2025/0035
Neubau eines Frauenhauses
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2025/0035
10281 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.02.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschu ss
Dezernat IV
Amt für Wohnungswesen
Frauenbüro
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0035
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111410
Kostenstelle: 530-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-10 Sachkonto: 7128000
Betreff: Neubau eines Frauenhauses
Vorlage vom: 03.02.2025
Beschlussvorschlag :
1. Die BVD Quartier GmbH & Co. KG wird mit dem Neubau eines Frauenhauses (gem. MV
2020/0318 „Istanbul-Konvention umsetzen “ und MV 2023/0112 – „Zweiter Aktionsplan
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der Europäischen Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokal er Ebene“) beauftragt.
2. Die Kosten für Miete und Nebenkosten werden dem Träger über den städtischen
Haushalt/Betriebskostenzuschuss erstattet.
3. Nach den Bemühungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt beim Hessischen Ministerium
für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum um die Möglichkeit, diesen
Neubau mit Mitteln des sozial geförderten Wohnungsbaues zu fördern, hat das Land
Hessen mit Erlass vom 05.02.2025 über die Mittelreservierung für 61 sozial geförderte
Wohnungen zu einer Einstiegsmiete mit 7,40 Euro/qm dem städtischen Antrag
entsprochen und entsprechende Fördermittel reserviert. Die hierzu erforderliche und in
der Anmeldung a ngegebene kommunalen Finanzierungsbeteiligung ist durch die
- 2 -
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Verfügung zu stellen und in der Haushaltsmittelplanung
bereits eingestellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Im Jahr 2017 wurde das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. „Istanbul -Konvention“- IK) durch die
Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Dieser Menschenrechtsvertrag ist am 1. Februar
2018 in Deutschland in Kraft getreten, hat den Rang eines Bundesgesetzes und verpflichtet
Bund, Länder und Kommunen in einer tiefgehenden und systematischen Strategie, die
Vorgaben der Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt
umzusetzen.
Am 14.2.25 hat der Bundesrat das Gewalthilfegesetz beschlossen, um den Forderungen der
IK zum Ausbau des Hilfesystems Rechnung zu tragen. Ab 2027 erhalten die Länder (und
darüber die Kommunen) zur Finanzierung vom Bund im Wege der Umsatzsteuerverteilung
insgesamt 2,6 Milliarden Euro für 2027 bis 2036. Bis 2027 müssen die Länder eine
Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse vorlegen. Ab 2027 ist daher mit Mitteln aus dem
Regelungsbereich des Gewalthilfegesetzes zu rechnen. Die Stadt ist diesbezüglich bereits im
Kontakt mit dem Land Hessen.
In Artikel 23 IK wird gefordert, die Einrichtung von geeigneten, l eicht zugänglichen
Schutzunterkünften in ausreichender Zahl zu ermöglichen. So soll pro 10.000
Einwohnerinnen 1 Familienplatz (= 2,5 Plätze für eine Frau mit durchschnittlich 1,5 Kindern )
zur Verfügung stehen.
Darmstadt hat zu diesem Zeitpunkt im derzeiti gen Frauenhaus (städtische Liegenschaft) 10
Plätze und muss diese Zahl gemäß IK auf 17 Familienplätze erweitern. Als Zwischenlösung ,
bis ein neues, erweitertes Frauenhaus für Darmstadt zur Verfügung steht, wurden externe
Schutzwohnungen angemietet und so d as Angebot auf insgesamt 13 Schutzplätze erhöht .
Die Kosten für diese 13 vorhandenen Plätze (Miete und Nebenkosten) fallen zugunsten der
aufzuplanenden Betriebskosten für den Neubau weg. Auch die städtische Liegenschaft steht
dann für anderweitige Nutzung wieder zur Verfügung.
Der Ausbau auf 17 Plätze und die geforderte Barrierefreiheit ist am jetzigen Standort aus
Raumgründen nicht realisierbar und generell müsste die Bausubstanz grundlegend saniert
und modernisiert werden. Unter dem Schutz - und Betreuungsaspekt sollte diese Pl atzzahl
auch nicht durch Anmietung weiterer Schutzwohnungen erreicht werden.
Nach Überprüfung von verschiedenen Bestandsimmobilien sowie von Neubaustandorten ha t
sich die Stadt Darmstadt für einen Frauenhaus -Neubau entschieden und gemeinsam mit dem
Träger Frauenhaus Darmstadt e.V. ein Konzept mit Raumprogramm entwickelt , das
insbesondere die Anforderungen an Familienzimmer, Barrierefreiheit und Modularität zur
Aufnahme auch von Frauen mit Söhnen älter als 12 Jahre erfüllt.
Dieses Konzept wurde an verschied enen Projektstandorten planerisch überprüft, denn der
besondere Schutzbedarf eines Frauenhauses muss auch sozialräumlich berücksichtigt
werden. Die generell starke Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken in Darmstadt
schränkten die Standortwahl weiter ein. Erschwerend kam die durch Krisenereignisse und
Kostensteigerung bedingte allgemeine Stagnation der Bautätigkeiten hinzu.
Für den nunmehr gefundenen geeigneten Standort hat die BVD Quartier GmbH & Co. KG
(BVD Quartier) einen Systemhersteller gefunden, der die Anforderungen in besonders
wirtschaftlicher modularer Bauweise erfüllen kann. Mit dem Träger und dem Frauenbüro der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde bereits die Anpassung des Raumprogramms an die
modulare Bauweise mit insgesamt ca. 1300 m² erarbeitet .
- 4 -
Die Zeitschiene sieht vor, dass die BVD Quartier spätestens bis Anfang März 2025 den
Auftrag an den Systemhersteller vergibt, Genehmigungsplanung bis April 2025 ,
Genehmigungsphase und Ausführungsplanung bis Oktober 2025 , Baustelleneinrichtung und
Baubeginn im November/Dezember 2025 , Baufertigstellung bis Dezember 2026 .
Da der überwiegende Teil der Bewohnerinnen des Frauenhauses berechtigt sind,
Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, bemüht e sich die Stadt Darmstadt beim
Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum um
die Möglichkeit . Das Land Hessen hat mit Erlass vom 05.02.2025 über die Mittelreservierung
für 61 sozial geförderte Wohnungen zu einer Einstiegsmiete mit 7,40 Euro/qm de m
städtischen Antrag entsprochen und entsprechende Fördermittel Darlehen: 10.963.500, -
Euro, Finanzierungszuschuss: 5.030.400, - Euro und Darlehensmittel Großer -Frankfurter-
Bogen (GFB): 610.000, - Euro reserviert. Die hierzu erforderliche und in der Anmeldun g
angegebene kommunalen Finanzierungsbeteiligung iHv. 2.196.000, - Euro ist durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Verfügung zu stellen und in der Haushaltsmittelplanung
durch das Amt für Wohnungswesen bereits in die MIP eingestellt.
Sollte diese Förder ung abschließend zustande kommen, unterliegen die Familienzimmer
(Preisgruppe a, ca. 880 m²) Mietpreis - und Belegungsbindungen. Es ist dann mit dem Träger
und dem Amt für Wohnungswesen eine geeignete Form der Nachweise der Wohnberechtigung
zu definieren, w elches die Vorgaben der Fördermittelgebenden erfüllt und gleichzeitig den
Schutz der Bewohnerinnen sicherstellt.
Sollte die Förderung durch derzeit nicht absehbare Tatsachen nicht zustande kommen ,
gelten diese Flächen als freifinanzierter Wohnraum (Preisg ruppe b)
Weitere benötigte Flächen wie Büros, Beratungsräume usw. sind nicht förderfähig und gelten
daher als frei finanzierter Wohnraum (Preisgruppe b, ca. 395 m²)
Nach Auskunft der BVD Quartier (Stand Jan. 2025) beträgt die Wohnungsmiete für die
öffentlich geförderten Wohn flächen gemäß Preisgruppe a) monatlich 7,40 EUR/m²
Wohnfläche, somit rd. 6. 512 EUR im Monat.
Die Wohnungsmiete für die freifinanzierten Wohn flächen gemäß Preisgruppe b) beträgt
monatlich 18,00 EUR/m² Wohnfläche, somit rd. 7.110 EUR im M onat.
Die Betriebskosten (einschließlich der Kosten für Kalt - und Warmwasser, sowie der
Beheizung) werden derzeit mit 5,00 EUR/m² veranschlagt. Der monatliche
Vorauszahlungsbetrag beträgt damit ca. 6.365 EUR. Die Betriebskosten werden jährlich
abgerechnet und der Vorauszahlungsbetrag entsprechend angepasst.
Die Gesamtmiete beträgt damit rd. 19. 987 EUR monatlich.
Für den Fall, dass die öffentliche Förderung des Landes Hessen und der Wissenschaftsstadt
Darmstadt durch derzeit nicht absehbare Tatsachen unterbleibt, beträgt die monatliche
Gesamtmiete, inklusive der Nebenkostenvorauszahlungen, ca. 29.279 EUR.
In diesem Mietpreis sind keine nutzerbedingten Sonderausstattungen enthalten. Diese sind
im Einzelnen (Videoüberwachung, abschließbare Fenstergriffe, Sich erheitsglas im EG) noch
mit dem Träger und der Wissenschaftsstadt Darmstadt abzustimmen und mit einem
entsprechenden Aufschlag auf die Miete zu vereinbaren.
Sollte die BVD Quartier für die Flächen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, andere,
sich mietmindernd auswirkende öffentliche Fördermittel erhalten, so wird sie diese
Förderung bei der Bemessung der Miethöhe entsprechend mindernd berücksichtigen.
Der Träger (Frauenhaus Darmstadt e.V.) wird den Mietvertrag mit BVD Quartier abschließen.
Miete und Nebenkosten werden dem Träger über den städtischen
Haushalt/Betriebskostenzuschuss (angepasst an jeweilige Steigerungen) erstattet.
- 5 -
Die für die Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichtleistung benötigten Mittel müssen für den
Haushalt 2027 ff. etatisiert werden.
Der Träger übernimmt die Kosten der Ausstattung (Küchen, Möbel, Waschmaschinen etc.)
Darmstadt, den 03.02.2025
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 3
169 Zeichen
Punkt 12: Neubau eines Frauenhauses (V-Nr. 2025/0035) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
10356 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.02.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschu ss
Dezernat IV
Amt für Wohnungswesen
Frauenbüro
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 530 64
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0035
Magistratsbeschluss -Nr.
85
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111410
Kostenstelle: 530-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-10 Sachkonto: 7128000
Betreff: Neubau eines Frauenhauses
Vorlage vom: 03.02.2025
Beschlussvorschlag :
1. Die BVD Quartier GmbH & Co. KG wird mit dem Neubau eines Frauenhauses (gem. MV
2020/0318 „Istanbul-Konvention umsetzen “ und MV 2023/0112 – „Zweiter Aktionsplan
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der Europäischen Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokal er Ebene“) beauftragt.
2. Die Kosten für Miete und Nebenkosten werden dem Träger über den städtischen
Haushalt/Betriebskostenzuschuss erstattet.
3. Nach den Bemühungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt beim Hessischen Ministerium
für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum um die Möglichkeit, diesen
Neubau mit Mitteln des sozial geförderten Wohnungsbaues zu fördern, hat das Land
Hessen mit Erlass vom 05.02.2025 über die Mittelreservierung für 61 sozial geförderte
Wohnungen zu einer Einstiegsmiete mit 7,40 Euro/qm dem städtischen Antrag
entsprochen und entsprechende Fördermittel reserviert. Die hierzu erforderliche und in
- 3 -
der Anmeldung angegebene kommunalen Finanzierungsbeteiligung ist durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Verfügung zu stellen u nd in der Haushaltsmittelplanung
bereits eingestellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 05.03.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Im Jahr 2017 wurde das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. „Istanbul-Konvention“- IK) durch die
Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Dieser Menschenrechtsvertrag ist am 1. Februar
2018 in Deutschland in Kraft getreten, hat den Rang eines Bundesgesetzes und verpflichtet
Bund, Länder und Kommunen in einer tiefgeh enden und systematischen Strategie, die
Vorgaben der Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt
umzusetzen.
Am 14.2.25 hat der Bundesrat das Gewalthilfegesetz beschlossen, um den Forderungen der
IK zum Ausbau des Hilfesystems Rechnu ng zu tragen. Ab 2027 erhalten die Länder (und
darüber die Kommunen) zur Finanzierung vom Bund im Wege der Umsatzsteuerverteilung
insgesamt 2,6 Milliarden Euro für 2027 bis 2036. Bis 2027 müssen die Länder eine
Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse vorlegen. Ab 2027 ist daher mit Mitteln aus dem
Regelungsbereich des Gewalthilfegesetzes zu rechnen. Die Stadt ist diesbezüglich bereits im
Kontakt mit dem Land Hessen.
In Artikel 23 IK wird gefordert, die Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen
Schutzunterkünften in ausreichender Zahl zu ermöglichen. So soll pro 10.000
Einwohnerinnen 1 Familienplatz (= 2,5 Plätze für eine Frau mit durchschnittlich 1,5 Kindern )
zur Verfügung stehen.
Darmstadt hat zu diesem Zeitpunkt im derzeitigen Frauenhaus (städtische Liegenschaft) 10
Plätze und muss diese Zahl gemäß IK auf 17 Familienplätze erweitern. Als Zwischenlösung ,
bis ein neues, erweitertes Frauenhaus für Darmstadt zur Verfügung steht, wurden externe
Schutzwohnungen angemietet und so das Angebot auf insgesamt 13 Schutzplätze erhöht .
Die Kosten für diese 13 vorhandenen Plätze (Miete und Nebenkosten) fallen zugunsten der
aufzuplanenden Betriebskosten für den Neubau weg. Auch die städtische Lieg enschaft steht
dann für anderweitige Nutzung wieder zur Verfügung.
Der Ausbau auf 17 Plätze und die geforderte Barrierefreiheit ist am jetzigen Standort aus
Raumgründen nicht realisierbar und generell müsste die Bausubstanz grundlegend saniert
und modernisiert werden. Unter dem Schutz - und Betreuungsaspekt sollte diese Platzzahl
auch nicht durch Anmietung weiterer Schutzwohnungen erreicht werden.
Nach Überprüfung von verschiedenen Bestandsimmobilien sowie von Neubaustandorten ha t
sich die Stadt Darmstadt für einen Frauenhaus -Neubau entschieden und gemeinsam mit dem
Träger Frauenhaus Darmstadt e.V. ein Konzept mit Raumprogramm entwickelt , das
insbesondere die Anforderungen an Familienzimmer, Barrierefreiheit und Modularität zur
Aufnahme auch von Frauen mit Söhnen älter als 12 Jahre erfüllt.
Dieses Konzept wurde an verschiedenen Projektstandorten planerisch überprüft, denn der
besondere Schutzbedarf eines Frauenhauses muss auch sozialräumlich berücksichtigt
werden. Die generell starke Nachfrage nach bebaubare n Grundstücken in Darmstadt
schränkten die Standortwahl weiter ein. Erschwerend kam die durch Krisenereignisse und
Kostensteigerung bedingte allgemeine Stagnation der Bautätigkeiten hinzu.
Für den nunmehr gefundenen geeigneten Standort hat die BVD Quartie r GmbH & Co. KG
(BVD Quartier) einen Systemhersteller gefunden, der die Anforderungen in besonders
wirtschaftlicher modularer Bauweise erfüllen kann. Mit dem Träger und dem Frauenbüro der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde bereits die Anpassung des Raumpro gramms an die
modulare Bauweise mit insgesamt ca. 1300 m² erarbeitet.
- 5 -
Die Zeitschiene sieht vor, dass die BVD Quartier spätestens bis Anfang März 2025 den
Auftrag an den Systemhersteller vergibt, Genehmigungsplanung bis April 2025 ,
Genehmigungsphase und A usführungsplanung bis Oktober 2025 , Baustelleneinrichtung und
Baubeginn im November/Dezember 2025 , Baufertigstellung bis Dezember 2026 .
Da der überwiegende Teil der Bewohnerinnen des Frauenhauses berechtigt sind,
Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, be mühte sich die Stadt Darmstadt beim
Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum um
die Möglichkeit . Das Land Hessen hat mit Erlass vom 05.02.2025 über die Mittelreservierung
für 61 sozial geförderte Wohnungen zu eine r Einstiegsmiete mit 7,40 Euro/qm dem
städtischen Antrag entsprochen und entsprechende Fördermittel Darlehen: 10.963.500, -
Euro, Finanzierungszuschuss: 5.030.400, - Euro und Darlehensmittel Großer -Frankfurter-
Bogen (GFB): 610.000, - Euro reserviert. Die hier zu erforderliche und in der Anmeldung
angegebene kommunalen Finanzierungsbeteiligung iHv. 2.196.000, - Euro ist durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Verfügung zu stellen und in der Haushaltsmittelplanung
durch das Amt für Wohnungswesen bereits in die M IP eingestellt.
Sollte diese Förderung abschließend zustande kommen, unterliegen die Familienzimmer
(Preisgruppe a, ca. 880 m²) Mietpreis - und Belegungsbindungen. Es ist dann mit dem Träger
und dem Amt für Wohnungswesen eine geeignete Form der Nachweise d er Wohnberechtigung
zu definieren, welches die Vorgaben der Fördermittelgebenden erfüllt und gleichzeitig den
Schutz der Bewohnerinnen sicherstellt.
Sollte die Förderung durch derzeit nicht absehbare Tatsachen nicht zustande kommen,
gelten diese Flächen a ls freifinanzierter Wohnraum (Preisgruppe b)
Weitere benötigte Flächen wie Büros, Beratungsräume usw. sind nicht förderfähig und gelten
daher als frei finanzierter Wohnraum (Preisgruppe b, ca. 395 m²)
Nach Auskunft der BVD Quartier (Stand Jan. 2025) beträgt die Wohnungsmiete für die
öffentlich geförderten Wohn flächen gemäß Preisgruppe a) monatlich 7,40 EUR/m²
Wohnfläche, somit rd. 6. 512 EUR im Monat.
Die Wohnungsmiete für die freifinanzierten Wohn flächen gemäß Preisgruppe b) beträgt
monatlich 18,00 EUR/m² Wohnfläche, somit rd. 7.110 EUR im Monat.
Die Betriebskosten (einschließlich der Kosten für Kalt - und Warmwasser, sowie der
Beheizung) werden derzeit mit 5,00 EUR/m² veranschlagt. Der monatliche
Vorauszahlungsbetrag beträgt damit ca. 6.365 EUR. Die Betriebskosten werden jährlich
abgerechnet und der Vorauszahlungsbetrag entsprechend angepasst.
Die Gesamtmiete beträgt damit rd. 19. 987 EUR monatlich.
Für den Fall, dass die öffentliche Förderung des Landes Hessen und der Wissenschaftsstadt
Darmstadt durch derzeit nicht absehbare Tatsachen unterbleibt, beträgt die monatliche
Gesamtmiete, inklusive der Nebenkostenvorauszahlungen, ca. 29.279 EUR.
In diesem Mietpreis sind keine nutzerbedingten Sonderausstattunge n enthalten. Diese sind
im Einzelnen (Videoüberwachung, abschließbare Fenstergriffe, Sicherheitsglas im EG) noch
mit dem Träger und der Wissenschaftsstadt Darmstadt abzustimmen und mit einem
entsprechenden Aufschlag auf die Miete zu vereinbaren.
Sollte die BVD Quartier für die Flächen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, andere,
sich mietmindernd auswirkende öffentliche Fördermittel erhalten, so wird sie diese
Förderung bei der Bemessung der Miethöhe entsprechend mindernd berücksichtigen.
Der Träger (Frauenhaus Darmstadt e.V.) wird den Mietvertrag mit BVD Quartier abschließen.
Miete und Nebenkosten werden dem Träger über den städtischen
Haushalt/Betriebskostenzuschuss (angepasst an jeweilige Steigerungen) erstattet.
Die für die Erfüllung dieser gesetz lichen Pflichtleistung benötigten Mittel müssen für den
Haushalt 2027 ff. etatisiert werden.
Der Träger übernimmt die Kosten der Ausstattung (Küchen, Möbel, Waschmaschinen etc.)
Darmstadt, den 03.02.2025
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 4
98 Zeichen
Punkt 20: Neubau eines Frauenhauses (V-Nr. 2025/0035) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 2
165 Zeichen
Punkt 9: Neubau eines Frauenhauses (V-Nr. 2025/0035) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0035
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.01.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00