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Entsendung der Vertreter*innen der Ratsfraktionen in die Jury des Umweltschutzpreises der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1420/2026 vom 28.05.2026

Stand: Am 02.07.2026 im Rat geändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 1420/2026 Freigabedatum 28.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entsendung der Vertreter*innen der Ratsfraktionen in die Jury des Umweltschutzpreises der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende sieben von den Ratsfraktionen zu benennende Vertreter*innen, die mit Stimmrecht im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vertreten sind, in die Jury für die Auswahl der Preisträger*innen des Umweltschutzpreises der Stadt Köln 2026. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 18.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Begründung: Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird dieses Jahr zum 26. Mal vergeben. Die Auswahl der Preisträger*innen aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen, die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen nimmt eine Jury vor. Die Jurysitzung findet am 08.09.2026, um 15:00 Uhr, statt. Gemäß dem vom Rat am 20.06.2022 beschlossenen Statut zum Umweltschutzpreis setzt sich die Jury wie folgt zusammen: Jeweils ein*e Vertreter*in der Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vertreten sind, zwei Vertreter*innen der Stadtverwal- tung, darunter der Dezernent für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, ein*e Vertreter*in des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln, ein*e Vertreter*in der aner- kannten Umweltverbände, ein*e Vertreter*in der Universität bzw. der Technischen Hochschule oder Fachhochschulen, zwei Vertreter*innen der in Köln ansässigen Medien, ein*e Vertre- ter*in der Sparkasse KölnBonn und ein*e Vertreter*in der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Statut Umweltschutzpreis
  • Anlage 2 Statut Umweltschutzpreis 2022

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    1 Anlage 2 Umweltschutzpreis der Stadt Köln Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen Statut in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 20. Juni 2022 § 1 Ziele (1) Mit dem Umweltschutzpreis soll das Verständnis für die Belange der Umwelt und zugleich die Bereitschaft gestärkt werden, im Umweltschutz selbst tätig zu werden. (2) Der Umweltschutzpreis wird für Leistungen verliehen, die in besonderem Maße zur Erhaltung natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen führen. (3) Gegenstand der Auszeichnung können Ideen und Initiativen sowie praktische Aktivitäten sein, die zur Verbesserung der Umweltbedingungen führen. Auch die beispielhafte Anwendung neuer Umwelttechniken kann ausgezeichnet werden. (4) Mit dem Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen soll das besondere Engagement in Umweltprojekten ausgezeichnet werden, das den Erwerb von elementaren Handlungskompetenzen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung fördert. § 2 Zielgruppen (1) Für den Umweltschutzpreis der Stadt Köln können vorgeschlagen werden oder sich bewerben: - Bürger*innen, - Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften (2) Weiterhin können vorgeschlagen werden oder sich bewerben: - Wissenschaftler*innen, Ingenieure*innen und Techniker*innen. - Gewerbliche Betriebe oder Institutionen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Einzugsgebiet der Stadt Köln haben. (3) Für den Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen können sich bewerben - Kölner Kindergärten - Kölner Schüler*innen und Schulen - Kölner Jugendgruppen (4) Initiativen oder Aktivitäten und die Anwendung neuer Umwelttechniken müssen sich auf das Einzugsgebiet der Stadt Köln beziehen. § 3 Inhalte Gegenstand der Auszeichnung sollen sein: (1) Aktivitäten und Initiativen zur konkreten Verbesserung der Umwelt, wie - Schaffung eines humanen Wohn- und Arbeitsumfeldes, - Schaffung von natürlichen Bereichen in der Großstadt, - ökologische Verbesserung des Stadtbildes (2) Aktivitäten und Initiativen zur Verminderung vorhandener Umweltbeeinträchtigungen, wie Maßnahmen - zum Lärmschutz, - zur Luftreinhaltung und Klimaverbesserung; - zum Natur- und Landschaftsschutz, - zum Gewässerschutz, - zur Abfallvermeidung und –verwertung. (3) Geistige Aktivitäten zu den oben genannten Bereichen, wie - wissenschaftliche und technische Abhandlungen, Hinweise, Vorschläge oder Anregungen, die Lösungswege aufzeigen, - publizistische Abhandlungen. 2 § 4 Preis (1) Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird als Urkunde vergeben. Er ist mit einer Preissumme von 6.000,- Euro versehen. (2) Der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen wird ebenfalls als Urkunde vergeben. Er ist mit einer Preissumme von 4.000,- Euro versehen. (3) Der Preis kann geteilt werden. (4) Neben dem Umweltschutzpreis und Sonderpreis können Belobigungen ausgesprochen werden. § 5 Ausschreibung (1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen werden alle zwei Jahre ausgeschrieben. (2) Die Ausschreibung erfolgt durch - ein Faltblatt, das bei den Schulen, Bezirksämtern und weiteren öffentlichen Stellen ausliegt, - Mitteilung an die Kölner Presse. § 6 Jury (1) Die Auswahl der Preisträger/innen aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen, die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen nimmt eine Jury vor. (2) Der Jury gehören folgende Mitglieder an: - jeweils ein*e Vertreter*in der Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vertreten sind und von diesen entsandt werden. - zwei Vertreter*innen der Verwaltung, darunter die*der für den Umweltschutz zuständige Beigeordnete, - ein*e Vertreter*in des Naturschutzbeirates der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln - ein*e Vertreter*in der anerkannten Umweltverbände, - ein*e Vertreter*in der Universität bzw. der Technischen Hochschule oder Fachhochschulen, – zwei Vertreter*innen der in Köln ansässigen Medien, - ein*e Vertreter*in der Stadtsparkasse KölnBonn, - ein*e Vertreter*in der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). (3) Die Jurymitglieder werden von den Institutionen – in Absprache untereinander – benannt. (4) Die Jury tagt nichtöffentlich. Die Jurymitglieder wählen aus ihrer Mitte heraus eine*n Vorsitzende*n. (5) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens mehr als die Hälfte der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Zur Annahme eines Vorschlages genügt die einfache Stimmenmehrheit. Über den Beschluss der Jury wird ein Protokoll gefertigt, das von der*dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. In diesem Protokoll ist die Entscheidung des Preisgerichts zu begründen. Im Falle einer Aufteilung des Preises ist die Höhe des auf jede*n Preisträger*in entfallenden Anteils gesondert aufzunehmen. Sollte die Verleihung des Umweltpreises nicht möglich sein, so ist auch das im Protokoll mit einer Begründung festzuhalten. (6) Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. § 7 Verleihung (1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutz für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen werden durch den*die Oberbürgermeister*in der Stadt Köln verliehen. Er*Sie spricht auch die Belobigungen aus. (2) Die Verleihung soll im Rahmen einer städtischen Großveranstaltung vorgenommen werden. (3) Die Preisträger*innen werden durch die Stadt Köln schriftlich benachrichtigt. Sie werden darüber hinaus durch Presseveröffentlichung bekannt gegeben.
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist zur Entsendung der Jurymitglieder*innen in die Sitzung der Jury Umweltschutzpreis der Stadt Köln nicht vorgesehen, da die Jurymitglieder*innen vom Rat der Stadt Köln gewählt werden.
  • Anlage 3, Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 18.06.2026

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    Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Manuel Weis Telefon: (0221) 221 23702 E-Mail: Dez-VIII-Session@stadt- koeln.de Datum: 25.06.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 18.06.2026 öffentlich 4.1.5 Entsendung der Vertreter*innen der Ratsfraktionen in die Jury des Um- weltschutzpreises der Stadt Köln 1420/2026 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende sieben von den Ratsfraktionen zu benen- nende Vertreter*innen, die mit Stimmrecht im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ver- treten sind, in die Jury für die Auswahl der Preisträger*innen des Umweltschutzpreises der Stadt Köln 2026. 1. Robert Schallehn (Bündnis 90/Die Grünen) 2. Constanze Aengenvoort (CDU) 3. Lukas Lorenz (SPD) 4. Uschi Röhrig (Die Linke) 5. Daniel Kalmbach (Volt) 6. Stefan Knepper (FDP/KSG) 7. Dirk Degen (AfD) Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates. Sie endet in jedem Fall mit dem Aus- scheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf

  1. 18.06.2026

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.1.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 02.07.2026 zuletzt

    Rat

    TOP 13.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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