2019/0295
Widerruf und Bestellung der Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in Darmstadt
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2019/0295
4455 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.10.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0295
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 121010
Kostenstelle: 032-006-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1210-11 Sachkonto:
Betreff: Widerruf und Bestellung der Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in
Darmstadt
Vorlage vom: 17.09.2019
Beschlussvorschlag :
Aufgrund des zwischenzeitlichen Eintritts des ehemaligen Leiters des Bürger- und Ordnungsamtes,
Herrn Ltd. Magistratsdirektor Werner Appel in den Ruhestand werden die folgenden Bestellungen
zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter bzw. zum besonderen Gemeindewahlleiter
widerrufen:
1. Beschluss vom 19. März 2015 (Vorlage 2015/0057) für die Kommunalwahl 2016
Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2016 bleibt weiterhin kraft Gesetzes Herr Ober-
bürgermeister Jochen Partsch. Als besonderer stellvertretender Gemeindewahlleiter wird ge-
mäß § 5 I S. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) ab sofort Herr Ltd. Magistrats --
direktor Roland Ohlemüller bestellt.
Diese Änderung betrifft analog die Ausländerbeiratswahl 2015.
- 2 -
2. Beschluss vom 10. Februar 2016 (Vorlage 2016/0045) für die Oberbürgermeisterwahl 2017
Als besonderer Gemeindewahlleiter für die Oberbürgermeisterwahl 2017 wird gemäß § 5 I S. 2
KWG ab sofort Herr Ltd. Magistratsdirektor Roland Ohlemüller bestellt. Besonderer stellvertre-
tender Gemeindewahlleiter bleibt weiterhin Herr Amtmann Marco Stöhr.
Die oben genannten Bestellungen bleiben für zukünftige Wahlen bestehen, es sei denn, es treten
hierzu Gesetzesänderungen ein oder es ergibt sich eine Inkompatibilität, z. B. aufgru nd der gleich-
zeitigen Ausführung mehrerer Ämter.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.09.2019:
Gemeindewahlleiter ist gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der
Oberbürgermeister, stellvertretender Gemeindewahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Hiervon
abweichend kann der Magistrat nach § 5 I S. 2 KWG einen besonderen Wahlleiter und einen
besonderen stellvertretenden Wahlleiter bestellen; die Bestellung gilt bis zu ihrem Widerruf.
Aufgrund des zwischenzeitlichen Eintritts des ehemaligen Leiters des Bürger- und Ordnungs-
amtes, Herrn Ltd. Magistratsdirektor Werner Appel in den Ruhestand wurden Änderungen in
den Verantwortlichkeiten notwendig.
Der Wahlausschuss besteht nach § 5 V KWG auch nach der Wahl fort. Die neuen Bestellungen
der Verantwortlic hen erfolgen aufgrund dieser Regelung sowie aufgrund der Tatsache, dass
es im Kommunalwahlrecht laufende Nachrückerverfahren gibt, welche die jeweilige Wahlle i-
tung einleiten muss.
Für die Wahl der Interessenvertretung für ältere Menschen ist einschlägige Rechtsgrundlage
§ 5 II der Wahlordnung für die Wahl der Interessenvertretung. Die Bestimmung des Wahlle i-
ters ist an dieser Stelle direkt durch den Oberbürgermeister erfolgt.
Landtagswahl, Bundestagswahl sowie Europawahl sind von diesen Änderungen nicht ta ngiert,
die Verantwortlichkeiten werden nachfolgend ordnungshalber mit aufgeführt.
Verantwortlichkeiten:
(besonderer) Wahlleiter
(besonderer) stell -
vertretender Wahlleiter
Kommunalwahlen einschließlich
Ortsbeiratswahl Wixhausen
und
Ausländerbeiratswahl
Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Ltd. Magistratsdirektor
Roland Ohlemüller
Oberbürgermeisterwahl Ltd. Magistratsdirektor
Roland Ohlemüller
Amtmann
Marco Stöhr
Wahl der Interessenvertretung
für ältere Menschen
Ltd. Magistratsdirektor
Roland Ohlemüller
Amtmann
Marco Stöhr
Europawahl
Bundestagswahl
Landtagswahl
Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Bürgermeister
Rafael Reißer
Darmstadt, 17. September 2019
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
anlage 1
4483 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
30.10.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
II 32
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0295
Magistratsbeschluss-Nr.
431
Internetfähig
Produkt-Nr.: 121010
Kostenstelle: 032-006-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1210-11 Sachkonto:
Betreff: Widerruf und Bestellung der Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in
Darmstadt
Vorlage vom: 17.09.2019
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des zwischenzeitlichen Eintritts des ehemaligen Leiters des Bürger- und Ordnungsamtes,
Herrn Ltd. Magistratsdirektor Werner Appel in den Ruhestand werden die folgenden Bestellungen
zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter bzw. zum besonderen Gemeindewahlleiter
widerrufen:
1. Beschluss vom 19. März 2015 (Vorlage 2015/0057) für die Kommunalwahl 2016
Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2016 bleibt weiterhin kraft Gesetzes Herr Ober-
bürgermeister Jochen Partsch. Als besonderer stellvertretender Gemeindewahlleiter wird
gemäß § 5 I S. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) ab sofort Herr Ltd. Magistrats--
direktor Roland Ohlemüller bestellt.
- 3 -
Diese Änderung betrifft analog die Ausländerbeiratswahl 2015.
2. Beschluss vom 10. Februar 2016 (Vorlage 2016/0045) für die Oberbürgermeisterwahl 2017
Als besonderer Gemeindewahlleiter für die Oberbürgermeisterwahl 2017 wird gemäß § 5 I S. 2
KWG ab sofort Herr Ltd. Magistratsdirektor Roland Ohlemüller bestellt. Besonderer stellvertre-
tender Gemeindewahlleiter bleibt weiterhin Herr Amtmann Marco Stöhr.
Die oben genannten Bestellungen bleiben für zukünftige Wahlen bestehen, es sei denn, es treten
hierzu Gesetzesänderungen ein oder es ergibt sich eine Inkompatibilität, z. B. aufgrund der gleich-
zeitigen Ausführung mehrerer Ämter.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.09.2019:
Gemeindewahlleiter ist gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der
Oberbürgermeister, stellvertretender Gemeindewahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Hiervon
abweichend kann der Magistrat nach § 5 I S. 2 KWG einen besonderen Wahlleiter und einen
besonderen stellvertretenden Wahlleiter bestellen; die Bestellung gilt bis zu ihrem Widerruf.
Aufgrund des zwischenzeitlichen Eintritts des ehemaligen Leiters des Bürger- und Ordnungs-
amtes, Herrn Ltd. Magistratsdirektor Werner Appel in den Ruhestand wurden Änderungen in
den Verantwortlichkeiten notwendig.
Der Wahlausschuss besteht nach § 5 V KWG auch nach der Wahl fort. Die neuen Bestellungen
der Verantwortlichen erfolgen aufgrund dieser Regelung sowie aufgrund der Tatsache, dass
es im Kommunalwahlrecht laufende Nachrückerverfahren gibt, welche die jeweilige
Wahlleitung einleiten muss.
Für die Wahl der Interessenvertretung für ältere Menschen ist einschlägige Rechtsgrundlage
§ 5 II der Wahlordnung für die Wahl der Interessenvertretung. Die Bestimmung des
Wahlleiters ist an dieser Stelle direkt durch den Oberbürgermeister erfolgt.
Landtagswahl, Bundestagswahl sowie Europawahl sind von diesen Änderungen nicht ta ngiert,
die Verantwortlichkeiten werden nachfolgend ordnungshalber mit aufgeführt.
Verantwortlichkeiten:
(besonderer) Wahlleiter
(besonderer) stell-
vertretender Wahlleiter
Kommunalwahlen einschließlich
Ortsbeiratswahl Wixhausen
und
Ausländerbeiratswahl
Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Ltd. Magistratsdirektor
Roland Ohlemüller
Oberbürgermeisterwahl Ltd. Magistratsdirektor
Roland Ohlemüller
Amtmann
Marco Stöhr
Wahl der Interessenvertretung
für ältere Menschen
Ltd. Magistratsdirektor
Roland Ohlemüller
Amtmann
Marco Stöhr
Europawahl
Bundestagswahl
Landtagswahl
Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Bürgermeister
Rafael Reißer
Darmstadt, 17. September 2019
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0295
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.09.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00