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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bebauungsplan Nr. 145 Gebiet: Horster-/Helmut-/Elisabethstraße hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre

Beschlussvorlage 10/0554 vom 23.11.2010

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