstadt hat zu diesem Zeitpunkt im derzeitigen Frauenhaus (städtische Liegenschaft)  10 
Plätze und muss diese Zahl gemäß IK auf 17 Familienplätze erweitern. Als  Zwischenlösung , 
bis ein neues, erweitertes Frauenhaus für Darmstadt zur  Verfügung steht,  wurden externe 
Schutzwohnungen angemietet und so das Angebot auf insgesamt 13 Schutzplätze erhöht . 
Die Kosten für diese 13 vorhandenen Plätze (Miete und Nebenkosten) fallen zugunsten der 
aufzuplanenden Betriebskosten für den Neubau weg. Auch die städtische Lieg enschaft steht 
dann für anderweitige Nutzung wieder zur Verfügung.  
 
Der Ausbau auf 17 Plätze und die geforderte Barrierefreiheit ist am jetzigen Standort aus 
Raumgründen nicht realisierbar und generell müsste die Bausubstanz grundlegend saniert 
und modernisiert werden. Unter dem Schutz - und Betreuungsaspekt sollte diese Platzzahl 
auch nicht durch Anmietung weiterer Schutzwohnungen erreicht werden.  
Nach Überprüfung von verschiedenen Bestandsimmobilien sowie von Neubaustandorten ha t 
sich die Stadt Darmstadt für einen Frauenhaus -Neubau entschieden und gemeinsam mit dem 
Träger Frauenhaus Darmstadt e.V. ein Konzept mit Raumprogramm entwickelt , das 
insbesondere die Anforderungen an Familienzimmer, Barrierefreiheit und Modularität zur 
Aufnahme auch von Frauen mit Söhnen älter als 12 Jahre erfüllt.  
Dieses Konzept wurde an verschiedenen Projektstandorten planerisch überprüft, denn der 
besondere Schutzbedarf eines Frauenhauses muss auch sozialräumlich berücksichtigt 
werden. Die generell starke Nachfrage nach bebaubare n Grundstücken in Darmstadt 
schränkten die Standortwahl weiter ein. Erschwerend kam die durch Krisenereignisse und 
Kostensteigerung bedingte allgemeine Stagnation der Bautätigkeiten hinzu.  
 
Für den nunmehr gefundenen geeigneten Standort hat die BVD Quartie r GmbH & Co. KG  
(BVD Quartier) einen Systemhersteller gefunden, der die Anforderungen in besonders 
wirtschaftlicher modularer Bauweise erfüllen kann. Mit dem Träger und dem Frauenbüro der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde bereits die Anpassung des Raumpro gramms an die 
modulare Bauweise mit insgesamt ca. 1300 m² erarbeitet.

- 5 - 
Die Zeitschiene sieht vor, dass die BVD Quartier spätestens bis Anfang März 2025 den 
Auftrag an den Systemhersteller vergibt, Genehmigungsplanung bis April 2025 , 
Genehmigungsphase und A usführungsplanung bis Oktober 2025 , Baustelleneinrichtung und 
Baubeginn im November/Dezember 2025 , Baufertigstellung bis Dezember 2026 . 
 
Da der überwiegende Teil der Bewohnerinnen des Frauenhauses berechtigt sind, 
Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, be mühte sich die Stadt Darmstadt beim 
Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum  um 
die Möglichkeit . Das Land Hessen hat mit Erlass vom 05.02.2025 über die Mittelreservierung 
für 61 sozial geförderte Wohnungen zu eine r Einstiegsmiete mit 7,40 Euro/qm dem 
städtischen Antrag entsprochen und entsprechende Fördermittel Darlehen: 10.963.500, - 
Euro, Finanzierungszuschuss: 5.030.400, - Euro und Darlehensmittel Großer -Frankfurter-
Bogen (GFB): 610.000, - Euro reserviert. Die hier zu erforderliche und in der Anmeldung 
angegebene kommunalen Finanzierungsbeteiligung iHv. 2.196.000, - Euro ist durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Verfügung zu stellen und in der Haushaltsmittelplanung 
durch das Amt für Wohnungswesen bereits in die M IP eingestellt.  
 
Sollte diese Förderung abschließend zustande kommen, unterliegen die Familienzimmer 
(Preisgruppe a, ca. 880 m²) Mietpreis - und Belegungsbindungen. Es ist dann mit dem Träger 
und dem Amt für Wohnungswesen eine geeignete Form der Nachweise d er Wohnberechtigung 
zu definieren, welches die Vorgaben der Fördermittelgebenden erfüllt und gleichzeitig den 
Schutz der Bewohnerinnen sicherstellt.  
Sollte die Förderung durch derzeit nicht absehbare Tatsachen nicht zustande kommen, 
gelten diese Flächen a ls freifinanzierter Wohnraum (Preisgruppe b)  
Weitere benötigte Flächen wie Büros, Beratungsräume usw. sind nicht förderfähig und gelten 
daher als frei finanzierter Wohnraum (Preisgruppe b, ca. 395 m²)  
 
Nach Auskunft der BVD Quartier (Stand Jan. 2025)  beträgt die Wohnungsmiete für die 
öffentlich geförderten Wohn flächen gemäß Preisgruppe a) monatlich 7,40 EUR/m² 
Wohnfläche, somit rd. 6. 512 EUR im Monat. 
Die Wohnungsmiete für die freifinanzierten Wohn flächen gemäß Preisgruppe b) beträgt 
monatlich 18,00 EUR/m² Wohnfläche, somit rd. 7.110 EUR im Monat.  
Die Betriebskosten (einschließlich der Kosten für Kalt - und Warmwasser, sowie der 
Beheizung) werden derzeit mit 5,00 EUR/m² veranschlagt. Der monatliche 
Vorauszahlungsbetrag beträgt damit ca. 6.365 EUR. Die Betriebskosten werden jährlich 
abgerechnet und der Vorauszahlungsbetrag entsprechend angepasst.  
Die Gesamtmiete beträgt damit rd. 19. 987 EUR monatlich.  
Für den Fall, dass die öffentliche Förderung des Landes Hessen und der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt durch derzeit nicht absehbare Tatsachen unterbleibt, beträgt die monatliche 
Gesamtmiete, inklusive der Nebenkostenvorauszahlungen, ca. 29.279 EUR.  
In diesem Mietpreis sind keine nutzerbedingten Sonderausstattunge n enthalten. Diese sind 
im Einzelnen (Videoüberwachung, abschließbare Fenstergriffe, Sicherheitsglas im EG) noch 
mit dem Träger und der Wissenschaftsstadt Darmstadt abzustimmen und mit einem 
entsprechenden Aufschlag auf die Miete zu vereinbaren.  
Sollte die BVD Quartier für die Flächen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, andere, 
sich mietmindernd auswirkende öffentliche Fördermittel erhalten, so wird sie diese 
Förderung bei der Bemessung der Miethöhe entsprechend mindernd berücksichtigen.  
 
Der Träger (Frauenhaus Darmstadt e.V.) wird den Mietvertrag mit BVD Quartier abschließen. 
Miete und Nebenkosten werden dem Träger über den städtischen 
Haushalt/Betriebskostenzuschuss (angepasst an jeweilige Steigerungen) erstattet.

Die für die Erfüllung dieser gesetz lichen Pflichtleistung benötigten Mittel müssen für den 
Haushalt 2027 ff. etatisiert werden.  
Der Träger übernimmt die Kosten der Ausstattung (Küchen, Möbel, Waschmaschinen etc.)  
 
 
Darmstadt, den 03.02.2025  
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  André Schellenberg  
Bürgermeisterin  Stadtkämmerer

anlage 4

98 Zeichen

Punkt 20: Neubau eines Frauenhauses 
 (V-Nr. 2025/0035) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 2

165 Zeichen

Punkt 9: Neubau eines Frauenhauses 
 (V-Nr. 2025/0035) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der 
Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

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TOP 20
TOP 12

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0035
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.01.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00