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1805/2021

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 10.14

Anlage 6, Auszug BV 8 Kalk, vom 07.10.2021

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Anlage 7, Auszug JHA 26.10.2021, TOP 4.3 Vorlage 1805-2021

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Anlage 9, Auszug 1805_2021 Beschlussprotokoll BV 2 08.11.2021 1805-2021

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Anlage 2, Auszug aus dem Beschlussprotokoll der StAG Behindertenpolitik vom 20.09.2021

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Anlage 8, Auszug BV Porz 04.11.2021 TOP 7.1 (1805_2021)

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Ansehen

Anlage 4 Geänderter Beschlussvorschlag

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Anlage 11, Auszug BV 6 vom 04.11.2021

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Ansehen

Anlage 10, Auszug FA 08-11-2021 zu 1805-2021

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Ansehen

Anlage 1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025

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Ansehen

Anlage 0 zur Beschlussvorlage 1805-2021

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Ansehen

Anlage 3, StadtAG LST 24.09.2021_ Auszug Beschlussprotokoll TOP 2.3 (Vorlage 1805_2021)

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Ansehen

Anlage 5 Auszug Beschlussprotokoll Integrationsrat 28.09.2021

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 6, Auszug BV 8 Kalk, vom 07.10.2021

2381 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon:  (0221) 98315  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 12.10.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 7. Sitzung der Bezirk svertretung 
Kalk am 07.10.2021  
 
öffentlich 
8.2.1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
1805/2021 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über die geänderte Vorlage, die durch 
die Ziffer 4 ergänzt wurde, abstimmen: 
Beschluss: 
1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Ver-
waltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, 
beschließt der Rat den Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021 -
2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kin der- und Jugendförderplan 
der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 
 
2. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 
sind im HPL -Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Jugendar-
beit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den 
Jahren 2023 erforderlichen Aufwendung en von 943.500 €, 2024  und 2025 
jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rah-
men der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann je-
weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
3. Der Rat bea uftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht 
zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. 
 
4. Es w ird angeregt, finanzielle Mittel für die Jugendzentren Köln gGmbH zur 
Förderung einer neuen Planstelle für die AbenteuerHallenK alk im Zusammen-
hang mit dem Dirttrack bereit zu stellen.

Im Rahmen der Verlagerung des Dirttracks von den Abenteuerhallen Kalk in 
den benachbarten Grünzug Humboldt/Gremberg sind für den neuen Standort 
Haushaltsmittel bereit zu stellen: 
 
 Errichtung einer Toilette 
 Bau eines Unterstandes 
 Einrichtung eines Strom- Wasseranschlusses 
 
Die Haushaltsmittel für die genannten Maßnahmen sind Investiv bereit zu stel-
len. 
Darüber hinaus müssen entsprechende konsumtive Mittel in den Haushalt 
eingestellt w erden, um die laufenden Betriebskosten zu decken 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.  
 
Hinw eis: Bezirksvertreter Bozkurt (Bündnis 90/Die Grünen) w ar bei der Abstimmung 
nicht anw esend.

Anlage 9, Auszug 1805_2021 Beschlussprotokoll BV 2 08.11.2021 1805-2021

2198 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 08.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 08.11.2021  
öffentlich 
9.2.1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
1805/2021 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgt der Empfehlung der Verwaltung in der An-
lage 4 und übernimmt den geänderten Beschlusstenor: 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be-
schluss zu fassen: 
 
1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Verwal-
tung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, be-
schließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 in der 
vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-
2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
2. Die konkrete Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Einbezug betroffener  
Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Fachkräften, um vielfältigen  
Zielgruppenbedarfen in besonderem Maße entsprechen zu können. Hierfür wird 
ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium installiert, welches – gegebe-
nenfalls maßnahmenscharf – weitere Fachexpertise einschlägiger Institutionen 
in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben einbezieht.  
3. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind 
im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in der 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 er-
forderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird 
das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch 
Um-schichtungen, vorsehen.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur  
Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow)

Anlage 11, Auszug BV 6 vom 04.11.2021

2581 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Herr Schulz 
Telefon:  (0221) 96313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  christian.schulz1@stadt -koeln.de 
Datum: 09.11.2021 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler  
vom 04.11.2021  
öffentlich 
9.2.1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
1805/2021 
 
I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag  
Beschluss zum Erweiterungsantrag: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung, in einer der ersten 
Sitzungen der BV Chorweiler im Januar, bzw. Februar 2022 einen Sach-
standsbericht zum aktuellen Stand des weiteren Vorgehens in Bezug auf die 
Fortführung des Betriebes des Krebelshofes abzugeben und jeweils eine An-
sprechperson der eingebundenen Ämter in die Sitzung zu entsenden.  
Zudem spricht sich die Bezirksvertretung Chorweiler für den Erhalt des Kre-
belshofes aus. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt 
II. Abstimmung über die so ergänzte Vorlage 
Beschluss: 
1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haus haltsplanes 2022 in der von der 
Verwaltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten 
Fassung, beschließt der Rat den Kinder - und Jugendförderplan der Stadt 
Köln 2021 -2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder - und Ju-
gendförderplan der Stadt Köln 2021 -2025) und beauftragt die Verwaltung 
mit der Umsetzung. 
2. Die mit der Maßnahme ver bundenen Aufwendungen von 878.500 € in 
2022 sind im HPL -Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und

Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berück-
sichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 
943.500 €, 2024  und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bil-
dung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro-
zesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, i m Dezember 2023 einen Zwischen-
bericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. 
4. Die Bezirksvertretung Chorw eiler bittet die Verw altung, in einer der ersten 
Sitzungen der BV Chorw eiler im Januar, bzw . Februar 2022 einen Sach-
standsbericht zum aktuellen Stand des w eiteren Vorgehens in Bezug auf 
die Fortführung des Betriebes des Krebelshofes abzugeben und jew eils 
eine Ansprechperson der eingebundenen Ämter in die Sitzung zu entsen-
den.  
Zudem spricht sich die Bezirksvertretung Chorw eiler für den Erhalt des 
Krebelshofes aus. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
mehrheitlich zugestimmt bei Ablehnung von Frau Heinrich

Anlage 10, Auszug FA 08-11-2021 zu 1805-2021

2002 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 08.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 08.11.2021  
öffentlich 
10.5 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
1805/2021 
 
 
Beschluss (in der Fassung des Jugendhilfeausschusses):  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Verwal-
tung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, be-
schließt der Rat den Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021 -2025 in 
der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder - und Jugendförderplan der Stadt 
Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 
2. Die konkrete Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Einbezug betroffener 
Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Fachkräften, um vielfältigen 
Zielgruppenbedarfen in besonderem Maße entsprechen zu können. Hierfür 
wird ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium installiert, welches – 
gegebenenfalls maßnahmenscharf – weitere Fachexpertise einschlägiger 
Institutionen in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben  einbezieht. 
3. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind 
im HPL -Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Jugendarbeit, in der 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. 
Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024  und 
2025 jeweils 1.000.000  € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im 
Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann je-
weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwis chenbericht zur 
Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025

194049 Zeichen

JA – genau. gerade. jetzt. 
 
BILDUNGS- UND TEILHABECHANCEN FÜR KINDER, 
JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE IN KÖLN 
GERECHT UND ZUKUNFTSFÄHIG GESTALTEN  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
  
© Stadt Köln

2 JA – genau. gerade. jetzt.

3 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
 
 
 
 
 
 
 
Kinder- und Jugendförderplan 
der Stadt Köln 
 
 
Planungszeitraum 2021 bis 2025 
 
 
 
Bestands- und Bedarfsanalyse, 
Maßnahmenplanung, 
Finanzplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport 
 
 
Integrierte Jugendhilfe- und     Amt für Kinder, Jugend und Familie – 
  Schulentwicklungsplanung    Kinderinteressen und Jugendförderung 
            
 
 
 
Köln, im Juli 2021

4 JA – genau. gerade. jetzt. 
INHALT 
1 Grußwort ............................................................................................................... 7 
2 Gesetzliche Grundlage, Planungsprozess und Planungsbeteiligungen ................ 8 
3 Zielsetzung, Verbindungslinien und Planungseinflüsse ...................................... 11 
4 Rückschau: Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 .................. 14 
5 Was brauchen Kinder und Jugendliche in Köln? ................................................. 20 
5.1 Das sagen Kinder und Jugendliche! ............................................................ 20 
5.1.1 Kölner Jugendbefragung 2018 ................................ ................................ ........20 
5.1.2 Stadtgespräch Jugend 2020 ................................ ................................ ............22 
5.1.3 Systematische Partizipation – Kooperatives Kinder- und Jugendbüro .............23 
5.2 Impulse aus der pädagogischen Fachpraxis ............................................... 24 
6 Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen........... 27 
6.1 Datenkonzept .............................................................................................. 27 
6.2 Jugendeinwohner*innen im Bezirksvergleich .............................................. 29 
6.3 Wohnen und Wohnumfeld im Bezirksvergleich ........................................... 32 
6.4 Bildungs- und Teilhabechancen .................................................................. 34 
6.5 Jugendinfrastruktur in den Bezirken ............................................................ 40 
6.5.1 1 / Innenstadt ................................ ................................ ................................ ..41 
6.5.2 2 / Rodenkirchen ................................ ................................ .............................45 
6.5.3 3 / Lindenthal................................ ................................ ................................ ...48 
6.5.4 4 / Ehrenfeld ................................ ................................ ................................ ....51 
6.5.5 5 / Nippes ................................ ................................ ................................ ........54 
6.5.6 6 / Chorweiler ................................ ................................ ................................ ..57 
6.5.7 7 / Porz................................ ................................ ................................ ............60 
6.5.8 8 / Kalk ................................ ................................ ................................ ............63 
6.5.9 9 / Mülheim ................................ ................................ ................................ .....66 
7 Die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung ...................................... 70 
7.1 § 11 SGB VIII – Jugendarbeit ...................................................................... 70 
7.1.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln ................................ .........................70 
7.1.1.1 Fördergrundlagen und Evaluationsverfahren ................................ ............71 
7.1.1.2 Aktuelle Themen und Herausforderungen ................................ ................72 
7.1.2 Weitere Angebote der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung ........72 
7.2 § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit ....................................................... 73 
7.2.1 Jugendverbandsarbeit in Köln ................................ ................................ .........73 
7.2.2 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren ................................ .....................74 
7.2.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen ................................ .......................74 
7.3 § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit ............................................................. 75 
7.3.1 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe in Köln ................................ ..................75 
7.3.2 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren ................................ .....................76 
7.3.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen ................................ .......................77 
7.4 § 14 SGB VIII – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ......................... 79 
7.4.1 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Köln ................................ ...........79

5 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
7.4.1.1 Allgemeiner erzieherischer Kinder- und Jugendschutz .............................80 
7.4.1.2 Struktur des Erzieherischen Jugendschutzes in der  ................................ ... 
 Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung ................................ ....80 
8 Handlungsfeldübergreifende Maßnahmen- und Finanzplanung 2021-2025 ....... 84 
8.1 Förderstrategie ............................................................................................ 84 
8.2 Einzelmaßnahmen ....................................................................................... 86 
8.2.1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen ................................ ...................87 
8.2.2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen  ................................ .............. 
 digitale (Partizipations-)Formate anbieten ................................ .......................91 
8.2.3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen ................................ ..............92 
8.2.4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen ................................ 93 
8.2.5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen ................................ .............95 
8.2.6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen .............................98 
8.2.7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und  ................................ ........ 
 junge Erwachsene schaffen ................................ ................................ ............99 
8.2.8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und Erwachsene sichern ........ 101 
8.3 Gesamtübersicht Maßnahmen- und Finanzplanung 2021-2025 ................ 102

6 JA – genau. gerade. jetzt.

7 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
1 Grußwort 
„JA – genau. gerade. jetzt.“ das Richtige in der Kinder- und Jugendarbeit tun – hierzu sollte 
es eigentlich keiner Krise bedürfen. Dies beweist eine breit aufgestellte Landschaft der Kinder- 
und Jugendförderung in Köln, die einen großen Stellenwert i n Alltag und Freizeit zahlreicher 
Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener einnimmt, diesen essentiell wichtige Beratungs- 
und Unterstützungsmöglichkeiten zukommen lässt und wichtiger Motor für politische Bildung 
und demokratische Prozesse ist. Kurzum: Präventionsarbeit im besten Sinne leisten – übri-
gens auch und gerade in der akuten Corona-Krise. 
  
Jedoch gilt es – eben wegen und gegen Folgen – Krisen eine große Chance abzugewinnen:  
nämlich die, das eigene Tun einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen. Und hierbei be-
deutet „genau. gerade. jetzt.“ im Rahmen der  vorliegenden Kommunalen Kinder- und Ju-
gendförderplanung mehr als nur die Summe seiner Teile: es sind eben diese Bausteine, denen 
ein besonderes Gewicht zukommt. 
  
Genau da hinschauen, wo es was für wen zu tun gilt. Kinder, Jugendliche und junge Erwach-
sene in ihrer Lebenswelt abholen und passgenaue Angebote vorhalten.  Und, wenn es erfor-
derlich ist, Ungleiches ungleich behandeln, um allen gerechte Entwicklungs - und Bildungs-
chancen zu eröffnen.  
 
Gerade zeigt eine unbedingte Richtung an, birgt eine Strategie. Wohin wollen wir? Was müs-
sen wir dafür tun? In diesem Fall, eine be darfs-, ziel- und zielgruppengerechte Kinder - und 
Jugendförderung aufstellen, damit wir aktuellen und kommenden Herausforderungen – welche 
nicht zuletzt aus der Pandemie entstanden sind – gewachsen sind und niemanden auf diesem 
Weg verlieren. 
 
Jetzt bedeutet, eine zeitgerechte und moderne Kinder - und Jugendförderung zu gestalten. 
Digital, partizipativ, mobil, niedrigschwellig und tolerant, damit sie ihren Nutzen sowie ihre Nut-
zer*innen in einem kinder- und jugendfreundlichen Köln nicht verfehlt oder verliert.  
 
Und: für all dies „genau. gerade. jetzt.“ zu investieren. Gerade in Krisen-Zeiten – nicht zuletzt, 
um absehbaren Folgekosten vorzubeugen.  
 
Dafür, dass „genau. gerade. jetzt.“ so viele Akteur*innen unter einschneidenden Einflüssen  
im Pla nungsprozess trägerübergreifend, kooperativ und zielgerichtet zusammen gearbeitet 
haben, bedanken wir uns herzlich . Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln 
wünschen wir ihnen und uns ein gutes Gelingen.    
 
Robert Voigtsberger     Stephan Glaremin 
Stadt Köln  Stadt Köln  
Beigeordneter für Bildung, Jugend Leiter des Amtes für Kinder, 
und Sport Jugend und Familie

8 JA – genau. gerade. jetzt. 
2 Gesetzliche Grundlage , Planungsprozess und Planungsbeteili-
gungen 
Am 06.10.2004 wurde das „Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfege-
setzes, Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzie-
herischen Kinder und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz“ (3.AG-
KJHG-KJFöG) im nordrheinwestfälischen Landtag verabschiedet. Es verpflichtet die Kommu-
nen, auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung einen „Kommunalen Kinder- und Jugend-
förderplan“ zu erstellen, welcher die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder -und 
Jugendförderung der Kommune jeweils für die Dauer der laufenden  Wahlperiode des Rates 
festschreiben und gleichzeitig als Förderinstrumentarium dienen soll.  
 
Hierbei regelt der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan die Förderung der in den §§ 11 
bis 14 SGB VIII b eschriebenen Arbeitsbereiche (Offene) Kinder-und Jugendarbeit (§ 11 
SGB VIII), Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) so-
wie Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) vor Ort. Das 3. AG -KJHG-
KJFöG wertet diese Bereiche der Jugendarbeit in der Form auf, dass Angebote der Kinder - 
und Jugendarbeit einer mittelfristigen Budgetbindung unterliegen und eine Verpflichtung zur 
Bereitstellung einer – der örtlichen Jugendhilfeplanung entsprechenden – Angebotspalette au-
ßerschulischer Kinder- und Jugendarbeit gesetzlich abgesichert werden sollen.  
 
Gleichzeitig soll der Kommunale Kinder - und Jugendförderplan den Trägern der Jugendhilfe 
zumindest mittelfristige Sicherheit in Bezug auf die von ihnen durchgeführten Maßnahmen ge-
ben. Bei der Festlegung der für den Kommunalen Kinder - und Jugendförderplan bewilligten 
Budgethöhe handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kommune, welche das 
Ergebnis eines entsprechenden Aushandlungsprozesses zwischen den an der Planung betei-
ligten Gremien und Organen vor Ort darstellt.  
 
Sofern Kommunen Landesmittel für die das Gesetz betreffenden Arbeitsbereiche erhalten, ha-
ben sie allerdings gemäß § 16 3. AG-KJHG-KJFöG sicherzustellen, dass sie im Rahmen ihrer 
finanziellen Leistungsfähigkeit dafür Sorge tragen, dass  
 die von ihnen bereitgestellten Haushaltsmittel für die im Gesetz beschriebenen Bereiche 
der Jugendarbeit einen „angemessenen“ Anteil am Gesamtetat der kommunalen Jugend-
hilfe darstellen,  
 ihr Finanzanteil im angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht, 
 Landesmittel nicht zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden und  
 die Maßnahmen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind. 
 
Mit dem vorliegenden Kinder - und Jugendförderplan kommt die Verwaltun g dieser gesetzli-
chen Verpflichtung nach und legt hiermit eine Planung für den Zeitraum von  2021 bis ein-
schließlich 2025 vor.

9 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
Das Ziel der Planung besteht darin, 
 den öffentlichen Jugendhilfeträger, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Verwal-
tung sowie Politik und Öffentlichkeit hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen und den 
daraus abzuleitenden Handlungsansätzen der Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich zu 
orientieren,  
 die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen als grundlegende Planungsgröße für den 
bedarfsgerechten Ausbau von Jugendhilfeangeboten einzubeziehen, 
 konkrete Maßnahmen zu formulieren, die geeignet erscheinen, das System der Kinder - 
und Jugendförderung bedarfsgerecht weiter zu entwickeln, ohne dabei den Anspruch zu 
erheben, sämtliche Handlungserfordernisse, die sich in einem fünfjährigen Planungszeit-
raum ergeben könnten, gedanklich abschließend vorwegnehmen und im Detail festlegen 
zu können, 
 die abgeleiteten Einzelmaßnahmen in eine stringente Maßnahmenplanung für die Jahre 
2021 bis 2025 zu integrieren, und – zum ersten Mal im Rahmen einer Kommunalen Kinder- 
und Jugendförderplanung in Köln – mit einer hierfür veranschlagten Finanzplanung zu hin-
terlegen. Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mit-
telbereitstellung durch den Rat der Stadt Köln für das jeweilge Maßnahmenjahr. 
 
Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan 
 stellt eine Rahmenplanung dar, die „Leitplanken“ und Impulse für die weiter notwendige, 
kontinuierliche Verständigung über die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kinder- und 
Jugendarbeit in Köln setzen möchte. Er knüpft an bislang drei vorhergehende Kinder- und 
Jugendförderpläne an und bildet gleichs am einen Interpretationsrahmen für bestehende 
Konzepte und Teilpläne der Kinder- und Jugendarbeit. 
 ist in einem dialogischen Planungsprozess mit den anerkannten Trägern der freien Ju-
gendhilfe im Rahmen de r hierfür vorgesehenen Gremien „AK Kinder- und Jugendförder-
plan“ sowie „AK 80“ entwickelt und abgestimmt worden. 
 ist in enger, partnerschaftlicher Zusammenarbeit der Fachabteilung Kinderinteressen und 
Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und der Kommunalen Jugend-
hilfeplanung der Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung gestal-
tet worden. 
 ist im Sinne eines partizipatorischen Planungsprozesses unter Einbezug der Ansichten von 
Kindern und Jugendlichen sowie von pädagogischen Fachkräften aus allen Handlungsfel-
dern der Kinder- und Jugendförderung entstanden, welche der Stimme von Kindern und 
Jugendliche durch ihren professionellen Blick auf die Lebenswelten und Bedarfe von jun-
gen Menschen in Köln zusätzliches Gewicht verliehen haben. 
 ist integraler Teil der planerischen Gesamtstrategie des Dezernats für Bildung, Jugend und 
Sport und spiegelt insbesondere das Handlungsziel der non-formalen Bildung mit seinen 
präventiven, fördernden und früh intervenierenden Strategien für ein gelingendes Auf-
wachsen junger Menschen in Köln wider.

10 JA – genau. gerade. jetzt. 
Das folgende Schaubild veranschaulicht Zeitschiene und Planungsbeteiligungen innerhalb 
des Planungsprozesses: 
 
  
  
Quelle: Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

11 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
3 Zielsetzung, Verbindungslinien und Planungseinflüsse 
„Jugendhilfe soll […] junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung 
fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen […] 
Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen“ und „dazu beitragen, po-
sitive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder - 
und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1, Abs. 3, SGB VIII).  
 
Mit den durch den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan intendierten und in besonderer 
Weise geförderten Handlungszielen in der (Offenen) Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, 
der Jugendsozialarbeit sowie im Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, wird die Wichtig-
keit dieser Handlungsfelder für das rechtlich verankerte Ziel auf bestmögliche Förderung der 
Entwicklung jedes jungen Menschen besonders betont. Gemäß Kinder - und Jugendförde-
rungsgesetz NRW sind die 6- bis unter 21-Jährigen hierbei Hauptzielgruppe der kommunalen 
Kinder- und Jugendförderung. Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sollen hingegen nur 
bei besonderen Maßnahmen einbezogen werden. 
 
Um im beschriebenen Sinne ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in 
Köln zu ermögli chen, bedarf es einer gesamtstädtischen, integrierten Planungs - und 
Handlungsstrategie, welche die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht nur im Rahmen 
von Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeangeboten im Blick hält. Hier geht es um eine Haltung, 
welche dazu beiträgt, im Zusammenspiel aller Fachämter der Verwaltung sowie in Kooperation 
mit Trägern der freien Jugendhilfe, Verbänden, Vereinen und weiteren Akteur*innen der Stadt-
gesellschaft ein ganzheitliches Verständnis von bedarfsgerechter Stadt -, Raum- und Ange-
botsplanung und -gestaltung für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und umzusetzen. 
 
Dieser Wirkungsorientierung folgend, weisen die Förderziele  des vorliegenden Kommunalen 
Kinder- und Jugendförderplanes eine Reihe von Verbindungen zu den Leitzielen weiterer 
städtischer Planungen, Konzepte und Programme auf, von denen hier einige wesentliche be-
nannt werden: 
 
Die folgenden Schaubilder stellen die fachlich-inhaltliche Einbettung der aktuellen Förderpla-
nung in einzelne Stadtstrategien dar:  
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

12 JA – genau. gerade. jetzt. 
 
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Bei der Zuweisung der geplanten Einzelmaßnahmen der aktuellen Förderplanung zu den hier 
benannten Stadtstrategien könnte auch eine alternative Zuordnung vorgenommen werden. In 
diesem Fall wurde eine mögliche Gewichtung von eher Einzelprojekte betreffende Einzelmaß-

13 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
nahmen (Zuordnung zum Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“) sowie eher strukturopti-
mierende Einzelmaßnahmen (Zuordnung zu „Kölner Kinder stärken!“) innerhalb des K inder 
und Jugendförderplanes vorgenommen.1  
 
Im Vorgriff auf das ab 2021 (bis 2028) stufenweise in Kraft tretende „Kinder- und Jugend-
stärkungsgesetz – KJSG“, öffnet sich die vorliegende Förderplanung bereits perspektivisch 
der dort zugrundeliegenden Zielsetzung, eine inklusive und moderne Kinder- und Jugendhilfe 
zu gestalten.  
 
Leitgedanken im Sinne einer Verbesserung der kommunalen Daseinsvorsorge sind hierbei 
 die Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen  
 die individuelle Förderung aller Personen im jeweiligen Leistungssystem  
 die besondere Stärkung junger Menschen, die benachteiligt sind, die unter belastenden 
Lebensbedingungen aufwachsen und die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe ab-
gehängt zu werden 
 die i nklusive Ausgestaltung der räumlichen, fachlichen und personellen Angebote , 
auch im Regelbereich Jugendfreizeiteinrichtungen und Beratungsstellen 
 Kinder und Jugendliche mit Behinderung von Beginn an mitzudenken, Zugänge zu er-
möglichen und soziale Integration sowie individuelle Entfaltung einschließlich kulturel-
ler und geistiger Entwicklung zu fördern 
 niederschwellige Unterstützungsangebote vorzuhalten 
 Kinder und Jugendliche besser zu schützen und ihre Rechte zu stärken 
 ausgehend von den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und ihrer 
Eltern, präventive sozialräumliche Angebote zu stärken  
 den Lebensbereichen Familie, Lernen, Wissensanwendung, Freizeitaktivitäten, politi-
sches, soziales und kulturelles Engagement eine besondere Relevanz zu verleihen2. 
 
Einen einschneidenden Einfluss auf den Prozess der aktuellen Förderplanung hatte selbstver-
ständlich das Corona-Pandemiegeschehen mit seinen Auswirkungen. Insbesondere die Fol-
gen drastischer Beschränkungen für Kinder, Jugendliche und Familien aus wirtschaftlich und 
sozial benachteiligten Lebenslagen, hat die Forderung nach bedarfsgerechter und ausglei-
chender Steuerung von Angeboten und entsprechendem Mitteleinsatz unter den planungsbe-
teiligten Akteur*innen laut werden lassen. 
 
Auch aus diesem Grund sind die festgestellten pädagogischen Bedarfe und vorgeschlagenen 
Handlungsvorschläge der vorliegenden Förderplanung im besonderen Maße geprägt von dem 
Willen, Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gerecht 
und flächendeckend zu gestalten, soziale Mobilitätschancen zu eröffnen, niedrigschwellige Zu-
gänge zu Räumen für Freizeit, Sport und Spiel zu ermöglichen und digitale Gleichberechtigung 
voran zu treiben. 
 
                                                
1 Die Spielplatzbedarfsplanung ist einem separaten Planungsprozess innerhalb der kommunalen Jugendhilfepla-
nung zugeordnet. Gleichwohl ist sie im Rahmen des § 11 SGB VIII als Teilbereich im Rahmen der Schaffung einer 
kinder- und familienfreundliche Umwelt hinterlegt, und deshalb auch der Kommunalen Kinder - und Jugendförder-
planung (§§ 11-14 SGB VIII) zuzuordnen. 
2 Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Entwurf eines 
Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, Bearbeitungsstand: 05.10.2020 14:51 Uhr

14 JA – genau. gerade. jetzt. 
4 Rückschau: Kommunaler  Kinder- und Jugendförderplan 2016 -
2020 
Die Bilanzierung des Kommunalen Kinder - und Jugendförderplans von 2016 bis 2020 dient 
als Rückschau und zieht zugleich Verbindungslinien hin zum zukünftigen Kölner Kinder - 
und Jugendförderplan. Bei der folgenden Übersicht handelt es sich um einige wesentliche 
Maßnahmenrealisierungen aus den verschiedenen Handlungsfeldern der §§ 11 -14 SGB VIII 
im Zeitraum 2016 bis 2020 s owie erste Ausblicke auf sich hieraus ergebende Maßnahmen-
fortführungen und -weiterentwicklungen für die kommende Förderplanperiode. 
 
Eingebettet in einen umfassenden Planungsprozess, war der Förderzeitraum 2016 bis 2020  
insgesamt gekennzeichnet durch eine strukturelle Verbesserung der Arbeitsfelder in der Ju-
gendförderung und im Bereich der Spielplatzangelegenheiten.  
 
Insbesondere sei hier die Offene Kinder- und Jugendarbeit genannt. Die Mittelverteilung – 
vor allem durch den jeweiligen Politischen Veränderungsnachweis – geschah nach Maßgabe 
des „Handlungsbedarfs zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017 – 
2021“ (Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 2177/2017). Grundlage für die Bedarfsanalyse 
bildet ein indikatorengestütztes Analysemodell, welches mit dem AK § 80 – Integrative Ju-
gendarbeit – in einem längeren Prozess entwickelt wurde. Die qualitative Bewertung erfolgte 
durch die Fachabteilung Kinderinteressen und Jugendförderung. Zielsetzung der Analyse ist 
es, einen möglichen Bedarf an Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aufzuzeigen. 
 
Erfolgte und geplante Inbetriebnahmen von Jugendeinrichtungen/Jugendangeboten 
 Jugendtreff im Waldbadviertel, Trägerschaft AWO, 2016 
 Jugendeinrichtung Stadtteil Kalk, Trägerschaft Pavillon e.V., 2017 
 Luftschiff, kulturpädagogische Facheinrichtung des Kölner Spielewerkstatt e.V. auf dem ehemali-
gem Clouth-Gelände, 2018 
 Umwandlung Jugendtreff Dachlow in eine Jugendeinrichtung, 2019 
 Inbetriebnahme des Mädchenhauses II im Linksrheinischen, 2020 
 Jugendeinrichtung Stadtbezirk Kalk, Trägerschaft Pavillon e.V., 2021 
 Umzug jfc Medienzentrum in die neue medienpädagogische Einrichtung Clouth-Gelände, 2021 
 Jugendeinrichtung Stadtbezirk Rodenkirchen/Stadtteil Sürth  eröffnet voraussichtlich 08/2022  (Trä-
gerschaft im Klärungsprozess) 
 
Die Entwicklung von Richtlinien zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit und zur Kulturel-
len Jugendarbeit bildete die Blaupause für weitere Richtlinien, die aktuell von Förderprogram-
men abgelöst werden. Seit  2016 finden im Rahmen der Wirksamkeitsdialoge regelmäßige 
intensive Fachgespräche in den Jugendeinrichtungen und kulturpädagogischen Facheinrich-
tungen statt. In einem ständigen Prozess werden die hier eingesetzten Evaluationsinstrumente 
regelmäßig überarbeitet und an aktuelle Herausforderungen in der Jugendhilfe angepasst. 
 
Im Sinne der Schaffung einheitlicher Förderstrukturen sowie Steuerungsformate konnten zu-
dem Programme und Richt linien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit  sowie zur 
Förderung der Jugendberufshilfe auf den Weg gebracht werden. 
 
Die zum 01.01.2017 in Kraft getretene „Richtlinie zur Förderung der Jugendverbände und 
Jugendgruppen in Köln“ betont die Eigenständigkeit, Partizipation und Selbstverantwortung

15 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
der Jugendverbände. Ein neu gegründeter Arbeitskreis zur Förderung der Jugendverbandsar-
beit (Organ des Kölner Jugendrings) erstellt regelmäßig einen Vorschlag zur Mittelverteilung. 
Für die Inhaber*innen der Jugendleiter*inCard (JuLeiCa) konnte über ein vereinfachtes Bean-
tragungsverfahren zur Ehrenamtskarte eine wichtige Vergünstigungsoption erzielt werden. Die 
Suche nach weiteren Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Förderung von Mitwirkung und 
Selbstorganisation junger engagierter Menschen ist auch Bestandteil der zukünftigen Förder-
planung. 
 
Stärkung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, Angebotsformate zur Unterstüt-
zung benachteiligter Jugendlicher, stadtweite Vernetzung sowie der Aufbau ein er effektiven, 
niedrigschwelligen Beratungslandschaft waren und werden weiterhin Kernpunkte der Jugend-
sozialarbeit/Jugendberufshilfe sein. 
 
Beispielhafte Projekte der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe  
 Umsetzung neues Angebotsformat: niedrigschwelliges,  werkpädagogisches Angebot “TBS Zu-
kunftswerkstatt – Teilhabe/Berufliche Orientierung/Sprachförderung für Geflüchtete/Migranten“  
 niedrigschwelliges, sozialräumlich vernetztes Beratungsangebot „Kompetenzagentur Mühlheim“ im 
Rahmen der ESF-Förderung „Jugend stärken im Quartier“ 
 Zusammenarbeit mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) im Rahmen von Arbeitskreisen  
 Beratungsangebote an Schulen bei unversorgten Schulabgänger*innen, gemeinsam mit der Agen-
tur für Arbeit Köln 
 neues rechtskreisübergreifendes Angebot im Aufbau: Jugendberufsagentur in Deutz 
 
Konzepte zur Internationalen Jugendarbeit, zur Gewalt- und Radikalisierungsprävention so-
wie zur Partizipation wurden finalisiert. So erfolgte im Bereich der Internationalen Jugend-
arbeit der Auftakt für den Netzwerkaufbau „Internationale Jugendarbeit Köln“, und hierin unter 
anderem ein Aktionsschwerpunkt zum Thema „Städtepartnerschaften und Jugend, Schule & 
Sport“, die Auflage des Förderprogrammes „Internationale Jugendarbeit“ sowie die inhaltliche 
Mitgestaltung am „Konzept zur Weiterentwicklung der Städte partnerschaftsarbeit der Stadt 
Köln“ im Bereich Jugend  unter entsprechender Trägerbeteiligung. Die Maßnahmen erfahren 
eine Fortführung im neuen Förderzeitraum. 
 
Im Bereich der Gewalt- und Radikalisierungsprävention wurde die „Fachstelle Gewaltprä-
vention“ in der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung zum 01.12.2018 errichtet . 
Ebenfalls seit 2018 ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie gemeinsam mit dem Regional-
partner Deutsches Rotes Kreuz als Standortpartner i m Projekt „NRW-Elterntalk“ der Arbeits-
gemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. (AJS NRW e.V.) aktiv. Beim „Elterntalk 
NRW“ handelt es sich um Gesprächsrunden für Mütter und Väter zu Erziehungsfragen im 
Peer-to-Peer-Ansatz. 
 
Im Rahmen der Gesundheitsförderung und Suchtprävention wurde unter anderem das auf 
niedrigschwelligen Zugang zu Angeboten im Bereich Bewegung und Sport  zielende Projekt 
„Sportorientierte Jugendarbeit“ durchgeführt. Zur Wahrung einer kontinuierlichen Fortführung 
des Programmes wurde auf eine Anbindung an Einrichtungen der Offenen Kinder - und Ju-
gendarbeit oder an andere Jugendhilfeträger geachtet. Das Programm zeigt in den bisher teil-
nehmenden Stadtbezirken (Kalk, Mülheim) nachhaltige Erfolge (kontinuier liche Teilnahme, 
Vermittlung in Regelangebote etc.). Weiteres Augenmerk lag auf einer Qualifizierung von Ju-

16 JA – genau. gerade. jetzt. 
gendlichen und jungen Erwachsenen, damit diese – ganz im Sinne von Partizipation und Nach-
haltigkeit – selbst als Übungsleiter oder Sporthelfer Angebote vor Ort aktiv mit gestalten kön-
nen. Auch unter flexibler Anpassung an das aktuelle Pandemiegeschehen , ist die Weiterfüh-
rung der Maßnahmen in den Stadtbezirken Chorweiler, Ehrenfeld und Nippes sowie ab 2022 
in den Stadtbezirken Innenstadt, Rodenkirchen und Lindenthal geplant. Zur inhaltlichen Aus-
richtung weiterer Kinder und Jugendschutzthemen wird auf Kapitel 7.4 verwiesen. 
 
Im März 2019 wurde das Kooperative Kinder- und Jugendbüro in Zusammenarbeit mit dem 
Kölner Jugendring eröffnet (siehe auch Kapitel 5.1.3). Hier wurden seitdem diverse Partizipa-
tionsformate umgesetzt und gefördert („Auf Kölner Nacken – Geld für G utes“, „Junge Visio-
nen“, Stadtgespräch „Jugend“ etc.). Ein Konzept zur inhaltlichen Ausrichtung  des Büros ist  
derzeit in Entstehung, fortlaufende Partizipationsprojekte sind Bestandteil der neuen Förder-
planung. 
 
„Streetwork“ erfuhr von 2016 bis 2020 eine Ausweitung von einst sieben auf inzwischen ins-
gesamt 26 Personalstellen bei der Stadt Köln sowie dem AWO Kreisverband Köln e.V., auch 
unter Hinzuziehung der Finanzierung durch das Jobcenter auf der Grundlage des § 16h SGB 
II. So ist es gelungen, die Bezirke mit Streetworker*innen zu stärken, und im Bedarfsfalle mit 
mehreren Streetworker*innen auf akute Gefährdungslagen zu reagieren. Auch in der neuen 
Förderplanperiode ist die Weiterentwicklung des Konzeptes „Streetwork Köln“ hinsichtlich so-
zialräumlicher Ausrichtung (z.B. „Streetworkpoints“ als Anlauf- und Beratungsstelle in den ein-
zelnen Bezirken) geplant. 
 
Die Träger der freien Jugendhilfe reagierten in 2016 unkompliziert und kurzfristig mit Integra-
tionsangeboten während des starken Zuzugs von Kindern und Jugendlichen aus geflüchteten 
Familien, und bildeten hiermit insbesondere den Rahmen zur Auseinandersetzung mit unter-
schiedlichen Rollenbildern im Vergleich der Herkunftsländern und unserer Realität.  
 
Mit dem Pr ojekt "Gender Fair Play - Stärkung der geschlechtersensiblen sexualpädagogi-
schen Arbeit/sexuellen Bildungsarbeit" im Rahmen des Landesprogramm es "Wertevermitt-
lung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugend-
hilfe" generierte die Jugendverwaltung zusätzliche Fördermittel zu kommunalen Integrations-
mitteln. Die Mittel wurden verwendet, um diverse bedarfsorientierte, niederschwellige sportli-
che und freizeitpädagogische Angebote zur Unterstützung des sozialen Kontaktaufbaus, zum 
Spracherwerb sowie zur Persönlichkeitsentwicklung durch ausreichend Fachkräfte durchfüh-
ren zu können. Der inhaltliche Schwerpunkt lag in der Vermittlung von gesellschaftlichen Nor-
men und Werten, Rechten, Rollenbildern sowie sexueller Bildung, um somit ein angestrebtes, 
friedliches und wertschätzendes Miteinander in einer multinationalen und -kulturellen Gesell-
schaft zu fördern.  Pandemiebedingte Lockdown-Phasen wurden zur Erstellung alternativer, 
digitaler Formate sowie zur Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte genutzt. 
 
Neben Supervisions- und Coaching-Angeboten für hauptamtliche Fachkräfte de Offenen Kin-
der- und Jugendarbeit wurden zudem mehr als hundert zielgruppenorientierte Mikroprojekte 
mit kommunalen Integrationsmitteln durchgeführt. Die mit den genannten Programmen an-
gesprochenen Kinder und Jugendlichen benötigen auch zukünftig unterstützende Angebote, 
damit eine stabile Integration gelingen kann. An aktuellen Bedarfen ausgerichtete sowie be-
währte Maßnahmen sollen daher im kommenden Förderzeitraum fortgesetzt werden.

17 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
 
Thematisch eng verknüpft sind die vielfältigen Angebote zur Demokratieförderung, die inzwi-
schen in jedem städtischen Bezirk über Bundesmittel durchgeführt werden. Das Bundespro-
gramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlich-
keit“ wird seit 2015 gemeinsam von der Stadt K öln und dem AWO Kreisverband Köln e.V. 
gestaltet. Bis Ende 2018 konnte das Projekt auf mittlerweile drei „ Partnerschaften für Demo-
kratie Köln“ erweitert werden, welche jeweils aus vielen Einzelprojekten und zentralen Fach-
veranstaltungen bestehen.  
 
Für die Projekte werden vom Bund in der Förderphase 2020 bis 2024 bis zu 375.000 € jährlich 
zur Verfügung gestellt. Neben Fachtagungen/Fachveranstaltungen wurden bisher pro Jahr 
mehr als 30 Projekte verschiedenster Träger*innen und Zielausrichtungen mit circa 6.000 Teil-
nehmer*innen gefördert und durchgeführt. Ein angegliedertes Jugendforum wurde nach dem 
„Keimzellenmodell“ aufgebaut, welches sich für alle interessierten Jugendlichen öffnen soll. 
Das Jugendforum verfügt über eine eigene Homepage und unterstützte in der laufenden För-
derperiode bereits mehrere Jugendp rojekte (weitere Informationen zum Projekt: 
https://www.demokratieleben-koeln.de). 
 
Die Förderung und der Ausbau von barrierefreien, außerschulischen Freizeit-, Bildungs- 
und Ferienangeboten wird auch im neuen Förderplan eine wichtige Rolle einnehmen. Neben 
den Erfahrungen bereits inklusiv arbeitender Einrichtungen der Kinder- uns Jugendarbeit und 
Anbietern von Ferienprogrammen in Köln, können hierzu wertvolle Grundlagen aus der bereits 
vorliegenden Projektkonzeption „Inklusion in der Jugendförderung“ gewonnen werden. Diese 
zielt darauf ab, Regelangebote der Kinder - und Jugendförderung gleichberechtigt für junge 
Menschen mit Behinderung zu öffnen. Unter Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses 
von Inklusion in der Jugendförderung, wird die Implementierung einer nachhaltigen, inklusiven 
Planungs- und Steuerungskultur im Kontext vorhandener Netzwerkstrukturen  sowie die Ent-
wicklung und Förderung von inklusiven Praxisprojekten in Einrichtungen der Jugendförderung 
angestrebt. 
 
Im Rahmen von ESF-/EFRE-Förderungen jugendförderrelevanter Maßnahmen im Rahmen 
des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – starkes Köln“ konnten zahlreiche 
Maßnahmen umgesetzt werden. Die Fortführung bzw. Neubeantragung entsprechender För-
derprogramme wird weiterhin anvisiert. 
 
ESF-/EFRE-Förderungen  
 „Jung und alt – da wo es knallt“ (2018-2020) als mobiles Angebot auf dem Marktplatz in Neubrück 
(erneuter ESF-Antrag „NewBridge – draußen aktiv“ mit der Schwerpunktsetzung „ Gesundes Auf-
wachsen“) 
 „Chancen durch Medienbildung – Medienkompetenz für Bilderstöckchen“ (2019-2020) 
 fertiggestellte Maßnahmen im Rahmen Spiel- und Bewegungsräume in den Veedeln: der Spiel- und 
Streetballplatz Rixdorfer Straße im Sozialraum Mülheim-Nord/Keupstraße wurde 2020 neu gestaltet 
und steht ab Januar 2021 den Kindern und Jugendlichen wieder zur Verfügung 
 in Umsetzung befindliche  Maßnahmen im Rahmen Spiel - und Bewegungsräume in den Veedeln: 
Sozialraum Meschenich: Bolzplatz "Alte Kölnstraße", Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und See-
berg-Nord: Bolzplatz Elbeallee und Spielplatz Osloer Straße/Athener Ring, Sozialraum Bickendorf, 
Westend und Ossendorf: Spielplatz und Trendsportanlage Mühle nweg/Ossendorfer Weg, Sozial-
raum Buchheim und Buchforst: Fläche Wuppertaler Straße/Stegwiese, Sozialraum Humboldt -
Gremberg/Kalk: Spie l- und Bolzplatz Eythstraße, Sozialraum Ostheim/Neubrück:  Trendsport auf 
Spiel- und Bolzplatz Georgestraße

18 JA – genau. gerade. jetzt. 
 Jugendeinrichtung Gernsheimer Straße/Ostheim, Ersatzbau für die bestehende Einrichtung (För-
derzugang Städtebau) für den Planungszeitraum 2021-2023 – Antrag ist in Vorbereitung 
 Jugendeinrichtung „Blu4Ju“/Blumenberg Neubau der Kinder - und Jugendeinrichtung (Förderzu-
gang Städtebau) für den Planungszeitraum 2021-2023 – Antrag ist in Vorbereitung 
 
Die Spielplatzbedarfsplanung „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Ju-
gendliche im öffentlichen Raum“ wurde für den Planungszeitraum 2018 bis 2022 aktualisiert, 
und die beschleunigte Umsetzung durch einen Zusatz an Personal und Finanzmitteln ermög-
licht. In den Jahren 2 016 bis 2020 wurden insgesamt 453 Baumaßnahmen im Spielplatzbe-
reich abgeschlossen. Mit Blick auf die Schaffung bedarfs- und zielgruppengerechter An-
eignungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum , wurde hierbei ein besonderer Aufgaben-
schwerpunkt auf den Schutz, Erhalt sowie die Neurealisierung von Spiel- und Bewegungsräu-
men für ältere Kinder und Jugendliche gelegt. In der Vergangenheit sowie zukünftig spielten 
und spielen hierbei die Neuanlage von Aktionsflächen und Treffpunkten, Lösungsansätze für 
multifunktionale Nutzungen sowie Angebotsvielfalt eine zentrale Rolle. 
 
Herausragende Spielraumgestaltungen für die Zielgruppe Jugendliche im Jahr 2020 
 Neugestaltung Spiel- und Bolzplatz Hansaplatz in Altstadt Nord mit Spiel - und Sportangeboten für 
ältere Kinder und Jugendliche 
 Neuanlage Bolzplatz Kreutzerstraße als Ergänzung zum Spiel- und Sportangebot im Grüngürtel 
 Neuanlage Streetball Am Feldrain in Sürth 
 Umgestaltung Bolzplatz Münstereifeler Straße in Sülz 
 
Für 2021 ist eine Zwischenbilanzierung zur aktuell gültigen Spielplatzbedarfsplanung geplant, 
zum Jahr 2023 erfolgt die Fortschreibung für den Planungszeitraum 2023 bis 2027. 
 
Zur Durchführung, den Ergebnissen und der Maßnahmenweiterentwicklung der im Jahr 2018 
durchgeführten Jugendbefragung in Köln wird auf die Kapitel 5.1.1 sowie 6.5 der vorliegen-
den Planung verwiesen. Die bereits im vergangenen Förderplan angestrebte Realisierung ei-
nes kind- und jugendgerechten, digitalen Tools zur Information über Kinder- und Jugend-
angebote in Köln sowie zur Schaffung digitaler  Partizipationsmöglichkeiten, wird in der Maß-
nahmenplanung zum neuen Förderplan fortgeführt. Sie erfolgt in Verschränkung mit dem 
neuen Aktionsplan zur „Kinderfreundlichen Kommune Köln“. Erste Ideenwerkstätten, unter an-
derem unter Beteiligung von Kölner Jugendlichen, haben bereits stattgefunden. 
 
FAZIT 
Die Bilanzierung zusammenfassend ist festzustellen, dass in der vergangenen Förderplanpe-
riode strukturelle Verbesserungen in der Kinder- und Jugendförderung erfolgten, welche letzt-
lich den Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt zu Gute kommen. Richtlinien- und Konzep-
tarbeit sind wesentliche Voraussetzungen für die Förderung und Umsetzungen auf der fachli-
chen Ebene, Projektarbeit schließlich eines der Ergebnisse einer soliden und durchdacht en 
Planung. Neben kommunalen Fördermitteln war die Ausschöpfung von Bundes- und Landes-
mitteln Standard in der Jugendförderung und im Spielplatzbereich.  
 
Die zukunftsweisende Anpassung bestehender Angebote an veränderte Bedarfe unterschied-
lichster Zielgruppen, die gerechte Ausgestaltung der Angebotslandschaft, die kontinuierliche 
Sicherung der Qualität von Kinder- und Jugendarbeit und die gemeinsame Weiterentwicklung 
einheitlicher Förderstandards, sind kommende Anforderungen an das Feld der Kinder - und

19 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
Jugendförderung. Sie finden in Form der strategischen Ausrichtung auf die Ziele Digitalisie-
rung, Schaffung echter und systematischer Partizipations- und Teilhabemöglichkeiten, Eröff-
nung und Sicherung inklusiver Räume sowie die bedarfsgerechte Aktualisierung von Förder-
programmen, entsprechende Berücksichtigung in der aktuellen Fortschreibung der Kinder - 
und Jugenförderplanung.

20 JA – genau. gerade. jetzt. 
5 Was brauchen Kinder und Jugendliche in Köln?  
5.1 Das sagen Kinder und Jugendliche! 
5.1.1 Kölner Jugendbefragung 2018 
Über 5.000 Kölner Jugendliche im Alter von 14 bis unter 
21 Jahren haben an der Kölner Jugendbefragung 2018 
teilgenommen. Hier konnten insgesamt 27 Fragen zu 
den Themenbereichen „Perspektiven auf und für die 
Stadt“, „Partizipation und Engagement“ sowie „Freizeit-
verhalten und Interessen“ beantwortet werden. Ein aus-
führlicher Ergebnisbericht wurde im März 2019 vorge-
stellt (Ratsinformations system der Stadt Köln: 
0715/2019, www.jugendbefragung.koeln). 
  
Aussagen zu zentralen Ergebnissen und Ableitungen zeigen die folgenden Schaubilder: 
 
Quelle: Stadt Köln – www.jugendbefragung.koeln 
Insbesondere die Themen Verbesserung von Mobilität , Verkehr und Digitalisierung, Beach-
tung der Belange von Kindern und Jugendlichen in Stadt - und Raumplanung, Sorge um Si-
cherheit und Sauberkeit in der Stadt sowie die Schaffung jugendgerechter Freizeit-, Bildungs- 
Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie zielgru ppenspezifischer Partizipationsmög-
lichkeiten, haben hiernach eine besondere Bedeutung für Kölner Jugendliche. 
 
Die gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen aus der Jugendbefragung wurden an einen 
breiten Kreis aus Verantwortlichen in Politik, Verwaltung, Fach- und Planungsgremien und der 
Kölner Stadtgesellschaft weitergeleitet . Im Sinne einer nachhaltigen Ergebnissicherung und 
Weiterverfolgung wurden die Themen, Wünsche und Bedarfe der Jugendlichen zudem in die 
Quelle: Stadt Köln – www.jugendbefragung.koeln

21 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
aktuelle kommunale Kinder - und Jugendförderpl anung verwiesen. Ziele sollten sein, Zwi-
schenbilanz zum Umsetzungsstand zu ziehen sowie Anknüpfungspunkte für eine bedarfsge-
rechte Ausgestaltung von Kinder- und Jugendförderung in Köln zu finden.  
 
Zwischenzeitlich erfolgte eine erste Bilanzierung in Form der Mitteilung „Jugendbefragung und 
dann … - Erste Bilanzierung“ in ausgewählten Ausschüssen und Fachgremien (Ratsinforma-
tionssystem der Stadt Köln: 0178/2020). Hierin wurden die Reaktionen und Anregungen aus 
den Ausschüssen sowie von Akteur*innen der Stadtgesellschaft auf Ergebnisse und Prüfemp-
fehlungen der Jugendbefragung dargestellt.  
 
Diese erste Gesamtschau konnte verdeutlichen, dass bereits eine Fülle an zielgruppengerech-
ten Maßnahmen zur Umsetzung der Jugendbedarfe von Seiten verschiedener Institutio nen 
und Akteur*innen zur Verfügung gestellt werden. Vielfach muss wohl weniger über zusätzliche 
als vielmehr über eine passgenauere Kommunikation oder Bewerbung der bereits vorhande-
nen Angebote nachgedacht werden. Dies würde auch mit dem in der Jugendbefragung geäu-
ßerten Wunsch der Jugendlichen nach einer transparenteren Darstellung und Veröffentlichung 
von Freizeit- oder auch Partizipationsangeboten im Stadtgebiet korrespondieren. 
 
Eine erste Wirkungseinschätzung der Befragungsergebnisse scheint die Annahm e zuzulas-
sen, dass die Stimmen der Jugendlichen etwas bewegt haben, oder sie  zumindest deutlich 
wahrgenommen worden sind. Sie werden auf schon bestehende Aktivitäten bezogen  – auch 
in Bezug auf transparentere Darstellung – und darüber hinaus zum Anlass genommen, weitere 
bedarfsgerechte Aktivitäten auf den Weg zu bringen. 
 
Gleichwohl sind die bisherigen Rückläufe zur Rezeption der Jugendbefragung nicht als er-
schöpfende Wirkungsergebnisse oder gar Bedarfserfüllung zu betrachten. Unter anderem zei-
gen dies die weiterführenden Diskussionen und Beratungsbedarfe in Politik und in – mit Ju-
gendlichen besetzten – Beteiligungsgremien und -veranstaltungen. 
 
Im Falle der Maßnahmenplanung zum vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan dienen die 
Wünsche und Bedarfe der Kölner Jugendlichen als eine wichtige Erkenntnisgrundlage 
für die bedarfsgerechte Ausgestaltung kommunaler Kinder- und Jugendförderung. Sie 
sind von Anfang an in den Beteiligungsprozess sowie schlussendlich in die Maßnahmenvor-
schläge zur vorliegenden Förde rplanung eingeflossen (Kapitel 8). Über die Beteiligung der 
pädagogischen Fachpraxis als Expert*innen und Anwält*innen für die Belange von Kindern 
und Jugendlichen, wurden deren Stimmen zusätzliches Gewicht verliehen (Kapitel 5.2). 
 
In der bisherigen Berichterstattung zur Kölner Jugendbefragung wurde der Fokus der Auswer-
tung auf die Raumebene Gesamtstadt gelegt. Um eine differenziertere und kleinräumigere 
Betrachtungsweise der Bedarfe und Infrastruktur-Wünsche von Jugendlichen zu ermöglichen, 
erfolgt im vorliegenden Planungswerk eine ergänzende, stadtteilbezogene Auswertung 
wichtiger Befragungsergebnisse. Diese wird hier mit der Darstellung der bezirksbezogenen 
Jugendinfrastruktur verknüpft, um gegebenenfalls Erkenntnisse aus einem kleinräumigen Ab-
gleich von Angebotsbestand und Angebotswünschen zu ermöglichen (Kapitel 6.5).

22 JA – genau. gerade. jetzt. 
5.1.2 Stadtgespräch Jugend 2020 
Auf Einladung der Kölner Oberbürgermeisterin fand am 13. 
Februar 2020 das „Stadtgespräch Jugend“ in der Piazzetta 
des Historischen Rathauses in Köln statt. Im Zentrum der Ver-
anstaltung stand die Frage: „Was bewegt Kölner Jugendli-
che?“ 
 
Unter dem Motto #DeineStadtDeineThemen diskutierten 
circa 250 Kinder und Jugendliche mit der Oberbürgermeisterin 
und Vertreter *innen aus Politik und Verwaltun g, diversen  
Fachstellen sowie der Polizei ihre aktuellen Erfahrungen, An-
liegen und Ideen rund um das Thema Köln.  
 
Die Schwerpunktthemen waren teilweise im Vorfeld partizipa-
tiv mit Mitgliedern der Kölner Kinder - und Jugendforen, den 
Kölner Jugendeinrichtungen, Schüler *innen der Bezirksschü-
ler*innenvertretung sowie dem kooperativen Kinder- und Jugendbüro gesammelt worden. 
 
Wesentliche Inhalte stellten die Ausstattung von Schulen und Jugendzentren, die besondere 
Verkehrsproblematik für Kinder und Jugendliche, die Rad wegsituation, die Sicherheit im öf-
fentlichen Raum, der Einsatz von Pferden in Karnevalszügen und die Ausweitung des Ange-
botes an außerschulischen Gedenkstättenfahrten in Zeiten zunehmender rechtsextremer Ge-
walttaten dar. 
 
Am Rande des Stadtgespräches nutzten Jugendliche und junge Erwachsene zudem die Ge-
legenheit, den Wunsch nach einer stärkeren Sichtbarkeit für das LSBT*I*Q-Thema in der 
Stadtgesellschaft vorzubringen. So wurde beispielsweise in Bezug auf das Thema Jugendbe-
fragung angeregt, in zukünftigen Befragungsformaten eine passgenauere Geschlechtsabfrage 
vorzunehmen, die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender standardmä-
ßig in die Beratungsfolge zum Thema  aufzunehmen und die Gruppe sowie das Thema 
LSBT*I*Q stärker bei Befragungen in den Fokus zu rücken. 
 
Viele Jugendliche gaben positive Rückmeldungen zum Veranstaltungsformat. In ihren Beiträ-
gen wurde der Wunsch nach mehr Austausch in dieser Form deutlich. Sie nutzten zahlrei-
che Teilnehmer*innen die Möglichkeit, am Stand des Bürgerbüros Anliegen-Karten auszufül-
len, die im Nachgang an die entsprechenden Fachverwaltungen weitergeleitet wurden. Auch 
die Gelegenheit, an den Infoständen des Fahrradbeauftragten, dem Kinder und Jugendbüro 
und der Koordinierungsstelle K limaschutz, Wünsche zu hinterlassen und ins Gespräch zu 
kommen, wurde rege genutzt. Insbesondere Fragen zum Klima - und Umweltschutz, zum 
ÖPNV und zur Radwegsicherheit standen hier im Vordergrund. 
 
In der Nachbereitung war das Kinder- und Jugendbüro in die Ermittlung und Kommunikation 
der aktuellen Sachstände zu den jeweiligen Themen eingebunden, beispielsweise in die The-
matik Umsetzung von Kinderrechten und Partizipation für Kinder und Jugendliche im Verkehrs-
konzept Köln. In dieser und anderer Form fließen sowohl die Ergebnisse der Kölner Jugend-
© Stadt Köln

23 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
befragung als auch die beim Stadtgespräch Jugend eingebrachten Jugendanliegen unter an-
derem in den Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundliches Köln“ sowie in die aktuelle Jugend-
förderplanung ein. 
 
5.1.3 Systematische Partizipation – Kooperatives Kinder- und Jugendbüro 
Seit Februar 2018 ist Köln als erste Millionenstadt Trägerin 
des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ der UNICEF 
und des Deutschen Kinderhilfswerks. Mit dem Aktionsplan 
„Kinder- und Jugendfreundliches Köln“ hat sich Köln auf 
den Weg gemacht, die UN-Kinderrechtskonvention zu ver-
wirklichen, indem sie sich in besonderem Maße den Kin-
derrechten verpflichten und gemeinsam mit Kindern und 
Jugendlichen an deren Umsetzung arbeiten will. Ziel ist die 
nachhaltige Verbesserung des Lebens von Kindern und 
Jugendlichen in Köln. 
 
Einen wichtigen Baustein bei der Umsetzung des Aktionsplanes stellt das im März 2019 eröff-
nete, in unmittelbarer Rathausnähe gelegene „Kooperative Kinder- und Jugendbüro“ am Alter 
Markt dar. Als Fachstelle für Partizipation und Schnittstelle zwischen Kindern und Jugendli-
chen, Verwaltung und Politik, wurde hier eine zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche 
geschaffen, die sich über ihre Rechte informieren, ihre Anliegen voran bringen und Projekte 
diskutieren wollen, um Köln kinder- und jugendfreundlicher zu machen. Kooperativer Partner 
ist der Kölner Jugendring als Arbeitsgemeinschaft unterschiedlicher Selbstorganisationen 
von Jugendlichen wie beispielsweise den Jugendverbänden und der Bezirksschüler*innenver-
tretung Köln. 
 
Die „Rathausschule“ lädt Kinder und Jugendliche regelmäßig ein, sich mit den Aufgaben von 
Rat und Verwaltung der Stadt Köln vertraut zu machen, und sich durch konkrete Planungen in 
Projekten an gesellschaftlichen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen zu beteiligen. 
 
Weitere Informationen zum Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune sind hier zu finden: 
https://www.stadt-koeln.de/artikel/68837/index.html. Auf Anregung der jeweiligen Planungsbe-
teiligten, wurden die Laufzeiten für die angestrebte zweite Siegelphase „ Kinderfreundliche 
Kommune“ mit der Laufzeit des vorliegenden Förderplanes synchronisiert. Dies verdeutlicht in 
besonderer Weise die enge Verzahnung dieser beiden Förderstrategien (siehe auch Kapitel 
3). 
 
  
© Stadt Köln

24 JA – genau. gerade. jetzt. 
5.2 Impulse aus der pädagogischen Fachpraxis 
Im Sinne eines breiten Beteiligungsverfahrens bei der Förderplanerstellung wurde den Fach-
kräften der Handlungsfelder (Offene) Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialar-
beit/Jugendberufshilfe sowie Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz aus allen Kölner Stadt-
bezirken die Gelegenheit geben, ihre Sicht auf aktuelle Lebenswelten und Bedarfe von Köl-
ner Kindern und Jugendlichen in die aktuelle Kinder- und Jugendförderplanung einzubringen. 
Es sind die pädagogischen Fachkräfte vor Ort, welche  täglich mit Kindern und Jugendlichen 
in Kontakt stehen und mit und für sie arbeiten. Deshalb ist ihr persönlicher und fachlicher Blick-
winkel für eine gelingende Kinder- und Jugendförderung in Köln von besonderer Bedeutung – 
und kann der Stimme von Kindern und Jugendlichen zusätzliches Gewicht verleihen. 
 
Der ursprünglich für den 24. März 2020 geplante Fachtag „Kommunaler Kinder- und Ju-
gendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 - Impulse aus der Fachpraxis“ sollte der Erfas-
sung aktueller Bedarfe von Kölner Kindern und Jugendlichen in und aus ihren  aktuellen Le-
benswelten heraus sowie der Erarbeitung geeigneter Handlungsansätze, Ideen und Impulse 
für eine bedarfs gerechte Weiterentwicklung der Kinder - und Jugendförderung dienen. 
Coronabedingt musste die Präsenzveranstaltung leider entfallen. Alternativ hierzu erfolgte im 
Zeitraum April/Mai 2020 eine an eine breite, trägerübergreifende Fachkräfteschaft aller Hand-
lungsfelder gerichtete, digitale Abfrage zur gleichen Thematik und Zielsetzung. 
 
Insgesamt gingen auf diese Weise 
über 500 umfangreiche Fachim-
pulse sowie Handlungsvorschläge 
aus allen Handlungsfeldern der 
Kölner Kinder- und Jugendförde-
rung ein. Im Rahmen der Arbeit 
des „AK Kinder - und Jugendför-
derplan“ wurden die Ergebnisse 
anschließend ausgewertet und zu 
einer maßgeblichen Grundlage für 
die im vorliegenden Förderplan 
vorgeschlagenen Handlungsemp-
fehlungen. 
 
Aus Fachkräftesicht gilt die Forderung, Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Ju-
gendliche und junge Erwachsene gerecht zu gestalten , als leitendes Handlungsziel. Im 
Rahmen einer positiven und aktivierenden Sozialraumentwicklung stellt das zielgruppenadä-
quate Eröffnen von Räumen, Möglichkeiten und Perspektiven eine wichtige Grundlage für 
ein gelingendes, selbstbestimmtes Aufwachsen und somit für das Eröffnen sozialer Mobilitäts-
chancen dar. 
 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt 
ernst zu nehmen und entsprechend zu beteiligen. Ein moderner und niedrigschwelliger Zu-
gang zu Informationen über Freizeit-, Unterstützungs- und Beteiligungsmöglichkeiten ist hier-
für uner lässlich. Die Digitalisierung von Angeboten  in der Kinder - und Jugendförderung 
sollte nicht nur in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen. Sie dient – unter sorg-
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

25 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
fältiger Beachtung ihrer Chancen und Risiken – einer gleichberechtigten Eröffnung von Bil-
dungschancen, und ist ein wichtiger Garant für die Zukunftsfähigkeit von Kinder- und Jugend-
arbeit. 
 
Teilhabechancen flächendeckend und bedarfsgerecht anbieten zu können, setzt Mobilität 
und Flexibilität der Angebotslandschaft voraus. Es braucht passgenaue und lebendige An-
gebote, welche den unterschiedlichen Lebenswelten und Kulturen unterschiedlicher Zielgrup-
pen gerecht werden. 
 
Da gelingende Bildungsverläufe immer noch stark abhängig von sozialer Herkunft und famili-
ären Ressourcen sind, benötigen insbes ondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 
aus benachteiligten Lebensverhältnissen niederschwellige und kostenfreie Beratungs - 
und Unterstützungsangebote durch vertraute Ansprechpartner*innen. Es geht um Schützen, 
Stärken und segregativen Prozessen Entgegenwirken. Gerade hier kann die Förderung non -
formaler Bildung als Ausgleich zu formalen Bildungsanforderungen Erfolgserlebnisse  vermit-
teln und neuen Perspektiven Raum schenken. 
 
Aus dem besonderen Fokus auf die Corona-Krise heraus, resultiert hier zudem die Forderung 
nach solidarischen und bedarfsgerechten Präventionsstrategien an den Orten, wo sich in 
Krisenzeiten die massivsten sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen manifestieren und 
Benachteiligungsfaktoren besonders deutlich vor Augen geführt werden. 
 
Schutz bedarf es auch in Hinblick auf vielfältige Einflüsse, welchen Kinder, Jugendliche und 
junge Erwachsenen in ihren unterschiedlichen Lebenswelten ausgesetzt sind, und die zur Be-
drohung ihrer physischen und psychischen Gesundheit führen können. Hier gilt es, bedarfs-
gerechte Präventionsangebote zu entwickeln und gesundheitsfördernde Anreize zu setzen. 
 
Um diskriminierungsfreies Aufwachsen zu ermöglichen und gesellschaftlichen Zusam-
menhalt zu fördern, bedarf es einer wertegeleiteten, demokratischen Grundhaltung und der 
eindeutigen Bekenntnis zu Toleranz in allen Belangen der Stadtgesellschaft. Kinder - und Ju-
gendförderung trägt hierzu bei, indem sie sich gender- und diversitätssensibel aufstellt und 
Inklusion konzeptionell verankert.  
 
Um aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen in Hinblick auf ein gelingendes Aufwach-
sen von Kindern und Jugendlichen in Köln begegnen zu können, brauchen die Akteur*innen 
der Kinder- und Jugendförderung starke Partnerschaften. Hierfür sind interdisziplinäre Zu-
sammenarbeit und effektives Netzwerkmanagement weiter zu festigen und auszubauen.

26 JA – genau. gerade. jetzt. 
Den hier festgestellten Bedarfen folgend, wurden für alle Handlungsfelder geltende Quer-
schnittsaufgaben bzw. Qualitätsleitlinien für eine bedarfsgerechte Ausgestaltung von Maß-
nahmenplanungen und -umsetzungen ermittelt. Diese dienen zudem als Evaluationskri terien 
bei der Betrachtung der Wirksamkeit von Maßnahmen. 
 
 
Resultierend aus den von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geäußerten (Kapi-
tel 5.1) und im Rahmen der Träger- und Fachkräftebeteiligung festgestellten Bedarfen, wurden 
aktuelle Handlungsbedarfe und hierauf bezogene Ziele für eine zielgruppengerechte Aus-
gestaltung von Kinder- und Jugendangeboten vor Ort formuliert. Die hieraus abgeleitete För-
derstrategie sowie Vorschläge zu entsprechend geeigneten Einzelmaßnahmen sind abschlie-
ßend in die Maßnahmenplanung 2021-2025 eingeflossen. Diese wird in Kapitel 8 dargestellt 
und – zum ersten Mal im Rahmen einer Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung in 
Köln – mit hierfür veranschlagten Finanzmitteln hinterlegt. In der ausführlichen Maßnahmen-
planung werden die festgestellten Handlungsbedarfe nochmals in kompakter Form den Ein-
zelmaßnahmen zugeordnet. 
 
  
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

27 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
6 Lebenssituationen von Kindern , Jugendlichen und jungen Er-
wachsenen  
6.1 Datenkonzept  
Innerhalb des Planungsprozesses zur Fortschreibung der Kommunalen Kinder- und Jugend-
förderplanung ist es Aufgabe der Jugendhilfeplanung, relevante quantitative und qua litative 
Daten zur Darstellung der demografischen, räumlichen und sozio-ökonomischen Lebenssitu-
ation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwac hsenen in Köln zu generieren. In Hinblick 
auf für die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen festgestellten Hand-
lungsbedarfe (Kapitel 5), sollen zudem geeignete Indikatoren anzeigen, wo, warum und in wel-
cher Form bedarfsgerechte pädagogische Maßnahmen ansetzen müssen. Entsprechend wird 
hier ein auf den vorliegenden Förderplan und seine Förderziele zugeschnittenes Datenkonzept 
vorgestellt.  
 
Entsprechend dem Vorgehen in anderen jugendhilfebezogenen Planungszusammenhängen 
(u.a. Landesinitiative „Kölner Kinder stärken! – 184 Tausend junge Chancen fördern!“ – „kin-
derstark – NRW schafft Chancen“ ), erfolgt auch im Rahmen der kommunalen Kinder - und 
Jugendförderplanung die Ablösung des Instrumentariums Sozialraumanalyse durch das Köl-
ner Präventionsmonitoring „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Köln“. 
 
Die Stadt Köln verfügt mit dem seit 2018 bestehenden „Monitoring Stadtentwicklung“ über 
ein Planungsinstrument, welches ein kleinräumiges Betrachten der Gesamtstadt unter derzeit 
90 Indikatoren aus vier zentralen Handlungsfeldern der Verwaltung – Sozialer Status, Bil-
dungs- und Teilhabechancen, Demografie und Wohnen – ermöglicht. Hierbei ist sowohl die 
Darstellung aktueller Situationen als auch mehrjähriger Entwicklungsdyna miken auf unter-
schiedlichen Raumebenen möglich. Aufgrund der guten Aussagefähigkeit des Gesamtindex 
„Bildungs- und Teilhabechancen“, wird an dieser Stelle weitestgehend auf eine detailliertere 
und vergleichende Betrachtung der im Monitoring hinterlegten, nachgelagerten Indikatoren zu 
diesem Handlungsfeld verzichtet.  
 
Der Zielsetzung der Förderplanung , Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche 
und junge Erwachsene in Köln gerecht zu gestalten, entspricht das Vorhaben einer bezirks-
bezogenen Angeb ots- und Förderplanung  für die Handlungsfelder §§ 11 -14 SGB VIII . 
Diese soll unter breiter Beteiligung von Politik, pädagogischer Fachpraxis und Jugendhilfepla-
nung ab 2022 projektiert werden (Kapitel 8.2.1: Einzelmaßnahme M 1.1.1). 
 
Prozessinhalte werden unter anderem das Aufstellen von bezirksbezogenen Bestands - und 
Bedarfsanalysen, die Initiierung von Planungsgruppen sowie die Indikatoren-Entwicklung zur 
Priorisierung von Bedarfen  sein. Ziel ist die Entwicklung bezirksbezogener Förderstrategien 
zur Abdeckung erforderlicher Handlungsbedarfe unter bedarfsgerechtem Ressourceneinsatz. 
 
Im Rahmen der bezirksbezogenen Fachplanungen werden detailliertere Betrachtungen rele-
vanter quantitativer und qualitativer sozio-ökonomischer Faktoren – dann in aktualisierter Form 
– zur Lebenslagenbeschreibung in den einzelnen Bezirken  sowie auf verschiedenen Raum-
ebenen herangezogen werden.

28 JA – genau. gerade. jetzt. 
Die folgende Tabelle stellt die für den vorliegenden Förderplan ausgewählten Datensätze in 
ihren jeweiligen Bezug zu den festgestellten pädagogischen Bedarfen und Zielen dar: 
 
Erhebungsschwerpunkt Förderziel Datensatz  
Demografie im Bezirksvergleich (Kapitel 6.2) 
Wo leben wie viele 6- bis unter 
21-Jährige als Hauptzielgruppe 
der kommunalen Förderpla-
nung? 
Bedarfs- und Zielgruppenge-
rechte Jugendinfrastruktur zur 
Verfügung stellen 
Jugendeinwohnerdaten 6- bis 
unter 21-Jährige im Bezirksver-
gleich am 31.12.2019 
 
Wie sieht die Verteilung von 
Mädchen und Jungen innerhalb 
der Zielgruppe aus? 
Wie sieht die Verteilung einzel-
ner Altersgruppen innerhalb 
der Zielgruppe aus? 
Wie hoch ist der Anteil von 6- 
bis unter 21-Jährigen mit Mig-
rationshintergrund? 
Bildungs- und Teilhabechancen 
durch gelingende Integration 
eröffnen 
Jugendeinwohnerdaten 6- bis 
unter 21-Jährige mit und ohne 
Migrationshintergrund im Be-
zirksvergleich am 31.12.2019 
Wohnen, Wohnumfeld und Jugendinfrastruktur im Bezirksvergleich (Kapitel 6.3 und 6.5) 
Wie unterschiedlich stellt sich 
Wohn- und Wohnumfeldqualität 
in der Stadt dar? 
Bedarfsgerecht Räume für Kin-
der und Jugendliche eröffnen 
Einwohnerdichte, Wohnflächen 
und Freizeitflächen im Bezirks-
vergleich im Jahr 2019 
Wie unterschiedlich stellt sich 
die Versorgung mit Spielflä-
chen in der Stadt dar? 
Spielplatzversorgungsquote 
und Spielplatzspielwerte in den 
einzelnen Stadtteilen im Jahr 
2018 
Wie unterschiedlich stellt sich 
die Verteilung von Jugendinfra-
struktur in den Bezirken dar? 
Übersicht über kommunal fi-
nanzierten Kinder- und Jugend-
angebote in den Handlungsfel-
dern der §§ 11, 12, 13 SGB VIII Wie unterschiedlich stellen sich 
Infrastruktur-Wünsche von Ju-
gendlichen in den Stadtteilen 
dar? 
Stadtteilbezogene Auswertung 
von Ergebnissen der Kölner 
Jugendbefragung 2018 in  
Bezug auf Infrastruktur-Bedarfe 
von Jugendlichen 
Bildungs- und Teilhabechancen im Bezirks- und Stadtteilvergleich (Kapitel 6.4) 
Wie unterschiedlich stellen sich 
Bildungs- und Teilhabechancen 
in der Stadt dar? 
Gerechte Bildungs- und Teilha-
bechancen eröffnen 
 
Kindern, Jugendlichen und jun-
gen Erwachsenen in allen 
Stadtteilen bedarfsgerechte 
Kinder- und Jugendarbeit an-
bieten 
 
Welche Schlussfolgerungen er-
geben sich für die Angebote 
der Kinder- und Jugendförde-
rung? 
Gesamtindex Bildungs- und 
Teilhabechancen (Teilindizes 
wirtschaftliche Benachteiligung 
von Kindern und Jugendlichen, 
Integrationsbedarf, Gesundheit, 
Bildungsbeteiligung, Umwelt- 
und Wohnqualität)  
– Status 2019 
Wie unterschiedlich stellt sich 
wirtschaftliche Benachteiligung 
in der Stadt dar? 
Sind Zusammenhänge zwi-
schen festgestellter wirtschaftli-
cher Benachteiligung und Bil-
dungs- und Teilhabechancen 
feststellbar? 
Gesamtindex wirtschaftliche 
Benachteiligung (Teilindizes 
Transferleistungen, Arbeitslo-
sigkeit) 
– Status 2019 
Wie unterschiedlich stellen sich 
soziale Lagen in den Bezirken 
dar? 
 
Demografie, Kinderarmutsquo-
ten, Jugendbevölkerungsan-
teile mit Migrationshintergrund, 
Alleinerziehendenanteile und 
Jugendarbeislosenquoten im 
Bezirksvergleich

29 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
6.2 Jugendeinwohner*innen im Bezirksvergleich 
Das folgende Schaubild zeigt die Verteilung der insgesamt knapp 144.000 6 - bis unter 21 -
Jährigen auf die neun Stadtbezirke (Stand 31.12.2019) 3. Sie stellen einen Anteil von 13,2  % 
an der Gesamtbevölkerung Kölns. Zahlenmäßig leben die meisten Kinder, Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen in den Stadtbezirken Mülheim, Lindenthal und Kalk. Die höchsten Anteile 
an der Gesamtbevölkerung hat diese Altersgruppe in den Bezirken Chorweiler, Kalk und Porz. 
 
 
 
Mit Ausnahme der Bezirke Innenstadt und Lindenthal  überwiegt der Anteil männlicher 6- bis 
unter 21-Jähriger in den Bezirken. Allerdings stellen sich hier die Anteilsunterschiede als eher 
gering dar. Im Sinne einer  gerechten Kinder- und Jugendförderung sind Angebotsstrukturen 
entsprechend ausgewogen zu gestalten. 
 
Im Sinne einer geschlechtersensiblen Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit soll an dieser 
Stelle explizit darauf hingewiesen werden, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in 
sehr viel differenzierterer sexueller und geschlechtlicher Vielfalt leben, und dies ebenfalls eine 
entsprechenden Abbildung in Angeboten erfordert. In der folgenden Statistik wurden entspre-
chende Genderdaten jedoch nicht erhoben. 
 
                                                
3 Gemäß Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW sind die 6 - bis unter 21-Jährigen Hauptzielgruppe der kom-
munalen Kinder- und Jugendförderung. Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sollen hingegen nur bei beson-
deren Maßnahmen einbezogen werden. 
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

30 JA – genau. gerade. jetzt. 
 
 
 
Das nachfolgende Schaubild stellt die Altersgruppenverteilung innerhalb der 6- bis unter 21-
Jährigen im Bezirksvergleich sowie im Vergleich zur Gesamtstadt dar. Für die Kinder- und 
Jugendförderung gilt es, entsprechend altersdifferenzierte Angebotsstrukturen vorzuhalten. 
 
 
 
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

31 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
Die Kinder- und Jugendangebote in den Bezirken stehen vor teilweise sehr unterschiedlichen 
Herausforderungen in Bezug auf Integrationsleistungen. Dies wird bei einem Blick auf die Ver-
teilung der 6- bis unter 21-Jährigen mit und ohne Migrationshintergrund deutlich. Wäh-
rend der Anteil von Jugendeinwohner*innen mit Migrationshintergrund beispielsweise in Lin-
denthal bei ca. 35 % liegt, liegt der Anteil dieser Gruppe in Bezirken wie Kalk, Chorweiler, Porz 
oder Mülheim bei bis zu über 70 % an allen Jugendeinwohner*innen. Insgesamt betrachtet ist 
der Anteil der 6- bis unter 21-Jährigen mit Migrationshintergrund an allen 6- bis unter 21-Jäh-
rigen jedoch in allen Bezirken auf hohem Niveau. In der Gesamtstadt weisen über 55 % aller 
6- bis unter 21-Jährigen einen Migrationshintergrund auf. 
 
  
 
  
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

32 JA – genau. gerade. jetzt. 
6.3 Wohnen und Wohnumfeld im Bezirksvergleich 
Wenn es um die Eröffnung von Räumen im umfassenden Sinn für Kinder und Jugendliche 
geht, lohnt der Blick auf zur Verfügung stehende Wohn- und Freizeitflächen sowie die Ein-
wohnerdichte in den einzelnen Bezirken. Das nachfolgende Schaubild zeigt, wie unterschied-
lich die einzelnen Bezirke hier aufgestellt sind.  
 
 
 
Im Rahmen der „Spielplatzbedarfsplanung 2018-2023“ wurde die folgende Gesamtüber-
sicht zur Versorgung der Kölner Stadtteile mit Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen 
für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum  erstellt. Auf der Hochachse sind die 
Stadtteile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplätze sortiert, auf der 
Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ein-
wohner*in). Auch hier sind deutliche Unterschiede im Vergleich der Stadtteile veranschaulicht. 
 
Hinweis: 
Seit der Erstellung der Spielplatzbedarfsplanung 2018 haben sich durch zwischenzeitliche 
Neuanlagen, Umbauten oder Abbauten in der Spielplatzlandschaft einzelne Versorgungs-
grade und Spielwerte geändert. Die aktuelle Spielplatzbedarfsplanung läuft im Jahr 2023 aus. 
Eine Fortschreibung erfolgt somit während der Laufzeit des vorliegenden Förderplanes. 
 
 
 
 
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

33 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
 
  
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

34 JA – genau. gerade. jetzt. 
6.4 Bildungs- und Teilhabechancen  
Um Hinweise darauf zu erhalten, wie Bildungs- und Teilhabechancen in den unterschiedlichen 
Bezirken und Stadtteilen Kölns verteilt sind, wird aus dem Handlungsfeld Bildungs - und Teil-
habechancen des Präventionsmonitorings der „Gesamtindex Bildungs- und Teilhabechan-
cen“ betrachtet. Dieser setzt sich aus den Teilindizes wirtschaftliche Benachteiligung von Kin-
dern und Jugendlichen, Integrationsbedarf, Gesundheit, Bildungsbeteiligung (Kindertagesbe-
treuung und Schule) sowie Umwelt- und Wohnqualität zusammen. Dargestellt wird der Status 
zum Erhebungszeitpunkt 31.12.2019. Zur weiteren Vertiefung könnten Stadtteile differenzier-
ter nach einzelnen Handlungsfeldern und  Einzelindikatoren betrachtet werden, um hieraus 
Ansätze für geeignete Präventions- oder Integrationsstrategien abzuleiten. 
 
Zur besseren Lesbarkeit der folgenden Grafik wird folgender Hinweis gegeben: 
Die unterschiedlichen Einfärbungen der Stadtteile und Stadtbezirke nehmen Bezug auf Stärke 
und Richtung der Ausprägung des Indikators „Bildungs - und Teilhabechancen von Kindern 
und Jugendlichen“. Dies bedeutet, dass im Gesamtindex Bildungs- und Teilhabechancen rote 
Kategorien auf überdurchschnittliche Bildungs- und Teilhabechancen, blaue hingegen 
auf unterdurchschnittliche Bildungs- und Teilhabechancen hinweisen. 
 
In der vergleichenden Betrachtung der Stadtteile weisen die Stadtteile Meschenich (Bezirk 
Rodenkirchen), Bocklemünd/Mengenich (Bezirk Ehrenfeld) sowie Finkenberg (Bezirk Porz) 
und Kalk (Bezirk Kalk) im Jahr 2019 überdurchschnittlich stark eingeschränkte Bildungs- und 
Teilhabechancen in Betrachtung des Gesamtindexes auf. Unterdurchschnittliche Bildu ngs- 
und Teilhabechancen werden zudem für die Stadtteile Humboldt/Gremberg und Höhenberg 
(Bezirk Kalk) ausgewiesen.  
 
Leicht unterdurchschnittliche Bildungs- und Teilhabechancen ergeben sich für die Stadtteile 
Bayenthal (Bezirk Rodenkirchen), Bilderstöckchen (Bezirk Nippes), Lindweiler, Seeberg, 
Chorweiler, Roggendorf/Thenhoven (Bezirk Chorweiler), Lind, Porz, Eil, Gremberghoven (Be-
zirk Porz), Vingst, Ostheim, Neubrück (Bezirk Kalk), Buchforst, Buchheim sowie Mülheim (Be-
zirk Mülheim). Im Bezirksvergleich weist der Bezirk Lindenthal überdurchschnittliche Bil-
dungs- und Teilhabechancen, der Bezirk Kalk leicht unterdurchschnittliche Bildungs- und Teil-
habechancen auf.

35 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025

36 JA – genau. gerade. jetzt. 
Um Hinweise darauf zu erhalten, wie sich wirtschaftliche Benachteiligung in den unterschied-
lichen Bezirken und Stadtteilen Kölns darstellt, wird aus dem Handlungsfeld Sozialer Status 
des Präventionsmonitorings der „Gesamtindex wirtschaftliche Benachteiligung“ betrach-
tet. Dieser setzt sich aus den Teilindizes Transferleistungen und Arbeitslosigkeit zusammen. 
Dargestellt wird der Status zum Erhebungszeitpunkt 31.12.2019.  
 
Zur besseren Lesbarkeit der folgenden Grafik wird folgender Hinweis gegeben: 
Die unterschiedlichen Einfärbungen der Stadtteile und Stadtbezirke nehmen Bezug auf Stärke 
und Richtung der Ausprägung des Indikators „wirtschaftliche Benachteiligung“. Dies bedeutet, 
dass im Gesamtindex wirtschaftliche Benachteiligung rote Kategorien auf überdurchschnitt-
liche wirtschaftliche Benachteiligung, blaue hingegen auf unterdurchschnittliche wirt-
schaftliche Benachteiligung hinweisen. Entgegen der Farbgebung in der vorherigen Abbil-
dung des Indikators „Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen“ , erfolgt 
die Darstellung des Grades von Benachteiligung in der folgenden Abbildung also in genau 
umgekehrter Farbgebung. 
 
Der Vergleich zum Gesamtindex Bildung - und Teilhabechancen legt den – auch durch die 
pädagogische Fachpraxis (siehe auch Kapitel 5.2) – vermuteten Zusammenhang zwischen 
sozialer Herkunft und Bildungs- und Teilhabechancen nahe. Stadtteile mit überdurchschnittlich 
hoher wirtschaftlicher Benachteiligung, erscheinen hier als diejenigen Stadtteile, die unter-
durchschnittliche Bildungs- und Teilhabechancen ausweisen.

37 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025

38 JA – genau. gerade. jetzt. 
 
Weitere wichtige Betrachtungsweisen, wie beispielsweise die kleinräumige Betrachtung unter-
schiedlicher dynamischer Entwicklungen und die Klassifizierung unterschiedlicher Entwick-
lungstypen, mit deren Hilfe unterschiedliche Entwicklungsverläufe statusgleicher bzw. status-
ungleicher Gebiete sichtbar gemacht  werden können, ermöglicht das Monitoring Stadtent-
wicklung Köln. Dieses wird kontinuierlich weiterentwickelt und beschreibt eine große Anzahl 
unterschiedlicher Indikatoren aus vier zentralen Handlungsfeldern der Verwaltung – Sozialer 
Status, Bildungs- und Teilhabechancen, Demografie und Wohnen. 
 
Im Herbst 2021 veröffentlicht das Amt für Stadtentwicklung und Statistik eine umfangreiche 
Ergebnissammlung zum Monitoring auf welches an dieser Stelle zur verteifenden Betrach-
tung gerne verwiesen wird: Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 2407/2021. 
 
 
Im Folgenden erfolgt eine ergänzende Teilbetrachtung einzelner Indikatoren zu sozialen La-
gen in den Bezirken. Diese beziehen sich auf sozio-ökonomische Faktoren, die bereits in der 
vorangegangenen Förderplanung als wichtige Indizien für unterschiedliche Lebens - und Ar-
mutslagen, Teilhabechancen und pädagogische Handlungsbedarfe in einzelnen Stadtteilen 
gedient haben (Kinderarmutsquoten, Jugendbevölkerungsanteile mit Migrationshintergrund, 
Alleinerziehenden-Anteile, Jugendarbeitslosenquoten, Zuwachsprognosen). Im Rückgriff auf 
die Daten der vergangenen Förderplanperiode ist somit ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn 
über Entwicklungen einzelner Indikatoren möglich. Hiermit wird einem ausdrücklichen Darstel-
lungswunsch aus der pädagogischen Fachpraxis entsprochen, welche unter anderem im Rah-
men von Wirksamkeitsdialogen sowie Maßnahmenplanungen vor Ort regelmäßi g auf diese  
Daten zurückgreift. 
 
Das untenstehende Diagramm stellt folgende Indikatoren im Bezirksvergleich dar:  
 
Indikator Beschreibung 
Gesamt 6<21 Absolute Anzahl aller 6- bis unter 21-Jährigen am 31.12.2019 
Kinderarmutsquote 
(SGB II U15) 
Anteil der Leistungsber echtigten nach SGB II unter 15 Jahren an der 
altersgleichen Bevölkerung mit Hauptwohnsitz 2019 in Prozent 
Migrationshintergrund Anteil der 6- unter 21-Jährigen mit Migrationshintergrund an allen 6- bis 
unter 21-Jährigen am 31.12.2019 in Prozent 
Alleinerziehenden- 
Haushalte 
Anteil der der Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren und nur einem 
Elternteil an allen Haushalten mit Kindern unter 18 Jahren 2019 in Pro-
zent 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Arbeitslosenquote der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 25 Jahren 
(Leistungsbezieher*innen nach SGB II und III) in Prozent 
Prognostizierte 
Zuwachsrate bis 2026 
Prognostizierte Zuwachsrate der 6- bis unter 21-Jährigen auf Grundlage 
der „Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040.  Mit kleinräumigen 
Berechnungen bis 2030“ in Prozent

39 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
 
 
 
 
Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Angebote der Kinder- und Jugendför-
derung? 
 
Unterschiedlich verteilte Ressourcen und Bildungs - und Teilhabevoraussetzungen erfordern 
eine passgenaue, ausgleichende und gerechte Verteilung von Angeboten informeller Bildung 
im Stadtgebiet. Im Rahmen bezirks- und stadtteilbezogener Planungen und Maßnahmenrea-
lisierungen sollte quantitativen und qualitativen  Betrachtungen aktueller Lebenssituationen 
von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Köln handlungsleitende Bedeutung bei 
der Ausgestaltung bedarfsgerechter Maßnahmen zukommen. Auch wenn – oder gerade weil 
– im Sinne der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes allen Kin-
dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zielgruppengerechte Zugangsmöglichkeiten zu 
Angeboten der Kinder- und Jugendförderung zu eröffnen sind. Entsprechend werden auch die 
Maßnahmen der vorliegenden Förder planung von der Strategie  geleitet, gerechte Bildungs- 
und Teilhabechancen sowie gelingende Bildungsverläufe für junge Menschen in Köln zu si-
chern (Kapitel 8.1).   
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

40 JA – genau. gerade. jetzt. 
6.5 Jugendinfrastruktur in den Bezirken 
Die folgenden Bezirkskarten zeigen eine Übersicht über aktuell kommunal finanzierte Kin-
der- und Jugendangebote in den Handlungsfeldern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, 
der Jugendverbandsarbeit sowie der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (Handlungs felder 
§§ 11, 12, 13 SGB VIII).  Neben den Standortangaben sind hier zudem die jeweiligen Ange-
botsträger hinterlegt. 
 
Diese Darstellung wird mit der stadtteilbezogenen Beschreibung von Infrastruktur-Bedarfen 
verknüpft, welche sich aus der Kölner Jugendbefragung 2018 ergeben haben (Kapitel 5.1.1). 
Die Auswertung der Jugendbefragung im Hinblick auf  die Angebotsstruktur in Köln, erfolgte 
bisher nur in Bezug auf die gesamtstädtische Ebene. Um ein detaillierteres Bild zu erhalten, 
wurden die Jugendlichen jedoch zudem befragt, wie sich die Angebotslandschaft in ihren j e-
weiligen Stadtteilen darstellt. Die hierbei generierten, kleinräumigen Daten werden an dieser 
Stelle, nach Bezirken geordnet, dargelegt. 
 
Zu beachten ist hierbei, dass die Teilräume bei der Auswertung eine Größe der Grundgesamt-
heit (N) von 30 Personen nic ht unterschreiten dürfen. Daher wurden die Rückläufe aus den 
Stadtteilen hinsichtlich dieser Größenordnung überprüft, und dort zusammengefasst, wo es 
notwendig war. Folgende Parameter und Planungsgrößen wurden bei der Clusterung der Teil-
räume berücksichtigt: Bezirksgrenzen, Sozialraumgrenzen, IRB-Lagetypen4, örtliche Bebau-
ungs- und Infrastruktur sowie zusätzliche qualitative Einschätzungen aus verschiedenen Pla-
nungsabteilungen. 
 
Die verwendeten Grafiken visualisieren von Jugendlichen unterschiedlicher Stadt teile als im 
jeweiligen Stadtteil fehlend angegebene Infrastrukturangebote. Je höher der „Ausschlag“ 
im Netzdiagramm, desto höher ist der Anteil der Jugendlichen, der das jeweilige Angebot ver-
misst.  
 
Die gewählte Darstellungsweise ermöglicht neben de n vergleichenden, stadtteilbezogenen 
Fehlbedarfsanalysen auch eine gute Parallelbetrachtung derjenigen Fehlbedarfe, die gleiche 
oder ähnlich hohe Ausprägungen zeigen.  
 
Einige auffällige Ableitungen aus den stadtteilbezogenen Auswertungen schließen sich je-
weils unter den Grafiken an. Diese werden durch eine Auswertung der abgefragten Indikatoren 
im Vergleich zum Durchschnitt der Stadt ergänzt. 
 
 
 
Weitere Informationen zu Kinder - und Jugendangeboten sowie zu Spiel -, Bewegungs- und 
Aktionsflächen in Köln: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/ferien-
freizeit/ 
  
                                                
4 Der Innerstädtischen Raumbeobachtung (IRB) liegt ein umfangreicher Merkmalskatalog verschiedener statisti -
scher Variablen zur Stadtbeobachtung zugrunde, welcher interkommunal kleinräumige Da tenvergleiche ermög -
licht.

41 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
6.5.1 1 / Innenstadt 
 
 
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Jugendeinrichtungen 
1 Jugendcafé Bugs Caritasverband  
für die Stadt Köln e.V. 
Lindenstraße 51 Neustadt/Süd 
2 OT Elsaßstraße Caritasverband  
für die Stadt Köln e.V. 
Elsaßstraße 43 Neustadt/Süd 
3 Friedenspark JugZ gGmbH Hans-Abraham-Ochs-
Weg 1 
Altstadt/Nord 
4 Klingelpütz JugZ gGmbH Vogteistraße 17 Altstadt/Nord 
5 anyway anyway e.V. Kamekestraße 14 Neustadt/Nord 
6 Quäker 
Nachbarschaftsheim 
Quäker 
Nachbarschaftsheim e.V. 
Kreutzerstraße 5-9 Neustadt/Nord 
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 
7 girlspace Medientreff girlspace e.V. Kartäusergasse 7a Altstadt/Süd 
8 Mädchentreff  
Alte Feuerwache 
Alte Feuerwache e.V. Melchiorstraße 3 Neustadt/Nord 
9 Jugendangebot im 
Bürgerzentrum Deutz 
Stadt Köln Tempelstraße 41-43 Deutz

42 JA – genau. gerade. jetzt. 
Kulturpädagogische Facheinrichtungen 
I MuKuTaThe Werkstatt für Musik, 
Kunst,Tanz,Theater e.V. 
Lindenstraße 14 Neustadt/Süd 
II Offene  
Jazzhausschule 
Offene Jazz Haus Schule 
e.V. 
Eigelsteintorburg Altstadt/Nord 
III Theaterpäda- 
gogisches Zentrum 
Theaterpädagogisches 
Zentrum Köln e.V. 
Genter Straße 23 Neustadt/Nord 
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit 
a Evangelische Jugend –  
Evangelisches Jugendpfarramt 
Kartäuserwall 24b Altstadt/Süd 
b Kölner Jugendring e.V. Kartäuserwall 24b Altstadt/Süd 
c Sozialistische Jugend – Die Falken 
Kreisverband Köln 
Severinswall 32 Altstadt/Süd 
d BDKJ – Katholische Studierende Jugend –  
KSJ Diözese Köln 
Gabelsbergerstraße 19 Neustadt/Süd 
e Kölner Jugendring e.V. Alter Markt 62-64 Altstadt/Nord 
f BDKJ – Katholische Studierende Jugend –  
KSJ Diözese Köln 
Gereonswall 108 
 
Altstadt/Nord 
g DGB-Jugend Köln Hans-Böckler-Platz 1 Neustadt/Nord 
h Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Hansaring 135 Neustadt/Nord 
i Deutscher Pfadfinderbund Mosaik  
Bezirksverband Köln 
Neusser Wall 33 
 
Neustadt/Nord 
j Evangelische Jugend – girlspace Neusser Wall 61 Neustadt/Nord 
k Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Hansaring 135 Neustadt/Nord 
l BDKJ – KjG Köln-Deutz Adolphstraße 26 Deutz 
m Evangelische Jugend –  
Kirchengemeinde Köln-Deutz/Poll 
Mathildenstraße 36 Deutz 
n Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Otto-Gerig-Straße 6 Deutz 
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe 
Jugendberatungsstellen 
A Jugendberatungs-
stelle für Arbeits- 
und Berufsfragen, 
(Angebot für Ratsu-
chende  
linksrheinisch) 
Stadt Köln Im Mediapark 6b Neustadt/Nord 
B Jugendberufs- 
agentur 
Agentur für Arbeit/ 
Jobcenter/Stadt Köln 
Deutzer Freiheit 88 Deutz 
Kompetenzagenturen 
C Kompetenzagentur 
Innenstadt  
(Angebot für Stadt-
bezirke Innenstadt, 
Nippes, Ehrenfeld) 
IN VIA Köln e.V. Stolzestraße 1a Neustadt/Süd 
D Kompetenzagentur 
Rodenkirchen  
(Angebot stadtweit) 
Jugendhilfe Köln e.V. Ohmstraße 10-14 Neustadt/Süd 
 Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte  
E Jugendwerkstatt 
Krefelder Straße 
(Maßnahme für TN 
aus dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet) 
Drogenhilfe Köln gGmbH Krefelder Straße 3-5 
 
Neustadt/Nord 
F MOTIVIA 
Werkstattschule 
IN VIA Köln e.V. Stolzestraße 1a Neustadt/Süd

43 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen 
G Berufsorientierung 
(Angebote stadt-
weit) 
ConAction e.V. Karl-Berbuer-Platz 1 Altstadt/Süd 
H Joblinge Kompass 
Berufsorientierung 
Flüchtlinge 
(Maßnahme für TN 
aus dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet) 
gAG Rheinland Neue Weyerstraße 10 Altstadt/Süd 
I Berufsorientierung 
(Maßnahme für TN 
aus dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet) 
Planet Kultur e.V. Wormser Straße 45 
 
Neustadt/Süd 
J Jugendberatungs-
stelle Mediapark:  
Lernförderung für 
Migrant*innen 
(Angebot stadtweit) 
Stadt Köln Im Mediapark 6b 
 
Neustadt/Nord 
K Joblinge:  
Berufsorientierung 
(Maßnahme für TN 
aus dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet) 
gAG Rheinland Hansaring 68 Neustadt/Nord 
 
 
  
Quelle für diese sowie die folgenden Übersichtskarte/n: Stadt Köln – Köln-GIS/Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

44 JA – genau. gerade. jetzt. 
 
 
 
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) 
 Besonders dringliche Themen  in allen Stadt-
teilen sind freies W -LAN sowie sichere Rad-
wege. 
 Insbesondere Jugendliche aus Altstadt /Nord 
bemängeln fehlende Grünflächen und  Treff-
orte im Freien. 
 Insbesondere Jugendlichen aus Deutz fehlen 
Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wochen-
ende. 
 Jeweils ein Viertel der befragten Jugendlichen 
aus Neustadt/Nord wünschen  sich Anlaufs - 
und Beratungsstellen sowie eine bessere Ver-
sorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugendkul-
turangeboten. 
 Zwischen 2 1% und 34% der befragten Ju-
gendlichen in allen Stadtteilen bemängeln das 
Fehlen von Angeboten, die sie sich le isten 
können, insbesondere Jugendliche aus Neu-
stadt/Süd. 
 Der städtische Durchschnitt beim Wunsch 
nach mehr Parks, Wiesen und Grünflächen 
liegt bei 24%, in Altstadt/Nord mit 51% am 
stadtweit höchsten. 
 Befragte Jugendliche aus der linksrheinischen 
Innenstadt sind mit den Ausgehmöglichkeiten 
deutlich zufriedener (  42%). Dies trifft für 
Neustadt/Süd und Neustadt/Nord auch in Be-
zug auf Einkaufsmöglichkeiten zu ( 22%). 
 Jugendliche aus Neustadt/Süd vermissen ver-
gleichsweise oft Angebote, die sie sich leisten 
können ( 21%).  
 Der Wunsch nach sicheren Radwegen ist in 
Neustadt/Süd und Neustadt/Nord besonders 
hoch ( 36%). 
 Altstadt/Nord ist vergleichsweise eher zufrie-
den mit dem Angebot an Jugendeinrich tun-
gen/Jugendkulturangeboten ( 22%). 
  
Quelle für dieses sowie die folgenden Auswertungsdiagramm/e: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

45 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
6.5.2 2 / Rodenkirchen 
 
 
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Jugendeinrichtungen 
1 OT Raderberg JugZ gGmbH Rheinsteinstraße 4a Raderberg 
2 OT Eichi JugZ gGmbH Höninger Weg 381 Zollstock 
3 OT eins2null Haus der Familie e.V. Reiherstraße 21 Rondorf 
4 Jugendeinrichtung 
Sürther Feld 
(vor. August 2022) 
miteinander-leben e.V.  Rodenkirchen 
5 OT Weiß JugZ gGmbH Georgstraße 2 Weiß  
6 Jugendhaus Sürth miteinander-leben e.V. Fronhofstraße 42 Sürth 
7 OT Meschenich Caritasverband für die 
Stadt Köln e.V. 
Brühler Landstraße 428 Meschenich 
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 
8 Interkulturelles Zentrum 
Am Kölnberg 
Caritasverband für die 
Stadt Köln e.V. 
Alte Brühler Straße 10 Meschenich 
 
Kulturpädagogische Facheinrichtungen 
I Jugendkunstschule  
Rodenkirchen 
Jugendkunstschule 
Rodenkirchen e.V. 
Kierberger Straße 2 Zollstock

46 JA – genau. gerade. jetzt. 
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit 
a Evangelische Jugend Ortgruppe Köln-Bayenthal Mehlemer Straße 27 Marienburg 
b Evangelische Jugend – CVJM Köln-Süd Albert-Schweitzer-
Straße 3 
Raderthal 
c Evangelische Jugend Ortgruppe Zollstock Bornheimer Straße 1a Zollstock 
d Evangelische Jugend Ortsgruppe Rondorf Carl-Jatho-Straße 1 Rondorf 
e Jugendfeuerwehr Köln Schillingsrotter Straße 
36 
Rodenkirchen 
f BDKJ – KjG St. Maternus Weißer Straße 64 Rodenkirchen 
g BDKJ – KjG St. Georg Weiß Kirchplatz 3 Weiß  
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe 
Kompetenzagenturen 
A Kompetenzagentur  
Rodenkirchen  
Außenstelle  
Meschenich 
(Angebot für  
Ratsuchende stadtweit) 
Jugendhilfe Köln e.V. An der Fuhr 1/216 Meschenich

47 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
 
 
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) 
 Besonders dringliche Themen in allen Stadt-
teilen sind frei es W-LAN sowie sichere Rad-
wege. 
 (Mehr als) die Hälfte der befragten Jugendli-
chen in allen Stadtteilen vermisst Aus-
gehmöglichkeiten am Abend/Wochenende, in 
Weiß/Sürth ist dieser Wunsch besonders 
hoch. 
 Ein Drittel der befragten Jugendlichen in 
Weiß/Sürth wünschen sich Anla ufs-/Bera-
tungsstellen. 
 In Zollstock ist der Wunsch nach sicheren 
Radwegen am höchsten. 
 Jugendliche aus Rondorf /Godorf/Immen-
dorf/Meschenich wünschen sich insbeson-
dere gute öffentliche Verkehrsanbindung und 
Treff-Orte im Freien. 
 Über ein Drittel der befragte n Jugendlichen 
aus Hahnwald/Rodenkirchen vermisst Ju-
gendeinrichtungen/Jugendkulturangebote, 
circa ein Viertel von ihnen zudem Angebote, 
die sie sich leisten können. 
 Als ein klares Stadtperipherie-Thema stellt 
sich der Wunsch nach gute r öffentlicher Ver-
kehrsanbindung dar ( 19%).  
 Der Wunsch nach sichere n Radwegen ist bei 
befragten Zollstocker Jugendlichen im Stadt-
vergleich am höchsten (  36%), ebenso wie 
der Wunsch nach freiem W-LAN stadtweit mit 
am höchsten liegt ( 61%).  
 Zollstock ist vergleichsweise eher zufrieden 
mit dem Angebot an Jugendeinrichtungen/Ju-
gendkulturangeboten (  22%), ebenso mit 
den vorhandenen Parks, Wiesen oder Grün-
flächen ( 24%).

48 JA – genau. gerade. jetzt. 
6.5.3 3 / Lindenthal 
 
 
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Jugendeinrichtungen 
1 OT Juzi Jugend- und Kultur- 
zentrumsinitiative im  
Stadtbezirk 3 (JUZI) e.V. 
Sülzburgstraße 112-118 Sülz 
2 OT Treibhaus Evangelische  
Kirchengemeinde 
Köln-Lindenthal 
Herbert-Lewin-Straße 4 Lindenthal 
3 OT Vita SKM Köln –  
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V. 
Vitalisstraße 293 Müngersdorf 
4 OT Stolberger Straße JugZ gGmbH Stolberger Straße 403 Müngersdorf 
5 OT Weiden JugZ gGmbH Ostlandstraße 41 Weiden 
6 Alte Schule JugZ gGmbH An den Kastanien 7-9 Widdersdorf

49 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit 
a Evangelische Jugend – CVJM e.V. Nikolausstraße 55 Sülz 
b Evangelische Jugend – Ortsgruppe Sülz Nonnenbergstraße 78 Sülz 
c Evangelische Jugend – 
Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde 
Birkenallee 20 Junkersdorf 
d Sportjugend Köln (Geschäftsstelle) Ulrich-Brisch-Weg 1 Junkersdorf 
e Evangelische Jugend – 
Ev. Gemeinde Weiden/Lövenich 
Aachener Straße 1208 Weiden 
f Jugendfeuerwehr Köln Richard-Wagner-Straße 
26-32 
Weiden 
g Jugendfeuerwehr Köln Neue Sandkaul 11 Widdersdorf 
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe 
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte 
A Jugendwerkstatt 
Klettenberg  
(Angebote für TN aus 
dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet) 
Jugendwerk  
Köln gGmbH 
Rhöndorfer Straße 6 Sülz 
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen 
B TBS- 
Zukunftswerkstatt 
(Teilhabe-Beruf- 
Sprache) 
(Maßnahme für TN 
aus dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet) 
Jugendwerk  
Köln gGmbH 
Rhöndorfer Straße 6 Sülz

50 JA – genau. gerade. jetzt. 
 
 
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) 
 Besonders dringliches Thema in allen Stadt-
teilen ist freies W-LAN. 
 In Sülz und Klettenberg werden sichere Rad-
wege besonders häufig gewünscht. 
 Der Wunsch nach Ausgehmöglichkeiten am 
Abend/Wochenende wird ebenfalls beson-
ders deutlich, er ist besonders groß in Wei-
den/Lövenich und Widdersdorf. Hier sind 
auch die Bedarfe an Trefforten im Freien so-
wie an Parks und Grünflächen besonders 
hoch. 
 Als ein klares Stadtperipherie-Thema stellt 
sich der Wunsch nach guter öffentlicher Ver-
kehrsanbindung bei Widdersdorfer Jugendli-
chen heraus.  
 In Klettenberg, Müngersdorf/Junkersdorf ver-
misst ca. ein Drittel aller befragten Jugendli-
chen Jugendeinrichtungen/Jugendkulturan-
gebote. 
 Zwischen circa 20% und 34% der befragten 
Jugendlichen in allen Stadtteilen bemängeln 
das Fehlen von Angeboten, die sie sich leisten 
können. 
 Befragte Jugendliche aus Weiden/Lövenich 
und Widdersdorf äußern  den Wunsch nach 
Trefforten im Freien überdurchschnittlich oft 
( 31%).  
 Jugendliche aus Sülz sind stadtweit am zufrie-
densten mit den Einkaufsmöglichkeiten (  
22%). 
 In Klettenberg und Sülz  wird die Verkehrsan-
bindung als eher gut eingeschätzt ( 19%). 
 Der Wunsch nach sicheren Radwegen ist bei 
befragten Sülzer Jugendlichen im Stadtver-
gleich mit am höchsten ( 36%). 
 In Klettenberg erscheint die Versorgung mit 
Trefforten im Freien vergleichsweise gut (  
31%), hier wird auch die Versorgung mit 
Parks, Wiesen und Grünflächen als gut einge-
schätzt ( 24%).

51 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
6.5.4 4 / Ehrenfeld 
 
 
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Jugendeinrichtungen 
1 OT Nonni Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH 
Helmholtzplatz 11 Ehrenfeld 
2 Jugendwerk- 
zentrum 
Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH 
Geisselstraße 1 Ehrenfeld 
3 OT St. Anna Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH 
Schadowstraße 28-30 Neuehrenfeld 
4 OT Club Westend Arbeiterwohlfahrt  
Kreisverband Köln e.V. 
Ossendorfer Weg 15 Bickendorf 
5 Bürgerschafts-
haus 
Bürgerschaftshaus Bock-
lemünd/Mengenich e.V. 
Görlinger-Zentrum 11-15 Bocklemünd/ 
Mengenich 
6 OT 8 zwo 7 Arbeiterwohlfahrt  
Kreisverband Köln e.V. 
Frohnhofstraße 140 Ossendorf 
7 OT KingZ Arbeiterwohlfahrt  
Kreisverband Köln e.V. 
Franz-Raveaux-Straße 5 Ossendorf 
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 
8 Bürgerzentrum 
Ehrenfeld 
BÜZE e.V. Venloer Straße 429 Ehrenfeld 
9 Spielplatz  
Glasstraße 
Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH 
Glasstraße Ehrenfeld 
10 VikoPlus Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH 
Goldammerweg 24 Vogelsang 
11 SKM-Zentrum SKM Köln –  
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V. 
Kurt-Weill-Weg 19 Bocklemünd/ 
Mengenich

52 JA – genau. gerade. jetzt. 
 
Kulturpädagogische Facheinrichtungen 
I Roots&Routes ROOTS&ROUTES 
Cologne e.V. 
Widdersdorfer Straße 
246 
Ehrenfeld 
II Kölner  
Spielecircus 
Kölner Spielecircus e.V. Am Wassermann 5 Vogelsang 
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit 
a Evangelische Jugend Ortsgruppe Ehrenfeld Subbelrather Straße 206 Ehrenfeld 
b BDKJ – KjG St. Barbara Rothenkruger Straße 2 Neuehrenfeld 
c Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Nußbaumer Straße 254 Neuehrenfeld 
d BDKJ – KjG an St. Rochus Rochusstraße 141 Bickendorf 
e Sozialistische Jugend – Die Falken 
Kreisverband Köln 
Feltenstraße 130 Bickendorf 
f Deutscher Pfadfinderbund Mosaik 
Bezirksverband Köln 
Pirolweg 2 Vogelsang 
g Sozialistische Jugend – Die Falken 
Kreisverband Köln 
Kolkrabenweg 6 Vogelsang 
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe 
Jugendberatungsstellen 
A Jugendberatungs-
stelle 
(Angebot für  
Ratsuchende 
stadtweit) 
Coach e.V. Oskar-Jäger-Straße 139 Ehrenfeld 
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte 
B Jugendwerkstatt 
Ehrenfeld 
(Maßnahme für 
TN aus dem  
gesamten Kölner 
Stadtgebiet) 
Jugendhilfe Köln e.V. Herbrandstraße 
Halle 18 
Ehrenfeld 
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen 
C Lernförderung für 
Migrant*innen  
(Angebot  
stadtweit) 
Coach e.V. Oskar-Jäger-Straße 139 Ehrenfeld

53 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
 
 
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) 
 Besonders dringliches Thema in allen Stadt-
teilen ist freies W -LAN, in sbesondere in 
Ossendorf. 
 In Ehrenfeld/Neuehrenfeld werden sichere 
Radwege besonders häufig gewünscht. 
 Der Wunsch nach Ausgehmöglichkeiten am 
Abend/Wochenende wird ebenfalls beson-
ders deutlich, am größten ist er in den innen-
stadtferneren Stadtteilen. 
 Bedarfe an Trefforten im Freien, an Parks und 
Grünflächen sowie an Spiel- und Sportflächen 
äußern circa ein Drittel aller befragten Ju-
gendlichen in Ehrenfeld /Neuehrenfeld, Bi-
ckendorf und Ossendorf. 
 Ein Viertel der befragten Jugendlichen aus Bi-
ckendorf wünsch t sich Anlaufs -/Beratungs-
stellen, ein Drittel von ihnen eine bessere Ver-
sorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugendkul-
turangeboten. 
 Jeweils circa 30% der befragten Jugendlichen 
in Bickendorf und Ehrenfeld/Neuehrenfeld 
wünschen sich erschwingliche Angebote. 
 Im Stadtvergleich erscheinen Jugendliche aus 
dem Bezirk Ehrenfeld als eher zufrieden mit  
den vorhandenen Infrastrukturangeboten. 
 Jugendliche aus Bickendorf vermissen ver-
gleichsweise oft Angebote, die sie sich leisten 
können ( 21%).  
 In Ossendorf wird das Fehlen von freiem W -
LAN stadtweit am meisten bemängelt. 
 Ehrenfeld/Neuehrenfeld erscheint eher zufrie-
den mit den vorhandenen Ausgehmöglichkei-
ten am Abend/Wochenende ( 42%).

54 JA – genau. gerade. jetzt. 
6.5.5 5 / Nippes 
 
 
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Jugendeinrichtungen 
1 Jugendladen  
Nippes 
Jugendhilfe und 
Schule e.V. 
Kempener Straße 95 Nippes 
2 OT Werkstattstraße Evangelische Kirchen-
gemeinde Köln-Nippes 
Werkstattstraße 7 Nippes 
3 Fzwei Jugz gGmbH Flemingstraße 2 Niehl 
4 DachloW Zurück in die Zukunft 
e.V. 
Neusser Straße 731-733 Weidenpesch 
5 Gemeinwesen-
zentrum Etzestraße 
aak – Arbeitskreis für 
das ausländische Kind 
Etzelstraße 250 Weidenpesch 
6 Wilhelmshof Jugendfarm 
Wilhelmshof e.V. 
Bergheimer Weg 27 Longerich 
7 Geschwister Scholl 
Haus 
Soziales Zentrum 
Linoclub e.V. 
Wirtsgasse 14 Longerich 
8 Kinder- und  
Jugendspielhof 
Heckweg 
Kölner Selbsthilfe e.V. Heckweg 30 Longerich

55 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
9 OT Lucky`s Haus SKM Köln -  
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V. 
Am Bilderstöckchen 58a 
 
Bilderstöckchen 
10 OT Take five SKM Köln –  
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V. 
Neue Kempener Straße 
217a 
Bilderstöckchen 
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 
11 Jugendclub  
Courage 
Jugendclub Courage 
Köln e.V. 
Sechzigstraße 73 Nippes 
12 DachloW Mobil – 
Mobiles Angebot 
Zurück in die Zukunft 
e.V. 
Neusser Straße 731-733 Standort: 
Weidenpesch 
13 Treff im Truck – 
Mobiles Angebot 
(stadtweit  
unterwegs) 
SKM Köln –  
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V. 
Am Bilderstöckchen 58a Standort: 
Bilderstöckchen 
Kulturpädagogische Facheinrichtungen 
I Kölner Spielewerk-
statt/Malraum 
Kölner Spielecircus 
e.V. 
Luftschiff Platz 5 Nippes 
II jfc Medienzentrum jfc Medienzentrum e.V. Seekabelstraße 4 Nippes 
III Zirkus- und 
Artistikzentrum 
Theaterpädagogisches 
Zentrum e.V. Köln 
An der Schanz 6 Riehl 
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit 
a Deutscher Pfadfinderbund Mosaik  
Bezirksverband Köln 
Bergstraße 89 Mauenheim 
b Jugendfeuerwehr Köln Boltensternstraße 10 Riehl 
c Deutscher Pfadfinderbund Mosaik  
Bezirksverband Köln 
Philipp-Wirtgen-Straße 7 Riehl 
d Deutscher Pfadfinderbund Mosaik  
Bezirksverband Köln 
Sebastianstraße 126c Niehl 
e BDKJ – KjG MauNieWei Floriansgasse 2 Weidenpesch 
f Deutscher Pfadfinderbund Mosaik  
Bezirksverband Köln 
Robert-Perthel-Straße 
79 
Longerich 
g Jugendfeuerwehr Köln Osterather Straße 40 Bilderstöckchen 
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe 
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte 
A Schulmüdenprojekt 
(Maßnahme/ 
Angebot für TN aus 
dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet) 
Handwerkerinnenhaus 
Köln e.V. 
Kempener Straße 135 Nippes 
B Jugendwerkstatt 
Nippes 
(Maßnahme/ 
Angebot für TN aus 
dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet) 
Netzwerk e.V. Florastraße 55–57 Nippes

56 JA – genau. gerade. jetzt. 
 
 
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) 
 Besonders dringliches Thema in allen Stadt-
teilen ist freies W -LAN, in sbesondere in  Bil-
derstöckchen. 
 Der Wunsch nach Ausgehmöglichkeiten am 
Abend/Wochenende ist ebenfalls sehr hoch, 
insbesondere in Longerich. 
 In Nippes, Mauenheim /Weidenpesch werden 
sichere Radwege besonders häufig  ge-
wünscht. 
 Bedarfe an Trefforten im Freien, Parks sowie 
Spiel- und Sportflächen äußern Jugendlichen 
in Mauenheim/Weidenpesch, Bilderstöckchen 
und Nippes besonders häufig. 
 Jeweils einem Drittel der befragten Jugendli-
chen aus Longerich fehlt Anlaufs-/ Beratungs-
stellen sowie Jugendeinrichtungen/Jugend-
kulturangebote.  
 Circa ein Drittel der befragten Jugendlichen in 
Mauenheim/Weidenpesch g ibt an, das s er-
schwingliche Angebote fehlen. 
 Im Stadtvergleich erscheinen Jugendliche aus 
dem Bezirk Nippes als eher zufrieden mit den 
vorhandenen Infrastrukturangeboten. 
 Jugendliche au s B ilderstöckchen sind ver-
gleichsweise zufriedener in Bezug auf die Ver-
sorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugendkul-
turangeboten ( 22%). 
 Befragte Jugendliche aus Longerich zeigen 
sich stadtweit mit am meisten unzufrieden mit 
den Ausgehmöglichkeiten am Abend/W o-
chenende ( 42%).

57 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
6.5.6 6 / Chorweiler 
 
 
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Jugendeinrichtungen 
1 OT Der Bau Diakonie Michaelshoven Abendrothstraße 7 Seeberg 
2 OT Seeberger 
Treff 
Diakonie Michaelshoven  Braunfelsweg 14 Seeberg 
3 OT Magnet Diakonie Michaelshoven Haselnussweg 21 Heimersdorf 
4 OT Unnauer Weg  Soziales Zentrum 
Linoclub e.V. 
Unnauer Weg 96a Lindweiler 
5 Linoluckynelli Soziales Zentrum 
Linoclub e.V. 
Krombachweg 29  Lindweiler 
6 OT Die Villa SKM Köln –  
Sozialdienst Katholischer 
Männer e.V. 
Volkhovener Weg 218 Volkhoven/ 
Weiler 
7 OT Northside Jugz gGmbH Netzestraße 4 Chorweiler 
8 Jugendcafé 
Pegasus 
Stadt Köln Pariser Platz 1 Chorweiler 
9 Blu4Ju Katholische Jugend- 
agentur Köln gGmbH 
Langenbergstraße 144 Blumenberg 
10 Krebelshof GUJA gGmbH Further Weg 1 Worringen 
 
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 
11 Jugendtreff Esch Katholische Jugend- 
agentur Köln gGmbH 
Martinusstraße 28 Esch/Auweiler 
12 Canyon Canyon Chorweiler Weichselring 6a Chorweiler 
13 Kindernöte e.V. Kindernöte e.V. Florenzer Straße 20 Chorweiler 
14 Bauwagenprojekt SKM Köln –  
Sozialdienst Katholischer 
Männer e.V. 
Im Mönchsfeld 16 Roggendorf/ 
Thenhoven

58 JA – genau. gerade. jetzt. 
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit 
a Jugendfeuerwehr Köln Amandusstraße 51 Merkenich 
b Jugendfeuerwehr Köln Causemannstraße 66 Merkenich 
c BDKJ – Katholische Studierende Jugend – 
KSJ Diözese Köln 
Weiler Straße 4 Esch/Auweiler 
d Jugendfeuerwehr Köln Windröschenweg 1 Volkhoven/ 
Weiler 
e Kolpingjugend: Projekt Blumenberg 
(Geschäftsstelle: Mülheim) 
Schneebergerstraße 
63a 
Blumenberg 
f Jugendfeuerwehr Köln Quettinghofstraße 36a Roggendorf/ 
Thenhoven 
g BDKJ – KjG Worringen St. Tönnisstraße 33 Worringen 
h Jugendfeuerwehr Köln Hackenbroicher Straße 
48 
Worringen 
 
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe 
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte 
A Jugendwerkstatt 
Chorweiler 
(Maßnahme für 
TN aus dem ge-
samten Kölner 
Stadtgebiet) 
Jugendfreizeitwerk Köln 
e.V. 
Athener Ring 3a Chorweiler 
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen 
B Seeberger Treff: 
Berufs- 
orientierung 
(Angebot für  
Ratsuchende 
stadtweit) 
Diakonie  
Michaelshoven 
Braunfelsweg 14 Seeberg 
C Jugendcafé  
Pegasus: 
Lernförderung für 
Migrant*innen  
(Angebot  
stadtweit) 
Stadt Köln Pariser Platz 1 
 
Chorweiler

59 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
 
 
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) 
 Besonders dringliches Thema in allen Stadt-
teilen ist freies W-LAN. 
 Der Wunsch nach Ausgehmöglichkeiten am 
Abend/Wochenende ist ebenfal ls sehr hoch, 
lediglich Seeberg/Chorweiler tritt hier im Ver-
gleich ein wenig zurück. 
 In Pesch/Esch/Auweiler wird eine gute öffent-
liche Verkehrsanbindung auffallend häufig ge-
wünscht. 
 Bedarfe an Trefforten im Freien und an Parks 
und Grünflächen sind in fast allen Stadtteilen 
ebenfalls häufiger benannt. 
 In Pesch /Esch/Ausweiler wird eine fehlende 
Versorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugend-
kulturangeboten auffallend oft gewünscht . 
Hier wünschen sich zudem ein Drittel der be-
fragten Jugendlichen Anlaufs-/ Beratungsstel-
len. 
 Zwischen 20% und circa 25% der befragten 
Jugendlichen in Heimersdorf/Lindweiler/Volk-
hoven/Weiler und Merkenich/Fühlingen/Blu-
menberg/Roggendorf/Thenhoven/Worringen 
wünschen sich erschwingliche Angebote. 
 Der Bedarf an Ausgehmöglichkeiten erweist 
sich in Pesch /Esch/Auweiler überdurch-
schnittlich hoch im Stadtvergleich ( 42%). 
 Der Wunsch nach einer besseren Versorgung 
mit Jugendeinrichtungen/Jugendkulturange-
boten erweist sich in Pesch/Esch/Auweiler als 
der stadtweit größte ( 22%). 
 Jugendliche aus Merkenich /Fühlingen/Blu-
menberg/Roggendorf/Thenhoven/Worringen 
wünschen sich überdurchschnittlich oft gute 
Einkaufsmöglichkeiten in ihrem Stadtteil ( 
22%).

60 JA – genau. gerade. jetzt. 
6.5.7 7 / Porz 
 
 
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Jugendeinrichtungen 
1 OT Ohmstraße Haus der offenen Tür 
Porz e.V. 
Ohmstraße 83 
 
Porz 
2 OT Glashütte Jugz gGmbH Glashüttenstraße 20 Porz 
3 OT Grengel Jugz gGmbH Friedensstraße 29 Grengel 
4 OT Arche Nova Haus der offenen Tür 
Porz e.V. 
Theodor-Heuss-Straße 
9a 
Finkenberg 
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 
5 SKM-Zentrum SKM Köln –  
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V. 
Am Rolshover Hof 12 
 
Poll 
6 Offene Tür Poll Ahl-Poller-Schull e.V. Poller Hauptstraße 65 Poll 
7 Grembox RheinFlanke gGmbH Auf dem Streitacker 2 Gremberghoven 
8 Bauspielplatz 
Senkelsgraben 
Förderverein Bauspielplatz 
Senkelsgraben 
in Wahnheide e.V. 
Gernotstraße 10 Wahnheide 
9 Jugendtreff  
Pro Humanitate 
Pro Humantitate e.V. Christrosenweg 2-4 Zündorf 
10 Jugendkulturmobil 
„Young Base“ 
 
SKM Köln –  
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V. 
Theodor-Heuss-Straße 1 Finkenberg 
Kulturpädagogische Facheinrichtungen 
I Theater ImPuls  
im Jugendzent-
rum Glashütte 
Theater ImPuls Glashüttenstraße 20 Porz

61 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit 
a BDKJ – KjG Poll Poller Hauptstraße 26 Poll 
b Evangelische Jugend –  
Kirchengemeinde Köln-Deutz/Poll 
Rolshover Straße 588a Poll 
c Jugendfeuerwehr Köln Annastraße 9 Ensen 
d Jugendfeuerwehr Köln Neue Eiler Straße 52 Eil 
e Evangelische Jugend –  
Kirchengemeinde Porz 
Mühlenstraße 4 Porz 
f Jugendfeuerwehr Köln Kaiserstraße 69 Urbach 
g Jugendfeuerwehr Köln Heidestraße 179 Wahnheide 
h Deutscher Pfadfinderbund Mosaik  
Bezirksverband Köln 
Linder Höhe 2 Lind 
i Jugendfeuerwehr Köln Margaretenstraße 34 Libur 
j Jugendfeuerwehr Köln Unterm Berg 19 Zündorf 
k Jugendfeuerwehr Köln Hintergasse 10 Langel 
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe 
Kompetenzagenturen 
A Kompetenz- 
agentur Ost  
(für die Stadtbe-
zirke Porz, Kalk, 
Mülheim) 
Internationaler Bund Friedrich-Ebert-Platz 1 Porz 
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte 
B Jugendwerkstatt 
Porz 
(Maßnahme für 
TN aus dem  
gesamten Kölner 
Stadtgebiet)  
Jobwerk Porz gGmbH Brüsseler Straße 161 Finkenberg 
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen 
C Berufschance 
(Angebote in 
Porz, Kalk, 
Mülheim) 
Eigenart e.V. Friedrichstraße 39-41 Porz 
D Wegeplaner Porz 
(Angebot für 
Stadtbezirk Porz) 
IB West gGmbH  Stresemannstraße 36 Porz

62 JA – genau. gerade. jetzt. 
 
 
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) 
 Besonders dringliche Them en in allen Stadt-
teilen sind freies W -LAN, der Wunsch nach 
mehr Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wo-
chenende sowie sichere Radwege. 
 Auffällig ist der Wunsch von Poller Jugendli-
chen nach guten Einkaufsmöglichkeiten. 
 Wichtige Themen in Porz und Urbach/Els-
dorf/Grengel/Wahnheide/Wahn/Lind sind feh-
lende Parks sowie Trefforte im Freien. 
 Fast 50% der befragten Jugendlichen in Ur-
bach/Elsdorf/Grengel/Wahnheide/Wahn/Lind 
wünschen sich sichere Radwege. 
 In Libur /Zündorf/Langel wird der Wunsch 
nach guter öffentlicher Verkehrsanbindung 
besonders deutlich. 
 Circa ein  Drittel der befragten Jugendlichen 
aus Poll wünscht sich Anlaufs-/Beratungsstel-
len. 
 25% bis 30% der Jugendlichen aus Poll, Porz 
und Libur/Zündorf/Langel fehlen Jugendein-
richtungen/Jugendkulturangebote. 
 Jeweils über ein Viertel der Jugendlichen aus 
Urbach/Elsdorf/Grengel/Wahnheide/Wahn/ 
Lind und Poll fehlt es an erschwinglichen An-
geboten. 
 Das Fehlen von Parks, Wiesen oder Grünflä-
chen in ihren Stadteilen bemängeln ver-
gleichsweise viele befragte Jugendliche aus 
Porz und Urbach/Elsdorf/Grengel/Wahn-
heide/Wahn/Lind ( 24%). Poll hingegen 
zeigt hier eher Zufriedenheit. 
 Porz weicht zudem nach oben ab vom städti-
schen Durchschnitt bei dem Wunsch nach 
Trefforten im Freien ( 31%). 
 Poller Jugendliche  bemängeln das Fehlen 
von guten Einkaufsmöglichkeiten stadtweit 
am meisten ( 22%), überdurchschnittlich 
werden auch die Ausgehmöglichkeiten am 
Abend/Wochenende bemängelt ( 42%). 
 Jugendliche aus Libur/Zündorf/Langel be-
mängeln in besonderer Weise die fehle nde 
Verkehrsanbindung ( 19%). 
 Jugendliche aus Westhoven /Ensen/Grem-
berghoven/Eil/Finkenberg geben unterdurch-
schnittlich häufig an, dass ihnen Angebote 
fehlen, welche sie sich leisten können ( 
21%).

63 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
6.5.8 8 / Kalk 
 
 
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Jugendeinrichtungen 
1 OT Gremberg Jugz gGmbH Odenwaldstraße 98 Humboldt/ 
Gremberg 
2 Pavillon Kalk Pavillon e.V. Manteuffelstraße 13 Kalk 
3 AbenteuerHallen 
KALK 
Jugz gGmbH Christian-Sünner-Straße 
8 
Kalk 
4 Pavillon50 
(Sommer 2021) 
Pavillon e.V. Kalker Hauptstraße 24 Kalk 
5 Et Sozi förderungs- und bildungs-
gemeinschaft alten-/ 
jugendarbeit vingst/ostheim 
e.V. 
Heßhofstraße 43 Vingst 
6 OT am Wunschtor Veedel e.V. Gernsheimer Straße 22 Ostheim 
7 OT Ostheim Katholischer Verein Haus 
der Offenen Tür 
"Zu den heiligen Engeln 
und St. Servatius e.V." 
Ruppiner Straße 1a Ostheim 
8 OT Neubrück Jugz gGmbH Neubrücker Ring 30 Neubrück 
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 
9 180 Grad Wende Jugendbildungs- und  
Sozialwerk Goethe e.V. 
Buchforststraße 113 Kalk 
10 Bürgerhaus Kalk Stadt Köln Kalk-Mülheimer Straße 
58 
Kalk 
11 Jugendtreff Vingst Pro Humanitate e.V. Würzburger Straße 11a Vingst 
12  Jugendtreff Vingst 
Container  
Pro Humanitate e.V. Thorwaldsenstraße 22a Vingst 
13 Jugendtreff HB 5/ 
Stadtteilwohnung 
Passauerstraße/ 
Mobiles Angebot 
„Goldjunge“ 
Katholische  
Jugendagentur Köln 
gGmbH 
Weimarer Straße 15  
und 
Passauerstraße 7 
Höhenberg 
14 Jugendtreff  
Waldbadviertel 
Arbeiterwohlfahrt  
Kreisverband Köln e.V. 
Hans-Offermann-Straße 
2 
Ostheim 
15 Pavillon Merheim Pavillon e.V. Walnussweg 2 Merheim

64 JA – genau. gerade. jetzt. 
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit 
a Evangelische Jugend –  
Ev. Kirchengemeinde Kalk Humboldt 
Lilienthalstraße 4-8 Kalk 
b Evangelische Jugend –  
Evangelische Jugend Neu HöVi 
Burgstraße 75 
 
Vingst 
c BDKJ – HöVi-KjG Höhenbergerstraße 15 Höhenberg 
d BDKJ – KjG St. Gereon Merheim Von-Eltz-Platz 6 Merheim 
e Jugendfeuerwehr Köln Hovenstraße 35-42 Brück 
f Jugendfeuerwehr Köln Forststraße 20 Rath/Heumar 
g Evangelische Jugend –  
Evangelische Jugend Neu HöVi 
Europaring 31-35 Neubrück 
 
h Pfadfinderstamm SIRIUS (BdP),  
Freundeskreis Sirius Köln e.V.  
Eiserfelder Straße 10 Brück 
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe 
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte 
A Jugendwerkstatt 
Kalk/Schulmüden-
projekt 
(Maßnahme für 
TN aus dem ge-
samten Kölner 
Stadtgebiet) 
Jugendhilfe Köln e.V. Vietorstraße 78-80 Kalk 
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen 
B Lernförderung für 
Migrant*innen 
(Angebot für TN 
aus dem 
gesamten Kölner  
Stadtgebiet) 
Coach e.V. Weimarer Straße 51 Höhenberg

65 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
 
 
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) 
 Besonders dringliche Them en in allen Stadt-
teilen sind freies W -LAN sowie der Wunsch 
nach mehr Ausgehmöglichkeiten am 
Abend/Wochenende. 
 Auch der Mangel an sicheren Radwegen so-
wie Trefforten im Freien und Parks, Wiesen o-
der Grünflächen sind wichtige Themen im Ge-
samtbezirk. 
 Besonders auffällig ist der Wunsch der Hälfte 
der befragten Jugendlichen in Neubrück nach 
Parks, Wiesen oder Grünflächen sowie Spiel- 
und Sportflächen. 
 Fehlende gute Einkaufsmöglichkeiten, eine 
gute Verkehrsanbindung , erschwingliche An-
gebote sowie Anlaufs -/Beratungsstellen wer-
den von Jugendlichen in Neubrück zudem be-
sonders häufig benannt.   
 Jeweils circa einem Drittel der befragten Ju-
gendlichen aus Merheim/Brück, Hum-
boldt/Gremberg/Kalk und Rath/Heumar fehl t 
Jugendeinrichtungen/Jugendkulturangebote.  
 Das Fehlen von Spiel- und Sportflächen wird 
stadtweit am meisten von befragten Jugendli-
chen au s Neubrück bemängelt ( 25%). 
Gleichzeitig wird das Fehlen von Parks, Wie-
sen oder Grünflächen ( 24%), Beratungs-/ 
Anlaufstellen ( 22%) sowie das Fehlen er-
schwinglicher Angebote ( 21%) hier eben-
falls überdurchschnittlich oft benannt. 
 Jugendlichen aus Rath/Heumar fehlt es über-
durchschnittlich an Ausgehmöglichkeiten am 
Abend/Wochenende ( 42%).

66 JA – genau. gerade. jetzt. 
6.5.9 9 / Mülheim 
 
 
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Jugendeinrichtungen 
1 Kölner Selbsthilfe 
e.V. 
Kölner Selbsthilfe e.V. Rixdorfer Straße 52 Mülheim 
2 Don-Bosco-Club DBC Don-Bosco-Club 
Köln gGmbH 
Tiefentalstraße 38 Mülheim 
3 August-Bebel-Haus Arbeiterwohlfahrt  
Kreisverband Köln e.V. 
Krahnenstraße 1 Mülheim 
4 Lobby für 
Mädchen/ 
Mädchenzentrum 1 
LOBBY FÜR  
MÄDCHEN e.V. 
Buchheimer Straße 56 Mülheim 
5 Support 51 Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH 
Charlierstraße 11a Mülheim 
6 TeeNTown Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH 
Ulitzkastraße 34 Mülheim 
7 Kölner Jugendpark Jugz gGmbH Sachsenbergstraße Mülheim 
8 Jugendladen 
Mülheim 
aak – Arbeitskreis für 
das ausländische Kind 
Bergisch Gladbacher 
Straße 109 
Mülheim 
9 OT Area51 Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH 
Galileistraße 8 Buchforst 
10 Jugendhaus Treffer Diakonisches Werk  
Köln und Region 
Guilleaumestraße 16 Buchheim

67 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
11 Kinder- und  
Jugendtreff Picco 
Jugz gGmbH  Piccoloministraße 528 Holweide 
12 Jugend- und  
Gemeinschaftszen-
trum Salamander 
Jugz gGmbH Johannesweg 5c Höhenhaus 
13 Jugend- und Nach-
barschaftshaus 
Bodestraße 
Arbeiterwohlfahrt  
Kreisverband Köln e.V. 
Bodestraße 18 Höhenhaus 
14 OT  
Haus der Jugend 
Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH 
Lippeweg 29 Höhenhaus 
15 Jugend- und Nach-
barschaftshaus 
Henry´s H.O.P.E. 
Christliche Sozialhilfe 
Köln e.V. 
Auguste-Kowalski-
Straße 84a 
Dünnwald 
16 OT St. John SKM Köln –  
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V. 
Ricarda-Huch-Straße 
5a 
Stammheim 
17 Jugendzentrum 
Pauline  
Jugz gGmbH Paulinenhofstraße 32 Flittard 
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 
18 Jugendtreff 
HKS 51 
Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH 
Heinz-Kühn-Straße 41 Holweide 
19 Jugendtreff HÜF Katholische Kirche 
Dellbrück-Holweide 
Piccoloministraße 528 Holweide 
20 Jugendtreff 
Dell-Chill 
Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH 
Grafenmühlenweg 4 Dellbrück 
21 TOT St. Josef Katholische Kirchen- 
gemeinden Köln-Dünnwald 
St. Nikolaus und  
St. Hermann-Joseph 
Prämonstratenser 
Straße 74 b 
Dünnwald 
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit 
a BDKJ – KjG St. Bruder-Klaus Bruder-Klaus-Platz Mülheim 
b Sozialistische Jugend – Die Falken 
Kreisverband Köln 
Eulenbergstraße 40 Mülheim 
c DIDF Jugend Köln Berliner Straße 77 Mülheim 
d Kolpingjugend: 
Projekt Blumenberg 
Geschäftsstelle: 
Präses-Richter-Platz 
1a 
Mülheim 
e Evangelische Jugend – Christliche  
Arbeiter*innenjugend (CAJ) Schäl Sick 
Alte Wipperfürther 
Straße 53 
Buchheim 
f Evangelische Jugend –  
Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch 
Wuppertaler Straße 
21a 
Buchheim 
g Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Dellbrücker Straße 54 Buchheim 
h Jugendfeuerwehr Köln Buschfeldstraße 46 Holweide 
i Deutscher Pfadfinderbund Mosaik  
Bezirksverband Köln 
Urnenstraße 7 Dellbrück 
j Jugendfeuerwehr Köln Urnenstraße 7 Dellbrück 
k Jugendfeuerwehr Köln Gierrather Straße 16 Dellbrück 
l Jugendfeuerwehr Köln Rönsahler Straße 30 Dünnwald

68 JA – genau. gerade. jetzt. 
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe 
Jugendberatungsstellen 
A Jugendberatungs-
stelle "Kumm erin" 
(Angebot für  
Ratsuchende 
rechtsrheinisch) 
Internationaler Bund Pfälzischer Ring 
100-102 
Mülheim 
B Sozialpädagogi-
sche Beratungs-
stelle für  
Berufsanfänger 
(Angebot für  
Ratsuchende 
rechtsrheinisch) 
Internationaler Bund Pfälzischer Ring 
100-102 
Mülheim 
Kompetenzagenturen 
E Kompetenzagentur 
Mülheim  
(Angebot für Stadt-
bezirk Mülheim und 
angrenzende  
Bezirke) 
Jugendhilfe Köln e.V. Mülheimer Freiheit 134 Mülheim 
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte 
C Jugendwerkstatt 
Stegerwaldsiedlung  
(Maßnahme für TN 
aus dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet) 
Internationaler Bund Pfälzischer Ring 
100-102 
Mülheim 
D Schulmüdenprojekt 
Stegerwaldsiedlung 
Internationaler Bund Pfälzischer Ring 
100-102 
Mülheim 
F Jugendwerkstatt 
Mülheim 
(Maßnahme für TN 
aus dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet) 
Jugendhilfe Köln e.V. Berliner Straße 31-33 Mülheim 
G Schulmüdenprojekt 
Mülheim 
(Maßnahme für TN 
aus dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet) 
Jugendhilfe Köln e.V. Berliner Straße 31-33 Mülheim 
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen 
H Runder Tisch 
Buchforst 
Lernförderung für 
Migrant*innen 
(Maßnahme für TN 
aus dem gesamten 
Kölner Stadtgebiet) 
Runder Tisch  
Buchforst e.V. 
Eulerstraße 11 Buchforst 
I GS Holweide/IB: 
Präventionsprojekt 
(für GS Holweide) 
Internationaler Bund Burgwiesenstraße 125 Holweide

69 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
 
 
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) 
 Besonders dringliche Them en in allen Stadt-
teilen sind freies W -LAN sowie der Wunsch 
nach mehr Ausgehmöglichkeiten am 
Abend/Wochenende. 
 Mindestens ein Drittel aller Jugendlichen aus 
allen Stadtteilen bemängel t zudem man-
gelnde Treff-Orte im Freien. 
 Fast 37% aller befragten Jugendlichen in Mül-
heim benennen das Fehlen von Pa rks, Wie-
sen oder Grünflächen.  
 Besonders häufig wird der Wunsch nach Aus-
gehmöglichkeiten am Abend/Wochenende 
von Jugendlichen aus Höhenhaus und Dünn-
wald geäußert. 
 In Höhenhaus und Dünnwald wird zudem das 
Fehlen von Anlaufs-/Beratungsstellen bemän-
gelt. 
 Fast 30% der befragten Jugendlichen in Dell-
brück bemängeln das Fehlen von Jugendein-
richtungen/Jugendkulturangeboten. 
 Ein Viertel der Jugendlichen in Mülheim 
wünscht sich erschwingliche Angebote. 
 Das Fehlen von Anlaufs - und Beratungsstel-
len wird von befragten J ugendlichen in Hö-
henhaus und Dünnwald überdurchschnittlich 
oft bemängelt, in Buchforst /Buchheim hinge-
gen unterdurchschnittlich oft ( 22%). 
 Befragte Jugendliche in Dünnwald bemängeln 
das Fehlen von Ausgehmöglichkeiten am 
Abend/Wochenende stadtweit am meisten ( 
42%). 
 Stammheim/Flittard zeigen sich überdurch-
schnittlich zufrieden mit Radwegen, wenn-
gleich immerhin noch ein Fünftel von ihnen 
Unzufriedenheit in Bezug auf die Auss tattung 
mit sicheren Radwegen angibt ( 36%). 
 Über Zweidrittel aller befragten Jugendlichen 
in Buchforst /Buchheim, Holweide, Stamm-
heim/Flittard bemängelt das Fehlen von 
freiem W-LAN, hier erfolgen die meisten Nen-
nungen stadtweit ( 61%). 
 In Holweide wird d as Fehlen von Jugendein-
richtungen/Jugendkulturangeboten unter-
durchschnittlich oft benannt ( 22%).

70 JA – genau. gerade. jetzt. 
7 Die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung 
7.1 § 11 SGB VIII – Jugendarbeit 
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugend-
arbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von 
ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaft-
licher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. 
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen 
Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder 
bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.  
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kul-
tureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 
4. internationale Jugendarbeit, 
5. Kinder- und Jugenderholung, 
6. Jugendberatung. 
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr volle ndet haben, in 
angemessenem Umfang einbeziehen. 
 
7.1.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln 
In der Gesamtstadt werden 78 Jugendeinrichtungen (2 weitere Einrichtungen sind gerade 
im Bau5), aktuell 36 fest verortete und 6 mobile Jugendangebote sowie 11 Kulturpädago-
gische Facheinrichtungen mit kommunalen Mitteln gefördert. Zu den Grundprinzipien der 
Offenen Kinder- und Jugendarbeit zählen Freiwilligkeit, Offenheit, Niederschwelligkeit, Bedürf-
nis- und Lebensweltorientierung. Die Querschnittsthemen der Offenen Kinder- und Jugendar-
beit Gender Mainstreaming, Culture Mainstreaming, Partizipation, Sozialraumorientierung, 
Gesundheitsförderung, Mobilität und Inklusion sind wichtiger Bestandteil der Arbeit. 
 
Zielgruppe sind grundsätzlich alle Kinder, Jugendlichen u nd jungen Erwachsenen in der 
Stadt. Die Altersspanne der Besucher*innen liegt in der Regel zwischen 6 und 22 Jahren, 
hierbei wird die Altersgruppe der 12-17-Jährigen als Kernzielgruppe der Besucherschaft defi-
niert. Die Angebotsstruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist vielschichtig und offen 
für inhaltliche und strukturelle Veränderungen. Einige Jugendeinrichtungen im Stadtgebiet ha-
ben sich im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes auf bestimmte Zielgruppen oder Ange-
bote spezialisiert. 
 
Mobile bzw. aufsuchende Arbeit gehört zu den Grundsätzen der Offenen Kinder - und Ju-
gendarbeit. In Ergänzung zur „Komm -Struktur“ wirkt sie als „Geh -Struktur“, mit dem Ziel, Ju-
gendliche im Einzugsgebiet der Jugendeinrichtung – auch im Sinne frühzeitiger Prävention – 
zu erreichen. Als solche bewegt sie sich in vier Richtungen: 
 Mobile Arbeit als einrichtungsbezogene und ortsgebundene Arbeit 
 Mobile Arbeit ohne den Bezug zu einer Einrichtung 
 Spezialisierte Mobile Arbeit ohne den Bezug zur Einrichtung 
 Mobile Arbeit im Zusammenspiel mit Streetwork unter Berücksichtigung der unterschiedli-
chen Aufträge. 
 
                                                
5 Die für 2021 und 2022 eingeplanten Jugendeinrichtungen Pavillon Kalk/Maltesergelände sowie Jugendeinrichtung 
Sürther Feld.

71 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
Kulturpädagogische Facheinrichtungen 
Als ein wichtiger Teilbereich des Handlungsfeldes „Jugendarbeit“ fördert die kulturelle Bil-
dung die künstlerisch-mediale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen 
Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Akrobatik, Bildende Kunst, 
Literatur, Medien, Musik, Spiel, Tanz und Theater. Hiermit leistet sie einen wichtigen Beitrag 
zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen. Die kulturpädagogischen Fach-
einrichtungen in Köln verfügen über entsprechende Fachkompetenz, angemessene Fach-
räume sowie eine geeignete Ausstattung. 
 
Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 27 Jahren. Die 
Angebote finden in außerunterrichtlichen Kontexten statt, sind vornehmlich sozialräumlich ver-
ortet und richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebensla-
gen. 
 
Die Öffnungszeiten richten sich generell nach den Bedür fnissen der jeweiligen Zielgruppen 
und sind nicht fest vorgegeben. In der Regel finden die Angebote in festen Gruppenstrukturen 
statt. Die variable und breite Angebotspalette der Jugendkulturarbeit umfasst unter anderem 
die Angebotsformen Projekte, Kurse, mobile Angebote, Ferienangebote, Workshops, Ausstel-
lungen, Aufführungen sowie Qualifizierungsangebote für Multiplikator*innen. Die Angebote fin-
den in verschiedenen Kooperationszusammenhängen mit Schulen sowie Einrichtungen der 
Jugend-, Sozial-, Bildungs- und Kulturarbeit statt.  
 
7.1.1.1 Fördergrundlagen und Evaluationsverfahren 
Fördergrundlagen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie für die Arbeit der Kulturpä-
dagogischen Facheinrichtungen sind die im Jahr 2015 vom Rat der Stadt Köln verabschiede-
ten Richtlinien „Richtlinie zur Förderung der Offenen Kinder - und Jugendarbeit (OKJA)“ 
(Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 1814/2015)  sowie „Richtlinie zur Förderung kultur - 
und medienpädagogischer Facheinrichtungen Köln“ (Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 
1815/2015). Hierin sind jeweils die Zielsetzungen, Leistungsbeschreibungen sowie das För-
der- und Verwendungsnachweisverfahren der Offenen Kinder- und Jugendangebote sowie der 
Kulturpädagogischen Facheinrichtungen in Köln festgeschrieben. Die auf den jeweiligen Trä-
ger der freien Jugendhilfe übertragenen Aufgaben gemäß § 11 SGB VIII sowie das Zuwen-
dungsverfahren wird per Zuwendungsvertrag geregelt. 
 
Ab 2022 werden die Richtlinien zur Förderung der „Offenen Kinder und Jugendarbeit“ und die 
Richtlinie zur  Förderung der „ Kulturpädagogischen Facheinrichtungen“ von differenzierten 
Förderprogrammen abgelöst. 
 
Im Rahmen des Fachcontrollings dient das Instrumente „Leistungskatalog“ mit den jeweiligen 
„Zielvereinbarungen“ als Wirkungsmesser für die Angebote der Offenen Kinder- und Jugend-
arbeit. In Form eines Fachgespräches zwischen Trägervertreter*innen, Mitarbeitenden aus der 
Jugendeinrichtung und Mitarbeitenden der Abteilung Jugendförderung werden die aktuelle 
Einrichtungssituation sowie bestehende Leistungsvere inbarungen einmal jährlich evaluiert. 
Ziel des Wirksamkeitsdialoges ist die bedarfsgerechte Anpassung bereits bestehender und 
die Entwicklung sowie Installation neuer Angebote auf Basis der hier festgestellten Ergeb-
nisse.

72 JA – genau. gerade. jetzt. 
Fachgespräche im Rahmen des Wirksa mkeitsdialoges finden auch mit den kulturpädagogi-
schen Facheinrichtungen statt. Auch in diesem Zusammenhang werden entsprechende Leis-
tungsvereinbarungen getroffen. 
 
7.1.1.2 Aktuelle Themen und Herausforderungen  
In Ergänzung zum Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 wurde 2017 der „Handlungsbe-
darf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017 -2021“ aufgestellt 
und hinsichtlich der Dringlichkeit mit einem „Ranking“ hinterlegt. Die Fortschreibung der Be-
darfsanalyse wird während der Laufzeit des vorliegenden Förderplanes  erfolgen und ein 
Schwerpunkt im Rahmen der ab 2022 erfolgenden bezirksbezogenen Angebots- und Förder-
planung. 
 
7.1.2 Weitere Angebote der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung 
Sachgebiet „Kinderinteressen“ 
Das Sachgebiet „Kinderinteressen“ ist für Spielplatzangelegenheiten von rund 700 Spiel- und 
Bolzplätzen in Köln zuständig. Hier bei ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in 
besonderer Weise fest verankert: sämtliche Projekte zur Gestaltung von Spiel-, Bolz- und Be-
wegungsflächen werden unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Jährlich 
wird der Weltkindertag mit einem großen Spiele- und Familienfest gefeiert. 
 
Sachgebiet „Jugendförderung“ 
Neben der Fachberatung für die Offene Kinder - und Jugendarbeit, sind folgende Handlungs-
felder im Aufgabenspektrum der Jugendförderung vertreten: 
 Jugendverbandsarbeit (siehe Kapitel 7.2) 
 Jugendkulturarbeit  
 Freizeit- und spielpädagogische Programme 
 Ferienaktionen 
 Kooperatives Kinder- und Jugendbüro (siehe Kapitel 5.1.3) 
 Projekte zur politischen Bildung und Partizipation 
 Projekte zur Integration von Geflüchteten 
 Internationale Begegnungen und Fachkräfteaustausch 
 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (siehe Kapitel 7.3) 
 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (siehe Kapitel 7.4) 
 Jugendmedien- und Arbeitsschutz 
 Gewalt- und Radikalisierungsprävention 
 Sucht- und Frühintervention 
 Streetwork

73 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
7.2 § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit 
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung 
ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.  
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organi-
siert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angeleg t und in der 
Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, 
die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und 
Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. 
 
7.2.1 Jugendverbandsarbeit in Köln 
Jugendverbände und Jugendgruppen sind Zusammenschlüsse, in denen Zusammenarbeit 
und Zusammenleben von jungen Menschen freiwillig gemeinschaftlich gestaltet, selbstorgani-
siert und mitverantwortet werden. Ihre Arbei t ist in der Regel auf die eigenen Mitglieder aus-
gerichtet; sie ist jedoch in vielen Bereichen und Aktivitäten offen für Nicht-Mitglieder. 
 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nehmen in den Jugendverbänden ihre Freizeitge-
staltung in die eigene Hand, organisieren sich selbst, engagieren sich ehrenamtlich und schaf-
fen Angebote für andere Jugendliche. Jugendverbandsarbeit ist auf Dauer und Nachhaltigkeit 
angelegt und wertorientiert. Sie bietet einen Lernort für demokratische Prozesse und lebt durch 
partizipative Strukturen. Junge Menschen erleben in diesen Werkstätten der aktiven Demo-
kratie wirksame Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsprozesse. 
 
Die Jugendverbände bringen Bedürfnisse und Anliegen junger Menschen in der Gesellschaft 
zum Ausdruck. Sie eröffnen  jungen Menschen Erlebnis-, Erfahrungs- und damit Lernorte, in 
denen sie vielfältige Kompetenzen erlangen, lernen selbstbestimmt zu leben und Verantwor-
tung für sich und andere zu übernehmen. Jugendverbandsarbeit ist somit ein wichtiger Bau-
stein zur Entwicklung eines ganzheitlichen, sozialen und engagierten Menschen. 
 
Quelle: Kölner Jugendring

74 JA – genau. gerade. jetzt. 
In Köln sind insgesamt 20 Jugendverbände und -organisationen im Kölner Jugendring zu-
sammen geschlossen. Die Verbände entsenden entsprechend ihrer Mitgliederzahl Delegierte 
in die Vollversammlung des Kölner Jugendrings, dem höchsten Beschluss fassenden Gre-
mium des Zusammenschlusses. Aus deren Mitte wird auch der Vorstand des Kölner Juge n-
drings gewählt. 
 
7.2.2 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren 
Fördergrundlage für die Jugendverbandsarbeit ist die im Jahr 2016 vom Jugendhilfeaus -
schuss beschlossene „Richtlinie zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgrup-
pen in Köln“  (Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 3396/2016). In dieser Richtlinie sind 
die Verfahren zur Antragstellung, Mittelverteilung und zum Verwendungsnachweis sowie die 
geförderten Aktivitäten beschrieben. 
 
Im Sinne einer partizipativen Jugendpolitik wurde der „Arbeitskreis zur Förderung der Ju-
gendverbandsarbeit“ als Organ des Kölner Jugendrings gegründet, dessen Zusammenset-
zung in der entsprechenden Geschäftsordnung festgelegt ist. Der Arbeitskreis erstellt jährlich 
auf Basis der Anträge der Jugendverbände einen Vorschlag zur Verteilung der Fördermittel, 
welcher dem Amt für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt und von diesem für die Beschluss-
fassung durch den Jugendhilfeausschuss vorbereitet wird.  Der Kölner Jugendring bestätigt 
schriftlich die zweckgebundene Verausgabung der bezuschussten Mittel. In einem Sachbe-
richt werden die Maßnahmen und deren Qualität für das jeweilige Förderjahr beschrieben. 
 
7.2.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen  
 
Corona Zurück in eine „Normalität“ finden 
Ehrenamt wiedergewinnen 
Perspektiven schaffen 
Weiter digitale Formate anbieten, damit der Kontakt bleibt 
Eine fehlende Generation ehrenamtlicher Gruppenleitungen auffangen 
Finanzielle Ausstattung beibehalten 
JULEICA/ 
Ehrenamts-
förderung 
Angebote für JULEICA-Inhaber*innen schaffen 
Ehrenamt sichtbar machen 
„Danke“-Veranstaltungen planen und durchführen 
U18-Wahl  Im ganzen Stadtgebiet Wahllokale anbieten 
Mehrere Veranstaltungen planen und durchführen 
Gemeinsam mit der JugZ einen „Wahl-O-Mat“ für Kinder- und Jugendthe-
men entwickeln 
Tausende Kinder und Jugendliche wählen lassen 
Politik zum Anfassen bieten 
Gezielte Forderungen für Köln erarbeiten 
Partizipation AK Partizipation noch diverser gestalten 
„Auf Kölner Nacken – Geld für Gutes“ noch bekannter machen 
Weitere Ideen und Impulse entwickeln 
Weltkindertag

75 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
7.3 § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit 
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung indivi-
dueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen 
der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Aus-
bildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.  
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer 
Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Aus-
bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwick-
lungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. 
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaß-
nahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohn-
formen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Men-
schen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.  
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der 
Jobcenter, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäf-
tigungsangeboten abgestimmt werden. 
 
7.3.1 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe in Köln 
Im Rahmen des §13 SGB VIII fördert die kommunale Jugendberufshilfe neun Jugendwerk-
stätten und vier Schulmüdeneinrichtungen. Hierbei handelt es sich um tagesstrukturie-
rende, werkpädagogische Vollzeitmaßnahmen, die der beruflichen Integration dienen und das 
Nachholen eines Sc hulabschlusses ermöglichen. J unge Menschen sollen hier di e Ausbil-
dungsreife erlangen beziehungsweise für höherschwelligere Förderungen fit gemacht werden. 
 
Die städtische Jugendberatungsstelle für Arbeits- und Berufsfragen bietet zusammen mit 
dem kommunal geförderten Beratungsangebot des Internationalen Bundes (IB) die Möglich-
keit, in niedrigschwelliger Form Beratung in Anspruch zu nehmen. Hierüber erfolgt zudem der 
Zugang zu den Einrichtungen für schulmüde Jugendliche. Für die linksrheinischen Gebiete ist 
hierbei das s tädtische, für die rechtsrheinischen Gebiete das Beratungsangebot des IB zu-
ständig. 
 
Darüber hinaus werden mit vier Kompetenzagenturen, die über das Stadtgebiet verteilt lie-
gen, weitere Beratungsangebote im Übergang Schule -Beruf gefördert. Die Kompetenza-
genturen stehen als wohnortnahes Angebot zur Verfügung , und werden unter anderem mit 
Mitteln des Jobcenters beziehungsweise der EU gefördert. Hinzu kommt die Beratungsstelle 
des Coach e.V. mit Sitz in Ehrenfeld mit ihrem besonderen Fokus auf junge Menschen mit 
Migrationsgeschichte. 
 
Seit Sommer 2021 steht zudem die Jugendberufsagentur auf der Deutzer Freiheit zur Ver-
fügung. Hierbei handelt es sich um eine Beratungseinrichtung in Kooperation mit dem Jugend-
amt, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Köln. Die Jugendberufsagentur wendet sich 
vor allem an diejenigen jungen Menschen, die von den bisherigen Anlaufstellen nicht erreicht 
werden beziehungsweise von dem Zusammenschluss der unterschiedlichen Rechtskreise un-
mittelbar profitieren können. Sie bietet einen besonders leichten Zugang zu allen Förderange-
boten der drei involvierten Rechtskreise.

76 JA – genau. gerade. jetzt. 
Ergänzend wird durch die Jugendberufshilfe kostenfreie Lernförderung für diejenigen Schü-
ler*innen angeboten, die sich eine Förderung sonst nicht leisten könnten. Die entsprechenden 
Angebote sind über das Stadtgebiet verteilt zu finden. 
 
Zusätzlich gibt es eine Vielzahl verschiedener Projekte mit zielgruppendifferenzierten An-
sätzen, wie beispielsweise Berufswahlparcours an Schulen oder ein theaterpädagogisches 
Berufsorientierungsangebot. An verschiedenen Standorten in der Stadt wird Lernförderung 
für benachteiligte und von Jugendarbeitslosigkeit bedrohte Migrant*innen angeboten, welche 
auch weiteren Teilnehmer*innen aus der Zielgruppe Jugendliche mit Förderbedarf offen steht. 
 
Über die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) wurden Standardele-
mente der Berufsorientierung für alle Schüler*innen in den letzten zwei Schulbesuchsjahren 
etabliert. Die Jugendberufshilfe steht im engen Austausch mit der Kommunalen Koordinie-
rungsstelle, und stellt im Rahmen von „KAoA“ einen festen Bestandteil im Rahmen der Bera-
tungsarbeit für Schüler*innen ohne Anschlussperspektive nach Schulabgang dar. Gemeinsam 
wird an einem digitalen Bildungswegweiser gearbeitet, welcher Jugendlichen und Eltern die 
Orientierung in der Kölner Bildungslandschaft erleichtern soll. 
 
Im Dezember 2019 startete das Angebot „TBS – Zukunftswerkstatt transnational – #Teil-
habe#Beruf#Sprache“ für Geflüchtete und Neuzugewanderte , welches durch den L and-
schaftsverband Rheinland und die Initiative „Gemeinsam klappt´s  – Durchstarten in Ausbil-
dung“ ko-finanziert wird. 
 
Das Jugendwohnen ist ein Angebot der Jugendsozialarbeit und kann einen pädagogisch för-
derlichen Lebensmittelpunkt für schulisch und beruflich engagierte Jugendliche und junge Er-
wachsene bieten, für die eine Hilfe zur Erziehung unverhältn ismäßig ist, aber dennoch ein 
alterstypischer Förderbedarf mit Verselbstständigungsperspektive besteht. 
Im Jugendwohnen können Jugendliche und junge Erwachsene unterkommen, wenn der Mit-
telpunkt der Ausbildung zu weit vom Elternhaus entfernt ist oder ein Zusammenleben mit der 
Familie nicht mehr möglich ist und den Ausbildungserfolg gefährdet. Es gibt insgesamt acht 
Einrichtungen im Stadtgebiet.  
Das Jugendwohnen ist allerdings nicht Teil dieses Kinder - und Jugendförderplanes, da das 
Angebot in Köln als Kann-Leistung im Einzelfall über die Paragraphen §13 Abs. 3 und gege-
benenfalls in Verbindung mit § 13 Abs. 1 SGB VIII finanziert wird. 
 
7.3.2 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren 
In der Jugendberufshilfe werden Jugendwerkeinrichtungen und Beratungsangebote institutio-
nell gefördert. Die weiteren Angebote erhalten eine Projektförderung (ohne Miet - und Over-
headkostenerstattung). Für die Durchführung der Lernförderung werden Honorarverträge aus-
gestellt. 
 
Alle geförderten Träger fertigen nach beendetem Maßnahmenjahr einen Sachbericht mit be-
reichsrelevanter Statistik an und übermitteln diese de n Sachgebieten Jugendberufshilfe und 
Fördermittelmanagement des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Diese Nachweise ent-

77 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
halten zudem die Darstellung SMARTer Ziele und deren Erreichungsgrad. Im Sinne einer kon-
tinuierlichen Steuerung des Arbeitsbereiches  werden zusätzlich regelmäßige Abstimmungs-
gespräche vor Ort geführt. 
 
7.3.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen  
 Gleichberechtigter Zugang zur Digitalisierung sowie Vermittlung von Medienkompetenz für 
Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen 
Abkopplung vom Arbeits- und Ausbildungsmarkt 
 Ausgleich von Bildungschancen durch Erhöhung der Selbstlernkompetenz der Zielgruppe 
(Problematiken im D istanzunterricht aufgrund mangelnder Ressourcen im Elternhaus, 
schulische Nachholbedarfe, gering ausgeprägte Frustrationstoleranz, etc.) 
 Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aller im Übergang Schule -Beruf tätigen Ak-
teur*innen (Runder Tisch § 16h SGB II , Jugendberufsagentur Deutz ab Sommer 2021, 
Projekte für schwer erreichbare junge Menschen gemäß § 16 h SGB II etc.) 
 Niedrigschwellige Hilfemaßnahmen für eine zunehmende Anzahl psychisch belasteter/er-
krankter junger Menschen (Gefahr fehlender Schulabschlüsse, Durchhalteproblematiken 
bei Ausbildungs- bzw. Maßnahmenaufnahme etc.) 
 Ausweitung von Schulmüden-Projekten auf Real- und Gesamtschulen 
 Digitalisierung der Arbeitsbereiche (Nutzung von Social Media, Anschaffung von 3D -Dru-
ckern etc.) 
 Verstärkung von Öffentlichkeitsarbeit 
 Verbesserung der Zielgruppenorientierung (digitale Angebote, moderne Internetauftritte,  
aufsuchende Arbeit etc.) 
 Intensivierung der Netzwerkarbeit zur Vermittlung benachteiligter Jugendlicher in den Aus-
bildungsmarkt (u.a. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) 
 Stärkung der Partizipation benachteiligter Jugendlicher durch Kooperation mit dem Koope-
rativen Kinder -und Jugendbüro 
 
Schulsozialarbeit in Köln 
 
Schulsozialarbeit hat sich in Köln seit Beginn der 70er Jahre an mittlerweile über 150 Schu-
len aller Schulformen als Kooperation von Jugendhilfe und Schule vor Ort in der Schule be-
währt. Sie wird in kommunaler Trägerschaft sowie von Trägern der freien Jugendhilfe und 
von Landesbediensteten geleistet. 
 
Aktuell sind 86 Grundschulen über Träger der freien Wohlfahrtshilfe mit Schulsozialarbeit 
versorgt, 18 Realschulen, 22 Förderschulen (darunter seit 2021 auch die städtischen För-
derschulen Geistige Entwicklung), 13 Berufskollegs, 12 Gymnasien, 3 Gesamtschulen und 
1 Hauptschule verfügen über kommunale Fachkräfte der Schulsozialarbeit. 
 
Der Ausbau der Schulsozialarbeit erfolgte zuletzt in Anlehnung an den 2019 mit der Schulent-
wicklungsplanung angestellten Überlegungen „Bildungsgerechtigkeit durch sukzessive 
Doppelbesetzung an besonders herausgeforderten Schulen“  zu erreichen, nach dem 
Prinzip „Ungleiches ungleich behandeln“  durch Doppelbesetzungen an 9 Grundschulen 
und 2 Realschulen.

78 JA – genau. gerade. jetzt. 
Um der Tatsache gerecht zu werden, dass Kinder und Jugendliche mehr Lebenszeit in der 
Schule verbringen, ist es unabdingbar, dass die Arbeitsfelder Jugendhilfe und Schule inei-
nandergreifen und systematisch aufeinander Bezug nehmen. 
 
Schulsozialarbeit stellt eine neutrale Ansprechpartnerin für alle Schüler*innen  dar. Sie 
komplettiert Bildung, indem sie ganzheitlich auf die Kinder und Jugendlichen blickt, selbst-
bestimmte Entscheidungen fördert und achtet, das gesellschaftlich-kulturelle Leben für 
alle öffnet, die Stärken von Menschen, Gruppen und Gemeinschaften hervorhebt und so 
zum Demokratieverständnis und zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen beiträgt. 
 
Beide Partner, Schule und Jugendhilfe, stellen im Lern- und Lebensraum Schule ein wirk-
sames Gesamtsystem von formeller und informeller Erziehung und Bildung dar. Schulsozial-
arbeit ist als eigenständiges Leistungsangebot der Jugendhilfe ein integraler Bestandteil 
dieses kooperativen Systems und hat einen selbstständigen fachlichen Auftrag.  
 
Am Beispiel der in den letzten Jahren in den Fokus gerückten Diskussion um Kinderarmut, 
Inklusion und Kinder- und Jugendschutz wurde deutlich, dass möglichst früh ansetzende, 
präventive Maßnahmen am ehesten geeignet sind, die Folgen von Benachteiligungen von 
Kindern und Jugendlichen zu kompensieren.  Sie dienen der Stärkung junger Menschen in 
der Schule und in der Familie, der Integration im Sozialraum und helfen soziale Benachteili-
gungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden.  
 
Dabei eignet sich der Standort Schule in besonderem Maße, das gesamte Leistungsspekt-
rum der Jugendhilf e frühzeitig, präventiv und nachhaltig  für junge Menschen und deren 
Eltern niederschwellig nutzbar zu machen. Die permanente wie auch anlassbezogene Ko-
operation mit den weiteren Angeboten der Jugendhilfe ist daher eine zentrale Säule der 
Schulsozialarbeit in Köln. Schulsozialarbeit ist auch in die Kooperationsvereinbarungen von 
Jugendhilfe und Schule einbezogen. 
 
Die Planung der konkreten Angebote der Schulsozialarbeit erfolgt pro Schuljahr schulspe-
zifisch, gemeinsam mit den schulischen Partnern vor Ort. 
 
Die gemeinsame Arbeit von allen Pädagog*innen an der Schule setzt an den Stärken und 
Ressourcen der Kinder und Jugendlichen an und beteiligt sie an Lernprozessen. Auf die-
ser Grundlage verfolgt sie das Ziel der Chancengleichheit, Inklusion und Selbstbestim-
mung.  
 
Bisher leitete sich die Aufgabe der Schulsozialarbeit aus § 13 SGB VIII ab. Über § 13a ist seit 
10.06.2021 die Schulsozialarbeit erstmals direkt im SGB VIII verankert.  Die neue Rege-
lung sieht vor, dass die nähere Ausgestaltung von Inhalt und Umfang der Aufgaben der 
Schulsozialarbeit durch Landesrecht geregelt wird. Die Konsequenzen, die sich für die Auf-
gabe der Schulsozialarbeit künftig aus § 13a SGB VIII im Konkreten ergeben sind daher noch 
offen.  
 
Konzeptionelle Grundlage der aktuelle n Arbeit der Schulsozialarbeit in Köln ist derzeit noch 
das in 2012 entwickelte Rahmenkonzept. Das Konzept wird seit 2019 in einem breit angeleg-
ten Beteiligungsprozess überarbeitet und weiterentwickelt. Die Fertigstellung soll bis Ende 
2021 erfolgen. 
 
Der bedarfsgerechte Ausbau, die qualitative Weiterentwicklung, die Schärfung des Profils, die 
nachhaltige Absicherung von Schulsozialarbeit bleiben weiterhin die zentralen Herausforde-
rungen der Schulsozialarbeit in Köln.

79 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
7.4 § 14 SGB VIII – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder - und 
Jugendschutzes gemacht werden. 
(2) Die Maßnahmen sollen 
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik-
fähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung ge-
genüber ihren Mitmenschen führen, 
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor ge-
fährdenden Einflüssen zu schützen. 
 
7.4.1 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Köln 
Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen unterliegt risikobehafteten, komplexen Ent-
wicklungsprozessen, welche zur Abfederung vielschichtige und präventive Konzepte erfor-
dern. Daher ist der erzieherische Ki nder- und Jugendschutz als Querschnittaufgabe einge-
bettet in viele Bereiche der Kinder- und Jugendförderung. 
 
Gemäß der gesetzlichen Grundlage sind die Befähigung zur Übernahme von Eigenschutz und 
Eigenverantwortung junger Menschen durch die Stärkung persö nlicher Kompetenzen, sowie 
die Befähigung an der Erziehung beteiligter Personen, Kinder und Jugendliche vor gefährden-
den Einflüssen zu schützen, primäre Ziele des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. 
 
Der präventiv und pädagogisch wirkende Ansatz sch ließt systematisch Kinder, Jugendliche 
und Heranwachsende unter 27 Jahren und deren Bezugspersonen, Vereine, pädagogische 
Fachkräfte, Multiplikator*innen (unter anderem aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Sucht-
kranken-Hilfe, Agentur für Arbeit, Jobcente r, Polizei und Polizeivollzugsdienst), Gewerbe-
schaffende und die Öffentlichkeit als Zielgruppen ein. Die Ansprache von Fachkräften und 
Multiplikator*innen erfolgt unter anderem zur Förderung ihrer Handlungskompetenz, zur Er-
weiterung ihres thematischen Wiss ens und zur Unterstützung bei der Entwicklung von ver-
bindlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des erzieherischen Kinder- und Jugendschut-
zes. 
 
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist permanent gesellschaftlichen und technischen 
Veränderungsprozessen sowie wissenschaftlichen Diskursen unterworfen, und muss seine 
zielgruppenspezifischen Präventionsangebote entsprechend fortlaufend entwickeln und vor-
halten. Zu wichtigen Jugendschutzthematiken zählen insbesondere Sucht und Drogen, Per-
sönlichkeitsverletzungen, Gewalt und Mobbing, neue Medien, Liebe/Sexualität, Sekten, Kulte 
und (Rechts)Extremismus, Kindeswohlfährdung im Kontext der §§ 8a und 72a SGB VIII, Se-
xualisierte und körperliche Gewalt, Gefährdungen in der Freizeit sowie Gesundheitsförderung.

80 JA – genau. gerade. jetzt. 
7.4.1.1 Allgemeiner erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
Zu den Handlungsfeldern des allgemeinen erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zäh-
len unter anderem: 
 Beratung, Information und Fortbildung zu den Themenbereichen des erzieherischen Kin-
der- und Jugendschutzes 
 Umsetzung des gesetzlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in den Hand-
lungsfeldern Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit  
 Umsetzung und Unterstützung bei institutionellen Schutzkonzepten gegen sexualisierte 
Gewalt von jungen Menschen in Einrichtungen 
 Konzeption und Realisierung von Kampagnen, Vorträgen, öffentlichen Infoveranstaltungen 
etc. zu fachrelevanten Themen (Taschengeld, Kinderarmut, rechtsaffine Jugendliche etc.) 
 Fachpädagogische Bewertungen bezüglich Gefährdung oder Beeinträchtigung von Kin-
dern und Jugendlichen im R ahmen des Jugendschutzgesetzes/ Jugendarbeitsschutzge-
setzes 
 Fachbezogene Projektumsetzung („Elterntalk NRW“) 
 
7.4.1.2 Struktur des Erzieherischen Jugendschutzes in der Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz  
Fachstelle Aufgaben, Herausforderungen, Kooperationen und Netzwerke 
Jugendmedien-
schutz/ 
Medien- 
pädagogik 
Aufgaben 
 Steuerung medienpädagogischer Kinder- und Jugendarbeit in Köln 
 Fachinformation 
 Koordination von stadtweiten Arbeitskreisen und Trägerkooperation 
 Organisation „Jugendforum“ auf der Messe für elektronische Spiele 
und Unterhaltung „gamescom“ 
 Förderung neuer Konzepte im Bereich e-Sports und Gaming 
 Federführung Spielebroschüre „Digitale Spiele pädagogisch beur-
teilt“ etc. 
Herausforderungen  
 Das „digitale Fenster zur Außenwelt“ in Zeiten von Kontaktein-
schränkungen und Lockdowns 
 Die gewachsene Bedeutung medialen Erlebens für die Selbstwahr-
nehmung von Kinder und Jugendlichen durch den Ausfall analoger 
Alternativen 
 Notwendigkeit der Medienkompetenz zum Erhalt der Teilhabemög-
lichkeit 
 Ausbau von Netzwerkstrukturen zwischen unterschiedlichen Trä-
gern von Kinder- und Jugendarbeit mit dem Ziel der Kompetenzer-
weiterung von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Fachkräften 
 Gewährleistung und Ausbau des Schutzes von Kindern und Ju-
gendlichen vor ungünstigen Einflüssen (Fehlinformation, Hassrede, 
nicht altersangemessener Content, wirtschaftliche Ausnutzung) 
 Vermittlung von Kompetenzen an Kinder und Jugendliche zum si-
cheren Erlangen von Informationen 
 Aktivierung und Ermutigung zum kreativen und selbstbestimmten 
Umgang mit digitalen Medien, Überwindung passiv -konsumtiven 
Verhaltens in belastender Situation 
Gewalt- und  Aufgaben

81 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
Salafismus- 
prävention 
 Koordination und Dokumentation präventiver Angebote in Köln 
 Fachberatung und Qualifikation von Institutionen vor Ort 
 Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit 
 Qualitätssicherung für Präventivangebote gemäß „Gesamtkonzept 
für Gewaltprävention im Kinder- und Jugendschutz der Stadt Köln“ 
(https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-dezer-
nat1/gleichstellung/gewaltpraeventionskonzept.pdf) und Fachstan-
dards der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) 
 Stiftung- und Sponsorenberatung 
 Konzeptentwicklung etc. 
Herausforderungen  
 Verbesserung institutioneller Schutzmöglichkeiten für jungen Men-
schen vor sexualisierter Gewalt und extremistischen Gruppen 
Kooperationen und Netzwerke 
 Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Informations - 
und Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus 
 Haus des Jugendrechts 
Demokratie- 
förderung/ 
politischer und  
religiöser  
Extremismus 
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv ge-
gen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“  ist 
die Stadt Köln Zuwendungsempfänger der Bundesförderung und feder-
führendes Amt zugleich. Das federführende Amt trägt die Verantwor-
tung für die administrative Abwicklung des umfassenden Bundespro-
gramms und übernimmt die fachliche Steuerung. Des Weiteren ist es 
zentraler Ansprechpartner für das Bundesministerium und verantwortli-
cher Akteur sowie Vorsitzender der mehrmals jährlich stattfindenden 
Begleitausschusssitzungen und  Zielfindungskonferenzen. Es findet 
eine enge inhaltliche und fachliche Zusammenarbeit mit der Koordinie-
rungs- und Fachstelle statt. 
Suchtprävention   
Gesundheits-
förderung 
Suchtprävention zielt darauf ab, gesundheitlichen, sozialen und ökono-
mischen Schäden vorzubeugen, die mit dem Gebrauch legaler und ille-
galer Suchtstoffe sowie den Folgen süchtigen Verhaltens verbunden 
sind. Kinder aus sucht- oder psychisch belasteten Familien haben ein 
stark erhöhtes Risiko, im Laufe ihres Lebens selbst eine psychische 
Störung zu entwickeln. Daher ist eine frühe und niederschwellige Prä-
ventionsarbeit bereits im Kindes- und Jugendalter notwendig, um über 
die Gefahren und gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufzuklären 
und einem möglichen Suchtverhalten vorzubeugen. 
Parallel dazu bedarf es der entsprechenden Qualifizierung von Fach-
kräften, die mit der Zielgruppe arbeiten. Die Suchtprävention wendet 
sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien. 
Aufgaben 
 Fachcontrolling und Konzeptfortschreibung 
 Steuerung der städtischen Suchtprävention in Zusammenarbeit mit 
den Trägern, dem Gesundheitsamt und weiteren Kooperations-
partner*innen 
 Steuerung und Leitung der AG 78 zur Suchtprävention und Gesund-
heitsförderung sowie diverser Arbeitsgruppen und Netzwerkarbeit 
 Bezirksübergreifende bundesweite Kommunikation und Fachaus-
tausch zur Qualitätsentwicklung 
 Multiplikatoren-Funktion: Wissensvermittlung und Weiterentwick-
lung von Fachthemen 
 Interdisziplinäre Kooperation mit Fachkräften innerhalb der Stadt 
sowie die Teilnahme an städtischen Fachgremien und Vertretung 
des Jugendamtes

82 JA – genau. gerade. jetzt. 
 Öffentlichkeitsarbeit, Initiierung von Kampagnen und Fachtagen 
 Berichterstattung in politischen Gremien, JHA und Rat 
 Themenbezogene Projektentwicklung und Projektarbeit, inkl. der 
Akquise von Fördermit teln zur Umsetzung von Präventionsmaß-
nahmen mit dem Ziel, junge Menschen zu stärken, zu begleiten und 
ihre Entwicklung und Lernprozesse zu fördern 
Herausforderungen 
 Abgrenzung der Suchtprävention (als Aufgabe des Kinderschutzes) 
von der Suchthilfe, insbesondere unter Wahrung des Blickes auf die 
Kinder und Familien aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe 
 Intervention zwischen Trägern und Gesundheitsamt 
 Amtsinterne Kommunikation und Kooperation zu Schnittstellen in-
nerhalb des Jugendamtes (Grundsatzangelegenheiten, Allgemeine 
Verwaltung) durch fließenden Übergang der Maßnahmen zu Hilfen 
zur Erziehung 
 Intensiver Fachaustausch mit dem Gesundheitsamt (mit Blick auf 
die süchtigen Erwachsenen) und den Jugendhilfeträgern 
 Niederschwellige Prävention und Gesundheitsförderung versus Re-
pression und konkreter Behandlung 
Steigende Zahlen psychisch - und sucht-kranker Eltern und damit ein-
hergehendes Risiko von psychischer Erkrankung der Kinder/neue 
Suchtmittel (Medien, Modedrogen) 
Streetwork  Streetwork ist ein Arbeitsfeld in der sozialen Arbeit, welches in Form 
eines niedrigschwelligen Angebotes problembelastete Zielgrup-
pen in prekären Lebenslagen unterstützt, die nicht mehr von den 
etablierten sozialen Hilfeeinrichtungen erreicht werden. Adres-
sat*innen von Streetwork sind Jugendliche und junge Erwachsene 
zwischen 14 und 27 Jahren, deren Lebenswelt durch diverse belas-
tende oder auch ausgrenzende Faktoren und Umstände gekenn-
zeichnet ist. 
 Streetwork der Stadt Köln (Amt für Kinder, Jugend und Familie) ar-
beitet in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln 
e.V. (AWO). Streetworker*innen sind bei Streetwork Köln standard-
mäßig Sozialarbeiter*innen oder Sozialpädagog*innen (Dipl./B.A.) 
mit zusätzlich erworbener Qualifikation durch Fortbildung und Su-
pervision. Sie stellen methodisch den Zugang zu diesen Zielgrup-
pen her. 
 Die Besonderheit von Streetwork liegt darin, dass Sozialarbeiter*in-
nen und Sozialpädagog*innen sich direkt in den Lebensraum der 
Klient*innen begeben (Lebensweltorientierung) und dort im öf-
fentlichen Raum, z.B. in Fußgängerzonen, auf Spielplätzen, in Ca-
fés, an Straßenecken oder Bahnhöfen Kontakt aufnehmen und bei 
Bedarf passende Verbindungen herstellen. Auf der Straße/im öf-
fentlichen Raum gibt es kein „Hausrecht“. Die Streetworker*innen 
sind Gäste im Lebensraum der Jugendlichen und jungen Erwach-
senen. Hier sind die Beziehungen gleichberechtigt. 
 Streetwork macht es sich zur Aufgabe, Jugendliche in ihrem Le-
bensumfeld kennen zu lernen, sie besser zu verstehen und für sie 
bedarfsorientierte Alternativen aufzuzeigen. Ziel ist es, Jugendliche 
und junge Erwachsene zu stärken, ihr Leben eigenverantwortlich 
und selbstbestimmt zu gestalten und sie bei der sozialen Integration 
zu unterstützen. Streetwork verfolgt damit das Ziel, Ausgrenzung 
und Stigmatisierung von jungen Menschen zu verhindern. Dabei ori-
entiert sich Streetwork an den Ressourcen der Adressat*innen.

83 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
 Die Qualität von Streetwork ist nicht an einer bestimmten Anzahl 
von Begleitungen bzw. Vermittlungen an weiterführende Hilfen 
messbar.

84 JA – genau. gerade. jetzt. 
8 Handlungsfeldübergreifende Maßnahmen- und Finanzplanung 
2021-2025 
8.1 Förderstrategie 
Um den festgestellten Handlungsbedarfen (Kapitel 5) mit einer adäquaten Umsetzung im Rah-
men der kommunalen Kinder - und Jugendförderplanung begegnen zu können, erscheint es 
aus planerischer Sicht zielführend, eine hieraus gewonnene Förderstrategie aufzustellen. 
 
Mit Blick auf das Handlungsziel, Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und 
junge Erwachsene in Köln gerecht zu gestalten, lautet diese , die Handlungsfelder der Kin-
der- und Jugendförderung zu befähigen, sich den Herausforderungen an ein bedarfs - 
und zielgruppengerechtes Kinder- und Jugendangebot vor Ort stellen zu können.  
 
ZIEL „Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und junge 
Erwachsene in Köln gerecht gestalten“ 
STRATEGIE „Kinder- und Jugendförderung zukunftsfähig gestalten, damit sie  
Teilhabechancen eröffnen kann“ 
Förderziele 
 Kinder- und Jugendgerechte attraktive Räume und Angebote schaffen, damit Teilneh-
men möglich ist und Spaß macht 
 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aufsuchen, damit sie tatsächlich erreicht 
werden  
 Sich digitalen Herausforderungen  stellen, damit Kinder- und Jugendförderung 
nicht abgehängt wird 
 Kinder und Jugendliche schützen, damit sie sich sicher aufgehoben wissen 
 Partizipation und Selbstwirksamkeit ermöglichen, damit Teilhabewille geweckt wird 
 Niemanden ausschließen, damit das Bildungspotential von Kinder- und Jugendförde-
rung umfassend wirken kann 
 Moderne Informationszugänge schaffen, damit Teilnahme überhaupt möglich wird 
 Niederschwellige Unterstützungs- und Förderangebote bieten, damit Bildung gelin-
gen kann 
 Ressourcen bündeln, damit effektiv und effizient auf Bedarfe reagiert werden kann 
 Fachkräfte qualifizieren, damit diese das tun können, was jetzt gebraucht wird 
 Qualität überprüfen, damit das Erforderliche zielsicher getan und wirksam wird. 
 
Aufbauend auf einem sehr guten und breit aufgestellten Angebot für Kinder, Jugendliche und 
junge Erwachsene in Köln, soll dieses Ziel durch bedarfsentsprechen den Ausbau sowie Mo-
dernisierung von Angeboten erfolgen:

85 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
Ein weiteres strategisches Element der vorliegenden Förderplanung wird aus der zeitlichen 
Abfolge der geplante n Maßnahmen ersichtlich: a b Beginn der Förderplanperiode wird zu-
nächst die stadtweite und hiermit allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu-
kommende zukunftsfähige, strukturelle Aufstellung der Angebote der Kinder- und Jugend-
förderung verfolgt. Ab 2024 soll eine mit Beginn des Jahres 2022 initiierte, und unter breiter 
Planungsbeteiligung erfolgte, bezirksbezogene Angebots- und Förderplanung seine Wirk-
samkeit entfalten. 
 
Das folgende Schaubild fasst die se Planungsschritte sowie die de n Planungs- und Umset-
zungsprozess begleitenden Qualitätsmerkmale Prozess- und Wirkungsorientierung im Rah-
men der Maßnahmenplanung zusammen. Die in Kapitel 8.2 folgende Einzelmaßnahmenauf-
stellung konkretisiert diese Ausrichtung und enthält die den Maßnahmen hinterlegte Finanz-
planung. 
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung 
Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung

86 JA – genau. gerade. jetzt. 
8.2 Einzelmaßnahmen 
Die folgende Maßnahmenplanung leitet sich unmittelbar aus d er Förders trategie ab und 
nimmt in der Darstellung der Einzelmaßnahmen Bezug auf die genannten Förderziele sowie 
die festgestellten Handlungsbedarfe (Kapitel 5). Hierbei werden jedem Handlungsbedarf (B1, 
B2, …) zunächst Teilzeile zugeordnet. Anschließend erfolgt eine Operationalisierung von Ein-
zelmaßnahmen (M1, M2, …), welche der Zielerreichung dienen sollen. 
 
Die hierbei zugrunde liegende Fördersystematik zeigt das folgende Beispiel: 
 
 
Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 
Im Sinne einer lebendigen  und dynamischen Fachpraxis erheben d ie in jeder Einzelmaß-
nahme beschriebenen Prozessbestandteile und Prozessbeteiligungen keinen Anspruch 
auf Vollständigkeit. Bezugnehmend auf das Strategieziel Weiterentwicklung und Qualitätssi-
cherung in der kommunalen Kinder- und Jugendförderung, kommt dem bereits zu Beginn der 
Förderplanlaufzeit jeder Maßnahme zugeordnete Evaluationszeitpunkt besondere Bedeu-
tung zu. Hier gilt es, jeweils geeignete Auswertungsinstrumentarien sowie Wirkungsindikato-
ren zu entwickeln.

87 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
8.2.1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen 
 
B 1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen 
Ziele 
 Förderung der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit gerecht ausgestalten 
 Festschreibung von Förderprogrammen 
 Aktualisierung einheitlicher Förderstandards sowie Neuentwicklung einheitlicher Förderstan-
dards für weitere Förderbereiche 
 Fachpersonal- und Sachausstattung absichern 
 Bedarfsgerechtigkeit von Kinder- und Jugendarbeit regelmäßig überprüfen 
 Kinder- und jugendgerechte (Wochenend-)Öffnungszeiten anbieten 
 schwache Sozialräume attraktiver und lebenswerter machen 
 Kindern und Jugendlichen Aneignungs- und Erfahrungsmöglichkeiten bieten 
 Jugendkultur stärken und sichtbar machen 
 Kinder und Jugendliche als Teil der Stadtgesellschaft im öffentlichen Raum sichtbar machen  
 Kindern und Jugendlichen Schutz-, Entlastungs- und Rückzugsräume bereitstellen 
 Kinder- und jugendgerechte Freiräume für Sport, Spiel und kulturelle Teilhabe eröffnen  
 
B 1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen 
M 1.1 Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendar-
beit 
Einzelmaßnahme M 1.1.1 Handlungsfeld §§ 11 -14 
Titel Prozessinhalte 
Bezirksbezogene 
Angebots- und  
Förderplanung 
- Aufstellung von bezirksbezogenen Bestands- und Bedarfsanalysen 
- Initiierung von Planungsgruppen 
- Indikatoren-Entwicklung zur Priorisierung von Bedarfen 
- Entwicklung bezirksbezogener Förderstrategien zur Abdeckung erforderli-
cher Handlungsbedarfe 
- Aktualisierung der Bedarfsanalyse „Handlungsbedarf zur Schaffung von Ju-
gendeinrichtungen und Jugendtreffs in Köln“ in Hinblick auf stringente För-
derung in allen Stadtteilen 
- Prüfung von Stellenzusätzen in Jugendeinrichtungen gemäß Bedarfsfest-
stellung 
- Weiterentwicklung/Stärkung der Mobilen Jugendarbeit in Köln 
- Bedarfsgerechte Verzahnung der Arbeitsfelder Offene Kinder - und Jugend-
arbeit und Mobile Jugendarbeit 
- Verknüpfung zur Spielflächenbedarfsplanung (Eröffnung von Spielräumen, 
Kompensation Spielflächendefizite etc.) 
- Auf Grundlage der Bezirksanalysen bedarfsgerechte und zukunftsweisende 
Anpassung bestehender Angebote mobiler und stationärer Offener Kinder - 
und Jugendarbeit sowie weiterer Angebote der Handlungsfelder §§ 11-14 
- bereits eingeplant für 2021/2022:  Vorhabenumsetzung Jugendeinrichtung 
Pavillon Kalk/Maltesergelände sowie Jugendeinrichtung Sürther Feld 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
- Kommunale Jugendhilfe-
planung 
- AK 80 
- AG 78 Mobile Arbeit/ 
Streetwork 
- AG 78 OKJA 
- AG § 78 Kulturpädagogik 
- Politik 
- Pädagogische Fachkräfte  
2021 
2022 
2023 
2024 
2025 
 
2025 356.500 € 
jeweils 2024 und 
2025 
 
 
 
 
 
GESAMT 713.000 €

88 JA – genau. gerade. jetzt. 
Einzelmaßnahme M 1.1.2 Handlungsfeld § 11 
Titel Prozessinhalte 
(Qualitäts-)Siche-
rung für das Infor-
melle Stabilisie-
rende Bildungsan-
gebot für Kinder 
und Jugendliche 
aus sozial benach-
teiligten Familien 
(ISBA) in der Offe-
nen Kinder- und Ju-
gendarbeit  
- Übermittagsbetreuung und schulische Hilfen für Kinder und Jugendliche ab 
10 Jahren in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 
- Einrichtungsscharfe Zusetzung von Erzieher*innenstellen zur Sicherung ei-
nes zuverlässigen und qualifizierten Betreuungsangebotes  
- Qualitätssteigerung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
- Verankerung ISBA im neu zu entwickelnden Förderprogramm Offene Kin-
der- und Jugendarbeit 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit 
Planung Umsetzung Evaluation  
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
- AK 80 
- Offene Kinder- und 
Jugendarbeit 
 
2021 2022 
2023 
2024 
2025 
2025 400.000,00 €  
pro Jahr 
2022-2025 
 
 
GESAMT 1.600.000,00 € 
 
Einzelmaßnahme M 1.1.3 Handlungsfeld §§ 11 
Titel Prozessinhalte 
Verlässliche Öff-
nung von Bauspiel-
plätzen mit Ver-
eins-/Ehrenamts-
strukturen 
- 2 Personalstellen (VZÄ) als Standard für die Ausstattung von Bauspielplät-
zen mit Vereins-/Ehrenamtsstrukturen 
- Sukzessive Stellenzusetzung 2022-2023 (um 1,5 VZÄ) 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit 
Planung Umsetzung Evaluation  
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
2021 2022 
2023 
 
2025 37.500,00 € 
in 2022 
112.500,00 € 
jeweils in 2023, 2024 
und 2025 
GESAMT 375.000,00 €

89 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
Einzelmaßnahme M 1.1.4 Handlungsfeld §§ 11 -14 
Titel Prozessinhalte 
Aktualisierung von 
Förderprogrammen 
und 
-richtlinien inklusive 
dazugehöriger För-
dersystematiken in 
der Kinder- und Ju-
gendförderung 
- Aktualisierung einheitlicher Förderstandards sowie Neuentwicklung ein-
heitlicher Förderstandards für weitere Förderbereiche  
- Gerechte Förderung diverser Formate der Offenen Kinder- und Jugendar-
beit 
- Aktualisierung des Leistungskataloges der Offenen Kinder- und Jugendar-
beit (u.a. verbindliche, bedarfsgerechte Wochenendöffnungen in der 
OKJA) 
- Überarbeitung bestehender Gremienstrukturen im Rahmen Kinder- und 
Jugendförderung (Zusammensetzung AGs, AKs etc.) 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit 
Planung Umsetzung Evaluation  
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
- Träger und Einrichtungen 
der Jugendförderung 
- AK 80  
2021 2022 
2023 
2024 
2025 
2023 - 
     
Einzelmaßnahme M 1.1.5 Handlungsfeld §§ 11 -14 
Titel Prozessinhalte 
Entwicklung eines 
geeigneten Evalua-
tionsinstrumen-
tes/Berichtswesens 
zur Überprüfung 
der Wirksamkeit 
von Kinder- und Ju-
gendförderung für 
jugendpolitische 
Gremien 
- Evaluation des KJFP nach Hälfte der Laufzeit 
- Aufbereitung für jugendpolitische Gremien 
- Nachjustierung ermöglichen 
- Qualitätssicherung gemäß § 79a SGB VIII 
- Entwicklung eines gesonderten Bausteines für die OKJA (auf Grundlage 
des aktuellen Wirksamkeitsdialoges in der OKJA) 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit 
Planung Umsetzung Evaluation  
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
- Kommunale Jugendhilfe-
planung 
- AK 80 
2022 2023 
2024 
2025 
2025 -

90 JA – genau. gerade. jetzt. 
B 1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen 
M 1.2 Aneignungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im öffentlichen 
Raum schaffen 
Einzelmaßnahme M 1.2.1 Handlungsfeld § 11  
Titel Prozessinhalte 
Installation von 
„Cultural Points“ 
- Schaffung/Nutzung von Räumen für kulturelle Bildung in den Stadtteilen, 
sowohl mobil als auch in Jugendeinrichtungen und dort verzahnt mit der in-
stitutionellen Arbeit 
- Konzeptschwerpunkt: Kulturelle Bildung insbesondere Kindern, Jugendli-
chen und jungen Erwachsenen in benachteiligten Stadtteilen näher bringen 
- Einbezug der Ergebnisse der Jugendbefragung 2018 in Bestands- und Be-
darfsanalyse 
- Personalressource im Umfang von 2 VZÄ für den Gesamtbereich Kultur- 
pädagogische Einrichtungen in freier Trägerschaft 
- Evaluation nach Hälfte der Laufzeit KJFP, Überprüfung einer möglichen 
Weiterförderung  
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- AG § 78 Kulturpädagogik 
- AG § 78 OKJA 
2021 2022 
2023 
2023 150.000,00 € 
zunächst jeweils  
2022 und 2023 
GESAMT 300.000,00 € 
    
Einzelmaßnahme M 1.2.2 Handlungsfeld § 11 
Titel Prozessinhalte 
Flankierende Maß-
nahmen zum Mo-
dellprojekt „Öffnung 
von Schulhöfen“ 
- Schulhoföffnungen an zunächst einer Modellschule pro Bezirk 
(Federführung Modellprojekt ab Herbst 2021: Amt für Schulentwicklung)  
- Ggf. Einsatz mobiler Kinder- und Jugendarbeit als flankierende Maßnahme 
zur Sicherung des Öffnungskonzeptes 
- Eröffnung von Spiel- und Bewegungsräumen 
- Optional Standorteröffnungen für Mobile Jugendarbeit 
- Gewinnung von Schulhofpat*innen (analog Spielplatzpatenschaften) 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit 
Planung Umsetzung Evaluation  
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
- Offene Kinder- und   
Jugendarbeit 
- Kommunale Jugendhilfe-
planung 
2021 2021 
2022 
2023 
2023 - 
 
Einzelmaßnahme M 1.2.3 Handlungsfeld § 11 
Titel Prozessinhalte 
Fortschreibung der 
Spielplatzbedarfs-
planung 
- Aktuelle Spielplatzbedarfsplanung läuft zum Jahr 2023 aus 
- Zwischenbilanzierung erfolgt in 2021 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Kommunale Jugendhilfe-
planung 
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
2021 
2022 
2023 
2024 
2025 
2025 -

91 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
8.2.2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale (Partizipations-) 
Formate anbieten 
 
B 2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale (Partizipations-)Formate 
anbieten 
Ziele 
 Chancen und Risiken der Digitalisierung im Blick haben 
 allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitalen Zugang ermöglichen  
 Förderung von (ausbildungsorientierter) Medienkompetenz und Medienreflexion  
 Raum für digitale Kunst und Kultur sowie Gaming und e-Sports geben 
 Mobilität/Sozialraumerweiterung durch digitale Angebote bieten 
 Innovation der Kinder- und Jugendförderung vorantreiben 
 Zukunftsfähigkeit der Kinder- und Jugendarbeit sichern 
 
B 2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale (Partizipations-) For-
mate anbieten 
M 2 Kinder- und Jugendarbeit digitalen Herausforderungen anpassen 
Einzelmaßnahme M 2.1 Handlungsfeld §§ 11 – 14 
Titel Prozessinhalte 
Entwicklung eines 
gesamtstädtischen 
Medienkonzeptes 
für die Kinder- und 
Jugendförderung 
- Entwicklung von Medienkonzepten für alle Handlungsfelder §§ 11-14, auch  
auf Grundlage bereits bestehender Medienkonzepte, bspw. in der OKJA 
- Träger-, Einrichtungs- bzw. Handlungsfeldbezogene Umsetzung von Medi-
enkonzepten 
- Themen: Digitalisierung,  Medienkompetenz, Eruierung von Unterstüt-
zungsmöglichkeiten bei der Beschaffung erforderlicher Hardware 
- Fachliche Begleitung durch die Fachstelle Medienpädagogik der Abteilung 
Kinderinteressen und Jugendförderung 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Federführung Fachstelle 
Medienpädagogik der Ab-
teilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
- Verschränkung von AG 78 
Medienpädagogik und  
AK Digitale Jugendarbeit 
2021 
2022 
2023 
2024 
2025 
2025 - 
 
Einzelmaßnahme M 2.2 Handlungsfeld § 11  
Titel Prozessinhalte 
Fortbildungs-
schwerpunkt  
Digitalisierung und 
Medienkompetenz 
- Fortbildungsveranstaltungen 
- Fortbildungsformat „update“ 
(flexible Inhaltsgestaltung für alle Handlungsfelder möglich) 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Fachstelle Medienpädago-
gik der Abteilung Kinderin-
teressen und Jugendförde-
rung 
- Erzieherischer Kinder- und 
Jugendschutz 
2021 2022 
2023 
2024 
2025 
2025 Insgesamt  
20.000,00 € 
für die  
Gesamtlaufzeit 
2022-2025 
 
eingeplant für  
laufendes Budget 51 
GESAMT 20.000,00 € 
eingeplant für laufendes Budget 51

92 JA – genau. gerade. jetzt. 
8.2.3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen 
 
B 3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen 
Ziele 
 niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote anbieten 
 Gefährdungen frühzeitig erkennen 
 Unterstützung in Krisen leisten 
 Kinderrechte stärken 
 Bedarfsgerechte Beratungszeiten vorhalten 
 Verlässliche und vertrauensvolle Ansprache ermöglichen 
 Safer Spaces schaffen 
 Resilienz-Förderung und Sensibilisierung für Selbstfürsorge 
 zielgruppenspezifische Präventionsangebote entwickeln 
 
B 3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen 
M 3 Prävention und Gesundheitsförderung in allen Handlungsfeldern 
der §§ 11-14 SGB VIII 
Einzelmaßnahme M 3.1 Handlungsfeld §§ 11 – 14 
Titel Prozessinhalte 
Koordination einer Träger- 
und handlungsfeldüber-
greifenden Zusammenar-
beit zur Thematik Gewalt- 
und Kinder-/Jugendschutz 
im Rahmen der 
AG § 78 Gewaltprävention 
- Organisation von Fachtagen, Fortbildungen etc. 
- Schaffung eines Projekttopfes 
- Erarbeitung/Aktualisierung von Schutzkonzepten für alle Handlungs-
felder 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit 
Planung Umsetzung Evaluation  
- Federführung Fachstelle 
„Gewaltprävention“ der 
Abteilung Kinderinteres-
sen und Jugendförde-
rung 
- Erzieherischer Kinder- 
und Jugendschutz der 
Abteilung Kinderinteres-
sen und Jugendförde-
rung 
- AG § 78 Gewaltpräven-
tion 
2021 2022 
2023 
2024 
2025 
2023 10.000,00 € 
pro Jahr 
2022-2025 
GESAMT 40.000,00 €

93 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
8.2.4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen 
 
B 4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen 
Ziele 
 Kinder und Jugendliche als Experten ihrer eigenen Lebenswelt ernst nehmen  
 Analoge und digitale Beteiligungsformate bieten – strukturell, anlassbezogen und zielgruppen-
spezifisch 
 Benachteiligte in (niederschwellige) Beteiligungsprozesse involvieren 
 Selbstwirksamkeit ermöglichen (gerade im Kontext sozialer Ungleichheit)  
 Informationszugänge schaffen 
 Politische Bildung unterstützen 
 Engagement unterstützen 
 Ehrenamt stärken  
 
B 4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen 
M 4 Partizipation strukturell verankern 
Einzelmaßnahme M 4.1 Handlungsfeld § 11, § 12 
Titel Prozessinhalte 
Neufokussierung 
der Arbeit des Ko-
operativen Kinder- 
und Jugendbüros 
auf den Arbeitsbe-
reich Kinder- und 
Jugendinformation 
sowie Erweiterung 
um mobile Ange-
bote im Bereich 
Partizipation 
- Ausbau des Kooperativen Kinder- und Jugendbüros zum Jugendinformati-
onszentrum 
- zusätzlich Installierung aufsuchender Elemente im Bereich der Kinder- und 
Jugendpartizipation („Partizipation in den Bezirken“) 
- Schaffung neuer Beteiligungsformate 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Koordination „Kinder-
freundliche Kommune“  
- Kooperatives Kinder- und 
Jugendbüro 
- Kölner Jugendring 
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
2021 2021 
2022 
2023 
2024 
2025 
2023 - 
 
Einzelmaßnahme M 4.2 Handlungsfeld § 12 
Titel Prozessinhalte 
Stärkung der Arbeit 
des Jugendrings im 
Kooperativen Kin-
der- und Jugend-
büro 
- Stellenaufstockung bei der im Kooperativen Jugendbüro verorteten Perso-
nalstelle des Kölner Jugendrings 
(um 0,5 VZÄ) 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Kooperatives Kinder- und 
Jugendbüro 
- Kölner Jugendring 
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
2021 2022 
2023 
2024 
2025 
2023 36.000,00 € 
pro Jahr 
2022-2025 
GESAMT 144.000,00 €

94 JA – genau. gerade. jetzt. 
Einzelmaßnahme M 4.3 Handlungsfeld § 11, § 12 
Titel Prozessinhalte 
Strukturelle 
Partizipation und 
Partizipationspro-
jekte fördern 
- Verschränkung mit dem Aktionsplan kinderfreundliche Kommune 
- Partizipative Peerprojekte 
- lokale Jugendetats ermöglichen (u.a. Fortführung „Auf Kölner Nacken – 
Geld für Gutes“ und Initiierung Projekt „Junge Visionen“) 
- Strukturelles Beteiligungsmanagement installieren 
(Prozessbeteiligungen, politische Beteiligung, Zielgruppenberücksichtigung 
in Planungsvorhaben etc.) 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Koordination „Kinder-
freundliche Kommune“ 
- Kooperatives Kinder- und 
Jugendbüro 
- Kölner Jugendring 
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
- AG §78 OKJA 
- Kinder- und Jugendforen in 
den Stadtbezirken 
2021 2021 
2022 
2023 
2024 
2025 
2023 24.000,00 € 
pro Jahr 
2021-2025 
(für Projekte) 
 
eingeplant für  
laufendes Budget 51 
 (für 2021 bereits ein-
gestellt) 
GESAMT 120.000,00 € 
 eingeplant für laufendes Budget 51 
 
Einzelmaßnahme  M 4.4 Handlungsfeld  § 11, § 12 
Titel Prozessinhalte 
Verstärkung der 
Ausbildung ehren-
amtlicher Jugend-
leiter*innen 
- Kooperation der Handlungsfelder § 11 und § 12 im Rahmen der JULEICA-
Ausbildung 
- Kooperation im Bereich der Ausbildung ehrenamtlicher Helfer*innen für die 
OKJA 
- Abgleich Module, Inhalte 
- Synergien prüfen 
- Finanzierungsmöglichkeiten für Ehrenamts-Ausbildung im Rahmen der 
OKJA prüfen 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Träger/ Einrichtungen der 
Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit 
- Jugendverbände 
- Kölner Jugendring 
2021 2021 
2022 
2023 
2024 
2025 
2023 - 
 
Einzelmaßnahme M 4.5 Handlungsfeld § 11, § 12 
Titel Prozessinhalte 
Stärkung des Eh-
renamtes durch An-
reizsysteme 
- JULEICA-Vergünstigungen erweitern 
- Akquise über den Jugendring 
- Unterstützung durch die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung 
sowie das Kooperative Kinder- und Jugendbüro 
- Abstimmung mit der Kommunalstelle FABE 
- Austausch Jugendring und OKJA 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Jugendverbände 
- Kölner Jugendring 
- Kooperatives Kinder- und 
Jugendbüro 
- Abteilung für Kinderinteres-
sen und Jugendförderung 
- Kommunalstelle FABE  
2021 2021 
2022 
2023 
2024 
2025 
2023 -

95 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
8.2.5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen 
 
B 5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen 
Ziele 
 Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 
 Individuelle Jugend(hilfe)angebote für LSBT*I*Q Jugendliche und junge Erwachsene ermögli-
chen 
 Gendersensibel und diskriminierungsfrei kommunizieren 
 Rollen- und Geschlechtsfindung unterstützen, Mobbing verhindern 
 Geschlechtsspezifische Angebote/Themenspezifische Angebote für alle 
 Haltungen und Werte überprüfen 
 Demokratische Prozesse befördern 
 Internationale Jugendarbeit stärken 
 
B 5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen 
M 5 Gender- und diversitätssensible Kinder- und Jugendarbeit strukturell 
verankern 
Einzelmaßnahme M 5.1 Handlungsfeld §§ 11-14 
Titel Prozessinhalte 
Einrichtung einer 
Fachberatungs-
stelle für die Träger 
und Einrichtungen 
aller Handlungsfel-
der der Jugendför-
derung unter Be-
rücksichtigung des 
Aktionsplans 
„Selbstverständlich 
unterschiedlich: Ak-
tionsplan der Stadt 
Köln zur Akzeptanz 
sexueller und ge-
schlechtlicher Viel-
falt“ beim  
Jugendzentrum 
anyway e.V. 
- Strukturelle Verankerung der Thematik „Sexuelle und geschlechtliche Viel-
falt“ in allen Bereichen der Jugendförderung 
- Expertise der Facheinrichtung für LSBT*I*Q Jugendliche und junge Er-
wachsene nutzen 
- Co-Finanzierung über Mittel der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender/Amt sowie des Amtes für Vielfalt und Integration 
prüfen 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Jugendzentrum anyway 
e.V. 
- Träger und Einrichtungen 
der §§ 11-14 
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
2021 2022 
2023 
2024 
2025 
2023 75.000,00 € 
pro Jahr  
2022-2025 
GESAMT 300.000 €

96 JA – genau. gerade. jetzt. 
Einzelmaßnahme M 5.2 Handlungsfeld §§ 11-14 
Titel Prozessinhalte 
Förderung, Vernet-
zung und Qualifi-
zierung von Fach-
kräften im Bereich 
der internationalen 
Jugendarbeit 
- Verstetigung der Förderung, Vernetzung und Qualifizierung von Fachkräf-
ten im Bereich der internationalen Jugendarbeit 
- Zusätzlich Co-Finanzierung über Mittel des Amtes für Integration und Viel-
falt prüfen 
- Aufbauend auf bestehendem Konzept Internationale Jugendarbeit 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Fachstelle Internationale 
Jugendarbeit der Abteilung 
Kinderinteressen und Ju-
gendförderung 
2021 2022 
2023 
2024 
2025 
2023 50.000,00 € 
pro Jahr 
2022-2025 
 
eingeplant für  
laufendes Budget 51 
Finanzierung über 
Gesamtkonzept 01/3 
– Europa und Interna-
tionales – für den Be-
reich der Jugendför-
derung wird aktuell 
politisch beraten.  
Ggf. Übertrag in lfds. 
Budget 51. 
GESAMT 200.000,00 € 
eingeplant für laufendes Budget 51 
 
Einzelmaßnahme M 5.3 Handlungsfeld § 14 
Titel Prozessinhalte 
Fortführung des 
Bundesprogram-
mes “Demokratie 
leben!“ 
- Projektförderungen für ein Bündnis aus drei bezirksübergreifenden „Part-
nerschaften für Demokratie“ 
- Verstetigung der Fachthematik in der Fachstelle „Demokratieförderung“  
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Federführung und Koordi-
nation über Fachstelle „De-
mokratieförderung“ der Ab-
teilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung in 
Kooperation mit der AWO 
Köln 
2021 2021 
2022 
2023 
2024 
2025 
2023 42.000,00 € 
pro Jahr 
2021-2025 
 
eingeplant für  
laufendes Budget 51 
(für 2021 bereits  
eingestellt) 
GESAMT 210.000,00 € 
eingeplant für laufendes Budget 51

97 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
Einzelmaßnahme M 5.4 Handlungsfeld §§ 11-14 
Titel Prozessinhalte 
Kampagne zur 
Thematik „Werte, 
Haltung und Tole-
ranz in der Stadtge-
sellschaft“ 
- Kooperationsprojekt zur Gewaltprävention und Stärkung von Toleranz in 
Köln 
- Breit angelegte Jahreskampagne 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Federführung Fachstelle 
Gewaltprävention der Ab-
teilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
- AG 78 Gewaltprävention 
- relevante Akteur *innen im 
Stadtgebiet 
- Projektbeteiligte aus  
„Demokratie leben!“ 
2021 2022 
 
2022 10.000,00 € 
im Jahr 2022 
GESAMT 10.000,00 €

98 JA – genau. gerade. jetzt. 
8.2.6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen 
 
B 6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen 
Ziele 
 Schaffung eines zielgruppenspezifischen digitalen Tools mit Informationen zu Freizeit-, Hilfs- 
und Beratungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln  
 Synergetische Verknüpfung bereits vorhandener Informationsplattformen und Tools 
 Digitales Tool als niederschwelliges Befragungsinstrument nutzen  
 Jugendliche als Experten in die Entwicklung einbinden  
 Verknüpfung mit bei Jugendlichen akzeptierten Social-Media-Plattformen 
 Elterninformation zum Tool herausgeben 
 Ausschöpfung externer Fördermöglichkeiten im Rahmen der Tool -Entwicklung 
 
B 6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen 
M 6 Installierung zeit- und zielgruppengerechter Informationsangebote 
Einzelmaßnahme M 6.1 Handlungsfeld §§ 11-14 
Titel Prozessinhalte 
Erstellung eines di-
gitalen Tools mit In-
formationen zu 
Freizeit-, Hilfs- und 
Beratungsangebo-
ten für Kinder, Ju-
gendliche und 
junge Erwachsene 
in Köln 
- Unter anderem Umsetzung eines dringenden Anliegens aus der Kölner Ju-
gendbefragung 2018 
- Ermöglichung von Online-Befragungen von Kindern und Jugendlichen 
- Vernetzung mit dem Bereich „Jugendinformation“ des Kinder- und Jugend-
büros 
- Verschränkung laufender Prozesse und bereits vorhandener Einzeltools 
(Kinderfreundliche Kommune, Anwendungen der Träger der freien Jugend-
hilfe u.a.) 
- Bezirkliche Ausrichtung integrieren 
- Akquise von Fördergeldern wird geprüft  
- Einbindung in die in die Strukturen zum Aktionsplan „Kinderfreundliche 
Kommune“ 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Kommunale Jugendhilfe-
planung 
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
- Kooperatives Kinder- und 
Jugendbüro 
- Koordination „Kinder-
freundliche Kommune“ 
- §§ 11-14 
- Relevante Akteure im 
Stadtgebiet 
2021 
2022 
2023 
2024 
2025 
2025 Insgesamt 
40.000,00 € 
für die Gesamtlauf-
zeit  
2022-2025 
 
GESAMT 40.000,00 €

99 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
8.2.7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 
schaffen 
  
B 7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schaffen 
Ziele 
 Angebote der Kinder- und Jugendarbeit flächendeckend inklusiv ausgestalten 
 Inklusion als Haltung verstehen 
 Besonderen Fokus auf Kinder und Jugendliche mit Handicap legen  
 Inklusionshelfer*innen in Kinder- und Jugendarbeit einbinden 
 Flankierende Elternarbeit im Sinne vertrauensbildender Maßnahmen 
 „Brücken bauen“ zwischen Besucher*innen 
 Barrierefreie Zugänge zu Angeboten schaffen 
 Abbau von Hemmschwellen befördern 
 
B 7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 
schaffen 
M 7 Inklusion strukturell verankern  
Einzelmaßnahme M 7.1 Handlungsfeld §§ 11-14 
Titel Prozessinhalte 
Qualifizierung pä-
dagogischer Fach-
kräfte zur  
Inklusionsthematik 
- Angebot verschiedener Fortbildungsformate zum Thema Inklusion in der 
Kinder- und Jugendförderung 
- Handlungsfeldspezifische/-übergreifende Fortbildungsreihen, Fachtage etc. 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Kinderinteressen und Ju-
gendförderung 
- Träger und Einrichtungen 
der §§ 11-14 
- Träger der Behindertenhilfe 
sowie spezieller Inklusions-
projekte 
2021 
 
2022 
2023 
2024 
2025 
2023 Insgesamt 
16.000,00 € 
für die Gesamtlauf-
zeit  
2022-2025 
 
eingeplant für  
laufendes Budget 51 
GESAMT 16.000,00 € 
eingeplant für laufendes Budget 51

100 JA – genau. gerade. jetzt. 
Einzelmaßnahme M 7.2 Handlungsfeld § 11, § 12 
Titel Prozessinhalte 
„Veedel Ferien 
Feez“ – Ferien für 
alle in Köln 
- Erstellung eines trägerübergreifenden Konzeptes („Dachmarke“) zur 
Gestaltung von (inklusiven) Ferienangeboten in Köln 
- Einheitliche Standards zur Programmgestaltung erarbeiten 
- Erarbeitung einer stringenten Förderstrategie (Transparente Beitrags- und 
Fördersystematik) 
- Besonderer Fokus auf Kinder und Jugendliche mit Handicap 
- Ggf. relevante Fachberatung hinzuziehen 
- Selbstverpflichtung zur Umsetzung durch die Träger von Ferienmaßnamen 
- Kooperationsveranstaltungen als Ressource für inklusive Angebote 
- Infotool aufbauen/oder Andocken an digitales Tool (siehe M 6.1) 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
- Träger und Einrichtungen 
der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit 
- Jugendverbände 
- Gremium Ferienhilfswerk 
- Träger von Ferienmaß-
nahmen 
- Träger der Behindertenhilfe 
sowie spezieller Inklusions-
projekte 
2021 
 
2022 
2023 
2024 
2025 
2023 - 
 
Einzelmaßnahme M 7.3 Handlungsfeld § 11 
Titel Prozessinhalte 
Inklusion in der  
Offenen Kinder- 
und Jugendarbeit 
auf bezirklicher 
Ebene 
- Mindestens ein Modellprojekt inklusiver Offener Kinder- und Jugendarbeit 
in jedem Bezirk durchführen 
- Kinder und Jugendliche mit Handicap können auch ortsnah inklusive Ange-
bote wahrnehmen 
- Ggf. relevante Fachberatung hinzuziehen 
- Landesfinanzierung, Stiftungen, Sponsoren, Stadtarbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik einbeziehen 
- Kooperationsveranstaltungen als Ressource für inklusive Angebote 
- Gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Hinblick auf inklusive Angebote, Konzepte 
etc. 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Abteilung für Kinderinteres-
sen und Jugendförderung 
- Koordination „Kinder-
freundliche Kommune“ 
- Träger und Einrichtungen 
der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit 
- Träger der Behindertenhilfe 
sowie spezieller Inklusions-
projekte 
2021 
 
2022 
2023 
2024 
2025 
2023 -

101 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
8.2.8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und Erwachsene sichern 
 
B 8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und junge Erwachsene sichern  
Ziele 
 niederschwellige Beratungsformate finden 
 Zunehmenden psychischen Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen durch diagnosti-
sche/therapeutische Angebote begegnen 
 Familien/Eltern stärken 
 besondere Unterstützung für Mädchen mit Fluchtbiografie anbieten 
 Ressourcen zur Schaffung passgenauer Angebote bündeln 
 
B 8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und junge Erwachsene sichern 
M 8.1 Voraussetzungsfreie Beratungs- und Unterstützungsformate installieren 
Einzelmaßnahme M 8.1.1 Handlungsfeld § 13 
Titel Prozessinhalte 
Implementierung 
flexibler Unterstüt-
zungsangebote für 
die Zielgruppe der 
bis 27-Jährigen in  
psychischen Prob-
lemlagen in den Ju-
gendwerkstätten 
- Niedrigschwellige und früh einsetzende  Unterstützungsangebote für Teil-
nehmer*innen der Jugendwerkstätten (Diagnose, Hilfestellungen, Vermitt-
lung etc.) 
- Entwicklung von Konzeptbausteinen analog Angebot „Plan 27 – Individuelle 
Hilfe für junge Menschen bis 27 Jahre“ 
- Personalressource im Umfang von 2 VZÄ für die Jugendwerkstätten 
- Mobile Einsatzmöglichkeit (bspw. 1 VZÄ rechts-/1 VZÄ linksrheinisch) 
- Evaluation nach Hälfte der Laufzeit KJFP, Überprüfung einer möglichen 
Weiterförderung 
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Abteilung Kinderinteressen 
und Jugendförderung 
- Träger und Einrichtungen 
der Jugendberufshilfe/ 
Jugendsozialarbeit 
2021 2022 
2023 
2023 150.000,00 € 
zunächst jeweils  
2022 und 2023 
GESAMT 300.000,00 € 
 
B 8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und junge Erwachsene sichern  
M 8.2 Effektive Netzwerkarbeit ausbauen 
Einzelmaßnahme M 8.2.1 Handlungsfeld § 13 
Titel Prozessinhalte 
Rechtskreisüber-
greifende Koopera-
tion in der Jugend-
berufsagentur 
Deutz 
- Multiprofessionelle und  rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zum 
Themenkreis Übergang Schule-Ausbildung-Beruf 
- Ressourcenbündelung 
- Abgestimmte Handlungskonzepte 
- Aufgabendopplung vermeiden 
- Lückenlose, passgenaue und niederschwellige Beratungsstrukturen  
- Modell für weitere Projekte  
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ 
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation 
- Steuerung: Abteilung für 
Kinderinteressen und Ju-
gendförderung, Jobcenter, 
Arbeitsagentur 
- Kooperation mit Trägern 
der Jugendsozialarbeit/ 
Jugendberufshilfe, vorhan-
denen Netzwerken  
2021 2021 
2022 
2023 
2024 
2025 
2023 -

102 JA – genau. gerade. jetzt. 
8.3 Gesamtübersicht Maßnahmen- und Finanzplanung 2021-2025 
In der nachfolgenden Übersicht, sind die durch die vorliegende Maßnahmenplanung 2021 bis 
2025 entstehenden Gesamtkosten in Euro hinterlegt (eingeplante Mittel aus dem laufenden 
Budget des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie Kosten für zusätzliche Maßnahmen). 
Die hier dargestellten Mittel sind für das Jahr 2022 in den Haushalt eingestellt und für die 
Jahre 2023 bis einschließlich 2025 geplant.  
 
Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstel-
lung durch den Rat der Stadt Köln für das jeweilige Maßnahmenjahr. 
 
Einzelmaßnahme 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt 
1.1.1 Bezirksbezogene 
Förderplanung - - - 356.500 356.500  713.000  
1.1.2 ISBA - 400.000 400.000 400.000 400.000 1.600.000 
1.1.3 Öffnung von 
Bauspielplätzen  - 37.500  112.500  112.500  112.500 375.000 
1.1.4 Aktualisierung 
Förderprogramme - - - - - - 
1.1.5 Evaluation  
Jugendförderung - - - - - - 
1.2.1 Cultural Points - 150.000  150.000  - - 300.000  
1.2.2 Öffnung von 
Schulhöfen - - - - - - 
1.2.3 Spielplatzbedarfs- 
planung - - - - - - 
2.1 Medienkonzept - - - - - - 
2.2 Fortbildung 
Digitalisierung - 5.000 5.000 5.000 5.000 20.000 
3.1 Gewalt-/ 
Jugendschutz - 10.000  10.000  10.000  10.000  40.000  
4.1 Fokussierungen 
Jugendbüro - - - - - - 
4.2 Stärkung 
Jugendring - 36.000 36.000 36.000 36.000 144.000 
4.3 Kinder- und 
Jugendbeteiligung  24.000 24.000 24.000 24.000 24.000 120.000 
4.4 Kooperation 
JULEICA - - - - - - 
4.5 JULEICA- 
Vergünstigungen  - - - - - -

103 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
Einzelmaßnahme 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt 
5.1 Fachberatungs-
stelle anyway  - 75.000  75.000  75.000  75.000  300.000  
5.2 
Fachkräfte  
Internationale 
Jugendarbeit 
- 50.000 50.000  50.000  50.000  200.000 
5.3 „Demokratie  
leben!“ 42.000 42.000  42.000  42.000  42.000  210.000 
5.4 Kampagne 
Toleranz - 10.000  - - - 10.000  
6.1 Digitales Tool - 10.000  10.000  10.000  10.000  40.000  
7.1 Fortbildung 
Inklusion - 4.000  4.000  4.000  4.000  16.000 
7.2 „Veedel Ferien 
Feez“ - - - - - - 
7.3 Inklusion in der 
OKJA - - - - - - 
8.1.1 
Jugendliche in 
psychischen 
Problemlagen 
- 150.000  150.000  - - 300.000  
8.2.2 Jugendberufs-
agentur - - - - - - 
Gesamtkosten 
KJFP 2021-2025 66.000 1.003.500  1.068.500 1.125.000  1.125.000  4.388.000

104 JA – genau. gerade. jetzt. 
In der nachfolgenden Übersicht, sind die durch die vorliegende Maßnahmenplanung 2021 bis 
2025 entstehenden Kosten in Euro für zusätzliche Maßnahmen hinterlegt (ohne eingeplante 
Mittel aus dem laufenden Budget des Amtes für Kinder, Jugend und Familie für alle Maßnah-
men des Förderplanes). Die hier dargestellten Mittel sind für das Jahr 2022 in den Haushalt 
eingestellt und für die Jahre 2023 bis einschließlich 2025 geplant.  
 
Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelberei tstel-
lung durch den Rat der Stadt Köln für das jeweilige Maßnahmenjahr. 
 
Einzelmaßnahme 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt 
1.1.1 
Bezirksbezo-
gene Förderpla-
nung 
- - - 356.500 356.500  713.000  
1.1.2 ISBA - 400.000  400.000  400.000  400.000  1.600.000  
1.1.3 Öffnung von 
Bauspielplätzen - 37.500  112.500  112.500  112.500 375.000 
1.2.1 Cultural Points - 150.000  150.000  - - 300.000  
3.1 Gewalt-/ 
Jugendschutz - 10.000  10.000  10.000  10.000  40.000  
4.2 Stärkung 
Jugendring - 36.000 36.000 36.000 36.000 144.000 
5.1 Fachberatungs-
stelle anyway - 75.000  75.000  75.000  75.000  300.000  
5.4 Kampagne 
Toleranz - 10.000  - - - 10.000  
6.1 Digitales Tool - 10.000  10.000  10.000  10.000  40.000  
8.1.1 
Jugendliche in 
psychischen 
Problemlagen 
- 150.000  150.000  - - 300.000  
Gesamtkosten 
Neumaßnahmen 
KJFP 2021-2025 
- 878.500  943.500 1.000.000  1.000.000  3.822.000

Anlage 0 zur Beschlussvorlage 1805-2021

2422 Zeichen

ANLAGE O zur Beschlussvorlage 1805/2021 
Betreff 
Kinder und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Aufgrund eines mit der Beschlussvorlage verknüpften, umfangreichen Abstimmungs - und 
Beteiligungsprozesses erreicht die oben genannte Beschlussvorlage den 
Jugendhilfeausschuss am 07.09.2021 nicht fristgerecht. 
Die der Maßnahmenplanung 2021 bis 2025 hinterlegte Finanzplanung zum kommunalen 
Kinder- und Jugendförderplan ist Bestandteil der kommunalen Haushaltsplanung 2022 ff.. Hier 
besteht eine enge inhaltliche und finanzielle Verknüpfung zur Aktualisierung zahlreicher 
Förderprogramme im Arbeitsbereich Kinder- und Jugendförderung. Der Abschluss des hierfür 
erforderlichen Abstimmungs - und Beteiligungsprozesses erfolgte erst nach  Ablauf der 
Vorlagenfrist.   
Aus folgenden Gründen ist es jedoch dringend erforderlich, die Vorlage in den zu beteiligenden 
Gremien und insbesondere im Rat am 09.11.2021 zu erreichen: 
1. Die Kommunale Kinder - und J ugendförderplanung bestimmt den Rahmen für eine 
bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit und eine hiermit verbundene 
Finanzplanung mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2022 ff.. Ein späteres Einbringen der 
Vorlage unter Wahrung des erforderlichen Einbezugs einer umfangreichen Gremienkette, 
ist mit entsprechender Handlungs- und Verfahrensunsicherheit ab dem bald beginnenden 
Maßnahmenjahr 2022 für die Träger der Kinder- und Jugendförderung verbunden.  
 
2. Die mit dem Ausbau der Kinder- und Jugendförderung verbundenen, neuen Maßnahmen 
innerhalb der kommunalen Kinder - und Jugendför derplanung erfordern einen 
ausreichenden Planungsvorlauf zur inhaltlichen Konzeptionierung und praktischen 
Vorbereitung. Insbesondere jene Maßnahmen, die mit Zusetzung von pädagogischen 
Fachkräften verbunden sind, sind frühzeitig zu initiieren, um einen re chtzeitigen 
Maßnahmenbeginn im Jahr 2022 realisieren zu können. Somit können die hierfür 
eingeplanten Finanzmittel voll umfänglich ausgeschöpft und jungen Me nschen in Köln 
alsbald entsprechende Angebote eröffnet werden. 
 
3. Da die Maßnahmen- und Finanzplanung zur Kommunalen Kinder- und Jugendförderung 
Bestandteil der kommunalen Haushaltsplanung 2022 ff. ist, soll den zu beteiligenden 
Gremien ausreichend Zeit zur Würdigung und Prüfung der vorgelegten Maßnahmen- und 
Finanzplanung vor Verabschiedung des Haushaltes am 09.11.2021 gegeben werden.

Anlage 5 Auszug Beschlussprotokoll Integrationsrat 28.09.2021

3501 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE 
Datum: 06.10.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
28.09.2021 
öffentlich 
8.4 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
1805/2021 
Ergänzungsantrag: " Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 
2021-2025 (1805/2021)" 
AN/2067/2021  
 
I. Abstimmung über Ergänzungsantrag der Grün-Offene-Liste  (GOL)  
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, 
 bei der Umsetzung des vorgelegten KJFP die speziellen Bedarfe von Kindern 
und Jugendlichen mit einer Migrations- und Fluchtgeschichte stärker zu be-
rücksichtigen.  
 Träger die bereits rassismus- und antisemitismuskritische Ansätze in der Kin-
der- und Jugendförderung fahren auch zu stärken und im KJFP finanziell zu 
stützen. 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt 
 
II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Beschlusses der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 20.09.2021 (Anlage 2) sowie mit dem 
Ergänzungsantrag der StadtAG LST:  
 
Geänderter Beschluss:  
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender empfiehlt den 
nachfolgenden Gremien und dem Rat wie folgt zu beschließen:

1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Ver-
waltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, be-
schließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 in der 
vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-
2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
2. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind 
im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendar-beit, in der 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 er-
forderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 je-weils 1.000.000 € wird 
das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rah-men der Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann je-weils zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen.  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur 
Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen.  
Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik:  
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln bittet die Verwaltung:  
1. den nachfolgenden kommenden Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln un-
ter Berücksichtigung der hier dargestellten Gedanken zu gestalten.  
2. Bei der Umsetzung des vorgelegten Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 
die Einbeziehung behinderte Kinder und Jugendlicher stärker zu berücksichtigen.  
Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwulen und Transgender:  
Die Verwaltung wird gebeten,  
 den Schutz von trans*, inter* und nichtbinären Kindern, die in diskriminieren-
den Familien / Hilfesystemen aufwachsen, zu stärken.  
 die Beratung von trans*, inter* und nichtbinären Kindern und Jugendlichen und 
deren Familien sowie Beratung und Fortbildung der sie begleitenden Instituti-
on der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen.  
 die besondere Situation von Kindern in Regenbogenfamilien zu erfassen und 
den Fortbildungsbedarf der sie begleitenden Institutionen zu sichern.  
 die beiden bestehenden kommunalen queeren Aufklärungs- und Bildungspro-
jekte zu festigen.  
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

9977 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1805/2021 
Freigabedatum 
01.09.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Verwaltung für den Teil-
ergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder - und 
Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und 
Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 
Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.09.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 24.09.2021 
Integrationsrat 28.09.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021 
Finanzausschuss 04.10.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.10.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 
Rat 09.11.2021

2 
2. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 
2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen berücksichtigt. 
Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendung en von 943.500 €, 2024  und 2025 jeweils 
1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanauf-
stellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um-
schichtungen, vorsehen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des 
Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2022: 878.500  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023: 943.500 €, 
2024: 1.000.000 €, 2025: 1.000.000 € 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
1. Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung 
Gemäß § 15 Abs. 4 des „Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Ge-
setz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder und Ju-
gendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz“ (3.AG-KJHG-KJFöG) sind die Kommunen in 
Nordrhein-Westfalen verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Kin-
der- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser soll die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der 
Kinder- und Jugendförderung der Kommune jeweils für die Dauer der laufenden Wahlperiode des 
Vertretungsorganes festschreiben und gleichzeitig als Förderinstrumentarium dienen.  
 
Mit dem vorliegenden „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025“ kommt die Verwal-
tung dieser gesetzlichen Verpflichtung nach und legt hiermit eine Maßnahmen- und Finanzplanung für 
den Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 vor. 
 
Das Ziel der Planung besteht darin,

4 
 
 den öffentlichen Jugendhilfeträger, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Verwaltung 
sowie Politik und Öffentlichkeit hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen und den daraus ab-
zuleitenden Handlungsansätzen der Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich zu orientieren,  
 die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen als grundlegende Planungsgröße für den be-
darfsgerechten Ausbau von Jugendhilfeangeboten einzubeziehen, 
 konkrete Maßnahmen zu formulieren, die geeignet erscheinen, das System der Kinder - und Ju-
gendförderung bedarfsgerecht weiter zu entwickeln, ohne dabei den Anspruch zu erheben, sämt-
liche Handlungserfordernisse, die sich in einem fünfjährigen Planungszeitraum ergeben könnten, 
gedanklich abschließend vorwegnehmen und im Detail festlegen zu können, 
 die abgeleiteten Einzelmaßnahmen in eine stringente Maßnahmenplanung für die Jahre 2021 bis 
2025 zu integrieren, und – zum ersten Mal im Rahmen einer Ko mmunalen Kinder- und Jugend-
förderplanung in Köln – mit einer hierfür veranschlagten Finanzplanung zu hinterlegen.  
 
Der vorliegende Kommunale Kinder - und Jugendförderplan ist in einem dialogischen Planungspro-
zess mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Rahmen der hierfür vorgesehenen Gre-
mien „AK Kinder- und Jugendförderplan“ sowie „AK 80“ entwickelt und abgestimmt worden. 
 
2. „JA - genau. gerade. jetzt.“: Bildungs - und Teilhabechancen gerecht und zukunftsfähig 
gestalten  
Das Planungsgeschehen sow ie die vorliegende Förderplanung sind geprägt von den einschneiden-
den Einflüssen der Corona-Pandemie und den sich hieraus ergebenden Herausforderungen zur Be-
wältigung von Krisenfolgen für die im besonderen Maße von Einschränkungen betroffene Zielgruppe 
der Kinder und Jugendlichen. So machen Titel und Leitbild des Kommunalen Kinder- und Jugendför-
derplanes in nachdrücklicher Weise deutlich, welche Aufgabe dem informellen Bildungsangebot der 
Kinder- und Jugendförderung vor Ort zukommt, um Kindern und Jugendlic hen Chancen für einen 
gelingenden Neustart und eine gesunde Entwicklung zu eröffnen. 
 
Die Vermittlung sozialer Kompetenzen, das Eröffnen von Räumen und neuen Perspektiven, zielgrup-
pengerechte und niedrigschwellige Partizipationsangebote und insbesondere da s (Wieder -)Erleben 
gemeinsamer Freizeitgestaltung gehören zu jenen Elementen, die Kinder- und Jugendarbeit aufgrund 
der ihr inhärenten Möglichkeiten, Methoden und Prinzipien in einzigartiger Weise im Rahmen der Ju-
gendhilfe erbringen kann. Im Sinne der vorliegenden Förderplanung sind Teilhabechancen insbeson-
dere dort zu stärken, wo bereits bestehende Ungleichheiten sich – nochmals verstärkt durch die 
coronabedingten Krisenfolgen – zu verfestigen drohen.  
 
Aufbauend auf eine breite und vielfältige Landschaft der Kinder- und Jugendförderung in Köln lautet 
die aus einer aktuellen Bedarfsanalyse resultierende Förderstrategie, die Handlungsfelder der Kinder- 
und Jugendförderung zu befähigen, sich den Herausforderungen an ein zielgruppengerechtes Kinder- 
und Jugendangebot vor Ort stellen zu können. Hierzu bedarf es eines bedarfs - und zukunftsfähigen 
Auf- und Ausbaus der Angebote, um Teilhabechancen für die gesamte Zielgruppe eröffnen zu kön-
nen. 
 
Hieraus leitet sich die Maßnahmenplanung unmittelbar ab. Schwerpunktmäßige Handlungsziele sind 
die Eröffnung von inklusiven Räumen für Kinder und Jugendliche, das Angebot zielgruppengerechter 
und digitaler Mitwirkungsformate und Informationszugänge, Gewaltprävention und Gesundheitsförde-
rung, das Ermöglichen eines diskriminier ungsfreien Aufwachsens sowie die Sicherung gelingender 
Bildungsverläufe insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene. Es ist zu befürchten, dass 
coronabedingte Einschränkungen in der formellen und informellen Bildungslandschaft gerade auf

5 
ohnehin bildungsbenachteiligte Jugendliche schwerwiegende Auswirkungen haben werden. Auch im 
Rahmen dieser Förderplanung gilt es, dem entgegenzuwirken.  
 
Die abschließende Darstellung der konkreten Einzelmaßnahmen nimmt Bezug auf die genannten 
Förderziele. Aus der zei tlichen Aufstellung der Einzelmaßnahmen wird ein weiteres, strategisches 
Element der vorliegenden Förderplanung ersichtlich. Ab Beginn der Förderplanperiode wird zunächst 
die stadtweite und hiermit allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zukomme nde zu-
kunftsfähige, strukturelle Aufstellung der Angebote der Kinder - und Jugendförderung verfolgt. Ab 
2024 soll eine mit Beginn des Jahres 2022 initiierte, und unter breiter Planungsbeteiligung  erfolgte, 
bezirksbezogene Angebots- und Förderplanung seine Wirksamkeit entfalten. 
 
3. Evaluation 
Bezugnehmend auf das Strategieziel „Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in der kommunalen 
Kinder- und Jugendförderung“, kommt der bereits zu Beginn der Förderplanlaufzeit jeder Einzelmaß-
nahme zugeordnete Evaluationszeitpunkt besondere Bedeutung zu. Hier gilt es, jeweils geeignete 
Auswertungsinstrumentarien sowie Wirkungsindikatoren zu entwickeln.  
 
Zudem plant die Verwaltung die Vorlage eines Zwischenberichtes zum Umsetzungsstand des Kinder- 
und Jugendförderplanes im Dezember 2023. 
  
4. Finanzierung 
Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500  € in 2022 sind im HPL -Entwurf 
2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen berücksichtigt. 
 
Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 
1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun-
gen, vorsehen. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 - „JA – genau. gerade. jetzt. Bildungs - und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und 
junge Erwachsene in Köln gerecht und zukunftsfähig gestalten“ – Kinder- und Jugendförderplan der 
Stadt Köln 2021-2025 
 
(Anlage 1 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden und wird nicht umge-
druckt.)

Beratungsverlauf (16)

09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2021 Integrationsrat
TOP 8.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.10.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.10.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.10.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.10.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
04.11.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2021 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.11.2021 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1805/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.09.2021
Erstellt
12.05.2021 10:08