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1420/2026

Entsendung der Vertreter*innen der Ratsfraktionen in die Jury des Umweltschutzpreises der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.05.2026

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Statut Umweltschutzpreis 2022

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3, Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 18.06.2026

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Beschlussvorlage Rat

2170 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 1420/2026 
Freigabedatum 
 28.05.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entsendung der Vertreter*innen der Ratsfraktionen in die Jury des 
Umweltschutzpreises der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende sieben von den Ratsfraktionen zu benennende 
Vertreter*innen, die mit Stimmrecht im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vertreten sind, in 
die Jury für die Auswahl der Preisträger*innen des Umweltschutzpreises der Stadt Köln 2026. 
 
 
1. 
 
2. 
 
3. 
 
4. 
 
5. 
 
6. 
 
7. 
 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden 
aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist die Mitgliedschaft im 
Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt eine Mitgliedschaft 
in einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 18.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Begründung: 
 
Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird dieses Jahr zum 26. Mal vergeben. Die Auswahl 
der Preisträger*innen aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen, die Aufteilung 
des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen nimmt eine Jury vor. Die Jurysitzung 
findet am 08.09.2026, um 15:00 Uhr, statt. 
 
Gemäß dem vom Rat am 20.06.2022 beschlossenen Statut zum Umweltschutzpreis setzt sich 
die Jury wie folgt zusammen: Jeweils ein*e Vertreter*in der Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht 
im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vertreten sind, zwei Vertreter*innen der Stadtverwal-
tung, darunter der Dezernent für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, ein*e Vertreter*in 
des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln, ein*e Vertreter*in der aner-
kannten Umweltverbände, ein*e Vertreter*in der Universität bzw. der Technischen Hochschule 
oder Fachhochschulen, zwei Vertreter*innen der in Köln ansässigen Medien, ein*e Vertre-
ter*in der Sparkasse KölnBonn und ein*e Vertreter*in der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
GmbH.  
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Statut Umweltschutzpreis

Anlage 2 Statut Umweltschutzpreis 2022

5591 Zeichen

1 
      Anlage 2 
Umweltschutzpreis der Stadt Köln  
Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen 
 
 
Statut in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 20. Juni 2022 
 
§ 1 Ziele 
 
(1) Mit dem Umweltschutzpreis soll das Verständnis für die Belange der Umwelt und zugleich 
die Bereitschaft gestärkt werden, im Umweltschutz selbst tätig zu werden. 
(2) Der Umweltschutzpreis wird für Leistungen verliehen, die in besonderem Maße zur 
Erhaltung natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen führen. 
(3) Gegenstand der Auszeichnung können Ideen und Initiativen sowie praktische Aktivitäten 
sein, die zur Verbesserung der Umweltbedingungen führen. Auch die beispielhafte 
Anwendung neuer Umwelttechniken kann ausgezeichnet werden. 
(4) Mit dem Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen soll das besondere 
Engagement in Umweltprojekten ausgezeichnet werden, das den Erwerb von elementaren 
Handlungskompetenzen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung fördert.  
 
§ 2 Zielgruppen 
 
(1) Für den Umweltschutzpreis der Stadt Köln können vorgeschlagen werden oder sich 
bewerben: 
 - Bürger*innen, 
 - Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften 
(2) Weiterhin können vorgeschlagen werden oder sich bewerben: 
- Wissenschaftler*innen, Ingenieure*innen und Techniker*innen. 
- Gewerbliche Betriebe oder Institutionen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im  
  Einzugsgebiet der Stadt Köln haben. 
(3) Für den Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen können sich bewerben 
 - Kölner Kindergärten 
- Kölner Schüler*innen und Schulen 
- Kölner Jugendgruppen 
(4) Initiativen oder Aktivitäten und die Anwendung neuer Umwelttechniken müssen sich auf das 
Einzugsgebiet der Stadt Köln beziehen. 
 
§ 3 Inhalte 
 
Gegenstand der Auszeichnung sollen sein: 
 
(1) Aktivitäten und Initiativen zur konkreten Verbesserung der Umwelt, wie 
- Schaffung eines humanen Wohn- und Arbeitsumfeldes, 
- Schaffung von natürlichen Bereichen in der Großstadt, 
- ökologische Verbesserung des Stadtbildes 
(2) Aktivitäten und Initiativen zur Verminderung vorhandener Umweltbeeinträchtigungen, wie 
Maßnahmen  
- zum Lärmschutz, 
- zur Luftreinhaltung und Klimaverbesserung; 
- zum Natur- und Landschaftsschutz, 
- zum Gewässerschutz, 
- zur Abfallvermeidung und –verwertung. 
(3) Geistige Aktivitäten zu den oben genannten Bereichen, wie 
- wissenschaftliche und technische Abhandlungen, Hinweise, Vorschläge oder Anregungen, 
  die Lösungswege aufzeigen, 
- publizistische Abhandlungen.

2 
§ 4 Preis 
 
(1) Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird als Urkunde vergeben. Er ist mit einer 
Preissumme von 6.000,- Euro versehen. 
(2) Der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen wird ebenfalls als Urkunde 
vergeben. Er ist mit einer Preissumme von 4.000,- Euro versehen.  
(3) Der Preis kann geteilt werden. 
(4) Neben dem Umweltschutzpreis und Sonderpreis können Belobigungen ausgesprochen 
werden. 
 
§ 5 Ausschreibung 
 
(1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen 
werden alle zwei Jahre ausgeschrieben. 
(2) Die Ausschreibung erfolgt durch 
- ein Faltblatt, das bei den Schulen, Bezirksämtern und weiteren öffentlichen Stellen 
ausliegt, 
- Mitteilung an die Kölner Presse. 
 
§ 6 Jury 
 
(1) Die Auswahl der Preisträger/innen aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen, 
die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen nimmt eine Jury vor. 
(2) Der Jury gehören folgende Mitglieder an:  
- jeweils ein*e Vertreter*in der Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im Ausschuss Klima,  
  Umwelt und Grün vertreten sind und von diesen entsandt werden. 
- zwei Vertreter*innen der Verwaltung, darunter die*der für den Umweltschutz zuständige  
  Beigeordnete, 
- ein*e Vertreter*in des Naturschutzbeirates der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt  
  Köln 
- ein*e Vertreter*in der anerkannten Umweltverbände, 
- ein*e Vertreter*in der Universität bzw. der Technischen Hochschule oder  
  Fachhochschulen, 
– zwei Vertreter*innen der in Köln ansässigen Medien, 
- ein*e Vertreter*in der Stadtsparkasse KölnBonn, 
- ein*e Vertreter*in der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). 
(3) Die Jurymitglieder werden von den Institutionen – in Absprache untereinander – benannt. 
(4) Die Jury tagt nichtöffentlich. Die Jurymitglieder wählen aus ihrer Mitte heraus eine*n 
Vorsitzende*n. 
(5) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens mehr als die Hälfte der Mitglieder an der 
Sitzung teilnehmen. Zur Annahme eines Vorschlages genügt die einfache 
Stimmenmehrheit. Über den Beschluss der Jury wird ein Protokoll gefertigt, das von 
der*dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. In diesem Protokoll ist die Entscheidung des 
Preisgerichts zu begründen. Im Falle einer Aufteilung des Preises ist die Höhe des auf 
jede*n Preisträger*in entfallenden Anteils gesondert aufzunehmen. Sollte die Verleihung 
des Umweltpreises nicht möglich sein, so ist auch das im Protokoll mit einer Begründung 
festzuhalten. 
(6) Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
 
§ 7 Verleihung 
 
(1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutz für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen 
werden durch den*die Oberbürgermeister*in der Stadt Köln verliehen. Er*Sie spricht auch 
die Belobigungen aus. 
(2)       Die Verleihung soll im Rahmen einer städtischen Großveranstaltung vorgenommen werden. 
(3)       Die Preisträger*innen werden durch die Stadt Köln schriftlich benachrichtigt. Sie werden  
darüber hinaus durch Presseveröffentlichung bekannt gegeben.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

668 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist zur Entsendung der Jurymitglieder*innen in die Sitzung der Jury 
Umweltschutzpreis der Stadt Köln nicht vorgesehen, da die Jurymitglieder*innen vom Rat der Stadt Köln 
gewählt werden.

Anlage 3, Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 18.06.2026

1358 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün 
Manuel Weis 
Telefon: (0221) 221 23702 
E-Mail: Dez-VIII-Session@stadt-
koeln.de  
Datum: 25.06.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün vom 18.06.2026  
öffentlich 
4.1.5 Entsendung der Vertreter*innen der Ratsfraktionen in die Jury des Um-
weltschutzpreises der Stadt Köln 
1420/2026 
 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende sieben von den Ratsfraktionen zu benen-
nende Vertreter*innen, die mit Stimmrecht im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ver-
treten sind, in die Jury für die Auswahl der Preisträger*innen des Umweltschutzpreises 
der Stadt Köln 2026. 
 
1. Robert Schallehn (Bündnis 90/Die Grünen) 
 
2. Constanze Aengenvoort (CDU) 
 
3. Lukas Lorenz (SPD) 
 
4. Uschi Röhrig (Die Linke) 
 
5. Daniel Kalmbach (Volt) 
 
6. Stefan Knepper (FDP/KSG) 
 
7. Dirk Degen (AfD) 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates. Sie endet in jedem Fall mit dem Aus-
scheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist die 
Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum 
Zeitpunkt eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

18.06.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 13.2 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1420/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.05.2026
Erstellt
11.05.2026 14:46