Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1805/2021 vom 28.09.2021
Stand: Am 09.11.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1805/2021 Freigabedatum 01.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Verwaltung für den Teil- ergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 24.09.2021 Integrationsrat 28.09.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021 Finanzausschuss 04.10.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.10.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Rat 09.11.2021 2 2. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendung en von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanauf- stellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2022: 878.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023: 943.500 €, 2024: 1.000.000 €, 2025: 1.000.000 € a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung Gemäß § 15 Abs. 4 des „Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Ge- setz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder und Ju- gendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz“ (3.AG-KJHG-KJFöG) sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Kin- der- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser soll die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder- und Jugendförderung der Kommune jeweils für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Vertretungsorganes festschreiben und gleichzeitig als Förderinstrumentarium dienen. Mit dem vorliegenden „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025“ kommt die Verwal- tung dieser gesetzlichen Verpflichtung nach und legt hiermit eine Maßnahmen- und Finanzplanung für den Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 vor. Das Ziel der Planung besteht darin, 4 den öffentlichen Jugendhilfeträger, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Verwaltung sowie Politik und Öffentlichkeit hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen und den daraus ab- zuleitenden Handlungsansätzen der Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich zu orientieren, die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen als grundlegende Planungsgröße für den be- darfsgerechten Ausbau von Jugendhilfeangeboten einzubeziehen, konkrete Maßnahmen zu formulieren, die geeignet erscheinen, das System der Kinder - und Ju- gendförderung bedarfsgerecht weiter zu entwickeln, ohne dabei den Anspruch zu erheben, sämt- liche Handlungserfordernisse, die sich in einem fünfjährigen Planungszeitraum ergeben könnten, gedanklich abschließend vorwegnehmen und im Detail festlegen zu können, die abgeleiteten Einzelmaßnahmen in eine stringente Maßnahmenplanung für die Jahre 2021 bis 2025 zu integrieren, und – zum ersten Mal im Rahmen einer Ko mmunalen Kinder- und Jugend- förderplanung in Köln – mit einer hierfür veranschlagten Finanzplanung zu hinterlegen. Der vorliegende Kommunale Kinder - und Jugendförderplan ist in einem dialogischen Planungspro- zess mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Rahmen der hierfür vorgesehenen Gre- mien „AK Kinder- und Jugendförderplan“ sowie „AK 80“ entwickelt und abgestimmt worden. 2. „JA - genau. gerade. jetzt.“: Bildungs - und Teilhabechancen gerecht und zukunftsfähig gestalten Das Planungsgeschehen sow ie die vorliegende Förderplanung sind geprägt von den einschneiden- den Einflüssen der Corona-Pandemie und den sich hieraus ergebenden Herausforderungen zur Be- wältigung von Krisenfolgen für die im besonderen Maße von Einschränkungen betroffene Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. So machen Titel und Leitbild des Kommunalen Kinder- und Jugendför- derplanes in nachdrücklicher Weise deutlich, welche Aufgabe dem informellen Bildungsangebot der Kinder- und Jugendförderung vor Ort zukommt, um Kindern und Jugendlic hen Chancen für einen gelingenden Neustart und eine gesunde Entwicklung zu eröffnen. Die Vermittlung sozialer Kompetenzen, das Eröffnen von Räumen und neuen Perspektiven, zielgrup- pengerechte und niedrigschwellige Partizipationsangebote und insbesondere da s (Wieder -)Erleben gemeinsamer Freizeitgestaltung gehören zu jenen Elementen, die Kinder- und Jugendarbeit aufgrund der ihr inhärenten Möglichkeiten, Methoden und Prinzipien in einzigartiger Weise im Rahmen der Ju- gendhilfe erbringen kann. Im Sinne der vorliegenden Förderplanung sind Teilhabechancen insbeson- dere dort zu stärken, wo bereits bestehende Ungleichheiten sich – nochmals verstärkt durch die coronabedingten Krisenfolgen – zu verfestigen drohen. Aufbauend auf eine breite und vielfältige Landschaft der Kinder- und Jugendförderung in Köln lautet die aus einer aktuellen Bedarfsanalyse resultierende Förderstrategie, die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung zu befähigen, sich den Herausforderungen an ein zielgruppengerechtes Kinder- und Jugendangebot vor Ort stellen zu können. Hierzu bedarf es eines bedarfs - und zukunftsfähigen Auf- und Ausbaus der Angebote, um Teilhabechancen für die gesamte Zielgruppe eröffnen zu kön- nen. Hieraus leitet sich die Maßnahmenplanung unmittelbar ab. Schwerpunktmäßige Handlungsziele sind die Eröffnung von inklusiven Räumen für Kinder und Jugendliche, das Angebot zielgruppengerechter und digitaler Mitwirkungsformate und Informationszugänge, Gewaltprävention und Gesundheitsförde- rung, das Ermöglichen eines diskriminier ungsfreien Aufwachsens sowie die Sicherung gelingender Bildungsverläufe insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene. Es ist zu befürchten, dass coronabedingte Einschränkungen in der formellen und informellen Bildungslandschaft gerade auf 5 ohnehin bildungsbenachteiligte Jugendliche schwerwiegende Auswirkungen haben werden. Auch im Rahmen dieser Förderplanung gilt es, dem entgegenzuwirken. Die abschließende Darstellung der konkreten Einzelmaßnahmen nimmt Bezug auf die genannten Förderziele. Aus der zei tlichen Aufstellung der Einzelmaßnahmen wird ein weiteres, strategisches Element der vorliegenden Förderplanung ersichtlich. Ab Beginn der Förderplanperiode wird zunächst die stadtweite und hiermit allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zukomme nde zu- kunftsfähige, strukturelle Aufstellung der Angebote der Kinder - und Jugendförderung verfolgt. Ab 2024 soll eine mit Beginn des Jahres 2022 initiierte, und unter breiter Planungsbeteiligung erfolgte, bezirksbezogene Angebots- und Förderplanung seine Wirksamkeit entfalten. 3. Evaluation Bezugnehmend auf das Strategieziel „Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in der kommunalen Kinder- und Jugendförderung“, kommt der bereits zu Beginn der Förderplanlaufzeit jeder Einzelmaß- nahme zugeordnete Evaluationszeitpunkt besondere Bedeutung zu. Hier gilt es, jeweils geeignete Auswertungsinstrumentarien sowie Wirkungsindikatoren zu entwickeln. Zudem plant die Verwaltung die Vorlage eines Zwischenberichtes zum Umsetzungsstand des Kinder- und Jugendförderplanes im Dezember 2023. 4. Finanzierung Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL -Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun- gen, vorsehen. Anlagen Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 - „JA – genau. gerade. jetzt. Bildungs - und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln gerecht und zukunftsfähig gestalten“ – Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (Anlage 1 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden und wird nicht umge- druckt.) -
Anlage 7, Auszug JHA 26.10.2021, TOP 4.3 Vorlage 1805-2021
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Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Wolf Telefon: (0221) 221 24954 E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de Datum: 28.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.10.2021 öffentlich 4.3 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 202 1-2025 1805/2021 Geänderter Beschluss in der Fassung Anlage 4: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplane s 2022 in der von der Ver- waltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021- 2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und be-auftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die konkrete Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Fachkräften, um vielfäl- tigen Zielgruppenbedarfen in besonderem Maße entsprechen zu können. Hierfür wird ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium installiert, welches – gegebenenfalls maßnahmenscharf – weitere Fachexpertise einschlägiger Institutionen in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben einbezieht. 3. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen vo n 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendar- beit, in der Teil-planzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rah- men der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann je- weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um-schichtungen, vorsehen. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2 023 einen Zwischenbericht zur Um-setzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. Abstimmungsergebnis: • 13 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ( 2), SPD-Fraktion (2), CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisver- band Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportju- gend Köln e.V. (1) • keine Gegenstimmen • keine Enthaltungen Einstimmig zugestimmt . Frau Yazicioglu war bei Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend. -
Anlage 2, Auszug aus dem Beschlussprotokoll der StAG Behindertenpolitik vom 20.09.2021
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: (0221) 221-22822 Fax : (0221) 221-6627497 E-Mail: angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de Datum: 21.09.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 20.09.2021 öffentlich 2.3 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1805/2021 Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt den Fachausschüssen des Rates und den Bezirksvertretungen zu empfehlen mit folgender Ergänzung zu beschließen: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Ver- waltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021- 2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendar- beit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorse- hen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln bittet die Verwaltung: 1. den nachfolgenden kommenden Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln unter Berücksichtigung der hier dargestellten Gedanken zu gestal- ten. 2. Bei der Umsetzung des vorgelegten Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln die Einbeziehung behinderte Kinder und Jugendlicher stärker zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 2.5 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025, DSNr. 1805- 2021 hier: Antrag und Stellungnahme der Vertreter*innen der Behinderten- organisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik vom 14.09.2021 zu TOP 2.3 Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt den Fachausschüssen des Rates und den Bezirksvertretungen zu empfehlen, folgende Ergänzung zu be- schließen: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln bittet die Verwaltung: 1. den nachfolgenden kommenden Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln unter Berücksichtigung der hier dargestellten Gedanken zu gestalten. 2. Bei der Umsetzung des vorgelegten Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln die Einbeziehung behinderte Kinder und Jugendlicher stärker zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten- politik Vorsitzende Frau Oberbürgermeisterin Reker Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - Sitzung am 20.07.2021 Antrag und Stellungnahme zu TOP 2.3. Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Stadt Köln 2022-2025 Beschluss Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln bittet die nachfolgenden Gre- mien den Antrag mit zu beschließen: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln bittet die Verwaltung: 3. nachfolgenden den kommenden KJFP unter Berücksichtigung der hier darge- stellten Gedanken zu gestalten 4. Bei der Umsetzung des vorgelegten KJFP die Einbeziehung behinderte Kinder und Jugendlicher stärker zu berücksichtigen. Begründung und Stellungnahme Leitgedanken des Förderplans sind: „die inklusive Ausgestaltung der räumlichen, fachlichen und personellen An- gebote, auch im Regelbereich Jugendfreizeiteinrichtungen und Beratungsstel- len Kinder und Jugendliche mit Behinderung von Beginn an mitzudenken, Zugän- ge zu ermöglichen und soziale Integration sowie individuelle Entfaltung ein- schließlich kultureller und geistiger Entwicklung zu fördern niederschwellige Unterstützungsangebote vorzuhalten“ Die Stadt-AG Behindertenpolitik begrüßt und unterstützt diese Leitgedanken des KJFP 2022-2025 ausdrücklich. Nach Durchsicht des KJFP verbleibt jedoch der Ein- druck, dass die Lebenswelten von jugendliche Einwohner*Innen nicht in ausreichen- dem Maße bekannt sind und daher nicht einfließen konnten. Hier ist dringender Handlungsbedarf, damit diese Leitgedanken mit Leben und Taten gefüllt werden können. Zudem hat sich die Stadt Köln verpflichtet (s. „Kinderfreundliche Kommune“) und ist gleichzeitig gesetzlich gefordert (SGB VIII-Reform Kinder- und Jugendstärkungsge- setz), die Inklusion voranzutreiben und zu gestalten. 1. Zur verwendeten Datenbasis des KJFP In der Datenbasis, auf Grundlage der KJFP mit seinen Handlungsfeldern und Maß- nahmen entwickelt wurde, sind keine quantitativen und qualitativen Informationen über Kinder/Jugendliche mit Behinderung enthalten. Die besonderen Bedarfe, Wün- sche und Anregungen von etwa 9 % der Kinder und Jugendlichen sind unbekannt und konnten bei den Planungen nicht einfließen. Zur Bedarfsplanung wurde u.a. die Jugendbefragung von 2018 herangezogen und differenziert stadtteilbezogen ausgewertet. Hier gibt es keine Angaben zur Beteili- gung von Jugendlichen mit Behinderung. Anhand des Vorgehens zur Teilnehmen- den-Akquise ist davon auszugehen, dass Jugendliche mit Behinderung nicht erreicht wurden. Andererseits könnten aus dem aktuellen Inklusionsbericht an Kölner Schulen Hin- weise auf Bedarfe ermittelt und quantifiziert werden. Beispielsweise wurde hier dar- gestellt, dass insbesondere die Förderschwerpunkte Lernen und emotionale und so- ziale Entwicklung häufig mit benachteiligten Lebenslagen vergesellschaftet sind. Die- se Erkenntnis findet sich im KJFP nicht wieder. Die Bedarfe von mehr als 8.000 Schüler*Innen wurden nicht berücksichtigt. Es fehlt insgesamt eine Vernetzung der Bereiche und Erkenntnisse. So sollten doch auch Anhaltspunkte und Bedarfe von Kindern/Jugendlichen aus § 35 a vorliegen, die hier in der Planung Berücksichtigung hätten finden müssen? Generell lässt sich sagen, dass jugendliche Einwohner*Innen mit Behinderung ge- nauso vielfältig sind wie alle Kinder/Jugendliche. Sie leben z.B. in benachteiligten Lebenslagen, bei Alleinerziehenden, sind queer, von (mehrfacher) Diskriminierung betroffen, haben Migrationshintergrund, sind Jungen und Mädchen, unterliegen Ge- sundheits- und Drogenrisiken, werden delinquent … Kurz: es gibt nicht DIE (eine) Behinderung, sondern es erfordert einen genauen Blick, welcher Bedarf vorliegt. 2. Die Ausgestaltung des KJFP Auffällig ist, dass Themen und Teilzielgruppen (z.B. Migration, Mädchen/Jungen, Al- leinerziehende) analysiert werden, sich Kinder und Jugendliche mit Behinderung o- der deren benachteiligte Lebenslagen dort nicht wiederfinden. Dies hat Folgen für die Handlungsfelder und Maßnahmenplanung. U.a. sollen Räume eröffnet werden, ob physisch (z.B. Spiel/Freizeitplätze), digital (Jugendapp) oder kulturell - hier kommt es auf überall auf barrierefreie, niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten an. Offene An- gebote allein sind dabei eher nicht zielführend, sondern nur kombiniert mit aufsu- chenden und strukturierten Angeboten. Aus der pädagogischen Arbeit ist bekannt, dass Menschen mit Behinderung gezielt eingeladen und abgeholt werden müssen. Viele zeigen kein exploratives Verhalten, sind meistens nicht „einfach so“ auf Straßen, Plätzen und Parks unterwegs. Ge- schweige denn, dass sie selbständig/eigeninitiativ z.B ins Jugendbüro gehen können oder sich auf Flyer oder Plakathinweise melden würden. Hier müssen Lernprozesse / Selbstwirksamkeit erstmal angestoßen und unterstützt werden. Auch ist die Mobilität häufig eingeschränkt, nicht nur physisch oder kognitiv, sondern auch durch die Schwierigkeit, einen Begleiter zu finden bzw. zu finanzieren. Hinzu kommt, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung häufig in ihrer sozio- emotionalen Entwicklung nicht auf Augenhöhe mit Gleichaltrigen interagieren kön- nen. Daher benötigen sie eine individuelle entwicklungsgerechte Ansprache von qua- lifizierten pädagogischen Fachkräften, die proaktiv als Brückenbauer*Innen in den Jugendeinrichtungen die Kontaktanbahnung mit der Gruppe unterstützen und beglei- ten. Konkret bedeutet dies beispielsweise: Haben sich Jugendliche mit Behinderung in eine Einrichtung/Angebot getraut, sollten sie durch Fachkräfte proaktiv angespro- chen/ eingeladen werden, um gemeinsam Spielideen zu entwickeln und dabei unter- stützt zu werden, mit anderen in Kontakt zu kommen. Gerade bei Erstkontakten ist dies der größte Gelingensfaktor. Auch sind für diese Kinder und Jugendlichen konkret verabredete, strukturierte Spiel-/Gruppen-Angebote sehr viel geeigneter als offene Angebote. Und z.B. in Schulen/via Elterninfo sollte gezielt für die jeweiligen wohnortnahen Angebote geworben werden. Fragen dazu: Kommen junge Menschen mit Behinderung ins Jugendbüro? Wie ist die Inklusionsquote in den Jugendeinrichtungen insgesamt und stadt- teilbezogen? 3. Fazit Aufgrund der angeführten Punkte ist ein Ausbau des KJFP-Maßnahmenkapitels "Teilhabemöglichkeiten" erforderlich. Die bisher vorgesehene - Qualifizierung für Fachkräfte zur Inklusion - Konzeptentwicklung für inklusive Ferien in Köln (Wie und wann erfolgt die Durchführung? Der Bedarf ist groß.) - in jedem Bezirk ein inklusives Modellprojekt in einer Jugendfreizeiteinrichtung reichen nicht aus, um überhaupt von Teilhabe sprechen zu können. Es fehlen kon- krete Maßnahmen und Projekte, die echte Teilhabe und Partizipation gewährleisten. So sind für die gesamte Laufzeit des KJFP bis 2025 16.000 € für Fortbildungen der Fachkräfte budgetiert. Dies ist absolut nicht ausreichend und im Vergleich zu ande- ren Zielgruppen ähnlicher Größe deutlich unterfinanziert. Die Stadt AG Behinderten- politik sieht darin ein erhebliches Ungleichgewicht. Teilhabe gehört in alle aufgeführten Handlungsfelder: - Digitale Info-Angebote (digitale Barrierefreiheit!) - strukturelle Partizipation (z.B. Befragungen, Jugendbüro) - vor Gefahren schützen (Drogen, Gesundheitsförderung) - diskriminierungsfreies Aufwachsen - Aneignungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum (Einladungskultur, proaktive und enge Begleitung in den Einzelmaßnahmen.) 4. Ausblick „Gelingende Vernetzung von Anfang an“ Wie kann eine bessere Vernetzung aller Handlungsfelder sowie Partizipation von Anfang an mitgedacht werden? (exemplarische Ideen und Vorgehensweisen) Dialog- und Workshopangebot mit Betroffenen bereits in der Konzeption und während der Umsetzung der Maßnahmen. Workshops mit Jugendeinwohner*Innen mit Behinderung über deren Wünsche und Bedürfnisse und/oder deren Eltern/Familien, um eine gelingende Passung der Maßnahmen zu ermöglichen: Bedarfsermittlung, Überbrückung von Prob- lemlagen und Gelingensfaktoren für Inklusion definieren. Fachvortrag im Jugendhilfeausschuss über Lebenslagen von Ki/Ju mit Behin- derung und ihren Familien, pädagogische Herausforderungen im Alltag sowie individuelle und erlebte Begrenzungen in Alltag, Kita/Schule und Freizeit. Erfahrungsaustausch und Hospitation der JA-Fachkräfte in bestehenden Frei- zeiteinrichtungen/Offene Türen für Menschen mit Behinderung (z.B. Lino Club, Jugendhaus Sürth) Gez. Horst Ladenberger Vertreter*in der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik Mithilfe von: Lydia Richter, Juliane Passavanti, Achim Schmitz Köln, 14.9.2021 -
Anlage 4 Geänderter Beschlussvorschlag
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1 Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.10.2021 Anlage 4 zu 1805/2021: Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Geänderte Beschlussempfehlungen, Ergänzungen zum Planentwurf, Kommentierung und abschließender Beschlussvorschlag der Verwaltung Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 „JA – genau. gerade. jetzt. – Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln gerecht und zukunftsfähig gestalten“ (KJFP) hat bereits einen Großteil der vorgesehenen Beratungs- folge durchlaufen. In einzelnen Gremien gab es hierzu zustimmende, geänderte Beschluss- fassungen, welche in der folgenden Synopse im Überblick aufgezeigt und mit einer Kommen- tierung der Verwaltung versehen werden. Der Übersicht beigefügt wurden zudem Ergänzun- gen zum Planentwurf, die aus Reihen der Trägerschaft der Jugendhilfe an die Verwaltung herangetragen worden sind. Vor dem Hintergrund der Beratungsergebnisse aus den bisherigen Gremiensitzu ngen empfiehlt die Verwaltung folgende Änderung des Beschlussvorschlages für den Rat der Stadt Köln: unveränderter Beschlussvorschlag der Verwaltung zu den bisherigen Beschlusspunkten 1., 2. (neu: 3.) und 3. (neu: 4.) Ergänzung des neuen Beschlusspunktes 2 nach Beschlüssen der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik, der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Trans- gender sowie des Integrationsrates Beschluss: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Verwaltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und be- auftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die konkrete Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgrup- pen sowie in Vernetzung mit relevanten Fachkräften, um vielfältigen Zielgrup- penbedarfen in besonderem Maße entsprechen zu können. Hierfür wird ein mög- lichst breit aufgestelltes Begleitgremium installiert, welches – gegebenenfalls maßnahmenscharf – weitere Fachexpertise einschlägiger Institutionen in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben einbezieht. 3. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in der Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforder- lichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das De- zernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro- zesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Um- setzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. 2 Übersicht geänderte Beschlussempfehlungen, Ergänzungen zum Planentwurf und Kommentierung der Verwaltung Geändert zugestimmt Kommentar der Verwaltung Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten- politik am 20.09.2021: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung (Beschlusspunkte 1 bis 3) wurde nicht geän- dert. Folgende Ergänzung wurde einstimmig beschlossen: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten- politik beschließt den Fachausschüssen des Rates und den Bezirksvertretungen zu emp- fehlen mit folgender Ergänzung zu beschlie- ßen: Beschlusspunkte 1. -3. der Verwaltungsvor- lage Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder- tenpolitik Köln bittet die Verwaltung: 1. Den nachfolgenden kommenden Kin- der- und Jugendförderplan der Stadt Köln unter Berücksichtigung der hier dargestellten Gedanken zu gestalten. 2. Bei der Umsetzung des vorgelegten Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln die Einbeziehung behin- derter Kinder und Jugendlicher stär- ker zu berücksichtigen. Die Vertreter*innen der Behindertenorgan i- sationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik haben die in der ANLAGE 2 zu dieser Vor- lage befindliche Vorlage „ Antrag und Stel- lungnahme zu TOP 2.3 Kinder- und Jugend- förderplan (KJFP) der Stadt Köln 2022-2025“ zur Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 20.09.2021“ einge- bracht. Hierauf ist die Beschlussergänzung bezogen. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stel- lung: 1. Die Verwaltung begrüßt die o ben ge- nannte Stellungnahme und unterstützt die Berücksichtigung der hier genannten Inhalte und Vorschläge i m Rahmen der aktuellen sowie kommender Kinder- und Jugendförderplanung. 2. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben und entsprechend dem Selbstverständnis und den Prinzipien der Kinder - und Ju- gendarbeit, basieren alle Angebote und geplanten Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung auf Gewährung von niedrigschwelliger, gleichberechtigter und voraussetzungsloser Teilhabe aller Kinder, Jugendlicher und junger Erwach- sener – unabhängig von deren persönli- chen und sozialen Hintergrundsituation. Dies schlägt sich unter anderem in den für alle Handlungsfelder geltenden Quer- schnittsaufgaben/Qualitätsleitlinien des KJFP nieder (Seite 26 des KJFP). Diese dienen ausdrücklich auch als Evaluati- onskriterien bei der Betrachtung der Wirksamkeit von Maßnahmen und sind entsprechend von Anfang an in der Kon- zipierung und Gestaltung von Maßnah- men mitzudenken. Diese Herangehensweise an eine inklu- sive, gerechte und sensible Gestaltung 3 von Kinder - und Jugendförderung ent- spricht im Übrigen der bisher gelebten Praxis, beispielsweise in Hinblick auf - die Prinzipien Offenheit und Nied- rigschwelligkeit in der Offenen Kinder - und Jugendarbeit abseit s formaler Bil- dungsinstitutionen - das besondere Augenmerk der Jugend- sozialarbeit auf ein gelingendes Über- gangsmanagement für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf - eine umfängliche Gesundheits - und Suchtprävention im Rahmen des Erzie- herischen Kinder- und Jugendschutzes - die Berücksichtigung der Inklusionsthe- matik im Rahmen der Spielplatzbedarfs- planung. Eine besondere Förderung, Betreuung, Beratung und Beteiligung von Kindern und jungen Menschen aus benachteilig- ten Lebenslagen ist den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit dabei imma- nent. Hier zu wird insbesondere auf die „Impulse aus der pädagogischen Fach- praxis“ (Seite 24 f.) sowie auf die Be- schreibung von Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und jungen Er- wachsenen (Seiten 27 ff.) verwiesen. 3. Gerade auf diesem Hintergrund sind so- wohl das bereits im Titel angelegte Leit- bild sowie alle vorgeschlagenen Maß- nahmen im KJFP vom Gedanken der Er- möglichung der Teilhabe für alle Nut- zer*innen geprägt: strukturelle Partizipa- tion, Digitalisierung, Gesundheit sförde- rung, diskriminierungsfreies Aufwach- sen, niedrigschwellige Aneignungsmög- lichkeiten im öffentlichen Raum etc.. Diese Maßnahmen sind grundlegend für eine inklusive Angebotsstruktur sowie gleichzeitig im Sinne einer zukünftig noch verbesserten Te ilhabe sowie Prä- vention angelegt. 4. Gleichwohl gilt es, an eben jenen Stellen, an denen eine stärkere Passung der An- gebote der Kinder- und Jugendförderung an die Bedarfe von jungen Menschen mit 4 vielfältigen Bildern von Behinderungen erforderlich ist, durch entspre chende Maßnahmen Optimierungen vorzuneh- men. Als Beispiele seien hier die im Sinne von Inklusion angestrebte, struktu- relle Verbesserung von Angeboten der Kinder- und Jugendförderung durch - die Fortbildung pädagogischer Fach- kräfte zur Inklusionsthematik (M 7.1) - die Erstellung eines trägerübergreifen- den Konzeptes zur Gestaltung von inklu- siven Ferienangeboten in Köln (M 7.2) - die Durchführung von Modellprojekten inklusiver Offener Kinder- und Jugendar- beit auf bezirklicher Ebene (M 7.3) genannt. Die in der oben genannten Stellung- nahme genannten Empfehlungen zur Herangehensweise an die Zielgruppen- ansprache und -integration im Rahmen von Kinder- und Jugendangeboten stel- len hier bereits wertvolle Hinweise für konkrete Maßnahmenumsetzungen und Gelingensbedingungen dar. 5. Der gewünschte Einbezug betroffener Zielgruppen sowie Vernetzung mit rele- vanten Fachkräften im Rahmen der kon- kreten, inhaltlichen Maßnahmenumset- zung wird von Seiten der Verwaltung gerne aufgegriffen. Sie schlägt vor – ana- log zum Begleit gremium zur Erstellung des aktuellen KJFP – ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium zur Um- setzung der im KJFP anvisierten Maß- nahmen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung zu in- stallieren. Neben pädagogischen Fach- kräften aus allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendförderung könnten hier – maßnahmenscharf – sowohl be- troffene Zielgruppen als auch weitere Fa- chexpertise aus einschlägigen Institutio- nen und Gremien in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben einbezogen wer- den. 5 6. Ein weitergehender Einbezug der spezi- fischen Zielgruppenbedarfe sowie Ver- knüpfungen zu relevanten Daten kann zudem im Rahmen der ab 2022 geplan- ten bezirksbezogenen Angebots - und Förderplanungen (M 1.1.1) berücksich- tigt werden. 7. Im Rahmen der bereits im KJFP angeleg- ten Evaluationsvorhaben, wird auch der Erreichungsgrad von Inklusion in den An- geboten der Kinder - und Jugendförde- rung als wichtiges Qualitätskriterium eru- iert werden (Maßnahmenevaluation, Wirksamkeitsdialog in der Offenen Kin- der- und Jugendarbeit etc.). 8. Im Zuge der Erstellung zukünftiger Kin- der- und Jugendförderplanungen wird der Hinweis auf eine noch umfangrei- chere Beteiligung verschiedener Ziel- gruppen im Vorfeld der Planungen gerne aufgenommen. Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender am 24.09.2021: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung (Beschlusspunkte 1 bis 3) wurde nicht geän- dert. Folgende Ergänzung wurde einstimmig beschlossen: Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 20.09.2021 sowie zusätzlich Die Verwaltung wird gebeten, den Schutz von trans*, inter* und nichtbinären Kindern, die in diskrimi- nierenden Familien / Hilfesystemen aufwachsen, zu stärken. die Beratung von trans*, inter* und nichtbinären Kindern und Jugendli- chen und deren Familien sowie Bera- tung und Fortbildung der sie beglei- tenden Institution der Kinder- und Ju- gendhilfe zu unterstützen. die besondere Situation von Kindern in Regenbogenfamilien zu erfassen Der Verein rubicon e.V. hat die in der AN- LAGE 3 zu dieser Vorlage befindliche Vor- lage „Ergänzungsantrag zu Kinder - und Ju- gendförderplan der Stadt Köln 202 1-2025“ zur Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender am 24.09.2021 eingebracht. Hierauf ist die Be- schlussergänzung bezogen. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folg t Stel- lung: 1. Die Verwaltung begrüßt die oben ge- nannte Stellungnahme und unterstützt die Berücksichtigung der hier genannten Inhalte und Vorschläge im Rahmen der aktuellen sowie kommender Kinder- und Jugendförderplanung. 2. In Ergänzung und a nalog zu den oben genannten Aspekten in Bezug auf eine inklusiv ausgerichtete Angebots- struktur von Kinder - und Jugendför- derung, gilt auch in Bezug auf die Bera- tung, Unterstützung und Förderung von trans*, inter* und nichtbinären Kindern und Jugendlichen die Verfolgung der Querschnittsaufgaben/Qualitätsleitlinien 6 und den Fortbildungsbedarf der sie begleitenden Institutionen zu sichern. die beiden bestehenden kommunalen queeren Aufklärungs - und Bildungs- projekte zu festigen. gerechte Bildungs- und Teilhabechancen für alle Zielgruppen, Inklusion und Diver- sität, sexuelle und geschlechtliche Viel- falt, Lebensweltorientierung sowie Ge- schlechtersensibilität/-gerechtigkeit. Diese sollen in allen Handlungsfeldern sowie Maßnahmenkonzepten mitge- dacht werden und so allen Kindern, Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen in Köln – unabhängig von ihrer persönli- chen und sozialen Situation – zu Gute kommen. 3. Im Sinne einer zusätzlichen, besonderen Sensibilisierung für die Belange von trans*, inter* und nichtbinären Kindern , Jugendlichen und jungen Erwachsenen, soll durch die Einrichtung einer Fachbe- ratungsstelle für die Träger und Einrich- tungen aller Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung (M 5.1) eine struk- turell angelegte Verankerung der The- matik „Sexuelle und geschlechtliche Viel- falt“ in allen Bereichen der Kinder - und Jugendförderung erfolgen. Hiermit er- folgt insbesondere eine themenbezo- gene Fortbildung und Stärkung derjeni- gen Fachkräfte, die im Rahmen der für die Förderplanung relevanten Arbeitsbe- reiche der §§ 11-14 SGB VIII tätig sind. 4. Im Rahmen der Zielperspektive, diskrimi- nierungsfreies Aufwachsen zu ermögli- chen, werden in den Maßnahmen 5.3 so- wie 5.4 – Demokratieförderung und Kam- pagne zur Thematik „Werte, Haltung und Toleranz in der Stadtgesellschaft“ – ex- plizit weitere, strukturell ausgerichtete Maßnahmen zum Schutz und zur Unter- stützung aller Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsenen in Köln aufgesetzt. 5. Hiermit verfolgt die aktuelle Kinder- und Jugendförderplanung die Unterstützung des weiterreichenden Aktionsplanes „Selbstverständlich unterschiedlich: Akti- onsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz se- xueller und geschlechtlicher Vielfalt“ i m Rahmen der für sie relevanten Arbeitsbe- reiche und Aufgabenfelder. 7 6. Auch in diesem Zusammenhang wird auf die Punkte 5. -8. der oben stehenden Stellungnahme zur Beschlussergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder- tenpolitik hingewiesen. Integrationsrat am 28.09.2021: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung (Beschlusspunkte 1 bis 3) wurde nicht geän- dert. Folgende Ergänzung wurde einstimmig beschlossen: Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 20.09.2021 Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender vom 24.09.2021 sowie zusätzlich Die Verwaltung wird gebeten, bei der Umsetzung des vorgelegten KJFP die speziellen Bedarfe von Kin- dern und Jugendlichen mit einer Mig- rations- und Fluchtgeschichte stärker zu berücksichtigen. Träger die bereits rassismus- und an- tisemitismuskritische Ansätze in der Kinder- und Jugendförderung fahren auch zu stärken und im KJFP finanzi- ell zu stützen. Die Grün-Offene Liste (GOL) hat die in der ANLAGE 4 zu dieser Vorlage befindliche Vorlage „Ergänzungsantrag Kinder- und Ju- gendförderplan der Stadt Köln 2021 -2025 (1805/2021)“ zur Sitzung des Integrationsra- tes am 28.09.2021 eingebracht. Hierauf ist die Beschlussergänzung bezogen. Hierzu nimmt die Verwaltun g wie folgt Stel- lung: 1. Die Verwaltung begrüßt die oben ge- nannte Stellungnahme und unterstützt die Berücksichtigung der hier genannten Inhalte und Vorschläge im Rahmen der aktuellen sowie kommender Kinder- und Jugendförderplanung. 2. In Ergänzung und analog zu den oben genannten Aspekten in Bezug auf eine inklusiv ausgerichtete Angebots- struktur von Kinder - und Jugendför- derung, gilt auch in Bezug auf die Unter- stützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrations- und Flucht- geschichte die Verfolgung der Quer- schnittsaufgaben/Qualitätsleitlinien ge- rechte Bildungs - und Teilhabechancen für alle Zielgruppen, Inklusion und Diver- sität, Lebensweltorientierung sowie Inter- kulturalität. Diese sollen in allen Hand- lungsfeldern sowie Maßnahmenkonzep- ten mitgedacht werden und so allen Kin- dern, Jugendlichen und jungen Erwach- senen in Köln – unabhängig von ihrer persönlichen und sozialen Situation – zu Gute kommen. 3. Wie insbesondere die Rückschau auf die vergangene Fö rderplanperiode zeigt (Seite 14 ff. des KJFP), sind d ie Träger der Jugendhilfe in besonderer Weise auf die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrations- 8 und Fluchtgeschichte in ihrer Maßnah- menausgestaltung ausgerichtet, welche auch zu regelmäßigen Nutzer*innen der Angebote der Kind er- und Jugendförde- rung gehören. Unter anderem die Maß- nahmen im Rahmen der Zielsetzung, dis- kriminierungsfreies Aufwachsen zu er- möglichen (M 5.1 ff.), sowie verschie- dene Schwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Seite 79 ff.), dienen auch zukünftig einer beson- deren Berücksichtigung der Belange der genannten Zielgruppe. 4. Die differenzierte Betrachtung unter- schiedlicher Lebenssituationen von Kin- dern und jungen Menschen in Köln (Seite 27 ff.) sowie die Betrachtung der aktuel- len Bedarfe von verschiedenen Zielgrup- pen vor unterschiedlichen Lebenshinter- gründen durch die pädagogische Fach- kräfteschaft (Seite 24 ff.) unterstreichen einen erforderlichen, sensiblen Umgang mit der genannten Thematik. 5. Auch in diesem Zusammenhang wird auf die Punkte 5. -8. der oben stehenden Stellungnahme zur Beschlussergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder- tenpolitik hingewiesen. Bereits im Vorfeld der Integrationsratssit- zung wurde die Verwaltung um folgende Er- gänzung in der Maßnahmenplanung gebe- ten (Seite 95): „8.2.5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen Ziele Akzeptanz sexueller und geschlechtli- cher Vielfalt Individuelle Jugend( hilfe)angebote für LSBT*I*Q Jugendliche und junge Er- wachsene ermöglichen Gendersensibel und diskriminierungsfrei kommunizieren Rollen- und Geschlechtsfindung unter- stützen, Mobbing verhindern Geschlechtsspezifische Angebote/The- menspezifische Angebote für alle Wird in die Endfassung des KJFP übernom- men. 9 Haltungen und Werte überprüfen Demokratische Prozesse befördern Internationale Jugendarbeit stärken Stärkung von Kindern und Jugendli- chen bei Diskriminierung aufgrund ih- rer ethnischen Herkunft“ Ergänzung Trägerschaft der Jugendhilfe (in Kursivdruck) Kommentar der Verwaltung Seite 13: Leitgedanken im Sinne einer Verbesserung der kommunalen Daseinsvorsorge sind hier- bei die Sicherstellung gesellschaftlicher Teil- habe für alle Kinder und Jugendlichen unab- hängig von ihrem Geschlecht, ihrer sozialen Herkunft und der finanziellen Situation der Eltern Wird in die Endfassung des KJFP übernom- men. Seite 40 ff.: Ergänzungen und Standortkorrekturen in Bezug auf die Jugendinfrastruktur in den Be- zirken (Übersichtskarten) Wird in die Endfassung des KJFP übernom- men. Seite 71: Kulturpädagogische Facheinrichtungen […] Die Angebote finden stadtweit in ver- schiedenen Kooperationszusammenhängen mit Schulen sowie Einrichtungen der Ju- gend-, Sozial -, Bildungs - und Kulturarbeit statt und sind auf einer virtuellen Landkarte über www.kulturpaedagogisch.de zu sehen. Wird in die Endfassung des KJFP übernom- men. Der Gesetzestext zum § 13 SGB VIII ist um den neuen „§13a Schulsozialarbeit“ zu er- gänzen (gemäß Kinder - und Jugendstär- kungsgesetz vom 10.06.2021). Wird in die Endfassung des KJFP übernom- men. -
Anlage 6, Auszug BV 8 Kalk, vom 07.10.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 98315 Fax : (0221) E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 12.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 7. Sitzung der Bezirk svertretung Kalk am 07.10.2021 öffentlich 8.2.1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1805/2021 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über die geänderte Vorlage, die durch die Ziffer 4 ergänzt wurde, abstimmen: Beschluss: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Ver- waltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021 - 2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kin der- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL -Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Jugendar- beit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendung en von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rah- men der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann je- weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 3. Der Rat bea uftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. 4. Es w ird angeregt, finanzielle Mittel für die Jugendzentren Köln gGmbH zur Förderung einer neuen Planstelle für die AbenteuerHallenK alk im Zusammen- hang mit dem Dirttrack bereit zu stellen. Im Rahmen der Verlagerung des Dirttracks von den Abenteuerhallen Kalk in den benachbarten Grünzug Humboldt/Gremberg sind für den neuen Standort Haushaltsmittel bereit zu stellen: Errichtung einer Toilette Bau eines Unterstandes Einrichtung eines Strom- Wasseranschlusses Die Haushaltsmittel für die genannten Maßnahmen sind Investiv bereit zu stel- len. Darüber hinaus müssen entsprechende konsumtive Mittel in den Haushalt eingestellt w erden, um die laufenden Betriebskosten zu decken Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Hinw eis: Bezirksvertreter Bozkurt (Bündnis 90/Die Grünen) w ar bei der Abstimmung nicht anw esend. -
Anlage 5 Auszug Beschlussprotokoll Integrationsrat 28.09.2021
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 06.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 28.09.2021 öffentlich 8.4 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1805/2021 Ergänzungsantrag: " Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (1805/2021)" AN/2067/2021 I. Abstimmung über Ergänzungsantrag der Grün-Offene-Liste (GOL) Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, bei der Umsetzung des vorgelegten KJFP die speziellen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit einer Migrations- und Fluchtgeschichte stärker zu be- rücksichtigen. Träger die bereits rassismus- und antisemitismuskritische Ansätze in der Kin- der- und Jugendförderung fahren auch zu stärken und im KJFP finanziell zu stützen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Beschlusses der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 20.09.2021 (Anlage 2) sowie mit dem Ergänzungsantrag der StadtAG LST: Geänderter Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender empfiehlt den nachfolgenden Gremien und dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Ver- waltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, be- schließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021- 2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendar-beit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 er- forderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 je-weils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rah-men der Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann je-weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln bittet die Verwaltung: 1. den nachfolgenden kommenden Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln un- ter Berücksichtigung der hier dargestellten Gedanken zu gestalten. 2. Bei der Umsetzung des vorgelegten Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln die Einbeziehung behinderte Kinder und Jugendlicher stärker zu berücksichtigen. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwulen und Transgender: Die Verwaltung wird gebeten, den Schutz von trans*, inter* und nichtbinären Kindern, die in diskriminieren- den Familien / Hilfesystemen aufwachsen, zu stärken. die Beratung von trans*, inter* und nichtbinären Kindern und Jugendlichen und deren Familien sowie Beratung und Fortbildung der sie begleitenden Instituti- on der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen. die besondere Situation von Kindern in Regenbogenfamilien zu erfassen und den Fortbildungsbedarf der sie begleitenden Institutionen zu sichern. die beiden bestehenden kommunalen queeren Aufklärungs- und Bildungspro- jekte zu festigen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt -
Anlage 1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
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JA – genau. gerade. jetzt. BILDUNGS- UND TEILHABECHANCEN FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE IN KÖLN GERECHT UND ZUKUNFTSFÄHIG GESTALTEN Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 © Stadt Köln 2 JA – genau. gerade. jetzt. 3 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln Planungszeitraum 2021 bis 2025 Bestands- und Bedarfsanalyse, Maßnahmenplanung, Finanzplanung Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Integrierte Jugendhilfe- und Amt für Kinder, Jugend und Familie – Schulentwicklungsplanung Kinderinteressen und Jugendförderung Köln, im Juli 2021 4 JA – genau. gerade. jetzt. INHALT 1 Grußwort ............................................................................................................... 7 2 Gesetzliche Grundlage, Planungsprozess und Planungsbeteiligungen ................ 8 3 Zielsetzung, Verbindungslinien und Planungseinflüsse ...................................... 11 4 Rückschau: Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 .................. 14 5 Was brauchen Kinder und Jugendliche in Köln? ................................................. 20 5.1 Das sagen Kinder und Jugendliche! ............................................................ 20 5.1.1 Kölner Jugendbefragung 2018 ................................ ................................ ........20 5.1.2 Stadtgespräch Jugend 2020 ................................ ................................ ............22 5.1.3 Systematische Partizipation – Kooperatives Kinder- und Jugendbüro .............23 5.2 Impulse aus der pädagogischen Fachpraxis ............................................... 24 6 Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen........... 27 6.1 Datenkonzept .............................................................................................. 27 6.2 Jugendeinwohner*innen im Bezirksvergleich .............................................. 29 6.3 Wohnen und Wohnumfeld im Bezirksvergleich ........................................... 32 6.4 Bildungs- und Teilhabechancen .................................................................. 34 6.5 Jugendinfrastruktur in den Bezirken ............................................................ 40 6.5.1 1 / Innenstadt ................................ ................................ ................................ ..41 6.5.2 2 / Rodenkirchen ................................ ................................ .............................45 6.5.3 3 / Lindenthal................................ ................................ ................................ ...48 6.5.4 4 / Ehrenfeld ................................ ................................ ................................ ....51 6.5.5 5 / Nippes ................................ ................................ ................................ ........54 6.5.6 6 / Chorweiler ................................ ................................ ................................ ..57 6.5.7 7 / Porz................................ ................................ ................................ ............60 6.5.8 8 / Kalk ................................ ................................ ................................ ............63 6.5.9 9 / Mülheim ................................ ................................ ................................ .....66 7 Die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung ...................................... 70 7.1 § 11 SGB VIII – Jugendarbeit ...................................................................... 70 7.1.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln ................................ .........................70 7.1.1.1 Fördergrundlagen und Evaluationsverfahren ................................ ............71 7.1.1.2 Aktuelle Themen und Herausforderungen ................................ ................72 7.1.2 Weitere Angebote der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung ........72 7.2 § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit ....................................................... 73 7.2.1 Jugendverbandsarbeit in Köln ................................ ................................ .........73 7.2.2 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren ................................ .....................74 7.2.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen ................................ .......................74 7.3 § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit ............................................................. 75 7.3.1 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe in Köln ................................ ..................75 7.3.2 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren ................................ .....................76 7.3.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen ................................ .......................77 7.4 § 14 SGB VIII – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ......................... 79 7.4.1 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Köln ................................ ...........79 5 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 7.4.1.1 Allgemeiner erzieherischer Kinder- und Jugendschutz .............................80 7.4.1.2 Struktur des Erzieherischen Jugendschutzes in der ................................ ... Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung ................................ ....80 8 Handlungsfeldübergreifende Maßnahmen- und Finanzplanung 2021-2025 ....... 84 8.1 Förderstrategie ............................................................................................ 84 8.2 Einzelmaßnahmen ....................................................................................... 86 8.2.1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen ................................ ...................87 8.2.2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ................................ .............. digitale (Partizipations-)Formate anbieten ................................ .......................91 8.2.3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen ................................ ..............92 8.2.4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen ................................ 93 8.2.5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen ................................ .............95 8.2.6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen .............................98 8.2.7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und ................................ ........ junge Erwachsene schaffen ................................ ................................ ............99 8.2.8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und Erwachsene sichern ........ 101 8.3 Gesamtübersicht Maßnahmen- und Finanzplanung 2021-2025 ................ 102 6 JA – genau. gerade. jetzt. 7 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1 Grußwort „JA – genau. gerade. jetzt.“ das Richtige in der Kinder- und Jugendarbeit tun – hierzu sollte es eigentlich keiner Krise bedürfen. Dies beweist eine breit aufgestellte Landschaft der Kinder- und Jugendförderung in Köln, die einen großen Stellenwert i n Alltag und Freizeit zahlreicher Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener einnimmt, diesen essentiell wichtige Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zukommen lässt und wichtiger Motor für politische Bildung und demokratische Prozesse ist. Kurzum: Präventionsarbeit im besten Sinne leisten – übri- gens auch und gerade in der akuten Corona-Krise. Jedoch gilt es – eben wegen und gegen Folgen – Krisen eine große Chance abzugewinnen: nämlich die, das eigene Tun einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen. Und hierbei be- deutet „genau. gerade. jetzt.“ im Rahmen der vorliegenden Kommunalen Kinder- und Ju- gendförderplanung mehr als nur die Summe seiner Teile: es sind eben diese Bausteine, denen ein besonderes Gewicht zukommt. Genau da hinschauen, wo es was für wen zu tun gilt. Kinder, Jugendliche und junge Erwach- sene in ihrer Lebenswelt abholen und passgenaue Angebote vorhalten. Und, wenn es erfor- derlich ist, Ungleiches ungleich behandeln, um allen gerechte Entwicklungs - und Bildungs- chancen zu eröffnen. Gerade zeigt eine unbedingte Richtung an, birgt eine Strategie. Wohin wollen wir? Was müs- sen wir dafür tun? In diesem Fall, eine be darfs-, ziel- und zielgruppengerechte Kinder - und Jugendförderung aufstellen, damit wir aktuellen und kommenden Herausforderungen – welche nicht zuletzt aus der Pandemie entstanden sind – gewachsen sind und niemanden auf diesem Weg verlieren. Jetzt bedeutet, eine zeitgerechte und moderne Kinder - und Jugendförderung zu gestalten. Digital, partizipativ, mobil, niedrigschwellig und tolerant, damit sie ihren Nutzen sowie ihre Nut- zer*innen in einem kinder- und jugendfreundlichen Köln nicht verfehlt oder verliert. Und: für all dies „genau. gerade. jetzt.“ zu investieren. Gerade in Krisen-Zeiten – nicht zuletzt, um absehbaren Folgekosten vorzubeugen. Dafür, dass „genau. gerade. jetzt.“ so viele Akteur*innen unter einschneidenden Einflüssen im Pla nungsprozess trägerübergreifend, kooperativ und zielgerichtet zusammen gearbeitet haben, bedanken wir uns herzlich . Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln wünschen wir ihnen und uns ein gutes Gelingen. Robert Voigtsberger Stephan Glaremin Stadt Köln Stadt Köln Beigeordneter für Bildung, Jugend Leiter des Amtes für Kinder, und Sport Jugend und Familie 8 JA – genau. gerade. jetzt. 2 Gesetzliche Grundlage , Planungsprozess und Planungsbeteili- gungen Am 06.10.2004 wurde das „Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfege- setzes, Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzie- herischen Kinder und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz“ (3.AG- KJHG-KJFöG) im nordrheinwestfälischen Landtag verabschiedet. Es verpflichtet die Kommu- nen, auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung einen „Kommunalen Kinder- und Jugend- förderplan“ zu erstellen, welcher die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder -und Jugendförderung der Kommune jeweils für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates festschreiben und gleichzeitig als Förderinstrumentarium dienen soll. Hierbei regelt der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan die Förderung der in den §§ 11 bis 14 SGB VIII b eschriebenen Arbeitsbereiche (Offene) Kinder-und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) so- wie Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) vor Ort. Das 3. AG -KJHG- KJFöG wertet diese Bereiche der Jugendarbeit in der Form auf, dass Angebote der Kinder - und Jugendarbeit einer mittelfristigen Budgetbindung unterliegen und eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer – der örtlichen Jugendhilfeplanung entsprechenden – Angebotspalette au- ßerschulischer Kinder- und Jugendarbeit gesetzlich abgesichert werden sollen. Gleichzeitig soll der Kommunale Kinder - und Jugendförderplan den Trägern der Jugendhilfe zumindest mittelfristige Sicherheit in Bezug auf die von ihnen durchgeführten Maßnahmen ge- ben. Bei der Festlegung der für den Kommunalen Kinder - und Jugendförderplan bewilligten Budgethöhe handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kommune, welche das Ergebnis eines entsprechenden Aushandlungsprozesses zwischen den an der Planung betei- ligten Gremien und Organen vor Ort darstellt. Sofern Kommunen Landesmittel für die das Gesetz betreffenden Arbeitsbereiche erhalten, ha- ben sie allerdings gemäß § 16 3. AG-KJHG-KJFöG sicherzustellen, dass sie im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit dafür Sorge tragen, dass die von ihnen bereitgestellten Haushaltsmittel für die im Gesetz beschriebenen Bereiche der Jugendarbeit einen „angemessenen“ Anteil am Gesamtetat der kommunalen Jugend- hilfe darstellen, ihr Finanzanteil im angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht, Landesmittel nicht zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden und die Maßnahmen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind. Mit dem vorliegenden Kinder - und Jugendförderplan kommt die Verwaltun g dieser gesetzli- chen Verpflichtung nach und legt hiermit eine Planung für den Zeitraum von 2021 bis ein- schließlich 2025 vor. 9 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Das Ziel der Planung besteht darin, den öffentlichen Jugendhilfeträger, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Verwal- tung sowie Politik und Öffentlichkeit hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen und den daraus abzuleitenden Handlungsansätzen der Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich zu orientieren, die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen als grundlegende Planungsgröße für den bedarfsgerechten Ausbau von Jugendhilfeangeboten einzubeziehen, konkrete Maßnahmen zu formulieren, die geeignet erscheinen, das System der Kinder - und Jugendförderung bedarfsgerecht weiter zu entwickeln, ohne dabei den Anspruch zu erheben, sämtliche Handlungserfordernisse, die sich in einem fünfjährigen Planungszeit- raum ergeben könnten, gedanklich abschließend vorwegnehmen und im Detail festlegen zu können, die abgeleiteten Einzelmaßnahmen in eine stringente Maßnahmenplanung für die Jahre 2021 bis 2025 zu integrieren, und – zum ersten Mal im Rahmen einer Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung in Köln – mit einer hierfür veranschlagten Finanzplanung zu hin- terlegen. Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mit- telbereitstellung durch den Rat der Stadt Köln für das jeweilge Maßnahmenjahr. Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan stellt eine Rahmenplanung dar, die „Leitplanken“ und Impulse für die weiter notwendige, kontinuierliche Verständigung über die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in Köln setzen möchte. Er knüpft an bislang drei vorhergehende Kinder- und Jugendförderpläne an und bildet gleichs am einen Interpretationsrahmen für bestehende Konzepte und Teilpläne der Kinder- und Jugendarbeit. ist in einem dialogischen Planungsprozess mit den anerkannten Trägern der freien Ju- gendhilfe im Rahmen de r hierfür vorgesehenen Gremien „AK Kinder- und Jugendförder- plan“ sowie „AK 80“ entwickelt und abgestimmt worden. ist in enger, partnerschaftlicher Zusammenarbeit der Fachabteilung Kinderinteressen und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und der Kommunalen Jugend- hilfeplanung der Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung gestal- tet worden. ist im Sinne eines partizipatorischen Planungsprozesses unter Einbezug der Ansichten von Kindern und Jugendlichen sowie von pädagogischen Fachkräften aus allen Handlungsfel- dern der Kinder- und Jugendförderung entstanden, welche der Stimme von Kindern und Jugendliche durch ihren professionellen Blick auf die Lebenswelten und Bedarfe von jun- gen Menschen in Köln zusätzliches Gewicht verliehen haben. ist integraler Teil der planerischen Gesamtstrategie des Dezernats für Bildung, Jugend und Sport und spiegelt insbesondere das Handlungsziel der non-formalen Bildung mit seinen präventiven, fördernden und früh intervenierenden Strategien für ein gelingendes Auf- wachsen junger Menschen in Köln wider. 10 JA – genau. gerade. jetzt. Das folgende Schaubild veranschaulicht Zeitschiene und Planungsbeteiligungen innerhalb des Planungsprozesses: Quelle: Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 11 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 3 Zielsetzung, Verbindungslinien und Planungseinflüsse „Jugendhilfe soll […] junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen […] Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen“ und „dazu beitragen, po- sitive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder - und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1, Abs. 3, SGB VIII). Mit den durch den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan intendierten und in besonderer Weise geförderten Handlungszielen in der (Offenen) Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie im Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, wird die Wichtig- keit dieser Handlungsfelder für das rechtlich verankerte Ziel auf bestmögliche Förderung der Entwicklung jedes jungen Menschen besonders betont. Gemäß Kinder - und Jugendförde- rungsgesetz NRW sind die 6- bis unter 21-Jährigen hierbei Hauptzielgruppe der kommunalen Kinder- und Jugendförderung. Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sollen hingegen nur bei besonderen Maßnahmen einbezogen werden. Um im beschriebenen Sinne ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Köln zu ermögli chen, bedarf es einer gesamtstädtischen, integrierten Planungs - und Handlungsstrategie, welche die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht nur im Rahmen von Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeangeboten im Blick hält. Hier geht es um eine Haltung, welche dazu beiträgt, im Zusammenspiel aller Fachämter der Verwaltung sowie in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe, Verbänden, Vereinen und weiteren Akteur*innen der Stadt- gesellschaft ein ganzheitliches Verständnis von bedarfsgerechter Stadt -, Raum- und Ange- botsplanung und -gestaltung für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und umzusetzen. Dieser Wirkungsorientierung folgend, weisen die Förderziele des vorliegenden Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes eine Reihe von Verbindungen zu den Leitzielen weiterer städtischer Planungen, Konzepte und Programme auf, von denen hier einige wesentliche be- nannt werden: Die folgenden Schaubilder stellen die fachlich-inhaltliche Einbettung der aktuellen Förderpla- nung in einzelne Stadtstrategien dar: Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 12 JA – genau. gerade. jetzt. Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Bei der Zuweisung der geplanten Einzelmaßnahmen der aktuellen Förderplanung zu den hier benannten Stadtstrategien könnte auch eine alternative Zuordnung vorgenommen werden. In diesem Fall wurde eine mögliche Gewichtung von eher Einzelprojekte betreffende Einzelmaß- 13 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 nahmen (Zuordnung zum Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“) sowie eher strukturopti- mierende Einzelmaßnahmen (Zuordnung zu „Kölner Kinder stärken!“) innerhalb des K inder und Jugendförderplanes vorgenommen.1 Im Vorgriff auf das ab 2021 (bis 2028) stufenweise in Kraft tretende „Kinder- und Jugend- stärkungsgesetz – KJSG“, öffnet sich die vorliegende Förderplanung bereits perspektivisch der dort zugrundeliegenden Zielsetzung, eine inklusive und moderne Kinder- und Jugendhilfe zu gestalten. Leitgedanken im Sinne einer Verbesserung der kommunalen Daseinsvorsorge sind hierbei die Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen die individuelle Förderung aller Personen im jeweiligen Leistungssystem die besondere Stärkung junger Menschen, die benachteiligt sind, die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen und die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe ab- gehängt zu werden die i nklusive Ausgestaltung der räumlichen, fachlichen und personellen Angebote , auch im Regelbereich Jugendfreizeiteinrichtungen und Beratungsstellen Kinder und Jugendliche mit Behinderung von Beginn an mitzudenken, Zugänge zu er- möglichen und soziale Integration sowie individuelle Entfaltung einschließlich kulturel- ler und geistiger Entwicklung zu fördern niederschwellige Unterstützungsangebote vorzuhalten Kinder und Jugendliche besser zu schützen und ihre Rechte zu stärken ausgehend von den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern, präventive sozialräumliche Angebote zu stärken den Lebensbereichen Familie, Lernen, Wissensanwendung, Freizeitaktivitäten, politi- sches, soziales und kulturelles Engagement eine besondere Relevanz zu verleihen2. Einen einschneidenden Einfluss auf den Prozess der aktuellen Förderplanung hatte selbstver- ständlich das Corona-Pandemiegeschehen mit seinen Auswirkungen. Insbesondere die Fol- gen drastischer Beschränkungen für Kinder, Jugendliche und Familien aus wirtschaftlich und sozial benachteiligten Lebenslagen, hat die Forderung nach bedarfsgerechter und ausglei- chender Steuerung von Angeboten und entsprechendem Mitteleinsatz unter den planungsbe- teiligten Akteur*innen laut werden lassen. Auch aus diesem Grund sind die festgestellten pädagogischen Bedarfe und vorgeschlagenen Handlungsvorschläge der vorliegenden Förderplanung im besonderen Maße geprägt von dem Willen, Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gerecht und flächendeckend zu gestalten, soziale Mobilitätschancen zu eröffnen, niedrigschwellige Zu- gänge zu Räumen für Freizeit, Sport und Spiel zu ermöglichen und digitale Gleichberechtigung voran zu treiben. 1 Die Spielplatzbedarfsplanung ist einem separaten Planungsprozess innerhalb der kommunalen Jugendhilfepla- nung zugeordnet. Gleichwohl ist sie im Rahmen des § 11 SGB VIII als Teilbereich im Rahmen der Schaffung einer kinder- und familienfreundliche Umwelt hinterlegt, und deshalb auch der Kommunalen Kinder - und Jugendförder- planung (§§ 11-14 SGB VIII) zuzuordnen. 2 Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, Bearbeitungsstand: 05.10.2020 14:51 Uhr 14 JA – genau. gerade. jetzt. 4 Rückschau: Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2016 - 2020 Die Bilanzierung des Kommunalen Kinder - und Jugendförderplans von 2016 bis 2020 dient als Rückschau und zieht zugleich Verbindungslinien hin zum zukünftigen Kölner Kinder - und Jugendförderplan. Bei der folgenden Übersicht handelt es sich um einige wesentliche Maßnahmenrealisierungen aus den verschiedenen Handlungsfeldern der §§ 11 -14 SGB VIII im Zeitraum 2016 bis 2020 s owie erste Ausblicke auf sich hieraus ergebende Maßnahmen- fortführungen und -weiterentwicklungen für die kommende Förderplanperiode. Eingebettet in einen umfassenden Planungsprozess, war der Förderzeitraum 2016 bis 2020 insgesamt gekennzeichnet durch eine strukturelle Verbesserung der Arbeitsfelder in der Ju- gendförderung und im Bereich der Spielplatzangelegenheiten. Insbesondere sei hier die Offene Kinder- und Jugendarbeit genannt. Die Mittelverteilung – vor allem durch den jeweiligen Politischen Veränderungsnachweis – geschah nach Maßgabe des „Handlungsbedarfs zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017 – 2021“ (Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 2177/2017). Grundlage für die Bedarfsanalyse bildet ein indikatorengestütztes Analysemodell, welches mit dem AK § 80 – Integrative Ju- gendarbeit – in einem längeren Prozess entwickelt wurde. Die qualitative Bewertung erfolgte durch die Fachabteilung Kinderinteressen und Jugendförderung. Zielsetzung der Analyse ist es, einen möglichen Bedarf an Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aufzuzeigen. Erfolgte und geplante Inbetriebnahmen von Jugendeinrichtungen/Jugendangeboten Jugendtreff im Waldbadviertel, Trägerschaft AWO, 2016 Jugendeinrichtung Stadtteil Kalk, Trägerschaft Pavillon e.V., 2017 Luftschiff, kulturpädagogische Facheinrichtung des Kölner Spielewerkstatt e.V. auf dem ehemali- gem Clouth-Gelände, 2018 Umwandlung Jugendtreff Dachlow in eine Jugendeinrichtung, 2019 Inbetriebnahme des Mädchenhauses II im Linksrheinischen, 2020 Jugendeinrichtung Stadtbezirk Kalk, Trägerschaft Pavillon e.V., 2021 Umzug jfc Medienzentrum in die neue medienpädagogische Einrichtung Clouth-Gelände, 2021 Jugendeinrichtung Stadtbezirk Rodenkirchen/Stadtteil Sürth eröffnet voraussichtlich 08/2022 (Trä- gerschaft im Klärungsprozess) Die Entwicklung von Richtlinien zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit und zur Kulturel- len Jugendarbeit bildete die Blaupause für weitere Richtlinien, die aktuell von Förderprogram- men abgelöst werden. Seit 2016 finden im Rahmen der Wirksamkeitsdialoge regelmäßige intensive Fachgespräche in den Jugendeinrichtungen und kulturpädagogischen Facheinrich- tungen statt. In einem ständigen Prozess werden die hier eingesetzten Evaluationsinstrumente regelmäßig überarbeitet und an aktuelle Herausforderungen in der Jugendhilfe angepasst. Im Sinne der Schaffung einheitlicher Förderstrukturen sowie Steuerungsformate konnten zu- dem Programme und Richt linien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit sowie zur Förderung der Jugendberufshilfe auf den Weg gebracht werden. Die zum 01.01.2017 in Kraft getretene „Richtlinie zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen in Köln“ betont die Eigenständigkeit, Partizipation und Selbstverantwortung 15 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 der Jugendverbände. Ein neu gegründeter Arbeitskreis zur Förderung der Jugendverbandsar- beit (Organ des Kölner Jugendrings) erstellt regelmäßig einen Vorschlag zur Mittelverteilung. Für die Inhaber*innen der Jugendleiter*inCard (JuLeiCa) konnte über ein vereinfachtes Bean- tragungsverfahren zur Ehrenamtskarte eine wichtige Vergünstigungsoption erzielt werden. Die Suche nach weiteren Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Förderung von Mitwirkung und Selbstorganisation junger engagierter Menschen ist auch Bestandteil der zukünftigen Förder- planung. Stärkung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, Angebotsformate zur Unterstüt- zung benachteiligter Jugendlicher, stadtweite Vernetzung sowie der Aufbau ein er effektiven, niedrigschwelligen Beratungslandschaft waren und werden weiterhin Kernpunkte der Jugend- sozialarbeit/Jugendberufshilfe sein. Beispielhafte Projekte der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe Umsetzung neues Angebotsformat: niedrigschwelliges, werkpädagogisches Angebot “TBS Zu- kunftswerkstatt – Teilhabe/Berufliche Orientierung/Sprachförderung für Geflüchtete/Migranten“ niedrigschwelliges, sozialräumlich vernetztes Beratungsangebot „Kompetenzagentur Mühlheim“ im Rahmen der ESF-Förderung „Jugend stärken im Quartier“ Zusammenarbeit mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) im Rahmen von Arbeitskreisen Beratungsangebote an Schulen bei unversorgten Schulabgänger*innen, gemeinsam mit der Agen- tur für Arbeit Köln neues rechtskreisübergreifendes Angebot im Aufbau: Jugendberufsagentur in Deutz Konzepte zur Internationalen Jugendarbeit, zur Gewalt- und Radikalisierungsprävention so- wie zur Partizipation wurden finalisiert. So erfolgte im Bereich der Internationalen Jugend- arbeit der Auftakt für den Netzwerkaufbau „Internationale Jugendarbeit Köln“, und hierin unter anderem ein Aktionsschwerpunkt zum Thema „Städtepartnerschaften und Jugend, Schule & Sport“, die Auflage des Förderprogrammes „Internationale Jugendarbeit“ sowie die inhaltliche Mitgestaltung am „Konzept zur Weiterentwicklung der Städte partnerschaftsarbeit der Stadt Köln“ im Bereich Jugend unter entsprechender Trägerbeteiligung. Die Maßnahmen erfahren eine Fortführung im neuen Förderzeitraum. Im Bereich der Gewalt- und Radikalisierungsprävention wurde die „Fachstelle Gewaltprä- vention“ in der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung zum 01.12.2018 errichtet . Ebenfalls seit 2018 ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie gemeinsam mit dem Regional- partner Deutsches Rotes Kreuz als Standortpartner i m Projekt „NRW-Elterntalk“ der Arbeits- gemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. (AJS NRW e.V.) aktiv. Beim „Elterntalk NRW“ handelt es sich um Gesprächsrunden für Mütter und Väter zu Erziehungsfragen im Peer-to-Peer-Ansatz. Im Rahmen der Gesundheitsförderung und Suchtprävention wurde unter anderem das auf niedrigschwelligen Zugang zu Angeboten im Bereich Bewegung und Sport zielende Projekt „Sportorientierte Jugendarbeit“ durchgeführt. Zur Wahrung einer kontinuierlichen Fortführung des Programmes wurde auf eine Anbindung an Einrichtungen der Offenen Kinder - und Ju- gendarbeit oder an andere Jugendhilfeträger geachtet. Das Programm zeigt in den bisher teil- nehmenden Stadtbezirken (Kalk, Mülheim) nachhaltige Erfolge (kontinuier liche Teilnahme, Vermittlung in Regelangebote etc.). Weiteres Augenmerk lag auf einer Qualifizierung von Ju- 16 JA – genau. gerade. jetzt. gendlichen und jungen Erwachsenen, damit diese – ganz im Sinne von Partizipation und Nach- haltigkeit – selbst als Übungsleiter oder Sporthelfer Angebote vor Ort aktiv mit gestalten kön- nen. Auch unter flexibler Anpassung an das aktuelle Pandemiegeschehen , ist die Weiterfüh- rung der Maßnahmen in den Stadtbezirken Chorweiler, Ehrenfeld und Nippes sowie ab 2022 in den Stadtbezirken Innenstadt, Rodenkirchen und Lindenthal geplant. Zur inhaltlichen Aus- richtung weiterer Kinder und Jugendschutzthemen wird auf Kapitel 7.4 verwiesen. Im März 2019 wurde das Kooperative Kinder- und Jugendbüro in Zusammenarbeit mit dem Kölner Jugendring eröffnet (siehe auch Kapitel 5.1.3). Hier wurden seitdem diverse Partizipa- tionsformate umgesetzt und gefördert („Auf Kölner Nacken – Geld für G utes“, „Junge Visio- nen“, Stadtgespräch „Jugend“ etc.). Ein Konzept zur inhaltlichen Ausrichtung des Büros ist derzeit in Entstehung, fortlaufende Partizipationsprojekte sind Bestandteil der neuen Förder- planung. „Streetwork“ erfuhr von 2016 bis 2020 eine Ausweitung von einst sieben auf inzwischen ins- gesamt 26 Personalstellen bei der Stadt Köln sowie dem AWO Kreisverband Köln e.V., auch unter Hinzuziehung der Finanzierung durch das Jobcenter auf der Grundlage des § 16h SGB II. So ist es gelungen, die Bezirke mit Streetworker*innen zu stärken, und im Bedarfsfalle mit mehreren Streetworker*innen auf akute Gefährdungslagen zu reagieren. Auch in der neuen Förderplanperiode ist die Weiterentwicklung des Konzeptes „Streetwork Köln“ hinsichtlich so- zialräumlicher Ausrichtung (z.B. „Streetworkpoints“ als Anlauf- und Beratungsstelle in den ein- zelnen Bezirken) geplant. Die Träger der freien Jugendhilfe reagierten in 2016 unkompliziert und kurzfristig mit Integra- tionsangeboten während des starken Zuzugs von Kindern und Jugendlichen aus geflüchteten Familien, und bildeten hiermit insbesondere den Rahmen zur Auseinandersetzung mit unter- schiedlichen Rollenbildern im Vergleich der Herkunftsländern und unserer Realität. Mit dem Pr ojekt "Gender Fair Play - Stärkung der geschlechtersensiblen sexualpädagogi- schen Arbeit/sexuellen Bildungsarbeit" im Rahmen des Landesprogramm es "Wertevermitt- lung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugend- hilfe" generierte die Jugendverwaltung zusätzliche Fördermittel zu kommunalen Integrations- mitteln. Die Mittel wurden verwendet, um diverse bedarfsorientierte, niederschwellige sportli- che und freizeitpädagogische Angebote zur Unterstützung des sozialen Kontaktaufbaus, zum Spracherwerb sowie zur Persönlichkeitsentwicklung durch ausreichend Fachkräfte durchfüh- ren zu können. Der inhaltliche Schwerpunkt lag in der Vermittlung von gesellschaftlichen Nor- men und Werten, Rechten, Rollenbildern sowie sexueller Bildung, um somit ein angestrebtes, friedliches und wertschätzendes Miteinander in einer multinationalen und -kulturellen Gesell- schaft zu fördern. Pandemiebedingte Lockdown-Phasen wurden zur Erstellung alternativer, digitaler Formate sowie zur Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte genutzt. Neben Supervisions- und Coaching-Angeboten für hauptamtliche Fachkräfte de Offenen Kin- der- und Jugendarbeit wurden zudem mehr als hundert zielgruppenorientierte Mikroprojekte mit kommunalen Integrationsmitteln durchgeführt. Die mit den genannten Programmen an- gesprochenen Kinder und Jugendlichen benötigen auch zukünftig unterstützende Angebote, damit eine stabile Integration gelingen kann. An aktuellen Bedarfen ausgerichtete sowie be- währte Maßnahmen sollen daher im kommenden Förderzeitraum fortgesetzt werden. 17 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Thematisch eng verknüpft sind die vielfältigen Angebote zur Demokratieförderung, die inzwi- schen in jedem städtischen Bezirk über Bundesmittel durchgeführt werden. Das Bundespro- gramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlich- keit“ wird seit 2015 gemeinsam von der Stadt K öln und dem AWO Kreisverband Köln e.V. gestaltet. Bis Ende 2018 konnte das Projekt auf mittlerweile drei „ Partnerschaften für Demo- kratie Köln“ erweitert werden, welche jeweils aus vielen Einzelprojekten und zentralen Fach- veranstaltungen bestehen. Für die Projekte werden vom Bund in der Förderphase 2020 bis 2024 bis zu 375.000 € jährlich zur Verfügung gestellt. Neben Fachtagungen/Fachveranstaltungen wurden bisher pro Jahr mehr als 30 Projekte verschiedenster Träger*innen und Zielausrichtungen mit circa 6.000 Teil- nehmer*innen gefördert und durchgeführt. Ein angegliedertes Jugendforum wurde nach dem „Keimzellenmodell“ aufgebaut, welches sich für alle interessierten Jugendlichen öffnen soll. Das Jugendforum verfügt über eine eigene Homepage und unterstützte in der laufenden För- derperiode bereits mehrere Jugendp rojekte (weitere Informationen zum Projekt: https://www.demokratieleben-koeln.de). Die Förderung und der Ausbau von barrierefreien, außerschulischen Freizeit-, Bildungs- und Ferienangeboten wird auch im neuen Förderplan eine wichtige Rolle einnehmen. Neben den Erfahrungen bereits inklusiv arbeitender Einrichtungen der Kinder- uns Jugendarbeit und Anbietern von Ferienprogrammen in Köln, können hierzu wertvolle Grundlagen aus der bereits vorliegenden Projektkonzeption „Inklusion in der Jugendförderung“ gewonnen werden. Diese zielt darauf ab, Regelangebote der Kinder - und Jugendförderung gleichberechtigt für junge Menschen mit Behinderung zu öffnen. Unter Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Inklusion in der Jugendförderung, wird die Implementierung einer nachhaltigen, inklusiven Planungs- und Steuerungskultur im Kontext vorhandener Netzwerkstrukturen sowie die Ent- wicklung und Förderung von inklusiven Praxisprojekten in Einrichtungen der Jugendförderung angestrebt. Im Rahmen von ESF-/EFRE-Förderungen jugendförderrelevanter Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – starkes Köln“ konnten zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden. Die Fortführung bzw. Neubeantragung entsprechender För- derprogramme wird weiterhin anvisiert. ESF-/EFRE-Förderungen „Jung und alt – da wo es knallt“ (2018-2020) als mobiles Angebot auf dem Marktplatz in Neubrück (erneuter ESF-Antrag „NewBridge – draußen aktiv“ mit der Schwerpunktsetzung „ Gesundes Auf- wachsen“) „Chancen durch Medienbildung – Medienkompetenz für Bilderstöckchen“ (2019-2020) fertiggestellte Maßnahmen im Rahmen Spiel- und Bewegungsräume in den Veedeln: der Spiel- und Streetballplatz Rixdorfer Straße im Sozialraum Mülheim-Nord/Keupstraße wurde 2020 neu gestaltet und steht ab Januar 2021 den Kindern und Jugendlichen wieder zur Verfügung in Umsetzung befindliche Maßnahmen im Rahmen Spiel - und Bewegungsräume in den Veedeln: Sozialraum Meschenich: Bolzplatz "Alte Kölnstraße", Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und See- berg-Nord: Bolzplatz Elbeallee und Spielplatz Osloer Straße/Athener Ring, Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf: Spielplatz und Trendsportanlage Mühle nweg/Ossendorfer Weg, Sozial- raum Buchheim und Buchforst: Fläche Wuppertaler Straße/Stegwiese, Sozialraum Humboldt - Gremberg/Kalk: Spie l- und Bolzplatz Eythstraße, Sozialraum Ostheim/Neubrück: Trendsport auf Spiel- und Bolzplatz Georgestraße 18 JA – genau. gerade. jetzt. Jugendeinrichtung Gernsheimer Straße/Ostheim, Ersatzbau für die bestehende Einrichtung (För- derzugang Städtebau) für den Planungszeitraum 2021-2023 – Antrag ist in Vorbereitung Jugendeinrichtung „Blu4Ju“/Blumenberg Neubau der Kinder - und Jugendeinrichtung (Förderzu- gang Städtebau) für den Planungszeitraum 2021-2023 – Antrag ist in Vorbereitung Die Spielplatzbedarfsplanung „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Ju- gendliche im öffentlichen Raum“ wurde für den Planungszeitraum 2018 bis 2022 aktualisiert, und die beschleunigte Umsetzung durch einen Zusatz an Personal und Finanzmitteln ermög- licht. In den Jahren 2 016 bis 2020 wurden insgesamt 453 Baumaßnahmen im Spielplatzbe- reich abgeschlossen. Mit Blick auf die Schaffung bedarfs- und zielgruppengerechter An- eignungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum , wurde hierbei ein besonderer Aufgaben- schwerpunkt auf den Schutz, Erhalt sowie die Neurealisierung von Spiel- und Bewegungsräu- men für ältere Kinder und Jugendliche gelegt. In der Vergangenheit sowie zukünftig spielten und spielen hierbei die Neuanlage von Aktionsflächen und Treffpunkten, Lösungsansätze für multifunktionale Nutzungen sowie Angebotsvielfalt eine zentrale Rolle. Herausragende Spielraumgestaltungen für die Zielgruppe Jugendliche im Jahr 2020 Neugestaltung Spiel- und Bolzplatz Hansaplatz in Altstadt Nord mit Spiel - und Sportangeboten für ältere Kinder und Jugendliche Neuanlage Bolzplatz Kreutzerstraße als Ergänzung zum Spiel- und Sportangebot im Grüngürtel Neuanlage Streetball Am Feldrain in Sürth Umgestaltung Bolzplatz Münstereifeler Straße in Sülz Für 2021 ist eine Zwischenbilanzierung zur aktuell gültigen Spielplatzbedarfsplanung geplant, zum Jahr 2023 erfolgt die Fortschreibung für den Planungszeitraum 2023 bis 2027. Zur Durchführung, den Ergebnissen und der Maßnahmenweiterentwicklung der im Jahr 2018 durchgeführten Jugendbefragung in Köln wird auf die Kapitel 5.1.1 sowie 6.5 der vorliegen- den Planung verwiesen. Die bereits im vergangenen Förderplan angestrebte Realisierung ei- nes kind- und jugendgerechten, digitalen Tools zur Information über Kinder- und Jugend- angebote in Köln sowie zur Schaffung digitaler Partizipationsmöglichkeiten, wird in der Maß- nahmenplanung zum neuen Förderplan fortgeführt. Sie erfolgt in Verschränkung mit dem neuen Aktionsplan zur „Kinderfreundlichen Kommune Köln“. Erste Ideenwerkstätten, unter an- derem unter Beteiligung von Kölner Jugendlichen, haben bereits stattgefunden. FAZIT Die Bilanzierung zusammenfassend ist festzustellen, dass in der vergangenen Förderplanpe- riode strukturelle Verbesserungen in der Kinder- und Jugendförderung erfolgten, welche letzt- lich den Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt zu Gute kommen. Richtlinien- und Konzep- tarbeit sind wesentliche Voraussetzungen für die Förderung und Umsetzungen auf der fachli- chen Ebene, Projektarbeit schließlich eines der Ergebnisse einer soliden und durchdacht en Planung. Neben kommunalen Fördermitteln war die Ausschöpfung von Bundes- und Landes- mitteln Standard in der Jugendförderung und im Spielplatzbereich. Die zukunftsweisende Anpassung bestehender Angebote an veränderte Bedarfe unterschied- lichster Zielgruppen, die gerechte Ausgestaltung der Angebotslandschaft, die kontinuierliche Sicherung der Qualität von Kinder- und Jugendarbeit und die gemeinsame Weiterentwicklung einheitlicher Förderstandards, sind kommende Anforderungen an das Feld der Kinder - und 19 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Jugendförderung. Sie finden in Form der strategischen Ausrichtung auf die Ziele Digitalisie- rung, Schaffung echter und systematischer Partizipations- und Teilhabemöglichkeiten, Eröff- nung und Sicherung inklusiver Räume sowie die bedarfsgerechte Aktualisierung von Förder- programmen, entsprechende Berücksichtigung in der aktuellen Fortschreibung der Kinder - und Jugenförderplanung. 20 JA – genau. gerade. jetzt. 5 Was brauchen Kinder und Jugendliche in Köln? 5.1 Das sagen Kinder und Jugendliche! 5.1.1 Kölner Jugendbefragung 2018 Über 5.000 Kölner Jugendliche im Alter von 14 bis unter 21 Jahren haben an der Kölner Jugendbefragung 2018 teilgenommen. Hier konnten insgesamt 27 Fragen zu den Themenbereichen „Perspektiven auf und für die Stadt“, „Partizipation und Engagement“ sowie „Freizeit- verhalten und Interessen“ beantwortet werden. Ein aus- führlicher Ergebnisbericht wurde im März 2019 vorge- stellt (Ratsinformations system der Stadt Köln: 0715/2019, www.jugendbefragung.koeln). Aussagen zu zentralen Ergebnissen und Ableitungen zeigen die folgenden Schaubilder: Quelle: Stadt Köln – www.jugendbefragung.koeln Insbesondere die Themen Verbesserung von Mobilität , Verkehr und Digitalisierung, Beach- tung der Belange von Kindern und Jugendlichen in Stadt - und Raumplanung, Sorge um Si- cherheit und Sauberkeit in der Stadt sowie die Schaffung jugendgerechter Freizeit-, Bildungs- Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie zielgru ppenspezifischer Partizipationsmög- lichkeiten, haben hiernach eine besondere Bedeutung für Kölner Jugendliche. Die gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen aus der Jugendbefragung wurden an einen breiten Kreis aus Verantwortlichen in Politik, Verwaltung, Fach- und Planungsgremien und der Kölner Stadtgesellschaft weitergeleitet . Im Sinne einer nachhaltigen Ergebnissicherung und Weiterverfolgung wurden die Themen, Wünsche und Bedarfe der Jugendlichen zudem in die Quelle: Stadt Köln – www.jugendbefragung.koeln 21 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 aktuelle kommunale Kinder - und Jugendförderpl anung verwiesen. Ziele sollten sein, Zwi- schenbilanz zum Umsetzungsstand zu ziehen sowie Anknüpfungspunkte für eine bedarfsge- rechte Ausgestaltung von Kinder- und Jugendförderung in Köln zu finden. Zwischenzeitlich erfolgte eine erste Bilanzierung in Form der Mitteilung „Jugendbefragung und dann … - Erste Bilanzierung“ in ausgewählten Ausschüssen und Fachgremien (Ratsinforma- tionssystem der Stadt Köln: 0178/2020). Hierin wurden die Reaktionen und Anregungen aus den Ausschüssen sowie von Akteur*innen der Stadtgesellschaft auf Ergebnisse und Prüfemp- fehlungen der Jugendbefragung dargestellt. Diese erste Gesamtschau konnte verdeutlichen, dass bereits eine Fülle an zielgruppengerech- ten Maßnahmen zur Umsetzung der Jugendbedarfe von Seiten verschiedener Institutio nen und Akteur*innen zur Verfügung gestellt werden. Vielfach muss wohl weniger über zusätzliche als vielmehr über eine passgenauere Kommunikation oder Bewerbung der bereits vorhande- nen Angebote nachgedacht werden. Dies würde auch mit dem in der Jugendbefragung geäu- ßerten Wunsch der Jugendlichen nach einer transparenteren Darstellung und Veröffentlichung von Freizeit- oder auch Partizipationsangeboten im Stadtgebiet korrespondieren. Eine erste Wirkungseinschätzung der Befragungsergebnisse scheint die Annahm e zuzulas- sen, dass die Stimmen der Jugendlichen etwas bewegt haben, oder sie zumindest deutlich wahrgenommen worden sind. Sie werden auf schon bestehende Aktivitäten bezogen – auch in Bezug auf transparentere Darstellung – und darüber hinaus zum Anlass genommen, weitere bedarfsgerechte Aktivitäten auf den Weg zu bringen. Gleichwohl sind die bisherigen Rückläufe zur Rezeption der Jugendbefragung nicht als er- schöpfende Wirkungsergebnisse oder gar Bedarfserfüllung zu betrachten. Unter anderem zei- gen dies die weiterführenden Diskussionen und Beratungsbedarfe in Politik und in – mit Ju- gendlichen besetzten – Beteiligungsgremien und -veranstaltungen. Im Falle der Maßnahmenplanung zum vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan dienen die Wünsche und Bedarfe der Kölner Jugendlichen als eine wichtige Erkenntnisgrundlage für die bedarfsgerechte Ausgestaltung kommunaler Kinder- und Jugendförderung. Sie sind von Anfang an in den Beteiligungsprozess sowie schlussendlich in die Maßnahmenvor- schläge zur vorliegenden Förde rplanung eingeflossen (Kapitel 8). Über die Beteiligung der pädagogischen Fachpraxis als Expert*innen und Anwält*innen für die Belange von Kindern und Jugendlichen, wurden deren Stimmen zusätzliches Gewicht verliehen (Kapitel 5.2). In der bisherigen Berichterstattung zur Kölner Jugendbefragung wurde der Fokus der Auswer- tung auf die Raumebene Gesamtstadt gelegt. Um eine differenziertere und kleinräumigere Betrachtungsweise der Bedarfe und Infrastruktur-Wünsche von Jugendlichen zu ermöglichen, erfolgt im vorliegenden Planungswerk eine ergänzende, stadtteilbezogene Auswertung wichtiger Befragungsergebnisse. Diese wird hier mit der Darstellung der bezirksbezogenen Jugendinfrastruktur verknüpft, um gegebenenfalls Erkenntnisse aus einem kleinräumigen Ab- gleich von Angebotsbestand und Angebotswünschen zu ermöglichen (Kapitel 6.5). 22 JA – genau. gerade. jetzt. 5.1.2 Stadtgespräch Jugend 2020 Auf Einladung der Kölner Oberbürgermeisterin fand am 13. Februar 2020 das „Stadtgespräch Jugend“ in der Piazzetta des Historischen Rathauses in Köln statt. Im Zentrum der Ver- anstaltung stand die Frage: „Was bewegt Kölner Jugendli- che?“ Unter dem Motto #DeineStadtDeineThemen diskutierten circa 250 Kinder und Jugendliche mit der Oberbürgermeisterin und Vertreter *innen aus Politik und Verwaltun g, diversen Fachstellen sowie der Polizei ihre aktuellen Erfahrungen, An- liegen und Ideen rund um das Thema Köln. Die Schwerpunktthemen waren teilweise im Vorfeld partizipa- tiv mit Mitgliedern der Kölner Kinder - und Jugendforen, den Kölner Jugendeinrichtungen, Schüler *innen der Bezirksschü- ler*innenvertretung sowie dem kooperativen Kinder- und Jugendbüro gesammelt worden. Wesentliche Inhalte stellten die Ausstattung von Schulen und Jugendzentren, die besondere Verkehrsproblematik für Kinder und Jugendliche, die Rad wegsituation, die Sicherheit im öf- fentlichen Raum, der Einsatz von Pferden in Karnevalszügen und die Ausweitung des Ange- botes an außerschulischen Gedenkstättenfahrten in Zeiten zunehmender rechtsextremer Ge- walttaten dar. Am Rande des Stadtgespräches nutzten Jugendliche und junge Erwachsene zudem die Ge- legenheit, den Wunsch nach einer stärkeren Sichtbarkeit für das LSBT*I*Q-Thema in der Stadtgesellschaft vorzubringen. So wurde beispielsweise in Bezug auf das Thema Jugendbe- fragung angeregt, in zukünftigen Befragungsformaten eine passgenauere Geschlechtsabfrage vorzunehmen, die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender standardmä- ßig in die Beratungsfolge zum Thema aufzunehmen und die Gruppe sowie das Thema LSBT*I*Q stärker bei Befragungen in den Fokus zu rücken. Viele Jugendliche gaben positive Rückmeldungen zum Veranstaltungsformat. In ihren Beiträ- gen wurde der Wunsch nach mehr Austausch in dieser Form deutlich. Sie nutzten zahlrei- che Teilnehmer*innen die Möglichkeit, am Stand des Bürgerbüros Anliegen-Karten auszufül- len, die im Nachgang an die entsprechenden Fachverwaltungen weitergeleitet wurden. Auch die Gelegenheit, an den Infoständen des Fahrradbeauftragten, dem Kinder und Jugendbüro und der Koordinierungsstelle K limaschutz, Wünsche zu hinterlassen und ins Gespräch zu kommen, wurde rege genutzt. Insbesondere Fragen zum Klima - und Umweltschutz, zum ÖPNV und zur Radwegsicherheit standen hier im Vordergrund. In der Nachbereitung war das Kinder- und Jugendbüro in die Ermittlung und Kommunikation der aktuellen Sachstände zu den jeweiligen Themen eingebunden, beispielsweise in die The- matik Umsetzung von Kinderrechten und Partizipation für Kinder und Jugendliche im Verkehrs- konzept Köln. In dieser und anderer Form fließen sowohl die Ergebnisse der Kölner Jugend- © Stadt Köln 23 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 befragung als auch die beim Stadtgespräch Jugend eingebrachten Jugendanliegen unter an- derem in den Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundliches Köln“ sowie in die aktuelle Jugend- förderplanung ein. 5.1.3 Systematische Partizipation – Kooperatives Kinder- und Jugendbüro Seit Februar 2018 ist Köln als erste Millionenstadt Trägerin des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ der UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerks. Mit dem Aktionsplan „Kinder- und Jugendfreundliches Köln“ hat sich Köln auf den Weg gemacht, die UN-Kinderrechtskonvention zu ver- wirklichen, indem sie sich in besonderem Maße den Kin- derrechten verpflichten und gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen an deren Umsetzung arbeiten will. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung des Lebens von Kindern und Jugendlichen in Köln. Einen wichtigen Baustein bei der Umsetzung des Aktionsplanes stellt das im März 2019 eröff- nete, in unmittelbarer Rathausnähe gelegene „Kooperative Kinder- und Jugendbüro“ am Alter Markt dar. Als Fachstelle für Partizipation und Schnittstelle zwischen Kindern und Jugendli- chen, Verwaltung und Politik, wurde hier eine zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche geschaffen, die sich über ihre Rechte informieren, ihre Anliegen voran bringen und Projekte diskutieren wollen, um Köln kinder- und jugendfreundlicher zu machen. Kooperativer Partner ist der Kölner Jugendring als Arbeitsgemeinschaft unterschiedlicher Selbstorganisationen von Jugendlichen wie beispielsweise den Jugendverbänden und der Bezirksschüler*innenver- tretung Köln. Die „Rathausschule“ lädt Kinder und Jugendliche regelmäßig ein, sich mit den Aufgaben von Rat und Verwaltung der Stadt Köln vertraut zu machen, und sich durch konkrete Planungen in Projekten an gesellschaftlichen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen zu beteiligen. Weitere Informationen zum Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune sind hier zu finden: https://www.stadt-koeln.de/artikel/68837/index.html. Auf Anregung der jeweiligen Planungsbe- teiligten, wurden die Laufzeiten für die angestrebte zweite Siegelphase „ Kinderfreundliche Kommune“ mit der Laufzeit des vorliegenden Förderplanes synchronisiert. Dies verdeutlicht in besonderer Weise die enge Verzahnung dieser beiden Förderstrategien (siehe auch Kapitel 3). © Stadt Köln 24 JA – genau. gerade. jetzt. 5.2 Impulse aus der pädagogischen Fachpraxis Im Sinne eines breiten Beteiligungsverfahrens bei der Förderplanerstellung wurde den Fach- kräften der Handlungsfelder (Offene) Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialar- beit/Jugendberufshilfe sowie Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz aus allen Kölner Stadt- bezirken die Gelegenheit geben, ihre Sicht auf aktuelle Lebenswelten und Bedarfe von Köl- ner Kindern und Jugendlichen in die aktuelle Kinder- und Jugendförderplanung einzubringen. Es sind die pädagogischen Fachkräfte vor Ort, welche täglich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen und mit und für sie arbeiten. Deshalb ist ihr persönlicher und fachlicher Blick- winkel für eine gelingende Kinder- und Jugendförderung in Köln von besonderer Bedeutung – und kann der Stimme von Kindern und Jugendlichen zusätzliches Gewicht verleihen. Der ursprünglich für den 24. März 2020 geplante Fachtag „Kommunaler Kinder- und Ju- gendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 - Impulse aus der Fachpraxis“ sollte der Erfas- sung aktueller Bedarfe von Kölner Kindern und Jugendlichen in und aus ihren aktuellen Le- benswelten heraus sowie der Erarbeitung geeigneter Handlungsansätze, Ideen und Impulse für eine bedarfs gerechte Weiterentwicklung der Kinder - und Jugendförderung dienen. Coronabedingt musste die Präsenzveranstaltung leider entfallen. Alternativ hierzu erfolgte im Zeitraum April/Mai 2020 eine an eine breite, trägerübergreifende Fachkräfteschaft aller Hand- lungsfelder gerichtete, digitale Abfrage zur gleichen Thematik und Zielsetzung. Insgesamt gingen auf diese Weise über 500 umfangreiche Fachim- pulse sowie Handlungsvorschläge aus allen Handlungsfeldern der Kölner Kinder- und Jugendförde- rung ein. Im Rahmen der Arbeit des „AK Kinder - und Jugendför- derplan“ wurden die Ergebnisse anschließend ausgewertet und zu einer maßgeblichen Grundlage für die im vorliegenden Förderplan vorgeschlagenen Handlungsemp- fehlungen. Aus Fachkräftesicht gilt die Forderung, Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Ju- gendliche und junge Erwachsene gerecht zu gestalten , als leitendes Handlungsziel. Im Rahmen einer positiven und aktivierenden Sozialraumentwicklung stellt das zielgruppenadä- quate Eröffnen von Räumen, Möglichkeiten und Perspektiven eine wichtige Grundlage für ein gelingendes, selbstbestimmtes Aufwachsen und somit für das Eröffnen sozialer Mobilitäts- chancen dar. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt ernst zu nehmen und entsprechend zu beteiligen. Ein moderner und niedrigschwelliger Zu- gang zu Informationen über Freizeit-, Unterstützungs- und Beteiligungsmöglichkeiten ist hier- für uner lässlich. Die Digitalisierung von Angeboten in der Kinder - und Jugendförderung sollte nicht nur in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen. Sie dient – unter sorg- Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 25 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 fältiger Beachtung ihrer Chancen und Risiken – einer gleichberechtigten Eröffnung von Bil- dungschancen, und ist ein wichtiger Garant für die Zukunftsfähigkeit von Kinder- und Jugend- arbeit. Teilhabechancen flächendeckend und bedarfsgerecht anbieten zu können, setzt Mobilität und Flexibilität der Angebotslandschaft voraus. Es braucht passgenaue und lebendige An- gebote, welche den unterschiedlichen Lebenswelten und Kulturen unterschiedlicher Zielgrup- pen gerecht werden. Da gelingende Bildungsverläufe immer noch stark abhängig von sozialer Herkunft und famili- ären Ressourcen sind, benötigen insbes ondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus benachteiligten Lebensverhältnissen niederschwellige und kostenfreie Beratungs - und Unterstützungsangebote durch vertraute Ansprechpartner*innen. Es geht um Schützen, Stärken und segregativen Prozessen Entgegenwirken. Gerade hier kann die Förderung non - formaler Bildung als Ausgleich zu formalen Bildungsanforderungen Erfolgserlebnisse vermit- teln und neuen Perspektiven Raum schenken. Aus dem besonderen Fokus auf die Corona-Krise heraus, resultiert hier zudem die Forderung nach solidarischen und bedarfsgerechten Präventionsstrategien an den Orten, wo sich in Krisenzeiten die massivsten sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen manifestieren und Benachteiligungsfaktoren besonders deutlich vor Augen geführt werden. Schutz bedarf es auch in Hinblick auf vielfältige Einflüsse, welchen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen in ihren unterschiedlichen Lebenswelten ausgesetzt sind, und die zur Be- drohung ihrer physischen und psychischen Gesundheit führen können. Hier gilt es, bedarfs- gerechte Präventionsangebote zu entwickeln und gesundheitsfördernde Anreize zu setzen. Um diskriminierungsfreies Aufwachsen zu ermöglichen und gesellschaftlichen Zusam- menhalt zu fördern, bedarf es einer wertegeleiteten, demokratischen Grundhaltung und der eindeutigen Bekenntnis zu Toleranz in allen Belangen der Stadtgesellschaft. Kinder - und Ju- gendförderung trägt hierzu bei, indem sie sich gender- und diversitätssensibel aufstellt und Inklusion konzeptionell verankert. Um aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen in Hinblick auf ein gelingendes Aufwach- sen von Kindern und Jugendlichen in Köln begegnen zu können, brauchen die Akteur*innen der Kinder- und Jugendförderung starke Partnerschaften. Hierfür sind interdisziplinäre Zu- sammenarbeit und effektives Netzwerkmanagement weiter zu festigen und auszubauen. 26 JA – genau. gerade. jetzt. Den hier festgestellten Bedarfen folgend, wurden für alle Handlungsfelder geltende Quer- schnittsaufgaben bzw. Qualitätsleitlinien für eine bedarfsgerechte Ausgestaltung von Maß- nahmenplanungen und -umsetzungen ermittelt. Diese dienen zudem als Evaluationskri terien bei der Betrachtung der Wirksamkeit von Maßnahmen. Resultierend aus den von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geäußerten (Kapi- tel 5.1) und im Rahmen der Träger- und Fachkräftebeteiligung festgestellten Bedarfen, wurden aktuelle Handlungsbedarfe und hierauf bezogene Ziele für eine zielgruppengerechte Aus- gestaltung von Kinder- und Jugendangeboten vor Ort formuliert. Die hieraus abgeleitete För- derstrategie sowie Vorschläge zu entsprechend geeigneten Einzelmaßnahmen sind abschlie- ßend in die Maßnahmenplanung 2021-2025 eingeflossen. Diese wird in Kapitel 8 dargestellt und – zum ersten Mal im Rahmen einer Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung in Köln – mit hierfür veranschlagten Finanzmitteln hinterlegt. In der ausführlichen Maßnahmen- planung werden die festgestellten Handlungsbedarfe nochmals in kompakter Form den Ein- zelmaßnahmen zugeordnet. Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 27 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 6 Lebenssituationen von Kindern , Jugendlichen und jungen Er- wachsenen 6.1 Datenkonzept Innerhalb des Planungsprozesses zur Fortschreibung der Kommunalen Kinder- und Jugend- förderplanung ist es Aufgabe der Jugendhilfeplanung, relevante quantitative und qua litative Daten zur Darstellung der demografischen, räumlichen und sozio-ökonomischen Lebenssitu- ation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwac hsenen in Köln zu generieren. In Hinblick auf für die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen festgestellten Hand- lungsbedarfe (Kapitel 5), sollen zudem geeignete Indikatoren anzeigen, wo, warum und in wel- cher Form bedarfsgerechte pädagogische Maßnahmen ansetzen müssen. Entsprechend wird hier ein auf den vorliegenden Förderplan und seine Förderziele zugeschnittenes Datenkonzept vorgestellt. Entsprechend dem Vorgehen in anderen jugendhilfebezogenen Planungszusammenhängen (u.a. Landesinitiative „Kölner Kinder stärken! – 184 Tausend junge Chancen fördern!“ – „kin- derstark – NRW schafft Chancen“ ), erfolgt auch im Rahmen der kommunalen Kinder - und Jugendförderplanung die Ablösung des Instrumentariums Sozialraumanalyse durch das Köl- ner Präventionsmonitoring „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Köln“. Die Stadt Köln verfügt mit dem seit 2018 bestehenden „Monitoring Stadtentwicklung“ über ein Planungsinstrument, welches ein kleinräumiges Betrachten der Gesamtstadt unter derzeit 90 Indikatoren aus vier zentralen Handlungsfeldern der Verwaltung – Sozialer Status, Bil- dungs- und Teilhabechancen, Demografie und Wohnen – ermöglicht. Hierbei ist sowohl die Darstellung aktueller Situationen als auch mehrjähriger Entwicklungsdyna miken auf unter- schiedlichen Raumebenen möglich. Aufgrund der guten Aussagefähigkeit des Gesamtindex „Bildungs- und Teilhabechancen“, wird an dieser Stelle weitestgehend auf eine detailliertere und vergleichende Betrachtung der im Monitoring hinterlegten, nachgelagerten Indikatoren zu diesem Handlungsfeld verzichtet. Der Zielsetzung der Förderplanung , Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln gerecht zu gestalten, entspricht das Vorhaben einer bezirks- bezogenen Angeb ots- und Förderplanung für die Handlungsfelder §§ 11 -14 SGB VIII . Diese soll unter breiter Beteiligung von Politik, pädagogischer Fachpraxis und Jugendhilfepla- nung ab 2022 projektiert werden (Kapitel 8.2.1: Einzelmaßnahme M 1.1.1). Prozessinhalte werden unter anderem das Aufstellen von bezirksbezogenen Bestands - und Bedarfsanalysen, die Initiierung von Planungsgruppen sowie die Indikatoren-Entwicklung zur Priorisierung von Bedarfen sein. Ziel ist die Entwicklung bezirksbezogener Förderstrategien zur Abdeckung erforderlicher Handlungsbedarfe unter bedarfsgerechtem Ressourceneinsatz. Im Rahmen der bezirksbezogenen Fachplanungen werden detailliertere Betrachtungen rele- vanter quantitativer und qualitativer sozio-ökonomischer Faktoren – dann in aktualisierter Form – zur Lebenslagenbeschreibung in den einzelnen Bezirken sowie auf verschiedenen Raum- ebenen herangezogen werden. 28 JA – genau. gerade. jetzt. Die folgende Tabelle stellt die für den vorliegenden Förderplan ausgewählten Datensätze in ihren jeweiligen Bezug zu den festgestellten pädagogischen Bedarfen und Zielen dar: Erhebungsschwerpunkt Förderziel Datensatz Demografie im Bezirksvergleich (Kapitel 6.2) Wo leben wie viele 6- bis unter 21-Jährige als Hauptzielgruppe der kommunalen Förderpla- nung? Bedarfs- und Zielgruppenge- rechte Jugendinfrastruktur zur Verfügung stellen Jugendeinwohnerdaten 6- bis unter 21-Jährige im Bezirksver- gleich am 31.12.2019 Wie sieht die Verteilung von Mädchen und Jungen innerhalb der Zielgruppe aus? Wie sieht die Verteilung einzel- ner Altersgruppen innerhalb der Zielgruppe aus? Wie hoch ist der Anteil von 6- bis unter 21-Jährigen mit Mig- rationshintergrund? Bildungs- und Teilhabechancen durch gelingende Integration eröffnen Jugendeinwohnerdaten 6- bis unter 21-Jährige mit und ohne Migrationshintergrund im Be- zirksvergleich am 31.12.2019 Wohnen, Wohnumfeld und Jugendinfrastruktur im Bezirksvergleich (Kapitel 6.3 und 6.5) Wie unterschiedlich stellt sich Wohn- und Wohnumfeldqualität in der Stadt dar? Bedarfsgerecht Räume für Kin- der und Jugendliche eröffnen Einwohnerdichte, Wohnflächen und Freizeitflächen im Bezirks- vergleich im Jahr 2019 Wie unterschiedlich stellt sich die Versorgung mit Spielflä- chen in der Stadt dar? Spielplatzversorgungsquote und Spielplatzspielwerte in den einzelnen Stadtteilen im Jahr 2018 Wie unterschiedlich stellt sich die Verteilung von Jugendinfra- struktur in den Bezirken dar? Übersicht über kommunal fi- nanzierten Kinder- und Jugend- angebote in den Handlungsfel- dern der §§ 11, 12, 13 SGB VIII Wie unterschiedlich stellen sich Infrastruktur-Wünsche von Ju- gendlichen in den Stadtteilen dar? Stadtteilbezogene Auswertung von Ergebnissen der Kölner Jugendbefragung 2018 in Bezug auf Infrastruktur-Bedarfe von Jugendlichen Bildungs- und Teilhabechancen im Bezirks- und Stadtteilvergleich (Kapitel 6.4) Wie unterschiedlich stellen sich Bildungs- und Teilhabechancen in der Stadt dar? Gerechte Bildungs- und Teilha- bechancen eröffnen Kindern, Jugendlichen und jun- gen Erwachsenen in allen Stadtteilen bedarfsgerechte Kinder- und Jugendarbeit an- bieten Welche Schlussfolgerungen er- geben sich für die Angebote der Kinder- und Jugendförde- rung? Gesamtindex Bildungs- und Teilhabechancen (Teilindizes wirtschaftliche Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen, Integrationsbedarf, Gesundheit, Bildungsbeteiligung, Umwelt- und Wohnqualität) – Status 2019 Wie unterschiedlich stellt sich wirtschaftliche Benachteiligung in der Stadt dar? Sind Zusammenhänge zwi- schen festgestellter wirtschaftli- cher Benachteiligung und Bil- dungs- und Teilhabechancen feststellbar? Gesamtindex wirtschaftliche Benachteiligung (Teilindizes Transferleistungen, Arbeitslo- sigkeit) – Status 2019 Wie unterschiedlich stellen sich soziale Lagen in den Bezirken dar? Demografie, Kinderarmutsquo- ten, Jugendbevölkerungsan- teile mit Migrationshintergrund, Alleinerziehendenanteile und Jugendarbeislosenquoten im Bezirksvergleich 29 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 6.2 Jugendeinwohner*innen im Bezirksvergleich Das folgende Schaubild zeigt die Verteilung der insgesamt knapp 144.000 6 - bis unter 21 - Jährigen auf die neun Stadtbezirke (Stand 31.12.2019) 3. Sie stellen einen Anteil von 13,2 % an der Gesamtbevölkerung Kölns. Zahlenmäßig leben die meisten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Stadtbezirken Mülheim, Lindenthal und Kalk. Die höchsten Anteile an der Gesamtbevölkerung hat diese Altersgruppe in den Bezirken Chorweiler, Kalk und Porz. Mit Ausnahme der Bezirke Innenstadt und Lindenthal überwiegt der Anteil männlicher 6- bis unter 21-Jähriger in den Bezirken. Allerdings stellen sich hier die Anteilsunterschiede als eher gering dar. Im Sinne einer gerechten Kinder- und Jugendförderung sind Angebotsstrukturen entsprechend ausgewogen zu gestalten. Im Sinne einer geschlechtersensiblen Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit soll an dieser Stelle explizit darauf hingewiesen werden, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in sehr viel differenzierterer sexueller und geschlechtlicher Vielfalt leben, und dies ebenfalls eine entsprechenden Abbildung in Angeboten erfordert. In der folgenden Statistik wurden entspre- chende Genderdaten jedoch nicht erhoben. 3 Gemäß Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW sind die 6 - bis unter 21-Jährigen Hauptzielgruppe der kom- munalen Kinder- und Jugendförderung. Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sollen hingegen nur bei beson- deren Maßnahmen einbezogen werden. Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 30 JA – genau. gerade. jetzt. Das nachfolgende Schaubild stellt die Altersgruppenverteilung innerhalb der 6- bis unter 21- Jährigen im Bezirksvergleich sowie im Vergleich zur Gesamtstadt dar. Für die Kinder- und Jugendförderung gilt es, entsprechend altersdifferenzierte Angebotsstrukturen vorzuhalten. Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 31 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Die Kinder- und Jugendangebote in den Bezirken stehen vor teilweise sehr unterschiedlichen Herausforderungen in Bezug auf Integrationsleistungen. Dies wird bei einem Blick auf die Ver- teilung der 6- bis unter 21-Jährigen mit und ohne Migrationshintergrund deutlich. Wäh- rend der Anteil von Jugendeinwohner*innen mit Migrationshintergrund beispielsweise in Lin- denthal bei ca. 35 % liegt, liegt der Anteil dieser Gruppe in Bezirken wie Kalk, Chorweiler, Porz oder Mülheim bei bis zu über 70 % an allen Jugendeinwohner*innen. Insgesamt betrachtet ist der Anteil der 6- bis unter 21-Jährigen mit Migrationshintergrund an allen 6- bis unter 21-Jäh- rigen jedoch in allen Bezirken auf hohem Niveau. In der Gesamtstadt weisen über 55 % aller 6- bis unter 21-Jährigen einen Migrationshintergrund auf. Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 32 JA – genau. gerade. jetzt. 6.3 Wohnen und Wohnumfeld im Bezirksvergleich Wenn es um die Eröffnung von Räumen im umfassenden Sinn für Kinder und Jugendliche geht, lohnt der Blick auf zur Verfügung stehende Wohn- und Freizeitflächen sowie die Ein- wohnerdichte in den einzelnen Bezirken. Das nachfolgende Schaubild zeigt, wie unterschied- lich die einzelnen Bezirke hier aufgestellt sind. Im Rahmen der „Spielplatzbedarfsplanung 2018-2023“ wurde die folgende Gesamtüber- sicht zur Versorgung der Kölner Stadtteile mit Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum erstellt. Auf der Hochachse sind die Stadtteile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplätze sortiert, auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ein- wohner*in). Auch hier sind deutliche Unterschiede im Vergleich der Stadtteile veranschaulicht. Hinweis: Seit der Erstellung der Spielplatzbedarfsplanung 2018 haben sich durch zwischenzeitliche Neuanlagen, Umbauten oder Abbauten in der Spielplatzlandschaft einzelne Versorgungs- grade und Spielwerte geändert. Die aktuelle Spielplatzbedarfsplanung läuft im Jahr 2023 aus. Eine Fortschreibung erfolgt somit während der Laufzeit des vorliegenden Förderplanes. Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 33 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 34 JA – genau. gerade. jetzt. 6.4 Bildungs- und Teilhabechancen Um Hinweise darauf zu erhalten, wie Bildungs- und Teilhabechancen in den unterschiedlichen Bezirken und Stadtteilen Kölns verteilt sind, wird aus dem Handlungsfeld Bildungs - und Teil- habechancen des Präventionsmonitorings der „Gesamtindex Bildungs- und Teilhabechan- cen“ betrachtet. Dieser setzt sich aus den Teilindizes wirtschaftliche Benachteiligung von Kin- dern und Jugendlichen, Integrationsbedarf, Gesundheit, Bildungsbeteiligung (Kindertagesbe- treuung und Schule) sowie Umwelt- und Wohnqualität zusammen. Dargestellt wird der Status zum Erhebungszeitpunkt 31.12.2019. Zur weiteren Vertiefung könnten Stadtteile differenzier- ter nach einzelnen Handlungsfeldern und Einzelindikatoren betrachtet werden, um hieraus Ansätze für geeignete Präventions- oder Integrationsstrategien abzuleiten. Zur besseren Lesbarkeit der folgenden Grafik wird folgender Hinweis gegeben: Die unterschiedlichen Einfärbungen der Stadtteile und Stadtbezirke nehmen Bezug auf Stärke und Richtung der Ausprägung des Indikators „Bildungs - und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen“. Dies bedeutet, dass im Gesamtindex Bildungs- und Teilhabechancen rote Kategorien auf überdurchschnittliche Bildungs- und Teilhabechancen, blaue hingegen auf unterdurchschnittliche Bildungs- und Teilhabechancen hinweisen. In der vergleichenden Betrachtung der Stadtteile weisen die Stadtteile Meschenich (Bezirk Rodenkirchen), Bocklemünd/Mengenich (Bezirk Ehrenfeld) sowie Finkenberg (Bezirk Porz) und Kalk (Bezirk Kalk) im Jahr 2019 überdurchschnittlich stark eingeschränkte Bildungs- und Teilhabechancen in Betrachtung des Gesamtindexes auf. Unterdurchschnittliche Bildu ngs- und Teilhabechancen werden zudem für die Stadtteile Humboldt/Gremberg und Höhenberg (Bezirk Kalk) ausgewiesen. Leicht unterdurchschnittliche Bildungs- und Teilhabechancen ergeben sich für die Stadtteile Bayenthal (Bezirk Rodenkirchen), Bilderstöckchen (Bezirk Nippes), Lindweiler, Seeberg, Chorweiler, Roggendorf/Thenhoven (Bezirk Chorweiler), Lind, Porz, Eil, Gremberghoven (Be- zirk Porz), Vingst, Ostheim, Neubrück (Bezirk Kalk), Buchforst, Buchheim sowie Mülheim (Be- zirk Mülheim). Im Bezirksvergleich weist der Bezirk Lindenthal überdurchschnittliche Bil- dungs- und Teilhabechancen, der Bezirk Kalk leicht unterdurchschnittliche Bildungs- und Teil- habechancen auf. 35 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 36 JA – genau. gerade. jetzt. Um Hinweise darauf zu erhalten, wie sich wirtschaftliche Benachteiligung in den unterschied- lichen Bezirken und Stadtteilen Kölns darstellt, wird aus dem Handlungsfeld Sozialer Status des Präventionsmonitorings der „Gesamtindex wirtschaftliche Benachteiligung“ betrach- tet. Dieser setzt sich aus den Teilindizes Transferleistungen und Arbeitslosigkeit zusammen. Dargestellt wird der Status zum Erhebungszeitpunkt 31.12.2019. Zur besseren Lesbarkeit der folgenden Grafik wird folgender Hinweis gegeben: Die unterschiedlichen Einfärbungen der Stadtteile und Stadtbezirke nehmen Bezug auf Stärke und Richtung der Ausprägung des Indikators „wirtschaftliche Benachteiligung“. Dies bedeutet, dass im Gesamtindex wirtschaftliche Benachteiligung rote Kategorien auf überdurchschnitt- liche wirtschaftliche Benachteiligung, blaue hingegen auf unterdurchschnittliche wirt- schaftliche Benachteiligung hinweisen. Entgegen der Farbgebung in der vorherigen Abbil- dung des Indikators „Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen“ , erfolgt die Darstellung des Grades von Benachteiligung in der folgenden Abbildung also in genau umgekehrter Farbgebung. Der Vergleich zum Gesamtindex Bildung - und Teilhabechancen legt den – auch durch die pädagogische Fachpraxis (siehe auch Kapitel 5.2) – vermuteten Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungs- und Teilhabechancen nahe. Stadtteile mit überdurchschnittlich hoher wirtschaftlicher Benachteiligung, erscheinen hier als diejenigen Stadtteile, die unter- durchschnittliche Bildungs- und Teilhabechancen ausweisen. 37 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 38 JA – genau. gerade. jetzt. Weitere wichtige Betrachtungsweisen, wie beispielsweise die kleinräumige Betrachtung unter- schiedlicher dynamischer Entwicklungen und die Klassifizierung unterschiedlicher Entwick- lungstypen, mit deren Hilfe unterschiedliche Entwicklungsverläufe statusgleicher bzw. status- ungleicher Gebiete sichtbar gemacht werden können, ermöglicht das Monitoring Stadtent- wicklung Köln. Dieses wird kontinuierlich weiterentwickelt und beschreibt eine große Anzahl unterschiedlicher Indikatoren aus vier zentralen Handlungsfeldern der Verwaltung – Sozialer Status, Bildungs- und Teilhabechancen, Demografie und Wohnen. Im Herbst 2021 veröffentlicht das Amt für Stadtentwicklung und Statistik eine umfangreiche Ergebnissammlung zum Monitoring auf welches an dieser Stelle zur verteifenden Betrach- tung gerne verwiesen wird: Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 2407/2021. Im Folgenden erfolgt eine ergänzende Teilbetrachtung einzelner Indikatoren zu sozialen La- gen in den Bezirken. Diese beziehen sich auf sozio-ökonomische Faktoren, die bereits in der vorangegangenen Förderplanung als wichtige Indizien für unterschiedliche Lebens - und Ar- mutslagen, Teilhabechancen und pädagogische Handlungsbedarfe in einzelnen Stadtteilen gedient haben (Kinderarmutsquoten, Jugendbevölkerungsanteile mit Migrationshintergrund, Alleinerziehenden-Anteile, Jugendarbeitslosenquoten, Zuwachsprognosen). Im Rückgriff auf die Daten der vergangenen Förderplanperiode ist somit ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn über Entwicklungen einzelner Indikatoren möglich. Hiermit wird einem ausdrücklichen Darstel- lungswunsch aus der pädagogischen Fachpraxis entsprochen, welche unter anderem im Rah- men von Wirksamkeitsdialogen sowie Maßnahmenplanungen vor Ort regelmäßi g auf diese Daten zurückgreift. Das untenstehende Diagramm stellt folgende Indikatoren im Bezirksvergleich dar: Indikator Beschreibung Gesamt 6<21 Absolute Anzahl aller 6- bis unter 21-Jährigen am 31.12.2019 Kinderarmutsquote (SGB II U15) Anteil der Leistungsber echtigten nach SGB II unter 15 Jahren an der altersgleichen Bevölkerung mit Hauptwohnsitz 2019 in Prozent Migrationshintergrund Anteil der 6- unter 21-Jährigen mit Migrationshintergrund an allen 6- bis unter 21-Jährigen am 31.12.2019 in Prozent Alleinerziehenden- Haushalte Anteil der der Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren und nur einem Elternteil an allen Haushalten mit Kindern unter 18 Jahren 2019 in Pro- zent Jugendarbeitslosen- quote Arbeitslosenquote der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 25 Jahren (Leistungsbezieher*innen nach SGB II und III) in Prozent Prognostizierte Zuwachsrate bis 2026 Prognostizierte Zuwachsrate der 6- bis unter 21-Jährigen auf Grundlage der „Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040. Mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030“ in Prozent 39 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Angebote der Kinder- und Jugendför- derung? Unterschiedlich verteilte Ressourcen und Bildungs - und Teilhabevoraussetzungen erfordern eine passgenaue, ausgleichende und gerechte Verteilung von Angeboten informeller Bildung im Stadtgebiet. Im Rahmen bezirks- und stadtteilbezogener Planungen und Maßnahmenrea- lisierungen sollte quantitativen und qualitativen Betrachtungen aktueller Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Köln handlungsleitende Bedeutung bei der Ausgestaltung bedarfsgerechter Maßnahmen zukommen. Auch wenn – oder gerade weil – im Sinne der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes allen Kin- dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zielgruppengerechte Zugangsmöglichkeiten zu Angeboten der Kinder- und Jugendförderung zu eröffnen sind. Entsprechend werden auch die Maßnahmen der vorliegenden Förder planung von der Strategie geleitet, gerechte Bildungs- und Teilhabechancen sowie gelingende Bildungsverläufe für junge Menschen in Köln zu si- chern (Kapitel 8.1). Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 40 JA – genau. gerade. jetzt. 6.5 Jugendinfrastruktur in den Bezirken Die folgenden Bezirkskarten zeigen eine Übersicht über aktuell kommunal finanzierte Kin- der- und Jugendangebote in den Handlungsfeldern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit sowie der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (Handlungs felder §§ 11, 12, 13 SGB VIII). Neben den Standortangaben sind hier zudem die jeweiligen Ange- botsträger hinterlegt. Diese Darstellung wird mit der stadtteilbezogenen Beschreibung von Infrastruktur-Bedarfen verknüpft, welche sich aus der Kölner Jugendbefragung 2018 ergeben haben (Kapitel 5.1.1). Die Auswertung der Jugendbefragung im Hinblick auf die Angebotsstruktur in Köln, erfolgte bisher nur in Bezug auf die gesamtstädtische Ebene. Um ein detaillierteres Bild zu erhalten, wurden die Jugendlichen jedoch zudem befragt, wie sich die Angebotslandschaft in ihren j e- weiligen Stadtteilen darstellt. Die hierbei generierten, kleinräumigen Daten werden an dieser Stelle, nach Bezirken geordnet, dargelegt. Zu beachten ist hierbei, dass die Teilräume bei der Auswertung eine Größe der Grundgesamt- heit (N) von 30 Personen nic ht unterschreiten dürfen. Daher wurden die Rückläufe aus den Stadtteilen hinsichtlich dieser Größenordnung überprüft, und dort zusammengefasst, wo es notwendig war. Folgende Parameter und Planungsgrößen wurden bei der Clusterung der Teil- räume berücksichtigt: Bezirksgrenzen, Sozialraumgrenzen, IRB-Lagetypen4, örtliche Bebau- ungs- und Infrastruktur sowie zusätzliche qualitative Einschätzungen aus verschiedenen Pla- nungsabteilungen. Die verwendeten Grafiken visualisieren von Jugendlichen unterschiedlicher Stadt teile als im jeweiligen Stadtteil fehlend angegebene Infrastrukturangebote. Je höher der „Ausschlag“ im Netzdiagramm, desto höher ist der Anteil der Jugendlichen, der das jeweilige Angebot ver- misst. Die gewählte Darstellungsweise ermöglicht neben de n vergleichenden, stadtteilbezogenen Fehlbedarfsanalysen auch eine gute Parallelbetrachtung derjenigen Fehlbedarfe, die gleiche oder ähnlich hohe Ausprägungen zeigen. Einige auffällige Ableitungen aus den stadtteilbezogenen Auswertungen schließen sich je- weils unter den Grafiken an. Diese werden durch eine Auswertung der abgefragten Indikatoren im Vergleich zum Durchschnitt der Stadt ergänzt. Weitere Informationen zu Kinder - und Jugendangeboten sowie zu Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen in Köln: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/ferien- freizeit/ 4 Der Innerstädtischen Raumbeobachtung (IRB) liegt ein umfangreicher Merkmalskatalog verschiedener statisti - scher Variablen zur Stadtbeobachtung zugrunde, welcher interkommunal kleinräumige Da tenvergleiche ermög - licht. 41 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 6.5.1 1 / Innenstadt § 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendeinrichtungen 1 Jugendcafé Bugs Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Lindenstraße 51 Neustadt/Süd 2 OT Elsaßstraße Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Elsaßstraße 43 Neustadt/Süd 3 Friedenspark JugZ gGmbH Hans-Abraham-Ochs- Weg 1 Altstadt/Nord 4 Klingelpütz JugZ gGmbH Vogteistraße 17 Altstadt/Nord 5 anyway anyway e.V. Kamekestraße 14 Neustadt/Nord 6 Quäker Nachbarschaftsheim Quäker Nachbarschaftsheim e.V. Kreutzerstraße 5-9 Neustadt/Nord Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 7 girlspace Medientreff girlspace e.V. Kartäusergasse 7a Altstadt/Süd 8 Mädchentreff Alte Feuerwache Alte Feuerwache e.V. Melchiorstraße 3 Neustadt/Nord 9 Jugendangebot im Bürgerzentrum Deutz Stadt Köln Tempelstraße 41-43 Deutz 42 JA – genau. gerade. jetzt. Kulturpädagogische Facheinrichtungen I MuKuTaThe Werkstatt für Musik, Kunst,Tanz,Theater e.V. Lindenstraße 14 Neustadt/Süd II Offene Jazzhausschule Offene Jazz Haus Schule e.V. Eigelsteintorburg Altstadt/Nord III Theaterpäda- gogisches Zentrum Theaterpädagogisches Zentrum Köln e.V. Genter Straße 23 Neustadt/Nord § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit a Evangelische Jugend – Evangelisches Jugendpfarramt Kartäuserwall 24b Altstadt/Süd b Kölner Jugendring e.V. Kartäuserwall 24b Altstadt/Süd c Sozialistische Jugend – Die Falken Kreisverband Köln Severinswall 32 Altstadt/Süd d BDKJ – Katholische Studierende Jugend – KSJ Diözese Köln Gabelsbergerstraße 19 Neustadt/Süd e Kölner Jugendring e.V. Alter Markt 62-64 Altstadt/Nord f BDKJ – Katholische Studierende Jugend – KSJ Diözese Köln Gereonswall 108 Altstadt/Nord g DGB-Jugend Köln Hans-Böckler-Platz 1 Neustadt/Nord h Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Hansaring 135 Neustadt/Nord i Deutscher Pfadfinderbund Mosaik Bezirksverband Köln Neusser Wall 33 Neustadt/Nord j Evangelische Jugend – girlspace Neusser Wall 61 Neustadt/Nord k Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Hansaring 135 Neustadt/Nord l BDKJ – KjG Köln-Deutz Adolphstraße 26 Deutz m Evangelische Jugend – Kirchengemeinde Köln-Deutz/Poll Mathildenstraße 36 Deutz n Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Otto-Gerig-Straße 6 Deutz § 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe Jugendberatungsstellen A Jugendberatungs- stelle für Arbeits- und Berufsfragen, (Angebot für Ratsu- chende linksrheinisch) Stadt Köln Im Mediapark 6b Neustadt/Nord B Jugendberufs- agentur Agentur für Arbeit/ Jobcenter/Stadt Köln Deutzer Freiheit 88 Deutz Kompetenzagenturen C Kompetenzagentur Innenstadt (Angebot für Stadt- bezirke Innenstadt, Nippes, Ehrenfeld) IN VIA Köln e.V. Stolzestraße 1a Neustadt/Süd D Kompetenzagentur Rodenkirchen (Angebot stadtweit) Jugendhilfe Köln e.V. Ohmstraße 10-14 Neustadt/Süd Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte E Jugendwerkstatt Krefelder Straße (Maßnahme für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Drogenhilfe Köln gGmbH Krefelder Straße 3-5 Neustadt/Nord F MOTIVIA Werkstattschule IN VIA Köln e.V. Stolzestraße 1a Neustadt/Süd 43 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen G Berufsorientierung (Angebote stadt- weit) ConAction e.V. Karl-Berbuer-Platz 1 Altstadt/Süd H Joblinge Kompass Berufsorientierung Flüchtlinge (Maßnahme für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) gAG Rheinland Neue Weyerstraße 10 Altstadt/Süd I Berufsorientierung (Maßnahme für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Planet Kultur e.V. Wormser Straße 45 Neustadt/Süd J Jugendberatungs- stelle Mediapark: Lernförderung für Migrant*innen (Angebot stadtweit) Stadt Köln Im Mediapark 6b Neustadt/Nord K Joblinge: Berufsorientierung (Maßnahme für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) gAG Rheinland Hansaring 68 Neustadt/Nord Quelle für diese sowie die folgenden Übersichtskarte/n: Stadt Köln – Köln-GIS/Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 44 JA – genau. gerade. jetzt. Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) Besonders dringliche Themen in allen Stadt- teilen sind freies W -LAN sowie sichere Rad- wege. Insbesondere Jugendliche aus Altstadt /Nord bemängeln fehlende Grünflächen und Treff- orte im Freien. Insbesondere Jugendlichen aus Deutz fehlen Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wochen- ende. Jeweils ein Viertel der befragten Jugendlichen aus Neustadt/Nord wünschen sich Anlaufs - und Beratungsstellen sowie eine bessere Ver- sorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugendkul- turangeboten. Zwischen 2 1% und 34% der befragten Ju- gendlichen in allen Stadtteilen bemängeln das Fehlen von Angeboten, die sie sich le isten können, insbesondere Jugendliche aus Neu- stadt/Süd. Der städtische Durchschnitt beim Wunsch nach mehr Parks, Wiesen und Grünflächen liegt bei 24%, in Altstadt/Nord mit 51% am stadtweit höchsten. Befragte Jugendliche aus der linksrheinischen Innenstadt sind mit den Ausgehmöglichkeiten deutlich zufriedener ( 42%). Dies trifft für Neustadt/Süd und Neustadt/Nord auch in Be- zug auf Einkaufsmöglichkeiten zu ( 22%). Jugendliche aus Neustadt/Süd vermissen ver- gleichsweise oft Angebote, die sie sich leisten können ( 21%). Der Wunsch nach sicheren Radwegen ist in Neustadt/Süd und Neustadt/Nord besonders hoch ( 36%). Altstadt/Nord ist vergleichsweise eher zufrie- den mit dem Angebot an Jugendeinrich tun- gen/Jugendkulturangeboten ( 22%). Quelle für dieses sowie die folgenden Auswertungsdiagramm/e: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 45 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 6.5.2 2 / Rodenkirchen § 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendeinrichtungen 1 OT Raderberg JugZ gGmbH Rheinsteinstraße 4a Raderberg 2 OT Eichi JugZ gGmbH Höninger Weg 381 Zollstock 3 OT eins2null Haus der Familie e.V. Reiherstraße 21 Rondorf 4 Jugendeinrichtung Sürther Feld (vor. August 2022) miteinander-leben e.V. Rodenkirchen 5 OT Weiß JugZ gGmbH Georgstraße 2 Weiß 6 Jugendhaus Sürth miteinander-leben e.V. Fronhofstraße 42 Sürth 7 OT Meschenich Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Brühler Landstraße 428 Meschenich Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 8 Interkulturelles Zentrum Am Kölnberg Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Alte Brühler Straße 10 Meschenich Kulturpädagogische Facheinrichtungen I Jugendkunstschule Rodenkirchen Jugendkunstschule Rodenkirchen e.V. Kierberger Straße 2 Zollstock 46 JA – genau. gerade. jetzt. § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit a Evangelische Jugend Ortgruppe Köln-Bayenthal Mehlemer Straße 27 Marienburg b Evangelische Jugend – CVJM Köln-Süd Albert-Schweitzer- Straße 3 Raderthal c Evangelische Jugend Ortgruppe Zollstock Bornheimer Straße 1a Zollstock d Evangelische Jugend Ortsgruppe Rondorf Carl-Jatho-Straße 1 Rondorf e Jugendfeuerwehr Köln Schillingsrotter Straße 36 Rodenkirchen f BDKJ – KjG St. Maternus Weißer Straße 64 Rodenkirchen g BDKJ – KjG St. Georg Weiß Kirchplatz 3 Weiß § 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe Kompetenzagenturen A Kompetenzagentur Rodenkirchen Außenstelle Meschenich (Angebot für Ratsuchende stadtweit) Jugendhilfe Köln e.V. An der Fuhr 1/216 Meschenich 47 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) Besonders dringliche Themen in allen Stadt- teilen sind frei es W-LAN sowie sichere Rad- wege. (Mehr als) die Hälfte der befragten Jugendli- chen in allen Stadtteilen vermisst Aus- gehmöglichkeiten am Abend/Wochenende, in Weiß/Sürth ist dieser Wunsch besonders hoch. Ein Drittel der befragten Jugendlichen in Weiß/Sürth wünschen sich Anla ufs-/Bera- tungsstellen. In Zollstock ist der Wunsch nach sicheren Radwegen am höchsten. Jugendliche aus Rondorf /Godorf/Immen- dorf/Meschenich wünschen sich insbeson- dere gute öffentliche Verkehrsanbindung und Treff-Orte im Freien. Über ein Drittel der befragte n Jugendlichen aus Hahnwald/Rodenkirchen vermisst Ju- gendeinrichtungen/Jugendkulturangebote, circa ein Viertel von ihnen zudem Angebote, die sie sich leisten können. Als ein klares Stadtperipherie-Thema stellt sich der Wunsch nach gute r öffentlicher Ver- kehrsanbindung dar ( 19%). Der Wunsch nach sichere n Radwegen ist bei befragten Zollstocker Jugendlichen im Stadt- vergleich am höchsten ( 36%), ebenso wie der Wunsch nach freiem W-LAN stadtweit mit am höchsten liegt ( 61%). Zollstock ist vergleichsweise eher zufrieden mit dem Angebot an Jugendeinrichtungen/Ju- gendkulturangeboten ( 22%), ebenso mit den vorhandenen Parks, Wiesen oder Grün- flächen ( 24%). 48 JA – genau. gerade. jetzt. 6.5.3 3 / Lindenthal § 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendeinrichtungen 1 OT Juzi Jugend- und Kultur- zentrumsinitiative im Stadtbezirk 3 (JUZI) e.V. Sülzburgstraße 112-118 Sülz 2 OT Treibhaus Evangelische Kirchengemeinde Köln-Lindenthal Herbert-Lewin-Straße 4 Lindenthal 3 OT Vita SKM Köln – Sozialdienst Katholi- scher Männer e.V. Vitalisstraße 293 Müngersdorf 4 OT Stolberger Straße JugZ gGmbH Stolberger Straße 403 Müngersdorf 5 OT Weiden JugZ gGmbH Ostlandstraße 41 Weiden 6 Alte Schule JugZ gGmbH An den Kastanien 7-9 Widdersdorf 49 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit a Evangelische Jugend – CVJM e.V. Nikolausstraße 55 Sülz b Evangelische Jugend – Ortsgruppe Sülz Nonnenbergstraße 78 Sülz c Evangelische Jugend – Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Birkenallee 20 Junkersdorf d Sportjugend Köln (Geschäftsstelle) Ulrich-Brisch-Weg 1 Junkersdorf e Evangelische Jugend – Ev. Gemeinde Weiden/Lövenich Aachener Straße 1208 Weiden f Jugendfeuerwehr Köln Richard-Wagner-Straße 26-32 Weiden g Jugendfeuerwehr Köln Neue Sandkaul 11 Widdersdorf § 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte A Jugendwerkstatt Klettenberg (Angebote für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Jugendwerk Köln gGmbH Rhöndorfer Straße 6 Sülz Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen B TBS- Zukunftswerkstatt (Teilhabe-Beruf- Sprache) (Maßnahme für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Jugendwerk Köln gGmbH Rhöndorfer Straße 6 Sülz 50 JA – genau. gerade. jetzt. Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) Besonders dringliches Thema in allen Stadt- teilen ist freies W-LAN. In Sülz und Klettenberg werden sichere Rad- wege besonders häufig gewünscht. Der Wunsch nach Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wochenende wird ebenfalls beson- ders deutlich, er ist besonders groß in Wei- den/Lövenich und Widdersdorf. Hier sind auch die Bedarfe an Trefforten im Freien so- wie an Parks und Grünflächen besonders hoch. Als ein klares Stadtperipherie-Thema stellt sich der Wunsch nach guter öffentlicher Ver- kehrsanbindung bei Widdersdorfer Jugendli- chen heraus. In Klettenberg, Müngersdorf/Junkersdorf ver- misst ca. ein Drittel aller befragten Jugendli- chen Jugendeinrichtungen/Jugendkulturan- gebote. Zwischen circa 20% und 34% der befragten Jugendlichen in allen Stadtteilen bemängeln das Fehlen von Angeboten, die sie sich leisten können. Befragte Jugendliche aus Weiden/Lövenich und Widdersdorf äußern den Wunsch nach Trefforten im Freien überdurchschnittlich oft ( 31%). Jugendliche aus Sülz sind stadtweit am zufrie- densten mit den Einkaufsmöglichkeiten ( 22%). In Klettenberg und Sülz wird die Verkehrsan- bindung als eher gut eingeschätzt ( 19%). Der Wunsch nach sicheren Radwegen ist bei befragten Sülzer Jugendlichen im Stadtver- gleich mit am höchsten ( 36%). In Klettenberg erscheint die Versorgung mit Trefforten im Freien vergleichsweise gut ( 31%), hier wird auch die Versorgung mit Parks, Wiesen und Grünflächen als gut einge- schätzt ( 24%). 51 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 6.5.4 4 / Ehrenfeld § 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendeinrichtungen 1 OT Nonni Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Helmholtzplatz 11 Ehrenfeld 2 Jugendwerk- zentrum Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Geisselstraße 1 Ehrenfeld 3 OT St. Anna Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Schadowstraße 28-30 Neuehrenfeld 4 OT Club Westend Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. Ossendorfer Weg 15 Bickendorf 5 Bürgerschafts- haus Bürgerschaftshaus Bock- lemünd/Mengenich e.V. Görlinger-Zentrum 11-15 Bocklemünd/ Mengenich 6 OT 8 zwo 7 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. Frohnhofstraße 140 Ossendorf 7 OT KingZ Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. Franz-Raveaux-Straße 5 Ossendorf Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 8 Bürgerzentrum Ehrenfeld BÜZE e.V. Venloer Straße 429 Ehrenfeld 9 Spielplatz Glasstraße Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Glasstraße Ehrenfeld 10 VikoPlus Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Goldammerweg 24 Vogelsang 11 SKM-Zentrum SKM Köln – Sozialdienst Katholi- scher Männer e.V. Kurt-Weill-Weg 19 Bocklemünd/ Mengenich 52 JA – genau. gerade. jetzt. Kulturpädagogische Facheinrichtungen I Roots&Routes ROOTS&ROUTES Cologne e.V. Widdersdorfer Straße 246 Ehrenfeld II Kölner Spielecircus Kölner Spielecircus e.V. Am Wassermann 5 Vogelsang § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit a Evangelische Jugend Ortsgruppe Ehrenfeld Subbelrather Straße 206 Ehrenfeld b BDKJ – KjG St. Barbara Rothenkruger Straße 2 Neuehrenfeld c Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Nußbaumer Straße 254 Neuehrenfeld d BDKJ – KjG an St. Rochus Rochusstraße 141 Bickendorf e Sozialistische Jugend – Die Falken Kreisverband Köln Feltenstraße 130 Bickendorf f Deutscher Pfadfinderbund Mosaik Bezirksverband Köln Pirolweg 2 Vogelsang g Sozialistische Jugend – Die Falken Kreisverband Köln Kolkrabenweg 6 Vogelsang § 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe Jugendberatungsstellen A Jugendberatungs- stelle (Angebot für Ratsuchende stadtweit) Coach e.V. Oskar-Jäger-Straße 139 Ehrenfeld Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte B Jugendwerkstatt Ehrenfeld (Maßnahme für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Jugendhilfe Köln e.V. Herbrandstraße Halle 18 Ehrenfeld Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen C Lernförderung für Migrant*innen (Angebot stadtweit) Coach e.V. Oskar-Jäger-Straße 139 Ehrenfeld 53 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) Besonders dringliches Thema in allen Stadt- teilen ist freies W -LAN, in sbesondere in Ossendorf. In Ehrenfeld/Neuehrenfeld werden sichere Radwege besonders häufig gewünscht. Der Wunsch nach Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wochenende wird ebenfalls beson- ders deutlich, am größten ist er in den innen- stadtferneren Stadtteilen. Bedarfe an Trefforten im Freien, an Parks und Grünflächen sowie an Spiel- und Sportflächen äußern circa ein Drittel aller befragten Ju- gendlichen in Ehrenfeld /Neuehrenfeld, Bi- ckendorf und Ossendorf. Ein Viertel der befragten Jugendlichen aus Bi- ckendorf wünsch t sich Anlaufs -/Beratungs- stellen, ein Drittel von ihnen eine bessere Ver- sorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugendkul- turangeboten. Jeweils circa 30% der befragten Jugendlichen in Bickendorf und Ehrenfeld/Neuehrenfeld wünschen sich erschwingliche Angebote. Im Stadtvergleich erscheinen Jugendliche aus dem Bezirk Ehrenfeld als eher zufrieden mit den vorhandenen Infrastrukturangeboten. Jugendliche aus Bickendorf vermissen ver- gleichsweise oft Angebote, die sie sich leisten können ( 21%). In Ossendorf wird das Fehlen von freiem W - LAN stadtweit am meisten bemängelt. Ehrenfeld/Neuehrenfeld erscheint eher zufrie- den mit den vorhandenen Ausgehmöglichkei- ten am Abend/Wochenende ( 42%). 54 JA – genau. gerade. jetzt. 6.5.5 5 / Nippes § 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendeinrichtungen 1 Jugendladen Nippes Jugendhilfe und Schule e.V. Kempener Straße 95 Nippes 2 OT Werkstattstraße Evangelische Kirchen- gemeinde Köln-Nippes Werkstattstraße 7 Nippes 3 Fzwei Jugz gGmbH Flemingstraße 2 Niehl 4 DachloW Zurück in die Zukunft e.V. Neusser Straße 731-733 Weidenpesch 5 Gemeinwesen- zentrum Etzestraße aak – Arbeitskreis für das ausländische Kind Etzelstraße 250 Weidenpesch 6 Wilhelmshof Jugendfarm Wilhelmshof e.V. Bergheimer Weg 27 Longerich 7 Geschwister Scholl Haus Soziales Zentrum Linoclub e.V. Wirtsgasse 14 Longerich 8 Kinder- und Jugendspielhof Heckweg Kölner Selbsthilfe e.V. Heckweg 30 Longerich 55 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 9 OT Lucky`s Haus SKM Köln - Sozialdienst Katholi- scher Männer e.V. Am Bilderstöckchen 58a Bilderstöckchen 10 OT Take five SKM Köln – Sozialdienst Katholi- scher Männer e.V. Neue Kempener Straße 217a Bilderstöckchen Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 11 Jugendclub Courage Jugendclub Courage Köln e.V. Sechzigstraße 73 Nippes 12 DachloW Mobil – Mobiles Angebot Zurück in die Zukunft e.V. Neusser Straße 731-733 Standort: Weidenpesch 13 Treff im Truck – Mobiles Angebot (stadtweit unterwegs) SKM Köln – Sozialdienst Katholi- scher Männer e.V. Am Bilderstöckchen 58a Standort: Bilderstöckchen Kulturpädagogische Facheinrichtungen I Kölner Spielewerk- statt/Malraum Kölner Spielecircus e.V. Luftschiff Platz 5 Nippes II jfc Medienzentrum jfc Medienzentrum e.V. Seekabelstraße 4 Nippes III Zirkus- und Artistikzentrum Theaterpädagogisches Zentrum e.V. Köln An der Schanz 6 Riehl § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit a Deutscher Pfadfinderbund Mosaik Bezirksverband Köln Bergstraße 89 Mauenheim b Jugendfeuerwehr Köln Boltensternstraße 10 Riehl c Deutscher Pfadfinderbund Mosaik Bezirksverband Köln Philipp-Wirtgen-Straße 7 Riehl d Deutscher Pfadfinderbund Mosaik Bezirksverband Köln Sebastianstraße 126c Niehl e BDKJ – KjG MauNieWei Floriansgasse 2 Weidenpesch f Deutscher Pfadfinderbund Mosaik Bezirksverband Köln Robert-Perthel-Straße 79 Longerich g Jugendfeuerwehr Köln Osterather Straße 40 Bilderstöckchen § 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte A Schulmüdenprojekt (Maßnahme/ Angebot für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Handwerkerinnenhaus Köln e.V. Kempener Straße 135 Nippes B Jugendwerkstatt Nippes (Maßnahme/ Angebot für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Netzwerk e.V. Florastraße 55–57 Nippes 56 JA – genau. gerade. jetzt. Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) Besonders dringliches Thema in allen Stadt- teilen ist freies W -LAN, in sbesondere in Bil- derstöckchen. Der Wunsch nach Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wochenende ist ebenfalls sehr hoch, insbesondere in Longerich. In Nippes, Mauenheim /Weidenpesch werden sichere Radwege besonders häufig ge- wünscht. Bedarfe an Trefforten im Freien, Parks sowie Spiel- und Sportflächen äußern Jugendlichen in Mauenheim/Weidenpesch, Bilderstöckchen und Nippes besonders häufig. Jeweils einem Drittel der befragten Jugendli- chen aus Longerich fehlt Anlaufs-/ Beratungs- stellen sowie Jugendeinrichtungen/Jugend- kulturangebote. Circa ein Drittel der befragten Jugendlichen in Mauenheim/Weidenpesch g ibt an, das s er- schwingliche Angebote fehlen. Im Stadtvergleich erscheinen Jugendliche aus dem Bezirk Nippes als eher zufrieden mit den vorhandenen Infrastrukturangeboten. Jugendliche au s B ilderstöckchen sind ver- gleichsweise zufriedener in Bezug auf die Ver- sorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugendkul- turangeboten ( 22%). Befragte Jugendliche aus Longerich zeigen sich stadtweit mit am meisten unzufrieden mit den Ausgehmöglichkeiten am Abend/W o- chenende ( 42%). 57 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 6.5.6 6 / Chorweiler § 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendeinrichtungen 1 OT Der Bau Diakonie Michaelshoven Abendrothstraße 7 Seeberg 2 OT Seeberger Treff Diakonie Michaelshoven Braunfelsweg 14 Seeberg 3 OT Magnet Diakonie Michaelshoven Haselnussweg 21 Heimersdorf 4 OT Unnauer Weg Soziales Zentrum Linoclub e.V. Unnauer Weg 96a Lindweiler 5 Linoluckynelli Soziales Zentrum Linoclub e.V. Krombachweg 29 Lindweiler 6 OT Die Villa SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Volkhovener Weg 218 Volkhoven/ Weiler 7 OT Northside Jugz gGmbH Netzestraße 4 Chorweiler 8 Jugendcafé Pegasus Stadt Köln Pariser Platz 1 Chorweiler 9 Blu4Ju Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Langenbergstraße 144 Blumenberg 10 Krebelshof GUJA gGmbH Further Weg 1 Worringen Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 11 Jugendtreff Esch Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Martinusstraße 28 Esch/Auweiler 12 Canyon Canyon Chorweiler Weichselring 6a Chorweiler 13 Kindernöte e.V. Kindernöte e.V. Florenzer Straße 20 Chorweiler 14 Bauwagenprojekt SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Im Mönchsfeld 16 Roggendorf/ Thenhoven 58 JA – genau. gerade. jetzt. § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit a Jugendfeuerwehr Köln Amandusstraße 51 Merkenich b Jugendfeuerwehr Köln Causemannstraße 66 Merkenich c BDKJ – Katholische Studierende Jugend – KSJ Diözese Köln Weiler Straße 4 Esch/Auweiler d Jugendfeuerwehr Köln Windröschenweg 1 Volkhoven/ Weiler e Kolpingjugend: Projekt Blumenberg (Geschäftsstelle: Mülheim) Schneebergerstraße 63a Blumenberg f Jugendfeuerwehr Köln Quettinghofstraße 36a Roggendorf/ Thenhoven g BDKJ – KjG Worringen St. Tönnisstraße 33 Worringen h Jugendfeuerwehr Köln Hackenbroicher Straße 48 Worringen § 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte A Jugendwerkstatt Chorweiler (Maßnahme für TN aus dem ge- samten Kölner Stadtgebiet) Jugendfreizeitwerk Köln e.V. Athener Ring 3a Chorweiler Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen B Seeberger Treff: Berufs- orientierung (Angebot für Ratsuchende stadtweit) Diakonie Michaelshoven Braunfelsweg 14 Seeberg C Jugendcafé Pegasus: Lernförderung für Migrant*innen (Angebot stadtweit) Stadt Köln Pariser Platz 1 Chorweiler 59 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) Besonders dringliches Thema in allen Stadt- teilen ist freies W-LAN. Der Wunsch nach Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wochenende ist ebenfal ls sehr hoch, lediglich Seeberg/Chorweiler tritt hier im Ver- gleich ein wenig zurück. In Pesch/Esch/Auweiler wird eine gute öffent- liche Verkehrsanbindung auffallend häufig ge- wünscht. Bedarfe an Trefforten im Freien und an Parks und Grünflächen sind in fast allen Stadtteilen ebenfalls häufiger benannt. In Pesch /Esch/Ausweiler wird eine fehlende Versorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugend- kulturangeboten auffallend oft gewünscht . Hier wünschen sich zudem ein Drittel der be- fragten Jugendlichen Anlaufs-/ Beratungsstel- len. Zwischen 20% und circa 25% der befragten Jugendlichen in Heimersdorf/Lindweiler/Volk- hoven/Weiler und Merkenich/Fühlingen/Blu- menberg/Roggendorf/Thenhoven/Worringen wünschen sich erschwingliche Angebote. Der Bedarf an Ausgehmöglichkeiten erweist sich in Pesch /Esch/Auweiler überdurch- schnittlich hoch im Stadtvergleich ( 42%). Der Wunsch nach einer besseren Versorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugendkulturange- boten erweist sich in Pesch/Esch/Auweiler als der stadtweit größte ( 22%). Jugendliche aus Merkenich /Fühlingen/Blu- menberg/Roggendorf/Thenhoven/Worringen wünschen sich überdurchschnittlich oft gute Einkaufsmöglichkeiten in ihrem Stadtteil ( 22%). 60 JA – genau. gerade. jetzt. 6.5.7 7 / Porz § 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendeinrichtungen 1 OT Ohmstraße Haus der offenen Tür Porz e.V. Ohmstraße 83 Porz 2 OT Glashütte Jugz gGmbH Glashüttenstraße 20 Porz 3 OT Grengel Jugz gGmbH Friedensstraße 29 Grengel 4 OT Arche Nova Haus der offenen Tür Porz e.V. Theodor-Heuss-Straße 9a Finkenberg Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 5 SKM-Zentrum SKM Köln – Sozialdienst Katholi- scher Männer e.V. Am Rolshover Hof 12 Poll 6 Offene Tür Poll Ahl-Poller-Schull e.V. Poller Hauptstraße 65 Poll 7 Grembox RheinFlanke gGmbH Auf dem Streitacker 2 Gremberghoven 8 Bauspielplatz Senkelsgraben Förderverein Bauspielplatz Senkelsgraben in Wahnheide e.V. Gernotstraße 10 Wahnheide 9 Jugendtreff Pro Humanitate Pro Humantitate e.V. Christrosenweg 2-4 Zündorf 10 Jugendkulturmobil „Young Base“ SKM Köln – Sozialdienst Katholi- scher Männer e.V. Theodor-Heuss-Straße 1 Finkenberg Kulturpädagogische Facheinrichtungen I Theater ImPuls im Jugendzent- rum Glashütte Theater ImPuls Glashüttenstraße 20 Porz 61 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit a BDKJ – KjG Poll Poller Hauptstraße 26 Poll b Evangelische Jugend – Kirchengemeinde Köln-Deutz/Poll Rolshover Straße 588a Poll c Jugendfeuerwehr Köln Annastraße 9 Ensen d Jugendfeuerwehr Köln Neue Eiler Straße 52 Eil e Evangelische Jugend – Kirchengemeinde Porz Mühlenstraße 4 Porz f Jugendfeuerwehr Köln Kaiserstraße 69 Urbach g Jugendfeuerwehr Köln Heidestraße 179 Wahnheide h Deutscher Pfadfinderbund Mosaik Bezirksverband Köln Linder Höhe 2 Lind i Jugendfeuerwehr Köln Margaretenstraße 34 Libur j Jugendfeuerwehr Köln Unterm Berg 19 Zündorf k Jugendfeuerwehr Köln Hintergasse 10 Langel § 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe Kompetenzagenturen A Kompetenz- agentur Ost (für die Stadtbe- zirke Porz, Kalk, Mülheim) Internationaler Bund Friedrich-Ebert-Platz 1 Porz Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte B Jugendwerkstatt Porz (Maßnahme für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Jobwerk Porz gGmbH Brüsseler Straße 161 Finkenberg Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen C Berufschance (Angebote in Porz, Kalk, Mülheim) Eigenart e.V. Friedrichstraße 39-41 Porz D Wegeplaner Porz (Angebot für Stadtbezirk Porz) IB West gGmbH Stresemannstraße 36 Porz 62 JA – genau. gerade. jetzt. Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) Besonders dringliche Them en in allen Stadt- teilen sind freies W -LAN, der Wunsch nach mehr Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wo- chenende sowie sichere Radwege. Auffällig ist der Wunsch von Poller Jugendli- chen nach guten Einkaufsmöglichkeiten. Wichtige Themen in Porz und Urbach/Els- dorf/Grengel/Wahnheide/Wahn/Lind sind feh- lende Parks sowie Trefforte im Freien. Fast 50% der befragten Jugendlichen in Ur- bach/Elsdorf/Grengel/Wahnheide/Wahn/Lind wünschen sich sichere Radwege. In Libur /Zündorf/Langel wird der Wunsch nach guter öffentlicher Verkehrsanbindung besonders deutlich. Circa ein Drittel der befragten Jugendlichen aus Poll wünscht sich Anlaufs-/Beratungsstel- len. 25% bis 30% der Jugendlichen aus Poll, Porz und Libur/Zündorf/Langel fehlen Jugendein- richtungen/Jugendkulturangebote. Jeweils über ein Viertel der Jugendlichen aus Urbach/Elsdorf/Grengel/Wahnheide/Wahn/ Lind und Poll fehlt es an erschwinglichen An- geboten. Das Fehlen von Parks, Wiesen oder Grünflä- chen in ihren Stadteilen bemängeln ver- gleichsweise viele befragte Jugendliche aus Porz und Urbach/Elsdorf/Grengel/Wahn- heide/Wahn/Lind ( 24%). Poll hingegen zeigt hier eher Zufriedenheit. Porz weicht zudem nach oben ab vom städti- schen Durchschnitt bei dem Wunsch nach Trefforten im Freien ( 31%). Poller Jugendliche bemängeln das Fehlen von guten Einkaufsmöglichkeiten stadtweit am meisten ( 22%), überdurchschnittlich werden auch die Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wochenende bemängelt ( 42%). Jugendliche aus Libur/Zündorf/Langel be- mängeln in besonderer Weise die fehle nde Verkehrsanbindung ( 19%). Jugendliche aus Westhoven /Ensen/Grem- berghoven/Eil/Finkenberg geben unterdurch- schnittlich häufig an, dass ihnen Angebote fehlen, welche sie sich leisten können ( 21%). 63 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 6.5.8 8 / Kalk § 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendeinrichtungen 1 OT Gremberg Jugz gGmbH Odenwaldstraße 98 Humboldt/ Gremberg 2 Pavillon Kalk Pavillon e.V. Manteuffelstraße 13 Kalk 3 AbenteuerHallen KALK Jugz gGmbH Christian-Sünner-Straße 8 Kalk 4 Pavillon50 (Sommer 2021) Pavillon e.V. Kalker Hauptstraße 24 Kalk 5 Et Sozi förderungs- und bildungs- gemeinschaft alten-/ jugendarbeit vingst/ostheim e.V. Heßhofstraße 43 Vingst 6 OT am Wunschtor Veedel e.V. Gernsheimer Straße 22 Ostheim 7 OT Ostheim Katholischer Verein Haus der Offenen Tür "Zu den heiligen Engeln und St. Servatius e.V." Ruppiner Straße 1a Ostheim 8 OT Neubrück Jugz gGmbH Neubrücker Ring 30 Neubrück Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 9 180 Grad Wende Jugendbildungs- und Sozialwerk Goethe e.V. Buchforststraße 113 Kalk 10 Bürgerhaus Kalk Stadt Köln Kalk-Mülheimer Straße 58 Kalk 11 Jugendtreff Vingst Pro Humanitate e.V. Würzburger Straße 11a Vingst 12 Jugendtreff Vingst Container Pro Humanitate e.V. Thorwaldsenstraße 22a Vingst 13 Jugendtreff HB 5/ Stadtteilwohnung Passauerstraße/ Mobiles Angebot „Goldjunge“ Katholische Jugendagentur Köln gGmbH Weimarer Straße 15 und Passauerstraße 7 Höhenberg 14 Jugendtreff Waldbadviertel Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. Hans-Offermann-Straße 2 Ostheim 15 Pavillon Merheim Pavillon e.V. Walnussweg 2 Merheim 64 JA – genau. gerade. jetzt. § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit a Evangelische Jugend – Ev. Kirchengemeinde Kalk Humboldt Lilienthalstraße 4-8 Kalk b Evangelische Jugend – Evangelische Jugend Neu HöVi Burgstraße 75 Vingst c BDKJ – HöVi-KjG Höhenbergerstraße 15 Höhenberg d BDKJ – KjG St. Gereon Merheim Von-Eltz-Platz 6 Merheim e Jugendfeuerwehr Köln Hovenstraße 35-42 Brück f Jugendfeuerwehr Köln Forststraße 20 Rath/Heumar g Evangelische Jugend – Evangelische Jugend Neu HöVi Europaring 31-35 Neubrück h Pfadfinderstamm SIRIUS (BdP), Freundeskreis Sirius Köln e.V. Eiserfelder Straße 10 Brück § 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte A Jugendwerkstatt Kalk/Schulmüden- projekt (Maßnahme für TN aus dem ge- samten Kölner Stadtgebiet) Jugendhilfe Köln e.V. Vietorstraße 78-80 Kalk Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen B Lernförderung für Migrant*innen (Angebot für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Coach e.V. Weimarer Straße 51 Höhenberg 65 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) Besonders dringliche Them en in allen Stadt- teilen sind freies W -LAN sowie der Wunsch nach mehr Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wochenende. Auch der Mangel an sicheren Radwegen so- wie Trefforten im Freien und Parks, Wiesen o- der Grünflächen sind wichtige Themen im Ge- samtbezirk. Besonders auffällig ist der Wunsch der Hälfte der befragten Jugendlichen in Neubrück nach Parks, Wiesen oder Grünflächen sowie Spiel- und Sportflächen. Fehlende gute Einkaufsmöglichkeiten, eine gute Verkehrsanbindung , erschwingliche An- gebote sowie Anlaufs -/Beratungsstellen wer- den von Jugendlichen in Neubrück zudem be- sonders häufig benannt. Jeweils circa einem Drittel der befragten Ju- gendlichen aus Merheim/Brück, Hum- boldt/Gremberg/Kalk und Rath/Heumar fehl t Jugendeinrichtungen/Jugendkulturangebote. Das Fehlen von Spiel- und Sportflächen wird stadtweit am meisten von befragten Jugendli- chen au s Neubrück bemängelt ( 25%). Gleichzeitig wird das Fehlen von Parks, Wie- sen oder Grünflächen ( 24%), Beratungs-/ Anlaufstellen ( 22%) sowie das Fehlen er- schwinglicher Angebote ( 21%) hier eben- falls überdurchschnittlich oft benannt. Jugendlichen aus Rath/Heumar fehlt es über- durchschnittlich an Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wochenende ( 42%). 66 JA – genau. gerade. jetzt. 6.5.9 9 / Mülheim § 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendeinrichtungen 1 Kölner Selbsthilfe e.V. Kölner Selbsthilfe e.V. Rixdorfer Straße 52 Mülheim 2 Don-Bosco-Club DBC Don-Bosco-Club Köln gGmbH Tiefentalstraße 38 Mülheim 3 August-Bebel-Haus Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. Krahnenstraße 1 Mülheim 4 Lobby für Mädchen/ Mädchenzentrum 1 LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V. Buchheimer Straße 56 Mülheim 5 Support 51 Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Charlierstraße 11a Mülheim 6 TeeNTown Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Ulitzkastraße 34 Mülheim 7 Kölner Jugendpark Jugz gGmbH Sachsenbergstraße Mülheim 8 Jugendladen Mülheim aak – Arbeitskreis für das ausländische Kind Bergisch Gladbacher Straße 109 Mülheim 9 OT Area51 Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Galileistraße 8 Buchforst 10 Jugendhaus Treffer Diakonisches Werk Köln und Region Guilleaumestraße 16 Buchheim 67 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 11 Kinder- und Jugendtreff Picco Jugz gGmbH Piccoloministraße 528 Holweide 12 Jugend- und Gemeinschaftszen- trum Salamander Jugz gGmbH Johannesweg 5c Höhenhaus 13 Jugend- und Nach- barschaftshaus Bodestraße Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. Bodestraße 18 Höhenhaus 14 OT Haus der Jugend Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Lippeweg 29 Höhenhaus 15 Jugend- und Nach- barschaftshaus Henry´s H.O.P.E. Christliche Sozialhilfe Köln e.V. Auguste-Kowalski- Straße 84a Dünnwald 16 OT St. John SKM Köln – Sozialdienst Katholi- scher Männer e.V. Ricarda-Huch-Straße 5a Stammheim 17 Jugendzentrum Pauline Jugz gGmbH Paulinenhofstraße 32 Flittard Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote 18 Jugendtreff HKS 51 Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Heinz-Kühn-Straße 41 Holweide 19 Jugendtreff HÜF Katholische Kirche Dellbrück-Holweide Piccoloministraße 528 Holweide 20 Jugendtreff Dell-Chill Katholische Jugend- agentur Köln gGmbH Grafenmühlenweg 4 Dellbrück 21 TOT St. Josef Katholische Kirchen- gemeinden Köln-Dünnwald St. Nikolaus und St. Hermann-Joseph Prämonstratenser Straße 74 b Dünnwald § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit a BDKJ – KjG St. Bruder-Klaus Bruder-Klaus-Platz Mülheim b Sozialistische Jugend – Die Falken Kreisverband Köln Eulenbergstraße 40 Mülheim c DIDF Jugend Köln Berliner Straße 77 Mülheim d Kolpingjugend: Projekt Blumenberg Geschäftsstelle: Präses-Richter-Platz 1a Mülheim e Evangelische Jugend – Christliche Arbeiter*innenjugend (CAJ) Schäl Sick Alte Wipperfürther Straße 53 Buchheim f Evangelische Jugend – Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch Wuppertaler Straße 21a Buchheim g Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Dellbrücker Straße 54 Buchheim h Jugendfeuerwehr Köln Buschfeldstraße 46 Holweide i Deutscher Pfadfinderbund Mosaik Bezirksverband Köln Urnenstraße 7 Dellbrück j Jugendfeuerwehr Köln Urnenstraße 7 Dellbrück k Jugendfeuerwehr Köln Gierrather Straße 16 Dellbrück l Jugendfeuerwehr Köln Rönsahler Straße 30 Dünnwald 68 JA – genau. gerade. jetzt. § 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe Jugendberatungsstellen A Jugendberatungs- stelle "Kumm erin" (Angebot für Ratsuchende rechtsrheinisch) Internationaler Bund Pfälzischer Ring 100-102 Mülheim B Sozialpädagogi- sche Beratungs- stelle für Berufsanfänger (Angebot für Ratsuchende rechtsrheinisch) Internationaler Bund Pfälzischer Ring 100-102 Mülheim Kompetenzagenturen E Kompetenzagentur Mülheim (Angebot für Stadt- bezirk Mülheim und angrenzende Bezirke) Jugendhilfe Köln e.V. Mülheimer Freiheit 134 Mülheim Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte C Jugendwerkstatt Stegerwaldsiedlung (Maßnahme für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Internationaler Bund Pfälzischer Ring 100-102 Mülheim D Schulmüdenprojekt Stegerwaldsiedlung Internationaler Bund Pfälzischer Ring 100-102 Mülheim F Jugendwerkstatt Mülheim (Maßnahme für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Jugendhilfe Köln e.V. Berliner Straße 31-33 Mülheim G Schulmüdenprojekt Mülheim (Maßnahme für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Jugendhilfe Köln e.V. Berliner Straße 31-33 Mülheim Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen H Runder Tisch Buchforst Lernförderung für Migrant*innen (Maßnahme für TN aus dem gesamten Kölner Stadtgebiet) Runder Tisch Buchforst e.V. Eulerstraße 11 Buchforst I GS Holweide/IB: Präventionsprojekt (für GS Holweide) Internationaler Bund Burgwiesenstraße 125 Holweide 69 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln) Besonders dringliche Them en in allen Stadt- teilen sind freies W -LAN sowie der Wunsch nach mehr Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wochenende. Mindestens ein Drittel aller Jugendlichen aus allen Stadtteilen bemängel t zudem man- gelnde Treff-Orte im Freien. Fast 37% aller befragten Jugendlichen in Mül- heim benennen das Fehlen von Pa rks, Wie- sen oder Grünflächen. Besonders häufig wird der Wunsch nach Aus- gehmöglichkeiten am Abend/Wochenende von Jugendlichen aus Höhenhaus und Dünn- wald geäußert. In Höhenhaus und Dünnwald wird zudem das Fehlen von Anlaufs-/Beratungsstellen bemän- gelt. Fast 30% der befragten Jugendlichen in Dell- brück bemängeln das Fehlen von Jugendein- richtungen/Jugendkulturangeboten. Ein Viertel der Jugendlichen in Mülheim wünscht sich erschwingliche Angebote. Das Fehlen von Anlaufs - und Beratungsstel- len wird von befragten J ugendlichen in Hö- henhaus und Dünnwald überdurchschnittlich oft bemängelt, in Buchforst /Buchheim hinge- gen unterdurchschnittlich oft ( 22%). Befragte Jugendliche in Dünnwald bemängeln das Fehlen von Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wochenende stadtweit am meisten ( 42%). Stammheim/Flittard zeigen sich überdurch- schnittlich zufrieden mit Radwegen, wenn- gleich immerhin noch ein Fünftel von ihnen Unzufriedenheit in Bezug auf die Auss tattung mit sicheren Radwegen angibt ( 36%). Über Zweidrittel aller befragten Jugendlichen in Buchforst /Buchheim, Holweide, Stamm- heim/Flittard bemängelt das Fehlen von freiem W-LAN, hier erfolgen die meisten Nen- nungen stadtweit ( 61%). In Holweide wird d as Fehlen von Jugendein- richtungen/Jugendkulturangeboten unter- durchschnittlich oft benannt ( 22%). 70 JA – genau. gerade. jetzt. 7 Die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung 7.1 § 11 SGB VIII – Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugend- arbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaft- licher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote. (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kul- tureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung. (4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr volle ndet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen. 7.1.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln In der Gesamtstadt werden 78 Jugendeinrichtungen (2 weitere Einrichtungen sind gerade im Bau5), aktuell 36 fest verortete und 6 mobile Jugendangebote sowie 11 Kulturpädago- gische Facheinrichtungen mit kommunalen Mitteln gefördert. Zu den Grundprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zählen Freiwilligkeit, Offenheit, Niederschwelligkeit, Bedürf- nis- und Lebensweltorientierung. Die Querschnittsthemen der Offenen Kinder- und Jugendar- beit Gender Mainstreaming, Culture Mainstreaming, Partizipation, Sozialraumorientierung, Gesundheitsförderung, Mobilität und Inklusion sind wichtiger Bestandteil der Arbeit. Zielgruppe sind grundsätzlich alle Kinder, Jugendlichen u nd jungen Erwachsenen in der Stadt. Die Altersspanne der Besucher*innen liegt in der Regel zwischen 6 und 22 Jahren, hierbei wird die Altersgruppe der 12-17-Jährigen als Kernzielgruppe der Besucherschaft defi- niert. Die Angebotsstruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist vielschichtig und offen für inhaltliche und strukturelle Veränderungen. Einige Jugendeinrichtungen im Stadtgebiet ha- ben sich im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes auf bestimmte Zielgruppen oder Ange- bote spezialisiert. Mobile bzw. aufsuchende Arbeit gehört zu den Grundsätzen der Offenen Kinder - und Ju- gendarbeit. In Ergänzung zur „Komm -Struktur“ wirkt sie als „Geh -Struktur“, mit dem Ziel, Ju- gendliche im Einzugsgebiet der Jugendeinrichtung – auch im Sinne frühzeitiger Prävention – zu erreichen. Als solche bewegt sie sich in vier Richtungen: Mobile Arbeit als einrichtungsbezogene und ortsgebundene Arbeit Mobile Arbeit ohne den Bezug zu einer Einrichtung Spezialisierte Mobile Arbeit ohne den Bezug zur Einrichtung Mobile Arbeit im Zusammenspiel mit Streetwork unter Berücksichtigung der unterschiedli- chen Aufträge. 5 Die für 2021 und 2022 eingeplanten Jugendeinrichtungen Pavillon Kalk/Maltesergelände sowie Jugendeinrichtung Sürther Feld. 71 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Kulturpädagogische Facheinrichtungen Als ein wichtiger Teilbereich des Handlungsfeldes „Jugendarbeit“ fördert die kulturelle Bil- dung die künstlerisch-mediale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Akrobatik, Bildende Kunst, Literatur, Medien, Musik, Spiel, Tanz und Theater. Hiermit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen. Die kulturpädagogischen Fach- einrichtungen in Köln verfügen über entsprechende Fachkompetenz, angemessene Fach- räume sowie eine geeignete Ausstattung. Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 27 Jahren. Die Angebote finden in außerunterrichtlichen Kontexten statt, sind vornehmlich sozialräumlich ver- ortet und richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebensla- gen. Die Öffnungszeiten richten sich generell nach den Bedür fnissen der jeweiligen Zielgruppen und sind nicht fest vorgegeben. In der Regel finden die Angebote in festen Gruppenstrukturen statt. Die variable und breite Angebotspalette der Jugendkulturarbeit umfasst unter anderem die Angebotsformen Projekte, Kurse, mobile Angebote, Ferienangebote, Workshops, Ausstel- lungen, Aufführungen sowie Qualifizierungsangebote für Multiplikator*innen. Die Angebote fin- den in verschiedenen Kooperationszusammenhängen mit Schulen sowie Einrichtungen der Jugend-, Sozial-, Bildungs- und Kulturarbeit statt. 7.1.1.1 Fördergrundlagen und Evaluationsverfahren Fördergrundlagen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie für die Arbeit der Kulturpä- dagogischen Facheinrichtungen sind die im Jahr 2015 vom Rat der Stadt Köln verabschiede- ten Richtlinien „Richtlinie zur Förderung der Offenen Kinder - und Jugendarbeit (OKJA)“ (Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 1814/2015) sowie „Richtlinie zur Förderung kultur - und medienpädagogischer Facheinrichtungen Köln“ (Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 1815/2015). Hierin sind jeweils die Zielsetzungen, Leistungsbeschreibungen sowie das För- der- und Verwendungsnachweisverfahren der Offenen Kinder- und Jugendangebote sowie der Kulturpädagogischen Facheinrichtungen in Köln festgeschrieben. Die auf den jeweiligen Trä- ger der freien Jugendhilfe übertragenen Aufgaben gemäß § 11 SGB VIII sowie das Zuwen- dungsverfahren wird per Zuwendungsvertrag geregelt. Ab 2022 werden die Richtlinien zur Förderung der „Offenen Kinder und Jugendarbeit“ und die Richtlinie zur Förderung der „ Kulturpädagogischen Facheinrichtungen“ von differenzierten Förderprogrammen abgelöst. Im Rahmen des Fachcontrollings dient das Instrumente „Leistungskatalog“ mit den jeweiligen „Zielvereinbarungen“ als Wirkungsmesser für die Angebote der Offenen Kinder- und Jugend- arbeit. In Form eines Fachgespräches zwischen Trägervertreter*innen, Mitarbeitenden aus der Jugendeinrichtung und Mitarbeitenden der Abteilung Jugendförderung werden die aktuelle Einrichtungssituation sowie bestehende Leistungsvere inbarungen einmal jährlich evaluiert. Ziel des Wirksamkeitsdialoges ist die bedarfsgerechte Anpassung bereits bestehender und die Entwicklung sowie Installation neuer Angebote auf Basis der hier festgestellten Ergeb- nisse. 72 JA – genau. gerade. jetzt. Fachgespräche im Rahmen des Wirksa mkeitsdialoges finden auch mit den kulturpädagogi- schen Facheinrichtungen statt. Auch in diesem Zusammenhang werden entsprechende Leis- tungsvereinbarungen getroffen. 7.1.1.2 Aktuelle Themen und Herausforderungen In Ergänzung zum Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 wurde 2017 der „Handlungsbe- darf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017 -2021“ aufgestellt und hinsichtlich der Dringlichkeit mit einem „Ranking“ hinterlegt. Die Fortschreibung der Be- darfsanalyse wird während der Laufzeit des vorliegenden Förderplanes erfolgen und ein Schwerpunkt im Rahmen der ab 2022 erfolgenden bezirksbezogenen Angebots- und Förder- planung. 7.1.2 Weitere Angebote der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung Sachgebiet „Kinderinteressen“ Das Sachgebiet „Kinderinteressen“ ist für Spielplatzangelegenheiten von rund 700 Spiel- und Bolzplätzen in Köln zuständig. Hier bei ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise fest verankert: sämtliche Projekte zur Gestaltung von Spiel-, Bolz- und Be- wegungsflächen werden unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Jährlich wird der Weltkindertag mit einem großen Spiele- und Familienfest gefeiert. Sachgebiet „Jugendförderung“ Neben der Fachberatung für die Offene Kinder - und Jugendarbeit, sind folgende Handlungs- felder im Aufgabenspektrum der Jugendförderung vertreten: Jugendverbandsarbeit (siehe Kapitel 7.2) Jugendkulturarbeit Freizeit- und spielpädagogische Programme Ferienaktionen Kooperatives Kinder- und Jugendbüro (siehe Kapitel 5.1.3) Projekte zur politischen Bildung und Partizipation Projekte zur Integration von Geflüchteten Internationale Begegnungen und Fachkräfteaustausch Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (siehe Kapitel 7.3) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (siehe Kapitel 7.4) Jugendmedien- und Arbeitsschutz Gewalt- und Radikalisierungsprävention Sucht- und Frühintervention Streetwork 73 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 7.2 § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit (1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern. (2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organi- siert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angeleg t und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. 7.2.1 Jugendverbandsarbeit in Köln Jugendverbände und Jugendgruppen sind Zusammenschlüsse, in denen Zusammenarbeit und Zusammenleben von jungen Menschen freiwillig gemeinschaftlich gestaltet, selbstorgani- siert und mitverantwortet werden. Ihre Arbei t ist in der Regel auf die eigenen Mitglieder aus- gerichtet; sie ist jedoch in vielen Bereichen und Aktivitäten offen für Nicht-Mitglieder. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nehmen in den Jugendverbänden ihre Freizeitge- staltung in die eigene Hand, organisieren sich selbst, engagieren sich ehrenamtlich und schaf- fen Angebote für andere Jugendliche. Jugendverbandsarbeit ist auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt und wertorientiert. Sie bietet einen Lernort für demokratische Prozesse und lebt durch partizipative Strukturen. Junge Menschen erleben in diesen Werkstätten der aktiven Demo- kratie wirksame Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsprozesse. Die Jugendverbände bringen Bedürfnisse und Anliegen junger Menschen in der Gesellschaft zum Ausdruck. Sie eröffnen jungen Menschen Erlebnis-, Erfahrungs- und damit Lernorte, in denen sie vielfältige Kompetenzen erlangen, lernen selbstbestimmt zu leben und Verantwor- tung für sich und andere zu übernehmen. Jugendverbandsarbeit ist somit ein wichtiger Bau- stein zur Entwicklung eines ganzheitlichen, sozialen und engagierten Menschen. Quelle: Kölner Jugendring 74 JA – genau. gerade. jetzt. In Köln sind insgesamt 20 Jugendverbände und -organisationen im Kölner Jugendring zu- sammen geschlossen. Die Verbände entsenden entsprechend ihrer Mitgliederzahl Delegierte in die Vollversammlung des Kölner Jugendrings, dem höchsten Beschluss fassenden Gre- mium des Zusammenschlusses. Aus deren Mitte wird auch der Vorstand des Kölner Juge n- drings gewählt. 7.2.2 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren Fördergrundlage für die Jugendverbandsarbeit ist die im Jahr 2016 vom Jugendhilfeaus - schuss beschlossene „Richtlinie zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgrup- pen in Köln“ (Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 3396/2016). In dieser Richtlinie sind die Verfahren zur Antragstellung, Mittelverteilung und zum Verwendungsnachweis sowie die geförderten Aktivitäten beschrieben. Im Sinne einer partizipativen Jugendpolitik wurde der „Arbeitskreis zur Förderung der Ju- gendverbandsarbeit“ als Organ des Kölner Jugendrings gegründet, dessen Zusammenset- zung in der entsprechenden Geschäftsordnung festgelegt ist. Der Arbeitskreis erstellt jährlich auf Basis der Anträge der Jugendverbände einen Vorschlag zur Verteilung der Fördermittel, welcher dem Amt für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt und von diesem für die Beschluss- fassung durch den Jugendhilfeausschuss vorbereitet wird. Der Kölner Jugendring bestätigt schriftlich die zweckgebundene Verausgabung der bezuschussten Mittel. In einem Sachbe- richt werden die Maßnahmen und deren Qualität für das jeweilige Förderjahr beschrieben. 7.2.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen Corona Zurück in eine „Normalität“ finden Ehrenamt wiedergewinnen Perspektiven schaffen Weiter digitale Formate anbieten, damit der Kontakt bleibt Eine fehlende Generation ehrenamtlicher Gruppenleitungen auffangen Finanzielle Ausstattung beibehalten JULEICA/ Ehrenamts- förderung Angebote für JULEICA-Inhaber*innen schaffen Ehrenamt sichtbar machen „Danke“-Veranstaltungen planen und durchführen U18-Wahl Im ganzen Stadtgebiet Wahllokale anbieten Mehrere Veranstaltungen planen und durchführen Gemeinsam mit der JugZ einen „Wahl-O-Mat“ für Kinder- und Jugendthe- men entwickeln Tausende Kinder und Jugendliche wählen lassen Politik zum Anfassen bieten Gezielte Forderungen für Köln erarbeiten Partizipation AK Partizipation noch diverser gestalten „Auf Kölner Nacken – Geld für Gutes“ noch bekannter machen Weitere Ideen und Impulse entwickeln Weltkindertag 75 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 7.3 § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung indivi- dueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Aus- bildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Aus- bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwick- lungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaß- nahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohn- formen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Men- schen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäf- tigungsangeboten abgestimmt werden. 7.3.1 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe in Köln Im Rahmen des §13 SGB VIII fördert die kommunale Jugendberufshilfe neun Jugendwerk- stätten und vier Schulmüdeneinrichtungen. Hierbei handelt es sich um tagesstrukturie- rende, werkpädagogische Vollzeitmaßnahmen, die der beruflichen Integration dienen und das Nachholen eines Sc hulabschlusses ermöglichen. J unge Menschen sollen hier di e Ausbil- dungsreife erlangen beziehungsweise für höherschwelligere Förderungen fit gemacht werden. Die städtische Jugendberatungsstelle für Arbeits- und Berufsfragen bietet zusammen mit dem kommunal geförderten Beratungsangebot des Internationalen Bundes (IB) die Möglich- keit, in niedrigschwelliger Form Beratung in Anspruch zu nehmen. Hierüber erfolgt zudem der Zugang zu den Einrichtungen für schulmüde Jugendliche. Für die linksrheinischen Gebiete ist hierbei das s tädtische, für die rechtsrheinischen Gebiete das Beratungsangebot des IB zu- ständig. Darüber hinaus werden mit vier Kompetenzagenturen, die über das Stadtgebiet verteilt lie- gen, weitere Beratungsangebote im Übergang Schule -Beruf gefördert. Die Kompetenza- genturen stehen als wohnortnahes Angebot zur Verfügung , und werden unter anderem mit Mitteln des Jobcenters beziehungsweise der EU gefördert. Hinzu kommt die Beratungsstelle des Coach e.V. mit Sitz in Ehrenfeld mit ihrem besonderen Fokus auf junge Menschen mit Migrationsgeschichte. Seit Sommer 2021 steht zudem die Jugendberufsagentur auf der Deutzer Freiheit zur Ver- fügung. Hierbei handelt es sich um eine Beratungseinrichtung in Kooperation mit dem Jugend- amt, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Köln. Die Jugendberufsagentur wendet sich vor allem an diejenigen jungen Menschen, die von den bisherigen Anlaufstellen nicht erreicht werden beziehungsweise von dem Zusammenschluss der unterschiedlichen Rechtskreise un- mittelbar profitieren können. Sie bietet einen besonders leichten Zugang zu allen Förderange- boten der drei involvierten Rechtskreise. 76 JA – genau. gerade. jetzt. Ergänzend wird durch die Jugendberufshilfe kostenfreie Lernförderung für diejenigen Schü- ler*innen angeboten, die sich eine Förderung sonst nicht leisten könnten. Die entsprechenden Angebote sind über das Stadtgebiet verteilt zu finden. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl verschiedener Projekte mit zielgruppendifferenzierten An- sätzen, wie beispielsweise Berufswahlparcours an Schulen oder ein theaterpädagogisches Berufsorientierungsangebot. An verschiedenen Standorten in der Stadt wird Lernförderung für benachteiligte und von Jugendarbeitslosigkeit bedrohte Migrant*innen angeboten, welche auch weiteren Teilnehmer*innen aus der Zielgruppe Jugendliche mit Förderbedarf offen steht. Über die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) wurden Standardele- mente der Berufsorientierung für alle Schüler*innen in den letzten zwei Schulbesuchsjahren etabliert. Die Jugendberufshilfe steht im engen Austausch mit der Kommunalen Koordinie- rungsstelle, und stellt im Rahmen von „KAoA“ einen festen Bestandteil im Rahmen der Bera- tungsarbeit für Schüler*innen ohne Anschlussperspektive nach Schulabgang dar. Gemeinsam wird an einem digitalen Bildungswegweiser gearbeitet, welcher Jugendlichen und Eltern die Orientierung in der Kölner Bildungslandschaft erleichtern soll. Im Dezember 2019 startete das Angebot „TBS – Zukunftswerkstatt transnational – #Teil- habe#Beruf#Sprache“ für Geflüchtete und Neuzugewanderte , welches durch den L and- schaftsverband Rheinland und die Initiative „Gemeinsam klappt´s – Durchstarten in Ausbil- dung“ ko-finanziert wird. Das Jugendwohnen ist ein Angebot der Jugendsozialarbeit und kann einen pädagogisch för- derlichen Lebensmittelpunkt für schulisch und beruflich engagierte Jugendliche und junge Er- wachsene bieten, für die eine Hilfe zur Erziehung unverhältn ismäßig ist, aber dennoch ein alterstypischer Förderbedarf mit Verselbstständigungsperspektive besteht. Im Jugendwohnen können Jugendliche und junge Erwachsene unterkommen, wenn der Mit- telpunkt der Ausbildung zu weit vom Elternhaus entfernt ist oder ein Zusammenleben mit der Familie nicht mehr möglich ist und den Ausbildungserfolg gefährdet. Es gibt insgesamt acht Einrichtungen im Stadtgebiet. Das Jugendwohnen ist allerdings nicht Teil dieses Kinder - und Jugendförderplanes, da das Angebot in Köln als Kann-Leistung im Einzelfall über die Paragraphen §13 Abs. 3 und gege- benenfalls in Verbindung mit § 13 Abs. 1 SGB VIII finanziert wird. 7.3.2 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren In der Jugendberufshilfe werden Jugendwerkeinrichtungen und Beratungsangebote institutio- nell gefördert. Die weiteren Angebote erhalten eine Projektförderung (ohne Miet - und Over- headkostenerstattung). Für die Durchführung der Lernförderung werden Honorarverträge aus- gestellt. Alle geförderten Träger fertigen nach beendetem Maßnahmenjahr einen Sachbericht mit be- reichsrelevanter Statistik an und übermitteln diese de n Sachgebieten Jugendberufshilfe und Fördermittelmanagement des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Diese Nachweise ent- 77 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 halten zudem die Darstellung SMARTer Ziele und deren Erreichungsgrad. Im Sinne einer kon- tinuierlichen Steuerung des Arbeitsbereiches werden zusätzlich regelmäßige Abstimmungs- gespräche vor Ort geführt. 7.3.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen Gleichberechtigter Zugang zur Digitalisierung sowie Vermittlung von Medienkompetenz für Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Abkopplung vom Arbeits- und Ausbildungsmarkt Ausgleich von Bildungschancen durch Erhöhung der Selbstlernkompetenz der Zielgruppe (Problematiken im D istanzunterricht aufgrund mangelnder Ressourcen im Elternhaus, schulische Nachholbedarfe, gering ausgeprägte Frustrationstoleranz, etc.) Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aller im Übergang Schule -Beruf tätigen Ak- teur*innen (Runder Tisch § 16h SGB II , Jugendberufsagentur Deutz ab Sommer 2021, Projekte für schwer erreichbare junge Menschen gemäß § 16 h SGB II etc.) Niedrigschwellige Hilfemaßnahmen für eine zunehmende Anzahl psychisch belasteter/er- krankter junger Menschen (Gefahr fehlender Schulabschlüsse, Durchhalteproblematiken bei Ausbildungs- bzw. Maßnahmenaufnahme etc.) Ausweitung von Schulmüden-Projekten auf Real- und Gesamtschulen Digitalisierung der Arbeitsbereiche (Nutzung von Social Media, Anschaffung von 3D -Dru- ckern etc.) Verstärkung von Öffentlichkeitsarbeit Verbesserung der Zielgruppenorientierung (digitale Angebote, moderne Internetauftritte, aufsuchende Arbeit etc.) Intensivierung der Netzwerkarbeit zur Vermittlung benachteiligter Jugendlicher in den Aus- bildungsmarkt (u.a. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) Stärkung der Partizipation benachteiligter Jugendlicher durch Kooperation mit dem Koope- rativen Kinder -und Jugendbüro Schulsozialarbeit in Köln Schulsozialarbeit hat sich in Köln seit Beginn der 70er Jahre an mittlerweile über 150 Schu- len aller Schulformen als Kooperation von Jugendhilfe und Schule vor Ort in der Schule be- währt. Sie wird in kommunaler Trägerschaft sowie von Trägern der freien Jugendhilfe und von Landesbediensteten geleistet. Aktuell sind 86 Grundschulen über Träger der freien Wohlfahrtshilfe mit Schulsozialarbeit versorgt, 18 Realschulen, 22 Förderschulen (darunter seit 2021 auch die städtischen För- derschulen Geistige Entwicklung), 13 Berufskollegs, 12 Gymnasien, 3 Gesamtschulen und 1 Hauptschule verfügen über kommunale Fachkräfte der Schulsozialarbeit. Der Ausbau der Schulsozialarbeit erfolgte zuletzt in Anlehnung an den 2019 mit der Schulent- wicklungsplanung angestellten Überlegungen „Bildungsgerechtigkeit durch sukzessive Doppelbesetzung an besonders herausgeforderten Schulen“ zu erreichen, nach dem Prinzip „Ungleiches ungleich behandeln“ durch Doppelbesetzungen an 9 Grundschulen und 2 Realschulen. 78 JA – genau. gerade. jetzt. Um der Tatsache gerecht zu werden, dass Kinder und Jugendliche mehr Lebenszeit in der Schule verbringen, ist es unabdingbar, dass die Arbeitsfelder Jugendhilfe und Schule inei- nandergreifen und systematisch aufeinander Bezug nehmen. Schulsozialarbeit stellt eine neutrale Ansprechpartnerin für alle Schüler*innen dar. Sie komplettiert Bildung, indem sie ganzheitlich auf die Kinder und Jugendlichen blickt, selbst- bestimmte Entscheidungen fördert und achtet, das gesellschaftlich-kulturelle Leben für alle öffnet, die Stärken von Menschen, Gruppen und Gemeinschaften hervorhebt und so zum Demokratieverständnis und zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen beiträgt. Beide Partner, Schule und Jugendhilfe, stellen im Lern- und Lebensraum Schule ein wirk- sames Gesamtsystem von formeller und informeller Erziehung und Bildung dar. Schulsozial- arbeit ist als eigenständiges Leistungsangebot der Jugendhilfe ein integraler Bestandteil dieses kooperativen Systems und hat einen selbstständigen fachlichen Auftrag. Am Beispiel der in den letzten Jahren in den Fokus gerückten Diskussion um Kinderarmut, Inklusion und Kinder- und Jugendschutz wurde deutlich, dass möglichst früh ansetzende, präventive Maßnahmen am ehesten geeignet sind, die Folgen von Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen zu kompensieren. Sie dienen der Stärkung junger Menschen in der Schule und in der Familie, der Integration im Sozialraum und helfen soziale Benachteili- gungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden. Dabei eignet sich der Standort Schule in besonderem Maße, das gesamte Leistungsspekt- rum der Jugendhilf e frühzeitig, präventiv und nachhaltig für junge Menschen und deren Eltern niederschwellig nutzbar zu machen. Die permanente wie auch anlassbezogene Ko- operation mit den weiteren Angeboten der Jugendhilfe ist daher eine zentrale Säule der Schulsozialarbeit in Köln. Schulsozialarbeit ist auch in die Kooperationsvereinbarungen von Jugendhilfe und Schule einbezogen. Die Planung der konkreten Angebote der Schulsozialarbeit erfolgt pro Schuljahr schulspe- zifisch, gemeinsam mit den schulischen Partnern vor Ort. Die gemeinsame Arbeit von allen Pädagog*innen an der Schule setzt an den Stärken und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen an und beteiligt sie an Lernprozessen. Auf die- ser Grundlage verfolgt sie das Ziel der Chancengleichheit, Inklusion und Selbstbestim- mung. Bisher leitete sich die Aufgabe der Schulsozialarbeit aus § 13 SGB VIII ab. Über § 13a ist seit 10.06.2021 die Schulsozialarbeit erstmals direkt im SGB VIII verankert. Die neue Rege- lung sieht vor, dass die nähere Ausgestaltung von Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit durch Landesrecht geregelt wird. Die Konsequenzen, die sich für die Auf- gabe der Schulsozialarbeit künftig aus § 13a SGB VIII im Konkreten ergeben sind daher noch offen. Konzeptionelle Grundlage der aktuelle n Arbeit der Schulsozialarbeit in Köln ist derzeit noch das in 2012 entwickelte Rahmenkonzept. Das Konzept wird seit 2019 in einem breit angeleg- ten Beteiligungsprozess überarbeitet und weiterentwickelt. Die Fertigstellung soll bis Ende 2021 erfolgen. Der bedarfsgerechte Ausbau, die qualitative Weiterentwicklung, die Schärfung des Profils, die nachhaltige Absicherung von Schulsozialarbeit bleiben weiterhin die zentralen Herausforde- rungen der Schulsozialarbeit in Köln. 79 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 7.4 § 14 SGB VIII – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder - und Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen 1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik- fähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung ge- genüber ihren Mitmenschen führen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor ge- fährdenden Einflüssen zu schützen. 7.4.1 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Köln Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen unterliegt risikobehafteten, komplexen Ent- wicklungsprozessen, welche zur Abfederung vielschichtige und präventive Konzepte erfor- dern. Daher ist der erzieherische Ki nder- und Jugendschutz als Querschnittaufgabe einge- bettet in viele Bereiche der Kinder- und Jugendförderung. Gemäß der gesetzlichen Grundlage sind die Befähigung zur Übernahme von Eigenschutz und Eigenverantwortung junger Menschen durch die Stärkung persö nlicher Kompetenzen, sowie die Befähigung an der Erziehung beteiligter Personen, Kinder und Jugendliche vor gefährden- den Einflüssen zu schützen, primäre Ziele des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Der präventiv und pädagogisch wirkende Ansatz sch ließt systematisch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende unter 27 Jahren und deren Bezugspersonen, Vereine, pädagogische Fachkräfte, Multiplikator*innen (unter anderem aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Sucht- kranken-Hilfe, Agentur für Arbeit, Jobcente r, Polizei und Polizeivollzugsdienst), Gewerbe- schaffende und die Öffentlichkeit als Zielgruppen ein. Die Ansprache von Fachkräften und Multiplikator*innen erfolgt unter anderem zur Förderung ihrer Handlungskompetenz, zur Er- weiterung ihres thematischen Wiss ens und zur Unterstützung bei der Entwicklung von ver- bindlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des erzieherischen Kinder- und Jugendschut- zes. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist permanent gesellschaftlichen und technischen Veränderungsprozessen sowie wissenschaftlichen Diskursen unterworfen, und muss seine zielgruppenspezifischen Präventionsangebote entsprechend fortlaufend entwickeln und vor- halten. Zu wichtigen Jugendschutzthematiken zählen insbesondere Sucht und Drogen, Per- sönlichkeitsverletzungen, Gewalt und Mobbing, neue Medien, Liebe/Sexualität, Sekten, Kulte und (Rechts)Extremismus, Kindeswohlfährdung im Kontext der §§ 8a und 72a SGB VIII, Se- xualisierte und körperliche Gewalt, Gefährdungen in der Freizeit sowie Gesundheitsförderung. 80 JA – genau. gerade. jetzt. 7.4.1.1 Allgemeiner erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Zu den Handlungsfeldern des allgemeinen erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zäh- len unter anderem: Beratung, Information und Fortbildung zu den Themenbereichen des erzieherischen Kin- der- und Jugendschutzes Umsetzung des gesetzlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in den Hand- lungsfeldern Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Umsetzung und Unterstützung bei institutionellen Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt von jungen Menschen in Einrichtungen Konzeption und Realisierung von Kampagnen, Vorträgen, öffentlichen Infoveranstaltungen etc. zu fachrelevanten Themen (Taschengeld, Kinderarmut, rechtsaffine Jugendliche etc.) Fachpädagogische Bewertungen bezüglich Gefährdung oder Beeinträchtigung von Kin- dern und Jugendlichen im R ahmen des Jugendschutzgesetzes/ Jugendarbeitsschutzge- setzes Fachbezogene Projektumsetzung („Elterntalk NRW“) 7.4.1.2 Struktur des Erzieherischen Jugendschutzes in der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Fachstelle Aufgaben, Herausforderungen, Kooperationen und Netzwerke Jugendmedien- schutz/ Medien- pädagogik Aufgaben Steuerung medienpädagogischer Kinder- und Jugendarbeit in Köln Fachinformation Koordination von stadtweiten Arbeitskreisen und Trägerkooperation Organisation „Jugendforum“ auf der Messe für elektronische Spiele und Unterhaltung „gamescom“ Förderung neuer Konzepte im Bereich e-Sports und Gaming Federführung Spielebroschüre „Digitale Spiele pädagogisch beur- teilt“ etc. Herausforderungen Das „digitale Fenster zur Außenwelt“ in Zeiten von Kontaktein- schränkungen und Lockdowns Die gewachsene Bedeutung medialen Erlebens für die Selbstwahr- nehmung von Kinder und Jugendlichen durch den Ausfall analoger Alternativen Notwendigkeit der Medienkompetenz zum Erhalt der Teilhabemög- lichkeit Ausbau von Netzwerkstrukturen zwischen unterschiedlichen Trä- gern von Kinder- und Jugendarbeit mit dem Ziel der Kompetenzer- weiterung von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Fachkräften Gewährleistung und Ausbau des Schutzes von Kindern und Ju- gendlichen vor ungünstigen Einflüssen (Fehlinformation, Hassrede, nicht altersangemessener Content, wirtschaftliche Ausnutzung) Vermittlung von Kompetenzen an Kinder und Jugendliche zum si- cheren Erlangen von Informationen Aktivierung und Ermutigung zum kreativen und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien, Überwindung passiv -konsumtiven Verhaltens in belastender Situation Gewalt- und Aufgaben 81 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Salafismus- prävention Koordination und Dokumentation präventiver Angebote in Köln Fachberatung und Qualifikation von Institutionen vor Ort Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit Qualitätssicherung für Präventivangebote gemäß „Gesamtkonzept für Gewaltprävention im Kinder- und Jugendschutz der Stadt Köln“ (https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-dezer- nat1/gleichstellung/gewaltpraeventionskonzept.pdf) und Fachstan- dards der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) Stiftung- und Sponsorenberatung Konzeptentwicklung etc. Herausforderungen Verbesserung institutioneller Schutzmöglichkeiten für jungen Men- schen vor sexualisierter Gewalt und extremistischen Gruppen Kooperationen und Netzwerke Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Informations - und Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Haus des Jugendrechts Demokratie- förderung/ politischer und religiöser Extremismus Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv ge- gen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist die Stadt Köln Zuwendungsempfänger der Bundesförderung und feder- führendes Amt zugleich. Das federführende Amt trägt die Verantwor- tung für die administrative Abwicklung des umfassenden Bundespro- gramms und übernimmt die fachliche Steuerung. Des Weiteren ist es zentraler Ansprechpartner für das Bundesministerium und verantwortli- cher Akteur sowie Vorsitzender der mehrmals jährlich stattfindenden Begleitausschusssitzungen und Zielfindungskonferenzen. Es findet eine enge inhaltliche und fachliche Zusammenarbeit mit der Koordinie- rungs- und Fachstelle statt. Suchtprävention Gesundheits- förderung Suchtprävention zielt darauf ab, gesundheitlichen, sozialen und ökono- mischen Schäden vorzubeugen, die mit dem Gebrauch legaler und ille- galer Suchtstoffe sowie den Folgen süchtigen Verhaltens verbunden sind. Kinder aus sucht- oder psychisch belasteten Familien haben ein stark erhöhtes Risiko, im Laufe ihres Lebens selbst eine psychische Störung zu entwickeln. Daher ist eine frühe und niederschwellige Prä- ventionsarbeit bereits im Kindes- und Jugendalter notwendig, um über die Gefahren und gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufzuklären und einem möglichen Suchtverhalten vorzubeugen. Parallel dazu bedarf es der entsprechenden Qualifizierung von Fach- kräften, die mit der Zielgruppe arbeiten. Die Suchtprävention wendet sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien. Aufgaben Fachcontrolling und Konzeptfortschreibung Steuerung der städtischen Suchtprävention in Zusammenarbeit mit den Trägern, dem Gesundheitsamt und weiteren Kooperations- partner*innen Steuerung und Leitung der AG 78 zur Suchtprävention und Gesund- heitsförderung sowie diverser Arbeitsgruppen und Netzwerkarbeit Bezirksübergreifende bundesweite Kommunikation und Fachaus- tausch zur Qualitätsentwicklung Multiplikatoren-Funktion: Wissensvermittlung und Weiterentwick- lung von Fachthemen Interdisziplinäre Kooperation mit Fachkräften innerhalb der Stadt sowie die Teilnahme an städtischen Fachgremien und Vertretung des Jugendamtes 82 JA – genau. gerade. jetzt. Öffentlichkeitsarbeit, Initiierung von Kampagnen und Fachtagen Berichterstattung in politischen Gremien, JHA und Rat Themenbezogene Projektentwicklung und Projektarbeit, inkl. der Akquise von Fördermit teln zur Umsetzung von Präventionsmaß- nahmen mit dem Ziel, junge Menschen zu stärken, zu begleiten und ihre Entwicklung und Lernprozesse zu fördern Herausforderungen Abgrenzung der Suchtprävention (als Aufgabe des Kinderschutzes) von der Suchthilfe, insbesondere unter Wahrung des Blickes auf die Kinder und Familien aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe Intervention zwischen Trägern und Gesundheitsamt Amtsinterne Kommunikation und Kooperation zu Schnittstellen in- nerhalb des Jugendamtes (Grundsatzangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung) durch fließenden Übergang der Maßnahmen zu Hilfen zur Erziehung Intensiver Fachaustausch mit dem Gesundheitsamt (mit Blick auf die süchtigen Erwachsenen) und den Jugendhilfeträgern Niederschwellige Prävention und Gesundheitsförderung versus Re- pression und konkreter Behandlung Steigende Zahlen psychisch - und sucht-kranker Eltern und damit ein- hergehendes Risiko von psychischer Erkrankung der Kinder/neue Suchtmittel (Medien, Modedrogen) Streetwork Streetwork ist ein Arbeitsfeld in der sozialen Arbeit, welches in Form eines niedrigschwelligen Angebotes problembelastete Zielgrup- pen in prekären Lebenslagen unterstützt, die nicht mehr von den etablierten sozialen Hilfeeinrichtungen erreicht werden. Adres- sat*innen von Streetwork sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren, deren Lebenswelt durch diverse belas- tende oder auch ausgrenzende Faktoren und Umstände gekenn- zeichnet ist. Streetwork der Stadt Köln (Amt für Kinder, Jugend und Familie) ar- beitet in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. (AWO). Streetworker*innen sind bei Streetwork Köln standard- mäßig Sozialarbeiter*innen oder Sozialpädagog*innen (Dipl./B.A.) mit zusätzlich erworbener Qualifikation durch Fortbildung und Su- pervision. Sie stellen methodisch den Zugang zu diesen Zielgrup- pen her. Die Besonderheit von Streetwork liegt darin, dass Sozialarbeiter*in- nen und Sozialpädagog*innen sich direkt in den Lebensraum der Klient*innen begeben (Lebensweltorientierung) und dort im öf- fentlichen Raum, z.B. in Fußgängerzonen, auf Spielplätzen, in Ca- fés, an Straßenecken oder Bahnhöfen Kontakt aufnehmen und bei Bedarf passende Verbindungen herstellen. Auf der Straße/im öf- fentlichen Raum gibt es kein „Hausrecht“. Die Streetworker*innen sind Gäste im Lebensraum der Jugendlichen und jungen Erwach- senen. Hier sind die Beziehungen gleichberechtigt. Streetwork macht es sich zur Aufgabe, Jugendliche in ihrem Le- bensumfeld kennen zu lernen, sie besser zu verstehen und für sie bedarfsorientierte Alternativen aufzuzeigen. Ziel ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu stärken, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu gestalten und sie bei der sozialen Integration zu unterstützen. Streetwork verfolgt damit das Ziel, Ausgrenzung und Stigmatisierung von jungen Menschen zu verhindern. Dabei ori- entiert sich Streetwork an den Ressourcen der Adressat*innen. 83 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Die Qualität von Streetwork ist nicht an einer bestimmten Anzahl von Begleitungen bzw. Vermittlungen an weiterführende Hilfen messbar. 84 JA – genau. gerade. jetzt. 8 Handlungsfeldübergreifende Maßnahmen- und Finanzplanung 2021-2025 8.1 Förderstrategie Um den festgestellten Handlungsbedarfen (Kapitel 5) mit einer adäquaten Umsetzung im Rah- men der kommunalen Kinder - und Jugendförderplanung begegnen zu können, erscheint es aus planerischer Sicht zielführend, eine hieraus gewonnene Förderstrategie aufzustellen. Mit Blick auf das Handlungsziel, Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln gerecht zu gestalten, lautet diese , die Handlungsfelder der Kin- der- und Jugendförderung zu befähigen, sich den Herausforderungen an ein bedarfs - und zielgruppengerechtes Kinder- und Jugendangebot vor Ort stellen zu können. ZIEL „Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln gerecht gestalten“ STRATEGIE „Kinder- und Jugendförderung zukunftsfähig gestalten, damit sie Teilhabechancen eröffnen kann“ Förderziele Kinder- und Jugendgerechte attraktive Räume und Angebote schaffen, damit Teilneh- men möglich ist und Spaß macht Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aufsuchen, damit sie tatsächlich erreicht werden Sich digitalen Herausforderungen stellen, damit Kinder- und Jugendförderung nicht abgehängt wird Kinder und Jugendliche schützen, damit sie sich sicher aufgehoben wissen Partizipation und Selbstwirksamkeit ermöglichen, damit Teilhabewille geweckt wird Niemanden ausschließen, damit das Bildungspotential von Kinder- und Jugendförde- rung umfassend wirken kann Moderne Informationszugänge schaffen, damit Teilnahme überhaupt möglich wird Niederschwellige Unterstützungs- und Förderangebote bieten, damit Bildung gelin- gen kann Ressourcen bündeln, damit effektiv und effizient auf Bedarfe reagiert werden kann Fachkräfte qualifizieren, damit diese das tun können, was jetzt gebraucht wird Qualität überprüfen, damit das Erforderliche zielsicher getan und wirksam wird. Aufbauend auf einem sehr guten und breit aufgestellten Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln, soll dieses Ziel durch bedarfsentsprechen den Ausbau sowie Mo- dernisierung von Angeboten erfolgen: 85 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Ein weiteres strategisches Element der vorliegenden Förderplanung wird aus der zeitlichen Abfolge der geplante n Maßnahmen ersichtlich: a b Beginn der Förderplanperiode wird zu- nächst die stadtweite und hiermit allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu- kommende zukunftsfähige, strukturelle Aufstellung der Angebote der Kinder- und Jugend- förderung verfolgt. Ab 2024 soll eine mit Beginn des Jahres 2022 initiierte, und unter breiter Planungsbeteiligung erfolgte, bezirksbezogene Angebots- und Förderplanung seine Wirk- samkeit entfalten. Das folgende Schaubild fasst die se Planungsschritte sowie die de n Planungs- und Umset- zungsprozess begleitenden Qualitätsmerkmale Prozess- und Wirkungsorientierung im Rah- men der Maßnahmenplanung zusammen. Die in Kapitel 8.2 folgende Einzelmaßnahmenauf- stellung konkretisiert diese Ausrichtung und enthält die den Maßnahmen hinterlegte Finanz- planung. Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung 86 JA – genau. gerade. jetzt. 8.2 Einzelmaßnahmen Die folgende Maßnahmenplanung leitet sich unmittelbar aus d er Förders trategie ab und nimmt in der Darstellung der Einzelmaßnahmen Bezug auf die genannten Förderziele sowie die festgestellten Handlungsbedarfe (Kapitel 5). Hierbei werden jedem Handlungsbedarf (B1, B2, …) zunächst Teilzeile zugeordnet. Anschließend erfolgt eine Operationalisierung von Ein- zelmaßnahmen (M1, M2, …), welche der Zielerreichung dienen sollen. Die hierbei zugrunde liegende Fördersystematik zeigt das folgende Beispiel: Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Im Sinne einer lebendigen und dynamischen Fachpraxis erheben d ie in jeder Einzelmaß- nahme beschriebenen Prozessbestandteile und Prozessbeteiligungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bezugnehmend auf das Strategieziel Weiterentwicklung und Qualitätssi- cherung in der kommunalen Kinder- und Jugendförderung, kommt dem bereits zu Beginn der Förderplanlaufzeit jeder Maßnahme zugeordnete Evaluationszeitpunkt besondere Bedeu- tung zu. Hier gilt es, jeweils geeignete Auswertungsinstrumentarien sowie Wirkungsindikato- ren zu entwickeln. 87 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 8.2.1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen B 1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen Ziele Förderung der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit gerecht ausgestalten Festschreibung von Förderprogrammen Aktualisierung einheitlicher Förderstandards sowie Neuentwicklung einheitlicher Förderstan- dards für weitere Förderbereiche Fachpersonal- und Sachausstattung absichern Bedarfsgerechtigkeit von Kinder- und Jugendarbeit regelmäßig überprüfen Kinder- und jugendgerechte (Wochenend-)Öffnungszeiten anbieten schwache Sozialräume attraktiver und lebenswerter machen Kindern und Jugendlichen Aneignungs- und Erfahrungsmöglichkeiten bieten Jugendkultur stärken und sichtbar machen Kinder und Jugendliche als Teil der Stadtgesellschaft im öffentlichen Raum sichtbar machen Kindern und Jugendlichen Schutz-, Entlastungs- und Rückzugsräume bereitstellen Kinder- und jugendgerechte Freiräume für Sport, Spiel und kulturelle Teilhabe eröffnen B 1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen M 1.1 Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendar- beit Einzelmaßnahme M 1.1.1 Handlungsfeld §§ 11 -14 Titel Prozessinhalte Bezirksbezogene Angebots- und Förderplanung - Aufstellung von bezirksbezogenen Bestands- und Bedarfsanalysen - Initiierung von Planungsgruppen - Indikatoren-Entwicklung zur Priorisierung von Bedarfen - Entwicklung bezirksbezogener Förderstrategien zur Abdeckung erforderli- cher Handlungsbedarfe - Aktualisierung der Bedarfsanalyse „Handlungsbedarf zur Schaffung von Ju- gendeinrichtungen und Jugendtreffs in Köln“ in Hinblick auf stringente För- derung in allen Stadtteilen - Prüfung von Stellenzusätzen in Jugendeinrichtungen gemäß Bedarfsfest- stellung - Weiterentwicklung/Stärkung der Mobilen Jugendarbeit in Köln - Bedarfsgerechte Verzahnung der Arbeitsfelder Offene Kinder - und Jugend- arbeit und Mobile Jugendarbeit - Verknüpfung zur Spielflächenbedarfsplanung (Eröffnung von Spielräumen, Kompensation Spielflächendefizite etc.) - Auf Grundlage der Bezirksanalysen bedarfsgerechte und zukunftsweisende Anpassung bestehender Angebote mobiler und stationärer Offener Kinder - und Jugendarbeit sowie weiterer Angebote der Handlungsfelder §§ 11-14 - bereits eingeplant für 2021/2022: Vorhabenumsetzung Jugendeinrichtung Pavillon Kalk/Maltesergelände sowie Jugendeinrichtung Sürther Feld Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung - Kommunale Jugendhilfe- planung - AK 80 - AG 78 Mobile Arbeit/ Streetwork - AG 78 OKJA - AG § 78 Kulturpädagogik - Politik - Pädagogische Fachkräfte 2021 2022 2023 2024 2025 2025 356.500 € jeweils 2024 und 2025 GESAMT 713.000 € 88 JA – genau. gerade. jetzt. Einzelmaßnahme M 1.1.2 Handlungsfeld § 11 Titel Prozessinhalte (Qualitäts-)Siche- rung für das Infor- melle Stabilisie- rende Bildungsan- gebot für Kinder und Jugendliche aus sozial benach- teiligten Familien (ISBA) in der Offe- nen Kinder- und Ju- gendarbeit - Übermittagsbetreuung und schulische Hilfen für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit - Einrichtungsscharfe Zusetzung von Erzieher*innenstellen zur Sicherung ei- nes zuverlässigen und qualifizierten Betreuungsangebotes - Qualitätssteigerung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Verankerung ISBA im neu zu entwickelnden Förderprogramm Offene Kin- der- und Jugendarbeit Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung - AK 80 - Offene Kinder- und Jugendarbeit 2021 2022 2023 2024 2025 2025 400.000,00 € pro Jahr 2022-2025 GESAMT 1.600.000,00 € Einzelmaßnahme M 1.1.3 Handlungsfeld §§ 11 Titel Prozessinhalte Verlässliche Öff- nung von Bauspiel- plätzen mit Ver- eins-/Ehrenamts- strukturen - 2 Personalstellen (VZÄ) als Standard für die Ausstattung von Bauspielplät- zen mit Vereins-/Ehrenamtsstrukturen - Sukzessive Stellenzusetzung 2022-2023 (um 1,5 VZÄ) Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung 2021 2022 2023 2025 37.500,00 € in 2022 112.500,00 € jeweils in 2023, 2024 und 2025 GESAMT 375.000,00 € 89 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Einzelmaßnahme M 1.1.4 Handlungsfeld §§ 11 -14 Titel Prozessinhalte Aktualisierung von Förderprogrammen und -richtlinien inklusive dazugehöriger För- dersystematiken in der Kinder- und Ju- gendförderung - Aktualisierung einheitlicher Förderstandards sowie Neuentwicklung ein- heitlicher Förderstandards für weitere Förderbereiche - Gerechte Förderung diverser Formate der Offenen Kinder- und Jugendar- beit - Aktualisierung des Leistungskataloges der Offenen Kinder- und Jugendar- beit (u.a. verbindliche, bedarfsgerechte Wochenendöffnungen in der OKJA) - Überarbeitung bestehender Gremienstrukturen im Rahmen Kinder- und Jugendförderung (Zusammensetzung AGs, AKs etc.) Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung - Träger und Einrichtungen der Jugendförderung - AK 80 2021 2022 2023 2024 2025 2023 - Einzelmaßnahme M 1.1.5 Handlungsfeld §§ 11 -14 Titel Prozessinhalte Entwicklung eines geeigneten Evalua- tionsinstrumen- tes/Berichtswesens zur Überprüfung der Wirksamkeit von Kinder- und Ju- gendförderung für jugendpolitische Gremien - Evaluation des KJFP nach Hälfte der Laufzeit - Aufbereitung für jugendpolitische Gremien - Nachjustierung ermöglichen - Qualitätssicherung gemäß § 79a SGB VIII - Entwicklung eines gesonderten Bausteines für die OKJA (auf Grundlage des aktuellen Wirksamkeitsdialoges in der OKJA) Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung - Kommunale Jugendhilfe- planung - AK 80 2022 2023 2024 2025 2025 - 90 JA – genau. gerade. jetzt. B 1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen M 1.2 Aneignungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum schaffen Einzelmaßnahme M 1.2.1 Handlungsfeld § 11 Titel Prozessinhalte Installation von „Cultural Points“ - Schaffung/Nutzung von Räumen für kulturelle Bildung in den Stadtteilen, sowohl mobil als auch in Jugendeinrichtungen und dort verzahnt mit der in- stitutionellen Arbeit - Konzeptschwerpunkt: Kulturelle Bildung insbesondere Kindern, Jugendli- chen und jungen Erwachsenen in benachteiligten Stadtteilen näher bringen - Einbezug der Ergebnisse der Jugendbefragung 2018 in Bestands- und Be- darfsanalyse - Personalressource im Umfang von 2 VZÄ für den Gesamtbereich Kultur- pädagogische Einrichtungen in freier Trägerschaft - Evaluation nach Hälfte der Laufzeit KJFP, Überprüfung einer möglichen Weiterförderung Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - AG § 78 Kulturpädagogik - AG § 78 OKJA 2021 2022 2023 2023 150.000,00 € zunächst jeweils 2022 und 2023 GESAMT 300.000,00 € Einzelmaßnahme M 1.2.2 Handlungsfeld § 11 Titel Prozessinhalte Flankierende Maß- nahmen zum Mo- dellprojekt „Öffnung von Schulhöfen“ - Schulhoföffnungen an zunächst einer Modellschule pro Bezirk (Federführung Modellprojekt ab Herbst 2021: Amt für Schulentwicklung) - Ggf. Einsatz mobiler Kinder- und Jugendarbeit als flankierende Maßnahme zur Sicherung des Öffnungskonzeptes - Eröffnung von Spiel- und Bewegungsräumen - Optional Standorteröffnungen für Mobile Jugendarbeit - Gewinnung von Schulhofpat*innen (analog Spielplatzpatenschaften) Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung - Offene Kinder- und Jugendarbeit - Kommunale Jugendhilfe- planung 2021 2021 2022 2023 2023 - Einzelmaßnahme M 1.2.3 Handlungsfeld § 11 Titel Prozessinhalte Fortschreibung der Spielplatzbedarfs- planung - Aktuelle Spielplatzbedarfsplanung läuft zum Jahr 2023 aus - Zwischenbilanzierung erfolgt in 2021 Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Kommunale Jugendhilfe- planung - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung 2021 2022 2023 2024 2025 2025 - 91 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 8.2.2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale (Partizipations-) Formate anbieten B 2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale (Partizipations-)Formate anbieten Ziele Chancen und Risiken der Digitalisierung im Blick haben allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitalen Zugang ermöglichen Förderung von (ausbildungsorientierter) Medienkompetenz und Medienreflexion Raum für digitale Kunst und Kultur sowie Gaming und e-Sports geben Mobilität/Sozialraumerweiterung durch digitale Angebote bieten Innovation der Kinder- und Jugendförderung vorantreiben Zukunftsfähigkeit der Kinder- und Jugendarbeit sichern B 2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale (Partizipations-) For- mate anbieten M 2 Kinder- und Jugendarbeit digitalen Herausforderungen anpassen Einzelmaßnahme M 2.1 Handlungsfeld §§ 11 – 14 Titel Prozessinhalte Entwicklung eines gesamtstädtischen Medienkonzeptes für die Kinder- und Jugendförderung - Entwicklung von Medienkonzepten für alle Handlungsfelder §§ 11-14, auch auf Grundlage bereits bestehender Medienkonzepte, bspw. in der OKJA - Träger-, Einrichtungs- bzw. Handlungsfeldbezogene Umsetzung von Medi- enkonzepten - Themen: Digitalisierung, Medienkompetenz, Eruierung von Unterstüt- zungsmöglichkeiten bei der Beschaffung erforderlicher Hardware - Fachliche Begleitung durch die Fachstelle Medienpädagogik der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Federführung Fachstelle Medienpädagogik der Ab- teilung Kinderinteressen und Jugendförderung - Verschränkung von AG 78 Medienpädagogik und AK Digitale Jugendarbeit 2021 2022 2023 2024 2025 2025 - Einzelmaßnahme M 2.2 Handlungsfeld § 11 Titel Prozessinhalte Fortbildungs- schwerpunkt Digitalisierung und Medienkompetenz - Fortbildungsveranstaltungen - Fortbildungsformat „update“ (flexible Inhaltsgestaltung für alle Handlungsfelder möglich) Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Fachstelle Medienpädago- gik der Abteilung Kinderin- teressen und Jugendförde- rung - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 2021 2022 2023 2024 2025 2025 Insgesamt 20.000,00 € für die Gesamtlaufzeit 2022-2025 eingeplant für laufendes Budget 51 GESAMT 20.000,00 € eingeplant für laufendes Budget 51 92 JA – genau. gerade. jetzt. 8.2.3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen B 3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen Ziele niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote anbieten Gefährdungen frühzeitig erkennen Unterstützung in Krisen leisten Kinderrechte stärken Bedarfsgerechte Beratungszeiten vorhalten Verlässliche und vertrauensvolle Ansprache ermöglichen Safer Spaces schaffen Resilienz-Förderung und Sensibilisierung für Selbstfürsorge zielgruppenspezifische Präventionsangebote entwickeln B 3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen M 3 Prävention und Gesundheitsförderung in allen Handlungsfeldern der §§ 11-14 SGB VIII Einzelmaßnahme M 3.1 Handlungsfeld §§ 11 – 14 Titel Prozessinhalte Koordination einer Träger- und handlungsfeldüber- greifenden Zusammenar- beit zur Thematik Gewalt- und Kinder-/Jugendschutz im Rahmen der AG § 78 Gewaltprävention - Organisation von Fachtagen, Fortbildungen etc. - Schaffung eines Projekttopfes - Erarbeitung/Aktualisierung von Schutzkonzepten für alle Handlungs- felder Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Federführung Fachstelle „Gewaltprävention“ der Abteilung Kinderinteres- sen und Jugendförde- rung - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz der Abteilung Kinderinteres- sen und Jugendförde- rung - AG § 78 Gewaltpräven- tion 2021 2022 2023 2024 2025 2023 10.000,00 € pro Jahr 2022-2025 GESAMT 40.000,00 € 93 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 8.2.4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen B 4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen Ziele Kinder und Jugendliche als Experten ihrer eigenen Lebenswelt ernst nehmen Analoge und digitale Beteiligungsformate bieten – strukturell, anlassbezogen und zielgruppen- spezifisch Benachteiligte in (niederschwellige) Beteiligungsprozesse involvieren Selbstwirksamkeit ermöglichen (gerade im Kontext sozialer Ungleichheit) Informationszugänge schaffen Politische Bildung unterstützen Engagement unterstützen Ehrenamt stärken B 4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen M 4 Partizipation strukturell verankern Einzelmaßnahme M 4.1 Handlungsfeld § 11, § 12 Titel Prozessinhalte Neufokussierung der Arbeit des Ko- operativen Kinder- und Jugendbüros auf den Arbeitsbe- reich Kinder- und Jugendinformation sowie Erweiterung um mobile Ange- bote im Bereich Partizipation - Ausbau des Kooperativen Kinder- und Jugendbüros zum Jugendinformati- onszentrum - zusätzlich Installierung aufsuchender Elemente im Bereich der Kinder- und Jugendpartizipation („Partizipation in den Bezirken“) - Schaffung neuer Beteiligungsformate Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Koordination „Kinder- freundliche Kommune“ - Kooperatives Kinder- und Jugendbüro - Kölner Jugendring - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung 2021 2021 2022 2023 2024 2025 2023 - Einzelmaßnahme M 4.2 Handlungsfeld § 12 Titel Prozessinhalte Stärkung der Arbeit des Jugendrings im Kooperativen Kin- der- und Jugend- büro - Stellenaufstockung bei der im Kooperativen Jugendbüro verorteten Perso- nalstelle des Kölner Jugendrings (um 0,5 VZÄ) Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Kooperatives Kinder- und Jugendbüro - Kölner Jugendring - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung 2021 2022 2023 2024 2025 2023 36.000,00 € pro Jahr 2022-2025 GESAMT 144.000,00 € 94 JA – genau. gerade. jetzt. Einzelmaßnahme M 4.3 Handlungsfeld § 11, § 12 Titel Prozessinhalte Strukturelle Partizipation und Partizipationspro- jekte fördern - Verschränkung mit dem Aktionsplan kinderfreundliche Kommune - Partizipative Peerprojekte - lokale Jugendetats ermöglichen (u.a. Fortführung „Auf Kölner Nacken – Geld für Gutes“ und Initiierung Projekt „Junge Visionen“) - Strukturelles Beteiligungsmanagement installieren (Prozessbeteiligungen, politische Beteiligung, Zielgruppenberücksichtigung in Planungsvorhaben etc.) Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Koordination „Kinder- freundliche Kommune“ - Kooperatives Kinder- und Jugendbüro - Kölner Jugendring - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung - AG §78 OKJA - Kinder- und Jugendforen in den Stadtbezirken 2021 2021 2022 2023 2024 2025 2023 24.000,00 € pro Jahr 2021-2025 (für Projekte) eingeplant für laufendes Budget 51 (für 2021 bereits ein- gestellt) GESAMT 120.000,00 € eingeplant für laufendes Budget 51 Einzelmaßnahme M 4.4 Handlungsfeld § 11, § 12 Titel Prozessinhalte Verstärkung der Ausbildung ehren- amtlicher Jugend- leiter*innen - Kooperation der Handlungsfelder § 11 und § 12 im Rahmen der JULEICA- Ausbildung - Kooperation im Bereich der Ausbildung ehrenamtlicher Helfer*innen für die OKJA - Abgleich Module, Inhalte - Synergien prüfen - Finanzierungsmöglichkeiten für Ehrenamts-Ausbildung im Rahmen der OKJA prüfen Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Träger/ Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit - Jugendverbände - Kölner Jugendring 2021 2021 2022 2023 2024 2025 2023 - Einzelmaßnahme M 4.5 Handlungsfeld § 11, § 12 Titel Prozessinhalte Stärkung des Eh- renamtes durch An- reizsysteme - JULEICA-Vergünstigungen erweitern - Akquise über den Jugendring - Unterstützung durch die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung sowie das Kooperative Kinder- und Jugendbüro - Abstimmung mit der Kommunalstelle FABE - Austausch Jugendring und OKJA Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Jugendverbände - Kölner Jugendring - Kooperatives Kinder- und Jugendbüro - Abteilung für Kinderinteres- sen und Jugendförderung - Kommunalstelle FABE 2021 2021 2022 2023 2024 2025 2023 - 95 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 8.2.5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen B 5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen Ziele Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Individuelle Jugend(hilfe)angebote für LSBT*I*Q Jugendliche und junge Erwachsene ermögli- chen Gendersensibel und diskriminierungsfrei kommunizieren Rollen- und Geschlechtsfindung unterstützen, Mobbing verhindern Geschlechtsspezifische Angebote/Themenspezifische Angebote für alle Haltungen und Werte überprüfen Demokratische Prozesse befördern Internationale Jugendarbeit stärken B 5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen M 5 Gender- und diversitätssensible Kinder- und Jugendarbeit strukturell verankern Einzelmaßnahme M 5.1 Handlungsfeld §§ 11-14 Titel Prozessinhalte Einrichtung einer Fachberatungs- stelle für die Träger und Einrichtungen aller Handlungsfel- der der Jugendför- derung unter Be- rücksichtigung des Aktionsplans „Selbstverständlich unterschiedlich: Ak- tionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und ge- schlechtlicher Viel- falt“ beim Jugendzentrum anyway e.V. - Strukturelle Verankerung der Thematik „Sexuelle und geschlechtliche Viel- falt“ in allen Bereichen der Jugendförderung - Expertise der Facheinrichtung für LSBT*I*Q Jugendliche und junge Er- wachsene nutzen - Co-Finanzierung über Mittel der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender/Amt sowie des Amtes für Vielfalt und Integration prüfen Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Jugendzentrum anyway e.V. - Träger und Einrichtungen der §§ 11-14 - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung 2021 2022 2023 2024 2025 2023 75.000,00 € pro Jahr 2022-2025 GESAMT 300.000 € 96 JA – genau. gerade. jetzt. Einzelmaßnahme M 5.2 Handlungsfeld §§ 11-14 Titel Prozessinhalte Förderung, Vernet- zung und Qualifi- zierung von Fach- kräften im Bereich der internationalen Jugendarbeit - Verstetigung der Förderung, Vernetzung und Qualifizierung von Fachkräf- ten im Bereich der internationalen Jugendarbeit - Zusätzlich Co-Finanzierung über Mittel des Amtes für Integration und Viel- falt prüfen - Aufbauend auf bestehendem Konzept Internationale Jugendarbeit Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Fachstelle Internationale Jugendarbeit der Abteilung Kinderinteressen und Ju- gendförderung 2021 2022 2023 2024 2025 2023 50.000,00 € pro Jahr 2022-2025 eingeplant für laufendes Budget 51 Finanzierung über Gesamtkonzept 01/3 – Europa und Interna- tionales – für den Be- reich der Jugendför- derung wird aktuell politisch beraten. Ggf. Übertrag in lfds. Budget 51. GESAMT 200.000,00 € eingeplant für laufendes Budget 51 Einzelmaßnahme M 5.3 Handlungsfeld § 14 Titel Prozessinhalte Fortführung des Bundesprogram- mes “Demokratie leben!“ - Projektförderungen für ein Bündnis aus drei bezirksübergreifenden „Part- nerschaften für Demokratie“ - Verstetigung der Fachthematik in der Fachstelle „Demokratieförderung“ Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Federführung und Koordi- nation über Fachstelle „De- mokratieförderung“ der Ab- teilung Kinderinteressen und Jugendförderung in Kooperation mit der AWO Köln 2021 2021 2022 2023 2024 2025 2023 42.000,00 € pro Jahr 2021-2025 eingeplant für laufendes Budget 51 (für 2021 bereits eingestellt) GESAMT 210.000,00 € eingeplant für laufendes Budget 51 97 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Einzelmaßnahme M 5.4 Handlungsfeld §§ 11-14 Titel Prozessinhalte Kampagne zur Thematik „Werte, Haltung und Tole- ranz in der Stadtge- sellschaft“ - Kooperationsprojekt zur Gewaltprävention und Stärkung von Toleranz in Köln - Breit angelegte Jahreskampagne Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Federführung Fachstelle Gewaltprävention der Ab- teilung Kinderinteressen und Jugendförderung - AG 78 Gewaltprävention - relevante Akteur *innen im Stadtgebiet - Projektbeteiligte aus „Demokratie leben!“ 2021 2022 2022 10.000,00 € im Jahr 2022 GESAMT 10.000,00 € 98 JA – genau. gerade. jetzt. 8.2.6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen B 6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen Ziele Schaffung eines zielgruppenspezifischen digitalen Tools mit Informationen zu Freizeit-, Hilfs- und Beratungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln Synergetische Verknüpfung bereits vorhandener Informationsplattformen und Tools Digitales Tool als niederschwelliges Befragungsinstrument nutzen Jugendliche als Experten in die Entwicklung einbinden Verknüpfung mit bei Jugendlichen akzeptierten Social-Media-Plattformen Elterninformation zum Tool herausgeben Ausschöpfung externer Fördermöglichkeiten im Rahmen der Tool -Entwicklung B 6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen M 6 Installierung zeit- und zielgruppengerechter Informationsangebote Einzelmaßnahme M 6.1 Handlungsfeld §§ 11-14 Titel Prozessinhalte Erstellung eines di- gitalen Tools mit In- formationen zu Freizeit-, Hilfs- und Beratungsangebo- ten für Kinder, Ju- gendliche und junge Erwachsene in Köln - Unter anderem Umsetzung eines dringenden Anliegens aus der Kölner Ju- gendbefragung 2018 - Ermöglichung von Online-Befragungen von Kindern und Jugendlichen - Vernetzung mit dem Bereich „Jugendinformation“ des Kinder- und Jugend- büros - Verschränkung laufender Prozesse und bereits vorhandener Einzeltools (Kinderfreundliche Kommune, Anwendungen der Träger der freien Jugend- hilfe u.a.) - Bezirkliche Ausrichtung integrieren - Akquise von Fördergeldern wird geprüft - Einbindung in die in die Strukturen zum Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Kommunale Jugendhilfe- planung - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung - Kooperatives Kinder- und Jugendbüro - Koordination „Kinder- freundliche Kommune“ - §§ 11-14 - Relevante Akteure im Stadtgebiet 2021 2022 2023 2024 2025 2025 Insgesamt 40.000,00 € für die Gesamtlauf- zeit 2022-2025 GESAMT 40.000,00 € 99 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 8.2.7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schaffen B 7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schaffen Ziele Angebote der Kinder- und Jugendarbeit flächendeckend inklusiv ausgestalten Inklusion als Haltung verstehen Besonderen Fokus auf Kinder und Jugendliche mit Handicap legen Inklusionshelfer*innen in Kinder- und Jugendarbeit einbinden Flankierende Elternarbeit im Sinne vertrauensbildender Maßnahmen „Brücken bauen“ zwischen Besucher*innen Barrierefreie Zugänge zu Angeboten schaffen Abbau von Hemmschwellen befördern B 7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schaffen M 7 Inklusion strukturell verankern Einzelmaßnahme M 7.1 Handlungsfeld §§ 11-14 Titel Prozessinhalte Qualifizierung pä- dagogischer Fach- kräfte zur Inklusionsthematik - Angebot verschiedener Fortbildungsformate zum Thema Inklusion in der Kinder- und Jugendförderung - Handlungsfeldspezifische/-übergreifende Fortbildungsreihen, Fachtage etc. Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Kinderinteressen und Ju- gendförderung - Träger und Einrichtungen der §§ 11-14 - Träger der Behindertenhilfe sowie spezieller Inklusions- projekte 2021 2022 2023 2024 2025 2023 Insgesamt 16.000,00 € für die Gesamtlauf- zeit 2022-2025 eingeplant für laufendes Budget 51 GESAMT 16.000,00 € eingeplant für laufendes Budget 51 100 JA – genau. gerade. jetzt. Einzelmaßnahme M 7.2 Handlungsfeld § 11, § 12 Titel Prozessinhalte „Veedel Ferien Feez“ – Ferien für alle in Köln - Erstellung eines trägerübergreifenden Konzeptes („Dachmarke“) zur Gestaltung von (inklusiven) Ferienangeboten in Köln - Einheitliche Standards zur Programmgestaltung erarbeiten - Erarbeitung einer stringenten Förderstrategie (Transparente Beitrags- und Fördersystematik) - Besonderer Fokus auf Kinder und Jugendliche mit Handicap - Ggf. relevante Fachberatung hinzuziehen - Selbstverpflichtung zur Umsetzung durch die Träger von Ferienmaßnamen - Kooperationsveranstaltungen als Ressource für inklusive Angebote - Infotool aufbauen/oder Andocken an digitales Tool (siehe M 6.1) Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung - Träger und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit - Jugendverbände - Gremium Ferienhilfswerk - Träger von Ferienmaß- nahmen - Träger der Behindertenhilfe sowie spezieller Inklusions- projekte 2021 2022 2023 2024 2025 2023 - Einzelmaßnahme M 7.3 Handlungsfeld § 11 Titel Prozessinhalte Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auf bezirklicher Ebene - Mindestens ein Modellprojekt inklusiver Offener Kinder- und Jugendarbeit in jedem Bezirk durchführen - Kinder und Jugendliche mit Handicap können auch ortsnah inklusive Ange- bote wahrnehmen - Ggf. relevante Fachberatung hinzuziehen - Landesfinanzierung, Stiftungen, Sponsoren, Stadtarbeitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik einbeziehen - Kooperationsveranstaltungen als Ressource für inklusive Angebote - Gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Hinblick auf inklusive Angebote, Konzepte etc. Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Abteilung für Kinderinteres- sen und Jugendförderung - Koordination „Kinder- freundliche Kommune“ - Träger und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit - Träger der Behindertenhilfe sowie spezieller Inklusions- projekte 2021 2022 2023 2024 2025 2023 - 101 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 8.2.8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und Erwachsene sichern B 8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und junge Erwachsene sichern Ziele niederschwellige Beratungsformate finden Zunehmenden psychischen Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen durch diagnosti- sche/therapeutische Angebote begegnen Familien/Eltern stärken besondere Unterstützung für Mädchen mit Fluchtbiografie anbieten Ressourcen zur Schaffung passgenauer Angebote bündeln B 8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und junge Erwachsene sichern M 8.1 Voraussetzungsfreie Beratungs- und Unterstützungsformate installieren Einzelmaßnahme M 8.1.1 Handlungsfeld § 13 Titel Prozessinhalte Implementierung flexibler Unterstüt- zungsangebote für die Zielgruppe der bis 27-Jährigen in psychischen Prob- lemlagen in den Ju- gendwerkstätten - Niedrigschwellige und früh einsetzende Unterstützungsangebote für Teil- nehmer*innen der Jugendwerkstätten (Diagnose, Hilfestellungen, Vermitt- lung etc.) - Entwicklung von Konzeptbausteinen analog Angebot „Plan 27 – Individuelle Hilfe für junge Menschen bis 27 Jahre“ - Personalressource im Umfang von 2 VZÄ für die Jugendwerkstätten - Mobile Einsatzmöglichkeit (bspw. 1 VZÄ rechts-/1 VZÄ linksrheinisch) - Evaluation nach Hälfte der Laufzeit KJFP, Überprüfung einer möglichen Weiterförderung Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung - Träger und Einrichtungen der Jugendberufshilfe/ Jugendsozialarbeit 2021 2022 2023 2023 150.000,00 € zunächst jeweils 2022 und 2023 GESAMT 300.000,00 € B 8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und junge Erwachsene sichern M 8.2 Effektive Netzwerkarbeit ausbauen Einzelmaßnahme M 8.2.1 Handlungsfeld § 13 Titel Prozessinhalte Rechtskreisüber- greifende Koopera- tion in der Jugend- berufsagentur Deutz - Multiprofessionelle und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zum Themenkreis Übergang Schule-Ausbildung-Beruf - Ressourcenbündelung - Abgestimmte Handlungskonzepte - Aufgabendopplung vermeiden - Lückenlose, passgenaue und niederschwellige Beratungsstrukturen - Modell für weitere Projekte Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/ -wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation - Steuerung: Abteilung für Kinderinteressen und Ju- gendförderung, Jobcenter, Arbeitsagentur - Kooperation mit Trägern der Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe, vorhan- denen Netzwerken 2021 2021 2022 2023 2024 2025 2023 - 102 JA – genau. gerade. jetzt. 8.3 Gesamtübersicht Maßnahmen- und Finanzplanung 2021-2025 In der nachfolgenden Übersicht, sind die durch die vorliegende Maßnahmenplanung 2021 bis 2025 entstehenden Gesamtkosten in Euro hinterlegt (eingeplante Mittel aus dem laufenden Budget des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie Kosten für zusätzliche Maßnahmen). Die hier dargestellten Mittel sind für das Jahr 2022 in den Haushalt eingestellt und für die Jahre 2023 bis einschließlich 2025 geplant. Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstel- lung durch den Rat der Stadt Köln für das jeweilige Maßnahmenjahr. Einzelmaßnahme 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt 1.1.1 Bezirksbezogene Förderplanung - - - 356.500 356.500 713.000 1.1.2 ISBA - 400.000 400.000 400.000 400.000 1.600.000 1.1.3 Öffnung von Bauspielplätzen - 37.500 112.500 112.500 112.500 375.000 1.1.4 Aktualisierung Förderprogramme - - - - - - 1.1.5 Evaluation Jugendförderung - - - - - - 1.2.1 Cultural Points - 150.000 150.000 - - 300.000 1.2.2 Öffnung von Schulhöfen - - - - - - 1.2.3 Spielplatzbedarfs- planung - - - - - - 2.1 Medienkonzept - - - - - - 2.2 Fortbildung Digitalisierung - 5.000 5.000 5.000 5.000 20.000 3.1 Gewalt-/ Jugendschutz - 10.000 10.000 10.000 10.000 40.000 4.1 Fokussierungen Jugendbüro - - - - - - 4.2 Stärkung Jugendring - 36.000 36.000 36.000 36.000 144.000 4.3 Kinder- und Jugendbeteiligung 24.000 24.000 24.000 24.000 24.000 120.000 4.4 Kooperation JULEICA - - - - - - 4.5 JULEICA- Vergünstigungen - - - - - - 103 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Einzelmaßnahme 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt 5.1 Fachberatungs- stelle anyway - 75.000 75.000 75.000 75.000 300.000 5.2 Fachkräfte Internationale Jugendarbeit - 50.000 50.000 50.000 50.000 200.000 5.3 „Demokratie leben!“ 42.000 42.000 42.000 42.000 42.000 210.000 5.4 Kampagne Toleranz - 10.000 - - - 10.000 6.1 Digitales Tool - 10.000 10.000 10.000 10.000 40.000 7.1 Fortbildung Inklusion - 4.000 4.000 4.000 4.000 16.000 7.2 „Veedel Ferien Feez“ - - - - - - 7.3 Inklusion in der OKJA - - - - - - 8.1.1 Jugendliche in psychischen Problemlagen - 150.000 150.000 - - 300.000 8.2.2 Jugendberufs- agentur - - - - - - Gesamtkosten KJFP 2021-2025 66.000 1.003.500 1.068.500 1.125.000 1.125.000 4.388.000 104 JA – genau. gerade. jetzt. In der nachfolgenden Übersicht, sind die durch die vorliegende Maßnahmenplanung 2021 bis 2025 entstehenden Kosten in Euro für zusätzliche Maßnahmen hinterlegt (ohne eingeplante Mittel aus dem laufenden Budget des Amtes für Kinder, Jugend und Familie für alle Maßnah- men des Förderplanes). Die hier dargestellten Mittel sind für das Jahr 2022 in den Haushalt eingestellt und für die Jahre 2023 bis einschließlich 2025 geplant. Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelberei tstel- lung durch den Rat der Stadt Köln für das jeweilige Maßnahmenjahr. Einzelmaßnahme 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt 1.1.1 Bezirksbezo- gene Förderpla- nung - - - 356.500 356.500 713.000 1.1.2 ISBA - 400.000 400.000 400.000 400.000 1.600.000 1.1.3 Öffnung von Bauspielplätzen - 37.500 112.500 112.500 112.500 375.000 1.2.1 Cultural Points - 150.000 150.000 - - 300.000 3.1 Gewalt-/ Jugendschutz - 10.000 10.000 10.000 10.000 40.000 4.2 Stärkung Jugendring - 36.000 36.000 36.000 36.000 144.000 5.1 Fachberatungs- stelle anyway - 75.000 75.000 75.000 75.000 300.000 5.4 Kampagne Toleranz - 10.000 - - - 10.000 6.1 Digitales Tool - 10.000 10.000 10.000 10.000 40.000 8.1.1 Jugendliche in psychischen Problemlagen - 150.000 150.000 - - 300.000 Gesamtkosten Neumaßnahmen KJFP 2021-2025 - 878.500 943.500 1.000.000 1.000.000 3.822.000 -
Anlage 0 zur Beschlussvorlage 1805-2021
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ANLAGE O zur Beschlussvorlage 1805/2021 Betreff Kinder und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund eines mit der Beschlussvorlage verknüpften, umfangreichen Abstimmungs - und Beteiligungsprozesses erreicht die oben genannte Beschlussvorlage den Jugendhilfeausschuss am 07.09.2021 nicht fristgerecht. Die der Maßnahmenplanung 2021 bis 2025 hinterlegte Finanzplanung zum kommunalen Kinder- und Jugendförderplan ist Bestandteil der kommunalen Haushaltsplanung 2022 ff.. Hier besteht eine enge inhaltliche und finanzielle Verknüpfung zur Aktualisierung zahlreicher Förderprogramme im Arbeitsbereich Kinder- und Jugendförderung. Der Abschluss des hierfür erforderlichen Abstimmungs - und Beteiligungsprozesses erfolgte erst nach Ablauf der Vorlagenfrist. Aus folgenden Gründen ist es jedoch dringend erforderlich, die Vorlage in den zu beteiligenden Gremien und insbesondere im Rat am 09.11.2021 zu erreichen: 1. Die Kommunale Kinder - und J ugendförderplanung bestimmt den Rahmen für eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit und eine hiermit verbundene Finanzplanung mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2022 ff.. Ein späteres Einbringen der Vorlage unter Wahrung des erforderlichen Einbezugs einer umfangreichen Gremienkette, ist mit entsprechender Handlungs- und Verfahrensunsicherheit ab dem bald beginnenden Maßnahmenjahr 2022 für die Träger der Kinder- und Jugendförderung verbunden. 2. Die mit dem Ausbau der Kinder- und Jugendförderung verbundenen, neuen Maßnahmen innerhalb der kommunalen Kinder - und Jugendför derplanung erfordern einen ausreichenden Planungsvorlauf zur inhaltlichen Konzeptionierung und praktischen Vorbereitung. Insbesondere jene Maßnahmen, die mit Zusetzung von pädagogischen Fachkräften verbunden sind, sind frühzeitig zu initiieren, um einen re chtzeitigen Maßnahmenbeginn im Jahr 2022 realisieren zu können. Somit können die hierfür eingeplanten Finanzmittel voll umfänglich ausgeschöpft und jungen Me nschen in Köln alsbald entsprechende Angebote eröffnet werden. 3. Da die Maßnahmen- und Finanzplanung zur Kommunalen Kinder- und Jugendförderung Bestandteil der kommunalen Haushaltsplanung 2022 ff. ist, soll den zu beteiligenden Gremien ausreichend Zeit zur Würdigung und Prüfung der vorgelegten Maßnahmen- und Finanzplanung vor Verabschiedung des Haushaltes am 09.11.2021 gegeben werden. -
Anlage 9, Auszug 1805_2021 Beschlussprotokoll BV 2 08.11.2021 1805-2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.11.2021 öffentlich 9.2.1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1805/2021 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgt der Empfehlung der Verwaltung in der An- lage 4 und übernimmt den geänderten Beschlusstenor: Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be- schluss zu fassen: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Verwal- tung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, be- schließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021- 2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die konkrete Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Fachkräften, um vielfältigen Zielgruppenbedarfen in besonderem Maße entsprechen zu können. Hierfür wird ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium installiert, welches – gegebe- nenfalls maßnahmenscharf – weitere Fachexpertise einschlägiger Institutionen in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben einbezieht. 3. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 er- forderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um-schichtungen, vorsehen. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow) -
Anlage 11, Auszug BV 6 vom 04.11.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Herr Schulz Telefon: (0221) 96313 Fax : (0221) E-Mail: christian.schulz1@stadt -koeln.de Datum: 09.11.2021 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 04.11.2021 öffentlich 9.2.1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1805/2021 I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag Beschluss zum Erweiterungsantrag: Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung, in einer der ersten Sitzungen der BV Chorweiler im Januar, bzw. Februar 2022 einen Sach- standsbericht zum aktuellen Stand des weiteren Vorgehens in Bezug auf die Fortführung des Betriebes des Krebelshofes abzugeben und jeweils eine An- sprechperson der eingebundenen Ämter in die Sitzung zu entsenden. Zudem spricht sich die Bezirksvertretung Chorweiler für den Erhalt des Kre- belshofes aus. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt II. Abstimmung über die so ergänzte Vorlage Beschluss: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haus haltsplanes 2022 in der von der Verwaltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021 -2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder - und Ju- gendförderplan der Stadt Köln 2021 -2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die mit der Maßnahme ver bundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL -Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berück- sichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bil- dung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro- zesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, i m Dezember 2023 einen Zwischen- bericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. 4. Die Bezirksvertretung Chorw eiler bittet die Verw altung, in einer der ersten Sitzungen der BV Chorw eiler im Januar, bzw . Februar 2022 einen Sach- standsbericht zum aktuellen Stand des w eiteren Vorgehens in Bezug auf die Fortführung des Betriebes des Krebelshofes abzugeben und jew eils eine Ansprechperson der eingebundenen Ämter in die Sitzung zu entsen- den. Zudem spricht sich die Bezirksvertretung Chorw eiler für den Erhalt des Krebelshofes aus. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt bei Ablehnung von Frau Heinrich -
Anlage 10, Auszug FA 08-11-2021 zu 1805-2021
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.11.2021 öffentlich 10.5 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1805/2021 Beschluss (in der Fassung des Jugendhilfeausschusses): Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Verwal- tung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, be- schließt der Rat den Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021 -2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die konkrete Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Fachkräften, um vielfältigen Zielgruppenbedarfen in besonderem Maße entsprechen zu können. Hierfür wird ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium installiert, welches – gegebenenfalls maßnahmenscharf – weitere Fachexpertise einschlägiger Institutionen in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben einbezieht. 3. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL -Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann je- weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwis chenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Anlage 8, Auszug BV Porz 04.11.2021 TOP 7.1 (1805_2021)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 05.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 04.11.2021 öffentlich 7.1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 202 1-2025 1805/2021 Nach kurze Unterbrechung und Diskussion, einigen sich alle Mitglieder der Bezirks- vertretung Porz auf folgende Ergänzung, welche Herr Götz einbringt und als Punkt 4 in den Beschlusstext aufgenommen werden soll: Weiterhin ist zu prüfen, in welchen Vierteln ein zusätzlicher Bedarf besteht, wie z.B. in Langel, Zündorf, Eil und Urbach. Außerdem ist die Ausweitung der Öff- nungszeiten der Glashüttenstraße zu prüfen. Die Ausweitung darf nicht zu Las- ten bestehender Einrichtungen und von der Jugendzentren Köln GGmbH be- treuten Einrichtungen gehen, sowie wie für 2022 bereits vorgesehenen Finan- zierungen (z. B. Senkelsgraben). Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt zuerst über den Ergänzungsantrag abstim- men und dann über die geänderte Beschlussvorlage. I. Beschluss über den mündlichen Ergänzungsantrag: Weiterhin ist zu prüfen, in welchen Vierteln ein zusätzlicher Bedarf besteht, wie z.B. in Langel, Zündorf, Eil und Urbach. Außerdem ist die Ausweitung der Öffnungszeiten der Glashüttenstraße zu prüfen. Die Ausweitung darf nicht zu Lasten bestehender Einrichtungen und von der Jugendzentren Köln GGmbH betreuten Einrichtungen ge- hen, sowie wie für 2022 bereits vorgesehenen Finanzierungen (z. B. Senkelsgraben). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt . II- Beschluss über die geänderter Beschlussvorlage 1805/2021: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplane s 2022 in der von der Verwal- tung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 1 5, vorgelegten Fassung, be- schließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan d er Stadt Köln 2021-2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugend förderplan der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen vo n 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinde r- und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bild ung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 f f. innerhalb des dann je- weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2 023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. 4. Weiterhin ist zu prüfen, in welchen Vierteln ein zusätzlicher Bedarf besteht, wie z.B. in Langel, Zündorf, Eil und Urbach. Außerdem ist die Ausweitung der Öffnungszeiten der Glashüttenstraße zu prüfen. Die Ausweitung darf nicht zu Lasten bestehender Einrichtungen und von der Jugendzentren Köln GGmbH betreuten Einrichtungen gehen, sowie wie für 2022 bereits vorgesehenen Finanzierungen (z. B. Senkelsgraben). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt . -
Anlage 3, StadtAG LST 24.09.2021_ Auszug Beschlussprotokoll TOP 2.3 (Vorlage 1805_2021)
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-21087 Fax : (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt-koeln.de Datum: 28.09.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender vom 24.09.2021 öffentlich 2.3 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1805/2021 I. Abstimmung über Ergänzungsantrag des rubicon e.V. Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den Schutz von trans*, inter* und nichtbinären Kindern, die in diskriminieren- den Familien / Hilfesystemen aufwachsen, zu stärken. die Beratung von trans*, inter* und nichtbinären Kindern und Jugendlichen und deren Familien sowie Beratung und Fortbildung der sie begleitenden Instituti- on der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen. die besondere Situation von Kindern in Regenbogenfamilien zu erfassen und den Fortbildungsbedarf der sie begleitenden Institutionen zu sichern. die beiden bestehenden kommunalen queeren Aufklärungs- und Bildungspro- jekte zu festigen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Beschlusses der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 20.09.2021 (Anlage 2) mit der Ergänzung aus dem Änderungsantrag des rubicon e.V. Geänderter Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender empfiehlt den nachfolgenden Gremien und dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Ver- waltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021- 2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendar- beit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 je- weils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rah- men der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann je- weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln bittet die Verwaltung: 1. den nachfolgenden kommenden Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln unter Berücksichtigung der hier dargestellten Gedanken zu gestalten. 2. Bei der Umsetzung des vorgelegten Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln die Einbeziehung behinderte Kinder und Jugendlicher stärker zu berücksich- tigen. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwulen und Transgen- der: Die Verwaltung wird gebeten, den Schutz von trans*, inter* und nichtbinären Kindern, die in diskriminieren- den Familien / Hilfesystemen aufwachsen, zu stärken. die Beratung von trans*, inter* und nichtbinären Kindern und Jugendlichen und deren Familien sowie Beratung und Fortbildung der sie begleitenden Instituti- on der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen. die besondere Situation von Kindern in Regenbogenfamilien zu erfassen und den Fortbildungsbedarf der sie begleitenden Institutionen zu sichern. die beiden bestehenden kommunalen queeren Aufklärungs- und Bildungspro- jekte zu festigen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf
-
13.09.2021
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.11, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
20.09.2021
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen -
24.09.2021
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 2.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen -
04.10.2021
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
04.10.2021
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
26.10.2021
TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen -
28.10.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
04.11.2021
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen -
08.11.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
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