AN/0277/2026
Kosten der Unterkunft 2026: Was ist angemessener Wohnraum in Köln?
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SPD Anfrage nach § 4
4866 Zeichen
An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester An die Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren Frau Dîlan Yazıcıoğlu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 17.02.2026 AN/0277/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 26.02.2026 Kosten der Unterkunft 2026: Was ist angemessener Wohnraum in Köln? Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 26.02.2026 aufzunehmen: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln fragt regelmäßig nach der Wohnkostenlücke. Die Wohnkostenlücke ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Wohn- und Heiz- kosten, die ein Haushalt zahlt, und dem Betrag, den das Jobcenter als "angemessen" für Unterkunft und Heizung anerkennt und übernimmt (z. B. bei Bürgergeld-Empfän- ger*innen). Die Angemessenheit richtet sich dabei nach zwei Kriterien: der als angemessen festgelegten Wohnungsgröße je nach Haushaltsgröße und dem örtlich festgelegten Mietrichtwert für diese Wohnfläche. Überschreiten Wohnungen entweder die zulässige Quadratmeterzahl oder den zu- lässigen Gesamtmietpreis, gelten sie grundsätzlich als „nicht angemessen“. Be- troffene Haushalte müssen dann den Differenzbetrag aus dem Regelbedarf selbst tragen, sofern keine positive Einzelfallentscheidung getroffen wird. Eine Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2025 zeigt, dass dieses System in Köln erhebliche soziale Folgen hat: Demnach liegen in Köln die nicht übernommenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei durchschnittlich 125,48 Euro pro Monat. Dies weist darauf hin, dass die geltenden Angemessenheitsgrenzen für viele Haushalte nicht ausreichen, um realistische Wohnkosten vollständig abzudecken. - 2 - Gleichzeitig werden in Köln zahlreiche wohnungslose Familien in ordnungsbehördli- chen Unterkünften und Einfachhotels untergebracht. Diese Unterbringung ist für die Betroffenen belastend und für die Stadt sehr kostenintensiv. Im ARD-Magazin Moni- tor wurde der Fall einer Kölner Familie dargestellt, die trotz intensiver Wohnungssu- che weiterhin in einem Hotel leben muss. Im Beitrag wurde darauf hingewiesen, dass nach Darstellung der Stadt Köln zwar Einzelfallentscheidungen über Mietkosten oberhalb der Richtwerte möglich seien, diese im konkreten Fall jedoch offenbar nicht zum Tragen gekommen seien. Zudem wird thematisiert, dass Wohnungen auch dann als „nicht angemessen“ gelten können, wenn sie zwar preislich vertretbar, aber flä- chenmäßig zu groß sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die aktuellen Regelungen zur Angemessenheit in Köln den tatsächlichen Wohnverhältnissen entsprechen und wie sie in der Praxis angewendet werden. 1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften in Köln erhalten aktuell nicht die vollen Kos- ten der Unterkunft erstattet und müssen deshalb einen Eigenanteil zur Miete leisten, und wie hoch ist dieser Eigenanteil durchschnittlich? (Bitte – soweit möglich – zusätzlich aufschlüsseln nach Höhe der Eigenanteile (z. B. bis 50 €, 50–100 €, über 100 €) und erläutern, wie sich vor diesem Hintergrund die vom Bund genannte durchschnittliche Kostenlücke von 125,48 € pro Monat für Köln erklärt.) 2. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2023 und 2024 Wohnungen als „nicht angemessen“ eingestuft, weil a) die Wohnungsgröße die zulässige Quadratmeterzahl überschritten hat oder b) der Mietpreis den geltenden Mietrichtwert überschritten hat? Bitte die An- zahl der jeweiligen Fälle getrennt ausweisen. 3. Welche konkreten Ausnahmeregelungen bestehen in Köln, um im Einzelfall Mietkosten oberhalb der Richtwerte oder größere Wohnungen dennoch zu be- willigen, und wie oft wurden diese Ausnahmeregelungen in den Jahren 2022 – 2025 tatsächlich angewendet (bewilligt bzw. abgelehnt)? 4. In wie vielen Fällen mussten Haushalte – insbesondere Familien mit Kindern – nach Ablehnung einer Wohnung wegen Überschreitung der Angemessen- heitsgrenzen weiterhin in ordnungsbehördlichen Unterkünften oder Einfachho- tels verbleiben? 5. Welche Daten und Kriterien nutzt die Stadt Köln, um zu überprüfen, ob die ak- tuellen Mietrichtwerte und Flächenstandards den tatsächlichen Bedingungen des Kölner Wohnungsmarktes entsprechen, und ist angesichts der nachweis- baren Eigenanteile und der hohen Kosten der Hotelunterbringung eine erneute Anpassung oder Überprüfung der Angemessenheitsregelungen vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen gez. Pascal Pütz SPD-Fraktionsgeschäftsführer - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0277/2026
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 17.02.2026
- Erstellt
- 17.02.2026 12:37