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AN/1172/2023

Sachstand Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Köln

SPD Anfrage nach § 4 31.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.09.2023, TOP 6.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2970 Zeichen

An 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50 
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.05.2023 
 
AN/1172/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe 
/ Internationales 05.06.2023 
 
Sachstand Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 05.06.2023 zu setzen: 
 
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde im Mai 2023 verabschiedet und tritt voraus-
sichtlich Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, dass sogenannte Whistleblower, also 
Personen, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden hinweisen möchten, ein-
facher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen können. Durch die EU-
Richtlinie 2019/1937 war Deutschland zur Regelung des Hinweisgeberschutzes verpflichtet und unter-
lag bereits einem Vertragsverletzungsverfahren, weil es diese Richtlinie nicht fristgemäß umgesetzt 
hatte. 
 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hatte im April 2022 nach der Umsetzung der EU-Whistleblower-
Richtlinie in Köln gefragt. In ihrer Antwort erklärte die Verwaltung, dass sie im Rahmen des Projekts 
„Aufbau eines Compliance-Management-Systems“ auch die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie 
vorbereite. In der gemeinsamen Projektgruppe würden Vertreter*innen des Amtes für Personal- und 
Verwaltungsmanagement, der Amtes für Informationsverarbeitung, des Rechnungsprüfungsamtes, 
der Kämmerei sowie des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen zusammenarbeiten.  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
1. Wie ist der Stand der Umsetzung der EU-Whistleblower -Richtlinie bei der Stadt Köln?  
2. Welche Überlegungen liegen der Ausgestaltung in Köln zugrunde?

- 2 - 
 
3. In den Anlagen zur Antwort (1134/2022) wurden die damaligen Sachstände der Umsetzung 
der EU-Whistleblower-Richtlinie bei den Unternehmen oder Einrichtungen mit städtischer Be-
teiligung aufgeführt. Dort ist zum Teil von Prüfungen, z. B. digitaler anonymer Meldesysteme, 
die Rede. Hat die Stadt Köln Kenntnisse über den aktuellen Stand der Umse tzung der EU-
Whistleblower-Richtlinie bei den Unternehmen oder Einrichtungen mit städtischer Beteiligung 
bzw. können die entsprechenden Sachstände über die Beteiligungsverwaltung eingeholt wer-
den?  
4. Wie viele Hinweise sind seit der Beantwortung (1134/2022) von der Antikorruptionsbeauftrag-
ten bearbeitet worden, und welche Schlüsse wurden aus den Fällen gezogen?  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. Christian Joisten  
 
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

25.09.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1172/2023
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
31.05.2023
Erstellt
31.05.2023 13:38