1714/2026
moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH: Entsendung in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1714/2026 Freigabedatum 19.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH: Entsendung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat entsendet anstelle von Herrn Beigeordneten Markus Greitemann Herrn Beigeordneten Andree Haack (Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssit- zung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der*dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. III. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 02.07.2026 2 Begründung: Die Stadt Köln ist am Stammkapital der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städte- baues und der Gemeindeentwicklung mit beschränkter Haftung (ms) mit 49,00 % beteiligt. Die für die Wahl/Entsendung maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsvertrages lautet: „§ 7 Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 14 Mitgliedern. 7 Mitglieder werden von der Stadt Köln und 7 Mitglieder von der Stadtwerke Köln GmbH entsandt. Zu den von der Stadt Köln ent- sandten Mitgliedern muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Be- diensteter der Stadt Köln gehören.“ Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein*e vom Rat bestellte*r Ver- treter*in die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an den en die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter*innen zu benennen sind, muss der*die Oberbürgermeis- ter*in oder der*die von ihr*ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r der Gemeinde dazuzählen. Der vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde im Aufsichtsrat der ms war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln mit Ablauf des 31.05.2026 Herr Beigeordneter Markus Greitemann (s. Vorlage-Nr. 2289/2025). Der Oberbürgermeister schlägt als Nachfolger Herrn Beigeordneten Andree Haack zur Entsendung in den Aufsichtsrat vor. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2019 einstimmig angeregt, die Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwir- ken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09.07.2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019). Die ms wendet den PCGK der Stadt Köln an.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1714/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.06.2026
- Erstellt
- 09.06.2026 12:06