V/0300/2024
Hausordnung der Villa ten Hompel
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Anlage A
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Anlage A zur V/0300/2024 Kurzüberblick Die Verwaltung informiert, dass eine Hausordnung für den Geschichtsort Villa ten Hompel erlas- sen wird, die dem besonderen Charakter des Ortes gerecht wird und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechtssicherheit gibt, insbesondere bei diskriminierenden und/oder psychischen und physischen Übergriffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Finanzierung Produktgruppe: 0408 Geschichtsort Villa ten Hompel Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Hausordnung_Geschichtsort_Villa_ten_Hompel
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1 Hausordnung für den Geschichtsort Villa ten Hompel § 1 Geltungsbereich Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Münster. Er ist Ort der Forschung und Vermittlung zur Geschichte des Nationalsozialismus und seiner Wirkungsgeschichte bis heute sowie eine Stätte des Gedenkens an die Opfer von Gewalt und Terror. Diese Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt auf dem gesamten Gelände der Villa ten Hompel. Mit dem Betreten des Geschichtsortes erkennen die Besuchenden die nachstehenden Regelungen an und verpflichten sich, diese zu beachten. § 2 Verhalten der Besuchenden Die Dauerausstellung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten sowie im Rahmen des Seminarbetriebs besichtigt werden. Der Eintritt ist frei. Führungen und Seminare werden nach vorheriger Anmeldung kostenpflichtig durchgeführt (Tel. 0251 492 7101 tenhomp@stadt-muenster.de). Die entsprechend anfallenden Gebühren sind in der Benutzungs- und Gebührenordnung des Geschichtsortes Villa ten Hompel festgesetzt. Ein Anspruch der Besuchenden auf Erläuterung der Ausstellung durch das Aufsichtspersonal besteht nicht. Führungen unter Anleitung von Dritten sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Leitung zulässig. Besuchende haben in ihrem Verhalten auf die Würde des Ortes Rücksicht zu nehmen. Ferner dürfen andere Besuchende weder gestört noch belästigt werden. Auf die besonderen Regelungen in Abschnitt III wird ausdrücklich verwiesen. Sammlungs- und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht beschädigt, beschmutzt, zerstört oder entwendet werden. Soweit nicht entsprechend gekennzeichnet, dürfen ausgestellte Objekte nicht berührt werden. Der Verzehr von Speisen oder Getränken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Der Verzehr alkoholischer Getränke im Rahmen des Seminarbetriebs ist nicht erwünscht. Tiere sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Ausgenommen sind entsprechend gekennzeichnete Assistenzhunde und ausgebildete Schulhunde. Für Jacken und Taschen stehen in der Garderobe vor dem Aufzug im Erdgeschoss Schließfächer zur Verfügung; für Gruppen bestehen andere Aufbewahrungsmöglichkeiten. Bei Veranstaltungen steht eine mobile Garderobe in der Seminaretage zur Verfügung. Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen privater Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Bei Beschädigung oder Verlust von Schließfachschlüsseln haften die Besuchenden. Bei der Ausleihe elektronischer Geräte ist ein Pfand (z.B. Personalausweis) zu hinterlegen. Bei Beschädigung oder Verlust haftet die ausleihende Person. Film- und Fotoaufnahmen für private Zwecke inklusive privater Accounts in den sozialen Medien sind erlaubt. Fotoaufnahmen mit Blitz sind zum Schutz der Objekte in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Gewerbliche, journalistische oder anderweitig zur Veröffentlichung vorgesehene Aufnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Leitung. Sie ist bei Verlangen vorzuweisen. Externe Informationsmaterialien dürfen nur mit vorheriger Genehmigung ausgelegt werden. Bei Besuchen durch Minderjährige verbleibt die Aufsichtspflicht für die Dauer des gesamten Besuches bei den begleitenden Erwachsenen. 2 § 3 Besondere Regelungen Aufgrund seines besonderen Charakters als Gedenkort sind rechtsextreme, antisemitische oder in anderer Weise diskriminierende oder die Freiheit und Würde des Menschen verachtende Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten im gesamten Bereich des Geschichtsortes verboten. Ebenfalls ist es untersagt, Kennzeichen und Symbole zu verwenden, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Insbesondere das offene Tragen jeglicher rechtsextremen Kennzeichen bzw. von Kleidung, die rechtsextremes oder menschenverachtendes Gedankengut zum Ausdruck bringt, ist nicht erlaubt. Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rechtsextreme oder in anderer Weise die Würde und Freiheit des Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind der Zutritt zum Gelände sowie die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen untersagt. § 4 Ausübung des Hausrechts Die Leitung des Geschichtsortes hat das Hausrecht. Seine Ausübung kann auf weiteres Personal des Geschichtsortes übertragen werden. Entsprechende Anweisungen sind zu befolgen. Bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Personals oder obenstehende Regelungen kann Besuchenden der weitere Aufenthalt am Geschichtsort durch das Personal befristet untersagt werden. Teile des Gebäudes sowie die öffentlichen Informationsbereiche und die Ausstellungsräume werden durch elektronische Kameras überwacht. Bei drohender Überfüllung, Brand- oder sonstigen Gefahrenlagen ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. § 5 Inkrafttreten Diese Hausordnung tritt am 1.7.2024 in Kraft.
Berichtsvorlage
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V/0300/2024
V/0300/2024
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Hausordnung der Villa ten Hompel
Beratungsfolge
06.06.2024 Kulturausschuss Bericht
Bericht:
Seit seiner Gründung hat der Geschichtsort Villa ten Hompel keine eigenständige Hausordnung, son-
dern wendet die allgemeinen Nutzungsregeln städtischer Gebäude an. Gemäß § 5 der Benutzungs-
und Gebührenverordnung für den Geschichtsort Villa ten Hompel kann eine Hausordnung vom Ober-
bürgermeister erlassen werden.
Die jüngere Vergangenheit zeigt, dass spezifische Regeln während der Nutzung des Hauses notwen-
dig sind. Die Villa ten Hompel ist eine von 29 NS-Gedenkstätten – und Erinnerungsorte in Nordrhein-
Westfalen. Als historischer Ort des regionalen Sitzes der Ordnungspolizei und des sog. „Dezernats
für Wiedergutmachung“, an dem Täterschafts- wie Verfolgungsgeschichte in Münster thematisiert und
mit hunderten Besuchsgruppen im Jahr diskutiert wird, bedarf die Einrichtung besondere Sensibilität
in ihrer Nutzung.
Im Leitbild hat der Geschichtsort festgehalten:
„Für den Geschichtsort Villa ten Hompel bedeutet diese Vergangenheit als nationalsozialistischer
Täterort, dass wir uns hier für eine demokratische und vielfältige Gesellschaft einsetzen. Die Erfor-
schung und Erinnerung an nationalsozialistische Verbrechen und an die Verfolgten ermöglicht es un-
seren Gästen, eigene Konsequenzen aus der Geschichte zu ziehen. (…) Am Geschichtsort diskutiert
Münsters Stadtgesellschaft u.a. ihre historische Verantwortung als "Schreibtisch Westfalens" – nach-
denklich, selbstkritisch und offen für den Dialog.“
Dieser Raum zu Reflexion und zum Nachdenken wird jedoch nur ermöglicht, wenn er nicht durch an-
tisemitische, rassistische und andere diskriminierende Äußerungen eingeschränkt wird. Diese Vorfäl-
le, die von einer Verschiebung von Sagbarkeitsregeln zeugen, mehren sich bundesweit in NS-
Gedenkstätten, die darauf vielfach mit einer Änderung der Hausordnung reagierten.1
Dieser Trend zur vermehrten Äußerung diskriminierender Vorbehalte, eine Verharmlosung der NS-
Verbrechen, schiefe Gegenwartsanalogien oder Verhöhnung von NS-Opfern sind auch in Münster zu
beobachten, etwa in Seminaren mit Schul-und Erwachsenengruppen wie auch auf öffentlichen Ver-
anstaltungen.
1 Vgl. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesche hen/2023-11/kz -gedenkstaetten -rechte-uebergriffe
Dezernat V/Villa ten Hompel
15.05.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Querl
Telefon: 492-7107
QuerlS@stadt-muenster.de
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Zudem kam es bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen vermehrt zu einem Auftreten psychisch
auffälliger Personen, die das Personal – fest angestellte wie freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sowie ehrenamtlich Engagierte – teils bedrohlich angingen.
Aus diesen Gründen und aus der Haltung einer menschenrechtsorientierten Einrichtung heraus benö-
tigt der Geschichtsort Villa ten Hompel eine eigenständige Hausordnung, damit die hier unter dem
Dach der Stadt Münster engagierten Personen rechtssicher handeln können.
Sie legt verbindliche und nachvollziehbare Regeln für das gesamte Gelände der Villa ten Hompel für
alle Nutzungsszenarien des Geschichtsorts fest.
i.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Hausordnung Geschichtsort Villa ten Hompel
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0300/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2024
- Erstellt
- 25.04.2024 17:23