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0864/2017

Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 10.29

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Aktuelle Maßnahmenliste

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Anlage 2 Übersicht Vertragspartner und Empfehlungen

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

18982 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0864/2017 
Freigabedatum 
27.03.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte 
Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder 
Generalunternehmer 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsver-
fahrens mit dem Ziel, die in der Anlage 1 genannten 15 Schulbaumaßnahmen an 11 Schulstandor-
ten durch Totalunternehmer planen und errichten bzw. durch Generalunternehmer errichten zu 
lassen. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der 15 Maßnahmen liegt zwi-
schen 240 Mio. Euro und 340 Mio. Euro. 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, 
die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,  Schulträgeraufgaben nach Inbe-
triebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Ergänzung seines Beschlusses in der Sitzung am 02.02.2016 
(AN/0188/2016) eine selbstständige Organisationsform für ausgewählte Schulbaumaßnahmen 
(Neubau, Erweiterungsbauten, Sanierung etc.) mit dem Ziel der Entlastung der Gebäudewirtschaft 
sowie der effizienteren Gestaltung des Planungsprozesses und des Planungsmanagements vor-
zubereiten. 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen s. Begründung 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Dringlichkeit 
 
Um dem akut drohenden Schulnotstand entgegenzuwirken und zu erreichen, dass Kindern und Ju-
gendlichen pflichtgemäß ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden kann, sind neben den beste-
henden Instrumentarien und Maßnahmen weitere Verfahren zur Beschleunigung von Schulbaumaß-
nahmen erforderlich. Daher ist der Beschluss zwingend in der Sitzung des Rates am 04.04.2017 zu 
treffen. Eine frühere Vorlage war nicht möglich, da das in der Ratssitzung am 17.11.2016 angekün-
digte Maßnahmenpaket aus schulfachlicher und baufachlicher Sicht vorbereitet werden musste. 
 
 
Begründung 
 
Köln ist eine wachsende Stadt. Daraus resultiert nicht nur die Notwendigkeit Wohnraum zu schaffen, 
sondern auch die Notwendigkeit die entsprechenden Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen. 
Die Gebäudewirtschaft (GW) ist aufgrund einer hohen Zahl an vakanten Stellen (Stichwort Fachkräf-
temangel) in Verbindung mit dem starken Anstieg an umzusetzenden Baumaßnahmen der Fach-
dienststellen nicht mehr in der Lage, alle Aufgaben frist- und bedarfsgerecht zu erbringen. 
Ein wesentlicher Teil der investiven Baumaßnahmen liegt im Schulbau. Um das Volumen der beauf-
tragten Maßnahmen darzustellen, hat die Verwaltung in der gemeinsamen Sondersitzung des Aus-
schusses Schule und Weiterbildung und des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am Montag, 
13.06.2016 eine Auflistung von 203 Schulbaumaßnahmen, Generalinstandsetzungen, Neu- und Er-
weiterungsbauten vorgestellt, die derzeit in Ausführung (8), Planung (69) sind oder für die kommen-
den Jahre angekündigt waren (126). 
In der Ratssitzung am 17.11.2016 hat die Verwaltung im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage 
nach § 4 der Geschäftsordnung (Vorlagen- Nr. 3800/2016) unter anderem angekündigt, im Weiteren 
ein transparentes und umsetzbares Maßnahmenpaket aus Schulneu- und Erweiterungsbauten sowie

3 
 
Generalinstandsetzungen vorzulegen, welches eine zur Umsetzung notwendige Einbindung Dritter 
ermöglicht. 
Das vorliegende Maßnahmenpaket wurde aus der vorgelegten Schulbauliste generiert. Die Verwal-
tung hat dazu innerhalb der Schulbauliste aus schulfachlicher und baufachlicher Sicht 15 Einzelmaß-
nahmen an 11 Schulstandorten identifiziert. Zur Beschleunigung der Umsetzung schlägt die Verwal-
tung vor, durch ein europaweites Ausschreibungsverfahren entweder Totalunternehmer oder Gene-
ralunternehmer zu ermitteln, an die die Maßnahmen vergeben werden sollen. 
 
Auswahlkriterien 
 
Das maßgebliche Kriterium für die Auswahl der Einzelmaßnahmen liegt in einer „Schaffung von zu-
sätzlichen Schulplätzen“ oder in der Verhinderung eines „Wegfalls von bestehenden Schulplätzen“. 
 
Im Weiteren wurde die Auswahl nach folgenden Kriterien vorgenommen: 
 
1. Nutzerbedarf abschließend formuliert (Bausoll 1) und liegt vollständig vor 
2. Grundstücke sind vorhanden und im Eigentum der Stadt 
3. Keine Maßnahme weiter als Leistungsphase 3 (HOAI) 
4. Planungsrecht liegt vor 
 
(Leistungsphase 3 = Entwurfsplanung = Der Architekt fertigt Schnittzeichnungen, Grundrisse 
und Außenansichten an. Hinzu kommen eine Baubeschreibung und eine Kostenberechnung) 
 
Realisierungszeitraum 
 
Ziel ist es, alle 15 Schulbaumaßnahmen innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Beschlussfas-
sung zu realisieren. Dieser Realisierungszeitraum ist nur möglich, wenn anstelle einer gewerkeweisen 
Vergabe der Bauleistungen die Umsetzung durch Total- oder Generalunternehmer erfolgt. 
 
 
Vergabe an Totalunternehmer (TU) 
 
Als einen entscheidenden Vorteil einer Vergabe an Totalunternehmer sieht die Verwaltung eine 
schnellere Umsetzbarkeit der Projekte durch Verlagerung von Prozessen in die Zuständigkeit des 
Totalunternehmers.  
Der Totalunternehmer übernimmt im Rahmen eines Projektvertrages die vollständigen Planungs- und 
Ingenieurleistungen sowie alle baulichen Ausführungsleistungen. Bauherr bleibt jedoch der Auftrag-
geber (Stadt Köln). Der Prozessvorteil generiert sich dadurch, dass sämtliche erforderlichen Pla-
nungs- und Ausführungsleistungen nur über einen Projektvertrag beauftragt werden; alle Schnittstel-
len, die sich im Projektverlauf üblicherweise ergeben, sind dann in der Zuständigkeit des Projektpart-
ners (TU). Dadurch werden deutlich weniger Kapazitäten beim Personal der Gebäudewirtschaft, aber 
auch der übrigen beteiligten Dienststellen benötigt (z.B. Amt 27: da nur ein Vergabeverfahren /Projekt 
durchgeführt werden muss). Termine und Kosten können sofort zu Beginn des Projektes – bei Auf-
tragsvergabe – mit dem externen Vertragspartner verbindlich festgelegt werden. 
Außerdem hat die Stadt im Falle der Gewährleistung nur einen Ansprechpartner.

4 
 
Vergabe an Generalunternehmer (GU) 
Im Gegensatz zum Totalunternehmer übernimmt ein Generalunternehmer keine Planungsleistungen. 
Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des 
Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat. 
 
Der GU im engeren Sinne muss dabei zumindest einen Teil der Bauleistungen im eigenen Unterneh-
men erbringen. Die übrigen Leistungen kann er an Subunternehmer weitergeben. Die Prozessvorteile 
sind im Weiteren mit denen einer Vergabe an Totalunternehmer vergleichbar. 
 
Kosten 
Die Verwaltung hat für die Realisierung der 15 Maßnahmen einen Kostenorientierungswert von 240 
Mio. Euro bis 340 Mio. Euro ermittelt. Die Kosten für jede Maßnahme werden parallel zum Ausschrei-
bungsverfahren auf der Grundlage der DIN 276 (Kostenplanung im Hochbau) ermittelt und dienen als 
Maßstab für die Bewertung der abgegebenen Angebote. 
 
weitere Kosten 
Für die Planung von 7 der 15 Maßnahmen wurden bereits verschiedene Leistungsbilder beauftragt. 
Der Umfang der Beauftragung umfasst alle Leistungsphasen (LpH 1-9) und wird stufenweise abgeru-
fen. 
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung  
Leistungsphase 2 Vorplanung  
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung  
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung  
Leistungsphase 5 Ausführungsplanung  
Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe  
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe  
Leistungsphase 8 Objektüberwachung  
Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation 
Bei einer Vergabe dieser Maßnahmen an Totalunternehmer wären die bisher entstandenen Pla-
nungskosten verloren. Hinzu kommen Ansprüche der Auftragnehmer (Architekten, Ingenieurbüros, 
Gutachter, Sachverständige) auf entgangene Gewinne von geschätzten 4,2 Mio. Euro. (Berechnung 
1,45 Mio. Euro bisher gezahltes Honorarvolumen (brutto) + 30 % entgangener Gewinn auf das beauf-
tragte, jedoch noch nicht abgerechnete Honorarvolumen von 9,03 Mio. Euro (netto)). 
Bei einer Vergabe an Generalunternehmer werden mit den Auftragnehmern Vertragsanpassungen 
vereinbart, wonach anstelle der gewerkeweisen Vergabe die beauftragten Leistungen durch Funktio-
nalausschreibungen erbracht werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass hierdurch weitestgehend 
keine bisher in den Projekten erbrachten Planungsleistungen verloren sind. Ebenso besteht kein An-
spruch auf entgangenen Gewinn.

5 
 
Daher beabsichtigt die Verwaltung die Maßnahmen, die sich in der Leistungsphase 2 (Vorplanung) 
oder in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) befinden, an Generalunternehmer zu vergeben.  
 
 
Einzelmaßnahmen: 
1. Gymnasium Alte Wallgasse 10 (Königin-Luise-Schule), Vergabe an Totalunternehmer 
a) Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Zügigkeitserweiterung von 3 auf 4 Züge in der 
Sekundarstufe I und von 5 auf 6 Züge in der Sekundarstufe II auf dem Grundstück 
Palmstraße 1. Planungsbeschluss vom 20.12.2016 (1141/2016), Planungskosten LPH 
1-3 HOAI gemäß Vorlage ca. 660.000 €. 
zusätzliche Schülerplätze: 195 
b) die Generalinstandsetzung der Trakte A und B des Bestandsgebäudes. 
 
2. Gesamtschule im Stadtbezirk Innenstadt, Teilstandort Frankstr. 
 Vergabe an Generalunternehmer 
Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Gesamtschule im Stadtbezirk Innenstadt am Teil-
standort Frankstraße 26 (für die Sekundarstufe 1). 
 
3. Gesamtschule im Stadtbezirk Innenstadt, Teilstandort Severinswall 
Vergabe an Totalunternehmer 
Abriss und Neubau des Schulgebäudes sowie von 2 Turnhallen am Teilstandort Severinswall 
40/40a ( für die Sekundarstufe II). Planungsbeschluss vom 16.12.2014 (2048/2014), Baukos-
ten gem. Vorlage 20.100.000 €. 
gesicherte Schülerplätze: 240 
 
4. EGS Mainstraße 
Vergabe an Generalunternehmer 
Neubau eines Schulgebäudes mit 2-fach Sporthalle für die Ernst- Moritz- Arndt- Schule, 
Mainstr. 75, Köln- Rodenkirchen am Standort Sürther Feld . Planungsbeschluss vom 
10.09.2009 (2032/2009), Baukosten gem. Vorlage 19.400.000 €., Planung aktuell 5 Züge 
zusätzliche Schülerplätze: 200 
 
5. Gymnasium Leybergstraße 
 Vergabe an Generalunternehmer 
Errichtung eines Erweiterungsbaues für den Ganztag und den Unterrichtsbereich sowie eine 
Dreifachturnhalle. Planungsbeschluss vom 10.09.2009 (3084/2009), Baukosten gem. Vorlage 
9.400.000 €, Ergänzender Planungsbeschluss (Zügigkeitserweiterung und Dreifachturnhalle) 
vom 08.04.2014 (0027/2013), Baukosten gem. Vorlage 28.300.000 €. 
gesicherte Schülerplätze: 195

6 
 
6. Gymnasium Zusestraße 
 Vergabe an Totalunternehmer 
 Neubau eines Gymnasiums für 3 Züge der Sekundarstufe I (SI) und 5 Züge der Sekundarstufe 
II (SII) mit rd. 700 Schülerinnen und Schülern mit 3-fach Turnhalle ohne Tribüne am Standort 
Zusestr./Kölner Str. in Köln-Lövenich. Planungsbeschluss vom 12.05.2015 (1033/2015), Pla-
nungskosten LPH 1-3 HOAI gemäß Vorlage ca. 2.222.000 €. 
zusätzliche Schülerplätze: 705 
 
7. Gymnasium Zusestraße, Interim Mittelweg/Kölner Straße  
Vergabe an Totalunternehmer 
Interim ab 2018/2019 für zunächst 5. Schuljahr, sukzessive aufbauend,  
zusätzliche Schülerplätze: 81 je Schuljahr 
 
8. Gymnasium Escher Straße  
 Vergabe an Generalunternehmer 
a) Errichtung eines Erweiterungsbaus für den Ganztag, Planungsbeschluss vom 
10.09.2009 (3019/2009), Baukosten gemäß Vorlage ca. 3.027.000 €. 
b) Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes  
 zu sichernde Schülerplätze: 705 
 
9. GGS Kretzerstraße  
 Vergabe an Totalunternehmer 
a) Abriss des ehemaligen Hausmeisterhauses und zur Errichtung eines Erweiterungsbaus 
für die GGS Kretzerstr. 5-7, 50733 Köln zur Erfüllung des Raumprogramms für eine 
dreizügige Grundschule. Planungsbeschluss vom 12.05.2015 (0946/2015), Planungs-
kosten gemäß Vorlage ca. 313.000 €. 
zusätzliche Schülerplätze: 100 
b) Generalinstandsetzung der Turnhalle. 
 
10. Berufskolleg und Realschule Niehler Kirchweg  
 Vergabe an Totalunternehmer 
a) Planungsaufnahme zur Errichtung von Erweiterungsbauten und einer Dreifachsporthal-
le auf dem Schulgelände Niehler Kirchweg 118 und 120 in Köln-Nippes. Planungsbe-
schluss vom 01.12.2008 (4225/2008), Kosten gemäß Vorlage ca. 27.230.000 €. Die 
mobilen Fertigbaueinheiten sowie die Traglufthalle wurden bereits erstellt und sind 
nicht Gegenstand dieses Beschlusses. 
Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung von Er-
weiterungsbauten für das Barbara-von-Sell Berufskolleg und die Edith-Stein- Realschu-
le auf dem Schulgelände Niehler Kirchweg 118 und 120, 50733 Köln-Nippes und einer 
3-fach Sporthalle auf dem Sportplatz.

7 
 
Ergänzender Planungsbeschluss vom 15.03.2016 (1822/2015), Planungskosten  
gemäß Vorlage ca. 1.325.000 €. 
gesicherte Schülerplätze: 486 Realschule, 3.130 Berufskolleg 
b) Generalinstandsetzung der Realschule. 
 
11. GGS Am Altenberger Kreuz / Siegburger Straße 
 Vergabe an Totalunternehmer 
Neubau eines zweizügigen Grundschulgebäudes mit Turnhalle auf dem Grundstück auf dem 
Sandberg. 
zusätzliche Schülerplätze: 200 
 
Finanzierung 
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. 
Zum 01.01.2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem neu geordnet. In die-
sem Zusammenhang wurde die objektbezogene, kalkulatorische Kostenmiete durch einen spartenbe-
zogenen Verrechnungspreis ersetzt. Mit der Neuordnung geht der Wegfall der Abführung an den 
städtischen Haushalt und die Einführung eines Ergebnisausgleiches zwischen Kernverwaltung und 
eigenbetriebsähnlicher Einrichtung am Geschäftsjahresende einher. 
 
Der jeweilige Spartenverrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Gegenüberstellung der für das 
jeweilige Wirtschaftsjahr geplanten Nettoaufwendungen und der zugeordneten Fläche.  
 
Eine verbindliche Aussage über die tatsächliche Belastung für den städtischen Haushalt ab Fertigstel-
lung kann derzeit nicht getroffen werden, da diese auf den dann geplanten Erträgen und Aufwendun-
gen beruht. Die für das Jahr 2017 ermittelten Flächenverrechnungspreise im Schulbereich reichen 
von 5,98 €/qm/Monat bis 7,23 €/qm/Monat.  
 
Neben der zu zahlenden Miete (Flächenverrechnungspreis) werden die Abschreibungen der Einrich-
tungskosten nach Inbetriebnahme der Schulbauten die städtische Ergebnisrechnung belasten. 
 
 
Personelle Ressourcen 
 
In der ersten Phase werden für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung zwei zusätzli-
che Architekten/Bauingenieure und zwei Juristen benötigt, die  über eine Kanzlei mandatiert werden. 
Für die Umsetzung nach der Vergabeentscheidung werden fünf Teams zur Projektsteuerung und zum 
Bau- und Vertragscontrolling gebildet, die aus je einem Architekten /Bauingenieur und einem Pro-
jektkaufmann bestehen. Insgesamt müssen für die Durchführung der Maßnahmen 12-14 zusätzliche 
Stellen geschaffen werden. 
 
 
Beteiligung des Rates, des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft (BAGW), des Ausschusses 
für Schule und Weiterbildung (ASW) und den Bezirksvertretungen 
 
In den Totalunternehmerverträgen bzw. Generalunternehmerverträgen wird vereinbart, dass mit Fer-
tigstellung der Genehmigungsplanung bzw. Einreichung des Bauantrages die Projekte im Rat sowie 
in den Ausschüssen BAGW und ASW und in den zuständigen Bezirksvertretungen beraten werden. 
Damit wird sichergestellt, dass der Rat bzw. die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen auf der 
Grundlage einer konkretisierten Planung und qualifizierten Kostenschätzung über die Umsetzung der

8 
 
Baumaßnahmen entscheiden. 
 
Zusätzlich schlägt die Verwaltung die Bildung einer projektbegleitenden Kommission vor, die sich aus 
Ratsvertretern zusammensetzt. In der Projektkommission erfolgt quartalsweise eine Berichterstattung 
zu Kosten und Terminen. 
 
Baubeschlussverfahren 
Die Fassung der Baubeschlüsse im herkömmlichen Sinne nach Leistungsphase 3 ist für die 15 vor-
gesehenen Baumaßnahmen nicht vorgesehen und aufgrund des vorgeschlagenen Verfahrens nicht 
möglich. Die Entscheidung zur Umsetzung sowie die Prüfung durch das RPA erfolgen daher nach 
Fertigstellung der Genehmigungsplanung der jeweiligen Maßnahmen. Zur Verhinderung eines mögli-
chen Schulnotstandes hält die Verwaltung dies für vertretbar. 
 
Beteiligung der Schulen 
 
Bei den Maßnahmen Alte Wallgasse, Escher Str. und Am Altenberger Kreuz/Siegburger Str. sind fina-
le Abstimmungen mit den Schulen bis zur Fertigstellung der Auslobung des Maßnahmenpaketes ab-
zuschließen. Weitere Beteiligungen der hier erfassten Schulen zur Planung der Gebäude nach Aus-
schreibung sind nicht vorgesehen. 
 
Bauqualitätsanforderungen und Fachstandards 
 
Soweit im Totalunternehmervertrag bzw. Generalunternehmervertrag nicht abweichend vereinbart, 
erfolgt die Realisierung der Projekte unter Beachtung der geltenden Bauqualitätsanforderungen und 
Fachstandards. Die begleitende Mitwirkung des Amt für Schulentwicklung ist zur Sicherstellung der 
schulfachlichen Standards vorzusehen. 
 
Weitere Maßnahmen 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 02.02.2016 (AN/0188/2016) die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen 
zur Optimierung der Handlungsfähigkeit der Gebäudewirtschaft im Rahmen der Eigenbetriebsverord-
nung NRW umzusetzen und den zuständigen Ratsgremien die notwendigen Änderungen der Be-
triebssatzung, Zuständigkeitsordnung und ggf. weiterer Regelwerke zur Beschlussfassung vorzule-
gen.Die Verwaltung beabsichtigt diese und weitere Optimierungsmaßnahmen im Rahmen einer stra-
tegischen Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft mit externer Beratungsunterstützung zu bewerten 
und ggfs. umzusetzen.  
Zur Umsetzung weiterer ausgewählter Schulbauprojekte wird die Verwaltung die Bildung einer selbst-
ständigen Organisationseinheit, z. B. in Form einer GmbH vorbereiten, die die geeigneten Rahmen-
bedingungen hierfür bietet. Ziel ist es, die Gebäudewirtschaft im Schulbau zu entlasten, hier den Pla-
nungsprozess und das Planungsmanagement effizienter zu gestalten und insgesamt die Leistungsfä-
higkeit zu steigern, um dringend erforderliche Schulplätze schneller zu realisieren.  
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Maßnahmenliste 
Anlage 2 Übersicht Verträge mit Umsetzungsempfehlung

Anlage 1 Aktuelle Maßnahmenliste

5336 Zeichen

1
2 1 GYM Alte Wallgasse 10 Generalinstandsetzung Schulgebäude 
ohne PZ und Turnhalle 0
3.1 1 GYM Alte Wallgasse 10 / 
Neubau Palmstraße 1 
Erweiterungsbau um einen Zug Sek I und 
einen Zug Sek II auf dem Grundstück 
Palmstraße 1 
A A 0
49 1 GE Frankstr. 26 (GE Innenstadt) Erweiterungsbau für Mensa, Verwaltung 
etc. A 3
50 1 GE Frankstr. 26 (GE Innenstadt) 
Turnhalle (da sich die am Severinswall 
vorgesehene Halle dort nicht verorten 
lässt) 
(A) 2
3 172 1 GE Severinswall (GE Innenstadt) Abriss und Neubau aufgrund erheblichen 
Sanierungsbedarfes 
240 Schulplätze, Sek II - 4 zügig (A) A 0
Für die Bereiche Objektplanung, Stegreifentwurf und 
Machbarkeitsstudie wurden Aufträge oder Teilaufträge in 
Höhe von  208 Tsd. Euro  beauftragt. 
4 120 2 EGS Mainstr. 75 / 
Neubau Sürther Feld 
Neubau einer fünfzügigen Grundschule im 
Sürther Feld als Ersatz für die dreizügoige 
EGS Mainstraße 
200 Schulplätze A A 3
Für die Bereiche Wettbewerb, Sachverständige, 
Brandschutz, Technische Gebäudeausrüstung, 
Objektplanung, Boden-gutachten, Bauphysikalische 
Untersuchungen, Sicherheits- und 
Gesundheitskoordinator und Tragwerksplanung wurden 
Aufträge oder Teilaufträge in Höhe von 2.359 Tsd. Euro 
beauftragt. 
5 112 3 GYM Leybergstr. 1 
Erweiterungsbau mit Dreifachturnhalle für 
den Ganztag und als Ersatz der zur 
Zügigkeitserhöhung von 3 auf 4 Züge Sek I 
und von 5 auf 6 Züge Sek II aufgestellten 
Modulbauten 
195 Schulplätze, 1 Zug SI und SII A A 2
Für die Bereiche Bodengutachten, VOF-Verfahren, 
Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung,  
Brandschutz, Technische Gebäudeausrüstung mit 
Küchentechnik, Freianlagenplanung, Sicherheits- und 
Gesundheitskoordinator, Gutachter, Projektsteuerung 
und Tragwerksplanung wurden Aufträge oder 
Teilaufträge in Höhe von 3.337 Tsd. Euro  beauftragt. 
6 201 3 GYM Zusestr./Kölner Str. Neubau  3/5 Züge mit 3-fach Turnhalle, 
hochwertige Modulbauweise 
705 Schulplätze, 
3 Züge SI und 5 SII A A 0
7 202 3 GYM 
Zusestr./Kölner Str. / 
Interim Mittelweg/Kölner 
Straße 
Interimslösung auf dem Grundstück 
Mittelweg/Kölner Str. ab 2018 für 5. 
Schuljahr (Container: 6 UR, 6 FR, 
Küche/Mensa, 8 Verwaltung) und 
sukzessiver Erweiterung je Schuljahr bis 
zur Fertigstellung des Neubaus 
ab 2018/2019 jährl 81 Plätze SI 
zusätzlich durch Interim 
bis Fertigstellung  lfd. NR. 6 
A A 0
Maßnahmenliste - gemeinsamer Vorschlag von 
40 (aus schulfachlicher Sicht) und 26 (aus baufachlicher Sicht) 
Priorisierung  -IV/2- 
nach SEP 2016 
(1906/2016) 
Nr. 
lfd. Nr. 
Schulbauliste 
Stadtbezirk 
Schulform 
Schulstandort Bezeichnung der Maßnahme 
Priorisierung  -IV/2- 
gem. Vorlage zum SV 
aus 2014 (3882/2013) 
derzeit LPH 
zusätzliche Schulplätze/ 
Wegfall Schulplätze 
verhindert 
1
Bemerkungen 
195 Schulplätze, 
1/1 Zug Gymnasium 
2
Durch Erweiterunggsbau keine 
zusätzl. Schulplätze, nur Deckung 
des notwendigen Raumbedarfs 
Für die Bereiche Brandschutz, Objektplanung, 
Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung 
wurden Aufträge oder Teilaufträge in Höhe von 436 Tsd. 
Euro  beauftragt.

2
Priorisierung  -IV/2- 
nach SEP 2016 
(1906/2016) 
Nr. 
lfd. Nr. 
Schulbauliste 
Stadtbezirk 
Schulform 
Schulstandort Bezeichnung der Maßnahme 
Priorisierung  -IV/2- 
gem. Vorlage zum SV 
aus 2014 (3882/2013) 
derzeit LPH 
zusätzliche Schulplätze/ 
Wegfall Schulplätze 
verhindert 
Bemerkungen 
8 43 5 GYM Escher Str. 247 
Erweiterungsbau für den Ganztag und 
Generalinstandsetzung Hauptgebäude 
ohne TH 
705 Schulplätze 3 Erw.    
1 GI 
Für die Bereiche Objektplanung, Bauphysikalische 
Untersuchungen, Technische Gebäudeausrüstung, 
Tragwerksplanung, Brandschutz, Sicherheits- und 
Gesundheitskoordinator,  Technische 
Gebäudeausrüstung (inkl. Küchentechnik), 
Bodengutachten und Projektsteuerung wurden Aufträge 
oder Teilaufträge in Höhe von 1.884 Tsd. Euro 
beauftragt. 
104 5 GGS Kretzer Str. Generalinstandsetzung Turnhalle 0
105 5 GGS Kretzerstr. 5-7 Erweiterungsbau zur Zügigkeitserweiterung 
von 2 auf 3 Züge (A) A 0
132 5 BK Niehler Kirchweg 118/120 
Neubau als Ersatz für marode Gebäude 
und Fertigbaueinheiten BK+RS, 
Neubau 3-fach Sporthalle 
1
Für die Objektplanung wurde ein europaweites 
Ausschreibungsverfahren durchgeführt, das Verfahren 
ist abgeschlossen. Das Honorarvolumen beträgt 2.259 
Tsd.  Euro. Der Bieter wurde über die bevorstehende 
Beauftragung informiert - ein Vertrag wurde bisher nicht 
geschlossen. 
133 5 RS Niehler Kirchweg 120 Generalinstandsetzung Realsc hule 1
11 5.1 7 GGS 
Am Altenberger Kreuz/ 
Siegburger Str. 
Neubau Auf dem Sandberg 
Neubau eines zweizügigen 
Grundschulgebäudes mit Einfachturnhalle 
auf dem Grundstück Auf dem Sandberg 
Grundschulgebäude mit 200 
Schülerplätzen, 2 Züge B 0
100 Plätze 
Realschule 486 Schulplätze   
Berufskolleg 3.130 Schulplätze 
Erläuterungen zu den Parametern/Auswahlkriterien: 
- Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen/Verhinderung  Wegfall von bestehenden Schulplätzen aufgrund schle chter Bausubstanz 
- Nutzerbedarf abschließend formuliert (Bausoll 1) und lie gt vollständig vor 
- Grundstücke sind vorhanden und im Eigentum der Stadt 
- Keine Maßnahme weiter als Leistungsphase 3 (HOAI) 
- Planungsrecht liegt vor 
  (Leistungsphase 3 = Entwurfsplanung = Der Architekt f ertigt Schnittzeichnungen, Grundrisse und Außenansicht en an. Hinzu kommen eine Baubeschreibung und eine Ko stenberechnung.) 
9
10

Anlage 2 Übersicht Vertragspartner und Empfehlungen

666 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Übersicht aktueller Vertragspartner mit Umsetzungsempfehlung 
lfd. Nr. aus Maßnahmenliste -
gemeinsamer Vorschlag von 40 und 26 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 
Machbarkeitsstudie X
Begleitung VOF-Verfahren X
Stegreifentwurf X
Bodengutachten X X X
Objektplanung X X X X X
Projektsteuerung X X
Statiker 
Tragwerksplanung X X X X
TGA Planer X X X X
TGA/Küchentechnik X X
Bauphysikalische Untersuchung X X
Brandschutz X X X X
Freianlagenplanung X
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator X X X
Sachverständige X
Gutachter X
Empfehlung TU GU TU GU GU TU TU GU TU TU TU 
TU = Totalunternehmer                                       GU = Generalunternehmer

Beratungsverlauf (4)

27.03.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 12.23 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.04.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0864/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27