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3604/2022

Unfall auf der Jesuitengasse

Mitteilung BV 25.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2023, TOP 1.1

Anlage 1: Fotos

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Mitteilung BV

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Anlage 2: Anordnung Jesuitengasse

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Mitteilung BV

2730 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3604/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Unfall auf der Jesuitengasse 
- Einwohnerfrage zur Sitzung am 03.11.2022 - 
Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: 
 
Sehr geehrte Frau Dr. Siebert, 
  
bitte lassen Sie die folgende Einwohnerfrage im Rahmen der nächsten Einwohnerfragestunde 
beantworten. 
  
Um den 10. August ereignete sich offenbar ein schwerer Unfall auf Höhe der Jesuitengasse 25 
bzw. 15. Hierbei wurde der Pfosten des Tempo 30 Schildes aus dem Boden gerissen und zusätz-
lich in zwei Teile geteilt. Außerdem wurden fünf Sperrpfosten überfahren und zu Boden gedrückt. 
(siehe Fotos im Anhang) Es drängt sich der Eindruck auf, dass es sich hierbei um einen Raser 
Unfall handelt. 
  
In der Vergangenheit hatten sich Bürger über die Raserei auf der Jesuitengasse beschwert. Die 
Verwaltung hatte diese Beschwerden jedoch als unbegründet zurückgewiesen. Dies war wenig 
nachvollziehbar, da die Verwaltung bei Messungen Spitzenreiter mit 90 und 79km/h (bei Tempo 
30) gemessen hat. (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104460) Wie man 
es schafft (ohne zu Rasen) auf dem etwa 60m kurzen Stück von der Ausfahrt des Kreisverkehres 
bzw. der Kurve der Amboßstraße bis zur Einmündung Pallenbergstraße eine solche Geschwin-
digkeit zu erreichen, bleibt unklar. Zu erwähnen ist noch, dass sich links und rechts der Jesuiten-
gasse Kindergärten befinden. Auch ist die Jesuitengasse Schulweg zur Grundschule „Florian-
schule“. 
  
In diesem Bereich der Jesuitengasse kommt es offenbar immer wieder zu Schäden an den Ver-
kehrszeichen und Sperrpfosten, so dass die Verwaltung bereits die Aufstellung eines Robinson-
pfostens statt eines normalen Pfostens angeordnet hat (siehe Anhang). Diese richten sich von 
selbst wieder auf, wenn sie überfahren werden. Sie bieten daher allerdings auch weniger Schutz 
für Fußgänger. (https://www.youtube.com/watch?v=BTzzyaY2mIY) 
  
1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu diesem Unfall vor? 
2. Bleibt die Verwaltung bei der Einschätzung, dass es kein Raser Problem auf der Jesuitengas-
se gibt? 
3. Wie viele Pfosten bzw. Verkehrszeichen mussten im Bereich Kreisverkehr Jesuitengas-
se/Kapuzinerstraße bis Kreisverkehrs Jesuitengasse/Merheimer Straße/Schmiedegasse in 
den letzten fünf Jahren wegen Schäden ersetzt werden? 
4. Wie viele Pfosten bzw. Verkehrszeichen mussten im Bereich Kreisverkehr Jesuitengas-
se/Kapuzinerstraße bis Einmündung Kapuzinerstraße/Floriansgasse in den letzten fünf Jahren 
wegen Schäden ersetzt werden?

2 
 
5. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um solche Unfälle in Zukunft zu vermeiden? 
  
Freundliche Grüße

Anlage 2: Anordnung Jesuitengasse

2137 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln

®e Rechts von dem Zugang zu Hausnummer 50 ist ein Pfosten mit einem VZ 274-53
StVO, Fahrtrichtung Mönchsgasse, zu setzen.

° Im Kreisverkehr Kapuzinerstraße, an LM 25, ist ein VZ 437 StVO „Jesuitengasse“
zu montieren.

®e AnLM 15 ist linksweisend ein VZ 437 StVO „Jesuitengasse“ zu befestigen.

e Rechts neben LM 15 ist der Pfosten mit den VZ 350-10 und -20 StVO inkl. blau-
weißer- Ronde zu erneuern.

e AnLM 15 ist das VZ 136-10 StVO und das VZ 274-53 StVO zu erneuern.

®e AnLM 23 sind auch die VZ 350-10 und 20 StVO zu erneuern.

e An dem Fußgängerüberweg Jesuitengasse hinter der Kapuzinerstraße,
Fahrtrichtung Schmiedegasse, ist auf der rechten Fahrbahnseite, Höhe Kita, der
letzte Kurzpfosten in Höhe der Parkbucht gegen einen Langpfosten mit einem VZ

274-53 StVO auszutauschen.

° In der Jesuitengasse, Fahrtrichtung Kreisverkehr, ist der Pfosten mit dem VZ 283-
10 StVO und VZ 274-53 StVO ersatzlos zu entfernen.

° Jesuitengasse / Pallenbergstraße wird die Unfalllage geprüft wegen der möglichen
Entfernung des VZ 102 StVO

e AnLM 19 ist das VZ 136 StVO ersatzlos zu entfernen.

° Rechts neben LM 2 ist das VZ 220-20 StVO zu erneuern.

‚An der Einmündung Jesuitengasse / Klosterfraugasse ist der erste Pfosten mit
‚einen VZ 605 StVO, hinter der Sperrfläche, gegen einen Robinsonpfosten mit
‚neuem VZ 605 StVO auszutauschen.

® Rechts neben der LKW-Zufahrt Fa. Tromp ist das VZ 283-10 StVO zu erneuern.

°e Am Kreisverkehr Schmiedegasse ist das VZ 215 StVO zur Jesuitengasse hin zu
erneuern. Das VZ 437 StVO „Schmiedegasse“ ist einzudrehen.

e An dem Kreisverkehr, von der Merheimer Straße kommend, ist in die Grünfläche
ein Pfosten mit einem VZ 437 StVO „Merheimer Str.“ zu setzen.

Im Einmündungsbereich Floriansgasse / Jesuitengasse ist nach Rücksprache mit 664/3
zu prüfen (Rechtspfeil aus der Floriansgasse / Amboßstraße ergänzen als Markierung)
und anschließend zu erneuern.

e Am Ende „Am Tetzerkamp“ ist von LM 6 das VZ 325.1 StVO ersatzlos zu
entfernen.

« Die VZ 325.1 und 325.2 StVO am Beginn des verkehrsberuhigten Bereich „Am
Tetzerkamp“ unter dem VZ 437 StVO sind zu erneuern.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3604/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.10.2022
Erstellt
26.10.2022 17:21