1805/2021
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
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Anlage 6, Auszug BV 8 Kalk, vom 07.10.2021
2381 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 98315 Fax : (0221) E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 12.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 7. Sitzung der Bezirk svertretung Kalk am 07.10.2021 öffentlich 8.2.1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1805/2021 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über die geänderte Vorlage, die durch die Ziffer 4 ergänzt wurde, abstimmen: Beschluss: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Ver- waltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021 - 2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kin der- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL -Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Jugendar- beit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendung en von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rah- men der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann je- weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 3. Der Rat bea uftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. 4. Es w ird angeregt, finanzielle Mittel für die Jugendzentren Köln gGmbH zur Förderung einer neuen Planstelle für die AbenteuerHallenK alk im Zusammen- hang mit dem Dirttrack bereit zu stellen. Im Rahmen der Verlagerung des Dirttracks von den Abenteuerhallen Kalk in den benachbarten Grünzug Humboldt/Gremberg sind für den neuen Standort Haushaltsmittel bereit zu stellen: Errichtung einer Toilette Bau eines Unterstandes Einrichtung eines Strom- Wasseranschlusses Die Haushaltsmittel für die genannten Maßnahmen sind Investiv bereit zu stel- len. Darüber hinaus müssen entsprechende konsumtive Mittel in den Haushalt eingestellt w erden, um die laufenden Betriebskosten zu decken Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Hinw eis: Bezirksvertreter Bozkurt (Bündnis 90/Die Grünen) w ar bei der Abstimmung nicht anw esend.
Anlage 9, Auszug 1805_2021 Beschlussprotokoll BV 2 08.11.2021 1805-2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.11.2021 öffentlich 9.2.1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1805/2021 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgt der Empfehlung der Verwaltung in der An- lage 4 und übernimmt den geänderten Beschlusstenor: Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be- schluss zu fassen: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Verwal- tung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, be- schließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021- 2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die konkrete Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Fachkräften, um vielfältigen Zielgruppenbedarfen in besonderem Maße entsprechen zu können. Hierfür wird ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium installiert, welches – gegebe- nenfalls maßnahmenscharf – weitere Fachexpertise einschlägiger Institutionen in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben einbezieht. 3. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 er- forderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um-schichtungen, vorsehen. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow)
Anlage 11, Auszug BV 6 vom 04.11.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Herr Schulz Telefon: (0221) 96313 Fax : (0221) E-Mail: christian.schulz1@stadt -koeln.de Datum: 09.11.2021 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 04.11.2021 öffentlich 9.2.1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1805/2021 I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag Beschluss zum Erweiterungsantrag: Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung, in einer der ersten Sitzungen der BV Chorweiler im Januar, bzw. Februar 2022 einen Sach- standsbericht zum aktuellen Stand des weiteren Vorgehens in Bezug auf die Fortführung des Betriebes des Krebelshofes abzugeben und jeweils eine An- sprechperson der eingebundenen Ämter in die Sitzung zu entsenden. Zudem spricht sich die Bezirksvertretung Chorweiler für den Erhalt des Kre- belshofes aus. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt II. Abstimmung über die so ergänzte Vorlage Beschluss: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haus haltsplanes 2022 in der von der Verwaltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021 -2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder - und Ju- gendförderplan der Stadt Köln 2021 -2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die mit der Maßnahme ver bundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL -Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berück- sichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bil- dung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro- zesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, i m Dezember 2023 einen Zwischen- bericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. 4. Die Bezirksvertretung Chorw eiler bittet die Verw altung, in einer der ersten Sitzungen der BV Chorw eiler im Januar, bzw . Februar 2022 einen Sach- standsbericht zum aktuellen Stand des w eiteren Vorgehens in Bezug auf die Fortführung des Betriebes des Krebelshofes abzugeben und jew eils eine Ansprechperson der eingebundenen Ämter in die Sitzung zu entsen- den. Zudem spricht sich die Bezirksvertretung Chorw eiler für den Erhalt des Krebelshofes aus. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt bei Ablehnung von Frau Heinrich
Anlage 10, Auszug FA 08-11-2021 zu 1805-2021
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.11.2021 öffentlich 10.5 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1805/2021 Beschluss (in der Fassung des Jugendhilfeausschusses): Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Verwal- tung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, be- schließt der Rat den Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021 -2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die konkrete Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Fachkräften, um vielfältigen Zielgruppenbedarfen in besonderem Maße entsprechen zu können. Hierfür wird ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium installiert, welches – gegebenenfalls maßnahmenscharf – weitere Fachexpertise einschlägiger Institutionen in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben einbezieht. 3. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL -Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann je- weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwis chenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
194049 Zeichen
JA – genau. gerade. jetzt.
BILDUNGS- UND TEILHABECHANCEN FÜR KINDER,
JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE IN KÖLN
GERECHT UND ZUKUNFTSFÄHIG GESTALTEN
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
© Stadt Köln
2 JA – genau. gerade. jetzt.
3 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Kinder- und Jugendförderplan
der Stadt Köln
Planungszeitraum 2021 bis 2025
Bestands- und Bedarfsanalyse,
Maßnahmenplanung,
Finanzplanung
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport
Integrierte Jugendhilfe- und Amt für Kinder, Jugend und Familie –
Schulentwicklungsplanung Kinderinteressen und Jugendförderung
Köln, im Juli 2021
4 JA – genau. gerade. jetzt.
INHALT
1 Grußwort ............................................................................................................... 7
2 Gesetzliche Grundlage, Planungsprozess und Planungsbeteiligungen ................ 8
3 Zielsetzung, Verbindungslinien und Planungseinflüsse ...................................... 11
4 Rückschau: Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 .................. 14
5 Was brauchen Kinder und Jugendliche in Köln? ................................................. 20
5.1 Das sagen Kinder und Jugendliche! ............................................................ 20
5.1.1 Kölner Jugendbefragung 2018 ................................ ................................ ........20
5.1.2 Stadtgespräch Jugend 2020 ................................ ................................ ............22
5.1.3 Systematische Partizipation – Kooperatives Kinder- und Jugendbüro .............23
5.2 Impulse aus der pädagogischen Fachpraxis ............................................... 24
6 Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen........... 27
6.1 Datenkonzept .............................................................................................. 27
6.2 Jugendeinwohner*innen im Bezirksvergleich .............................................. 29
6.3 Wohnen und Wohnumfeld im Bezirksvergleich ........................................... 32
6.4 Bildungs- und Teilhabechancen .................................................................. 34
6.5 Jugendinfrastruktur in den Bezirken ............................................................ 40
6.5.1 1 / Innenstadt ................................ ................................ ................................ ..41
6.5.2 2 / Rodenkirchen ................................ ................................ .............................45
6.5.3 3 / Lindenthal................................ ................................ ................................ ...48
6.5.4 4 / Ehrenfeld ................................ ................................ ................................ ....51
6.5.5 5 / Nippes ................................ ................................ ................................ ........54
6.5.6 6 / Chorweiler ................................ ................................ ................................ ..57
6.5.7 7 / Porz................................ ................................ ................................ ............60
6.5.8 8 / Kalk ................................ ................................ ................................ ............63
6.5.9 9 / Mülheim ................................ ................................ ................................ .....66
7 Die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung ...................................... 70
7.1 § 11 SGB VIII – Jugendarbeit ...................................................................... 70
7.1.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln ................................ .........................70
7.1.1.1 Fördergrundlagen und Evaluationsverfahren ................................ ............71
7.1.1.2 Aktuelle Themen und Herausforderungen ................................ ................72
7.1.2 Weitere Angebote der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung ........72
7.2 § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit ....................................................... 73
7.2.1 Jugendverbandsarbeit in Köln ................................ ................................ .........73
7.2.2 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren ................................ .....................74
7.2.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen ................................ .......................74
7.3 § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit ............................................................. 75
7.3.1 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe in Köln ................................ ..................75
7.3.2 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren ................................ .....................76
7.3.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen ................................ .......................77
7.4 § 14 SGB VIII – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ......................... 79
7.4.1 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Köln ................................ ...........79
5 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
7.4.1.1 Allgemeiner erzieherischer Kinder- und Jugendschutz .............................80
7.4.1.2 Struktur des Erzieherischen Jugendschutzes in der ................................ ...
Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung ................................ ....80
8 Handlungsfeldübergreifende Maßnahmen- und Finanzplanung 2021-2025 ....... 84
8.1 Förderstrategie ............................................................................................ 84
8.2 Einzelmaßnahmen ....................................................................................... 86
8.2.1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen ................................ ...................87
8.2.2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ................................ ..............
digitale (Partizipations-)Formate anbieten ................................ .......................91
8.2.3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen ................................ ..............92
8.2.4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen ................................ 93
8.2.5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen ................................ .............95
8.2.6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen .............................98
8.2.7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und ................................ ........
junge Erwachsene schaffen ................................ ................................ ............99
8.2.8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und Erwachsene sichern ........ 101
8.3 Gesamtübersicht Maßnahmen- und Finanzplanung 2021-2025 ................ 102
6 JA – genau. gerade. jetzt.
7 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
1 Grußwort
„JA – genau. gerade. jetzt.“ das Richtige in der Kinder- und Jugendarbeit tun – hierzu sollte
es eigentlich keiner Krise bedürfen. Dies beweist eine breit aufgestellte Landschaft der Kinder-
und Jugendförderung in Köln, die einen großen Stellenwert i n Alltag und Freizeit zahlreicher
Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener einnimmt, diesen essentiell wichtige Beratungs-
und Unterstützungsmöglichkeiten zukommen lässt und wichtiger Motor für politische Bildung
und demokratische Prozesse ist. Kurzum: Präventionsarbeit im besten Sinne leisten – übri-
gens auch und gerade in der akuten Corona-Krise.
Jedoch gilt es – eben wegen und gegen Folgen – Krisen eine große Chance abzugewinnen:
nämlich die, das eigene Tun einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen. Und hierbei be-
deutet „genau. gerade. jetzt.“ im Rahmen der vorliegenden Kommunalen Kinder- und Ju-
gendförderplanung mehr als nur die Summe seiner Teile: es sind eben diese Bausteine, denen
ein besonderes Gewicht zukommt.
Genau da hinschauen, wo es was für wen zu tun gilt. Kinder, Jugendliche und junge Erwach-
sene in ihrer Lebenswelt abholen und passgenaue Angebote vorhalten. Und, wenn es erfor-
derlich ist, Ungleiches ungleich behandeln, um allen gerechte Entwicklungs - und Bildungs-
chancen zu eröffnen.
Gerade zeigt eine unbedingte Richtung an, birgt eine Strategie. Wohin wollen wir? Was müs-
sen wir dafür tun? In diesem Fall, eine be darfs-, ziel- und zielgruppengerechte Kinder - und
Jugendförderung aufstellen, damit wir aktuellen und kommenden Herausforderungen – welche
nicht zuletzt aus der Pandemie entstanden sind – gewachsen sind und niemanden auf diesem
Weg verlieren.
Jetzt bedeutet, eine zeitgerechte und moderne Kinder - und Jugendförderung zu gestalten.
Digital, partizipativ, mobil, niedrigschwellig und tolerant, damit sie ihren Nutzen sowie ihre Nut-
zer*innen in einem kinder- und jugendfreundlichen Köln nicht verfehlt oder verliert.
Und: für all dies „genau. gerade. jetzt.“ zu investieren. Gerade in Krisen-Zeiten – nicht zuletzt,
um absehbaren Folgekosten vorzubeugen.
Dafür, dass „genau. gerade. jetzt.“ so viele Akteur*innen unter einschneidenden Einflüssen
im Pla nungsprozess trägerübergreifend, kooperativ und zielgerichtet zusammen gearbeitet
haben, bedanken wir uns herzlich . Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln
wünschen wir ihnen und uns ein gutes Gelingen.
Robert Voigtsberger Stephan Glaremin
Stadt Köln Stadt Köln
Beigeordneter für Bildung, Jugend Leiter des Amtes für Kinder,
und Sport Jugend und Familie
8 JA – genau. gerade. jetzt.
2 Gesetzliche Grundlage , Planungsprozess und Planungsbeteili-
gungen
Am 06.10.2004 wurde das „Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfege-
setzes, Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzie-
herischen Kinder und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz“ (3.AG-
KJHG-KJFöG) im nordrheinwestfälischen Landtag verabschiedet. Es verpflichtet die Kommu-
nen, auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung einen „Kommunalen Kinder- und Jugend-
förderplan“ zu erstellen, welcher die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder -und
Jugendförderung der Kommune jeweils für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates
festschreiben und gleichzeitig als Förderinstrumentarium dienen soll.
Hierbei regelt der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan die Förderung der in den §§ 11
bis 14 SGB VIII b eschriebenen Arbeitsbereiche (Offene) Kinder-und Jugendarbeit (§ 11
SGB VIII), Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) so-
wie Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) vor Ort. Das 3. AG -KJHG-
KJFöG wertet diese Bereiche der Jugendarbeit in der Form auf, dass Angebote der Kinder -
und Jugendarbeit einer mittelfristigen Budgetbindung unterliegen und eine Verpflichtung zur
Bereitstellung einer – der örtlichen Jugendhilfeplanung entsprechenden – Angebotspalette au-
ßerschulischer Kinder- und Jugendarbeit gesetzlich abgesichert werden sollen.
Gleichzeitig soll der Kommunale Kinder - und Jugendförderplan den Trägern der Jugendhilfe
zumindest mittelfristige Sicherheit in Bezug auf die von ihnen durchgeführten Maßnahmen ge-
ben. Bei der Festlegung der für den Kommunalen Kinder - und Jugendförderplan bewilligten
Budgethöhe handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kommune, welche das
Ergebnis eines entsprechenden Aushandlungsprozesses zwischen den an der Planung betei-
ligten Gremien und Organen vor Ort darstellt.
Sofern Kommunen Landesmittel für die das Gesetz betreffenden Arbeitsbereiche erhalten, ha-
ben sie allerdings gemäß § 16 3. AG-KJHG-KJFöG sicherzustellen, dass sie im Rahmen ihrer
finanziellen Leistungsfähigkeit dafür Sorge tragen, dass
die von ihnen bereitgestellten Haushaltsmittel für die im Gesetz beschriebenen Bereiche
der Jugendarbeit einen „angemessenen“ Anteil am Gesamtetat der kommunalen Jugend-
hilfe darstellen,
ihr Finanzanteil im angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht,
Landesmittel nicht zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden und
die Maßnahmen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind.
Mit dem vorliegenden Kinder - und Jugendförderplan kommt die Verwaltun g dieser gesetzli-
chen Verpflichtung nach und legt hiermit eine Planung für den Zeitraum von 2021 bis ein-
schließlich 2025 vor.
9 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Das Ziel der Planung besteht darin,
den öffentlichen Jugendhilfeträger, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Verwal-
tung sowie Politik und Öffentlichkeit hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen und den
daraus abzuleitenden Handlungsansätzen der Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich zu
orientieren,
die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen als grundlegende Planungsgröße für den
bedarfsgerechten Ausbau von Jugendhilfeangeboten einzubeziehen,
konkrete Maßnahmen zu formulieren, die geeignet erscheinen, das System der Kinder -
und Jugendförderung bedarfsgerecht weiter zu entwickeln, ohne dabei den Anspruch zu
erheben, sämtliche Handlungserfordernisse, die sich in einem fünfjährigen Planungszeit-
raum ergeben könnten, gedanklich abschließend vorwegnehmen und im Detail festlegen
zu können,
die abgeleiteten Einzelmaßnahmen in eine stringente Maßnahmenplanung für die Jahre
2021 bis 2025 zu integrieren, und – zum ersten Mal im Rahmen einer Kommunalen Kinder-
und Jugendförderplanung in Köln – mit einer hierfür veranschlagten Finanzplanung zu hin-
terlegen. Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mit-
telbereitstellung durch den Rat der Stadt Köln für das jeweilge Maßnahmenjahr.
Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan
stellt eine Rahmenplanung dar, die „Leitplanken“ und Impulse für die weiter notwendige,
kontinuierliche Verständigung über die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendarbeit in Köln setzen möchte. Er knüpft an bislang drei vorhergehende Kinder- und
Jugendförderpläne an und bildet gleichs am einen Interpretationsrahmen für bestehende
Konzepte und Teilpläne der Kinder- und Jugendarbeit.
ist in einem dialogischen Planungsprozess mit den anerkannten Trägern der freien Ju-
gendhilfe im Rahmen de r hierfür vorgesehenen Gremien „AK Kinder- und Jugendförder-
plan“ sowie „AK 80“ entwickelt und abgestimmt worden.
ist in enger, partnerschaftlicher Zusammenarbeit der Fachabteilung Kinderinteressen und
Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und der Kommunalen Jugend-
hilfeplanung der Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung gestal-
tet worden.
ist im Sinne eines partizipatorischen Planungsprozesses unter Einbezug der Ansichten von
Kindern und Jugendlichen sowie von pädagogischen Fachkräften aus allen Handlungsfel-
dern der Kinder- und Jugendförderung entstanden, welche der Stimme von Kindern und
Jugendliche durch ihren professionellen Blick auf die Lebenswelten und Bedarfe von jun-
gen Menschen in Köln zusätzliches Gewicht verliehen haben.
ist integraler Teil der planerischen Gesamtstrategie des Dezernats für Bildung, Jugend und
Sport und spiegelt insbesondere das Handlungsziel der non-formalen Bildung mit seinen
präventiven, fördernden und früh intervenierenden Strategien für ein gelingendes Auf-
wachsen junger Menschen in Köln wider.
10 JA – genau. gerade. jetzt.
Das folgende Schaubild veranschaulicht Zeitschiene und Planungsbeteiligungen innerhalb
des Planungsprozesses:
Quelle: Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
11 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
3 Zielsetzung, Verbindungslinien und Planungseinflüsse
„Jugendhilfe soll […] junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen […]
Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen“ und „dazu beitragen, po-
sitive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder -
und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1, Abs. 3, SGB VIII).
Mit den durch den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan intendierten und in besonderer
Weise geförderten Handlungszielen in der (Offenen) Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit,
der Jugendsozialarbeit sowie im Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, wird die Wichtig-
keit dieser Handlungsfelder für das rechtlich verankerte Ziel auf bestmögliche Förderung der
Entwicklung jedes jungen Menschen besonders betont. Gemäß Kinder - und Jugendförde-
rungsgesetz NRW sind die 6- bis unter 21-Jährigen hierbei Hauptzielgruppe der kommunalen
Kinder- und Jugendförderung. Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sollen hingegen nur
bei besonderen Maßnahmen einbezogen werden.
Um im beschriebenen Sinne ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in
Köln zu ermögli chen, bedarf es einer gesamtstädtischen, integrierten Planungs - und
Handlungsstrategie, welche die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht nur im Rahmen
von Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeangeboten im Blick hält. Hier geht es um eine Haltung,
welche dazu beiträgt, im Zusammenspiel aller Fachämter der Verwaltung sowie in Kooperation
mit Trägern der freien Jugendhilfe, Verbänden, Vereinen und weiteren Akteur*innen der Stadt-
gesellschaft ein ganzheitliches Verständnis von bedarfsgerechter Stadt -, Raum- und Ange-
botsplanung und -gestaltung für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und umzusetzen.
Dieser Wirkungsorientierung folgend, weisen die Förderziele des vorliegenden Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplanes eine Reihe von Verbindungen zu den Leitzielen weiterer
städtischer Planungen, Konzepte und Programme auf, von denen hier einige wesentliche be-
nannt werden:
Die folgenden Schaubilder stellen die fachlich-inhaltliche Einbettung der aktuellen Förderpla-
nung in einzelne Stadtstrategien dar:
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
12 JA – genau. gerade. jetzt.
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Bei der Zuweisung der geplanten Einzelmaßnahmen der aktuellen Förderplanung zu den hier
benannten Stadtstrategien könnte auch eine alternative Zuordnung vorgenommen werden. In
diesem Fall wurde eine mögliche Gewichtung von eher Einzelprojekte betreffende Einzelmaß-
13 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
nahmen (Zuordnung zum Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“) sowie eher strukturopti-
mierende Einzelmaßnahmen (Zuordnung zu „Kölner Kinder stärken!“) innerhalb des K inder
und Jugendförderplanes vorgenommen.1
Im Vorgriff auf das ab 2021 (bis 2028) stufenweise in Kraft tretende „Kinder- und Jugend-
stärkungsgesetz – KJSG“, öffnet sich die vorliegende Förderplanung bereits perspektivisch
der dort zugrundeliegenden Zielsetzung, eine inklusive und moderne Kinder- und Jugendhilfe
zu gestalten.
Leitgedanken im Sinne einer Verbesserung der kommunalen Daseinsvorsorge sind hierbei
die Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen
die individuelle Förderung aller Personen im jeweiligen Leistungssystem
die besondere Stärkung junger Menschen, die benachteiligt sind, die unter belastenden
Lebensbedingungen aufwachsen und die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe ab-
gehängt zu werden
die i nklusive Ausgestaltung der räumlichen, fachlichen und personellen Angebote ,
auch im Regelbereich Jugendfreizeiteinrichtungen und Beratungsstellen
Kinder und Jugendliche mit Behinderung von Beginn an mitzudenken, Zugänge zu er-
möglichen und soziale Integration sowie individuelle Entfaltung einschließlich kulturel-
ler und geistiger Entwicklung zu fördern
niederschwellige Unterstützungsangebote vorzuhalten
Kinder und Jugendliche besser zu schützen und ihre Rechte zu stärken
ausgehend von den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und ihrer
Eltern, präventive sozialräumliche Angebote zu stärken
den Lebensbereichen Familie, Lernen, Wissensanwendung, Freizeitaktivitäten, politi-
sches, soziales und kulturelles Engagement eine besondere Relevanz zu verleihen2.
Einen einschneidenden Einfluss auf den Prozess der aktuellen Förderplanung hatte selbstver-
ständlich das Corona-Pandemiegeschehen mit seinen Auswirkungen. Insbesondere die Fol-
gen drastischer Beschränkungen für Kinder, Jugendliche und Familien aus wirtschaftlich und
sozial benachteiligten Lebenslagen, hat die Forderung nach bedarfsgerechter und ausglei-
chender Steuerung von Angeboten und entsprechendem Mitteleinsatz unter den planungsbe-
teiligten Akteur*innen laut werden lassen.
Auch aus diesem Grund sind die festgestellten pädagogischen Bedarfe und vorgeschlagenen
Handlungsvorschläge der vorliegenden Förderplanung im besonderen Maße geprägt von dem
Willen, Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gerecht
und flächendeckend zu gestalten, soziale Mobilitätschancen zu eröffnen, niedrigschwellige Zu-
gänge zu Räumen für Freizeit, Sport und Spiel zu ermöglichen und digitale Gleichberechtigung
voran zu treiben.
1 Die Spielplatzbedarfsplanung ist einem separaten Planungsprozess innerhalb der kommunalen Jugendhilfepla-
nung zugeordnet. Gleichwohl ist sie im Rahmen des § 11 SGB VIII als Teilbereich im Rahmen der Schaffung einer
kinder- und familienfreundliche Umwelt hinterlegt, und deshalb auch der Kommunalen Kinder - und Jugendförder-
planung (§§ 11-14 SGB VIII) zuzuordnen.
2 Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, Bearbeitungsstand: 05.10.2020 14:51 Uhr
14 JA – genau. gerade. jetzt.
4 Rückschau: Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2016 -
2020
Die Bilanzierung des Kommunalen Kinder - und Jugendförderplans von 2016 bis 2020 dient
als Rückschau und zieht zugleich Verbindungslinien hin zum zukünftigen Kölner Kinder -
und Jugendförderplan. Bei der folgenden Übersicht handelt es sich um einige wesentliche
Maßnahmenrealisierungen aus den verschiedenen Handlungsfeldern der §§ 11 -14 SGB VIII
im Zeitraum 2016 bis 2020 s owie erste Ausblicke auf sich hieraus ergebende Maßnahmen-
fortführungen und -weiterentwicklungen für die kommende Förderplanperiode.
Eingebettet in einen umfassenden Planungsprozess, war der Förderzeitraum 2016 bis 2020
insgesamt gekennzeichnet durch eine strukturelle Verbesserung der Arbeitsfelder in der Ju-
gendförderung und im Bereich der Spielplatzangelegenheiten.
Insbesondere sei hier die Offene Kinder- und Jugendarbeit genannt. Die Mittelverteilung –
vor allem durch den jeweiligen Politischen Veränderungsnachweis – geschah nach Maßgabe
des „Handlungsbedarfs zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017 –
2021“ (Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 2177/2017). Grundlage für die Bedarfsanalyse
bildet ein indikatorengestütztes Analysemodell, welches mit dem AK § 80 – Integrative Ju-
gendarbeit – in einem längeren Prozess entwickelt wurde. Die qualitative Bewertung erfolgte
durch die Fachabteilung Kinderinteressen und Jugendförderung. Zielsetzung der Analyse ist
es, einen möglichen Bedarf an Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aufzuzeigen.
Erfolgte und geplante Inbetriebnahmen von Jugendeinrichtungen/Jugendangeboten
Jugendtreff im Waldbadviertel, Trägerschaft AWO, 2016
Jugendeinrichtung Stadtteil Kalk, Trägerschaft Pavillon e.V., 2017
Luftschiff, kulturpädagogische Facheinrichtung des Kölner Spielewerkstatt e.V. auf dem ehemali-
gem Clouth-Gelände, 2018
Umwandlung Jugendtreff Dachlow in eine Jugendeinrichtung, 2019
Inbetriebnahme des Mädchenhauses II im Linksrheinischen, 2020
Jugendeinrichtung Stadtbezirk Kalk, Trägerschaft Pavillon e.V., 2021
Umzug jfc Medienzentrum in die neue medienpädagogische Einrichtung Clouth-Gelände, 2021
Jugendeinrichtung Stadtbezirk Rodenkirchen/Stadtteil Sürth eröffnet voraussichtlich 08/2022 (Trä-
gerschaft im Klärungsprozess)
Die Entwicklung von Richtlinien zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit und zur Kulturel-
len Jugendarbeit bildete die Blaupause für weitere Richtlinien, die aktuell von Förderprogram-
men abgelöst werden. Seit 2016 finden im Rahmen der Wirksamkeitsdialoge regelmäßige
intensive Fachgespräche in den Jugendeinrichtungen und kulturpädagogischen Facheinrich-
tungen statt. In einem ständigen Prozess werden die hier eingesetzten Evaluationsinstrumente
regelmäßig überarbeitet und an aktuelle Herausforderungen in der Jugendhilfe angepasst.
Im Sinne der Schaffung einheitlicher Förderstrukturen sowie Steuerungsformate konnten zu-
dem Programme und Richt linien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit sowie zur
Förderung der Jugendberufshilfe auf den Weg gebracht werden.
Die zum 01.01.2017 in Kraft getretene „Richtlinie zur Förderung der Jugendverbände und
Jugendgruppen in Köln“ betont die Eigenständigkeit, Partizipation und Selbstverantwortung
15 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
der Jugendverbände. Ein neu gegründeter Arbeitskreis zur Förderung der Jugendverbandsar-
beit (Organ des Kölner Jugendrings) erstellt regelmäßig einen Vorschlag zur Mittelverteilung.
Für die Inhaber*innen der Jugendleiter*inCard (JuLeiCa) konnte über ein vereinfachtes Bean-
tragungsverfahren zur Ehrenamtskarte eine wichtige Vergünstigungsoption erzielt werden. Die
Suche nach weiteren Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Förderung von Mitwirkung und
Selbstorganisation junger engagierter Menschen ist auch Bestandteil der zukünftigen Förder-
planung.
Stärkung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, Angebotsformate zur Unterstüt-
zung benachteiligter Jugendlicher, stadtweite Vernetzung sowie der Aufbau ein er effektiven,
niedrigschwelligen Beratungslandschaft waren und werden weiterhin Kernpunkte der Jugend-
sozialarbeit/Jugendberufshilfe sein.
Beispielhafte Projekte der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe
Umsetzung neues Angebotsformat: niedrigschwelliges, werkpädagogisches Angebot “TBS Zu-
kunftswerkstatt – Teilhabe/Berufliche Orientierung/Sprachförderung für Geflüchtete/Migranten“
niedrigschwelliges, sozialräumlich vernetztes Beratungsangebot „Kompetenzagentur Mühlheim“ im
Rahmen der ESF-Förderung „Jugend stärken im Quartier“
Zusammenarbeit mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) im Rahmen von Arbeitskreisen
Beratungsangebote an Schulen bei unversorgten Schulabgänger*innen, gemeinsam mit der Agen-
tur für Arbeit Köln
neues rechtskreisübergreifendes Angebot im Aufbau: Jugendberufsagentur in Deutz
Konzepte zur Internationalen Jugendarbeit, zur Gewalt- und Radikalisierungsprävention so-
wie zur Partizipation wurden finalisiert. So erfolgte im Bereich der Internationalen Jugend-
arbeit der Auftakt für den Netzwerkaufbau „Internationale Jugendarbeit Köln“, und hierin unter
anderem ein Aktionsschwerpunkt zum Thema „Städtepartnerschaften und Jugend, Schule &
Sport“, die Auflage des Förderprogrammes „Internationale Jugendarbeit“ sowie die inhaltliche
Mitgestaltung am „Konzept zur Weiterentwicklung der Städte partnerschaftsarbeit der Stadt
Köln“ im Bereich Jugend unter entsprechender Trägerbeteiligung. Die Maßnahmen erfahren
eine Fortführung im neuen Förderzeitraum.
Im Bereich der Gewalt- und Radikalisierungsprävention wurde die „Fachstelle Gewaltprä-
vention“ in der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung zum 01.12.2018 errichtet .
Ebenfalls seit 2018 ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie gemeinsam mit dem Regional-
partner Deutsches Rotes Kreuz als Standortpartner i m Projekt „NRW-Elterntalk“ der Arbeits-
gemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. (AJS NRW e.V.) aktiv. Beim „Elterntalk
NRW“ handelt es sich um Gesprächsrunden für Mütter und Väter zu Erziehungsfragen im
Peer-to-Peer-Ansatz.
Im Rahmen der Gesundheitsförderung und Suchtprävention wurde unter anderem das auf
niedrigschwelligen Zugang zu Angeboten im Bereich Bewegung und Sport zielende Projekt
„Sportorientierte Jugendarbeit“ durchgeführt. Zur Wahrung einer kontinuierlichen Fortführung
des Programmes wurde auf eine Anbindung an Einrichtungen der Offenen Kinder - und Ju-
gendarbeit oder an andere Jugendhilfeträger geachtet. Das Programm zeigt in den bisher teil-
nehmenden Stadtbezirken (Kalk, Mülheim) nachhaltige Erfolge (kontinuier liche Teilnahme,
Vermittlung in Regelangebote etc.). Weiteres Augenmerk lag auf einer Qualifizierung von Ju-
16 JA – genau. gerade. jetzt.
gendlichen und jungen Erwachsenen, damit diese – ganz im Sinne von Partizipation und Nach-
haltigkeit – selbst als Übungsleiter oder Sporthelfer Angebote vor Ort aktiv mit gestalten kön-
nen. Auch unter flexibler Anpassung an das aktuelle Pandemiegeschehen , ist die Weiterfüh-
rung der Maßnahmen in den Stadtbezirken Chorweiler, Ehrenfeld und Nippes sowie ab 2022
in den Stadtbezirken Innenstadt, Rodenkirchen und Lindenthal geplant. Zur inhaltlichen Aus-
richtung weiterer Kinder und Jugendschutzthemen wird auf Kapitel 7.4 verwiesen.
Im März 2019 wurde das Kooperative Kinder- und Jugendbüro in Zusammenarbeit mit dem
Kölner Jugendring eröffnet (siehe auch Kapitel 5.1.3). Hier wurden seitdem diverse Partizipa-
tionsformate umgesetzt und gefördert („Auf Kölner Nacken – Geld für G utes“, „Junge Visio-
nen“, Stadtgespräch „Jugend“ etc.). Ein Konzept zur inhaltlichen Ausrichtung des Büros ist
derzeit in Entstehung, fortlaufende Partizipationsprojekte sind Bestandteil der neuen Förder-
planung.
„Streetwork“ erfuhr von 2016 bis 2020 eine Ausweitung von einst sieben auf inzwischen ins-
gesamt 26 Personalstellen bei der Stadt Köln sowie dem AWO Kreisverband Köln e.V., auch
unter Hinzuziehung der Finanzierung durch das Jobcenter auf der Grundlage des § 16h SGB
II. So ist es gelungen, die Bezirke mit Streetworker*innen zu stärken, und im Bedarfsfalle mit
mehreren Streetworker*innen auf akute Gefährdungslagen zu reagieren. Auch in der neuen
Förderplanperiode ist die Weiterentwicklung des Konzeptes „Streetwork Köln“ hinsichtlich so-
zialräumlicher Ausrichtung (z.B. „Streetworkpoints“ als Anlauf- und Beratungsstelle in den ein-
zelnen Bezirken) geplant.
Die Träger der freien Jugendhilfe reagierten in 2016 unkompliziert und kurzfristig mit Integra-
tionsangeboten während des starken Zuzugs von Kindern und Jugendlichen aus geflüchteten
Familien, und bildeten hiermit insbesondere den Rahmen zur Auseinandersetzung mit unter-
schiedlichen Rollenbildern im Vergleich der Herkunftsländern und unserer Realität.
Mit dem Pr ojekt "Gender Fair Play - Stärkung der geschlechtersensiblen sexualpädagogi-
schen Arbeit/sexuellen Bildungsarbeit" im Rahmen des Landesprogramm es "Wertevermitt-
lung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugend-
hilfe" generierte die Jugendverwaltung zusätzliche Fördermittel zu kommunalen Integrations-
mitteln. Die Mittel wurden verwendet, um diverse bedarfsorientierte, niederschwellige sportli-
che und freizeitpädagogische Angebote zur Unterstützung des sozialen Kontaktaufbaus, zum
Spracherwerb sowie zur Persönlichkeitsentwicklung durch ausreichend Fachkräfte durchfüh-
ren zu können. Der inhaltliche Schwerpunkt lag in der Vermittlung von gesellschaftlichen Nor-
men und Werten, Rechten, Rollenbildern sowie sexueller Bildung, um somit ein angestrebtes,
friedliches und wertschätzendes Miteinander in einer multinationalen und -kulturellen Gesell-
schaft zu fördern. Pandemiebedingte Lockdown-Phasen wurden zur Erstellung alternativer,
digitaler Formate sowie zur Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte genutzt.
Neben Supervisions- und Coaching-Angeboten für hauptamtliche Fachkräfte de Offenen Kin-
der- und Jugendarbeit wurden zudem mehr als hundert zielgruppenorientierte Mikroprojekte
mit kommunalen Integrationsmitteln durchgeführt. Die mit den genannten Programmen an-
gesprochenen Kinder und Jugendlichen benötigen auch zukünftig unterstützende Angebote,
damit eine stabile Integration gelingen kann. An aktuellen Bedarfen ausgerichtete sowie be-
währte Maßnahmen sollen daher im kommenden Förderzeitraum fortgesetzt werden.
17 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Thematisch eng verknüpft sind die vielfältigen Angebote zur Demokratieförderung, die inzwi-
schen in jedem städtischen Bezirk über Bundesmittel durchgeführt werden. Das Bundespro-
gramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlich-
keit“ wird seit 2015 gemeinsam von der Stadt K öln und dem AWO Kreisverband Köln e.V.
gestaltet. Bis Ende 2018 konnte das Projekt auf mittlerweile drei „ Partnerschaften für Demo-
kratie Köln“ erweitert werden, welche jeweils aus vielen Einzelprojekten und zentralen Fach-
veranstaltungen bestehen.
Für die Projekte werden vom Bund in der Förderphase 2020 bis 2024 bis zu 375.000 € jährlich
zur Verfügung gestellt. Neben Fachtagungen/Fachveranstaltungen wurden bisher pro Jahr
mehr als 30 Projekte verschiedenster Träger*innen und Zielausrichtungen mit circa 6.000 Teil-
nehmer*innen gefördert und durchgeführt. Ein angegliedertes Jugendforum wurde nach dem
„Keimzellenmodell“ aufgebaut, welches sich für alle interessierten Jugendlichen öffnen soll.
Das Jugendforum verfügt über eine eigene Homepage und unterstützte in der laufenden För-
derperiode bereits mehrere Jugendp rojekte (weitere Informationen zum Projekt:
https://www.demokratieleben-koeln.de).
Die Förderung und der Ausbau von barrierefreien, außerschulischen Freizeit-, Bildungs-
und Ferienangeboten wird auch im neuen Förderplan eine wichtige Rolle einnehmen. Neben
den Erfahrungen bereits inklusiv arbeitender Einrichtungen der Kinder- uns Jugendarbeit und
Anbietern von Ferienprogrammen in Köln, können hierzu wertvolle Grundlagen aus der bereits
vorliegenden Projektkonzeption „Inklusion in der Jugendförderung“ gewonnen werden. Diese
zielt darauf ab, Regelangebote der Kinder - und Jugendförderung gleichberechtigt für junge
Menschen mit Behinderung zu öffnen. Unter Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses
von Inklusion in der Jugendförderung, wird die Implementierung einer nachhaltigen, inklusiven
Planungs- und Steuerungskultur im Kontext vorhandener Netzwerkstrukturen sowie die Ent-
wicklung und Förderung von inklusiven Praxisprojekten in Einrichtungen der Jugendförderung
angestrebt.
Im Rahmen von ESF-/EFRE-Förderungen jugendförderrelevanter Maßnahmen im Rahmen
des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – starkes Köln“ konnten zahlreiche
Maßnahmen umgesetzt werden. Die Fortführung bzw. Neubeantragung entsprechender För-
derprogramme wird weiterhin anvisiert.
ESF-/EFRE-Förderungen
„Jung und alt – da wo es knallt“ (2018-2020) als mobiles Angebot auf dem Marktplatz in Neubrück
(erneuter ESF-Antrag „NewBridge – draußen aktiv“ mit der Schwerpunktsetzung „ Gesundes Auf-
wachsen“)
„Chancen durch Medienbildung – Medienkompetenz für Bilderstöckchen“ (2019-2020)
fertiggestellte Maßnahmen im Rahmen Spiel- und Bewegungsräume in den Veedeln: der Spiel- und
Streetballplatz Rixdorfer Straße im Sozialraum Mülheim-Nord/Keupstraße wurde 2020 neu gestaltet
und steht ab Januar 2021 den Kindern und Jugendlichen wieder zur Verfügung
in Umsetzung befindliche Maßnahmen im Rahmen Spiel - und Bewegungsräume in den Veedeln:
Sozialraum Meschenich: Bolzplatz "Alte Kölnstraße", Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und See-
berg-Nord: Bolzplatz Elbeallee und Spielplatz Osloer Straße/Athener Ring, Sozialraum Bickendorf,
Westend und Ossendorf: Spielplatz und Trendsportanlage Mühle nweg/Ossendorfer Weg, Sozial-
raum Buchheim und Buchforst: Fläche Wuppertaler Straße/Stegwiese, Sozialraum Humboldt -
Gremberg/Kalk: Spie l- und Bolzplatz Eythstraße, Sozialraum Ostheim/Neubrück: Trendsport auf
Spiel- und Bolzplatz Georgestraße
18 JA – genau. gerade. jetzt.
Jugendeinrichtung Gernsheimer Straße/Ostheim, Ersatzbau für die bestehende Einrichtung (För-
derzugang Städtebau) für den Planungszeitraum 2021-2023 – Antrag ist in Vorbereitung
Jugendeinrichtung „Blu4Ju“/Blumenberg Neubau der Kinder - und Jugendeinrichtung (Förderzu-
gang Städtebau) für den Planungszeitraum 2021-2023 – Antrag ist in Vorbereitung
Die Spielplatzbedarfsplanung „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Ju-
gendliche im öffentlichen Raum“ wurde für den Planungszeitraum 2018 bis 2022 aktualisiert,
und die beschleunigte Umsetzung durch einen Zusatz an Personal und Finanzmitteln ermög-
licht. In den Jahren 2 016 bis 2020 wurden insgesamt 453 Baumaßnahmen im Spielplatzbe-
reich abgeschlossen. Mit Blick auf die Schaffung bedarfs- und zielgruppengerechter An-
eignungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum , wurde hierbei ein besonderer Aufgaben-
schwerpunkt auf den Schutz, Erhalt sowie die Neurealisierung von Spiel- und Bewegungsräu-
men für ältere Kinder und Jugendliche gelegt. In der Vergangenheit sowie zukünftig spielten
und spielen hierbei die Neuanlage von Aktionsflächen und Treffpunkten, Lösungsansätze für
multifunktionale Nutzungen sowie Angebotsvielfalt eine zentrale Rolle.
Herausragende Spielraumgestaltungen für die Zielgruppe Jugendliche im Jahr 2020
Neugestaltung Spiel- und Bolzplatz Hansaplatz in Altstadt Nord mit Spiel - und Sportangeboten für
ältere Kinder und Jugendliche
Neuanlage Bolzplatz Kreutzerstraße als Ergänzung zum Spiel- und Sportangebot im Grüngürtel
Neuanlage Streetball Am Feldrain in Sürth
Umgestaltung Bolzplatz Münstereifeler Straße in Sülz
Für 2021 ist eine Zwischenbilanzierung zur aktuell gültigen Spielplatzbedarfsplanung geplant,
zum Jahr 2023 erfolgt die Fortschreibung für den Planungszeitraum 2023 bis 2027.
Zur Durchführung, den Ergebnissen und der Maßnahmenweiterentwicklung der im Jahr 2018
durchgeführten Jugendbefragung in Köln wird auf die Kapitel 5.1.1 sowie 6.5 der vorliegen-
den Planung verwiesen. Die bereits im vergangenen Förderplan angestrebte Realisierung ei-
nes kind- und jugendgerechten, digitalen Tools zur Information über Kinder- und Jugend-
angebote in Köln sowie zur Schaffung digitaler Partizipationsmöglichkeiten, wird in der Maß-
nahmenplanung zum neuen Förderplan fortgeführt. Sie erfolgt in Verschränkung mit dem
neuen Aktionsplan zur „Kinderfreundlichen Kommune Köln“. Erste Ideenwerkstätten, unter an-
derem unter Beteiligung von Kölner Jugendlichen, haben bereits stattgefunden.
FAZIT
Die Bilanzierung zusammenfassend ist festzustellen, dass in der vergangenen Förderplanpe-
riode strukturelle Verbesserungen in der Kinder- und Jugendförderung erfolgten, welche letzt-
lich den Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt zu Gute kommen. Richtlinien- und Konzep-
tarbeit sind wesentliche Voraussetzungen für die Förderung und Umsetzungen auf der fachli-
chen Ebene, Projektarbeit schließlich eines der Ergebnisse einer soliden und durchdacht en
Planung. Neben kommunalen Fördermitteln war die Ausschöpfung von Bundes- und Landes-
mitteln Standard in der Jugendförderung und im Spielplatzbereich.
Die zukunftsweisende Anpassung bestehender Angebote an veränderte Bedarfe unterschied-
lichster Zielgruppen, die gerechte Ausgestaltung der Angebotslandschaft, die kontinuierliche
Sicherung der Qualität von Kinder- und Jugendarbeit und die gemeinsame Weiterentwicklung
einheitlicher Förderstandards, sind kommende Anforderungen an das Feld der Kinder - und
19 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Jugendförderung. Sie finden in Form der strategischen Ausrichtung auf die Ziele Digitalisie-
rung, Schaffung echter und systematischer Partizipations- und Teilhabemöglichkeiten, Eröff-
nung und Sicherung inklusiver Räume sowie die bedarfsgerechte Aktualisierung von Förder-
programmen, entsprechende Berücksichtigung in der aktuellen Fortschreibung der Kinder -
und Jugenförderplanung.
20 JA – genau. gerade. jetzt.
5 Was brauchen Kinder und Jugendliche in Köln?
5.1 Das sagen Kinder und Jugendliche!
5.1.1 Kölner Jugendbefragung 2018
Über 5.000 Kölner Jugendliche im Alter von 14 bis unter
21 Jahren haben an der Kölner Jugendbefragung 2018
teilgenommen. Hier konnten insgesamt 27 Fragen zu
den Themenbereichen „Perspektiven auf und für die
Stadt“, „Partizipation und Engagement“ sowie „Freizeit-
verhalten und Interessen“ beantwortet werden. Ein aus-
führlicher Ergebnisbericht wurde im März 2019 vorge-
stellt (Ratsinformations system der Stadt Köln:
0715/2019, www.jugendbefragung.koeln).
Aussagen zu zentralen Ergebnissen und Ableitungen zeigen die folgenden Schaubilder:
Quelle: Stadt Köln – www.jugendbefragung.koeln
Insbesondere die Themen Verbesserung von Mobilität , Verkehr und Digitalisierung, Beach-
tung der Belange von Kindern und Jugendlichen in Stadt - und Raumplanung, Sorge um Si-
cherheit und Sauberkeit in der Stadt sowie die Schaffung jugendgerechter Freizeit-, Bildungs-
Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie zielgru ppenspezifischer Partizipationsmög-
lichkeiten, haben hiernach eine besondere Bedeutung für Kölner Jugendliche.
Die gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen aus der Jugendbefragung wurden an einen
breiten Kreis aus Verantwortlichen in Politik, Verwaltung, Fach- und Planungsgremien und der
Kölner Stadtgesellschaft weitergeleitet . Im Sinne einer nachhaltigen Ergebnissicherung und
Weiterverfolgung wurden die Themen, Wünsche und Bedarfe der Jugendlichen zudem in die
Quelle: Stadt Köln – www.jugendbefragung.koeln
21 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
aktuelle kommunale Kinder - und Jugendförderpl anung verwiesen. Ziele sollten sein, Zwi-
schenbilanz zum Umsetzungsstand zu ziehen sowie Anknüpfungspunkte für eine bedarfsge-
rechte Ausgestaltung von Kinder- und Jugendförderung in Köln zu finden.
Zwischenzeitlich erfolgte eine erste Bilanzierung in Form der Mitteilung „Jugendbefragung und
dann … - Erste Bilanzierung“ in ausgewählten Ausschüssen und Fachgremien (Ratsinforma-
tionssystem der Stadt Köln: 0178/2020). Hierin wurden die Reaktionen und Anregungen aus
den Ausschüssen sowie von Akteur*innen der Stadtgesellschaft auf Ergebnisse und Prüfemp-
fehlungen der Jugendbefragung dargestellt.
Diese erste Gesamtschau konnte verdeutlichen, dass bereits eine Fülle an zielgruppengerech-
ten Maßnahmen zur Umsetzung der Jugendbedarfe von Seiten verschiedener Institutio nen
und Akteur*innen zur Verfügung gestellt werden. Vielfach muss wohl weniger über zusätzliche
als vielmehr über eine passgenauere Kommunikation oder Bewerbung der bereits vorhande-
nen Angebote nachgedacht werden. Dies würde auch mit dem in der Jugendbefragung geäu-
ßerten Wunsch der Jugendlichen nach einer transparenteren Darstellung und Veröffentlichung
von Freizeit- oder auch Partizipationsangeboten im Stadtgebiet korrespondieren.
Eine erste Wirkungseinschätzung der Befragungsergebnisse scheint die Annahm e zuzulas-
sen, dass die Stimmen der Jugendlichen etwas bewegt haben, oder sie zumindest deutlich
wahrgenommen worden sind. Sie werden auf schon bestehende Aktivitäten bezogen – auch
in Bezug auf transparentere Darstellung – und darüber hinaus zum Anlass genommen, weitere
bedarfsgerechte Aktivitäten auf den Weg zu bringen.
Gleichwohl sind die bisherigen Rückläufe zur Rezeption der Jugendbefragung nicht als er-
schöpfende Wirkungsergebnisse oder gar Bedarfserfüllung zu betrachten. Unter anderem zei-
gen dies die weiterführenden Diskussionen und Beratungsbedarfe in Politik und in – mit Ju-
gendlichen besetzten – Beteiligungsgremien und -veranstaltungen.
Im Falle der Maßnahmenplanung zum vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan dienen die
Wünsche und Bedarfe der Kölner Jugendlichen als eine wichtige Erkenntnisgrundlage
für die bedarfsgerechte Ausgestaltung kommunaler Kinder- und Jugendförderung. Sie
sind von Anfang an in den Beteiligungsprozess sowie schlussendlich in die Maßnahmenvor-
schläge zur vorliegenden Förde rplanung eingeflossen (Kapitel 8). Über die Beteiligung der
pädagogischen Fachpraxis als Expert*innen und Anwält*innen für die Belange von Kindern
und Jugendlichen, wurden deren Stimmen zusätzliches Gewicht verliehen (Kapitel 5.2).
In der bisherigen Berichterstattung zur Kölner Jugendbefragung wurde der Fokus der Auswer-
tung auf die Raumebene Gesamtstadt gelegt. Um eine differenziertere und kleinräumigere
Betrachtungsweise der Bedarfe und Infrastruktur-Wünsche von Jugendlichen zu ermöglichen,
erfolgt im vorliegenden Planungswerk eine ergänzende, stadtteilbezogene Auswertung
wichtiger Befragungsergebnisse. Diese wird hier mit der Darstellung der bezirksbezogenen
Jugendinfrastruktur verknüpft, um gegebenenfalls Erkenntnisse aus einem kleinräumigen Ab-
gleich von Angebotsbestand und Angebotswünschen zu ermöglichen (Kapitel 6.5).
22 JA – genau. gerade. jetzt.
5.1.2 Stadtgespräch Jugend 2020
Auf Einladung der Kölner Oberbürgermeisterin fand am 13.
Februar 2020 das „Stadtgespräch Jugend“ in der Piazzetta
des Historischen Rathauses in Köln statt. Im Zentrum der Ver-
anstaltung stand die Frage: „Was bewegt Kölner Jugendli-
che?“
Unter dem Motto #DeineStadtDeineThemen diskutierten
circa 250 Kinder und Jugendliche mit der Oberbürgermeisterin
und Vertreter *innen aus Politik und Verwaltun g, diversen
Fachstellen sowie der Polizei ihre aktuellen Erfahrungen, An-
liegen und Ideen rund um das Thema Köln.
Die Schwerpunktthemen waren teilweise im Vorfeld partizipa-
tiv mit Mitgliedern der Kölner Kinder - und Jugendforen, den
Kölner Jugendeinrichtungen, Schüler *innen der Bezirksschü-
ler*innenvertretung sowie dem kooperativen Kinder- und Jugendbüro gesammelt worden.
Wesentliche Inhalte stellten die Ausstattung von Schulen und Jugendzentren, die besondere
Verkehrsproblematik für Kinder und Jugendliche, die Rad wegsituation, die Sicherheit im öf-
fentlichen Raum, der Einsatz von Pferden in Karnevalszügen und die Ausweitung des Ange-
botes an außerschulischen Gedenkstättenfahrten in Zeiten zunehmender rechtsextremer Ge-
walttaten dar.
Am Rande des Stadtgespräches nutzten Jugendliche und junge Erwachsene zudem die Ge-
legenheit, den Wunsch nach einer stärkeren Sichtbarkeit für das LSBT*I*Q-Thema in der
Stadtgesellschaft vorzubringen. So wurde beispielsweise in Bezug auf das Thema Jugendbe-
fragung angeregt, in zukünftigen Befragungsformaten eine passgenauere Geschlechtsabfrage
vorzunehmen, die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender standardmä-
ßig in die Beratungsfolge zum Thema aufzunehmen und die Gruppe sowie das Thema
LSBT*I*Q stärker bei Befragungen in den Fokus zu rücken.
Viele Jugendliche gaben positive Rückmeldungen zum Veranstaltungsformat. In ihren Beiträ-
gen wurde der Wunsch nach mehr Austausch in dieser Form deutlich. Sie nutzten zahlrei-
che Teilnehmer*innen die Möglichkeit, am Stand des Bürgerbüros Anliegen-Karten auszufül-
len, die im Nachgang an die entsprechenden Fachverwaltungen weitergeleitet wurden. Auch
die Gelegenheit, an den Infoständen des Fahrradbeauftragten, dem Kinder und Jugendbüro
und der Koordinierungsstelle K limaschutz, Wünsche zu hinterlassen und ins Gespräch zu
kommen, wurde rege genutzt. Insbesondere Fragen zum Klima - und Umweltschutz, zum
ÖPNV und zur Radwegsicherheit standen hier im Vordergrund.
In der Nachbereitung war das Kinder- und Jugendbüro in die Ermittlung und Kommunikation
der aktuellen Sachstände zu den jeweiligen Themen eingebunden, beispielsweise in die The-
matik Umsetzung von Kinderrechten und Partizipation für Kinder und Jugendliche im Verkehrs-
konzept Köln. In dieser und anderer Form fließen sowohl die Ergebnisse der Kölner Jugend-
© Stadt Köln
23 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
befragung als auch die beim Stadtgespräch Jugend eingebrachten Jugendanliegen unter an-
derem in den Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundliches Köln“ sowie in die aktuelle Jugend-
förderplanung ein.
5.1.3 Systematische Partizipation – Kooperatives Kinder- und Jugendbüro
Seit Februar 2018 ist Köln als erste Millionenstadt Trägerin
des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ der UNICEF
und des Deutschen Kinderhilfswerks. Mit dem Aktionsplan
„Kinder- und Jugendfreundliches Köln“ hat sich Köln auf
den Weg gemacht, die UN-Kinderrechtskonvention zu ver-
wirklichen, indem sie sich in besonderem Maße den Kin-
derrechten verpflichten und gemeinsam mit Kindern und
Jugendlichen an deren Umsetzung arbeiten will. Ziel ist die
nachhaltige Verbesserung des Lebens von Kindern und
Jugendlichen in Köln.
Einen wichtigen Baustein bei der Umsetzung des Aktionsplanes stellt das im März 2019 eröff-
nete, in unmittelbarer Rathausnähe gelegene „Kooperative Kinder- und Jugendbüro“ am Alter
Markt dar. Als Fachstelle für Partizipation und Schnittstelle zwischen Kindern und Jugendli-
chen, Verwaltung und Politik, wurde hier eine zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche
geschaffen, die sich über ihre Rechte informieren, ihre Anliegen voran bringen und Projekte
diskutieren wollen, um Köln kinder- und jugendfreundlicher zu machen. Kooperativer Partner
ist der Kölner Jugendring als Arbeitsgemeinschaft unterschiedlicher Selbstorganisationen
von Jugendlichen wie beispielsweise den Jugendverbänden und der Bezirksschüler*innenver-
tretung Köln.
Die „Rathausschule“ lädt Kinder und Jugendliche regelmäßig ein, sich mit den Aufgaben von
Rat und Verwaltung der Stadt Köln vertraut zu machen, und sich durch konkrete Planungen in
Projekten an gesellschaftlichen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen zu beteiligen.
Weitere Informationen zum Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune sind hier zu finden:
https://www.stadt-koeln.de/artikel/68837/index.html. Auf Anregung der jeweiligen Planungsbe-
teiligten, wurden die Laufzeiten für die angestrebte zweite Siegelphase „ Kinderfreundliche
Kommune“ mit der Laufzeit des vorliegenden Förderplanes synchronisiert. Dies verdeutlicht in
besonderer Weise die enge Verzahnung dieser beiden Förderstrategien (siehe auch Kapitel
3).
© Stadt Köln
24 JA – genau. gerade. jetzt.
5.2 Impulse aus der pädagogischen Fachpraxis
Im Sinne eines breiten Beteiligungsverfahrens bei der Förderplanerstellung wurde den Fach-
kräften der Handlungsfelder (Offene) Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialar-
beit/Jugendberufshilfe sowie Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz aus allen Kölner Stadt-
bezirken die Gelegenheit geben, ihre Sicht auf aktuelle Lebenswelten und Bedarfe von Köl-
ner Kindern und Jugendlichen in die aktuelle Kinder- und Jugendförderplanung einzubringen.
Es sind die pädagogischen Fachkräfte vor Ort, welche täglich mit Kindern und Jugendlichen
in Kontakt stehen und mit und für sie arbeiten. Deshalb ist ihr persönlicher und fachlicher Blick-
winkel für eine gelingende Kinder- und Jugendförderung in Köln von besonderer Bedeutung –
und kann der Stimme von Kindern und Jugendlichen zusätzliches Gewicht verleihen.
Der ursprünglich für den 24. März 2020 geplante Fachtag „Kommunaler Kinder- und Ju-
gendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 - Impulse aus der Fachpraxis“ sollte der Erfas-
sung aktueller Bedarfe von Kölner Kindern und Jugendlichen in und aus ihren aktuellen Le-
benswelten heraus sowie der Erarbeitung geeigneter Handlungsansätze, Ideen und Impulse
für eine bedarfs gerechte Weiterentwicklung der Kinder - und Jugendförderung dienen.
Coronabedingt musste die Präsenzveranstaltung leider entfallen. Alternativ hierzu erfolgte im
Zeitraum April/Mai 2020 eine an eine breite, trägerübergreifende Fachkräfteschaft aller Hand-
lungsfelder gerichtete, digitale Abfrage zur gleichen Thematik und Zielsetzung.
Insgesamt gingen auf diese Weise
über 500 umfangreiche Fachim-
pulse sowie Handlungsvorschläge
aus allen Handlungsfeldern der
Kölner Kinder- und Jugendförde-
rung ein. Im Rahmen der Arbeit
des „AK Kinder - und Jugendför-
derplan“ wurden die Ergebnisse
anschließend ausgewertet und zu
einer maßgeblichen Grundlage für
die im vorliegenden Förderplan
vorgeschlagenen Handlungsemp-
fehlungen.
Aus Fachkräftesicht gilt die Forderung, Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Ju-
gendliche und junge Erwachsene gerecht zu gestalten , als leitendes Handlungsziel. Im
Rahmen einer positiven und aktivierenden Sozialraumentwicklung stellt das zielgruppenadä-
quate Eröffnen von Räumen, Möglichkeiten und Perspektiven eine wichtige Grundlage für
ein gelingendes, selbstbestimmtes Aufwachsen und somit für das Eröffnen sozialer Mobilitäts-
chancen dar.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt
ernst zu nehmen und entsprechend zu beteiligen. Ein moderner und niedrigschwelliger Zu-
gang zu Informationen über Freizeit-, Unterstützungs- und Beteiligungsmöglichkeiten ist hier-
für uner lässlich. Die Digitalisierung von Angeboten in der Kinder - und Jugendförderung
sollte nicht nur in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen. Sie dient – unter sorg-
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
25 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
fältiger Beachtung ihrer Chancen und Risiken – einer gleichberechtigten Eröffnung von Bil-
dungschancen, und ist ein wichtiger Garant für die Zukunftsfähigkeit von Kinder- und Jugend-
arbeit.
Teilhabechancen flächendeckend und bedarfsgerecht anbieten zu können, setzt Mobilität
und Flexibilität der Angebotslandschaft voraus. Es braucht passgenaue und lebendige An-
gebote, welche den unterschiedlichen Lebenswelten und Kulturen unterschiedlicher Zielgrup-
pen gerecht werden.
Da gelingende Bildungsverläufe immer noch stark abhängig von sozialer Herkunft und famili-
ären Ressourcen sind, benötigen insbes ondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
aus benachteiligten Lebensverhältnissen niederschwellige und kostenfreie Beratungs -
und Unterstützungsangebote durch vertraute Ansprechpartner*innen. Es geht um Schützen,
Stärken und segregativen Prozessen Entgegenwirken. Gerade hier kann die Förderung non -
formaler Bildung als Ausgleich zu formalen Bildungsanforderungen Erfolgserlebnisse vermit-
teln und neuen Perspektiven Raum schenken.
Aus dem besonderen Fokus auf die Corona-Krise heraus, resultiert hier zudem die Forderung
nach solidarischen und bedarfsgerechten Präventionsstrategien an den Orten, wo sich in
Krisenzeiten die massivsten sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen manifestieren und
Benachteiligungsfaktoren besonders deutlich vor Augen geführt werden.
Schutz bedarf es auch in Hinblick auf vielfältige Einflüsse, welchen Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsenen in ihren unterschiedlichen Lebenswelten ausgesetzt sind, und die zur Be-
drohung ihrer physischen und psychischen Gesundheit führen können. Hier gilt es, bedarfs-
gerechte Präventionsangebote zu entwickeln und gesundheitsfördernde Anreize zu setzen.
Um diskriminierungsfreies Aufwachsen zu ermöglichen und gesellschaftlichen Zusam-
menhalt zu fördern, bedarf es einer wertegeleiteten, demokratischen Grundhaltung und der
eindeutigen Bekenntnis zu Toleranz in allen Belangen der Stadtgesellschaft. Kinder - und Ju-
gendförderung trägt hierzu bei, indem sie sich gender- und diversitätssensibel aufstellt und
Inklusion konzeptionell verankert.
Um aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen in Hinblick auf ein gelingendes Aufwach-
sen von Kindern und Jugendlichen in Köln begegnen zu können, brauchen die Akteur*innen
der Kinder- und Jugendförderung starke Partnerschaften. Hierfür sind interdisziplinäre Zu-
sammenarbeit und effektives Netzwerkmanagement weiter zu festigen und auszubauen.
26 JA – genau. gerade. jetzt.
Den hier festgestellten Bedarfen folgend, wurden für alle Handlungsfelder geltende Quer-
schnittsaufgaben bzw. Qualitätsleitlinien für eine bedarfsgerechte Ausgestaltung von Maß-
nahmenplanungen und -umsetzungen ermittelt. Diese dienen zudem als Evaluationskri terien
bei der Betrachtung der Wirksamkeit von Maßnahmen.
Resultierend aus den von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geäußerten (Kapi-
tel 5.1) und im Rahmen der Träger- und Fachkräftebeteiligung festgestellten Bedarfen, wurden
aktuelle Handlungsbedarfe und hierauf bezogene Ziele für eine zielgruppengerechte Aus-
gestaltung von Kinder- und Jugendangeboten vor Ort formuliert. Die hieraus abgeleitete För-
derstrategie sowie Vorschläge zu entsprechend geeigneten Einzelmaßnahmen sind abschlie-
ßend in die Maßnahmenplanung 2021-2025 eingeflossen. Diese wird in Kapitel 8 dargestellt
und – zum ersten Mal im Rahmen einer Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung in
Köln – mit hierfür veranschlagten Finanzmitteln hinterlegt. In der ausführlichen Maßnahmen-
planung werden die festgestellten Handlungsbedarfe nochmals in kompakter Form den Ein-
zelmaßnahmen zugeordnet.
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
27 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
6 Lebenssituationen von Kindern , Jugendlichen und jungen Er-
wachsenen
6.1 Datenkonzept
Innerhalb des Planungsprozesses zur Fortschreibung der Kommunalen Kinder- und Jugend-
förderplanung ist es Aufgabe der Jugendhilfeplanung, relevante quantitative und qua litative
Daten zur Darstellung der demografischen, räumlichen und sozio-ökonomischen Lebenssitu-
ation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwac hsenen in Köln zu generieren. In Hinblick
auf für die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen festgestellten Hand-
lungsbedarfe (Kapitel 5), sollen zudem geeignete Indikatoren anzeigen, wo, warum und in wel-
cher Form bedarfsgerechte pädagogische Maßnahmen ansetzen müssen. Entsprechend wird
hier ein auf den vorliegenden Förderplan und seine Förderziele zugeschnittenes Datenkonzept
vorgestellt.
Entsprechend dem Vorgehen in anderen jugendhilfebezogenen Planungszusammenhängen
(u.a. Landesinitiative „Kölner Kinder stärken! – 184 Tausend junge Chancen fördern!“ – „kin-
derstark – NRW schafft Chancen“ ), erfolgt auch im Rahmen der kommunalen Kinder - und
Jugendförderplanung die Ablösung des Instrumentariums Sozialraumanalyse durch das Köl-
ner Präventionsmonitoring „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Köln“.
Die Stadt Köln verfügt mit dem seit 2018 bestehenden „Monitoring Stadtentwicklung“ über
ein Planungsinstrument, welches ein kleinräumiges Betrachten der Gesamtstadt unter derzeit
90 Indikatoren aus vier zentralen Handlungsfeldern der Verwaltung – Sozialer Status, Bil-
dungs- und Teilhabechancen, Demografie und Wohnen – ermöglicht. Hierbei ist sowohl die
Darstellung aktueller Situationen als auch mehrjähriger Entwicklungsdyna miken auf unter-
schiedlichen Raumebenen möglich. Aufgrund der guten Aussagefähigkeit des Gesamtindex
„Bildungs- und Teilhabechancen“, wird an dieser Stelle weitestgehend auf eine detailliertere
und vergleichende Betrachtung der im Monitoring hinterlegten, nachgelagerten Indikatoren zu
diesem Handlungsfeld verzichtet.
Der Zielsetzung der Förderplanung , Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene in Köln gerecht zu gestalten, entspricht das Vorhaben einer bezirks-
bezogenen Angeb ots- und Förderplanung für die Handlungsfelder §§ 11 -14 SGB VIII .
Diese soll unter breiter Beteiligung von Politik, pädagogischer Fachpraxis und Jugendhilfepla-
nung ab 2022 projektiert werden (Kapitel 8.2.1: Einzelmaßnahme M 1.1.1).
Prozessinhalte werden unter anderem das Aufstellen von bezirksbezogenen Bestands - und
Bedarfsanalysen, die Initiierung von Planungsgruppen sowie die Indikatoren-Entwicklung zur
Priorisierung von Bedarfen sein. Ziel ist die Entwicklung bezirksbezogener Förderstrategien
zur Abdeckung erforderlicher Handlungsbedarfe unter bedarfsgerechtem Ressourceneinsatz.
Im Rahmen der bezirksbezogenen Fachplanungen werden detailliertere Betrachtungen rele-
vanter quantitativer und qualitativer sozio-ökonomischer Faktoren – dann in aktualisierter Form
– zur Lebenslagenbeschreibung in den einzelnen Bezirken sowie auf verschiedenen Raum-
ebenen herangezogen werden.
28 JA – genau. gerade. jetzt.
Die folgende Tabelle stellt die für den vorliegenden Förderplan ausgewählten Datensätze in
ihren jeweiligen Bezug zu den festgestellten pädagogischen Bedarfen und Zielen dar:
Erhebungsschwerpunkt Förderziel Datensatz
Demografie im Bezirksvergleich (Kapitel 6.2)
Wo leben wie viele 6- bis unter
21-Jährige als Hauptzielgruppe
der kommunalen Förderpla-
nung?
Bedarfs- und Zielgruppenge-
rechte Jugendinfrastruktur zur
Verfügung stellen
Jugendeinwohnerdaten 6- bis
unter 21-Jährige im Bezirksver-
gleich am 31.12.2019
Wie sieht die Verteilung von
Mädchen und Jungen innerhalb
der Zielgruppe aus?
Wie sieht die Verteilung einzel-
ner Altersgruppen innerhalb
der Zielgruppe aus?
Wie hoch ist der Anteil von 6-
bis unter 21-Jährigen mit Mig-
rationshintergrund?
Bildungs- und Teilhabechancen
durch gelingende Integration
eröffnen
Jugendeinwohnerdaten 6- bis
unter 21-Jährige mit und ohne
Migrationshintergrund im Be-
zirksvergleich am 31.12.2019
Wohnen, Wohnumfeld und Jugendinfrastruktur im Bezirksvergleich (Kapitel 6.3 und 6.5)
Wie unterschiedlich stellt sich
Wohn- und Wohnumfeldqualität
in der Stadt dar?
Bedarfsgerecht Räume für Kin-
der und Jugendliche eröffnen
Einwohnerdichte, Wohnflächen
und Freizeitflächen im Bezirks-
vergleich im Jahr 2019
Wie unterschiedlich stellt sich
die Versorgung mit Spielflä-
chen in der Stadt dar?
Spielplatzversorgungsquote
und Spielplatzspielwerte in den
einzelnen Stadtteilen im Jahr
2018
Wie unterschiedlich stellt sich
die Verteilung von Jugendinfra-
struktur in den Bezirken dar?
Übersicht über kommunal fi-
nanzierten Kinder- und Jugend-
angebote in den Handlungsfel-
dern der §§ 11, 12, 13 SGB VIII Wie unterschiedlich stellen sich
Infrastruktur-Wünsche von Ju-
gendlichen in den Stadtteilen
dar?
Stadtteilbezogene Auswertung
von Ergebnissen der Kölner
Jugendbefragung 2018 in
Bezug auf Infrastruktur-Bedarfe
von Jugendlichen
Bildungs- und Teilhabechancen im Bezirks- und Stadtteilvergleich (Kapitel 6.4)
Wie unterschiedlich stellen sich
Bildungs- und Teilhabechancen
in der Stadt dar?
Gerechte Bildungs- und Teilha-
bechancen eröffnen
Kindern, Jugendlichen und jun-
gen Erwachsenen in allen
Stadtteilen bedarfsgerechte
Kinder- und Jugendarbeit an-
bieten
Welche Schlussfolgerungen er-
geben sich für die Angebote
der Kinder- und Jugendförde-
rung?
Gesamtindex Bildungs- und
Teilhabechancen (Teilindizes
wirtschaftliche Benachteiligung
von Kindern und Jugendlichen,
Integrationsbedarf, Gesundheit,
Bildungsbeteiligung, Umwelt-
und Wohnqualität)
– Status 2019
Wie unterschiedlich stellt sich
wirtschaftliche Benachteiligung
in der Stadt dar?
Sind Zusammenhänge zwi-
schen festgestellter wirtschaftli-
cher Benachteiligung und Bil-
dungs- und Teilhabechancen
feststellbar?
Gesamtindex wirtschaftliche
Benachteiligung (Teilindizes
Transferleistungen, Arbeitslo-
sigkeit)
– Status 2019
Wie unterschiedlich stellen sich
soziale Lagen in den Bezirken
dar?
Demografie, Kinderarmutsquo-
ten, Jugendbevölkerungsan-
teile mit Migrationshintergrund,
Alleinerziehendenanteile und
Jugendarbeislosenquoten im
Bezirksvergleich
29 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
6.2 Jugendeinwohner*innen im Bezirksvergleich
Das folgende Schaubild zeigt die Verteilung der insgesamt knapp 144.000 6 - bis unter 21 -
Jährigen auf die neun Stadtbezirke (Stand 31.12.2019) 3. Sie stellen einen Anteil von 13,2 %
an der Gesamtbevölkerung Kölns. Zahlenmäßig leben die meisten Kinder, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen in den Stadtbezirken Mülheim, Lindenthal und Kalk. Die höchsten Anteile
an der Gesamtbevölkerung hat diese Altersgruppe in den Bezirken Chorweiler, Kalk und Porz.
Mit Ausnahme der Bezirke Innenstadt und Lindenthal überwiegt der Anteil männlicher 6- bis
unter 21-Jähriger in den Bezirken. Allerdings stellen sich hier die Anteilsunterschiede als eher
gering dar. Im Sinne einer gerechten Kinder- und Jugendförderung sind Angebotsstrukturen
entsprechend ausgewogen zu gestalten.
Im Sinne einer geschlechtersensiblen Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit soll an dieser
Stelle explizit darauf hingewiesen werden, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in
sehr viel differenzierterer sexueller und geschlechtlicher Vielfalt leben, und dies ebenfalls eine
entsprechenden Abbildung in Angeboten erfordert. In der folgenden Statistik wurden entspre-
chende Genderdaten jedoch nicht erhoben.
3 Gemäß Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW sind die 6 - bis unter 21-Jährigen Hauptzielgruppe der kom-
munalen Kinder- und Jugendförderung. Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sollen hingegen nur bei beson-
deren Maßnahmen einbezogen werden.
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
30 JA – genau. gerade. jetzt.
Das nachfolgende Schaubild stellt die Altersgruppenverteilung innerhalb der 6- bis unter 21-
Jährigen im Bezirksvergleich sowie im Vergleich zur Gesamtstadt dar. Für die Kinder- und
Jugendförderung gilt es, entsprechend altersdifferenzierte Angebotsstrukturen vorzuhalten.
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
31 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Die Kinder- und Jugendangebote in den Bezirken stehen vor teilweise sehr unterschiedlichen
Herausforderungen in Bezug auf Integrationsleistungen. Dies wird bei einem Blick auf die Ver-
teilung der 6- bis unter 21-Jährigen mit und ohne Migrationshintergrund deutlich. Wäh-
rend der Anteil von Jugendeinwohner*innen mit Migrationshintergrund beispielsweise in Lin-
denthal bei ca. 35 % liegt, liegt der Anteil dieser Gruppe in Bezirken wie Kalk, Chorweiler, Porz
oder Mülheim bei bis zu über 70 % an allen Jugendeinwohner*innen. Insgesamt betrachtet ist
der Anteil der 6- bis unter 21-Jährigen mit Migrationshintergrund an allen 6- bis unter 21-Jäh-
rigen jedoch in allen Bezirken auf hohem Niveau. In der Gesamtstadt weisen über 55 % aller
6- bis unter 21-Jährigen einen Migrationshintergrund auf.
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
32 JA – genau. gerade. jetzt.
6.3 Wohnen und Wohnumfeld im Bezirksvergleich
Wenn es um die Eröffnung von Räumen im umfassenden Sinn für Kinder und Jugendliche
geht, lohnt der Blick auf zur Verfügung stehende Wohn- und Freizeitflächen sowie die Ein-
wohnerdichte in den einzelnen Bezirken. Das nachfolgende Schaubild zeigt, wie unterschied-
lich die einzelnen Bezirke hier aufgestellt sind.
Im Rahmen der „Spielplatzbedarfsplanung 2018-2023“ wurde die folgende Gesamtüber-
sicht zur Versorgung der Kölner Stadtteile mit Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen
für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum erstellt. Auf der Hochachse sind die
Stadtteile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplätze sortiert, auf der
Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ein-
wohner*in). Auch hier sind deutliche Unterschiede im Vergleich der Stadtteile veranschaulicht.
Hinweis:
Seit der Erstellung der Spielplatzbedarfsplanung 2018 haben sich durch zwischenzeitliche
Neuanlagen, Umbauten oder Abbauten in der Spielplatzlandschaft einzelne Versorgungs-
grade und Spielwerte geändert. Die aktuelle Spielplatzbedarfsplanung läuft im Jahr 2023 aus.
Eine Fortschreibung erfolgt somit während der Laufzeit des vorliegenden Förderplanes.
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
33 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
34 JA – genau. gerade. jetzt.
6.4 Bildungs- und Teilhabechancen
Um Hinweise darauf zu erhalten, wie Bildungs- und Teilhabechancen in den unterschiedlichen
Bezirken und Stadtteilen Kölns verteilt sind, wird aus dem Handlungsfeld Bildungs - und Teil-
habechancen des Präventionsmonitorings der „Gesamtindex Bildungs- und Teilhabechan-
cen“ betrachtet. Dieser setzt sich aus den Teilindizes wirtschaftliche Benachteiligung von Kin-
dern und Jugendlichen, Integrationsbedarf, Gesundheit, Bildungsbeteiligung (Kindertagesbe-
treuung und Schule) sowie Umwelt- und Wohnqualität zusammen. Dargestellt wird der Status
zum Erhebungszeitpunkt 31.12.2019. Zur weiteren Vertiefung könnten Stadtteile differenzier-
ter nach einzelnen Handlungsfeldern und Einzelindikatoren betrachtet werden, um hieraus
Ansätze für geeignete Präventions- oder Integrationsstrategien abzuleiten.
Zur besseren Lesbarkeit der folgenden Grafik wird folgender Hinweis gegeben:
Die unterschiedlichen Einfärbungen der Stadtteile und Stadtbezirke nehmen Bezug auf Stärke
und Richtung der Ausprägung des Indikators „Bildungs - und Teilhabechancen von Kindern
und Jugendlichen“. Dies bedeutet, dass im Gesamtindex Bildungs- und Teilhabechancen rote
Kategorien auf überdurchschnittliche Bildungs- und Teilhabechancen, blaue hingegen
auf unterdurchschnittliche Bildungs- und Teilhabechancen hinweisen.
In der vergleichenden Betrachtung der Stadtteile weisen die Stadtteile Meschenich (Bezirk
Rodenkirchen), Bocklemünd/Mengenich (Bezirk Ehrenfeld) sowie Finkenberg (Bezirk Porz)
und Kalk (Bezirk Kalk) im Jahr 2019 überdurchschnittlich stark eingeschränkte Bildungs- und
Teilhabechancen in Betrachtung des Gesamtindexes auf. Unterdurchschnittliche Bildu ngs-
und Teilhabechancen werden zudem für die Stadtteile Humboldt/Gremberg und Höhenberg
(Bezirk Kalk) ausgewiesen.
Leicht unterdurchschnittliche Bildungs- und Teilhabechancen ergeben sich für die Stadtteile
Bayenthal (Bezirk Rodenkirchen), Bilderstöckchen (Bezirk Nippes), Lindweiler, Seeberg,
Chorweiler, Roggendorf/Thenhoven (Bezirk Chorweiler), Lind, Porz, Eil, Gremberghoven (Be-
zirk Porz), Vingst, Ostheim, Neubrück (Bezirk Kalk), Buchforst, Buchheim sowie Mülheim (Be-
zirk Mülheim). Im Bezirksvergleich weist der Bezirk Lindenthal überdurchschnittliche Bil-
dungs- und Teilhabechancen, der Bezirk Kalk leicht unterdurchschnittliche Bildungs- und Teil-
habechancen auf.
35 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
36 JA – genau. gerade. jetzt.
Um Hinweise darauf zu erhalten, wie sich wirtschaftliche Benachteiligung in den unterschied-
lichen Bezirken und Stadtteilen Kölns darstellt, wird aus dem Handlungsfeld Sozialer Status
des Präventionsmonitorings der „Gesamtindex wirtschaftliche Benachteiligung“ betrach-
tet. Dieser setzt sich aus den Teilindizes Transferleistungen und Arbeitslosigkeit zusammen.
Dargestellt wird der Status zum Erhebungszeitpunkt 31.12.2019.
Zur besseren Lesbarkeit der folgenden Grafik wird folgender Hinweis gegeben:
Die unterschiedlichen Einfärbungen der Stadtteile und Stadtbezirke nehmen Bezug auf Stärke
und Richtung der Ausprägung des Indikators „wirtschaftliche Benachteiligung“. Dies bedeutet,
dass im Gesamtindex wirtschaftliche Benachteiligung rote Kategorien auf überdurchschnitt-
liche wirtschaftliche Benachteiligung, blaue hingegen auf unterdurchschnittliche wirt-
schaftliche Benachteiligung hinweisen. Entgegen der Farbgebung in der vorherigen Abbil-
dung des Indikators „Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen“ , erfolgt
die Darstellung des Grades von Benachteiligung in der folgenden Abbildung also in genau
umgekehrter Farbgebung.
Der Vergleich zum Gesamtindex Bildung - und Teilhabechancen legt den – auch durch die
pädagogische Fachpraxis (siehe auch Kapitel 5.2) – vermuteten Zusammenhang zwischen
sozialer Herkunft und Bildungs- und Teilhabechancen nahe. Stadtteile mit überdurchschnittlich
hoher wirtschaftlicher Benachteiligung, erscheinen hier als diejenigen Stadtteile, die unter-
durchschnittliche Bildungs- und Teilhabechancen ausweisen.
37 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
38 JA – genau. gerade. jetzt.
Weitere wichtige Betrachtungsweisen, wie beispielsweise die kleinräumige Betrachtung unter-
schiedlicher dynamischer Entwicklungen und die Klassifizierung unterschiedlicher Entwick-
lungstypen, mit deren Hilfe unterschiedliche Entwicklungsverläufe statusgleicher bzw. status-
ungleicher Gebiete sichtbar gemacht werden können, ermöglicht das Monitoring Stadtent-
wicklung Köln. Dieses wird kontinuierlich weiterentwickelt und beschreibt eine große Anzahl
unterschiedlicher Indikatoren aus vier zentralen Handlungsfeldern der Verwaltung – Sozialer
Status, Bildungs- und Teilhabechancen, Demografie und Wohnen.
Im Herbst 2021 veröffentlicht das Amt für Stadtentwicklung und Statistik eine umfangreiche
Ergebnissammlung zum Monitoring auf welches an dieser Stelle zur verteifenden Betrach-
tung gerne verwiesen wird: Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 2407/2021.
Im Folgenden erfolgt eine ergänzende Teilbetrachtung einzelner Indikatoren zu sozialen La-
gen in den Bezirken. Diese beziehen sich auf sozio-ökonomische Faktoren, die bereits in der
vorangegangenen Förderplanung als wichtige Indizien für unterschiedliche Lebens - und Ar-
mutslagen, Teilhabechancen und pädagogische Handlungsbedarfe in einzelnen Stadtteilen
gedient haben (Kinderarmutsquoten, Jugendbevölkerungsanteile mit Migrationshintergrund,
Alleinerziehenden-Anteile, Jugendarbeitslosenquoten, Zuwachsprognosen). Im Rückgriff auf
die Daten der vergangenen Förderplanperiode ist somit ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn
über Entwicklungen einzelner Indikatoren möglich. Hiermit wird einem ausdrücklichen Darstel-
lungswunsch aus der pädagogischen Fachpraxis entsprochen, welche unter anderem im Rah-
men von Wirksamkeitsdialogen sowie Maßnahmenplanungen vor Ort regelmäßi g auf diese
Daten zurückgreift.
Das untenstehende Diagramm stellt folgende Indikatoren im Bezirksvergleich dar:
Indikator Beschreibung
Gesamt 6<21 Absolute Anzahl aller 6- bis unter 21-Jährigen am 31.12.2019
Kinderarmutsquote
(SGB II U15)
Anteil der Leistungsber echtigten nach SGB II unter 15 Jahren an der
altersgleichen Bevölkerung mit Hauptwohnsitz 2019 in Prozent
Migrationshintergrund Anteil der 6- unter 21-Jährigen mit Migrationshintergrund an allen 6- bis
unter 21-Jährigen am 31.12.2019 in Prozent
Alleinerziehenden-
Haushalte
Anteil der der Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren und nur einem
Elternteil an allen Haushalten mit Kindern unter 18 Jahren 2019 in Pro-
zent
Jugendarbeitslosen-
quote
Arbeitslosenquote der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 25 Jahren
(Leistungsbezieher*innen nach SGB II und III) in Prozent
Prognostizierte
Zuwachsrate bis 2026
Prognostizierte Zuwachsrate der 6- bis unter 21-Jährigen auf Grundlage
der „Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040. Mit kleinräumigen
Berechnungen bis 2030“ in Prozent
39 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Angebote der Kinder- und Jugendför-
derung?
Unterschiedlich verteilte Ressourcen und Bildungs - und Teilhabevoraussetzungen erfordern
eine passgenaue, ausgleichende und gerechte Verteilung von Angeboten informeller Bildung
im Stadtgebiet. Im Rahmen bezirks- und stadtteilbezogener Planungen und Maßnahmenrea-
lisierungen sollte quantitativen und qualitativen Betrachtungen aktueller Lebenssituationen
von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Köln handlungsleitende Bedeutung bei
der Ausgestaltung bedarfsgerechter Maßnahmen zukommen. Auch wenn – oder gerade weil
– im Sinne der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes allen Kin-
dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zielgruppengerechte Zugangsmöglichkeiten zu
Angeboten der Kinder- und Jugendförderung zu eröffnen sind. Entsprechend werden auch die
Maßnahmen der vorliegenden Förder planung von der Strategie geleitet, gerechte Bildungs-
und Teilhabechancen sowie gelingende Bildungsverläufe für junge Menschen in Köln zu si-
chern (Kapitel 8.1).
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
40 JA – genau. gerade. jetzt.
6.5 Jugendinfrastruktur in den Bezirken
Die folgenden Bezirkskarten zeigen eine Übersicht über aktuell kommunal finanzierte Kin-
der- und Jugendangebote in den Handlungsfeldern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit,
der Jugendverbandsarbeit sowie der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (Handlungs felder
§§ 11, 12, 13 SGB VIII). Neben den Standortangaben sind hier zudem die jeweiligen Ange-
botsträger hinterlegt.
Diese Darstellung wird mit der stadtteilbezogenen Beschreibung von Infrastruktur-Bedarfen
verknüpft, welche sich aus der Kölner Jugendbefragung 2018 ergeben haben (Kapitel 5.1.1).
Die Auswertung der Jugendbefragung im Hinblick auf die Angebotsstruktur in Köln, erfolgte
bisher nur in Bezug auf die gesamtstädtische Ebene. Um ein detaillierteres Bild zu erhalten,
wurden die Jugendlichen jedoch zudem befragt, wie sich die Angebotslandschaft in ihren j e-
weiligen Stadtteilen darstellt. Die hierbei generierten, kleinräumigen Daten werden an dieser
Stelle, nach Bezirken geordnet, dargelegt.
Zu beachten ist hierbei, dass die Teilräume bei der Auswertung eine Größe der Grundgesamt-
heit (N) von 30 Personen nic ht unterschreiten dürfen. Daher wurden die Rückläufe aus den
Stadtteilen hinsichtlich dieser Größenordnung überprüft, und dort zusammengefasst, wo es
notwendig war. Folgende Parameter und Planungsgrößen wurden bei der Clusterung der Teil-
räume berücksichtigt: Bezirksgrenzen, Sozialraumgrenzen, IRB-Lagetypen4, örtliche Bebau-
ungs- und Infrastruktur sowie zusätzliche qualitative Einschätzungen aus verschiedenen Pla-
nungsabteilungen.
Die verwendeten Grafiken visualisieren von Jugendlichen unterschiedlicher Stadt teile als im
jeweiligen Stadtteil fehlend angegebene Infrastrukturangebote. Je höher der „Ausschlag“
im Netzdiagramm, desto höher ist der Anteil der Jugendlichen, der das jeweilige Angebot ver-
misst.
Die gewählte Darstellungsweise ermöglicht neben de n vergleichenden, stadtteilbezogenen
Fehlbedarfsanalysen auch eine gute Parallelbetrachtung derjenigen Fehlbedarfe, die gleiche
oder ähnlich hohe Ausprägungen zeigen.
Einige auffällige Ableitungen aus den stadtteilbezogenen Auswertungen schließen sich je-
weils unter den Grafiken an. Diese werden durch eine Auswertung der abgefragten Indikatoren
im Vergleich zum Durchschnitt der Stadt ergänzt.
Weitere Informationen zu Kinder - und Jugendangeboten sowie zu Spiel -, Bewegungs- und
Aktionsflächen in Köln: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/ferien-
freizeit/
4 Der Innerstädtischen Raumbeobachtung (IRB) liegt ein umfangreicher Merkmalskatalog verschiedener statisti -
scher Variablen zur Stadtbeobachtung zugrunde, welcher interkommunal kleinräumige Da tenvergleiche ermög -
licht.
41 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
6.5.1 1 / Innenstadt
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendeinrichtungen
1 Jugendcafé Bugs Caritasverband
für die Stadt Köln e.V.
Lindenstraße 51 Neustadt/Süd
2 OT Elsaßstraße Caritasverband
für die Stadt Köln e.V.
Elsaßstraße 43 Neustadt/Süd
3 Friedenspark JugZ gGmbH Hans-Abraham-Ochs-
Weg 1
Altstadt/Nord
4 Klingelpütz JugZ gGmbH Vogteistraße 17 Altstadt/Nord
5 anyway anyway e.V. Kamekestraße 14 Neustadt/Nord
6 Quäker
Nachbarschaftsheim
Quäker
Nachbarschaftsheim e.V.
Kreutzerstraße 5-9 Neustadt/Nord
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote
7 girlspace Medientreff girlspace e.V. Kartäusergasse 7a Altstadt/Süd
8 Mädchentreff
Alte Feuerwache
Alte Feuerwache e.V. Melchiorstraße 3 Neustadt/Nord
9 Jugendangebot im
Bürgerzentrum Deutz
Stadt Köln Tempelstraße 41-43 Deutz
42 JA – genau. gerade. jetzt.
Kulturpädagogische Facheinrichtungen
I MuKuTaThe Werkstatt für Musik,
Kunst,Tanz,Theater e.V.
Lindenstraße 14 Neustadt/Süd
II Offene
Jazzhausschule
Offene Jazz Haus Schule
e.V.
Eigelsteintorburg Altstadt/Nord
III Theaterpäda-
gogisches Zentrum
Theaterpädagogisches
Zentrum Köln e.V.
Genter Straße 23 Neustadt/Nord
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit
a Evangelische Jugend –
Evangelisches Jugendpfarramt
Kartäuserwall 24b Altstadt/Süd
b Kölner Jugendring e.V. Kartäuserwall 24b Altstadt/Süd
c Sozialistische Jugend – Die Falken
Kreisverband Köln
Severinswall 32 Altstadt/Süd
d BDKJ – Katholische Studierende Jugend –
KSJ Diözese Köln
Gabelsbergerstraße 19 Neustadt/Süd
e Kölner Jugendring e.V. Alter Markt 62-64 Altstadt/Nord
f BDKJ – Katholische Studierende Jugend –
KSJ Diözese Köln
Gereonswall 108
Altstadt/Nord
g DGB-Jugend Köln Hans-Böckler-Platz 1 Neustadt/Nord
h Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Hansaring 135 Neustadt/Nord
i Deutscher Pfadfinderbund Mosaik
Bezirksverband Köln
Neusser Wall 33
Neustadt/Nord
j Evangelische Jugend – girlspace Neusser Wall 61 Neustadt/Nord
k Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Hansaring 135 Neustadt/Nord
l BDKJ – KjG Köln-Deutz Adolphstraße 26 Deutz
m Evangelische Jugend –
Kirchengemeinde Köln-Deutz/Poll
Mathildenstraße 36 Deutz
n Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Otto-Gerig-Straße 6 Deutz
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe
Jugendberatungsstellen
A Jugendberatungs-
stelle für Arbeits-
und Berufsfragen,
(Angebot für Ratsu-
chende
linksrheinisch)
Stadt Köln Im Mediapark 6b Neustadt/Nord
B Jugendberufs-
agentur
Agentur für Arbeit/
Jobcenter/Stadt Köln
Deutzer Freiheit 88 Deutz
Kompetenzagenturen
C Kompetenzagentur
Innenstadt
(Angebot für Stadt-
bezirke Innenstadt,
Nippes, Ehrenfeld)
IN VIA Köln e.V. Stolzestraße 1a Neustadt/Süd
D Kompetenzagentur
Rodenkirchen
(Angebot stadtweit)
Jugendhilfe Köln e.V. Ohmstraße 10-14 Neustadt/Süd
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte
E Jugendwerkstatt
Krefelder Straße
(Maßnahme für TN
aus dem gesamten
Kölner Stadtgebiet)
Drogenhilfe Köln gGmbH Krefelder Straße 3-5
Neustadt/Nord
F MOTIVIA
Werkstattschule
IN VIA Köln e.V. Stolzestraße 1a Neustadt/Süd
43 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen
G Berufsorientierung
(Angebote stadt-
weit)
ConAction e.V. Karl-Berbuer-Platz 1 Altstadt/Süd
H Joblinge Kompass
Berufsorientierung
Flüchtlinge
(Maßnahme für TN
aus dem gesamten
Kölner Stadtgebiet)
gAG Rheinland Neue Weyerstraße 10 Altstadt/Süd
I Berufsorientierung
(Maßnahme für TN
aus dem gesamten
Kölner Stadtgebiet)
Planet Kultur e.V. Wormser Straße 45
Neustadt/Süd
J Jugendberatungs-
stelle Mediapark:
Lernförderung für
Migrant*innen
(Angebot stadtweit)
Stadt Köln Im Mediapark 6b
Neustadt/Nord
K Joblinge:
Berufsorientierung
(Maßnahme für TN
aus dem gesamten
Kölner Stadtgebiet)
gAG Rheinland Hansaring 68 Neustadt/Nord
Quelle für diese sowie die folgenden Übersichtskarte/n: Stadt Köln – Köln-GIS/Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
44 JA – genau. gerade. jetzt.
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln)
Besonders dringliche Themen in allen Stadt-
teilen sind freies W -LAN sowie sichere Rad-
wege.
Insbesondere Jugendliche aus Altstadt /Nord
bemängeln fehlende Grünflächen und Treff-
orte im Freien.
Insbesondere Jugendlichen aus Deutz fehlen
Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wochen-
ende.
Jeweils ein Viertel der befragten Jugendlichen
aus Neustadt/Nord wünschen sich Anlaufs -
und Beratungsstellen sowie eine bessere Ver-
sorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugendkul-
turangeboten.
Zwischen 2 1% und 34% der befragten Ju-
gendlichen in allen Stadtteilen bemängeln das
Fehlen von Angeboten, die sie sich le isten
können, insbesondere Jugendliche aus Neu-
stadt/Süd.
Der städtische Durchschnitt beim Wunsch
nach mehr Parks, Wiesen und Grünflächen
liegt bei 24%, in Altstadt/Nord mit 51% am
stadtweit höchsten.
Befragte Jugendliche aus der linksrheinischen
Innenstadt sind mit den Ausgehmöglichkeiten
deutlich zufriedener ( 42%). Dies trifft für
Neustadt/Süd und Neustadt/Nord auch in Be-
zug auf Einkaufsmöglichkeiten zu ( 22%).
Jugendliche aus Neustadt/Süd vermissen ver-
gleichsweise oft Angebote, die sie sich leisten
können ( 21%).
Der Wunsch nach sicheren Radwegen ist in
Neustadt/Süd und Neustadt/Nord besonders
hoch ( 36%).
Altstadt/Nord ist vergleichsweise eher zufrie-
den mit dem Angebot an Jugendeinrich tun-
gen/Jugendkulturangeboten ( 22%).
Quelle für dieses sowie die folgenden Auswertungsdiagramm/e: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
45 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
6.5.2 2 / Rodenkirchen
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendeinrichtungen
1 OT Raderberg JugZ gGmbH Rheinsteinstraße 4a Raderberg
2 OT Eichi JugZ gGmbH Höninger Weg 381 Zollstock
3 OT eins2null Haus der Familie e.V. Reiherstraße 21 Rondorf
4 Jugendeinrichtung
Sürther Feld
(vor. August 2022)
miteinander-leben e.V. Rodenkirchen
5 OT Weiß JugZ gGmbH Georgstraße 2 Weiß
6 Jugendhaus Sürth miteinander-leben e.V. Fronhofstraße 42 Sürth
7 OT Meschenich Caritasverband für die
Stadt Köln e.V.
Brühler Landstraße 428 Meschenich
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote
8 Interkulturelles Zentrum
Am Kölnberg
Caritasverband für die
Stadt Köln e.V.
Alte Brühler Straße 10 Meschenich
Kulturpädagogische Facheinrichtungen
I Jugendkunstschule
Rodenkirchen
Jugendkunstschule
Rodenkirchen e.V.
Kierberger Straße 2 Zollstock
46 JA – genau. gerade. jetzt.
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit
a Evangelische Jugend Ortgruppe Köln-Bayenthal Mehlemer Straße 27 Marienburg
b Evangelische Jugend – CVJM Köln-Süd Albert-Schweitzer-
Straße 3
Raderthal
c Evangelische Jugend Ortgruppe Zollstock Bornheimer Straße 1a Zollstock
d Evangelische Jugend Ortsgruppe Rondorf Carl-Jatho-Straße 1 Rondorf
e Jugendfeuerwehr Köln Schillingsrotter Straße
36
Rodenkirchen
f BDKJ – KjG St. Maternus Weißer Straße 64 Rodenkirchen
g BDKJ – KjG St. Georg Weiß Kirchplatz 3 Weiß
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe
Kompetenzagenturen
A Kompetenzagentur
Rodenkirchen
Außenstelle
Meschenich
(Angebot für
Ratsuchende stadtweit)
Jugendhilfe Köln e.V. An der Fuhr 1/216 Meschenich
47 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln)
Besonders dringliche Themen in allen Stadt-
teilen sind frei es W-LAN sowie sichere Rad-
wege.
(Mehr als) die Hälfte der befragten Jugendli-
chen in allen Stadtteilen vermisst Aus-
gehmöglichkeiten am Abend/Wochenende, in
Weiß/Sürth ist dieser Wunsch besonders
hoch.
Ein Drittel der befragten Jugendlichen in
Weiß/Sürth wünschen sich Anla ufs-/Bera-
tungsstellen.
In Zollstock ist der Wunsch nach sicheren
Radwegen am höchsten.
Jugendliche aus Rondorf /Godorf/Immen-
dorf/Meschenich wünschen sich insbeson-
dere gute öffentliche Verkehrsanbindung und
Treff-Orte im Freien.
Über ein Drittel der befragte n Jugendlichen
aus Hahnwald/Rodenkirchen vermisst Ju-
gendeinrichtungen/Jugendkulturangebote,
circa ein Viertel von ihnen zudem Angebote,
die sie sich leisten können.
Als ein klares Stadtperipherie-Thema stellt
sich der Wunsch nach gute r öffentlicher Ver-
kehrsanbindung dar ( 19%).
Der Wunsch nach sichere n Radwegen ist bei
befragten Zollstocker Jugendlichen im Stadt-
vergleich am höchsten ( 36%), ebenso wie
der Wunsch nach freiem W-LAN stadtweit mit
am höchsten liegt ( 61%).
Zollstock ist vergleichsweise eher zufrieden
mit dem Angebot an Jugendeinrichtungen/Ju-
gendkulturangeboten ( 22%), ebenso mit
den vorhandenen Parks, Wiesen oder Grün-
flächen ( 24%).
48 JA – genau. gerade. jetzt.
6.5.3 3 / Lindenthal
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendeinrichtungen
1 OT Juzi Jugend- und Kultur-
zentrumsinitiative im
Stadtbezirk 3 (JUZI) e.V.
Sülzburgstraße 112-118 Sülz
2 OT Treibhaus Evangelische
Kirchengemeinde
Köln-Lindenthal
Herbert-Lewin-Straße 4 Lindenthal
3 OT Vita SKM Köln –
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V.
Vitalisstraße 293 Müngersdorf
4 OT Stolberger Straße JugZ gGmbH Stolberger Straße 403 Müngersdorf
5 OT Weiden JugZ gGmbH Ostlandstraße 41 Weiden
6 Alte Schule JugZ gGmbH An den Kastanien 7-9 Widdersdorf
49 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit
a Evangelische Jugend – CVJM e.V. Nikolausstraße 55 Sülz
b Evangelische Jugend – Ortsgruppe Sülz Nonnenbergstraße 78 Sülz
c Evangelische Jugend –
Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
Birkenallee 20 Junkersdorf
d Sportjugend Köln (Geschäftsstelle) Ulrich-Brisch-Weg 1 Junkersdorf
e Evangelische Jugend –
Ev. Gemeinde Weiden/Lövenich
Aachener Straße 1208 Weiden
f Jugendfeuerwehr Köln Richard-Wagner-Straße
26-32
Weiden
g Jugendfeuerwehr Köln Neue Sandkaul 11 Widdersdorf
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte
A Jugendwerkstatt
Klettenberg
(Angebote für TN aus
dem gesamten
Kölner Stadtgebiet)
Jugendwerk
Köln gGmbH
Rhöndorfer Straße 6 Sülz
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen
B TBS-
Zukunftswerkstatt
(Teilhabe-Beruf-
Sprache)
(Maßnahme für TN
aus dem gesamten
Kölner Stadtgebiet)
Jugendwerk
Köln gGmbH
Rhöndorfer Straße 6 Sülz
50 JA – genau. gerade. jetzt.
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln)
Besonders dringliches Thema in allen Stadt-
teilen ist freies W-LAN.
In Sülz und Klettenberg werden sichere Rad-
wege besonders häufig gewünscht.
Der Wunsch nach Ausgehmöglichkeiten am
Abend/Wochenende wird ebenfalls beson-
ders deutlich, er ist besonders groß in Wei-
den/Lövenich und Widdersdorf. Hier sind
auch die Bedarfe an Trefforten im Freien so-
wie an Parks und Grünflächen besonders
hoch.
Als ein klares Stadtperipherie-Thema stellt
sich der Wunsch nach guter öffentlicher Ver-
kehrsanbindung bei Widdersdorfer Jugendli-
chen heraus.
In Klettenberg, Müngersdorf/Junkersdorf ver-
misst ca. ein Drittel aller befragten Jugendli-
chen Jugendeinrichtungen/Jugendkulturan-
gebote.
Zwischen circa 20% und 34% der befragten
Jugendlichen in allen Stadtteilen bemängeln
das Fehlen von Angeboten, die sie sich leisten
können.
Befragte Jugendliche aus Weiden/Lövenich
und Widdersdorf äußern den Wunsch nach
Trefforten im Freien überdurchschnittlich oft
( 31%).
Jugendliche aus Sülz sind stadtweit am zufrie-
densten mit den Einkaufsmöglichkeiten (
22%).
In Klettenberg und Sülz wird die Verkehrsan-
bindung als eher gut eingeschätzt ( 19%).
Der Wunsch nach sicheren Radwegen ist bei
befragten Sülzer Jugendlichen im Stadtver-
gleich mit am höchsten ( 36%).
In Klettenberg erscheint die Versorgung mit
Trefforten im Freien vergleichsweise gut (
31%), hier wird auch die Versorgung mit
Parks, Wiesen und Grünflächen als gut einge-
schätzt ( 24%).
51 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
6.5.4 4 / Ehrenfeld
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendeinrichtungen
1 OT Nonni Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Helmholtzplatz 11 Ehrenfeld
2 Jugendwerk-
zentrum
Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Geisselstraße 1 Ehrenfeld
3 OT St. Anna Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Schadowstraße 28-30 Neuehrenfeld
4 OT Club Westend Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Köln e.V.
Ossendorfer Weg 15 Bickendorf
5 Bürgerschafts-
haus
Bürgerschaftshaus Bock-
lemünd/Mengenich e.V.
Görlinger-Zentrum 11-15 Bocklemünd/
Mengenich
6 OT 8 zwo 7 Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Köln e.V.
Frohnhofstraße 140 Ossendorf
7 OT KingZ Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Köln e.V.
Franz-Raveaux-Straße 5 Ossendorf
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote
8 Bürgerzentrum
Ehrenfeld
BÜZE e.V. Venloer Straße 429 Ehrenfeld
9 Spielplatz
Glasstraße
Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Glasstraße Ehrenfeld
10 VikoPlus Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Goldammerweg 24 Vogelsang
11 SKM-Zentrum SKM Köln –
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V.
Kurt-Weill-Weg 19 Bocklemünd/
Mengenich
52 JA – genau. gerade. jetzt.
Kulturpädagogische Facheinrichtungen
I Roots&Routes ROOTS&ROUTES
Cologne e.V.
Widdersdorfer Straße
246
Ehrenfeld
II Kölner
Spielecircus
Kölner Spielecircus e.V. Am Wassermann 5 Vogelsang
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit
a Evangelische Jugend Ortsgruppe Ehrenfeld Subbelrather Straße 206 Ehrenfeld
b BDKJ – KjG St. Barbara Rothenkruger Straße 2 Neuehrenfeld
c Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Nußbaumer Straße 254 Neuehrenfeld
d BDKJ – KjG an St. Rochus Rochusstraße 141 Bickendorf
e Sozialistische Jugend – Die Falken
Kreisverband Köln
Feltenstraße 130 Bickendorf
f Deutscher Pfadfinderbund Mosaik
Bezirksverband Köln
Pirolweg 2 Vogelsang
g Sozialistische Jugend – Die Falken
Kreisverband Köln
Kolkrabenweg 6 Vogelsang
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe
Jugendberatungsstellen
A Jugendberatungs-
stelle
(Angebot für
Ratsuchende
stadtweit)
Coach e.V. Oskar-Jäger-Straße 139 Ehrenfeld
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte
B Jugendwerkstatt
Ehrenfeld
(Maßnahme für
TN aus dem
gesamten Kölner
Stadtgebiet)
Jugendhilfe Köln e.V. Herbrandstraße
Halle 18
Ehrenfeld
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen
C Lernförderung für
Migrant*innen
(Angebot
stadtweit)
Coach e.V. Oskar-Jäger-Straße 139 Ehrenfeld
53 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln)
Besonders dringliches Thema in allen Stadt-
teilen ist freies W -LAN, in sbesondere in
Ossendorf.
In Ehrenfeld/Neuehrenfeld werden sichere
Radwege besonders häufig gewünscht.
Der Wunsch nach Ausgehmöglichkeiten am
Abend/Wochenende wird ebenfalls beson-
ders deutlich, am größten ist er in den innen-
stadtferneren Stadtteilen.
Bedarfe an Trefforten im Freien, an Parks und
Grünflächen sowie an Spiel- und Sportflächen
äußern circa ein Drittel aller befragten Ju-
gendlichen in Ehrenfeld /Neuehrenfeld, Bi-
ckendorf und Ossendorf.
Ein Viertel der befragten Jugendlichen aus Bi-
ckendorf wünsch t sich Anlaufs -/Beratungs-
stellen, ein Drittel von ihnen eine bessere Ver-
sorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugendkul-
turangeboten.
Jeweils circa 30% der befragten Jugendlichen
in Bickendorf und Ehrenfeld/Neuehrenfeld
wünschen sich erschwingliche Angebote.
Im Stadtvergleich erscheinen Jugendliche aus
dem Bezirk Ehrenfeld als eher zufrieden mit
den vorhandenen Infrastrukturangeboten.
Jugendliche aus Bickendorf vermissen ver-
gleichsweise oft Angebote, die sie sich leisten
können ( 21%).
In Ossendorf wird das Fehlen von freiem W -
LAN stadtweit am meisten bemängelt.
Ehrenfeld/Neuehrenfeld erscheint eher zufrie-
den mit den vorhandenen Ausgehmöglichkei-
ten am Abend/Wochenende ( 42%).
54 JA – genau. gerade. jetzt.
6.5.5 5 / Nippes
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendeinrichtungen
1 Jugendladen
Nippes
Jugendhilfe und
Schule e.V.
Kempener Straße 95 Nippes
2 OT Werkstattstraße Evangelische Kirchen-
gemeinde Köln-Nippes
Werkstattstraße 7 Nippes
3 Fzwei Jugz gGmbH Flemingstraße 2 Niehl
4 DachloW Zurück in die Zukunft
e.V.
Neusser Straße 731-733 Weidenpesch
5 Gemeinwesen-
zentrum Etzestraße
aak – Arbeitskreis für
das ausländische Kind
Etzelstraße 250 Weidenpesch
6 Wilhelmshof Jugendfarm
Wilhelmshof e.V.
Bergheimer Weg 27 Longerich
7 Geschwister Scholl
Haus
Soziales Zentrum
Linoclub e.V.
Wirtsgasse 14 Longerich
8 Kinder- und
Jugendspielhof
Heckweg
Kölner Selbsthilfe e.V. Heckweg 30 Longerich
55 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
9 OT Lucky`s Haus SKM Köln -
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V.
Am Bilderstöckchen 58a
Bilderstöckchen
10 OT Take five SKM Köln –
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V.
Neue Kempener Straße
217a
Bilderstöckchen
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote
11 Jugendclub
Courage
Jugendclub Courage
Köln e.V.
Sechzigstraße 73 Nippes
12 DachloW Mobil –
Mobiles Angebot
Zurück in die Zukunft
e.V.
Neusser Straße 731-733 Standort:
Weidenpesch
13 Treff im Truck –
Mobiles Angebot
(stadtweit
unterwegs)
SKM Köln –
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V.
Am Bilderstöckchen 58a Standort:
Bilderstöckchen
Kulturpädagogische Facheinrichtungen
I Kölner Spielewerk-
statt/Malraum
Kölner Spielecircus
e.V.
Luftschiff Platz 5 Nippes
II jfc Medienzentrum jfc Medienzentrum e.V. Seekabelstraße 4 Nippes
III Zirkus- und
Artistikzentrum
Theaterpädagogisches
Zentrum e.V. Köln
An der Schanz 6 Riehl
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit
a Deutscher Pfadfinderbund Mosaik
Bezirksverband Köln
Bergstraße 89 Mauenheim
b Jugendfeuerwehr Köln Boltensternstraße 10 Riehl
c Deutscher Pfadfinderbund Mosaik
Bezirksverband Köln
Philipp-Wirtgen-Straße 7 Riehl
d Deutscher Pfadfinderbund Mosaik
Bezirksverband Köln
Sebastianstraße 126c Niehl
e BDKJ – KjG MauNieWei Floriansgasse 2 Weidenpesch
f Deutscher Pfadfinderbund Mosaik
Bezirksverband Köln
Robert-Perthel-Straße
79
Longerich
g Jugendfeuerwehr Köln Osterather Straße 40 Bilderstöckchen
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte
A Schulmüdenprojekt
(Maßnahme/
Angebot für TN aus
dem gesamten
Kölner Stadtgebiet)
Handwerkerinnenhaus
Köln e.V.
Kempener Straße 135 Nippes
B Jugendwerkstatt
Nippes
(Maßnahme/
Angebot für TN aus
dem gesamten
Kölner Stadtgebiet)
Netzwerk e.V. Florastraße 55–57 Nippes
56 JA – genau. gerade. jetzt.
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln)
Besonders dringliches Thema in allen Stadt-
teilen ist freies W -LAN, in sbesondere in Bil-
derstöckchen.
Der Wunsch nach Ausgehmöglichkeiten am
Abend/Wochenende ist ebenfalls sehr hoch,
insbesondere in Longerich.
In Nippes, Mauenheim /Weidenpesch werden
sichere Radwege besonders häufig ge-
wünscht.
Bedarfe an Trefforten im Freien, Parks sowie
Spiel- und Sportflächen äußern Jugendlichen
in Mauenheim/Weidenpesch, Bilderstöckchen
und Nippes besonders häufig.
Jeweils einem Drittel der befragten Jugendli-
chen aus Longerich fehlt Anlaufs-/ Beratungs-
stellen sowie Jugendeinrichtungen/Jugend-
kulturangebote.
Circa ein Drittel der befragten Jugendlichen in
Mauenheim/Weidenpesch g ibt an, das s er-
schwingliche Angebote fehlen.
Im Stadtvergleich erscheinen Jugendliche aus
dem Bezirk Nippes als eher zufrieden mit den
vorhandenen Infrastrukturangeboten.
Jugendliche au s B ilderstöckchen sind ver-
gleichsweise zufriedener in Bezug auf die Ver-
sorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugendkul-
turangeboten ( 22%).
Befragte Jugendliche aus Longerich zeigen
sich stadtweit mit am meisten unzufrieden mit
den Ausgehmöglichkeiten am Abend/W o-
chenende ( 42%).
57 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
6.5.6 6 / Chorweiler
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendeinrichtungen
1 OT Der Bau Diakonie Michaelshoven Abendrothstraße 7 Seeberg
2 OT Seeberger
Treff
Diakonie Michaelshoven Braunfelsweg 14 Seeberg
3 OT Magnet Diakonie Michaelshoven Haselnussweg 21 Heimersdorf
4 OT Unnauer Weg Soziales Zentrum
Linoclub e.V.
Unnauer Weg 96a Lindweiler
5 Linoluckynelli Soziales Zentrum
Linoclub e.V.
Krombachweg 29 Lindweiler
6 OT Die Villa SKM Köln –
Sozialdienst Katholischer
Männer e.V.
Volkhovener Weg 218 Volkhoven/
Weiler
7 OT Northside Jugz gGmbH Netzestraße 4 Chorweiler
8 Jugendcafé
Pegasus
Stadt Köln Pariser Platz 1 Chorweiler
9 Blu4Ju Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Langenbergstraße 144 Blumenberg
10 Krebelshof GUJA gGmbH Further Weg 1 Worringen
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote
11 Jugendtreff Esch Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Martinusstraße 28 Esch/Auweiler
12 Canyon Canyon Chorweiler Weichselring 6a Chorweiler
13 Kindernöte e.V. Kindernöte e.V. Florenzer Straße 20 Chorweiler
14 Bauwagenprojekt SKM Köln –
Sozialdienst Katholischer
Männer e.V.
Im Mönchsfeld 16 Roggendorf/
Thenhoven
58 JA – genau. gerade. jetzt.
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit
a Jugendfeuerwehr Köln Amandusstraße 51 Merkenich
b Jugendfeuerwehr Köln Causemannstraße 66 Merkenich
c BDKJ – Katholische Studierende Jugend –
KSJ Diözese Köln
Weiler Straße 4 Esch/Auweiler
d Jugendfeuerwehr Köln Windröschenweg 1 Volkhoven/
Weiler
e Kolpingjugend: Projekt Blumenberg
(Geschäftsstelle: Mülheim)
Schneebergerstraße
63a
Blumenberg
f Jugendfeuerwehr Köln Quettinghofstraße 36a Roggendorf/
Thenhoven
g BDKJ – KjG Worringen St. Tönnisstraße 33 Worringen
h Jugendfeuerwehr Köln Hackenbroicher Straße
48
Worringen
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte
A Jugendwerkstatt
Chorweiler
(Maßnahme für
TN aus dem ge-
samten Kölner
Stadtgebiet)
Jugendfreizeitwerk Köln
e.V.
Athener Ring 3a Chorweiler
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen
B Seeberger Treff:
Berufs-
orientierung
(Angebot für
Ratsuchende
stadtweit)
Diakonie
Michaelshoven
Braunfelsweg 14 Seeberg
C Jugendcafé
Pegasus:
Lernförderung für
Migrant*innen
(Angebot
stadtweit)
Stadt Köln Pariser Platz 1
Chorweiler
59 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln)
Besonders dringliches Thema in allen Stadt-
teilen ist freies W-LAN.
Der Wunsch nach Ausgehmöglichkeiten am
Abend/Wochenende ist ebenfal ls sehr hoch,
lediglich Seeberg/Chorweiler tritt hier im Ver-
gleich ein wenig zurück.
In Pesch/Esch/Auweiler wird eine gute öffent-
liche Verkehrsanbindung auffallend häufig ge-
wünscht.
Bedarfe an Trefforten im Freien und an Parks
und Grünflächen sind in fast allen Stadtteilen
ebenfalls häufiger benannt.
In Pesch /Esch/Ausweiler wird eine fehlende
Versorgung mit Jugendeinrichtungen/Jugend-
kulturangeboten auffallend oft gewünscht .
Hier wünschen sich zudem ein Drittel der be-
fragten Jugendlichen Anlaufs-/ Beratungsstel-
len.
Zwischen 20% und circa 25% der befragten
Jugendlichen in Heimersdorf/Lindweiler/Volk-
hoven/Weiler und Merkenich/Fühlingen/Blu-
menberg/Roggendorf/Thenhoven/Worringen
wünschen sich erschwingliche Angebote.
Der Bedarf an Ausgehmöglichkeiten erweist
sich in Pesch /Esch/Auweiler überdurch-
schnittlich hoch im Stadtvergleich ( 42%).
Der Wunsch nach einer besseren Versorgung
mit Jugendeinrichtungen/Jugendkulturange-
boten erweist sich in Pesch/Esch/Auweiler als
der stadtweit größte ( 22%).
Jugendliche aus Merkenich /Fühlingen/Blu-
menberg/Roggendorf/Thenhoven/Worringen
wünschen sich überdurchschnittlich oft gute
Einkaufsmöglichkeiten in ihrem Stadtteil (
22%).
60 JA – genau. gerade. jetzt.
6.5.7 7 / Porz
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendeinrichtungen
1 OT Ohmstraße Haus der offenen Tür
Porz e.V.
Ohmstraße 83
Porz
2 OT Glashütte Jugz gGmbH Glashüttenstraße 20 Porz
3 OT Grengel Jugz gGmbH Friedensstraße 29 Grengel
4 OT Arche Nova Haus der offenen Tür
Porz e.V.
Theodor-Heuss-Straße
9a
Finkenberg
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote
5 SKM-Zentrum SKM Köln –
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V.
Am Rolshover Hof 12
Poll
6 Offene Tür Poll Ahl-Poller-Schull e.V. Poller Hauptstraße 65 Poll
7 Grembox RheinFlanke gGmbH Auf dem Streitacker 2 Gremberghoven
8 Bauspielplatz
Senkelsgraben
Förderverein Bauspielplatz
Senkelsgraben
in Wahnheide e.V.
Gernotstraße 10 Wahnheide
9 Jugendtreff
Pro Humanitate
Pro Humantitate e.V. Christrosenweg 2-4 Zündorf
10 Jugendkulturmobil
„Young Base“
SKM Köln –
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V.
Theodor-Heuss-Straße 1 Finkenberg
Kulturpädagogische Facheinrichtungen
I Theater ImPuls
im Jugendzent-
rum Glashütte
Theater ImPuls Glashüttenstraße 20 Porz
61 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit
a BDKJ – KjG Poll Poller Hauptstraße 26 Poll
b Evangelische Jugend –
Kirchengemeinde Köln-Deutz/Poll
Rolshover Straße 588a Poll
c Jugendfeuerwehr Köln Annastraße 9 Ensen
d Jugendfeuerwehr Köln Neue Eiler Straße 52 Eil
e Evangelische Jugend –
Kirchengemeinde Porz
Mühlenstraße 4 Porz
f Jugendfeuerwehr Köln Kaiserstraße 69 Urbach
g Jugendfeuerwehr Köln Heidestraße 179 Wahnheide
h Deutscher Pfadfinderbund Mosaik
Bezirksverband Köln
Linder Höhe 2 Lind
i Jugendfeuerwehr Köln Margaretenstraße 34 Libur
j Jugendfeuerwehr Köln Unterm Berg 19 Zündorf
k Jugendfeuerwehr Köln Hintergasse 10 Langel
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe
Kompetenzagenturen
A Kompetenz-
agentur Ost
(für die Stadtbe-
zirke Porz, Kalk,
Mülheim)
Internationaler Bund Friedrich-Ebert-Platz 1 Porz
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte
B Jugendwerkstatt
Porz
(Maßnahme für
TN aus dem
gesamten Kölner
Stadtgebiet)
Jobwerk Porz gGmbH Brüsseler Straße 161 Finkenberg
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen
C Berufschance
(Angebote in
Porz, Kalk,
Mülheim)
Eigenart e.V. Friedrichstraße 39-41 Porz
D Wegeplaner Porz
(Angebot für
Stadtbezirk Porz)
IB West gGmbH Stresemannstraße 36 Porz
62 JA – genau. gerade. jetzt.
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln)
Besonders dringliche Them en in allen Stadt-
teilen sind freies W -LAN, der Wunsch nach
mehr Ausgehmöglichkeiten am Abend/Wo-
chenende sowie sichere Radwege.
Auffällig ist der Wunsch von Poller Jugendli-
chen nach guten Einkaufsmöglichkeiten.
Wichtige Themen in Porz und Urbach/Els-
dorf/Grengel/Wahnheide/Wahn/Lind sind feh-
lende Parks sowie Trefforte im Freien.
Fast 50% der befragten Jugendlichen in Ur-
bach/Elsdorf/Grengel/Wahnheide/Wahn/Lind
wünschen sich sichere Radwege.
In Libur /Zündorf/Langel wird der Wunsch
nach guter öffentlicher Verkehrsanbindung
besonders deutlich.
Circa ein Drittel der befragten Jugendlichen
aus Poll wünscht sich Anlaufs-/Beratungsstel-
len.
25% bis 30% der Jugendlichen aus Poll, Porz
und Libur/Zündorf/Langel fehlen Jugendein-
richtungen/Jugendkulturangebote.
Jeweils über ein Viertel der Jugendlichen aus
Urbach/Elsdorf/Grengel/Wahnheide/Wahn/
Lind und Poll fehlt es an erschwinglichen An-
geboten.
Das Fehlen von Parks, Wiesen oder Grünflä-
chen in ihren Stadteilen bemängeln ver-
gleichsweise viele befragte Jugendliche aus
Porz und Urbach/Elsdorf/Grengel/Wahn-
heide/Wahn/Lind ( 24%). Poll hingegen
zeigt hier eher Zufriedenheit.
Porz weicht zudem nach oben ab vom städti-
schen Durchschnitt bei dem Wunsch nach
Trefforten im Freien ( 31%).
Poller Jugendliche bemängeln das Fehlen
von guten Einkaufsmöglichkeiten stadtweit
am meisten ( 22%), überdurchschnittlich
werden auch die Ausgehmöglichkeiten am
Abend/Wochenende bemängelt ( 42%).
Jugendliche aus Libur/Zündorf/Langel be-
mängeln in besonderer Weise die fehle nde
Verkehrsanbindung ( 19%).
Jugendliche aus Westhoven /Ensen/Grem-
berghoven/Eil/Finkenberg geben unterdurch-
schnittlich häufig an, dass ihnen Angebote
fehlen, welche sie sich leisten können (
21%).
63 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
6.5.8 8 / Kalk
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendeinrichtungen
1 OT Gremberg Jugz gGmbH Odenwaldstraße 98 Humboldt/
Gremberg
2 Pavillon Kalk Pavillon e.V. Manteuffelstraße 13 Kalk
3 AbenteuerHallen
KALK
Jugz gGmbH Christian-Sünner-Straße
8
Kalk
4 Pavillon50
(Sommer 2021)
Pavillon e.V. Kalker Hauptstraße 24 Kalk
5 Et Sozi förderungs- und bildungs-
gemeinschaft alten-/
jugendarbeit vingst/ostheim
e.V.
Heßhofstraße 43 Vingst
6 OT am Wunschtor Veedel e.V. Gernsheimer Straße 22 Ostheim
7 OT Ostheim Katholischer Verein Haus
der Offenen Tür
"Zu den heiligen Engeln
und St. Servatius e.V."
Ruppiner Straße 1a Ostheim
8 OT Neubrück Jugz gGmbH Neubrücker Ring 30 Neubrück
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote
9 180 Grad Wende Jugendbildungs- und
Sozialwerk Goethe e.V.
Buchforststraße 113 Kalk
10 Bürgerhaus Kalk Stadt Köln Kalk-Mülheimer Straße
58
Kalk
11 Jugendtreff Vingst Pro Humanitate e.V. Würzburger Straße 11a Vingst
12 Jugendtreff Vingst
Container
Pro Humanitate e.V. Thorwaldsenstraße 22a Vingst
13 Jugendtreff HB 5/
Stadtteilwohnung
Passauerstraße/
Mobiles Angebot
„Goldjunge“
Katholische
Jugendagentur Köln
gGmbH
Weimarer Straße 15
und
Passauerstraße 7
Höhenberg
14 Jugendtreff
Waldbadviertel
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Köln e.V.
Hans-Offermann-Straße
2
Ostheim
15 Pavillon Merheim Pavillon e.V. Walnussweg 2 Merheim
64 JA – genau. gerade. jetzt.
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit
a Evangelische Jugend –
Ev. Kirchengemeinde Kalk Humboldt
Lilienthalstraße 4-8 Kalk
b Evangelische Jugend –
Evangelische Jugend Neu HöVi
Burgstraße 75
Vingst
c BDKJ – HöVi-KjG Höhenbergerstraße 15 Höhenberg
d BDKJ – KjG St. Gereon Merheim Von-Eltz-Platz 6 Merheim
e Jugendfeuerwehr Köln Hovenstraße 35-42 Brück
f Jugendfeuerwehr Köln Forststraße 20 Rath/Heumar
g Evangelische Jugend –
Evangelische Jugend Neu HöVi
Europaring 31-35 Neubrück
h Pfadfinderstamm SIRIUS (BdP),
Freundeskreis Sirius Köln e.V.
Eiserfelder Straße 10 Brück
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte
A Jugendwerkstatt
Kalk/Schulmüden-
projekt
(Maßnahme für
TN aus dem ge-
samten Kölner
Stadtgebiet)
Jugendhilfe Köln e.V. Vietorstraße 78-80 Kalk
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen
B Lernförderung für
Migrant*innen
(Angebot für TN
aus dem
gesamten Kölner
Stadtgebiet)
Coach e.V. Weimarer Straße 51 Höhenberg
65 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln)
Besonders dringliche Them en in allen Stadt-
teilen sind freies W -LAN sowie der Wunsch
nach mehr Ausgehmöglichkeiten am
Abend/Wochenende.
Auch der Mangel an sicheren Radwegen so-
wie Trefforten im Freien und Parks, Wiesen o-
der Grünflächen sind wichtige Themen im Ge-
samtbezirk.
Besonders auffällig ist der Wunsch der Hälfte
der befragten Jugendlichen in Neubrück nach
Parks, Wiesen oder Grünflächen sowie Spiel-
und Sportflächen.
Fehlende gute Einkaufsmöglichkeiten, eine
gute Verkehrsanbindung , erschwingliche An-
gebote sowie Anlaufs -/Beratungsstellen wer-
den von Jugendlichen in Neubrück zudem be-
sonders häufig benannt.
Jeweils circa einem Drittel der befragten Ju-
gendlichen aus Merheim/Brück, Hum-
boldt/Gremberg/Kalk und Rath/Heumar fehl t
Jugendeinrichtungen/Jugendkulturangebote.
Das Fehlen von Spiel- und Sportflächen wird
stadtweit am meisten von befragten Jugendli-
chen au s Neubrück bemängelt ( 25%).
Gleichzeitig wird das Fehlen von Parks, Wie-
sen oder Grünflächen ( 24%), Beratungs-/
Anlaufstellen ( 22%) sowie das Fehlen er-
schwinglicher Angebote ( 21%) hier eben-
falls überdurchschnittlich oft benannt.
Jugendlichen aus Rath/Heumar fehlt es über-
durchschnittlich an Ausgehmöglichkeiten am
Abend/Wochenende ( 42%).
66 JA – genau. gerade. jetzt.
6.5.9 9 / Mülheim
§ 11 SGB VIII – Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendeinrichtungen
1 Kölner Selbsthilfe
e.V.
Kölner Selbsthilfe e.V. Rixdorfer Straße 52 Mülheim
2 Don-Bosco-Club DBC Don-Bosco-Club
Köln gGmbH
Tiefentalstraße 38 Mülheim
3 August-Bebel-Haus Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Köln e.V.
Krahnenstraße 1 Mülheim
4 Lobby für
Mädchen/
Mädchenzentrum 1
LOBBY FÜR
MÄDCHEN e.V.
Buchheimer Straße 56 Mülheim
5 Support 51 Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Charlierstraße 11a Mülheim
6 TeeNTown Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Ulitzkastraße 34 Mülheim
7 Kölner Jugendpark Jugz gGmbH Sachsenbergstraße Mülheim
8 Jugendladen
Mülheim
aak – Arbeitskreis für
das ausländische Kind
Bergisch Gladbacher
Straße 109
Mülheim
9 OT Area51 Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Galileistraße 8 Buchforst
10 Jugendhaus Treffer Diakonisches Werk
Köln und Region
Guilleaumestraße 16 Buchheim
67 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
11 Kinder- und
Jugendtreff Picco
Jugz gGmbH Piccoloministraße 528 Holweide
12 Jugend- und
Gemeinschaftszen-
trum Salamander
Jugz gGmbH Johannesweg 5c Höhenhaus
13 Jugend- und Nach-
barschaftshaus
Bodestraße
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Köln e.V.
Bodestraße 18 Höhenhaus
14 OT
Haus der Jugend
Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Lippeweg 29 Höhenhaus
15 Jugend- und Nach-
barschaftshaus
Henry´s H.O.P.E.
Christliche Sozialhilfe
Köln e.V.
Auguste-Kowalski-
Straße 84a
Dünnwald
16 OT St. John SKM Köln –
Sozialdienst Katholi-
scher Männer e.V.
Ricarda-Huch-Straße
5a
Stammheim
17 Jugendzentrum
Pauline
Jugz gGmbH Paulinenhofstraße 32 Flittard
Jugendtreffs und (Mobile) Jugendangebote
18 Jugendtreff
HKS 51
Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Heinz-Kühn-Straße 41 Holweide
19 Jugendtreff HÜF Katholische Kirche
Dellbrück-Holweide
Piccoloministraße 528 Holweide
20 Jugendtreff
Dell-Chill
Katholische Jugend-
agentur Köln gGmbH
Grafenmühlenweg 4 Dellbrück
21 TOT St. Josef Katholische Kirchen-
gemeinden Köln-Dünnwald
St. Nikolaus und
St. Hermann-Joseph
Prämonstratenser
Straße 74 b
Dünnwald
§ 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit
a BDKJ – KjG St. Bruder-Klaus Bruder-Klaus-Platz Mülheim
b Sozialistische Jugend – Die Falken
Kreisverband Köln
Eulenbergstraße 40 Mülheim
c DIDF Jugend Köln Berliner Straße 77 Mülheim
d Kolpingjugend:
Projekt Blumenberg
Geschäftsstelle:
Präses-Richter-Platz
1a
Mülheim
e Evangelische Jugend – Christliche
Arbeiter*innenjugend (CAJ) Schäl Sick
Alte Wipperfürther
Straße 53
Buchheim
f Evangelische Jugend –
Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch
Wuppertaler Straße
21a
Buchheim
g Evangelische Jugend – CVJM Köln e.V. Dellbrücker Straße 54 Buchheim
h Jugendfeuerwehr Köln Buschfeldstraße 46 Holweide
i Deutscher Pfadfinderbund Mosaik
Bezirksverband Köln
Urnenstraße 7 Dellbrück
j Jugendfeuerwehr Köln Urnenstraße 7 Dellbrück
k Jugendfeuerwehr Köln Gierrather Straße 16 Dellbrück
l Jugendfeuerwehr Köln Rönsahler Straße 30 Dünnwald
68 JA – genau. gerade. jetzt.
§ 13 SGB VIII – Jugendberufshilfe
Jugendberatungsstellen
A Jugendberatungs-
stelle "Kumm erin"
(Angebot für
Ratsuchende
rechtsrheinisch)
Internationaler Bund Pfälzischer Ring
100-102
Mülheim
B Sozialpädagogi-
sche Beratungs-
stelle für
Berufsanfänger
(Angebot für
Ratsuchende
rechtsrheinisch)
Internationaler Bund Pfälzischer Ring
100-102
Mülheim
Kompetenzagenturen
E Kompetenzagentur
Mülheim
(Angebot für Stadt-
bezirk Mülheim und
angrenzende
Bezirke)
Jugendhilfe Köln e.V. Mülheimer Freiheit 134 Mülheim
Jugendwerkstätten/Schulmüdenprojekte
C Jugendwerkstatt
Stegerwaldsiedlung
(Maßnahme für TN
aus dem gesamten
Kölner Stadtgebiet)
Internationaler Bund Pfälzischer Ring
100-102
Mülheim
D Schulmüdenprojekt
Stegerwaldsiedlung
Internationaler Bund Pfälzischer Ring
100-102
Mülheim
F Jugendwerkstatt
Mülheim
(Maßnahme für TN
aus dem gesamten
Kölner Stadtgebiet)
Jugendhilfe Köln e.V. Berliner Straße 31-33 Mülheim
G Schulmüdenprojekt
Mülheim
(Maßnahme für TN
aus dem gesamten
Kölner Stadtgebiet)
Jugendhilfe Köln e.V. Berliner Straße 31-33 Mülheim
Regelangebote in verschiedenen Einrichtungen
H Runder Tisch
Buchforst
Lernförderung für
Migrant*innen
(Maßnahme für TN
aus dem gesamten
Kölner Stadtgebiet)
Runder Tisch
Buchforst e.V.
Eulerstraße 11 Buchforst
I GS Holweide/IB:
Präventionsprojekt
(für GS Holweide)
Internationaler Bund Burgwiesenstraße 125 Holweide
69 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Ergebnisse nach Stadtteilen Ergebnisse nach Indikatoren ( Stadt Köln)
Besonders dringliche Them en in allen Stadt-
teilen sind freies W -LAN sowie der Wunsch
nach mehr Ausgehmöglichkeiten am
Abend/Wochenende.
Mindestens ein Drittel aller Jugendlichen aus
allen Stadtteilen bemängel t zudem man-
gelnde Treff-Orte im Freien.
Fast 37% aller befragten Jugendlichen in Mül-
heim benennen das Fehlen von Pa rks, Wie-
sen oder Grünflächen.
Besonders häufig wird der Wunsch nach Aus-
gehmöglichkeiten am Abend/Wochenende
von Jugendlichen aus Höhenhaus und Dünn-
wald geäußert.
In Höhenhaus und Dünnwald wird zudem das
Fehlen von Anlaufs-/Beratungsstellen bemän-
gelt.
Fast 30% der befragten Jugendlichen in Dell-
brück bemängeln das Fehlen von Jugendein-
richtungen/Jugendkulturangeboten.
Ein Viertel der Jugendlichen in Mülheim
wünscht sich erschwingliche Angebote.
Das Fehlen von Anlaufs - und Beratungsstel-
len wird von befragten J ugendlichen in Hö-
henhaus und Dünnwald überdurchschnittlich
oft bemängelt, in Buchforst /Buchheim hinge-
gen unterdurchschnittlich oft ( 22%).
Befragte Jugendliche in Dünnwald bemängeln
das Fehlen von Ausgehmöglichkeiten am
Abend/Wochenende stadtweit am meisten (
42%).
Stammheim/Flittard zeigen sich überdurch-
schnittlich zufrieden mit Radwegen, wenn-
gleich immerhin noch ein Fünftel von ihnen
Unzufriedenheit in Bezug auf die Auss tattung
mit sicheren Radwegen angibt ( 36%).
Über Zweidrittel aller befragten Jugendlichen
in Buchforst /Buchheim, Holweide, Stamm-
heim/Flittard bemängelt das Fehlen von
freiem W-LAN, hier erfolgen die meisten Nen-
nungen stadtweit ( 61%).
In Holweide wird d as Fehlen von Jugendein-
richtungen/Jugendkulturangeboten unter-
durchschnittlich oft benannt ( 22%).
70 JA – genau. gerade. jetzt.
7 Die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung
7.1 § 11 SGB VIII – Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugend-
arbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von
ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaft-
licher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen
Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder
bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kul-
tureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr volle ndet haben, in
angemessenem Umfang einbeziehen.
7.1.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln
In der Gesamtstadt werden 78 Jugendeinrichtungen (2 weitere Einrichtungen sind gerade
im Bau5), aktuell 36 fest verortete und 6 mobile Jugendangebote sowie 11 Kulturpädago-
gische Facheinrichtungen mit kommunalen Mitteln gefördert. Zu den Grundprinzipien der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit zählen Freiwilligkeit, Offenheit, Niederschwelligkeit, Bedürf-
nis- und Lebensweltorientierung. Die Querschnittsthemen der Offenen Kinder- und Jugendar-
beit Gender Mainstreaming, Culture Mainstreaming, Partizipation, Sozialraumorientierung,
Gesundheitsförderung, Mobilität und Inklusion sind wichtiger Bestandteil der Arbeit.
Zielgruppe sind grundsätzlich alle Kinder, Jugendlichen u nd jungen Erwachsenen in der
Stadt. Die Altersspanne der Besucher*innen liegt in der Regel zwischen 6 und 22 Jahren,
hierbei wird die Altersgruppe der 12-17-Jährigen als Kernzielgruppe der Besucherschaft defi-
niert. Die Angebotsstruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist vielschichtig und offen
für inhaltliche und strukturelle Veränderungen. Einige Jugendeinrichtungen im Stadtgebiet ha-
ben sich im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes auf bestimmte Zielgruppen oder Ange-
bote spezialisiert.
Mobile bzw. aufsuchende Arbeit gehört zu den Grundsätzen der Offenen Kinder - und Ju-
gendarbeit. In Ergänzung zur „Komm -Struktur“ wirkt sie als „Geh -Struktur“, mit dem Ziel, Ju-
gendliche im Einzugsgebiet der Jugendeinrichtung – auch im Sinne frühzeitiger Prävention –
zu erreichen. Als solche bewegt sie sich in vier Richtungen:
Mobile Arbeit als einrichtungsbezogene und ortsgebundene Arbeit
Mobile Arbeit ohne den Bezug zu einer Einrichtung
Spezialisierte Mobile Arbeit ohne den Bezug zur Einrichtung
Mobile Arbeit im Zusammenspiel mit Streetwork unter Berücksichtigung der unterschiedli-
chen Aufträge.
5 Die für 2021 und 2022 eingeplanten Jugendeinrichtungen Pavillon Kalk/Maltesergelände sowie Jugendeinrichtung
Sürther Feld.
71 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Kulturpädagogische Facheinrichtungen
Als ein wichtiger Teilbereich des Handlungsfeldes „Jugendarbeit“ fördert die kulturelle Bil-
dung die künstlerisch-mediale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen
Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Akrobatik, Bildende Kunst,
Literatur, Medien, Musik, Spiel, Tanz und Theater. Hiermit leistet sie einen wichtigen Beitrag
zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen. Die kulturpädagogischen Fach-
einrichtungen in Köln verfügen über entsprechende Fachkompetenz, angemessene Fach-
räume sowie eine geeignete Ausstattung.
Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 27 Jahren. Die
Angebote finden in außerunterrichtlichen Kontexten statt, sind vornehmlich sozialräumlich ver-
ortet und richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebensla-
gen.
Die Öffnungszeiten richten sich generell nach den Bedür fnissen der jeweiligen Zielgruppen
und sind nicht fest vorgegeben. In der Regel finden die Angebote in festen Gruppenstrukturen
statt. Die variable und breite Angebotspalette der Jugendkulturarbeit umfasst unter anderem
die Angebotsformen Projekte, Kurse, mobile Angebote, Ferienangebote, Workshops, Ausstel-
lungen, Aufführungen sowie Qualifizierungsangebote für Multiplikator*innen. Die Angebote fin-
den in verschiedenen Kooperationszusammenhängen mit Schulen sowie Einrichtungen der
Jugend-, Sozial-, Bildungs- und Kulturarbeit statt.
7.1.1.1 Fördergrundlagen und Evaluationsverfahren
Fördergrundlagen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie für die Arbeit der Kulturpä-
dagogischen Facheinrichtungen sind die im Jahr 2015 vom Rat der Stadt Köln verabschiede-
ten Richtlinien „Richtlinie zur Förderung der Offenen Kinder - und Jugendarbeit (OKJA)“
(Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 1814/2015) sowie „Richtlinie zur Förderung kultur -
und medienpädagogischer Facheinrichtungen Köln“ (Ratsinformationssystem der Stadt Köln:
1815/2015). Hierin sind jeweils die Zielsetzungen, Leistungsbeschreibungen sowie das För-
der- und Verwendungsnachweisverfahren der Offenen Kinder- und Jugendangebote sowie der
Kulturpädagogischen Facheinrichtungen in Köln festgeschrieben. Die auf den jeweiligen Trä-
ger der freien Jugendhilfe übertragenen Aufgaben gemäß § 11 SGB VIII sowie das Zuwen-
dungsverfahren wird per Zuwendungsvertrag geregelt.
Ab 2022 werden die Richtlinien zur Förderung der „Offenen Kinder und Jugendarbeit“ und die
Richtlinie zur Förderung der „ Kulturpädagogischen Facheinrichtungen“ von differenzierten
Förderprogrammen abgelöst.
Im Rahmen des Fachcontrollings dient das Instrumente „Leistungskatalog“ mit den jeweiligen
„Zielvereinbarungen“ als Wirkungsmesser für die Angebote der Offenen Kinder- und Jugend-
arbeit. In Form eines Fachgespräches zwischen Trägervertreter*innen, Mitarbeitenden aus der
Jugendeinrichtung und Mitarbeitenden der Abteilung Jugendförderung werden die aktuelle
Einrichtungssituation sowie bestehende Leistungsvere inbarungen einmal jährlich evaluiert.
Ziel des Wirksamkeitsdialoges ist die bedarfsgerechte Anpassung bereits bestehender und
die Entwicklung sowie Installation neuer Angebote auf Basis der hier festgestellten Ergeb-
nisse.
72 JA – genau. gerade. jetzt.
Fachgespräche im Rahmen des Wirksa mkeitsdialoges finden auch mit den kulturpädagogi-
schen Facheinrichtungen statt. Auch in diesem Zusammenhang werden entsprechende Leis-
tungsvereinbarungen getroffen.
7.1.1.2 Aktuelle Themen und Herausforderungen
In Ergänzung zum Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 wurde 2017 der „Handlungsbe-
darf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017 -2021“ aufgestellt
und hinsichtlich der Dringlichkeit mit einem „Ranking“ hinterlegt. Die Fortschreibung der Be-
darfsanalyse wird während der Laufzeit des vorliegenden Förderplanes erfolgen und ein
Schwerpunkt im Rahmen der ab 2022 erfolgenden bezirksbezogenen Angebots- und Förder-
planung.
7.1.2 Weitere Angebote der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung
Sachgebiet „Kinderinteressen“
Das Sachgebiet „Kinderinteressen“ ist für Spielplatzangelegenheiten von rund 700 Spiel- und
Bolzplätzen in Köln zuständig. Hier bei ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in
besonderer Weise fest verankert: sämtliche Projekte zur Gestaltung von Spiel-, Bolz- und Be-
wegungsflächen werden unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Jährlich
wird der Weltkindertag mit einem großen Spiele- und Familienfest gefeiert.
Sachgebiet „Jugendförderung“
Neben der Fachberatung für die Offene Kinder - und Jugendarbeit, sind folgende Handlungs-
felder im Aufgabenspektrum der Jugendförderung vertreten:
Jugendverbandsarbeit (siehe Kapitel 7.2)
Jugendkulturarbeit
Freizeit- und spielpädagogische Programme
Ferienaktionen
Kooperatives Kinder- und Jugendbüro (siehe Kapitel 5.1.3)
Projekte zur politischen Bildung und Partizipation
Projekte zur Integration von Geflüchteten
Internationale Begegnungen und Fachkräfteaustausch
Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (siehe Kapitel 7.3)
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (siehe Kapitel 7.4)
Jugendmedien- und Arbeitsschutz
Gewalt- und Radikalisierungsprävention
Sucht- und Frühintervention
Streetwork
73 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
7.2 § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung
ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organi-
siert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angeleg t und in der
Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden,
die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und
Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
7.2.1 Jugendverbandsarbeit in Köln
Jugendverbände und Jugendgruppen sind Zusammenschlüsse, in denen Zusammenarbeit
und Zusammenleben von jungen Menschen freiwillig gemeinschaftlich gestaltet, selbstorgani-
siert und mitverantwortet werden. Ihre Arbei t ist in der Regel auf die eigenen Mitglieder aus-
gerichtet; sie ist jedoch in vielen Bereichen und Aktivitäten offen für Nicht-Mitglieder.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nehmen in den Jugendverbänden ihre Freizeitge-
staltung in die eigene Hand, organisieren sich selbst, engagieren sich ehrenamtlich und schaf-
fen Angebote für andere Jugendliche. Jugendverbandsarbeit ist auf Dauer und Nachhaltigkeit
angelegt und wertorientiert. Sie bietet einen Lernort für demokratische Prozesse und lebt durch
partizipative Strukturen. Junge Menschen erleben in diesen Werkstätten der aktiven Demo-
kratie wirksame Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsprozesse.
Die Jugendverbände bringen Bedürfnisse und Anliegen junger Menschen in der Gesellschaft
zum Ausdruck. Sie eröffnen jungen Menschen Erlebnis-, Erfahrungs- und damit Lernorte, in
denen sie vielfältige Kompetenzen erlangen, lernen selbstbestimmt zu leben und Verantwor-
tung für sich und andere zu übernehmen. Jugendverbandsarbeit ist somit ein wichtiger Bau-
stein zur Entwicklung eines ganzheitlichen, sozialen und engagierten Menschen.
Quelle: Kölner Jugendring
74 JA – genau. gerade. jetzt.
In Köln sind insgesamt 20 Jugendverbände und -organisationen im Kölner Jugendring zu-
sammen geschlossen. Die Verbände entsenden entsprechend ihrer Mitgliederzahl Delegierte
in die Vollversammlung des Kölner Jugendrings, dem höchsten Beschluss fassenden Gre-
mium des Zusammenschlusses. Aus deren Mitte wird auch der Vorstand des Kölner Juge n-
drings gewählt.
7.2.2 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren
Fördergrundlage für die Jugendverbandsarbeit ist die im Jahr 2016 vom Jugendhilfeaus -
schuss beschlossene „Richtlinie zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgrup-
pen in Köln“ (Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 3396/2016). In dieser Richtlinie sind
die Verfahren zur Antragstellung, Mittelverteilung und zum Verwendungsnachweis sowie die
geförderten Aktivitäten beschrieben.
Im Sinne einer partizipativen Jugendpolitik wurde der „Arbeitskreis zur Förderung der Ju-
gendverbandsarbeit“ als Organ des Kölner Jugendrings gegründet, dessen Zusammenset-
zung in der entsprechenden Geschäftsordnung festgelegt ist. Der Arbeitskreis erstellt jährlich
auf Basis der Anträge der Jugendverbände einen Vorschlag zur Verteilung der Fördermittel,
welcher dem Amt für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt und von diesem für die Beschluss-
fassung durch den Jugendhilfeausschuss vorbereitet wird. Der Kölner Jugendring bestätigt
schriftlich die zweckgebundene Verausgabung der bezuschussten Mittel. In einem Sachbe-
richt werden die Maßnahmen und deren Qualität für das jeweilige Förderjahr beschrieben.
7.2.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen
Corona Zurück in eine „Normalität“ finden
Ehrenamt wiedergewinnen
Perspektiven schaffen
Weiter digitale Formate anbieten, damit der Kontakt bleibt
Eine fehlende Generation ehrenamtlicher Gruppenleitungen auffangen
Finanzielle Ausstattung beibehalten
JULEICA/
Ehrenamts-
förderung
Angebote für JULEICA-Inhaber*innen schaffen
Ehrenamt sichtbar machen
„Danke“-Veranstaltungen planen und durchführen
U18-Wahl Im ganzen Stadtgebiet Wahllokale anbieten
Mehrere Veranstaltungen planen und durchführen
Gemeinsam mit der JugZ einen „Wahl-O-Mat“ für Kinder- und Jugendthe-
men entwickeln
Tausende Kinder und Jugendliche wählen lassen
Politik zum Anfassen bieten
Gezielte Forderungen für Köln erarbeiten
Partizipation AK Partizipation noch diverser gestalten
„Auf Kölner Nacken – Geld für Gutes“ noch bekannter machen
Weitere Ideen und Impulse entwickeln
Weltkindertag
75 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
7.3 § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung indivi-
dueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen
der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Aus-
bildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer
Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Aus-
bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwick-
lungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaß-
nahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohn-
formen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Men-
schen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der
Jobcenter, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäf-
tigungsangeboten abgestimmt werden.
7.3.1 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe in Köln
Im Rahmen des §13 SGB VIII fördert die kommunale Jugendberufshilfe neun Jugendwerk-
stätten und vier Schulmüdeneinrichtungen. Hierbei handelt es sich um tagesstrukturie-
rende, werkpädagogische Vollzeitmaßnahmen, die der beruflichen Integration dienen und das
Nachholen eines Sc hulabschlusses ermöglichen. J unge Menschen sollen hier di e Ausbil-
dungsreife erlangen beziehungsweise für höherschwelligere Förderungen fit gemacht werden.
Die städtische Jugendberatungsstelle für Arbeits- und Berufsfragen bietet zusammen mit
dem kommunal geförderten Beratungsangebot des Internationalen Bundes (IB) die Möglich-
keit, in niedrigschwelliger Form Beratung in Anspruch zu nehmen. Hierüber erfolgt zudem der
Zugang zu den Einrichtungen für schulmüde Jugendliche. Für die linksrheinischen Gebiete ist
hierbei das s tädtische, für die rechtsrheinischen Gebiete das Beratungsangebot des IB zu-
ständig.
Darüber hinaus werden mit vier Kompetenzagenturen, die über das Stadtgebiet verteilt lie-
gen, weitere Beratungsangebote im Übergang Schule -Beruf gefördert. Die Kompetenza-
genturen stehen als wohnortnahes Angebot zur Verfügung , und werden unter anderem mit
Mitteln des Jobcenters beziehungsweise der EU gefördert. Hinzu kommt die Beratungsstelle
des Coach e.V. mit Sitz in Ehrenfeld mit ihrem besonderen Fokus auf junge Menschen mit
Migrationsgeschichte.
Seit Sommer 2021 steht zudem die Jugendberufsagentur auf der Deutzer Freiheit zur Ver-
fügung. Hierbei handelt es sich um eine Beratungseinrichtung in Kooperation mit dem Jugend-
amt, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Köln. Die Jugendberufsagentur wendet sich
vor allem an diejenigen jungen Menschen, die von den bisherigen Anlaufstellen nicht erreicht
werden beziehungsweise von dem Zusammenschluss der unterschiedlichen Rechtskreise un-
mittelbar profitieren können. Sie bietet einen besonders leichten Zugang zu allen Förderange-
boten der drei involvierten Rechtskreise.
76 JA – genau. gerade. jetzt.
Ergänzend wird durch die Jugendberufshilfe kostenfreie Lernförderung für diejenigen Schü-
ler*innen angeboten, die sich eine Förderung sonst nicht leisten könnten. Die entsprechenden
Angebote sind über das Stadtgebiet verteilt zu finden.
Zusätzlich gibt es eine Vielzahl verschiedener Projekte mit zielgruppendifferenzierten An-
sätzen, wie beispielsweise Berufswahlparcours an Schulen oder ein theaterpädagogisches
Berufsorientierungsangebot. An verschiedenen Standorten in der Stadt wird Lernförderung
für benachteiligte und von Jugendarbeitslosigkeit bedrohte Migrant*innen angeboten, welche
auch weiteren Teilnehmer*innen aus der Zielgruppe Jugendliche mit Förderbedarf offen steht.
Über die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) wurden Standardele-
mente der Berufsorientierung für alle Schüler*innen in den letzten zwei Schulbesuchsjahren
etabliert. Die Jugendberufshilfe steht im engen Austausch mit der Kommunalen Koordinie-
rungsstelle, und stellt im Rahmen von „KAoA“ einen festen Bestandteil im Rahmen der Bera-
tungsarbeit für Schüler*innen ohne Anschlussperspektive nach Schulabgang dar. Gemeinsam
wird an einem digitalen Bildungswegweiser gearbeitet, welcher Jugendlichen und Eltern die
Orientierung in der Kölner Bildungslandschaft erleichtern soll.
Im Dezember 2019 startete das Angebot „TBS – Zukunftswerkstatt transnational – #Teil-
habe#Beruf#Sprache“ für Geflüchtete und Neuzugewanderte , welches durch den L and-
schaftsverband Rheinland und die Initiative „Gemeinsam klappt´s – Durchstarten in Ausbil-
dung“ ko-finanziert wird.
Das Jugendwohnen ist ein Angebot der Jugendsozialarbeit und kann einen pädagogisch för-
derlichen Lebensmittelpunkt für schulisch und beruflich engagierte Jugendliche und junge Er-
wachsene bieten, für die eine Hilfe zur Erziehung unverhältn ismäßig ist, aber dennoch ein
alterstypischer Förderbedarf mit Verselbstständigungsperspektive besteht.
Im Jugendwohnen können Jugendliche und junge Erwachsene unterkommen, wenn der Mit-
telpunkt der Ausbildung zu weit vom Elternhaus entfernt ist oder ein Zusammenleben mit der
Familie nicht mehr möglich ist und den Ausbildungserfolg gefährdet. Es gibt insgesamt acht
Einrichtungen im Stadtgebiet.
Das Jugendwohnen ist allerdings nicht Teil dieses Kinder - und Jugendförderplanes, da das
Angebot in Köln als Kann-Leistung im Einzelfall über die Paragraphen §13 Abs. 3 und gege-
benenfalls in Verbindung mit § 13 Abs. 1 SGB VIII finanziert wird.
7.3.2 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren
In der Jugendberufshilfe werden Jugendwerkeinrichtungen und Beratungsangebote institutio-
nell gefördert. Die weiteren Angebote erhalten eine Projektförderung (ohne Miet - und Over-
headkostenerstattung). Für die Durchführung der Lernförderung werden Honorarverträge aus-
gestellt.
Alle geförderten Träger fertigen nach beendetem Maßnahmenjahr einen Sachbericht mit be-
reichsrelevanter Statistik an und übermitteln diese de n Sachgebieten Jugendberufshilfe und
Fördermittelmanagement des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Diese Nachweise ent-
77 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
halten zudem die Darstellung SMARTer Ziele und deren Erreichungsgrad. Im Sinne einer kon-
tinuierlichen Steuerung des Arbeitsbereiches werden zusätzlich regelmäßige Abstimmungs-
gespräche vor Ort geführt.
7.3.3 Aktuelle Themen und Herausforderungen
Gleichberechtigter Zugang zur Digitalisierung sowie Vermittlung von Medienkompetenz für
Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen
Abkopplung vom Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Ausgleich von Bildungschancen durch Erhöhung der Selbstlernkompetenz der Zielgruppe
(Problematiken im D istanzunterricht aufgrund mangelnder Ressourcen im Elternhaus,
schulische Nachholbedarfe, gering ausgeprägte Frustrationstoleranz, etc.)
Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aller im Übergang Schule -Beruf tätigen Ak-
teur*innen (Runder Tisch § 16h SGB II , Jugendberufsagentur Deutz ab Sommer 2021,
Projekte für schwer erreichbare junge Menschen gemäß § 16 h SGB II etc.)
Niedrigschwellige Hilfemaßnahmen für eine zunehmende Anzahl psychisch belasteter/er-
krankter junger Menschen (Gefahr fehlender Schulabschlüsse, Durchhalteproblematiken
bei Ausbildungs- bzw. Maßnahmenaufnahme etc.)
Ausweitung von Schulmüden-Projekten auf Real- und Gesamtschulen
Digitalisierung der Arbeitsbereiche (Nutzung von Social Media, Anschaffung von 3D -Dru-
ckern etc.)
Verstärkung von Öffentlichkeitsarbeit
Verbesserung der Zielgruppenorientierung (digitale Angebote, moderne Internetauftritte,
aufsuchende Arbeit etc.)
Intensivierung der Netzwerkarbeit zur Vermittlung benachteiligter Jugendlicher in den Aus-
bildungsmarkt (u.a. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer)
Stärkung der Partizipation benachteiligter Jugendlicher durch Kooperation mit dem Koope-
rativen Kinder -und Jugendbüro
Schulsozialarbeit in Köln
Schulsozialarbeit hat sich in Köln seit Beginn der 70er Jahre an mittlerweile über 150 Schu-
len aller Schulformen als Kooperation von Jugendhilfe und Schule vor Ort in der Schule be-
währt. Sie wird in kommunaler Trägerschaft sowie von Trägern der freien Jugendhilfe und
von Landesbediensteten geleistet.
Aktuell sind 86 Grundschulen über Träger der freien Wohlfahrtshilfe mit Schulsozialarbeit
versorgt, 18 Realschulen, 22 Förderschulen (darunter seit 2021 auch die städtischen För-
derschulen Geistige Entwicklung), 13 Berufskollegs, 12 Gymnasien, 3 Gesamtschulen und
1 Hauptschule verfügen über kommunale Fachkräfte der Schulsozialarbeit.
Der Ausbau der Schulsozialarbeit erfolgte zuletzt in Anlehnung an den 2019 mit der Schulent-
wicklungsplanung angestellten Überlegungen „Bildungsgerechtigkeit durch sukzessive
Doppelbesetzung an besonders herausgeforderten Schulen“ zu erreichen, nach dem
Prinzip „Ungleiches ungleich behandeln“ durch Doppelbesetzungen an 9 Grundschulen
und 2 Realschulen.
78 JA – genau. gerade. jetzt.
Um der Tatsache gerecht zu werden, dass Kinder und Jugendliche mehr Lebenszeit in der
Schule verbringen, ist es unabdingbar, dass die Arbeitsfelder Jugendhilfe und Schule inei-
nandergreifen und systematisch aufeinander Bezug nehmen.
Schulsozialarbeit stellt eine neutrale Ansprechpartnerin für alle Schüler*innen dar. Sie
komplettiert Bildung, indem sie ganzheitlich auf die Kinder und Jugendlichen blickt, selbst-
bestimmte Entscheidungen fördert und achtet, das gesellschaftlich-kulturelle Leben für
alle öffnet, die Stärken von Menschen, Gruppen und Gemeinschaften hervorhebt und so
zum Demokratieverständnis und zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen beiträgt.
Beide Partner, Schule und Jugendhilfe, stellen im Lern- und Lebensraum Schule ein wirk-
sames Gesamtsystem von formeller und informeller Erziehung und Bildung dar. Schulsozial-
arbeit ist als eigenständiges Leistungsangebot der Jugendhilfe ein integraler Bestandteil
dieses kooperativen Systems und hat einen selbstständigen fachlichen Auftrag.
Am Beispiel der in den letzten Jahren in den Fokus gerückten Diskussion um Kinderarmut,
Inklusion und Kinder- und Jugendschutz wurde deutlich, dass möglichst früh ansetzende,
präventive Maßnahmen am ehesten geeignet sind, die Folgen von Benachteiligungen von
Kindern und Jugendlichen zu kompensieren. Sie dienen der Stärkung junger Menschen in
der Schule und in der Familie, der Integration im Sozialraum und helfen soziale Benachteili-
gungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden.
Dabei eignet sich der Standort Schule in besonderem Maße, das gesamte Leistungsspekt-
rum der Jugendhilf e frühzeitig, präventiv und nachhaltig für junge Menschen und deren
Eltern niederschwellig nutzbar zu machen. Die permanente wie auch anlassbezogene Ko-
operation mit den weiteren Angeboten der Jugendhilfe ist daher eine zentrale Säule der
Schulsozialarbeit in Köln. Schulsozialarbeit ist auch in die Kooperationsvereinbarungen von
Jugendhilfe und Schule einbezogen.
Die Planung der konkreten Angebote der Schulsozialarbeit erfolgt pro Schuljahr schulspe-
zifisch, gemeinsam mit den schulischen Partnern vor Ort.
Die gemeinsame Arbeit von allen Pädagog*innen an der Schule setzt an den Stärken und
Ressourcen der Kinder und Jugendlichen an und beteiligt sie an Lernprozessen. Auf die-
ser Grundlage verfolgt sie das Ziel der Chancengleichheit, Inklusion und Selbstbestim-
mung.
Bisher leitete sich die Aufgabe der Schulsozialarbeit aus § 13 SGB VIII ab. Über § 13a ist seit
10.06.2021 die Schulsozialarbeit erstmals direkt im SGB VIII verankert. Die neue Rege-
lung sieht vor, dass die nähere Ausgestaltung von Inhalt und Umfang der Aufgaben der
Schulsozialarbeit durch Landesrecht geregelt wird. Die Konsequenzen, die sich für die Auf-
gabe der Schulsozialarbeit künftig aus § 13a SGB VIII im Konkreten ergeben sind daher noch
offen.
Konzeptionelle Grundlage der aktuelle n Arbeit der Schulsozialarbeit in Köln ist derzeit noch
das in 2012 entwickelte Rahmenkonzept. Das Konzept wird seit 2019 in einem breit angeleg-
ten Beteiligungsprozess überarbeitet und weiterentwickelt. Die Fertigstellung soll bis Ende
2021 erfolgen.
Der bedarfsgerechte Ausbau, die qualitative Weiterentwicklung, die Schärfung des Profils, die
nachhaltige Absicherung von Schulsozialarbeit bleiben weiterhin die zentralen Herausforde-
rungen der Schulsozialarbeit in Köln.
79 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
7.4 § 14 SGB VIII – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder - und
Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik-
fähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung ge-
genüber ihren Mitmenschen führen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor ge-
fährdenden Einflüssen zu schützen.
7.4.1 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Köln
Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen unterliegt risikobehafteten, komplexen Ent-
wicklungsprozessen, welche zur Abfederung vielschichtige und präventive Konzepte erfor-
dern. Daher ist der erzieherische Ki nder- und Jugendschutz als Querschnittaufgabe einge-
bettet in viele Bereiche der Kinder- und Jugendförderung.
Gemäß der gesetzlichen Grundlage sind die Befähigung zur Übernahme von Eigenschutz und
Eigenverantwortung junger Menschen durch die Stärkung persö nlicher Kompetenzen, sowie
die Befähigung an der Erziehung beteiligter Personen, Kinder und Jugendliche vor gefährden-
den Einflüssen zu schützen, primäre Ziele des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Der präventiv und pädagogisch wirkende Ansatz sch ließt systematisch Kinder, Jugendliche
und Heranwachsende unter 27 Jahren und deren Bezugspersonen, Vereine, pädagogische
Fachkräfte, Multiplikator*innen (unter anderem aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Sucht-
kranken-Hilfe, Agentur für Arbeit, Jobcente r, Polizei und Polizeivollzugsdienst), Gewerbe-
schaffende und die Öffentlichkeit als Zielgruppen ein. Die Ansprache von Fachkräften und
Multiplikator*innen erfolgt unter anderem zur Förderung ihrer Handlungskompetenz, zur Er-
weiterung ihres thematischen Wiss ens und zur Unterstützung bei der Entwicklung von ver-
bindlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des erzieherischen Kinder- und Jugendschut-
zes.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist permanent gesellschaftlichen und technischen
Veränderungsprozessen sowie wissenschaftlichen Diskursen unterworfen, und muss seine
zielgruppenspezifischen Präventionsangebote entsprechend fortlaufend entwickeln und vor-
halten. Zu wichtigen Jugendschutzthematiken zählen insbesondere Sucht und Drogen, Per-
sönlichkeitsverletzungen, Gewalt und Mobbing, neue Medien, Liebe/Sexualität, Sekten, Kulte
und (Rechts)Extremismus, Kindeswohlfährdung im Kontext der §§ 8a und 72a SGB VIII, Se-
xualisierte und körperliche Gewalt, Gefährdungen in der Freizeit sowie Gesundheitsförderung.
80 JA – genau. gerade. jetzt.
7.4.1.1 Allgemeiner erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Zu den Handlungsfeldern des allgemeinen erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zäh-
len unter anderem:
Beratung, Information und Fortbildung zu den Themenbereichen des erzieherischen Kin-
der- und Jugendschutzes
Umsetzung des gesetzlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in den Hand-
lungsfeldern Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Umsetzung und Unterstützung bei institutionellen Schutzkonzepten gegen sexualisierte
Gewalt von jungen Menschen in Einrichtungen
Konzeption und Realisierung von Kampagnen, Vorträgen, öffentlichen Infoveranstaltungen
etc. zu fachrelevanten Themen (Taschengeld, Kinderarmut, rechtsaffine Jugendliche etc.)
Fachpädagogische Bewertungen bezüglich Gefährdung oder Beeinträchtigung von Kin-
dern und Jugendlichen im R ahmen des Jugendschutzgesetzes/ Jugendarbeitsschutzge-
setzes
Fachbezogene Projektumsetzung („Elterntalk NRW“)
7.4.1.2 Struktur des Erzieherischen Jugendschutzes in der Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Fachstelle Aufgaben, Herausforderungen, Kooperationen und Netzwerke
Jugendmedien-
schutz/
Medien-
pädagogik
Aufgaben
Steuerung medienpädagogischer Kinder- und Jugendarbeit in Köln
Fachinformation
Koordination von stadtweiten Arbeitskreisen und Trägerkooperation
Organisation „Jugendforum“ auf der Messe für elektronische Spiele
und Unterhaltung „gamescom“
Förderung neuer Konzepte im Bereich e-Sports und Gaming
Federführung Spielebroschüre „Digitale Spiele pädagogisch beur-
teilt“ etc.
Herausforderungen
Das „digitale Fenster zur Außenwelt“ in Zeiten von Kontaktein-
schränkungen und Lockdowns
Die gewachsene Bedeutung medialen Erlebens für die Selbstwahr-
nehmung von Kinder und Jugendlichen durch den Ausfall analoger
Alternativen
Notwendigkeit der Medienkompetenz zum Erhalt der Teilhabemög-
lichkeit
Ausbau von Netzwerkstrukturen zwischen unterschiedlichen Trä-
gern von Kinder- und Jugendarbeit mit dem Ziel der Kompetenzer-
weiterung von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Fachkräften
Gewährleistung und Ausbau des Schutzes von Kindern und Ju-
gendlichen vor ungünstigen Einflüssen (Fehlinformation, Hassrede,
nicht altersangemessener Content, wirtschaftliche Ausnutzung)
Vermittlung von Kompetenzen an Kinder und Jugendliche zum si-
cheren Erlangen von Informationen
Aktivierung und Ermutigung zum kreativen und selbstbestimmten
Umgang mit digitalen Medien, Überwindung passiv -konsumtiven
Verhaltens in belastender Situation
Gewalt- und Aufgaben
81 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Salafismus-
prävention
Koordination und Dokumentation präventiver Angebote in Köln
Fachberatung und Qualifikation von Institutionen vor Ort
Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit
Qualitätssicherung für Präventivangebote gemäß „Gesamtkonzept
für Gewaltprävention im Kinder- und Jugendschutz der Stadt Köln“
(https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-dezer-
nat1/gleichstellung/gewaltpraeventionskonzept.pdf) und Fachstan-
dards der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)
Stiftung- und Sponsorenberatung
Konzeptentwicklung etc.
Herausforderungen
Verbesserung institutioneller Schutzmöglichkeiten für jungen Men-
schen vor sexualisierter Gewalt und extremistischen Gruppen
Kooperationen und Netzwerke
Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Informations -
und Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus
Haus des Jugendrechts
Demokratie-
förderung/
politischer und
religiöser
Extremismus
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv ge-
gen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist
die Stadt Köln Zuwendungsempfänger der Bundesförderung und feder-
führendes Amt zugleich. Das federführende Amt trägt die Verantwor-
tung für die administrative Abwicklung des umfassenden Bundespro-
gramms und übernimmt die fachliche Steuerung. Des Weiteren ist es
zentraler Ansprechpartner für das Bundesministerium und verantwortli-
cher Akteur sowie Vorsitzender der mehrmals jährlich stattfindenden
Begleitausschusssitzungen und Zielfindungskonferenzen. Es findet
eine enge inhaltliche und fachliche Zusammenarbeit mit der Koordinie-
rungs- und Fachstelle statt.
Suchtprävention
Gesundheits-
förderung
Suchtprävention zielt darauf ab, gesundheitlichen, sozialen und ökono-
mischen Schäden vorzubeugen, die mit dem Gebrauch legaler und ille-
galer Suchtstoffe sowie den Folgen süchtigen Verhaltens verbunden
sind. Kinder aus sucht- oder psychisch belasteten Familien haben ein
stark erhöhtes Risiko, im Laufe ihres Lebens selbst eine psychische
Störung zu entwickeln. Daher ist eine frühe und niederschwellige Prä-
ventionsarbeit bereits im Kindes- und Jugendalter notwendig, um über
die Gefahren und gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufzuklären
und einem möglichen Suchtverhalten vorzubeugen.
Parallel dazu bedarf es der entsprechenden Qualifizierung von Fach-
kräften, die mit der Zielgruppe arbeiten. Die Suchtprävention wendet
sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien.
Aufgaben
Fachcontrolling und Konzeptfortschreibung
Steuerung der städtischen Suchtprävention in Zusammenarbeit mit
den Trägern, dem Gesundheitsamt und weiteren Kooperations-
partner*innen
Steuerung und Leitung der AG 78 zur Suchtprävention und Gesund-
heitsförderung sowie diverser Arbeitsgruppen und Netzwerkarbeit
Bezirksübergreifende bundesweite Kommunikation und Fachaus-
tausch zur Qualitätsentwicklung
Multiplikatoren-Funktion: Wissensvermittlung und Weiterentwick-
lung von Fachthemen
Interdisziplinäre Kooperation mit Fachkräften innerhalb der Stadt
sowie die Teilnahme an städtischen Fachgremien und Vertretung
des Jugendamtes
82 JA – genau. gerade. jetzt.
Öffentlichkeitsarbeit, Initiierung von Kampagnen und Fachtagen
Berichterstattung in politischen Gremien, JHA und Rat
Themenbezogene Projektentwicklung und Projektarbeit, inkl. der
Akquise von Fördermit teln zur Umsetzung von Präventionsmaß-
nahmen mit dem Ziel, junge Menschen zu stärken, zu begleiten und
ihre Entwicklung und Lernprozesse zu fördern
Herausforderungen
Abgrenzung der Suchtprävention (als Aufgabe des Kinderschutzes)
von der Suchthilfe, insbesondere unter Wahrung des Blickes auf die
Kinder und Familien aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe
Intervention zwischen Trägern und Gesundheitsamt
Amtsinterne Kommunikation und Kooperation zu Schnittstellen in-
nerhalb des Jugendamtes (Grundsatzangelegenheiten, Allgemeine
Verwaltung) durch fließenden Übergang der Maßnahmen zu Hilfen
zur Erziehung
Intensiver Fachaustausch mit dem Gesundheitsamt (mit Blick auf
die süchtigen Erwachsenen) und den Jugendhilfeträgern
Niederschwellige Prävention und Gesundheitsförderung versus Re-
pression und konkreter Behandlung
Steigende Zahlen psychisch - und sucht-kranker Eltern und damit ein-
hergehendes Risiko von psychischer Erkrankung der Kinder/neue
Suchtmittel (Medien, Modedrogen)
Streetwork Streetwork ist ein Arbeitsfeld in der sozialen Arbeit, welches in Form
eines niedrigschwelligen Angebotes problembelastete Zielgrup-
pen in prekären Lebenslagen unterstützt, die nicht mehr von den
etablierten sozialen Hilfeeinrichtungen erreicht werden. Adres-
sat*innen von Streetwork sind Jugendliche und junge Erwachsene
zwischen 14 und 27 Jahren, deren Lebenswelt durch diverse belas-
tende oder auch ausgrenzende Faktoren und Umstände gekenn-
zeichnet ist.
Streetwork der Stadt Köln (Amt für Kinder, Jugend und Familie) ar-
beitet in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln
e.V. (AWO). Streetworker*innen sind bei Streetwork Köln standard-
mäßig Sozialarbeiter*innen oder Sozialpädagog*innen (Dipl./B.A.)
mit zusätzlich erworbener Qualifikation durch Fortbildung und Su-
pervision. Sie stellen methodisch den Zugang zu diesen Zielgrup-
pen her.
Die Besonderheit von Streetwork liegt darin, dass Sozialarbeiter*in-
nen und Sozialpädagog*innen sich direkt in den Lebensraum der
Klient*innen begeben (Lebensweltorientierung) und dort im öf-
fentlichen Raum, z.B. in Fußgängerzonen, auf Spielplätzen, in Ca-
fés, an Straßenecken oder Bahnhöfen Kontakt aufnehmen und bei
Bedarf passende Verbindungen herstellen. Auf der Straße/im öf-
fentlichen Raum gibt es kein „Hausrecht“. Die Streetworker*innen
sind Gäste im Lebensraum der Jugendlichen und jungen Erwach-
senen. Hier sind die Beziehungen gleichberechtigt.
Streetwork macht es sich zur Aufgabe, Jugendliche in ihrem Le-
bensumfeld kennen zu lernen, sie besser zu verstehen und für sie
bedarfsorientierte Alternativen aufzuzeigen. Ziel ist es, Jugendliche
und junge Erwachsene zu stärken, ihr Leben eigenverantwortlich
und selbstbestimmt zu gestalten und sie bei der sozialen Integration
zu unterstützen. Streetwork verfolgt damit das Ziel, Ausgrenzung
und Stigmatisierung von jungen Menschen zu verhindern. Dabei ori-
entiert sich Streetwork an den Ressourcen der Adressat*innen.
83 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Die Qualität von Streetwork ist nicht an einer bestimmten Anzahl
von Begleitungen bzw. Vermittlungen an weiterführende Hilfen
messbar.
84 JA – genau. gerade. jetzt.
8 Handlungsfeldübergreifende Maßnahmen- und Finanzplanung
2021-2025
8.1 Förderstrategie
Um den festgestellten Handlungsbedarfen (Kapitel 5) mit einer adäquaten Umsetzung im Rah-
men der kommunalen Kinder - und Jugendförderplanung begegnen zu können, erscheint es
aus planerischer Sicht zielführend, eine hieraus gewonnene Förderstrategie aufzustellen.
Mit Blick auf das Handlungsziel, Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene in Köln gerecht zu gestalten, lautet diese , die Handlungsfelder der Kin-
der- und Jugendförderung zu befähigen, sich den Herausforderungen an ein bedarfs -
und zielgruppengerechtes Kinder- und Jugendangebot vor Ort stellen zu können.
ZIEL „Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene in Köln gerecht gestalten“
STRATEGIE „Kinder- und Jugendförderung zukunftsfähig gestalten, damit sie
Teilhabechancen eröffnen kann“
Förderziele
Kinder- und Jugendgerechte attraktive Räume und Angebote schaffen, damit Teilneh-
men möglich ist und Spaß macht
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aufsuchen, damit sie tatsächlich erreicht
werden
Sich digitalen Herausforderungen stellen, damit Kinder- und Jugendförderung
nicht abgehängt wird
Kinder und Jugendliche schützen, damit sie sich sicher aufgehoben wissen
Partizipation und Selbstwirksamkeit ermöglichen, damit Teilhabewille geweckt wird
Niemanden ausschließen, damit das Bildungspotential von Kinder- und Jugendförde-
rung umfassend wirken kann
Moderne Informationszugänge schaffen, damit Teilnahme überhaupt möglich wird
Niederschwellige Unterstützungs- und Förderangebote bieten, damit Bildung gelin-
gen kann
Ressourcen bündeln, damit effektiv und effizient auf Bedarfe reagiert werden kann
Fachkräfte qualifizieren, damit diese das tun können, was jetzt gebraucht wird
Qualität überprüfen, damit das Erforderliche zielsicher getan und wirksam wird.
Aufbauend auf einem sehr guten und breit aufgestellten Angebot für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene in Köln, soll dieses Ziel durch bedarfsentsprechen den Ausbau sowie Mo-
dernisierung von Angeboten erfolgen:
85 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Ein weiteres strategisches Element der vorliegenden Förderplanung wird aus der zeitlichen
Abfolge der geplante n Maßnahmen ersichtlich: a b Beginn der Förderplanperiode wird zu-
nächst die stadtweite und hiermit allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu-
kommende zukunftsfähige, strukturelle Aufstellung der Angebote der Kinder- und Jugend-
förderung verfolgt. Ab 2024 soll eine mit Beginn des Jahres 2022 initiierte, und unter breiter
Planungsbeteiligung erfolgte, bezirksbezogene Angebots- und Förderplanung seine Wirk-
samkeit entfalten.
Das folgende Schaubild fasst die se Planungsschritte sowie die de n Planungs- und Umset-
zungsprozess begleitenden Qualitätsmerkmale Prozess- und Wirkungsorientierung im Rah-
men der Maßnahmenplanung zusammen. Die in Kapitel 8.2 folgende Einzelmaßnahmenauf-
stellung konkretisiert diese Ausrichtung und enthält die den Maßnahmen hinterlegte Finanz-
planung.
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung
Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung
86 JA – genau. gerade. jetzt.
8.2 Einzelmaßnahmen
Die folgende Maßnahmenplanung leitet sich unmittelbar aus d er Förders trategie ab und
nimmt in der Darstellung der Einzelmaßnahmen Bezug auf die genannten Förderziele sowie
die festgestellten Handlungsbedarfe (Kapitel 5). Hierbei werden jedem Handlungsbedarf (B1,
B2, …) zunächst Teilzeile zugeordnet. Anschließend erfolgt eine Operationalisierung von Ein-
zelmaßnahmen (M1, M2, …), welche der Zielerreichung dienen sollen.
Die hierbei zugrunde liegende Fördersystematik zeigt das folgende Beispiel:
Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Im Sinne einer lebendigen und dynamischen Fachpraxis erheben d ie in jeder Einzelmaß-
nahme beschriebenen Prozessbestandteile und Prozessbeteiligungen keinen Anspruch
auf Vollständigkeit. Bezugnehmend auf das Strategieziel Weiterentwicklung und Qualitätssi-
cherung in der kommunalen Kinder- und Jugendförderung, kommt dem bereits zu Beginn der
Förderplanlaufzeit jeder Maßnahme zugeordnete Evaluationszeitpunkt besondere Bedeu-
tung zu. Hier gilt es, jeweils geeignete Auswertungsinstrumentarien sowie Wirkungsindikato-
ren zu entwickeln.
87 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
8.2.1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen
B 1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen
Ziele
Förderung der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit gerecht ausgestalten
Festschreibung von Förderprogrammen
Aktualisierung einheitlicher Förderstandards sowie Neuentwicklung einheitlicher Förderstan-
dards für weitere Förderbereiche
Fachpersonal- und Sachausstattung absichern
Bedarfsgerechtigkeit von Kinder- und Jugendarbeit regelmäßig überprüfen
Kinder- und jugendgerechte (Wochenend-)Öffnungszeiten anbieten
schwache Sozialräume attraktiver und lebenswerter machen
Kindern und Jugendlichen Aneignungs- und Erfahrungsmöglichkeiten bieten
Jugendkultur stärken und sichtbar machen
Kinder und Jugendliche als Teil der Stadtgesellschaft im öffentlichen Raum sichtbar machen
Kindern und Jugendlichen Schutz-, Entlastungs- und Rückzugsräume bereitstellen
Kinder- und jugendgerechte Freiräume für Sport, Spiel und kulturelle Teilhabe eröffnen
B 1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen
M 1.1 Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendar-
beit
Einzelmaßnahme M 1.1.1 Handlungsfeld §§ 11 -14
Titel Prozessinhalte
Bezirksbezogene
Angebots- und
Förderplanung
- Aufstellung von bezirksbezogenen Bestands- und Bedarfsanalysen
- Initiierung von Planungsgruppen
- Indikatoren-Entwicklung zur Priorisierung von Bedarfen
- Entwicklung bezirksbezogener Förderstrategien zur Abdeckung erforderli-
cher Handlungsbedarfe
- Aktualisierung der Bedarfsanalyse „Handlungsbedarf zur Schaffung von Ju-
gendeinrichtungen und Jugendtreffs in Köln“ in Hinblick auf stringente För-
derung in allen Stadtteilen
- Prüfung von Stellenzusätzen in Jugendeinrichtungen gemäß Bedarfsfest-
stellung
- Weiterentwicklung/Stärkung der Mobilen Jugendarbeit in Köln
- Bedarfsgerechte Verzahnung der Arbeitsfelder Offene Kinder - und Jugend-
arbeit und Mobile Jugendarbeit
- Verknüpfung zur Spielflächenbedarfsplanung (Eröffnung von Spielräumen,
Kompensation Spielflächendefizite etc.)
- Auf Grundlage der Bezirksanalysen bedarfsgerechte und zukunftsweisende
Anpassung bestehender Angebote mobiler und stationärer Offener Kinder -
und Jugendarbeit sowie weiterer Angebote der Handlungsfelder §§ 11-14
- bereits eingeplant für 2021/2022: Vorhabenumsetzung Jugendeinrichtung
Pavillon Kalk/Maltesergelände sowie Jugendeinrichtung Sürther Feld
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
- Kommunale Jugendhilfe-
planung
- AK 80
- AG 78 Mobile Arbeit/
Streetwork
- AG 78 OKJA
- AG § 78 Kulturpädagogik
- Politik
- Pädagogische Fachkräfte
2021
2022
2023
2024
2025
2025 356.500 €
jeweils 2024 und
2025
GESAMT 713.000 €
88 JA – genau. gerade. jetzt.
Einzelmaßnahme M 1.1.2 Handlungsfeld § 11
Titel Prozessinhalte
(Qualitäts-)Siche-
rung für das Infor-
melle Stabilisie-
rende Bildungsan-
gebot für Kinder
und Jugendliche
aus sozial benach-
teiligten Familien
(ISBA) in der Offe-
nen Kinder- und Ju-
gendarbeit
- Übermittagsbetreuung und schulische Hilfen für Kinder und Jugendliche ab
10 Jahren in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Einrichtungsscharfe Zusetzung von Erzieher*innenstellen zur Sicherung ei-
nes zuverlässigen und qualifizierten Betreuungsangebotes
- Qualitätssteigerung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Verankerung ISBA im neu zu entwickelnden Förderprogramm Offene Kin-
der- und Jugendarbeit
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit
Planung Umsetzung Evaluation
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
- AK 80
- Offene Kinder- und
Jugendarbeit
2021 2022
2023
2024
2025
2025 400.000,00 €
pro Jahr
2022-2025
GESAMT 1.600.000,00 €
Einzelmaßnahme M 1.1.3 Handlungsfeld §§ 11
Titel Prozessinhalte
Verlässliche Öff-
nung von Bauspiel-
plätzen mit Ver-
eins-/Ehrenamts-
strukturen
- 2 Personalstellen (VZÄ) als Standard für die Ausstattung von Bauspielplät-
zen mit Vereins-/Ehrenamtsstrukturen
- Sukzessive Stellenzusetzung 2022-2023 (um 1,5 VZÄ)
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit
Planung Umsetzung Evaluation
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
2021 2022
2023
2025 37.500,00 €
in 2022
112.500,00 €
jeweils in 2023, 2024
und 2025
GESAMT 375.000,00 €
89 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Einzelmaßnahme M 1.1.4 Handlungsfeld §§ 11 -14
Titel Prozessinhalte
Aktualisierung von
Förderprogrammen
und
-richtlinien inklusive
dazugehöriger För-
dersystematiken in
der Kinder- und Ju-
gendförderung
- Aktualisierung einheitlicher Förderstandards sowie Neuentwicklung ein-
heitlicher Förderstandards für weitere Förderbereiche
- Gerechte Förderung diverser Formate der Offenen Kinder- und Jugendar-
beit
- Aktualisierung des Leistungskataloges der Offenen Kinder- und Jugendar-
beit (u.a. verbindliche, bedarfsgerechte Wochenendöffnungen in der
OKJA)
- Überarbeitung bestehender Gremienstrukturen im Rahmen Kinder- und
Jugendförderung (Zusammensetzung AGs, AKs etc.)
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit
Planung Umsetzung Evaluation
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
- Träger und Einrichtungen
der Jugendförderung
- AK 80
2021 2022
2023
2024
2025
2023 -
Einzelmaßnahme M 1.1.5 Handlungsfeld §§ 11 -14
Titel Prozessinhalte
Entwicklung eines
geeigneten Evalua-
tionsinstrumen-
tes/Berichtswesens
zur Überprüfung
der Wirksamkeit
von Kinder- und Ju-
gendförderung für
jugendpolitische
Gremien
- Evaluation des KJFP nach Hälfte der Laufzeit
- Aufbereitung für jugendpolitische Gremien
- Nachjustierung ermöglichen
- Qualitätssicherung gemäß § 79a SGB VIII
- Entwicklung eines gesonderten Bausteines für die OKJA (auf Grundlage
des aktuellen Wirksamkeitsdialoges in der OKJA)
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit
Planung Umsetzung Evaluation
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
- Kommunale Jugendhilfe-
planung
- AK 80
2022 2023
2024
2025
2025 -
90 JA – genau. gerade. jetzt.
B 1 Räume für Kinder und Jugendliche eröffnen
M 1.2 Aneignungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im öffentlichen
Raum schaffen
Einzelmaßnahme M 1.2.1 Handlungsfeld § 11
Titel Prozessinhalte
Installation von
„Cultural Points“
- Schaffung/Nutzung von Räumen für kulturelle Bildung in den Stadtteilen,
sowohl mobil als auch in Jugendeinrichtungen und dort verzahnt mit der in-
stitutionellen Arbeit
- Konzeptschwerpunkt: Kulturelle Bildung insbesondere Kindern, Jugendli-
chen und jungen Erwachsenen in benachteiligten Stadtteilen näher bringen
- Einbezug der Ergebnisse der Jugendbefragung 2018 in Bestands- und Be-
darfsanalyse
- Personalressource im Umfang von 2 VZÄ für den Gesamtbereich Kultur-
pädagogische Einrichtungen in freier Trägerschaft
- Evaluation nach Hälfte der Laufzeit KJFP, Überprüfung einer möglichen
Weiterförderung
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- AG § 78 Kulturpädagogik
- AG § 78 OKJA
2021 2022
2023
2023 150.000,00 €
zunächst jeweils
2022 und 2023
GESAMT 300.000,00 €
Einzelmaßnahme M 1.2.2 Handlungsfeld § 11
Titel Prozessinhalte
Flankierende Maß-
nahmen zum Mo-
dellprojekt „Öffnung
von Schulhöfen“
- Schulhoföffnungen an zunächst einer Modellschule pro Bezirk
(Federführung Modellprojekt ab Herbst 2021: Amt für Schulentwicklung)
- Ggf. Einsatz mobiler Kinder- und Jugendarbeit als flankierende Maßnahme
zur Sicherung des Öffnungskonzeptes
- Eröffnung von Spiel- und Bewegungsräumen
- Optional Standorteröffnungen für Mobile Jugendarbeit
- Gewinnung von Schulhofpat*innen (analog Spielplatzpatenschaften)
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit
Planung Umsetzung Evaluation
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
- Offene Kinder- und
Jugendarbeit
- Kommunale Jugendhilfe-
planung
2021 2021
2022
2023
2023 -
Einzelmaßnahme M 1.2.3 Handlungsfeld § 11
Titel Prozessinhalte
Fortschreibung der
Spielplatzbedarfs-
planung
- Aktuelle Spielplatzbedarfsplanung läuft zum Jahr 2023 aus
- Zwischenbilanzierung erfolgt in 2021
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Kommunale Jugendhilfe-
planung
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
2021
2022
2023
2024
2025
2025 -
91 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
8.2.2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale (Partizipations-)
Formate anbieten
B 2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale (Partizipations-)Formate
anbieten
Ziele
Chancen und Risiken der Digitalisierung im Blick haben
allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitalen Zugang ermöglichen
Förderung von (ausbildungsorientierter) Medienkompetenz und Medienreflexion
Raum für digitale Kunst und Kultur sowie Gaming und e-Sports geben
Mobilität/Sozialraumerweiterung durch digitale Angebote bieten
Innovation der Kinder- und Jugendförderung vorantreiben
Zukunftsfähigkeit der Kinder- und Jugendarbeit sichern
B 2 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale (Partizipations-) For-
mate anbieten
M 2 Kinder- und Jugendarbeit digitalen Herausforderungen anpassen
Einzelmaßnahme M 2.1 Handlungsfeld §§ 11 – 14
Titel Prozessinhalte
Entwicklung eines
gesamtstädtischen
Medienkonzeptes
für die Kinder- und
Jugendförderung
- Entwicklung von Medienkonzepten für alle Handlungsfelder §§ 11-14, auch
auf Grundlage bereits bestehender Medienkonzepte, bspw. in der OKJA
- Träger-, Einrichtungs- bzw. Handlungsfeldbezogene Umsetzung von Medi-
enkonzepten
- Themen: Digitalisierung, Medienkompetenz, Eruierung von Unterstüt-
zungsmöglichkeiten bei der Beschaffung erforderlicher Hardware
- Fachliche Begleitung durch die Fachstelle Medienpädagogik der Abteilung
Kinderinteressen und Jugendförderung
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Federführung Fachstelle
Medienpädagogik der Ab-
teilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
- Verschränkung von AG 78
Medienpädagogik und
AK Digitale Jugendarbeit
2021
2022
2023
2024
2025
2025 -
Einzelmaßnahme M 2.2 Handlungsfeld § 11
Titel Prozessinhalte
Fortbildungs-
schwerpunkt
Digitalisierung und
Medienkompetenz
- Fortbildungsveranstaltungen
- Fortbildungsformat „update“
(flexible Inhaltsgestaltung für alle Handlungsfelder möglich)
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Fachstelle Medienpädago-
gik der Abteilung Kinderin-
teressen und Jugendförde-
rung
- Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz
2021 2022
2023
2024
2025
2025 Insgesamt
20.000,00 €
für die
Gesamtlaufzeit
2022-2025
eingeplant für
laufendes Budget 51
GESAMT 20.000,00 €
eingeplant für laufendes Budget 51
92 JA – genau. gerade. jetzt.
8.2.3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen
B 3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen
Ziele
niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote anbieten
Gefährdungen frühzeitig erkennen
Unterstützung in Krisen leisten
Kinderrechte stärken
Bedarfsgerechte Beratungszeiten vorhalten
Verlässliche und vertrauensvolle Ansprache ermöglichen
Safer Spaces schaffen
Resilienz-Förderung und Sensibilisierung für Selbstfürsorge
zielgruppenspezifische Präventionsangebote entwickeln
B 3 Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen
M 3 Prävention und Gesundheitsförderung in allen Handlungsfeldern
der §§ 11-14 SGB VIII
Einzelmaßnahme M 3.1 Handlungsfeld §§ 11 – 14
Titel Prozessinhalte
Koordination einer Träger-
und handlungsfeldüber-
greifenden Zusammenar-
beit zur Thematik Gewalt-
und Kinder-/Jugendschutz
im Rahmen der
AG § 78 Gewaltprävention
- Organisation von Fachtagen, Fortbildungen etc.
- Schaffung eines Projekttopfes
- Erarbeitung/Aktualisierung von Schutzkonzepten für alle Handlungs-
felder
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit
Planung Umsetzung Evaluation
- Federführung Fachstelle
„Gewaltprävention“ der
Abteilung Kinderinteres-
sen und Jugendförde-
rung
- Erzieherischer Kinder-
und Jugendschutz der
Abteilung Kinderinteres-
sen und Jugendförde-
rung
- AG § 78 Gewaltpräven-
tion
2021 2022
2023
2024
2025
2023 10.000,00 €
pro Jahr
2022-2025
GESAMT 40.000,00 €
93 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
8.2.4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen
B 4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen
Ziele
Kinder und Jugendliche als Experten ihrer eigenen Lebenswelt ernst nehmen
Analoge und digitale Beteiligungsformate bieten – strukturell, anlassbezogen und zielgruppen-
spezifisch
Benachteiligte in (niederschwellige) Beteiligungsprozesse involvieren
Selbstwirksamkeit ermöglichen (gerade im Kontext sozialer Ungleichheit)
Informationszugänge schaffen
Politische Bildung unterstützen
Engagement unterstützen
Ehrenamt stärken
B 4 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen
M 4 Partizipation strukturell verankern
Einzelmaßnahme M 4.1 Handlungsfeld § 11, § 12
Titel Prozessinhalte
Neufokussierung
der Arbeit des Ko-
operativen Kinder-
und Jugendbüros
auf den Arbeitsbe-
reich Kinder- und
Jugendinformation
sowie Erweiterung
um mobile Ange-
bote im Bereich
Partizipation
- Ausbau des Kooperativen Kinder- und Jugendbüros zum Jugendinformati-
onszentrum
- zusätzlich Installierung aufsuchender Elemente im Bereich der Kinder- und
Jugendpartizipation („Partizipation in den Bezirken“)
- Schaffung neuer Beteiligungsformate
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Koordination „Kinder-
freundliche Kommune“
- Kooperatives Kinder- und
Jugendbüro
- Kölner Jugendring
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
2021 2021
2022
2023
2024
2025
2023 -
Einzelmaßnahme M 4.2 Handlungsfeld § 12
Titel Prozessinhalte
Stärkung der Arbeit
des Jugendrings im
Kooperativen Kin-
der- und Jugend-
büro
- Stellenaufstockung bei der im Kooperativen Jugendbüro verorteten Perso-
nalstelle des Kölner Jugendrings
(um 0,5 VZÄ)
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Kooperatives Kinder- und
Jugendbüro
- Kölner Jugendring
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
2021 2022
2023
2024
2025
2023 36.000,00 €
pro Jahr
2022-2025
GESAMT 144.000,00 €
94 JA – genau. gerade. jetzt.
Einzelmaßnahme M 4.3 Handlungsfeld § 11, § 12
Titel Prozessinhalte
Strukturelle
Partizipation und
Partizipationspro-
jekte fördern
- Verschränkung mit dem Aktionsplan kinderfreundliche Kommune
- Partizipative Peerprojekte
- lokale Jugendetats ermöglichen (u.a. Fortführung „Auf Kölner Nacken –
Geld für Gutes“ und Initiierung Projekt „Junge Visionen“)
- Strukturelles Beteiligungsmanagement installieren
(Prozessbeteiligungen, politische Beteiligung, Zielgruppenberücksichtigung
in Planungsvorhaben etc.)
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Koordination „Kinder-
freundliche Kommune“
- Kooperatives Kinder- und
Jugendbüro
- Kölner Jugendring
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
- AG §78 OKJA
- Kinder- und Jugendforen in
den Stadtbezirken
2021 2021
2022
2023
2024
2025
2023 24.000,00 €
pro Jahr
2021-2025
(für Projekte)
eingeplant für
laufendes Budget 51
(für 2021 bereits ein-
gestellt)
GESAMT 120.000,00 €
eingeplant für laufendes Budget 51
Einzelmaßnahme M 4.4 Handlungsfeld § 11, § 12
Titel Prozessinhalte
Verstärkung der
Ausbildung ehren-
amtlicher Jugend-
leiter*innen
- Kooperation der Handlungsfelder § 11 und § 12 im Rahmen der JULEICA-
Ausbildung
- Kooperation im Bereich der Ausbildung ehrenamtlicher Helfer*innen für die
OKJA
- Abgleich Module, Inhalte
- Synergien prüfen
- Finanzierungsmöglichkeiten für Ehrenamts-Ausbildung im Rahmen der
OKJA prüfen
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Träger/ Einrichtungen der
Offenen Kinder- und
Jugendarbeit
- Jugendverbände
- Kölner Jugendring
2021 2021
2022
2023
2024
2025
2023 -
Einzelmaßnahme M 4.5 Handlungsfeld § 11, § 12
Titel Prozessinhalte
Stärkung des Eh-
renamtes durch An-
reizsysteme
- JULEICA-Vergünstigungen erweitern
- Akquise über den Jugendring
- Unterstützung durch die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung
sowie das Kooperative Kinder- und Jugendbüro
- Abstimmung mit der Kommunalstelle FABE
- Austausch Jugendring und OKJA
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Jugendverbände
- Kölner Jugendring
- Kooperatives Kinder- und
Jugendbüro
- Abteilung für Kinderinteres-
sen und Jugendförderung
- Kommunalstelle FABE
2021 2021
2022
2023
2024
2025
2023 -
95 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
8.2.5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen
B 5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen
Ziele
Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
Individuelle Jugend(hilfe)angebote für LSBT*I*Q Jugendliche und junge Erwachsene ermögli-
chen
Gendersensibel und diskriminierungsfrei kommunizieren
Rollen- und Geschlechtsfindung unterstützen, Mobbing verhindern
Geschlechtsspezifische Angebote/Themenspezifische Angebote für alle
Haltungen und Werte überprüfen
Demokratische Prozesse befördern
Internationale Jugendarbeit stärken
B 5 Diskriminierungsfreies Aufwachsen ermöglichen
M 5 Gender- und diversitätssensible Kinder- und Jugendarbeit strukturell
verankern
Einzelmaßnahme M 5.1 Handlungsfeld §§ 11-14
Titel Prozessinhalte
Einrichtung einer
Fachberatungs-
stelle für die Träger
und Einrichtungen
aller Handlungsfel-
der der Jugendför-
derung unter Be-
rücksichtigung des
Aktionsplans
„Selbstverständlich
unterschiedlich: Ak-
tionsplan der Stadt
Köln zur Akzeptanz
sexueller und ge-
schlechtlicher Viel-
falt“ beim
Jugendzentrum
anyway e.V.
- Strukturelle Verankerung der Thematik „Sexuelle und geschlechtliche Viel-
falt“ in allen Bereichen der Jugendförderung
- Expertise der Facheinrichtung für LSBT*I*Q Jugendliche und junge Er-
wachsene nutzen
- Co-Finanzierung über Mittel der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben,
Schwule und Transgender/Amt sowie des Amtes für Vielfalt und Integration
prüfen
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Jugendzentrum anyway
e.V.
- Träger und Einrichtungen
der §§ 11-14
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
2021 2022
2023
2024
2025
2023 75.000,00 €
pro Jahr
2022-2025
GESAMT 300.000 €
96 JA – genau. gerade. jetzt.
Einzelmaßnahme M 5.2 Handlungsfeld §§ 11-14
Titel Prozessinhalte
Förderung, Vernet-
zung und Qualifi-
zierung von Fach-
kräften im Bereich
der internationalen
Jugendarbeit
- Verstetigung der Förderung, Vernetzung und Qualifizierung von Fachkräf-
ten im Bereich der internationalen Jugendarbeit
- Zusätzlich Co-Finanzierung über Mittel des Amtes für Integration und Viel-
falt prüfen
- Aufbauend auf bestehendem Konzept Internationale Jugendarbeit
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Fachstelle Internationale
Jugendarbeit der Abteilung
Kinderinteressen und Ju-
gendförderung
2021 2022
2023
2024
2025
2023 50.000,00 €
pro Jahr
2022-2025
eingeplant für
laufendes Budget 51
Finanzierung über
Gesamtkonzept 01/3
– Europa und Interna-
tionales – für den Be-
reich der Jugendför-
derung wird aktuell
politisch beraten.
Ggf. Übertrag in lfds.
Budget 51.
GESAMT 200.000,00 €
eingeplant für laufendes Budget 51
Einzelmaßnahme M 5.3 Handlungsfeld § 14
Titel Prozessinhalte
Fortführung des
Bundesprogram-
mes “Demokratie
leben!“
- Projektförderungen für ein Bündnis aus drei bezirksübergreifenden „Part-
nerschaften für Demokratie“
- Verstetigung der Fachthematik in der Fachstelle „Demokratieförderung“
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Federführung und Koordi-
nation über Fachstelle „De-
mokratieförderung“ der Ab-
teilung Kinderinteressen
und Jugendförderung in
Kooperation mit der AWO
Köln
2021 2021
2022
2023
2024
2025
2023 42.000,00 €
pro Jahr
2021-2025
eingeplant für
laufendes Budget 51
(für 2021 bereits
eingestellt)
GESAMT 210.000,00 €
eingeplant für laufendes Budget 51
97 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Einzelmaßnahme M 5.4 Handlungsfeld §§ 11-14
Titel Prozessinhalte
Kampagne zur
Thematik „Werte,
Haltung und Tole-
ranz in der Stadtge-
sellschaft“
- Kooperationsprojekt zur Gewaltprävention und Stärkung von Toleranz in
Köln
- Breit angelegte Jahreskampagne
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Federführung Fachstelle
Gewaltprävention der Ab-
teilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
- AG 78 Gewaltprävention
- relevante Akteur *innen im
Stadtgebiet
- Projektbeteiligte aus
„Demokratie leben!“
2021 2022
2022 10.000,00 €
im Jahr 2022
GESAMT 10.000,00 €
98 JA – genau. gerade. jetzt.
8.2.6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen
B 6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen
Ziele
Schaffung eines zielgruppenspezifischen digitalen Tools mit Informationen zu Freizeit-, Hilfs-
und Beratungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln
Synergetische Verknüpfung bereits vorhandener Informationsplattformen und Tools
Digitales Tool als niederschwelliges Befragungsinstrument nutzen
Jugendliche als Experten in die Entwicklung einbinden
Verknüpfung mit bei Jugendlichen akzeptierten Social-Media-Plattformen
Elterninformation zum Tool herausgeben
Ausschöpfung externer Fördermöglichkeiten im Rahmen der Tool -Entwicklung
B 6 Informationszugänge für Kinder und Jugendliche schaffen
M 6 Installierung zeit- und zielgruppengerechter Informationsangebote
Einzelmaßnahme M 6.1 Handlungsfeld §§ 11-14
Titel Prozessinhalte
Erstellung eines di-
gitalen Tools mit In-
formationen zu
Freizeit-, Hilfs- und
Beratungsangebo-
ten für Kinder, Ju-
gendliche und
junge Erwachsene
in Köln
- Unter anderem Umsetzung eines dringenden Anliegens aus der Kölner Ju-
gendbefragung 2018
- Ermöglichung von Online-Befragungen von Kindern und Jugendlichen
- Vernetzung mit dem Bereich „Jugendinformation“ des Kinder- und Jugend-
büros
- Verschränkung laufender Prozesse und bereits vorhandener Einzeltools
(Kinderfreundliche Kommune, Anwendungen der Träger der freien Jugend-
hilfe u.a.)
- Bezirkliche Ausrichtung integrieren
- Akquise von Fördergeldern wird geprüft
- Einbindung in die in die Strukturen zum Aktionsplan „Kinderfreundliche
Kommune“
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Kommunale Jugendhilfe-
planung
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
- Kooperatives Kinder- und
Jugendbüro
- Koordination „Kinder-
freundliche Kommune“
- §§ 11-14
- Relevante Akteure im
Stadtgebiet
2021
2022
2023
2024
2025
2025 Insgesamt
40.000,00 €
für die Gesamtlauf-
zeit
2022-2025
GESAMT 40.000,00 €
99 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
8.2.7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
schaffen
B 7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schaffen
Ziele
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit flächendeckend inklusiv ausgestalten
Inklusion als Haltung verstehen
Besonderen Fokus auf Kinder und Jugendliche mit Handicap legen
Inklusionshelfer*innen in Kinder- und Jugendarbeit einbinden
Flankierende Elternarbeit im Sinne vertrauensbildender Maßnahmen
„Brücken bauen“ zwischen Besucher*innen
Barrierefreie Zugänge zu Angeboten schaffen
Abbau von Hemmschwellen befördern
B 7 Teilhabemöglichkeit für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
schaffen
M 7 Inklusion strukturell verankern
Einzelmaßnahme M 7.1 Handlungsfeld §§ 11-14
Titel Prozessinhalte
Qualifizierung pä-
dagogischer Fach-
kräfte zur
Inklusionsthematik
- Angebot verschiedener Fortbildungsformate zum Thema Inklusion in der
Kinder- und Jugendförderung
- Handlungsfeldspezifische/-übergreifende Fortbildungsreihen, Fachtage etc.
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Kinderinteressen und Ju-
gendförderung
- Träger und Einrichtungen
der §§ 11-14
- Träger der Behindertenhilfe
sowie spezieller Inklusions-
projekte
2021
2022
2023
2024
2025
2023 Insgesamt
16.000,00 €
für die Gesamtlauf-
zeit
2022-2025
eingeplant für
laufendes Budget 51
GESAMT 16.000,00 €
eingeplant für laufendes Budget 51
100 JA – genau. gerade. jetzt.
Einzelmaßnahme M 7.2 Handlungsfeld § 11, § 12
Titel Prozessinhalte
„Veedel Ferien
Feez“ – Ferien für
alle in Köln
- Erstellung eines trägerübergreifenden Konzeptes („Dachmarke“) zur
Gestaltung von (inklusiven) Ferienangeboten in Köln
- Einheitliche Standards zur Programmgestaltung erarbeiten
- Erarbeitung einer stringenten Förderstrategie (Transparente Beitrags- und
Fördersystematik)
- Besonderer Fokus auf Kinder und Jugendliche mit Handicap
- Ggf. relevante Fachberatung hinzuziehen
- Selbstverpflichtung zur Umsetzung durch die Träger von Ferienmaßnamen
- Kooperationsveranstaltungen als Ressource für inklusive Angebote
- Infotool aufbauen/oder Andocken an digitales Tool (siehe M 6.1)
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
- Träger und Einrichtungen
der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit
- Jugendverbände
- Gremium Ferienhilfswerk
- Träger von Ferienmaß-
nahmen
- Träger der Behindertenhilfe
sowie spezieller Inklusions-
projekte
2021
2022
2023
2024
2025
2023 -
Einzelmaßnahme M 7.3 Handlungsfeld § 11
Titel Prozessinhalte
Inklusion in der
Offenen Kinder-
und Jugendarbeit
auf bezirklicher
Ebene
- Mindestens ein Modellprojekt inklusiver Offener Kinder- und Jugendarbeit
in jedem Bezirk durchführen
- Kinder und Jugendliche mit Handicap können auch ortsnah inklusive Ange-
bote wahrnehmen
- Ggf. relevante Fachberatung hinzuziehen
- Landesfinanzierung, Stiftungen, Sponsoren, Stadtarbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik einbeziehen
- Kooperationsveranstaltungen als Ressource für inklusive Angebote
- Gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Hinblick auf inklusive Angebote, Konzepte
etc.
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Abteilung für Kinderinteres-
sen und Jugendförderung
- Koordination „Kinder-
freundliche Kommune“
- Träger und Einrichtungen
der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit
- Träger der Behindertenhilfe
sowie spezieller Inklusions-
projekte
2021
2022
2023
2024
2025
2023 -
101 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
8.2.8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und Erwachsene sichern
B 8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und junge Erwachsene sichern
Ziele
niederschwellige Beratungsformate finden
Zunehmenden psychischen Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen durch diagnosti-
sche/therapeutische Angebote begegnen
Familien/Eltern stärken
besondere Unterstützung für Mädchen mit Fluchtbiografie anbieten
Ressourcen zur Schaffung passgenauer Angebote bündeln
B 8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und junge Erwachsene sichern
M 8.1 Voraussetzungsfreie Beratungs- und Unterstützungsformate installieren
Einzelmaßnahme M 8.1.1 Handlungsfeld § 13
Titel Prozessinhalte
Implementierung
flexibler Unterstüt-
zungsangebote für
die Zielgruppe der
bis 27-Jährigen in
psychischen Prob-
lemlagen in den Ju-
gendwerkstätten
- Niedrigschwellige und früh einsetzende Unterstützungsangebote für Teil-
nehmer*innen der Jugendwerkstätten (Diagnose, Hilfestellungen, Vermitt-
lung etc.)
- Entwicklung von Konzeptbausteinen analog Angebot „Plan 27 – Individuelle
Hilfe für junge Menschen bis 27 Jahre“
- Personalressource im Umfang von 2 VZÄ für die Jugendwerkstätten
- Mobile Einsatzmöglichkeit (bspw. 1 VZÄ rechts-/1 VZÄ linksrheinisch)
- Evaluation nach Hälfte der Laufzeit KJFP, Überprüfung einer möglichen
Weiterförderung
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Abteilung Kinderinteressen
und Jugendförderung
- Träger und Einrichtungen
der Jugendberufshilfe/
Jugendsozialarbeit
2021 2022
2023
2023 150.000,00 €
zunächst jeweils
2022 und 2023
GESAMT 300.000,00 €
B 8 Gelingende Bildungsverläufe für Jugendliche und junge Erwachsene sichern
M 8.2 Effektive Netzwerkarbeit ausbauen
Einzelmaßnahme M 8.2.1 Handlungsfeld § 13
Titel Prozessinhalte
Rechtskreisüber-
greifende Koopera-
tion in der Jugend-
berufsagentur
Deutz
- Multiprofessionelle und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zum
Themenkreis Übergang Schule-Ausbildung-Beruf
- Ressourcenbündelung
- Abgestimmte Handlungskonzepte
- Aufgabendopplung vermeiden
- Lückenlose, passgenaue und niederschwellige Beratungsstrukturen
- Modell für weitere Projekte
Prozessbeteiligte Prozessablauf Finanzvolumen/
-wirksamkeit Planung Umsetzung Evaluation
- Steuerung: Abteilung für
Kinderinteressen und Ju-
gendförderung, Jobcenter,
Arbeitsagentur
- Kooperation mit Trägern
der Jugendsozialarbeit/
Jugendberufshilfe, vorhan-
denen Netzwerken
2021 2021
2022
2023
2024
2025
2023 -
102 JA – genau. gerade. jetzt.
8.3 Gesamtübersicht Maßnahmen- und Finanzplanung 2021-2025
In der nachfolgenden Übersicht, sind die durch die vorliegende Maßnahmenplanung 2021 bis
2025 entstehenden Gesamtkosten in Euro hinterlegt (eingeplante Mittel aus dem laufenden
Budget des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie Kosten für zusätzliche Maßnahmen).
Die hier dargestellten Mittel sind für das Jahr 2022 in den Haushalt eingestellt und für die
Jahre 2023 bis einschließlich 2025 geplant.
Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstel-
lung durch den Rat der Stadt Köln für das jeweilige Maßnahmenjahr.
Einzelmaßnahme 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt
1.1.1 Bezirksbezogene
Förderplanung - - - 356.500 356.500 713.000
1.1.2 ISBA - 400.000 400.000 400.000 400.000 1.600.000
1.1.3 Öffnung von
Bauspielplätzen - 37.500 112.500 112.500 112.500 375.000
1.1.4 Aktualisierung
Förderprogramme - - - - - -
1.1.5 Evaluation
Jugendförderung - - - - - -
1.2.1 Cultural Points - 150.000 150.000 - - 300.000
1.2.2 Öffnung von
Schulhöfen - - - - - -
1.2.3 Spielplatzbedarfs-
planung - - - - - -
2.1 Medienkonzept - - - - - -
2.2 Fortbildung
Digitalisierung - 5.000 5.000 5.000 5.000 20.000
3.1 Gewalt-/
Jugendschutz - 10.000 10.000 10.000 10.000 40.000
4.1 Fokussierungen
Jugendbüro - - - - - -
4.2 Stärkung
Jugendring - 36.000 36.000 36.000 36.000 144.000
4.3 Kinder- und
Jugendbeteiligung 24.000 24.000 24.000 24.000 24.000 120.000
4.4 Kooperation
JULEICA - - - - - -
4.5 JULEICA-
Vergünstigungen - - - - - -
103 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025
Einzelmaßnahme 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt
5.1 Fachberatungs-
stelle anyway - 75.000 75.000 75.000 75.000 300.000
5.2
Fachkräfte
Internationale
Jugendarbeit
- 50.000 50.000 50.000 50.000 200.000
5.3 „Demokratie
leben!“ 42.000 42.000 42.000 42.000 42.000 210.000
5.4 Kampagne
Toleranz - 10.000 - - - 10.000
6.1 Digitales Tool - 10.000 10.000 10.000 10.000 40.000
7.1 Fortbildung
Inklusion - 4.000 4.000 4.000 4.000 16.000
7.2 „Veedel Ferien
Feez“ - - - - - -
7.3 Inklusion in der
OKJA - - - - - -
8.1.1
Jugendliche in
psychischen
Problemlagen
- 150.000 150.000 - - 300.000
8.2.2 Jugendberufs-
agentur - - - - - -
Gesamtkosten
KJFP 2021-2025 66.000 1.003.500 1.068.500 1.125.000 1.125.000 4.388.000
104 JA – genau. gerade. jetzt.
In der nachfolgenden Übersicht, sind die durch die vorliegende Maßnahmenplanung 2021 bis
2025 entstehenden Kosten in Euro für zusätzliche Maßnahmen hinterlegt (ohne eingeplante
Mittel aus dem laufenden Budget des Amtes für Kinder, Jugend und Familie für alle Maßnah-
men des Förderplanes). Die hier dargestellten Mittel sind für das Jahr 2022 in den Haushalt
eingestellt und für die Jahre 2023 bis einschließlich 2025 geplant.
Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Mittelberei tstel-
lung durch den Rat der Stadt Köln für das jeweilige Maßnahmenjahr.
Einzelmaßnahme 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt
1.1.1
Bezirksbezo-
gene Förderpla-
nung
- - - 356.500 356.500 713.000
1.1.2 ISBA - 400.000 400.000 400.000 400.000 1.600.000
1.1.3 Öffnung von
Bauspielplätzen - 37.500 112.500 112.500 112.500 375.000
1.2.1 Cultural Points - 150.000 150.000 - - 300.000
3.1 Gewalt-/
Jugendschutz - 10.000 10.000 10.000 10.000 40.000
4.2 Stärkung
Jugendring - 36.000 36.000 36.000 36.000 144.000
5.1 Fachberatungs-
stelle anyway - 75.000 75.000 75.000 75.000 300.000
5.4 Kampagne
Toleranz - 10.000 - - - 10.000
6.1 Digitales Tool - 10.000 10.000 10.000 10.000 40.000
8.1.1
Jugendliche in
psychischen
Problemlagen
- 150.000 150.000 - - 300.000
Gesamtkosten
Neumaßnahmen
KJFP 2021-2025
- 878.500 943.500 1.000.000 1.000.000 3.822.000
Anlage 0 zur Beschlussvorlage 1805-2021
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ANLAGE O zur Beschlussvorlage 1805/2021 Betreff Kinder und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund eines mit der Beschlussvorlage verknüpften, umfangreichen Abstimmungs - und Beteiligungsprozesses erreicht die oben genannte Beschlussvorlage den Jugendhilfeausschuss am 07.09.2021 nicht fristgerecht. Die der Maßnahmenplanung 2021 bis 2025 hinterlegte Finanzplanung zum kommunalen Kinder- und Jugendförderplan ist Bestandteil der kommunalen Haushaltsplanung 2022 ff.. Hier besteht eine enge inhaltliche und finanzielle Verknüpfung zur Aktualisierung zahlreicher Förderprogramme im Arbeitsbereich Kinder- und Jugendförderung. Der Abschluss des hierfür erforderlichen Abstimmungs - und Beteiligungsprozesses erfolgte erst nach Ablauf der Vorlagenfrist. Aus folgenden Gründen ist es jedoch dringend erforderlich, die Vorlage in den zu beteiligenden Gremien und insbesondere im Rat am 09.11.2021 zu erreichen: 1. Die Kommunale Kinder - und J ugendförderplanung bestimmt den Rahmen für eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit und eine hiermit verbundene Finanzplanung mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2022 ff.. Ein späteres Einbringen der Vorlage unter Wahrung des erforderlichen Einbezugs einer umfangreichen Gremienkette, ist mit entsprechender Handlungs- und Verfahrensunsicherheit ab dem bald beginnenden Maßnahmenjahr 2022 für die Träger der Kinder- und Jugendförderung verbunden. 2. Die mit dem Ausbau der Kinder- und Jugendförderung verbundenen, neuen Maßnahmen innerhalb der kommunalen Kinder - und Jugendför derplanung erfordern einen ausreichenden Planungsvorlauf zur inhaltlichen Konzeptionierung und praktischen Vorbereitung. Insbesondere jene Maßnahmen, die mit Zusetzung von pädagogischen Fachkräften verbunden sind, sind frühzeitig zu initiieren, um einen re chtzeitigen Maßnahmenbeginn im Jahr 2022 realisieren zu können. Somit können die hierfür eingeplanten Finanzmittel voll umfänglich ausgeschöpft und jungen Me nschen in Köln alsbald entsprechende Angebote eröffnet werden. 3. Da die Maßnahmen- und Finanzplanung zur Kommunalen Kinder- und Jugendförderung Bestandteil der kommunalen Haushaltsplanung 2022 ff. ist, soll den zu beteiligenden Gremien ausreichend Zeit zur Würdigung und Prüfung der vorgelegten Maßnahmen- und Finanzplanung vor Verabschiedung des Haushaltes am 09.11.2021 gegeben werden.
Anlage 5 Auszug Beschlussprotokoll Integrationsrat 28.09.2021
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 06.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 28.09.2021 öffentlich 8.4 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 1805/2021 Ergänzungsantrag: " Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (1805/2021)" AN/2067/2021 I. Abstimmung über Ergänzungsantrag der Grün-Offene-Liste (GOL) Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, bei der Umsetzung des vorgelegten KJFP die speziellen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit einer Migrations- und Fluchtgeschichte stärker zu be- rücksichtigen. Träger die bereits rassismus- und antisemitismuskritische Ansätze in der Kin- der- und Jugendförderung fahren auch zu stärken und im KJFP finanziell zu stützen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Beschlusses der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 20.09.2021 (Anlage 2) sowie mit dem Ergänzungsantrag der StadtAG LST: Geänderter Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender empfiehlt den nachfolgenden Gremien und dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Ver- waltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, be- schließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021- 2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendar-beit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 er- forderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 je-weils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rah-men der Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann je-weils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln bittet die Verwaltung: 1. den nachfolgenden kommenden Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln un- ter Berücksichtigung der hier dargestellten Gedanken zu gestalten. 2. Bei der Umsetzung des vorgelegten Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln die Einbeziehung behinderte Kinder und Jugendlicher stärker zu berücksichtigen. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwulen und Transgender: Die Verwaltung wird gebeten, den Schutz von trans*, inter* und nichtbinären Kindern, die in diskriminieren- den Familien / Hilfesystemen aufwachsen, zu stärken. die Beratung von trans*, inter* und nichtbinären Kindern und Jugendlichen und deren Familien sowie Beratung und Fortbildung der sie begleitenden Instituti- on der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen. die besondere Situation von Kindern in Regenbogenfamilien zu erfassen und den Fortbildungsbedarf der sie begleitenden Institutionen zu sichern. die beiden bestehenden kommunalen queeren Aufklärungs- und Bildungspro- jekte zu festigen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1805/2021 Freigabedatum 01.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Verwaltung für den Teil- ergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 24.09.2021 Integrationsrat 28.09.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021 Finanzausschuss 04.10.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.10.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Rat 09.11.2021 2 2. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendung en von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanauf- stellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2022: 878.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023: 943.500 €, 2024: 1.000.000 €, 2025: 1.000.000 € a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung Gemäß § 15 Abs. 4 des „Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Ge- setz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder und Ju- gendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz“ (3.AG-KJHG-KJFöG) sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Kin- der- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser soll die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder- und Jugendförderung der Kommune jeweils für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Vertretungsorganes festschreiben und gleichzeitig als Förderinstrumentarium dienen. Mit dem vorliegenden „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025“ kommt die Verwal- tung dieser gesetzlichen Verpflichtung nach und legt hiermit eine Maßnahmen- und Finanzplanung für den Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 vor. Das Ziel der Planung besteht darin, 4 den öffentlichen Jugendhilfeträger, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Verwaltung sowie Politik und Öffentlichkeit hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen und den daraus ab- zuleitenden Handlungsansätzen der Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich zu orientieren, die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen als grundlegende Planungsgröße für den be- darfsgerechten Ausbau von Jugendhilfeangeboten einzubeziehen, konkrete Maßnahmen zu formulieren, die geeignet erscheinen, das System der Kinder - und Ju- gendförderung bedarfsgerecht weiter zu entwickeln, ohne dabei den Anspruch zu erheben, sämt- liche Handlungserfordernisse, die sich in einem fünfjährigen Planungszeitraum ergeben könnten, gedanklich abschließend vorwegnehmen und im Detail festlegen zu können, die abgeleiteten Einzelmaßnahmen in eine stringente Maßnahmenplanung für die Jahre 2021 bis 2025 zu integrieren, und – zum ersten Mal im Rahmen einer Ko mmunalen Kinder- und Jugend- förderplanung in Köln – mit einer hierfür veranschlagten Finanzplanung zu hinterlegen. Der vorliegende Kommunale Kinder - und Jugendförderplan ist in einem dialogischen Planungspro- zess mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Rahmen der hierfür vorgesehenen Gre- mien „AK Kinder- und Jugendförderplan“ sowie „AK 80“ entwickelt und abgestimmt worden. 2. „JA - genau. gerade. jetzt.“: Bildungs - und Teilhabechancen gerecht und zukunftsfähig gestalten Das Planungsgeschehen sow ie die vorliegende Förderplanung sind geprägt von den einschneiden- den Einflüssen der Corona-Pandemie und den sich hieraus ergebenden Herausforderungen zur Be- wältigung von Krisenfolgen für die im besonderen Maße von Einschränkungen betroffene Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. So machen Titel und Leitbild des Kommunalen Kinder- und Jugendför- derplanes in nachdrücklicher Weise deutlich, welche Aufgabe dem informellen Bildungsangebot der Kinder- und Jugendförderung vor Ort zukommt, um Kindern und Jugendlic hen Chancen für einen gelingenden Neustart und eine gesunde Entwicklung zu eröffnen. Die Vermittlung sozialer Kompetenzen, das Eröffnen von Räumen und neuen Perspektiven, zielgrup- pengerechte und niedrigschwellige Partizipationsangebote und insbesondere da s (Wieder -)Erleben gemeinsamer Freizeitgestaltung gehören zu jenen Elementen, die Kinder- und Jugendarbeit aufgrund der ihr inhärenten Möglichkeiten, Methoden und Prinzipien in einzigartiger Weise im Rahmen der Ju- gendhilfe erbringen kann. Im Sinne der vorliegenden Förderplanung sind Teilhabechancen insbeson- dere dort zu stärken, wo bereits bestehende Ungleichheiten sich – nochmals verstärkt durch die coronabedingten Krisenfolgen – zu verfestigen drohen. Aufbauend auf eine breite und vielfältige Landschaft der Kinder- und Jugendförderung in Köln lautet die aus einer aktuellen Bedarfsanalyse resultierende Förderstrategie, die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung zu befähigen, sich den Herausforderungen an ein zielgruppengerechtes Kinder- und Jugendangebot vor Ort stellen zu können. Hierzu bedarf es eines bedarfs - und zukunftsfähigen Auf- und Ausbaus der Angebote, um Teilhabechancen für die gesamte Zielgruppe eröffnen zu kön- nen. Hieraus leitet sich die Maßnahmenplanung unmittelbar ab. Schwerpunktmäßige Handlungsziele sind die Eröffnung von inklusiven Räumen für Kinder und Jugendliche, das Angebot zielgruppengerechter und digitaler Mitwirkungsformate und Informationszugänge, Gewaltprävention und Gesundheitsförde- rung, das Ermöglichen eines diskriminier ungsfreien Aufwachsens sowie die Sicherung gelingender Bildungsverläufe insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene. Es ist zu befürchten, dass coronabedingte Einschränkungen in der formellen und informellen Bildungslandschaft gerade auf 5 ohnehin bildungsbenachteiligte Jugendliche schwerwiegende Auswirkungen haben werden. Auch im Rahmen dieser Förderplanung gilt es, dem entgegenzuwirken. Die abschließende Darstellung der konkreten Einzelmaßnahmen nimmt Bezug auf die genannten Förderziele. Aus der zei tlichen Aufstellung der Einzelmaßnahmen wird ein weiteres, strategisches Element der vorliegenden Förderplanung ersichtlich. Ab Beginn der Förderplanperiode wird zunächst die stadtweite und hiermit allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zukomme nde zu- kunftsfähige, strukturelle Aufstellung der Angebote der Kinder - und Jugendförderung verfolgt. Ab 2024 soll eine mit Beginn des Jahres 2022 initiierte, und unter breiter Planungsbeteiligung erfolgte, bezirksbezogene Angebots- und Förderplanung seine Wirksamkeit entfalten. 3. Evaluation Bezugnehmend auf das Strategieziel „Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in der kommunalen Kinder- und Jugendförderung“, kommt der bereits zu Beginn der Förderplanlaufzeit jeder Einzelmaß- nahme zugeordnete Evaluationszeitpunkt besondere Bedeutung zu. Hier gilt es, jeweils geeignete Auswertungsinstrumentarien sowie Wirkungsindikatoren zu entwickeln. Zudem plant die Verwaltung die Vorlage eines Zwischenberichtes zum Umsetzungsstand des Kinder- und Jugendförderplanes im Dezember 2023. 4. Finanzierung Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL -Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen berücksichtigt. Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun- gen, vorsehen. Anlagen Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 - „JA – genau. gerade. jetzt. Bildungs - und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln gerecht und zukunftsfähig gestalten“ – Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 (Anlage 1 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden und wird nicht umge- druckt.)
Beratungsverlauf (16)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1805/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.09.2021
- Erstellt
- 12.05.2021 10:08