3473/2022
Beantwortung der Anfrage AN/1663/2022 von DIE LINKE vom 19.09.2022
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 08.12.2022 3473/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 31.01.2023 Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2023 Beantwortung der Anfrage AN/1663/2022 von DIE LINKE vom 19.09.2022 1. Der Geschäftsleitung der Bühnen war mit Abschluss der insgesamt neun Mietverträge be- kannt, dass die BEBAU Schanzenstrasse LLC ihren Firmensitz in der Steueroase Delaware hat. Hat die Geschäftsleitung diese Tatsache dem Betriebsausschuss der Bühnen mitgeteilt? Und wenn nicht, warum? Die Bühnen haben sämtliche Interimsanmietungen auf der Basis politischer Beschlüsse zum Interim abgeschlossen. Die bisher sechs sehr umfangreichen Beschlussvorlagen zum Interim füllen mittlerweile mehrere hundert Seiten und können hier nachvollzogen werden: 2011 - Interim der Bühnen Köln 2010 bis 2015 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=26896 2015 - Auswirkungen der priorisierten Fertigstellung Offenbachplatz https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=50744 2015 - Verlängertes Interim der Bühnen Köln https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=54357 2016 - Sicherung des Bühneninterims für Schauspiel und Oper Köln https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=61430 2018 - Sicherung des Bühneninterims (Oper / Schauspiel / Tanz) 2019 bis 2022 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=79416&search=1 2022 - Sicherung und Beendigung des Bühneninterims (Oper / Schauspiel / Tanz) bis 2024 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=848538&type=do Die genannten Ratsbeschlüsse zum Interim enthielten stets konkrete Aufträge zum Abschluss einzelner Anmietungen, oder den Auftrag „Der Rat ermächtigt und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im Rahmen des dem Beschlussvorschlag als Anlage beigelegten Kostenplanes die entspre- chenden Verträge abzuschließen.“ Sämtliche 36 Bühnenstandorte im Interim und deren Anmietungen wurde sodann im Rahmen der Vorla- ge „Status Quo und Perspektive der Bühnen“ dem Betriebsausschuss Bühnen zur Kenntnis gereicht. Auch dieser Bericht kann hier nachvollzogen werden: 2 https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=658733&type=do Es wird festgestellt, dass die Thematik „Interim der Bühnen“ insgesamt als sehr komplex anzusehen ist und sich auch aus den Sitzungsprotokollen ergibt, dass die Frage der Eigentümerschaft eines Mietobjek- tes kein relevanter Gegenstand einer Diskussion war. Im Focus standen stets die Geeignetheit, die Kos- ten, sowie der Standort der jeweiligen Mietflächen als Spezialimmobilien. Hätte es Fragen zu den Eigen- tümerkonstellationen gegeben, wären diese selbstverständlich – wie alle Fragen rund um das Interim auch – transparent beantwortet worden. Das Schauspiel Köln hatte bis zum 30.6.2013 die EXPO XXI am Gladbacher Wall 5 in Köln als Interim- spielstätte des Schauspiels angemietet. Dafür wurde eine monatliche Kaltmiete in Höhe von EUR 214.147,00 zzgl. Nebenkostenvorauszahlungen aufgewendet. Für die Anmietung des Depots (Schan- zenstraße 6-20 in Köln-Mülheim) als anschließende Interimsspielstätte des Schauspiels wendeten die Bühnen ab 5/2013 eine monatliche Kaltmiete in Höhe von zunächst EUR 108.000,00 zzgl. Nebenkos- tenvorauszahlungen auf. In der Diskussion um die konkrete Anmietung des Depots 2012 lag der Fokus neben der Sicherung des Interims für das Schauspiel auch auf einer deutlichen Kostenreduzierung. Es standen also künstlerische und wirtschaftliche Themen im Vordergrund. Es gab nach umfassender Recherche seitens des damals designierten Schauspielintendanten und der Bühnenverwaltung keinen vergleichbaren Standort in Köln, den man hätte anmieten können (mehrere Spielstätten, Büros, Lagerräume und Parkplätzen auf einem dem ÖPNV erreichbaren Gelände). Da die Miete sich im Vergleich zur vorherigen Interimslösung auf dem Messegelände halbierte, erschien der Vertrag insbesondere auch wirtschaftlich. Die Bühnen Köln haben verschiedene Mietverhältnisse auf dem Carlswerkgelände in Köln-Mülheim ge- schlossen. Das Gelände war Anfang der 2000er Jahre eine Industriebrache, für die sich ein Entwickler gefunden hatte. Unmittelbarer Ansprechpartner seit Anbahnung der Vertragsverhältnisse in der Spielzeit 2011/12 ist stets die BEOS AG gewesen, deren Geschäftssitz in Berlin gelegen ist. Zum Zeitpunkt des ersten Mietvertragsschlusses stand das Carlswerkgelände zumindest teilweise im Eigentum einer Joint- Venture-Gesellschaft zwischen der BEOS AG und der Baupost Group mit Sitz in Delaware, USA. Diese Gesellschaft war daher ursprünglicher Vertragspartner der Bühnen der Stadt Köln. Die Gesellschaft wurde vertreten durch die BEOS AG. In den Jahren 2012, 2015 und 2016 gab es auf Seiten des Vermieters diverse Eigentümerwechsel, wel- che im Ergebnis dazu geführt haben, dass heute alle Mietverhältnisse der Bühnen auf dem Gelände mit in Deutschland ansässigen Eigentümergesellschaften geschlossen sind. Die Eigentümerstruktur des Vermieters war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgegeben. Sie wur- de auch nicht gesondert thematisiert, zumal sämtliche Mietzahlungen auf Konten in Deutschland zu zah- len waren und gezahlt wurden. Darum erfolgte auch diesbezüglich – wie in allen anderen Interimsvorla- gen auch - keine gesonderte Information der Gremien über die Vertragspartner. 2. Die Bühnen der Stadt Köln haben zwischen 2010 und 2018 Millionenbeträge an eine Briefkas- tenfirma in einer Steueroase gezahlt. Sind die Kämmerei oder andere städtische Stellen hier- über informiert worden und wenn nicht, warum ist das unterblieben? Die Frage enthält eine fehlerhafte Unterstellung: Sämtliche Mietzahlungen (von Anbeginn aller Anmie- tungen an) wurden auf Bankverbindungen in Deutschland gezahlt. Eine entsprechende Information an städtische Stellen war vor diesem Hintergrund nicht erforderlich und ist auch nicht erfolgt. 3. Welche Verantwortlichen der Bühnen haben seinerzeit die Verträge ausverhandelt und unter- schrieben? Die Verträge wurden in der Regel durch die Geschäftsführende Direktion verhandelt und gemäß § 9 der Betriebssatzung der Bühnen durch mindestens zwei Mitglieder der Betriebsleitung unterschrieben. Im Falle der Anmietung der Spielstätte „Depot“ unterzeichnete am 06.08.2012 neben dem Geschäftsfüh- renden Direktor und dem Schauspielintendanten auch der damalige Kulturdezernent. 3 4. Hat die Verwaltung bei den Verträgen um das Depot und dem Staatenhaus gegen die Grunds- ätze des PCGK-Kodex der Stadt Köln und gegen die Selbstverpflichtungsgrundsätze von Transparency International e.V. verstoßen? Zunächst möchten die Bühnen betonen, dass der PCGK-Kodex der Stadt Köln so umfassend wie mög- lich sinngemäße Beachtung findet. Selbiges gilt für die Selbstverpflichtungsgrundsätze von Transpa- rency International. Erst im Februar 2020 wurde die Stadt Köln korporatives Mitglied von Transparency International e.V., also deutlich nach den hier gegenständlichen Anmietungen. Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass der PCGK keine formale Anwendung für die Bühnen findet, da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung als rechtlich unselbständig und damit als Teil der juristi- schen Person Stadt Köln zu betrachten ist. Der PCGK-Kodex richtet sich an kommunale Unternehmen. Umfasst sind damit alle juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die eine oder meh- rere Betätigungen im Sinne von §§ 107 Abs. 1 und/oder Abs. 2, 107 a GO NRW ausführen. Selbst bei fiktiver Anwendungsunterstellung der oben genannten Grundsätze ist kein Verstoß gegen diese erkennbar. Gez. Charles
Anlage 1 Anfrage von Die Linke AN_1663_2022
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Jörg Detjen Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.09.2022 AN/1663/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss 08.11.2022 Interimskosten Depot – Nutznießer in Steueroase Delaware? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Detjen, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die kommende Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu setzen. Der WDR hat in seiner Sendereihe „die story“ über die Sanierung von Oper und Schauspielhaus durch die Bühnen der Stadt Köln berichtet und bemängelt, dass die Erbbau- und Mietverträge für die Interimsspielstätten mit Unternehmen abgeschlossen wurden, die ihren Sitz bzw. Verbindungen zu weltweiten Unternehmen haben, die ihren Sitz in Steueroasen bezogen haben. Am 6./8.08.2012 hat die Stadt Köln das erste Mal einen Mietvertrag über das Depot mit der „BEBAU Schanzenstrasse LLC“, 500 Delaware Avenue, 11 th Floor, Wilmington DE 19801, Delaware, USA, geschlossen. Bereits in 2010 hatten die Bühnen zudem verschiedene Räumlichkeiten für die Bühnenwerkstatt, Kostümabteilung und Verwaltung von der Delaware-Gesellschaft angemietet. Hinter dieser Briefkastenfirma stand der US-Hedgefonds „Baupost Group LLC“ aus Delaware. Der Mietvertrag für das Depot endete erstmals am 30.9.2015 und wurde danach mehrfach verlängert. Die Baupost Group beauftragte für ihre Immobilien- Geschäfte einen Vermögensverwalter. Das war die Firma BEOS AG, (HRB 133814, Amtsgericht Berlin), an die die Mietzahlungen flossen. Im Dezember 2018 wurde die Kölner Immobilie der BEBAU Schanzenstraße LLC als „Sondervermögen“ an einen Spezial-Alternativ-Investment-Fonds mit dem Namen „BEOS Corporate Real Estate Fund Germany II“ veräußert. Dieser Fonds ist weder publikationspflichtig noch wird er als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Wir fragen die Verwaltung: 1. Der Geschäftsleitung der Bühnen war mit Abschluss der insgesamt neun Mietverträge bekannt, dass die BEBAU Schanzenstrasse LLC ihren Firmensitz in der Steueroase Delaware hat. Hat die Geschäftsleitung diese Tatsache dem Betriebsausschuss der Bühnen mitgeteilt? Und wenn nicht, warum? 2. Die Bühnen der Stadt Köln haben zwischen 2010 und 2018 Millionenbeträge an eine Briefkastenfirma in einer Steueroase gezahlt. Sind die Kämmerei oder andere städtische Stellen hierüber informiert worden und wenn nicht, warum ist das unterblieben? 3. Welche Verantwortlichen der Bühnen haben seinerzeit die Verträge ausverhandelt und unterschrieben? 4. Hat die Verwaltung bei den Verträgen um das Depot und dem Staatenhaus gegen die Grundsätze des PCGK-Kodex der Stadt Köln und gegen die Selbstverpflichtungsgrundsätze von Transparency International e.V. verstoßen? Begründung: Der WDR-Bericht erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt Köln. Bereits der Bericht der Verwaltung über das Agieren der Betriebsleitung Bühnen beim Greensill-Geschäft hat nachdenklich gestimmt. Grundsätzlich hat unser Stadtrat im neuen PCGK-Kodex für die Stadt Köln in der Präambel festgelegt: - das öffentliche Interesse und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern; - durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu erhöhen; - den Informationsfluss zwischen den Beteiligungsunternehmen und -verwaltung zu verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu erleichtern. 2020 wurde die Stadt Köln als korporatives Mitglied von Transparency International e.V. (TI) aufgenommen. Mit dieser Mitgliedschaft ist die Stadt Köln auch eine Selbstverpflichtung eingegangen, in deren aktuellen Präambel es heißt: „Die Unterzeichner verpflichten sich zu einer Gemeinwohlorientierung sowie der Achtung der Menschen- und Bürgerrechte, wie sie beispielsweise in der UN- Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU oder auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben sind. Das sehen sie als eine Grundvoraussetzung für alle zivilgesellschaftlichen Organisationen an. … Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der Gemeinschaft selbstverständlich sein.“ Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3473/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.12.2022
- Erstellt
- 18.10.2022 20:03