Grundstück Bergstr. 82 in Köln-Sürth
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1443/2020 vom 18.05.2020
Stand: Am 15.06.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Dokumente
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/2 632-4 Vorlagen-Nummer 1443/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 Grundstück Bergstr. 82 in Köln-Sürth Die Fraktion Die Grünen im Kölner Süden in der Bezirksvertretung Rodenkirchen fragt zu dem Grundstück Bergstr. 82 in Köln-Sürth mit der Anfrage AN/1452/2019 an: Frage 1: Liegt für den ehemals vor dem Grundstück auf dem Bürgerteig vorhandenen und offensichtlich in Zu- sammenhang mit der Neubebauung gefällten Baum eine Fällgenehmigung vor? Wo und auf wessen Kosten ist eine Ersatzpflanzung geplant? Antwort zu Frage 1: Die Fällung des städtischen Baumes wurde von der Stadt Köln genehmigt. Der Bauherr hatte hierfür eine Ausgleichszahlung zu entrichten. Die Ausgleichszahlungen werden von der Stadt Köln zweckge- bunden für zusätzliche Neuanpflanzungen von Bäumen im Stadtgebiet Köln sowie für die Erhaltung und Sanierung besonders schutzwürdiger Bäume verwendet. Frage 2: Ist die Baustelle vorschriftsmäßig abgesichert, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der zu Fuß Gehenden? Antwort zu Frage 2: Bei einer Kontrolle am 30.04.2020 war die Baustelle so abgesichert, dass kein Handlungsbedarf be- stand.
Beratungsverlauf
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15.06.2020
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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