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Sachstand Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Köln

SPD Anfrage nach § 4 AN/1172/2023 vom 31.05.2023

Stand: Am 25.09.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des AVR Herrn Bernd Petelkau SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.05.2023 AN/1172/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 05.06.2023 Sachstand Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 05.06.2023 zu setzen: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde im Mai 2023 verabschiedet und tritt voraus- sichtlich Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, dass sogenannte Whistleblower, also Personen, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden hinweisen möchten, ein- facher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen können. Durch die EU- Richtlinie 2019/1937 war Deutschland zur Regelung des Hinweisgeberschutzes verpflichtet und unter- lag bereits einem Vertragsverletzungsverfahren, weil es diese Richtlinie nicht fristgemäß umgesetzt hatte. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hatte im April 2022 nach der Umsetzung der EU-Whistleblower- Richtlinie in Köln gefragt. In ihrer Antwort erklärte die Verwaltung, dass sie im Rahmen des Projekts „Aufbau eines Compliance-Management-Systems“ auch die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie vorbereite. In der gemeinsamen Projektgruppe würden Vertreter*innen des Amtes für Personal- und Verwaltungsmanagement, der Amtes für Informationsverarbeitung, des Rechnungsprüfungsamtes, der Kämmerei sowie des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen zusammenarbeiten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie ist der Stand der Umsetzung der EU-Whistleblower -Richtlinie bei der Stadt Köln? 2. Welche Überlegungen liegen der Ausgestaltung in Köln zugrunde? - 2 - 3. In den Anlagen zur Antwort (1134/2022) wurden die damaligen Sachstände der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie bei den Unternehmen oder Einrichtungen mit städtischer Be- teiligung aufgeführt. Dort ist zum Teil von Prüfungen, z. B. digitaler anonymer Meldesysteme, die Rede. Hat die Stadt Köln Kenntnisse über den aktuellen Stand der Umse tzung der EU- Whistleblower-Richtlinie bei den Unternehmen oder Einrichtungen mit städtischer Beteiligung bzw. können die entsprechenden Sachstände über die Beteiligungsverwaltung eingeholt wer- den? 4. Wie viele Hinweise sind seit der Beantwortung (1134/2022) von der Antikorruptionsbeauftrag- ten bearbeitet worden, und welche Schlüsse wurden aus den Fällen gezogen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 25.09.2023

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 6.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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