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1690/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD/CDU-Fraktion von 09.03.2026 in der Sitzung der BV Kalk am 24.09.2026 betreffend Sachstand zur Nutzung der Sportanlage Servatiusstr. durch die Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V.

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.09.2026, TOP 9.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3609 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/3 
AN/0447/2026 
Vorlagen-Nummer 
 1690/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD/CDU-Fraktion von 09.03.2026 in der 
Sitzung der BV Kalk am 24.09.2026 betreffend Sachstand zur Nutzung der Sportanlage 
Servatiusstr. durch die Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V. 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage (AN/0447/2026) wie folgt: 
 
Frage1:  
 
Wie ist der aktuelle Stand des planungsrechtlichen Verfahrens zur Errichtung eines 
Schützenheims auf dem Gelände der Sportanlage Servatiusstraße? 
 
Antwort: 
 
Am 24.08.2016 wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage zur Klärung der planungsrechtlichen 
Zulässigkeit der Errichtung einer eingeschossigen Schießsportstätte ein planungsrechtlicher 
Vorbescheid erteilt. 
 
Im Zuge des Vorbescheidsverfahrens wurden mehrere Fachämter beteiligt. Unter anderem 
wurde auch das Umweltschutzamt in das Verfahren einbezogen. Die Stellungnahme des Um-
weltschutzamtes fiel positiv aus.  
Das Amt 571 stellte jedoch eine Befreiung von den für das Landschaftsschutzgebiet L 26 gel-
tenden Verbotsvorschriften gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Aussicht. 
Diese stand unter dem Vorbehalt der Zustimmung des zuständigen Beirats. 
 
Hinweis: Sofern der Vorbescheid in den vergangenen Jahren jeweils fristgerecht verlängert 
wurde, besitzt er weiterhin Gültigkeit. 
 
 
 
Frage 2:  
 
Welche konkreten Schritte hat die Verwaltung seit 2020 unternommen, um die Anpassung der 
Mietvertragsflächen umzusetzen? 
 
Antwort: 
 
Bereits im Jahr 2020 wurde die Mietvertragsfläche durch eine ergänzende Vereinbarung zum 
Mietvertrag mit Wirkung zum 01.04.2020 angepasst.

2 
 
 
Frage 3: 
 
Welche baurechtlichen oder haushaltsrechtlichen Hindernisse bestehen? 
 
 
Antwort: 
 
Es liegen keine baurechtlichen Hindernisse in Bezug auf den eingereichten Bauantrag vor. 
 
 
Frage 4: 
 
Welcher Klärungsbedarf besteht aktuell bei der Unteren Naturschutzbehörde, insbesondere 
aufgrund der Lage des Vorhabens im Außenbereich nach § 35 BauGB? 
 
 
Antwort: 
 
Da das Vorhaben innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt, ist für dessen Umsetzung 
eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Bundesnaturschutzge-
setz (BNatSchG) erforderlich. 
 
Aufgrund des weiterhin bestehenden Klärungsbedarfs seitens der Unteren Naturschutzbe-
hörde wurde der Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Sitzung des Naturschutzbeirats bei der Unteren 
Naturschutzbehörde am 30.09.2024 nicht befürwortet. 
 
Der Naturschutzbeirat bittet den Verein und die Verwaltung um die Beantwortung weiterer 
Fragen, bevor ein neuer Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß 
§ 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gestellt wird. 
 
 
Frage 5: 
 
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass ein Verfahren, das seit 2014 anhängig ist, 
nun endlich zu einem Abschluss gebracht wird? 
 
Antwort: 
 
Am 28.09.2026 werden die Vorhabenträger durch das Umwelt- und Naturschutzamt zu einer 
Sitzung des Naturschutzbeirats eingeladen. Hierzu zählen unter anderem der zuständige Ar-
chitekt sowie Zeitzeugen. Ziel der Sitzung ist es, das Bauvorhaben vorzustellen und die Rück-
fragen der Beiratsmitglieder zu beantworten. 
 
Danach kann der Verein bei der Unteren Naturschutzbehörde erneut einen Antrag auf Befrei-
ung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Köln gemäß § 67 Bundesnaturschutz-
gesetz (BNatSchG) stellen.

Beratungsverlauf (1)

24.09.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.5 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Servatiusstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
1690/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.07.2026
Erstellt
08.06.2026 15:43