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2019/0295

Widerruf und Bestellung der Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in Darmstadt

Magistratsvorlage 17.09.2019

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2019/0295

4455 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.10.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Rechtsamt 
 
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt  OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0295 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 121010 
Kostenstelle:  032-006-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1210-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Widerruf und Bestellung der Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 17.09.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
Aufgrund des zwischenzeitlichen Eintritts des ehemaligen Leiters des Bürger- und Ordnungsamtes, 
Herrn Ltd. Magistratsdirektor Werner Appel in den Ruhestand werden die folgenden Bestellungen 
zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter bzw. zum besonderen Gemeindewahlleiter 
widerrufen:  
 
1. Beschluss vom 19. März 2015 (Vorlage 2015/0057) für die Kommunalwahl 2016  
 
Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2016 bleibt weiterhin kraft Gesetzes Herr Ober-
bürgermeister Jochen Partsch. Als besonderer stellvertretender Gemeindewahlleiter wird ge-
mäß § 5 I S. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) ab sofort Herr Ltd. Magistrats --
direktor Roland Ohlemüller bestellt.  
Diese Änderung betrifft analog die Ausländerbeiratswahl 2015.

- 2 - 
2. Beschluss vom 10. Februar 2016 (Vorlage 2016/0045) für die Oberbürgermeisterwahl 2017 
 
Als besonderer Gemeindewahlleiter für die Oberbürgermeisterwahl 2017 wird gemäß § 5 I S. 2 
KWG ab sofort Herr Ltd. Magistratsdirektor Roland Ohlemüller bestellt. Besonderer stellvertre-
tender Gemeindewahlleiter bleibt weiterhin Herr Amtmann Marco Stöhr. 
 
Die oben genannten Bestellungen bleiben für zukünftige Wahlen bestehen, es sei denn, es treten 
hierzu Gesetzesänderungen ein oder es ergibt sich eine Inkompatibilität, z. B. aufgru nd der gleich-
zeitigen Ausführung mehrerer Ämter. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  17.09.2019:  
 
Gemeindewahlleiter ist gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der 
Oberbürgermeister, stellvertretender Gemeindewahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Hiervon 
abweichend kann der Magistrat nach § 5 I S. 2 KWG einen besonderen Wahlleiter und einen 
besonderen stellvertretenden Wahlleiter bestellen; die Bestellung gilt bis zu ihrem Widerruf.  
 
Aufgrund des zwischenzeitlichen Eintritts des ehemaligen Leiters des Bürger- und Ordnungs-
amtes, Herrn Ltd. Magistratsdirektor Werner Appel in den Ruhestand wurden Änderungen in 
den Verantwortlichkeiten notwendig.  
 
Der Wahlausschuss besteht nach § 5 V KWG auch nach der Wahl fort. Die neuen Bestellungen 
der Verantwortlic hen erfolgen aufgrund dieser Regelung sowie aufgrund der Tatsache, dass 
es im Kommunalwahlrecht laufende Nachrückerverfahren gibt, welche die jeweilige Wahlle i-
tung einleiten muss.  
 
Für die Wahl der Interessenvertretung für ältere Menschen ist einschlägige Rechtsgrundlage 
§ 5 II der Wahlordnung für die Wahl der Interessenvertretung. Die Bestimmung des Wahlle i-
ters ist an dieser Stelle direkt durch den Oberbürgermeister erfolgt.  
 
Landtagswahl, Bundestagswahl sowie Europawahl sind von diesen Änderungen nicht ta ngiert, 
die Verantwortlichkeiten werden nachfolgend ordnungshalber mit aufgeführt.  
 
Verantwortlichkeiten:  
 (besonderer) Wahlleiter  
(besonderer) stell -
vertretender Wahlleiter  
Kommunalwahlen  einschließlich  
Ortsbeiratswahl Wixhausen  
und  
Ausländerbeiratswahl  
Oberbürgermeister  
Jochen Partsch  
Ltd. Magistratsdirektor  
Roland Ohlemüller  
Oberbürgermeisterwahl  Ltd. Magistratsdirektor  
Roland Ohlemüller  
Amtmann 
Marco Stöhr 
Wahl der Interessenvertretung  
für ältere Menschen  
Ltd. Magistratsdirektor  
Roland Ohlemüller  
Amtmann 
Marco Stöhr 
Europawahl 
Bundestagswahl  
Landtagswahl 
Oberbürgermeister  
Jochen Partsch  
Bürgermeister  
Rafael Reißer 
 
Darmstadt, 17. September 2019  
 
Dezernat I  Dezernat II 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer 
Oberbürgermeister   Bürgermeister

anlage 1

4483 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
30.10.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Rechtsamt 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
II 32 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0295 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
431 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 121010 
Kostenstelle: 032-006-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1210-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Widerruf und Bestellung der Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 17.09.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
Aufgrund des zwischenzeitlichen Eintritts des ehemaligen Leiters des Bürger- und Ordnungsamtes, 
Herrn Ltd. Magistratsdirektor Werner Appel in den Ruhestand werden die folgenden Bestellungen 
zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter bzw. zum besonderen Gemeindewahlleiter 
widerrufen:  
 
1. Beschluss vom 19. März 2015 (Vorlage 2015/0057) für die Kommunalwahl 2016  
 
Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2016 bleibt weiterhin kraft Gesetzes Herr Ober-
bürgermeister Jochen Partsch. Als besonderer stellvertretender Gemeindewahlleiter wird 
gemäß § 5 I S. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) ab sofort Herr Ltd. Magistrats--
direktor Roland Ohlemüller bestellt.

- 3 - 
Diese Änderung betrifft analog die Ausländerbeiratswahl 2015. 
 
2. Beschluss vom 10. Februar 2016 (Vorlage 2016/0045) für die Oberbürgermeisterwahl 2017 
 
Als besonderer Gemeindewahlleiter für die Oberbürgermeisterwahl 2017 wird gemäß § 5 I S. 2 
KWG ab sofort Herr Ltd. Magistratsdirektor Roland Ohlemüller bestellt. Besonderer stellvertre-
tender Gemeindewahlleiter bleibt weiterhin Herr Amtmann Marco Stöhr. 
 
Die oben genannten Bestellungen bleiben für zukünftige Wahlen bestehen, es sei denn, es treten 
hierzu Gesetzesänderungen ein oder es ergibt sich eine Inkompatibilität, z. B. aufgrund der gleich-
zeitigen Ausführung mehrerer Ämter. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2019  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  17.09.2019:  
 
Gemeindewahlleiter ist gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der 
Oberbürgermeister, stellvertretender Gemeindewahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Hiervon 
abweichend kann der Magistrat nach § 5 I S. 2 KWG einen besonderen Wahlleiter und einen 
besonderen stellvertretenden Wahlleiter bestellen; die Bestellung gilt bis zu ihrem Widerruf.  
 
Aufgrund des zwischenzeitlichen Eintritts des ehemaligen Leiters des Bürger- und Ordnungs-
amtes, Herrn Ltd. Magistratsdirektor Werner Appel in den Ruhestand wurden Änderungen in 
den Verantwortlichkeiten notwendig.  
 
Der Wahlausschuss besteht nach § 5 V KWG auch nach der Wahl fort. Die neuen Bestellungen 
der Verantwortlichen erfolgen aufgrund dieser Regelung sowie aufgrund der Tatsache, dass 
es im Kommunalwahlrecht laufende Nachrückerverfahren gibt, welche die jeweilige 
Wahlleitung einleiten muss.  
 
Für die Wahl der Interessenvertretung für ältere Menschen ist einschlägige Rechtsgrundlage 
§ 5 II der Wahlordnung für die Wahl der Interessenvertretung. Die Bestimmung des 
Wahlleiters ist an dieser Stelle direkt durch den Oberbürgermeister erfolgt.  
 
Landtagswahl, Bundestagswahl sowie Europawahl sind von diesen Änderungen nicht ta ngiert, 
die Verantwortlichkeiten werden nachfolgend ordnungshalber mit aufgeführt.  
 
Verantwortlichkeiten: 
 (besonderer) Wahlleiter 
(besonderer) stell-
vertretender Wahlleiter 
Kommunalwahlen einschließlich  
Ortsbeiratswahl Wixhausen  
und  
Ausländerbeiratswahl 
Oberbürgermeister  
Jochen Partsch 
Ltd. Magistratsdirektor  
Roland Ohlemüller 
Oberbürgermeisterwahl Ltd. Magistratsdirektor  
Roland Ohlemüller 
Amtmann 
Marco Stöhr 
Wahl der Interessenvertretung  
für ältere Menschen 
Ltd. Magistratsdirektor  
Roland Ohlemüller 
Amtmann 
Marco Stöhr 
Europawahl 
Bundestagswahl 
Landtagswahl 
Oberbürgermeister  
Jochen Partsch 
Bürgermeister 
Rafael Reißer 
 
Darmstadt, 17. September 2019 
 
Dezernat I  Dezernat II 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer 
Oberbürgermeister  Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0295
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.09.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00