SV-2014/0019
Antrag der Fraktion UWIGA vom 8. Mai 2014 betr. Thomas-Mann-Platz
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SV-2014/0019
4273 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2014/0019
Antrag der Fraktion UWIGA vom 8. Mai 2014 betr. Thomas-Mann-Platz
Fraktion UWIGA – Unabhängige Wählervereinigung hervorgegangen aus der IG -Abwasser
Telefon : 06151 – 9 713 287 Telefax : 0 713 285
Internet: www.uwiga.com e-mail: info@uwiga.com
Büroadresse : Grafenstraße 27 – 64283 Darmstadt
bringt´s auf den Punkt
08.05.2014
Antrag „Thomas-Mann-Platz“
Die Stadtverordnetenversammlung möge die in der Anlage beigefügten Beschlüsse:
a) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Thomas-Mann-Platz“
b) Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre „Thomas-Mann-Platz“
fassen.
Begründung:
Zum Aufstellungsbeschluss:
Informationen der Presse sowie durch einen Investor zufolge ist auf dem Anwesen Ecke
Grillparzerstraße/Thomas-Mann-Platz statt der bisher dort vorhandenen ein- bis
zweigeschossigen Bebauung eine bauliche Nachverdichtung mit zwei sechsgeschossigen
Baukörpern vorgesehen. Nicht nur für die Bewohner der zweigeschossigen Häuser auf der
gegenüberliegenden Straßenseite, sondern für alle, die das in den sechziger Jahren nach
einem in sich stimmigen städtebaulichen Gesamtentwurf entstandene Ensemble schätzen,
würde damit ein Stück Lebensqualität wenn nicht verloren gehen, so doch stark beeinträchtigt.
Gegen deren Interessen steht das Verwertungsinteresse des Eigentümers.
Diese Entscheidung kann nicht der Einzelfallbeurteilung der Baugenehmigungsbehörde
überlassen bleiben, die dafür von Gesetz wegen auch keine Beurteilungsspielräume hat.
Vielmehr muss durch ein Bebauungsplanverfahren unter der im Baugesetzbuch vorgesehenen
Beteiligung der Bürger eine abwägende planungspolitische Entscheidung durch die
Stadtverordnetenversammlung getroffen werden.
Zur Veränderungssperre:
Die Sicherung der im Aufstellungsbeschluss genannten Ziele durch die
Stadtverordnetenversammlung kann nur über diesen Weg erfolgen.
Erich Bauer Helmut Klett
Stadtverordneter Fraktionsvorsitzender
Anlagen: Aufstellungsbeschluss-Satzung Veränderungssperre
2
Bebauungsplan A …
„Thomas-Mann-Platz“
Aufstellungsbeschluss
_______________________
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das Gebiet Grillparzerstraße, Thomas-Mann-Platz und
Hebbelstraße für die Anwesen Thomas-Mann-Platz 1 - 8
Beabsichtigte Planung:
Für das auf den Grundstücken Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Nr. 105/7, 105/11 und 105/12
bestehende städtebauliche Ensemble sind Festsetzungen zu treffen, die eine mögliche
Nachverdichtung durch mehrgeschossige Wohnbebauung nur in einem Umfang zulässt, der die
Interessen der Bewohner der benachbarten zweigeschossigen Häuser an einer weitgehenden
Erhaltung der bestehenden Situation und das öffentliche Interesse an der grundsätzlichen
Beibehaltung des Charakters diese städtebaulichen Ensembles der sechziger Jahre ebenso
respektiert, wie das Interesse des Eigentümers an einer besseren wirtschaftlichen Verwertung
seines Grundstücks.
3
Satzung
über den Erlass einer Veränderungssperre
“Thoma-Mann-Platz“
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) sowie der §§ 14 und 16 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am ............................ folgende
Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen.
§ 1
Inhalt der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre beinhaltet, dass
1. Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches (BauGB) nicht durchgeführt oder
bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
§ 2
Geltungsbereich
Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Nr. 105/7, 105/11
und 105/12
Darmstadt, den .....................
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Grafenstraße 27
- Grillparzerstraße
- Hebbelstraße
- Thomas-Mann-Platz 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2014/0019
- Typ
- Antrag
- Datum
- 08.05.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00