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V/0300/2024

Hausordnung der Villa ten Hompel

Vorlagen 07.05.2024

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 06.06.2024, TOP 10

Anlage A

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Hausordnung_Geschichtsort_Villa_ten_Hompel

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Berichtsvorlage

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Anlage A

1227 Zeichen

Anlage A zur V/0300/2024 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung informiert, dass  eine Hausordnung für den Geschichtsort Villa ten Hompel erlas-
sen wird, die dem besonderen Charakter des Ortes gerecht wird und seinen Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern Rechtssicherheit gibt, insbesondere bei diskriminierenden und/oder psychischen und 
physischen Übergriffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0408 Geschichtsort Villa ten Hompel 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Hausordnung_Geschichtsort_Villa_ten_Hompel

4979 Zeichen

1 
 
Hausordnung für den Geschichtsort Villa ten Hompel  
 
§ 1 Geltungsbereich 
Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Münster. Er ist 
Ort der Forschung und Vermittlung zur Geschichte des Nationalsozialismus und seiner 
Wirkungsgeschichte bis heute sowie eine Stätte des Gedenkens an die Opfer von Gewalt 
und Terror. 
Diese Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt auf dem gesamten Gelände der 
Villa ten Hompel. Mit dem Betreten des Geschichtsortes erkennen die Besuchenden die 
nachstehenden Regelungen an und verpflichten sich, diese zu beachten. 
 
 § 2 Verhalten der Besuchenden 
Die Dauerausstellung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten sowie im Rahmen des 
Seminarbetriebs besichtigt werden. Der Eintritt ist frei. Führungen und Seminare werden 
nach vorheriger Anmeldung kostenpflichtig durchgeführt (Tel. 0251 492 7101 
tenhomp@stadt-muenster.de). Die entsprechend anfallenden Gebühren sind in der 
Benutzungs- und Gebührenordnung des Geschichtsortes Villa ten Hompel festgesetzt. Ein 
Anspruch der Besuchenden auf Erläuterung der Ausstellung durch das Aufsichtspersonal 
besteht nicht.  Führungen unter Anleitung von Dritten sind nur nach vorheriger schriftlicher 
Genehmigung der Leitung zulässig. 
Besuchende haben in ihrem Verhalten auf die Würde des Ortes Rücksicht zu nehmen. 
Ferner dürfen andere Besuchende weder gestört noch belästigt werden. Auf die besonderen 
Regelungen in Abschnitt III wird ausdrücklich verwiesen. Sammlungs- und 
Einrichtungsgegenstände dürfen nicht beschädigt, beschmutzt, zerstört oder entwendet 
werden. Soweit nicht entsprechend gekennzeichnet, dürfen ausgestellte Objekte nicht 
berührt werden. 
Der Verzehr von Speisen oder Getränken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Der 
Verzehr alkoholischer Getränke im Rahmen des Seminarbetriebs ist nicht erwünscht.  
Tiere sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Ausgenommen sind entsprechend 
gekennzeichnete Assistenzhunde und ausgebildete Schulhunde. 
Für Jacken und Taschen stehen in der Garderobe vor dem Aufzug im Erdgeschoss 
Schließfächer zur Verfügung; für Gruppen bestehen andere Aufbewahrungsmöglichkeiten. 
Bei Veranstaltungen steht eine mobile Garderobe in der Seminaretage zur Verfügung. Für 
die Beschädigung oder das Abhandenkommen privater Gegenstände wird keine Haftung 
übernommen. Bei Beschädigung oder Verlust von Schließfachschlüsseln haften die 
Besuchenden.  
Bei der Ausleihe elektronischer Geräte ist ein Pfand (z.B. Personalausweis) zu hinterlegen. 
Bei Beschädigung oder Verlust haftet die ausleihende Person. 
Film- und Fotoaufnahmen für private Zwecke inklusive privater Accounts in den sozialen 
Medien sind erlaubt. Fotoaufnahmen mit Blitz sind zum Schutz der Objekte in den 
Ausstellungsräumen nicht gestattet. Gewerbliche, journalistische oder anderweitig zur 
Veröffentlichung vorgesehene Aufnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die 
Leitung. Sie ist bei Verlangen vorzuweisen. 
Externe Informationsmaterialien dürfen nur mit vorheriger Genehmigung ausgelegt werden. 
Bei Besuchen durch Minderjährige verbleibt die Aufsichtspflicht für die Dauer des gesamten 
Besuches bei den begleitenden Erwachsenen.

2 
 
 
§ 3 Besondere Regelungen 
Aufgrund seines besonderen Charakters als Gedenkort sind rechtsextreme, antisemitische 
oder in anderer Weise diskriminierende oder die Freiheit und Würde des Menschen 
verachtende Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten im gesamten Bereich des 
Geschichtsortes verboten. 
Ebenfalls ist es untersagt, Kennzeichen und Symbole zu verwenden, die im Geiste 
verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese 
repräsentieren. Insbesondere das offene Tragen jeglicher rechtsextremen Kennzeichen bzw. 
von Kleidung, die rechtsextremes oder menschenverachtendes Gedankengut zum Ausdruck 
bringt, ist nicht erlaubt. 
Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen 
Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rechtsextreme oder in 
anderer Weise die Würde und Freiheit des Menschen verachtende Äußerungen in 
Erscheinung getreten sind, sind der Zutritt zum Gelände sowie die Teilnahme an öffentlichen 
Veranstaltungen untersagt.  
§ 4 Ausübung des Hausrechts  
Die Leitung des Geschichtsortes hat das Hausrecht. Seine Ausübung kann auf weiteres 
Personal des Geschichtsortes übertragen werden. Entsprechende Anweisungen sind zu 
befolgen.  Bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Personals oder obenstehende 
Regelungen kann Besuchenden der weitere Aufenthalt am Geschichtsort durch das Personal 
befristet untersagt werden.   
Teile des Gebäudes sowie die öffentlichen Informationsbereiche und die Ausstellungsräume 
werden durch elektronische Kameras überwacht.  
Bei drohender Überfüllung, Brand- oder sonstigen Gefahrenlagen ist den Anweisungen des 
Personals Folge zu leisten. 
§ 5 Inkrafttreten 
Diese Hausordnung tritt am 1.7.2024 in Kraft.

Berichtsvorlage

3385 Zeichen

V/0300/2024 
V/0300/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Hausordnung der Villa ten Hompel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.06.2024 Kulturausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Seit seiner Gründung hat der Geschichtsort Villa ten Hompel keine eigenständige Hausordnung, son-
dern wendet die allgemeinen Nutzungsregeln städtischer Gebäude an. Gemäß § 5 der Benutzungs- 
und Gebührenverordnung für den Geschichtsort Villa ten Hompel kann eine Hausordnung vom Ober-
bürgermeister erlassen werden. 
Die jüngere Vergangenheit zeigt, dass spezifische Regeln während der Nutzung des Hauses notwen-
dig sind. Die Villa ten Hompel ist eine von 29 NS-Gedenkstätten – und Erinnerungsorte in Nordrhein-
Westfalen. Als historischer Ort des regionalen Sitzes der Ordnungspolizei und des sog. „Dezernats 
für Wiedergutmachung“, an dem Täterschafts- wie Verfolgungsgeschichte in Münster thematisiert und 
mit hunderten Besuchsgruppen im Jahr diskutiert wird, bedarf die Einrichtung besondere Sensibilität 
in ihrer Nutzung. 
Im Leitbild hat der Geschichtsort festgehalten: 
„Für den Geschichtsort Villa ten Hompel bedeutet diese Vergangenheit als nationalsozialistischer 
Täterort, dass wir uns hier für eine demokratische und vielfältige Gesellschaft einsetzen. Die Erfor-
schung und Erinnerung an nationalsozialistische Verbrechen und an die Verfolgten ermöglicht es un-
seren Gästen, eigene Konsequenzen aus der Geschichte zu ziehen. (…) Am Geschichtsort diskutiert 
Münsters Stadtgesellschaft u.a. ihre historische Verantwortung als "Schreibtisch Westfalens" – nach-
denklich, selbstkritisch und offen für den Dialog.“ 
Dieser Raum zu Reflexion und zum Nachdenken wird jedoch nur ermöglicht, wenn er nicht durch an-
tisemitische, rassistische und andere diskriminierende Äußerungen eingeschränkt wird. Diese Vorfäl-
le, die von einer Verschiebung von Sagbarkeitsregeln zeugen, mehren sich bundesweit in NS-
Gedenkstätten, die darauf vielfach mit einer Änderung der Hausordnung reagierten.1  
Dieser Trend zur vermehrten Äußerung diskriminierender Vorbehalte, eine Verharmlosung der NS-
Verbrechen, schiefe Gegenwartsanalogien oder Verhöhnung von NS-Opfern sind auch in Münster zu 
beobachten, etwa in Seminaren mit Schul-und Erwachsenengruppen wie auch auf öffentlichen Ver-
anstaltungen. 
                                                 
1 Vgl. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesche hen/2023-11/kz -gedenkstaetten -rechte-uebergriffe  
Dezernat V/Villa ten Hompel 
 
15.05.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Querl 
Telefon: 492-7107 
QuerlS@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0300/2024 
Zudem kam es bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen vermehrt zu einem Auftreten psychisch 
auffälliger Personen, die das Personal – fest angestellte wie freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
sowie ehrenamtlich Engagierte – teils bedrohlich angingen.  
Aus diesen Gründen und aus der Haltung einer menschenrechtsorientierten Einrichtung heraus benö-
tigt der Geschichtsort Villa ten Hompel eine eigenständige Hausordnung, damit die hier unter dem 
Dach der Stadt Münster engagierten Personen rechtssicher handeln können.  
Sie legt verbindliche und nachvollziehbare Regeln für das gesamte Gelände der Villa ten Hompel für 
alle Nutzungsszenarien des Geschichtsorts fest. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Hausordnung Geschichtsort Villa ten Hompel

Beratungsverlauf (1)

06.06.2024 Kulturausschuss
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0300/2024
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2024
Erstellt
25.04.2024 17:23