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Streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h vor sensiblen Einrichtungen im Stadtbezirk 4

Beschlussvorlage OVA/088/2022 vom 07.07.2022

Stand: Am 17.08.2022 im Ordnungs- und Verkehrsausschuss abweichend beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 17.08.2022

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss

    TOP 17, Entscheidung. Ergebnis: abweichend beschlossen

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