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3473/2022

Beantwortung der Anfrage AN/1663/2022 von DIE LINKE vom 19.09.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.12.2022

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 07.02.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 Anfrage von Die Linke AN_1663_2022

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7786 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer  08.12.2022 
 3473/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 31.01.2023 
Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2023 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1663/2022 von DIE LINKE vom 19.09.2022 
1. Der Geschäftsleitung der Bühnen war mit Abschluss der insgesamt neun Mietverträge be-
kannt, dass die BEBAU Schanzenstrasse LLC ihren Firmensitz in der Steueroase Delaware 
hat. Hat die Geschäftsleitung diese Tatsache dem Betriebsausschuss der Bühnen mitgeteilt? 
Und wenn nicht, warum? 
 
Die Bühnen haben sämtliche Interimsanmietungen auf der Basis politischer Beschlüsse zum Interim 
abgeschlossen. Die bisher sechs sehr umfangreichen Beschlussvorlagen zum Interim füllen mittlerweile 
mehrere hundert Seiten und können hier nachvollzogen werden: 
 
2011 - Interim der Bühnen Köln 2010 bis 2015 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=26896 
 
2015 - Auswirkungen der priorisierten Fertigstellung Offenbachplatz 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=50744 
 
2015 - Verlängertes Interim der Bühnen Köln 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=54357 
 
2016 - Sicherung des Bühneninterims für Schauspiel und Oper Köln 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=61430 
  
2018 - Sicherung des Bühneninterims (Oper / Schauspiel / Tanz) 2019 bis 2022 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=79416&search=1 
 
2022 - Sicherung und Beendigung des Bühneninterims (Oper / Schauspiel / Tanz) bis 2024  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=848538&type=do 
 
 
Die genannten Ratsbeschlüsse zum Interim enthielten stets konkrete Aufträge zum Abschluss einzelner 
Anmietungen, oder den Auftrag „Der Rat ermächtigt und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der 
Stadt Köln, im Rahmen des dem Beschlussvorschlag als Anlage beigelegten Kostenplanes die entspre-
chenden Verträge abzuschließen.“  
 
Sämtliche 36 Bühnenstandorte im Interim und deren Anmietungen wurde sodann im Rahmen der Vorla-
ge „Status Quo und Perspektive der Bühnen“ dem Betriebsausschuss Bühnen zur Kenntnis gereicht. 
Auch dieser Bericht kann hier nachvollzogen werden:

2 
 
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=658733&type=do 
 
 
Es wird festgestellt, dass die Thematik „Interim der Bühnen“ insgesamt als sehr komplex anzusehen ist 
und sich auch aus den Sitzungsprotokollen ergibt, dass die Frage der Eigentümerschaft eines Mietobjek-
tes kein relevanter Gegenstand einer Diskussion war. Im Focus standen stets die Geeignetheit, die Kos-
ten, sowie der Standort der jeweiligen Mietflächen als Spezialimmobilien. Hätte es Fragen zu den Eigen-
tümerkonstellationen gegeben, wären diese selbstverständlich – wie alle Fragen rund um das Interim 
auch – transparent beantwortet worden. 
 
Das Schauspiel Köln hatte bis zum 30.6.2013 die EXPO XXI am Gladbacher Wall 5 in Köln als Interim-
spielstätte des Schauspiels angemietet. Dafür wurde eine monatliche Kaltmiete in Höhe von EUR 
214.147,00 zzgl. Nebenkostenvorauszahlungen aufgewendet. Für die Anmietung des Depots (Schan-
zenstraße 6-20 in Köln-Mülheim) als anschließende Interimsspielstätte des Schauspiels wendeten die 
Bühnen ab 5/2013 eine monatliche Kaltmiete in Höhe von zunächst EUR 108.000,00 zzgl. Nebenkos-
tenvorauszahlungen auf. 
In der Diskussion um die konkrete Anmietung des Depots 2012 lag der Fokus neben der Sicherung des 
Interims für das Schauspiel auch auf einer deutlichen Kostenreduzierung. Es standen also künstlerische 
und wirtschaftliche Themen im Vordergrund. Es gab nach umfassender Recherche seitens des damals 
designierten Schauspielintendanten und der Bühnenverwaltung keinen vergleichbaren Standort in Köln, 
den man hätte anmieten können (mehrere Spielstätten, Büros, Lagerräume und Parkplätzen auf einem 
dem ÖPNV erreichbaren Gelände). Da die Miete sich im Vergleich zur vorherigen Interimslösung auf 
dem Messegelände halbierte, erschien der Vertrag insbesondere auch wirtschaftlich.  
 
Die Bühnen Köln haben verschiedene Mietverhältnisse auf dem Carlswerkgelände in Köln-Mülheim ge-
schlossen. Das Gelände war Anfang der 2000er Jahre eine Industriebrache, für die sich ein Entwickler 
gefunden hatte. Unmittelbarer Ansprechpartner seit Anbahnung der Vertragsverhältnisse in der Spielzeit 
2011/12 ist stets die BEOS AG gewesen, deren Geschäftssitz in Berlin gelegen ist. Zum Zeitpunkt des 
ersten Mietvertragsschlusses stand das Carlswerkgelände zumindest teilweise im Eigentum einer Joint-
Venture-Gesellschaft zwischen der BEOS AG und der Baupost Group mit Sitz in Delaware, USA. Diese 
Gesellschaft war daher ursprünglicher Vertragspartner der Bühnen der Stadt Köln. Die Gesellschaft 
wurde vertreten durch die BEOS AG.  
In den Jahren 2012, 2015 und 2016 gab es auf Seiten des Vermieters diverse Eigentümerwechsel, wel-
che im Ergebnis dazu geführt haben, dass heute alle Mietverhältnisse der Bühnen auf dem Gelände mit 
in Deutschland ansässigen Eigentümergesellschaften geschlossen sind.  
 
Die Eigentümerstruktur des Vermieters war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgegeben. Sie wur-
de auch nicht gesondert thematisiert, zumal sämtliche Mietzahlungen auf Konten in Deutschland zu zah-
len waren und gezahlt wurden. Darum erfolgte auch diesbezüglich – wie in allen anderen Interimsvorla-
gen auch - keine gesonderte Information der Gremien über die Vertragspartner. 
 
 
2. Die Bühnen der Stadt Köln haben zwischen 2010 und 2018 Millionenbeträge an eine Briefkas-
tenfirma in einer Steueroase gezahlt. Sind die Kämmerei oder andere städtische Stellen hier-
über informiert worden und wenn nicht, warum ist das unterblieben? 
 
Die Frage enthält eine fehlerhafte Unterstellung: Sämtliche Mietzahlungen (von Anbeginn aller Anmie-
tungen an) wurden auf Bankverbindungen in Deutschland gezahlt.  
Eine entsprechende Information an städtische Stellen war vor diesem Hintergrund nicht erforderlich und 
ist auch nicht erfolgt. 
 
 
3. Welche Verantwortlichen der Bühnen haben seinerzeit die Verträge ausverhandelt und unter-
schrieben?  
 
Die Verträge wurden in der Regel durch die Geschäftsführende Direktion verhandelt und gemäß § 9 der 
Betriebssatzung der Bühnen durch mindestens zwei Mitglieder der Betriebsleitung unterschrieben.  
Im Falle der Anmietung der Spielstätte „Depot“ unterzeichnete am 06.08.2012 neben dem Geschäftsfüh-
renden Direktor und dem Schauspielintendanten auch der damalige Kulturdezernent.

3 
 
 
4. Hat die Verwaltung bei den Verträgen um das Depot und dem Staatenhaus gegen die Grunds-
ätze des PCGK-Kodex der Stadt Köln und gegen die Selbstverpflichtungsgrundsätze von 
Transparency International e.V. verstoßen? 
 
Zunächst möchten die Bühnen betonen, dass der PCGK-Kodex der Stadt Köln so umfassend wie mög-
lich sinngemäße Beachtung findet. Selbiges gilt für die Selbstverpflichtungsgrundsätze von Transpa-
rency International.  
 
Erst im Februar 2020 wurde die Stadt Köln korporatives Mitglied von Transparency International e.V., 
also deutlich nach den hier gegenständlichen Anmietungen. 
 
Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass der PCGK keine formale Anwendung für die Bühnen 
findet, da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung als rechtlich unselbständig und damit als Teil der juristi-
schen Person Stadt Köln zu betrachten ist. Der PCGK-Kodex richtet sich an kommunale Unternehmen. 
Umfasst sind damit alle juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die eine oder meh-
rere Betätigungen im Sinne von §§ 107 Abs. 1 und/oder Abs. 2, 107 a GO NRW ausführen.  
 
Selbst bei fiktiver Anwendungsunterstellung der oben genannten Grundsätze ist kein Verstoß gegen 
diese erkennbar. 
 
Gez. Charles

Anlage 1 Anfrage von Die Linke AN_1663_2022

4727 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Jörg Detjen 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.09.2022 
AN/1663/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rechnungsprüfungsausschuss 08.11.2022 
 
Interimskosten Depot – Nutznießer in Steueroase Delaware? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Detjen, 
 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die kommende Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses zu setzen. 
 
Der WDR hat in seiner Sendereihe „die story“ über die Sanierung von Oper und 
Schauspielhaus durch die Bühnen der Stadt Köln berichtet und bemängelt, dass die 
Erbbau- und Mietverträge für die Interimsspielstätten mit Unternehmen abgeschlossen 
wurden, die ihren Sitz bzw. Verbindungen zu weltweiten Unternehmen haben, die ihren 
Sitz in Steueroasen bezogen haben. 
 
Am 6./8.08.2012 hat die Stadt Köln das erste Mal einen Mietvertrag über das Depot mit 
der „BEBAU Schanzenstrasse LLC“, 500 Delaware Avenue, 11 th Floor, Wilmington DE 
19801, Delaware, USA, geschlossen. Bereits in 2010 hatten die Bühnen zudem 
verschiedene Räumlichkeiten für die Bühnenwerkstatt, Kostümabteilung und Verwaltung 
von der Delaware-Gesellschaft angemietet. 
Hinter dieser Briefkastenfirma stand der US-Hedgefonds „Baupost Group LLC“ aus 
Delaware. Der Mietvertrag für das Depot endete erstmals am 30.9.2015 und wurde 
danach mehrfach verlängert. Die Baupost Group beauftragte für ihre Immobilien-
Geschäfte einen Vermögensverwalter. Das war die Firma BEOS AG, (HRB 133814,

Amtsgericht Berlin), an die die Mietzahlungen flossen. Im Dezember 2018 wurde die 
Kölner Immobilie der BEBAU Schanzenstraße LLC als „Sondervermögen“ an einen 
Spezial-Alternativ-Investment-Fonds mit dem Namen „BEOS Corporate Real Estate Fund 
Germany II“ veräußert. Dieser Fonds ist weder publikationspflichtig noch wird er als 
Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
1. Der Geschäftsleitung der Bühnen war mit Abschluss der insgesamt neun 
Mietverträge bekannt, dass die BEBAU Schanzenstrasse LLC ihren Firmensitz in 
der Steueroase Delaware hat. Hat die Geschäftsleitung diese Tatsache dem 
Betriebsausschuss der Bühnen mitgeteilt? Und wenn nicht, warum? 
 
2. Die Bühnen der Stadt Köln haben zwischen 2010 und 2018 Millionenbeträge an 
eine Briefkastenfirma in einer Steueroase gezahlt. Sind die Kämmerei oder andere 
städtische Stellen hierüber informiert worden und wenn nicht, warum ist das 
unterblieben? 
 
3. Welche Verantwortlichen der Bühnen haben seinerzeit die Verträge ausverhandelt 
und unterschrieben?  
 
4. Hat die Verwaltung bei den Verträgen um das Depot und dem Staatenhaus gegen 
die Grundsätze des PCGK-Kodex der Stadt Köln und gegen die 
Selbstverpflichtungsgrundsätze von Transparency International e.V. verstoßen? 
 
 
Begründung: 
Der WDR-Bericht erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt Köln. Bereits der Bericht der 
Verwaltung über das Agieren der Betriebsleitung Bühnen beim Greensill-Geschäft hat 
nachdenklich gestimmt. 
Grundsätzlich hat unser Stadtrat im neuen PCGK-Kodex für die Stadt Köln in der 
Präambel festgelegt: 
- das öffentliche Interesse und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl 
durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern; 
- durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen 
aus Verwaltung und Politik zu erhöhen; 
- den Informationsfluss zwischen den Beteiligungsunternehmen und -verwaltung zu 
verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu 
erleichtern. 
 
2020 wurde die Stadt Köln als korporatives Mitglied von Transparency International e.V. 
(TI) aufgenommen. Mit dieser Mitgliedschaft ist die Stadt Köln auch eine 
Selbstverpflichtung eingegangen, in deren aktuellen Präambel es heißt:

„Die Unterzeichner verpflichten sich zu einer Gemeinwohlorientierung sowie der Achtung 
der Menschen- und Bürgerrechte, wie sie beispielsweise in der UN-
Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU oder auch im 
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben sind. Das sehen sie als 
eine Grundvoraussetzung für alle zivilgesellschaftlichen Organisationen an. 
… Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der 
Gemeinschaft selbstverständlich sein.“ 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

31.01.2023 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.02.2023 Rechnungsprüfungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3473/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.12.2022
Erstellt
18.10.2022 20:03