2016/0112
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt
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2016/0112
3350 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0112
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft
und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt
Vorlage vom: 12.04.2016
Beschlussvorschlag :
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue
Legislaturperiode die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung (EAD) und deren Stellvertreter neu zu wählen.
1. Der Magistrat wählt wie aus der Begründung ersichtlich seine Vertreter in die
Betriebskommission des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung und leitet die
Vorlage zur Beschlussfassung der Punkte 2. und 3. an die Stadtverordnetenversammlung
weiter.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich seine Vertreter
in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung.
3. Die Stadtverordnetenve rsammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich 3 wirtschaftlich
oder technisch besonders erfahrene Personen.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016
Nach § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
gehören der Betriebskommission an:
a) Der Oberbürgermeister oder ein von ihm zu bestimmendes Magistratsmitglied sowie
2 weitere Magistratsmitglieder darunter der Stadtkämmerer und der Fachdezernent
– Oberbürgermeister Kraft Amtes,
– Stadtkämmerer Kraft Amtes,
– aufgrund der Personalunion des Fachdezernenten und Stadtkämmerers is t ein
drittes Magistratsmitglied nach Mehrheitswahl im Magistrat zu wählen.
b) 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihre Vertreter.
- Listenwahl in der Stadtverordnetenversammlung -
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende
Nachrücker zur Verfügung stehen.
c) 3 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen
- Mehrheitswahl in der Stadtverordnetenversammlung -
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.09.2009 ist eine dieser
Personen durch das Beteiligungsmanagement der HEAG Holding AG zu stellen.
Die HEAG Holding AG schlägt Herrn Dr. Klaus -Michael Ahrend vor.
Die Mitglieder des Personalrates sind an die Wahlzeit als Personalvertretung gebunde n. Sie
bleiben, soweit keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten, bis zu den Neuwahlen des
Personalrates Mitglieder der Betriebskommission.
Darmstadt,. 12.04.201 6
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0112
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00